Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Deutschland"

Transkript

1 Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Zinsschranke, im Zusammenhang mit Beteiligungen Professor Dr. Wolfgang Kessler Steuerberater Agenda 1. Fallgruppen Konzernfinanzierung i. Intern ii. Extern 2. Historie 3. Zinsschranke i. Konzeptionelle Grundlagen ii. Ausnahmevorschriften iii. EBITDA-Vortrag 4. Internationaler Vergleich 2

2 Interne Konzernfinanzierung Inbound/Downstream (auch Downstream-Inboundfinanzierung) Feindbild Nr. 1 TG EuGH-Entscheidung Lankhorst-Hohorst Art. 24 Abs. 5 OECD-MA (BFH, Urteil vom I R 54, 55/10, IStR 2011, 345) 3 Interne Konzernfinanzierung Outbound/Upstream (auch Upstream-Inboundfinanzierung) Feindbild Nr. 2 TG 4

3 Exkurs: gewerbesteuerliche Hinzurechnung 8 GewStG Konzernsicht: Umverteilung des Konzernvermögens TG 1 ABER: 8 Nr. 1 GewStG Hinzurechnung von 25% des Zinsaufwands TG 2 bei der darlehensnehmenden TG 2 Folge: 1,25 fache konzernspezifische Steuermehrbelastung EuGH, Urteil v Rs. C-397/09: Die Zins- und Lizenzrichtlinie steht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der an ein verbundenes Unternehmen gezahlten zur Bemessungsgrundlage des Zinsschuldners ( 8 Nr. 1 GewStG) nicht entgegen Scheuten Solar Technology 5 Externe Konzernfinanzierung Inland/Inbound 1. ohne Organschaft: i. 4h EStG i.v.m. 8a KStG: reine Holding hat ein EBITDA von 5% der Dividendenerträge Bank Holding ii. Beteiligungsbuchwertkürzung 4h Abs. 2 S. 5 EStG doppelte Holdingdiskriminierung TG 2. Organschaft: i. Zinsaufwand Holding und operative Erträge der TG werden saldiert 6

4 Externe Konzernfinanzierung Outbound 1. keine Organschaft möglich! i. 4h EStG i.v.m. 8a KStG: Bank Holding steuerliches EBITDA von 5% der Beteiligungserträge ii. Beteiligungsbuchwertkürzung TG 1 TG 2 TG 3 4h Abs. 2 S. 5 EStG iii. keine Saldierung von Zinsaufwand mit Erträgen aus TG möglich 7 Tax Rate Shopping Finanzierungsgesellschaft FinCo Jersey TG Vorteile Finanzierungsgesellschaft: Kein Kapitalertragsteuerabzug auf Zinszahlungen Kein Kapitalertragsteuerabzug t t auf Zinseinnahmen Keine Beschränkung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten der Finanzierungsgesellschaft vorbehaltlich: AStG 8

5 Finanzierungsbetriebsstätte BS TG 1 EG 1 Invest DBA-Recht: Finanzierungsbetriebsstätte grundsätzlich möglich Bei Freistellungsmethode & niedriger Besteuerung: switch-over gemäß 20 Abs. 2 AStG Folge: Besteuerung in Höhe des deutschen KSt-Niveaus 15,83 (KSt + Solz) Keine GewSt Zinserträge der BS sind beim OT im Inland zu berücksichtigen 9 Agenda 1. Fallgruppen Konzernfinanzierung i. Intern ii. Extern 2. Historie 3. Zinsschranke i. Konzeptionelle Grundlagen ii. Ausnahmevorschriften iii. EBITDA-Vortrag 4. Internationaler Vergleich 10

