Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1

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1 12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG: MITSCH, Fahrlässigkeit und Straftatsystem, JuS 2001, 105; SCHATZ, Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Erfolgsdelikt und die Relevanz hypothetischer Kausalverläufe, NStZ 2003, 581, BGH 4 StR 576/10 - Urteil vom 10. Februar 2011, BGH 3 StR 237/12 Urteil vom A. DER TATBESTANDLICHE UNWERT DER FAHRLÄSSIGKEITSDELIKTE AM BEISPIEL DES 222 I. Handlung und Erfolg - Handlung als willensgetragenes Verhalten - Erfolg als unwertbegründendes Element II. Fahrlässigkeit als spezifische Verknüpfung zwischen Handlung und Erfolg (Erfüllung des Tatbestandes) 1. Der Fahrlässigkeitsbegriff der h. M.: unvorsätzliche Herbeiführung eines objektiv vorhersehbaren und vermeidbaren Erfolgs durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht - die unwertbegründende Verletzung einer Sorgfaltspflicht, ergänzt durch die - Vorhersehbarkeit des Erfolgs als Folge der Sorgfaltspflichtverletzung und die - Vermeidbarkeit des Erfolgs bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht Eine Sorgfaltspflichtverletzung begeht, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und in seiner konkreten Situation verpflichtet ist

2 Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/2 a. Bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit, Leichtfertigkeit GUNNAR DUTTGE IN DÖLLING/DUTTGE/RÖSSNER, GESAMTES STRAFRECHT, STGB 15 RN (3. AUFLAGE 2013) Abzugrenzen zum Eventualvorsatz b. Haftungsbegründung durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht (äußere Sorgfalt) aa. Sorgfaltspflichten aus Rechtsnormen Beispiel Psychiatrie--Fall BGH 5 StR 327/03 BGHSt 49, 1 ff. bb. Sorgfaltspflichten aus Normen des Verkehrskreises (Vorsorgepflichten) cc. Sorgfaltspflichten bei Übernahme riskanter Tätigkeit ( Übernahme- Fahrlässigkeit ) Beispiel Gesundbeterin-Fall RGSt 59, 355

3 Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/3 dd. Kontroll- und Überwachungspflichten, Verkehrssicherungspflichten Beispiel Dachgeländer-Fall LG Saarbrücken 8 Qs 73/05 NStZ-RR 2006,75 Beispiel Rouxhaken-Fall BGH NJW 1955, 1487 ee. Erkundigungspflichten Beispiel Zahnarzt-Fall BGHSt 21, 59 ff. Maßstab: objektiv (h. M.) c. Keine Sorgfaltspflichtverletzung i. F. berechtigten Vertrauens auf die Rechtstreue Dritter (Vertrauensgrundsatz) aa. Straßenverkehr Beispiel: Vorfahrt-Fall BGHSt 7, 118 bb. Bei arbeitsteiligem Zusammenwirken cc. Im Hinblick auf vorsätzliche Straftaten anderer (Regress-V.) d. Haftungsbegrenzung durch das Erfordernis einer obj. Vorhersehbarkeit des Erfolgs (innere Sorgfalt); Objektive Vorhersehbarkeit ist dann gegeben, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung liegen, dass mit ihnen nicht gerechnet werden brauchte. m. M.: Maßstab individuell Hirnödem-Fall OLG Stuttgart JZ 1980, 618 e. Haftungsbegrenzung durch Vermeidbarkeit des Erfolgs bei pflichtgemäßem Verhalten (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) Eine Haftung wegen Fahrlässigkeit lässt sich nicht begründen, wenn der Erfolg des sorgfaltswidrigen Verhaltens nicht speziell auf der Verletzung der Sorgfaltspflicht beruht vgl. Radler-Fall (BGHSt 11, 1); a. A. die Risikoerhöhungslehre: Nach der sog. Risikoerhöhungslehre ist Rechtsgutsverletzung bereits dann objektiv zurechenbar, wenn das sorgfaltswidrige Verhalten das Risiko des Eintritts der Rechtsgutsverletzung nachweisbar erhöht hat.

