2. Definitionen. Die in dieser CTL verwendeten Bezeichnungen werden im beigefügten Anhang A definiert.
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- Stanislaus Krämer
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1 Corel Transactional Licensing Program (CTL) Bedingungen OHNE DIE SCHRIFTLICHE EINWILLIGUNG EINES UNTERSCHRIFTSBERECHTIGTEN VERTRETERS CORELS DÜRFEN AN DIESEN BEDINGUNGEN KEINE ÄNDERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN. 1. COREL gewährt dem Lizenznehmer eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung von gemäß dieser CTL erworbener Software zur internen Nutzung, unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer und die Endverbraucher die Bestimmungen der die Originalkopie der vom Lizenznehmer erworbenen Software begleitenden EULA sowie die in dieser Lizenzvereinbarung dargelegten Bedingungen weiterhin einhalten. Bei Widersprüchen zwischen der EULA und diesen Bedingungen gehen diese Bedingungen vor. 2. Definitionen. Die in dieser CTL verwendeten Bezeichnungen werden im beigefügten Anhang A definiert. 3. Lizenzen. Der diese CTL erhaltende Lizenznehmer ist unbeschränkt haftbar für die Handlungen und Unterlassungen in Bezug auf alle Rechte und Verpflichtungen gemäß dieser CTL. 3.1 Software. Vorbehaltlich der fortwährenden Beachtung der EULA und der Bedingungen dieser CTL durch den Lizenznehmer, gewährt COREL dem Lizenznehmer die folgenden nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Rechte i. die in dieser CTL gestattete Anzahl von Software-Exemplaren zu installieren, ii. iii. so viele Software-Exemplare, wie von dieser CTL erlaubt zu nutzen, die Software auf Heimcomputern und Laptops zu nutzen, iv. zur Unterstützung der vorgesehenen Nutzung der Software eine Sicherungskopie zu erstellen, v. zur Multiplattform-Nutzung der gemäß dieser CTL lizenzierten Software. 3.2 Beschränkungen. Alle in Artikel 3 gewährten Rechte unterliegen den Bedingungen dieser CTL. 3.3 Lizenzerwerb. Nichts in dieser CTL ist als Angebot zur Veräußerung einer Software- Lizenz oder einer Maintenance-Lizenz an den Lizenznehmer auszulegen. Der Lizenznehmer wird sämtliche Software- oder Maintenance-Leistungen von einem zugelassenen COREL-Händler erwerben. Diese CTL enthält die Bedingungen für alle vom Lizenznehmer gemäß dieser CTL
2 erworbenen Software- oder Maintenance-Leistungen und stellt keinen Vertrag über den Kauf und Verkauf solcher Software- oder Maintenance-Leistungen dar Der Lizenznehmer zahlt einem zugelassenen COREL-Händler den geltenden Einzelhandelspreis für Software- oder Maintenance-Lizenzen, die er von einem zugelassenen COREL-Händler gemäß dieser CTL erwirbt. 4. Maintenance. Erwirbt der Lizenznehmer eine Maintenance-Lizenz von einem zugelassenen COREL-Händler ( Maintenance-Lizenz ), hat der Lizenznehmer einen Anspruch auf Maintenance-Leistungen im in den Artikeln 4.1 bis 4.5 unten ausgeführten Umfang. 4.1 Erwerb von Maintenance-Leistungen. Nur beim Erwerb von Lizenzen kann der Lizenznehmer Maintenance-Leistungen von einem zugelassenen COREL-Händler erwerben. Eine solche anfängliche Mainenance-Lizenz und alle späteren Maintenance-Lizenzen erlöschen am letzten Tag des Maintenance-Zeitraumes. Der anfängliche Erwerb einer Maintenance-Lizenz gemäß dieser CTL ist freiwillig. Der Lizenznehmer zahlt den vollen Betrag des Maintenance- Preises mit dem Datum dieser CTL. Maintenance wird nur für die Lizenzen gewährt, für die eine Maintenance-Lizenz erworben wurde. Dieser CTL ist nicht als Angebot zum Verkauf von Maintenance-Leistungen an den Lizenznehmer auszulegen. Der Lizenznehmer wird sämtliche Maintenance-Leistungen von einem zugelassenen COREL-Händler erwerben. Dieser CTL enthält die Bedingungen für vom Lizenznehmer gemäß dieser CTL erworbene Maintenance-Leistungen und stellt keinen Vertrag über den Kauf und Verkauf solcher Maintenance-Leistungen dar. 4.2 Upgrades. Während des Maintenance-Zeitraums und unter den Voraussetzungen aus Artikel 3.1 hat der Lizenznehmer Anspruch auf Upgrades von COREL oder von einem zugelassenen COREL-Händler und ist berechtigt, solche Upgrades an Stelle von Exemplaren früherer Versionen der Software bis zu der Anzahl von Lizenzen, für die Maintenance- Leistungen erworben worden sind, zu installieren. 