6 Zinsschranke - Historie Generell: 1. Rechtsfolgenwechsel: Umqualifizierung vs. Abzugsbeschränkung 2. Anwendungsbereich erweitert: früher nur interne jetzt auch externe Finanzierung XX BMF 1987* Korb II-Gesetz 8a KStG WachstBeschlG (Freigrenze 3 Mio. unbegrenzt) StSenkG safe-haven 1,5 (3): 1 StandOG 8a KStG (Ges.-Fremdfin. einer KapG durch (ausl.) AE nichtanrechnungsberechtigte) Regierungsentwurf 1979 EuGH-Urteil Lankhorst-Hohorst (2002) BMF-Schreiben 8a KStG BürgerEntlG (Freigrenze 3 Mio. temporär /EBITDA-Vortrag/ EK-Quotenvergleich 2%) BMF h EStG, 8a KStG UntStReformG 2008 (Einführung von 4h EStG, 8a KStG /Zinsschranke) - Alle - KapG/PersG * BFH-Urteil v BMF-Schreiben fehlt gesetzliche Grundlage 11 Holdingprivileg 8a IV KStG a.f. Erweiterter Safe-haven ( ) nach 8a Abs. 4 KStG ( = 9:1 ab = 3:1) Holding aber: kein Kaskadeneffekt, da kein safe-haven für nachgeordnete KapG! TG 1 TG 2 TG 3 12

7 Debt-push-down - 8a Abs. 6 KStG a.f. TG 1 TG 2 TG 1 Umstrukturierung 8a Abs. 6 KStG a.f. * Tatbestandsmerkmale: - Erwerb einer Beteiligung - Aufnahme FK zum Zwecke des Erwerbs - Veräußerer der Beteiligung g und Fremdkapitalgeber sind wesentlich beteiligter Anteilseigner Rechtsfolgen: - sind verdeckte Gewinnausschüttung - Kein Drittvergleich möglich - Kein Freibetrag *(gestrichen durch die Unternehmensteuerreform t 2008) 13 Agenda 1. Fallgruppen Konzernfinanzierung i. Intern ii. Extern 2. Historie 3. Zinsschranke i. Konzeptionelle Grundlagen ii. Ausnahmevorschriften iii. EBITDA-Vortrag 4. Internationaler Vergleich 14

8 Konzeptionelle Grundlagen 15 Prüfungsschema 4h EStG, 8a KStG 16

9 Zinsschranke 4h EStG, 8a KStG Regelfall Temporäre Abzugsbeschränkung: - Zinsvortrag ( 4h Abs. 1 S. 5 EStG) ( 274 Abs. 1 S. 4 HGB und EKQ) Sonderfall Definitive Abzugsbeschränkung: - bei Übertragung des Betriebs ( 4h Abs. 5 S. 1 EStG) - bei Umwandlung/Einbringung des Betriebs ( 4 Abs. 2 S. 2, 20 Abs. 9, 24 Abs. 6 UmwStG) - bei Aufgabe/Liquidation des Betriebs ( 4h Abs. 5 S. 1 EStG) - bei dauerhaftem Überschreiten der im Rahmen der Zinsschranke abziehbaren Aufwendungen - des Zinsvortrags auf Ebene einer KapG bei schädlicher Anteilsübertragung ( 8a Abs. 1 S. 3 i.v.m. 8c KStG, gilt auch für MU 4h Abs. 5 S. 3 EStG) 17 Ausnahmetatbestände Drei Ausnahmevorschriften und somit voller Zinsabzug, 4h Abs. 2 EStG: 1. Freigrenze < 3 Mio. 2. Konzern-Klausel 3. Escape-Klausel Rückausnahme 1. schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a Abs. 2,3 KStG) 18

10 Zinsschranke EBITDA-Vortrag Ermittlung nur für Jahre, in denen keine Gegenausnahme gem. 4h Abs. 2 EStG greift EBITDA-Vortrag = 30% des steuerlichen EBITDA abzgl. Nettozinsaufwand Der EBITDA-Vortrag eines jeden Jahres ist separat festzustellen EBITDA-Vortrag verfällt nach max. 5 Jahren, soweit nicht verbraucht Verbrauch bzw. Verfall in chronologischer Reihenfolge (FiFo) EBITDA-Vortrag Verfall > 5 Jahre Zinsaufwand EBITDA-Vortrag 30% des EBITDA Anwendungsregelung: Untergang: Für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem enden Im Rahmen des UmwStG, nicht aber bei 8a Abs. 1 / 8c KStG Fällen 19 Agenda 1. Fallgruppen Konzernfinanzierung i. Intern ii. Extern 2. Historie 3. Zinsschranke i. Konzeptionelle Grundlagen ii. Ausnahmevorschriften iii. EBITDA-Vortrag 4. Internationaler Vergleich 20