4 Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/4 f. Haftungsbegrenzung durch den Schutzzweck der Norm Im Taterfolg muss sich gerade die Gefahr verwirklicht haben, die nach dem Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm verhindert werden soll. Zahnarzt-Fall BGHSt 21, 59 g. Haftungsbegrenzung durch eigenverantwortliche Selbstgefährdung Heroinspritzen-Fall BGHSt 32, Abweichende Auffassungen zum Unwert der Fahrlässigkeitstat a. Anstatt eines Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten: die Schaffung einer erhöhten Gefahr b. Anstatt eines generellen ein individueller Fahrlässigkeitsbegriff 3. Zum Einheitstäterbegriff bei Fahrlässigkeit Fahrlässige Mittäterschaft? dazu m.w.n. GROPP, Die fahrlässige Verwirklichung des Tatbestandes einer strafbaren. Handlung - miteinander oder nebeneinander, GA 2009, 265 III. Subjektiver Tatbestand des Fahrlässigkeitsdelikts? - z. T. anerkannt bei bewusster Fahrlässigkeit - ansonsten individuelle Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit i. R. eines individuellen Fahrlässigkeitsbegriffs B. RECHTSWIDRIGKEIT I. Fahrlässigkeitsunwert und Fahrlässigkeitsunrecht/ Fahrlässigkeitstatbestände als offene Tatbestände? Ob die Verwirklichung des Fahrlässigkeits-Unwertes auch Unrecht darstellt, hängt wie beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt davon ab, ob Rechtfertigungsgründe vorliegen. Und wie dort ist auch der Deliktstypus des fahrlässigen Erfolgsdelikts abschließend festgelegt. vgl. auch DUTTGE, Zur Bestimmtheit des Handlungsunwerts von Fahrlässigkeitsdelikten, 2001 m. Bespr. STERNBERG-LIEBEN JZ 2001, 1024.

5 Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/5 II. Rechtfertigungsgründe Vgl. Polizistenschuss-Fall BGH NStZ 2005, 31 Unterscheide: 1. Unvorsätzliche Tatbestandsverwirklichung in Unkenntnis der Rechtfertigungslage Straffreiheit mangels eines vertypten Handlungsunrechts 2. Ungewollte Auswirkungen der Wahrnehmung eines Rechtfertigungsgrundes i. d. R. Rechtfertigung bei Kenntnis der rechtfertigenden Umstände C. SCHULDHAFTIGKEIT I. Anwendbarkeit der anerkannten Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe wie beim Vorsatzdelikt z. B. NOTWEHREXZESS ( 33), entschuld. NOTSTAND ( 35), SCHULD- UNFÄHIGKEIT ( 20), VERBOTSIRRTUM, ( 17) II. Besonderheiten 1. h. M.: individuelle Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit; nach dem individuellen Fahrlässigkeits-Begriff nur als Schuldform Der Täter muss nach seinen Fähigkeiten und seinem Können imstande gewesen sein, die obj. Sorgfaltspflicht einzuhalten und den drohenden Schaden zu erkennen 2. Die Unzumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens/der Unterlassung der Gefahrerhöhung als (übergesetzlicher) Entschuldigungsgrund? vgl. dazu Leinenfänger-Fall RGSt 30, 25

6 Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/6 PRÜFUNGSSCHEMA ZUM FAHRLÄSSIGEN BEGEHUNGS (-ERFOLGS-) DELIKT BEACHTE: NUR STRAFBAR, WENN ENTSPRECHENDER FAHRLÄSSIGKEITSTATBESTAND EXISTIERT (VGL. 15) I. TATBESTAND 1. Täter, Taterfolg und weitere deliktspezifische Unrechtsmerkmale 2. Tathandlung 3. Kausalität 4. obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Voraussehbarkeit des wesentlichen Kausalverlaufs und des Erfolgs 5. obj. Zurechnungszusammenhang zwischen Handlungsrisiko und Erfolg Schutzzweckzusammenhang zur verletzten Sorgfaltsnorm keine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers Pflichtwidrigkeitszusammenhang II. RECHTSWIDRIGKEIT III. SCHULD 1. Schuldfähigkeit 2. spezielle Schuldmerkmale 3. subj. Sorgfaltspflichtverletzung bei subj. Vorhersehbarkeit 4. Entschuldigungsgründe 5. Möglichkeit des Unrechtsbewusstseins

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