4.3 Nutzung der Vorgänger-Version der gemäß dieser CTL lizenzierten Software. 4.4 Sprachübergreifende Nutzung der gesamten gemäß dieser CTL lizenzierten Software oder von Teilen derselben. 4.5 Diese CTL ist nicht dahingehend auszulegen, dass sie die Herstellung einer neuen Sprachversion für ein Produkt gewährleisten oder nahe legen oder den Termin angeben würde, wann eine eventuell entwickelte Sprachversion käuflich erhältlich ist. 5. Support. Artikel 5.1 gilt für alle gemäß dieser CTL erteilten Lizenzen. 5.1 Classic Support (Support im üblichen Rahmen). Der Lizenznehmer hat einen Anspruch auf (i) kostenlosen elektronischen Support (z.b. die Corel Knowledge Base und andere online
3 verfügbare Hilfsmittel); sowie (ii) technischen Support im üblichen Rahmen während eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen ab Installation der Software über eine Hotline (beginnend mit dem Tag des ersten Anrufs für einen Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Kalendertagen). COREL wird sich um die Erbringung angemessener Support-Leistungen im technischen Bereich bemühen, wird aber ggf. nicht in der Lage sein, sämtliche auftauchenden Probleme zu lösen oder Kundenanfragen zu beantworten. COREL ist nur insoweit zum Support der Software verpflichtet, als diese unter Betriebsbedingungen sowie in Verbindung mit Hardware-Systemen, Zubehörteilen und Software-Betriebssystemen genutzt wird, für die sie konzipiert worden ist. COREL behält sich das Recht vor, die Bedingungen für den von ihr im üblichen Rahmen gewährten Support ohne Vorankündigung zu ändern. 6 Prüfrechte. Auf schriftliche Aufforderung von COREL wird der Lizenznehmer innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum/Zeitpunkt der Aufforderung eine von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten (officer) oder Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnete Stellungnahme über die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer gegenüber COREL abgeben. Während der Laufzeit dieser CTL, jedoch höchstens einmal während eines Zeitraums von einem Jahr, oder auch öfter, falls COREL Grund zu Annahme hat, dass der Lizenznehmer seine Lizenz- oder Berichtspflichten gemäß dieser CTL nicht einhält, kann COREL auf eigene Kosten, sowie vorbehaltlich einer Ankündigungsfrist von mindestens achtundvierzig (48) Stunden, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer prüfen. Sofern eine solche Prüfung ergibt, dass ein Lizenznehmer eine geringere Nutzung der Software angegeben hat, als er tatsächlich in Anspruch nimmt, wird der Lizenznehmer unverzüglich von einem zugelassenen COREL-Händler genügend Lizenzen für seine tatsächliche Nutzung der Software erwerben. Sofern die tatsächliche Nutzung der Software durch einen Lizenznehmer die von ihm angegebene Nutzung um mehr als fünf Prozent (5 %) übersteigt, wird der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten der Prüfung tragen. Der Kunde wird zum Nachweis seiner Nutzung der Software und der Lizenzierung der Software gemäß dieser CTL geeignete Aufzeichnungen führen. 