11 Internationaler Vergleich (ausgewählter Länder) Staat Art der Regelung Tatbestandskonzept Rechtsfolgenkonzept verdecktes EK vga Keine Allgemeine Spezifische Verschuldungsgrad Ergebnisgrenze Aktivagrenze Verrechnungspreise Zinsabzugsbeschränkung Belgien + 1 : : Frankreich + 1,5 : Italien + + (20% hr. + EBITDA) Luxemburg + + Niederlande + 3 : 1 + Schweiz + + (Aktiva- Mix) + Vereinigtes Königreich Abs. 1 Z. 4 ökstg Österreich HoldCo T2 FinCo T1 Staat Y Staat X Hauptanwendungsfall der Neuregelung: Beispiel: - HoldCo zahlt an FinCo für die Fremdfinanzierung. FinCo ist im Niedrigsteuerstaat X ansässig - HoldCo kauft konzernintern von T1 Kapitalanteile an T2 - HoldCo und T2 bilden eine Gruppe - HoldCo verrechnet die Zinsaufwendungen mit den operativen Gewinnen von T2 Ziel der Neuregelung: - Kein Zinsabzug für HoldCo beim Erwerb von T2 22

12 Vergleich: 11 Abs. 1 Z. 4 ökstg & 8a Abs. 6 KStG a.f. 11 Abs. 1 Z. 4 ökstg Tatbestandsmerkmale t (grob): - Erwerb von Kapitalanteilen Beteiligung - Aufnahme FK zum Zwecke des Erwerbs - Veräußerer der Beteiligung und Fremdkapitalgeber haben beherrschenden Einfluss g - nicht abzugsfähig Rechtsfolgen: 8a Abs. 6 KStG a.f. Tatbestandsmerkmale: t - Erwerb einer Beteiligung - Aufnahme FK zum Zwecke des Erwerbs - Veräußerer der Beteiligung und Fremdkapitalgeber sind wesentlich beteiligter Anteilseigner g - sind verdeckte Gewinnausschüttung - Kein Drittvergleich möglich - Kein Freibetrag Rechtsfolgen: Ziel der Regelung(en): unerwünschte Gestaltungen verhindern (insbesondere debt-push-down d Strukturen / unter Zinsschranke 4h EStG, 8a KStG sind diese in wieder möglich) 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche

Mehr

Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011

Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011 Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011 Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner Johannes Kepler Universität Linz Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik martin.lehner@jku.at

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover 23. Berliner Steuergespräch 18. Juni 2007 2 Gliederung A. Funktionsweise

Mehr

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen Agenda Gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen - Gewerbesteuersatz - Hinzurechnungstatbestände

Mehr

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München 06.11.2008 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008

Unternehmenssteuerreform 2008 Unternehmenssteuerreform 2008 Kosten und Nutzen der Reformvorschläge Wollten Sie das wirklich schon immer wissen?... 4 1 Deutschland: Ein Sanierungsfall?... 17 Teil A : Bestandsaufnahme und Analyse...

Mehr

Entwurf. Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a Abs. 6 KStG) IV B 7 - S 2742a - 3/05 (bei Antwort bitte angeben)

Entwurf. Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a Abs. 6 KStG) IV B 7 - S 2742a - 3/05 (bei Antwort bitte angeben) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder

Mehr

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Berlin, 8. September 2010 Dr. Ragnar Könemann Rechtsanwalt/Steuerberater

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

Übersicht Holding-Standorte Österreich - Deutschland - Schweiz

Übersicht Holding-Standorte Österreich - Deutschland - Schweiz 1. Rahmenbedingungen Steuersatz Körperschaftsteuer 25% Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) u.gewerbesteuer ca. 30% Kantonal: Kapital 0,01% mind. CHF 100 x Steuerfuss d. Gde; Gewinnsteuer: Keine,

