TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

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1 TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

2 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt zerstörende Arbeitsverfahren führen zu hohen Belastungen Gefährdung der Beschäftigten fehlende Schutzmaßnahmen Seite 2

3 Asbestprodukte Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement hoher Anteil an mineralischen Bindemitteln, Asbestanteil %, Raumgewicht > kg/m 3 schwach gebundener Asbest geringer Anteil an Bindemitteln, Asbestanteil > 60 %, Raumgewicht < kg/m 3 Asbest nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.b. durch Erschütterungen oder Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich Seite 3

4 Asbestprodukte im Baubereich Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement Dacheindeckungen Fassadenverkleidungen Wasser-, Abwasserrohre Lüftungsrohre Fensterbänke Fußbodenbeläge (Flexplatten) asbesthaltige Magnesiaestriche Seite 4

5 Asbestprodukte im Baubereich Schwach gebundene Asbestprodukte Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, z.b. als Hitzeschutz bei Bauwerken in Stahlskelettbauweise asbesthaltige Leichtbauplatten asbesthaltige Fußbodenbeläge (PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl (CV)-Bodenbeläge) Asbestpappen, Asbestmatten Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren Dichtungsschnüre Nachtstromspeichergeräte Seite 5

6 Asbestprodukte im Baubereich Schwach gebundene Asbestprodukte PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerschicht = Cushioned Vinyl (CV)-Bodenbeläge 1. Schicht aus Kunststoff 2. Federschicht aus PVC 3. Trägerschicht aus Asbestkarton Seite 6

7 Asbestprodukte im Baubereich eher unbekannte Anwendungen Asbest als Füllstoff in Farben Klebern Mörtel / Putz Spachtelmassen Isolierungen Korrosionsschutzanstrichen im Wasserbau Seite 7

8 Vorsicht Asbest! (Foto: Bayerisches Landesamt für Umwelt) Asbesthaltige Floorflex-Fliesen mit schwarzem Kleber, meist bitumenhaltig, z. T. asbesthaltig Seite 8

9 Verwendungsverbote für asbesthaltige Produkte 1979 Verwendung von Spritzasbest 1981 Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Bodenbelägen 1984 Asbest in Nachtspeicheröfen 1993 Herstellen und Inverkehrbringen von Asbest Seite 9

10 Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen Gefährdungen ermitteln und beurteilen Schutzmaßnahmen festlegen Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten Kontrolle der Maßnahmen Pflichten des Unternehmers nach der Gefahrstoffverordnung Seite 10

11 TRGS 519 Asbest konkretisiert die allgemeinen Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung Stufenkonzept Arbeiten mit geringer Exposition Arbeiten geringen Umfangs 2 Beschäftigte, max. 4 Stunden Faserkonzentration < Fasern / m 3 Entfernen von AZ-Platten im Außenbereich < 100 m 2 Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten Seite 11

12 Verwendungsverbote Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen (Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten). Ausnahme emissionsarme Verfahren, die behördlich / berufsgenossenschaftlich anerkannt sind Anbringen von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern Die Verwendungsverbote gelten auch für den privaten Verbraucher! Seite 12

13 Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen sachkundige Person / zugelassener Betrieb Koordinator, wenn Mitarbeiter mehrerer Firmen betroffen sein können Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan Mitteilung an die zuständige Behörde Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Seite 13

14 Gefährdungsbeurteilung und Ablaufplan erforderliche Angaben Art des asbesthaltigen Materials Beschreibung der Tätigkeiten Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition (Faserfreisetzung) Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Angaben über persönliche Schutzausrüstungen Seite 14

15 Betriebsanweisung Arbeitsbereich / Tätigkeit Gefahrstoff Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung Seite 15

16 Unterweisung Seite 16

17 Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtuntersuchungen bei einer Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz > F/m³ Die Untersuchungen erfolgen als Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit Seite 17

18 Hygienemaßnahmen Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Waschgelegenheit muss zur Verfügung stehen. Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände, Unterarme und Gesicht gründlich reinigen. Straßenkleidung getrennt von Arbeits- und Schutzkleidung aufbewahren. Pausen- oder Sanitärräume nicht mit persönlichen Schutzausrüstungen betreten Seite 18

19 Schwarz-Weiß -Einrichtung Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung Waschgelegenheit Abb.: LAGetSi Berlin Einrichtung von Aufenthalts- und Pausenräumen,in denen keine Gefährdung durch Gefahrstoffe besteht Seite 19

20 Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen Arbeitsbereiche absperren und kennzeichnen Arbeitsverfahren anwenden, mit denen eine Faserfreisetzung und ausbreitung weitgehend verhindert wird Abgesaugte Luft darf nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden Ausnahme Einsatz bauartgeprüfter Geräte der Staubklasse H bei Arbeiten geringen Umfangs oder geringer Exposition Seite 20

21 Spezielle Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten Anforderungen für umgangreiche Arbeiten Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs und bei Verfahren mit geringer Exposition für Abbrucharbeiten an Asbestzementprodukten Arbeiten im Freien / in Innenräumen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten Seite 21

22 BGI Geprüfte Verfahren geringer Exposition für den Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (BT 11) für den Ausbau von CV-Bodenbelägen (BT 15) zum Anbohren von AZ-Wasserrohrleitungen (BT 1) zum Trennen von AZ-Rohren (BT 2, BT 3) zum Bohren von Gerüstverankerungen (BT 12) zum Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber (BT 17) zum Entfernen asbesthaltiger Magnesiaestriche (BT 18) für die Reinigung und Beschichtung von AZ- Fassadenplatten (BT 19) für die Reinigung und Beschichtung von AZ- Lüftungsrohren (BT 22) Seite 22

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