7. Laufzeit und Beendigung 7.1 Verletzung der Pflichten. Im Falle der Verletzung der Pflichten dieser CTL kann die vorliegende CTL durch COREL mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gekündigt werden, wobei die Verletzung der Pflichten der CTL in dieser Zeit noch geheilt werden kann. Wenn die Verletzung der Pflichten bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht geheilt ist, endet die vorliegende CTL, ohne dass eine weitere Mitteilung erforderlich wäre. 7.2 Nichtzahlung. Falls der Lizenznehmer einem zugelassenen COREL-Academic-Händler geschuldete Beträge nicht zahlt, ist COREL berechtigt, die dem Lizenznehmer aus dieser CTL zustehenden Rechte mit sofortiger Wirkung nach Benachrichtigung des Lizenznehmers zu kündigen. 7.3 Wirkung der Kündigung oder des Ablaufens der CTL. Bei Kündigung oder Ablauf der vorliegenden CTL erlöschen vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel 3.1 und 8.4 die Rechte
4 des Lizenznehmers aus dieser CTL. Unbeschadet des Vorstehenden erlöschen sämtliche Rechte des Lizenznehmers aus dieser CTL sofort, falls die Kündigung dieser CTL unmittelbare Folge einer Verletzung des Artikels 7.2 ist. 7.4 Sofern bei Beendigung oder Ablauf dieser CTL Rechte des Lizenznehmers weiterbestehen, wie in Artikel 8.4 unten vorgesehen, gelten diese lediglich für die Softwareversion, zu deren Nutzung und Installation der Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufens der CTL befugt ist. 7.5 Rechtsbehelfe. Keine Bestimmung dieser CTL ist als Verzicht auf bzw. Einschränkung von Rechtsbehelfen zu verstehen, die COREL gesetzlich oder rechtlich (at law or in equity) zustehen, insbesondere gilt dies für mögliche Rechtsbehelfe nach internationalem Urheberrecht. 8. Verschiedenes 8.1 Änderungen. COREL behält sich ausdrücklich das Recht vor, Software- und Maintenance-Preise von Zeit zu Zeit zu ändern, und jede Zahlung des Lizenznehmers wird gemäß den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Preisen berechnet. 8.2 Bindungswirkung/Abtretung. Diese CTL ist für die jeweiligen Vertreter, Rechtsnachfolger sowie Dritte, denen die Rechte wirksam abgetreten worden sind, verbindlich; der Lizenznehmer darf Rechte aus dieser CTL jedoch nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von COREL abtreten. COREL ist befugt, die Rechte aus dieser CTL beliebigem Käufer von CORELs Rechten an COREL-Software abzutreten. 8.3 Rechtsbehelfe. Keine Bestimmung dieser CTL ist als Verzicht auf bzw. Einschränkung von Rechtsbehelfen zu verstehen, die COREL gesetzlich oder rechtlich (at law or in equity) zustehen, insbesondere gilt dies für mögliche Rechtsbehelfe nach internationalem Urheberrecht. 8.4 Weitergeltung. Die Bestimmungen der Artikel 3.1 (ii), (iii), (iv), (v) und 6 gelten über den Ablauf dieser CTL. AKADEMISCHE ERGÄNZUNGEN Die folgenden Ergänzungen gelten nur für Bildungseinrichtungen, die Software gemäß den Bedingungen dieser CTL erwerben. 1. Sämtliche Verweise in dieser CTL auf zugelassene COREL-Händler werden durch zugelassene COREL-Academic-Händler ersetzt. 2. Artikel 3.1 (iii) der CTL wird gelöscht und durch folgenden Artikel ersetzt: 3.1 (iii) Die Lizenz für die Nutzung der gesamten Software oder von Teilen derselben auf
5 Heimcomputern und Laptops nur für den Lehrkörper und Angestellte einzusetzen. 3. Artikel 5.1 (iii) der CTL wird gelöscht und durch folgenden Artikel ersetzt: 5.1 Academic Support. Der Lizenznehmer hat einen Anspruch auf kostenlosen elektronischen Support (z.b. die COREL Knowledge Base und andere online verfügbare Hilfsmittel). COREL wird sich um die Erbringung angemessener Support-Leistungen im technischen Bereich bemühen, wird aber ggf. nicht in der Lage sein, sämtliche auftauchenden Probleme zu lösen oder Kundenanfragen zu beantworten. COREL ist nur insoweit zum Support der Software verpflichtet, als diese unter Betriebsbedingungen sowie in Verbindung mit Hardware-Systemen, Zubehörteilen und Software-Betriebssystemen genutzt wird, für die sie konzipiert worden ist. COREL behält sich das Recht vor, die Bedingungen für den von ihr gewährten Support ohne Vorankündigung zu ändern. Anhang A Definitionen Die nachfolgenden Definitionen gelten für diese CTL: Endverbraucher/Kunde (End User) ist jede Person, die vom Lizenznehmer zur Nutzung der Software entsprechend den Bedingungen dieser CTL ermächtigt ist. EULA ist CORELs allgemeine Lizenzvereinbarung, die sich auf die gemäß dieser CTL lizenzierte Software bezieht. Interne Nutzung ist die Verwendung ausschließlich für interne, geschäftliche Zwecke des Kunden. Lizenznehmer ist der auf der ersten Seite dieser CTL genannte Lizenznehmer. Nutzung auf Heimcomputer und Laptop ist die Berechtigung zur Nutzung einer zweiten Kopie der Software auf einem tragbaren Rechner oder einem privaten Heimcomputer, solange die zweite Kopie weder im Haupt- noch im Hintergrundspeicher zur gleichen Zeit gespeichert ist, zu der die erste Kopie im Haupt- oder Hintergrundspeicher des Hauptrechners gespeichert ist. Maintenance sind im Allgemeinen die in Artikel 4 dieser CTL beschriebenen Bestimmungen. Maintenance-Lizenz ist die Berechtigung, Maintenance-Service und Support gemäß der Definition in Artikel 4 dieser CTL für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ab dem Erwerb der Maintenance-Lizenz in Anspruch zu nehmen. Maintenance-Zeitraum ist der Zeitraum, der mit dem Erwerb der Maintenance-Lizenz beginnt und dem zweiten Jahrestag des Datums des Erwerbs der Maintenance-Lizenz endet.
6 Maintenance-Preise sind die aktuell empfohlenen Listenpreise für Maintenance-Leistungen, die zugelassene COREL-Händler ausgegeben und bei Bedarf geändert werden. Multiplattform-Nutzung ist das Recht zur Nutzung gleichwertiger Software-Versionen auf geeigneten Windows- oder Macintosh-Betriebssystemen (unter Ausschluss von Unix und Linux). Sprachübergreifende Lizenz ist das Recht, eine oder alle entsprechend unterstützten Sprachversionen der Software zur Unterstützung eines einzelnen Nutzers an einem Computer jederzeit zu nutzen. Dieser CTL ist nicht dahingehend auszulegen, dass es die Herstellung einer neuen Sprachversion für ein Produkt gewährleisten oder nahe legen oder den Termin angeben würde, wann eine eventuell entwickelte Sprachversion käuflich erhältlich ist. Neues Produkt ist entweder ein völlig neues Softwareprodukt oder eine umfassende Überarbeitung der von COREL auf den Markt gebrachten Software, das von Corel einheitlich als neues Produkt und nicht als Upgrade-Version bezeichnet wird. Ist unklar, ob ein angebotenes, umfassend überarbeitetes Produkt eine Upgrade-Version oder ein neues Produkt darstellt, ist der Standpunkt von COREL maßgeblich, unter der Voraussetzung, dass COREL mit dem angebotenen, umfassend überarbeiteten Produkt allgemein für alle Lizenznehmer in gleicher Weise verfährt. Software ist insgesamt die vom Lizenznehmer gemäß dieser CTL lizenzierte Software zusammen mit allen Upgrades und Aktualisierungen. Software-Preise sind die von COREL veröffentlichten Listenpreise für Software-Lizenzen in der jeweils geltenden Fassung. Update ist eine Lösung oder die Zusammenstellung von Lösungen, die von COREL während der Laufzeit der Maintenance zur Korrektur von Programmfehlern (Bugs) in der Software veröffentlicht werden und die grundsätzlich ohne die Erhebung von zusätzlichen Gebühren von COREL an die Endverbraucher seiner Standard-, Vertriebs- und eingeschweißten Softwareversionen zur Verfügung gestellt werden. Upgrade ist eine Überarbeitung der von COREL herausgegebenen Software während der Laufzeit der Maintenance, die von COREL einheitlich als neues Produkt und nicht als Upgrade bezeichnet wird. In aller Regel wird ein Upgrade im Allgemeinen mit einer vor oder nach der Dezimalstelle geänderten Versionsnummer bezeichnet (z.b. Version 5.1 wird zu 6.0 oder Version 6.0 wird zu 6.1). Nutzung oder genutzt werden bedeutet (a) bei einem zur Nutzungszeit nicht mit einem Netzwerk verbundenen Computer oder einer Workstation eines einzelnen Users, dass mindestens Teile der Software auf der Festplatte des betreffenden Computers installiert sind; bei einem zur Nutzungszeit mit einem Netzwerk verbundenen Computer eines einzelnen Users, die Anzahl der Computer einschließlich der Eingabegeräte, bei denen die Software ganz oder in Teilen auf der Festplatte gespeichert ist; oder bei Computern einzelner User, die über ein Netz mit einem