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz Foto: dpa Die Reform der Unternehmenssteuer Auswirkungen auf die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus GmbH : Dr. M. Kaufmann, Dr. F. Schmitz-Herscheidt Die

Mehr

9. Münchner Unternehmenssteuerforum

9. Münchner Unternehmenssteuerforum 9. Münchner Unternehmenssteuerforum Offene Streitpunkte des 8b KStG München, 24. Oktober 2012 Dr. Ingo Stangl Offene Streitpunkte des 8b KStG A. Hingabe von Kapitalgesellschaftsanteilen bei «Tauschvorgängen»

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P. Chancen in der Krise

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P. Chancen in der Krise P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P Chancen in der Krise 2009 1 CHANCEN IN DER KRISE Der vorliegende Tagungsband fasst die Vorträge und Diskussionen des 9. P+P-Private-Equity-Wochenendes

Mehr

Klarheit für Ihr Business

Klarheit für Ihr Business Klarheit für Ihr Business Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft 12 Berufsträger, mehr als 40 Mitarbeiter Ein Schwerpunkt unserer Beratung: Sanierung & Restrukturierung Team und Netzwerk 1 Steuerrechtliche

Mehr

Teil D Besteuerung von Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen ( 8b KStG)

Teil D Besteuerung von Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen ( 8b KStG) 40 KSt Teil D Besteuerung von Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen Teil D Besteuerung von Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen ( 8b KStG) I. Steuerliche

Mehr

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters. Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf

Mehr

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG erstellt durch: Manuela Aldenhoff Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Arno Prangenberg Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater Korthäuer

Mehr

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier Darlehen und Zinsen in der Betriebsprüfung Ulrich Breier 1 Darlehensabschreibung und Zinsen nach FG Münster, EFG 2014, 375 (abgewandelt) anhängig BFH I R 5/14 100 % T -GmbH 01 Darl.Ford EM 800.000 Ehefrau

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München

Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Inhalt: 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Besteuerung einer in Deutschland ansässigen Holding in der Rechtsform SE (Societas Europaea)

Besteuerung einer in Deutschland ansässigen Holding in der Rechtsform SE (Societas Europaea) Pascal Schäfer-Elmayer Besteuerung einer in Deutschland ansässigen Holding in der Rechtsform SE (Societas Europaea) PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 Inhaltsverzeichnis ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Mehr

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen

Mehr

Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater

Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater 12. Januar 2011 Das revidierte DBA USA: Schwerpunkte 1. Limitation on Benefits (LoB) 2. Dividenden-Nullsatz

Mehr

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG)

CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG) 896 C V. 1.; 1. Zinsschranke bei Körperschaften ( 8a KStG) Pung CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG) Inhaltsverzeichnis Teilziffer 1. Zinsschranke bei Körperschaften... 1 54 1.1 Allgemeines...

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Mehr

Gesellschafter-Fremdfinanzierung im europäischen Konzern

Gesellschafter-Fremdfinanzierung im europäischen Konzern Wissenschaftliche Schriften zur Wirtschaftsprüfung Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) Gesellschafter-Fremdfinanzierung im europäischen Konzern Länderprofile - Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr

Besteuerung von Personengesellschaften

Besteuerung von Personengesellschaften Besteuerung vn Persnengesellschaften Düsseldrf, 21. Mai 2013 Prf. Dr. rer. pl. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Weitere Details siehe ff:

Weitere Details siehe ff: Abgeltungssteuerung bei Kreditderivaten Die Besteuerung bzw. der Steuerabzug erfolgt auf der Basis einer sog. cashflow-besteuerung. Diese knüpft an die während der Laufzeit des Kontrakts zu leistenden

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Von Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur gmbhchef

Von Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur gmbhchef Die Vergütung des GmbH-(Gesellschafter)Geschäftsführers Was ist angemessen? Welche Steuerfallen gibt es? Von Dr. Hagen Prühs, Chefredakteur gmbhchef 1 Agenda (1) 1. Geschäftsführerbezüge Allgemeines 1.1

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2770-18/03 Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Steuersenkungs- (StSenkG)

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 0. Vorbemerkung

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 0. Vorbemerkung Inhaltsübersicht 0. Vorbemerkung 1. Betriebsvermögen 1.1 Wertermittlung 1.2 Wertansatz 1.3 Nichtanwendung des Abschlags und Abzugsbetrags 1.4 Prüfschema 1.5 Anzeigepflicht 1.6 Hinweise für die Beratung

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

6. Hamburger Fondsgespräch. Dividenden und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr.

6. Hamburger Fondsgespräch. Dividenden und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr. 6. Hamburger Fondsgespräch n und Veräußerungsgewinne Ende der Steuerfreiheit (?!) Hamburg, 7. November 2013 Dr. Peter Möllmann Gesetzgebungsinitiativen zu 8b Abs. 4 und Abs. 7 KStG Streubesitzdividenden:

Mehr

Steuerliche Fallstricke bei der Sicherheitengestellung im Konzern

Steuerliche Fallstricke bei der Sicherheitengestellung im Konzern #1899625 IfA Deutsche Vereinigung für Internationales Steuerrecht Regionalgruppe Berlin-Brandenburg Steuerliche Fallstricke bei der Sicherheitengestellung im Konzern Ministerialrat Manfred Naumann Bundesministerium

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e

Betreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239. Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen

Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239. Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 238 Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen Organschaft Verrechenbarkeit von Verlusten in Unternehmensgruppen Vermeidung von Fehlern, die zur Unwirksamkeit

Mehr

Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf

Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Kai Säland, Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Inhalt:

Mehr

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

Know-how Finanzierung

Know-how Finanzierung Know-how Finanzierung Die Frage der Finanzierung ist für jeden Unternehmensgründer und bei jeder Unternehmensgründung von besonderer Bedeutung. Erst wenn die Finanzierung bis zu einem gewissen Grad gesichert

Mehr

B. M. P. Pharma Trading AG. Zwischenabschluss. zum

B. M. P. Pharma Trading AG. Zwischenabschluss. zum B. M. P. Pharma Trading AG Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009 - 2 -- Geschäftsverlauf 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die B.M.P. Gruppe befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Handel von

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Bilanzierung des Eigenkapitals

Bilanzierung des Eigenkapitals Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise 1. Allgemeine Ausführungen: Die Sachsen-High-Tec GmbH (SHT GmbH) ist eine gem. 1 Abs.1 Nr.1 KStG unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, da sie ihre

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

SIST Frühlingsgespräche 2015. Mehrwertsteuer für einmal einfach?!

SIST Frühlingsgespräche 2015. Mehrwertsteuer für einmal einfach?! SIST Frühlingsgespräche 2015 Mehrwertsteuer für einmal einfach?! Agenda A MWST und kollektive Kapitalanlagen B MWST-Ausnahme - Wirkung - Anwendungsbereich C Systembrüche Chancen und Risiken D Quintessenz

Mehr

Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes

Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes Stand: 10. September 2008 Tax 1 Agenda I. Zielsetzungen des Gesetzgebers und Zeitplan II. III. IV. Steuerbelastung

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte): ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung Prof. Dr. Stefan Göbel WS 2001/02

Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung Prof. Dr. Stefan Göbel WS 2001/02 Thema 1: Entscheidungsneutralität von Steuern Referent: K. Krause 1. Das gegenwärtig gültige Steuersystem ist allein wegen der Regelungen zum Verlustabzug und -ausgleich nicht entscheidungsneutral. 2.

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E

Mehr

7. Hamburger Fondsgespräche

7. Hamburger Fondsgespräche 7. Hamburger Fondsgespräche Transaktionen I: Unliebsame steuerliche Überraschungen Hamburg, 6.November 2014 Dr. Sebastian Gocksch Ausgangsfall: Exit LuxCo-Struktur (sell-side) These LuxCo I Exit Level

Mehr