7 gemeinschaftlich genutzten Server verbunden sind, die maximale Anzahl gleichzeitig durchgeführter Arbeitsvorgänge. (b) bei einem Gemeinschaftsrechner einschließlich der Eingabegeräte, der nicht mit einem Netzwerk verbunden ist, entweder, dass die Höchstzahl gleichzeitiger Arbeitsprozesse erfolgt oder dass mindestens Teile der Software auf der Festplatte des betreffenden Computers installiert sind, je nachdem, welche Anzahl höher ist; bei Gemeinschaftsrechnern oder Workstations, die über ein Netz mit einem Netzwerk-Server verbunden sind, dass die maximale Anzahl gleichzeitiger Arbeitsvorgänge durchgeführt wird oder die Anzahl der Rechner, auf denen die Software oder Teile davon installiert sind, je nachdem, welche Anzahl höher ist; oder für einen Gemeinschaftsrechner, der durch einen Multi-Session-Server mit einem Netzwerk verbunden ist, die maximale Anzahl der zu irgendeinem Zeitpunkt durchgeführten Sessions. AKADEMISCHE ERGÄNZUNGEN Die folgenden ergänzenden Definitionen gelten nur für Bildungseinrichtungen, die Software gemäß den Bedingungen dieser CTL Academic-Lizenz erwerben. 1. Die Definition von Endverbraucher/Kunde wird gelöscht und durch folgende Definition ersetzt: Endverbraucher/Kunde (End User) ist jede Person, die vom Lizenznehmer als geeignete Institution zur Nutzung der Software entsprechend den Bedingungen dieser CTL ermächtigt ist. 2. Die Definition von Lizenznehmer wird gelöscht und durch folgende Definition ersetzt: Lizenznehmer ist, einzeln, die auf der ersten Seite genannte natürliche oder juristische Person, und, insgesamt, die natürliche oder juristische Person und angegliederte Organisationen, bei denen diese natürliche oder juristische Person eine Mehrheitsbeteiligung besitzt, und unter der Voraussetzung, dass COREL diese Organisationen als geignete Institutionen erachtet. 3. Der CTL für akademische Programme wird folgende Definition für geeignete Institutionen hinzugefügt: Geeignete Institutionen sind öffentliche oder anerkannte Privatschulen, deren Zweck die Vermittlung von Bildung ist. Die Institution muss eine Vorschule, Grundschule, Hauptschule, Realschule, ein Gymnasium, eine Gesamtschule, Berufsschule, ein Fernlehrinstitut, eine Hochschule oder ein wissenschaftliches oder technisches Institut sein, das vom jeweils zuständigen Kultusministerium anerkannt worden ist. Der Begriff geeignete Institutionen umfasst auch Institutionen, die übergeordnete oder Aufsichtsfunktionen über Geeignete Institutionen ausüben, wie z.b. Kultusministerien, Krankenhäuser, die im staatlichen Besitz sind oder staatlich finanziert werden, sowie öffentliche Büchereien, die unentgeltlich Büchereidienste an Gemeinden oder Landkreise anbieten (diese können durch öffentliche oder private Mittel unterstützt werden und dürfen Gebühren ausschließlich bei Benutzern außerhalb des von ihnen
8 bedienten Gebietes erheben), Museen, die Objekte auf regelmäßiger Basis für die Zwecke der Ausstellung an die allgemeine Öffentlichkeit besitzen oder verwenden, öffentliche oder private gemeinnützige Institutionen, die dauerhaft für Bildungs- oder ästhetische Zwecke eingerichtet wurden, sowie Strafvollzugsanstalten jeder Sicherheitsstufe. Nur eingetragene gemeinnützige und wohltätige Organisationen, die auf keine Weise einer Gesellschaft mit Erwerbszweck angegliedert sind, sind geeignete Institutionen. - Falls sich die Frage stellt, ob ein Kunde eine Geeignete Institution ist, ist CORELs Entscheidung ausschlaggebend.
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