Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Oelde für das Haushaltsjahr 2009

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1 1. Allgemeines Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Oelde für das Haushaltsjahr 2009 Mit dem Haushaltsplan 2008 wurde erstmals ein Haushalt der Stadt Oelde nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements - NKF - aufgestellt. Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2009 kann gleichzeitig die Eröffnungsbilanz zum vorgelegt werden. Die Eröffnungsbilanz wurde durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft, und von diesem mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Ebenso führte die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW nur zu einer Feststellung, die der weiteren Prüfung bedarf. Damit sind alle Vermögenswerte und auch alle Verbindlichkeiten der Stadt Oelde dokumentiert. Somit ist es nunmehr möglich, nach Ablauf eines Haushaltsjahres die Ressourcenaufkommen und die Ressourcenverbräuche deutlich zu machen, was den Reformzielen des NKF entspricht. Zukünftige Haushaltspläne sind aber noch in einigen Punkten zu optimieren. So sind im Haushaltsplanentwurf 2009 noch keine aussagefähigen Ziele und Kennzahlen eingearbeitet. Hierzu bedarf es noch Vorlaufzeit, um verlässliche und aussagekräftige Datengrundlagen zu ermitteln. Mit der Einführung des NKF kommt es zu tiefgreifenden Veränderungen. Die mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts verbundenen Auswirkungen werden in vielfältiger Weise das Denken und Handeln der Kommunen und ihrer Aufsichtsbehörden beeinflussen und diese vor neuen Herausforderungen stellen, aber auch neue Steuerungspotentiale eröffnen. Mit der Ausrichtung der kommunalen Finanzpolitik auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll erreicht werden, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. Die bisherige kameralistische Erfassung von Einnahmen und Ausgaben reicht dazu nicht aus. Das neue Rechnungssystem erfasst hingegen über Erträge und Aufwendungen das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch und bildet den tatsächlichen Verzehr über Abschreibungen ab. 2. Bestandteile des Haushaltes Der Haushalt ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in produktorientierte Teilpläne gegliedert. Der Ergebnisplan entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Es werden periodengerecht Erträge und Aufwendungen geplant und damit Ressourcenaufkommen und verbrauch abgebildet. Im Rahmen des Ergebnisplanes werden die Ertrags- und Aufwandpositionen verbindlich vorgegeben. Im Finanzplan werden alle zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle (Ein-/ Auszahlungen) abgebildet. Hieraus werden die Investitionsplanung sowie die Liquiditätsentwicklung abgeleitet. Die einzelnen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen werden im Teilfinanzplan B vorgegeben. Der Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan enthalten jeweils die aggregierten Werte der Teilpläne. Die Teilpläne sind produktorientiert nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes NRW aufzustellen. Entsprechend der Vorgaben des Landes für die Produktbereiche stellen die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne die Planzahlen für einzelne Bereiche dar. Der Haushalt der Stadt Oelde wird auf Ebene der vorgeschriebenen 17 Produktbereiche dargestellt. Unterhalb dieser Produktbereiche gliedert sich der Haushalt in 43 Produktgruppen. Als unterste Ebene befinden sich die Produkte, die definierte Leistungen oder eine Gruppe von Leistungen der Stadt darstellen. Jedes Produkt wird im Einzelnen beschrieben und enthält Informationen über Umfang, Aufwand, Wirkungen nach Außen und Innen und Ziele, die zu erreichen sind. Der Produktplan der Stadt Oelde ist deckungsgleich mit der Organisationsstruktur der Verwaltung aufgestellt. Der Gesamtergebnis- sowie der Gesamtfinanzplan stellen Rahmenvorgaben für das kommunale Handeln für den gesamten Kernhaushalt dar. Der Haushaltsplan nach NKF umfasst in der Darstellung sechs Haushaltsjahre. Die Ausweisung des Rechnungsergebnisses 2007 ist nicht möglich, da diese Zahlen kameral ermittelt wurden und nicht auf das doppische System übertragen werden konnten. Der Haushalt enthält u. a. folgende Bestandteile und Anlagen: - Haushaltssatzung - Vorbericht - Produktübersicht der Stadt Oelde - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan - Ergebnis- und Finanzplan auf Produktbereichsebene - Haushaltsplan mit den Teilplänen auf Produktebene - Stellenplan und übersicht nach Produktbereichen - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten - Übersicht über die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden. 3. Gesamtüberblick Der Ergebnisplan 2009 weist insgesamt Aufwendungen in Höhe von Euro und Erträge in Höhe von Euro aus. Im Saldo ergibt sich somit ein negatives Ergebnis 2009 in Höhe von Euro. Der Haushalt 2009 kann jedoch durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Der Finanzplan 2009 schließt mit einem Ergebnis von minus Euro ab. Die liquiden Kassenmittel vermindern sich im Jahr 2009 um diesen Betrag. Da der Kassenbestand zum jedoch bei rd. 9,5 Mio Euro liegt, können alle Aufwendungen und Investitionen 2009 ohne Kreditaufnahme und ohne Kassenkredite finanziert werden Gesamtergebnisplan und Entwicklung der Ausgleichsrücklage Die Ergebnisplanung zeigt jedoch, dass sich die Haushaltssituation der Stadt Oelde problematisch darstellt. Unter der Voraussetzung, dass das Ergebnis des Jahres 2008 gegenüber der Planung um rd. 3 Mio Euro günstiger ausfallen wird, kann die Planung im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen dargestellt werden (Schaubild 3.1). Die Entwicklung des Ergebnisplanes im Finanzplanungszeitraum bis 2012 führt aber dazu, dass der Haushaltsausgleich im Jahr 2011 und 2012 nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage erzielt werden kann. Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW ist der Ergebnisplan über den Zeitraum der Finanzplanung (bis 2012) auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist in der Eröffnungsbilanz als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Höhe der Ausgleichsrücklage ist in 75 Abs. 3 GO geregelt. Danach beträgt sie ein Drittel des Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Diese bemessen sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Haushaltsjahre vor Einführung des NKF ( ). Für die Stadt Oelde beträgt diese Ausgleichsrücklage ,69 Euro. Dieser Betrag ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für immer in der Eröffnungsbilanz als fester Betrag fixiert. Eine Erhöhung dieses Betrages durch erwirtschaftete Überschüsse im Ergebnisplan ist nicht möglich. Lediglich kann eine bereits in Anspruch genommene Ausgleichsrücklage bis zu dem fixierten Betrag aufgefüllt werden. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge sind der Allgemeinen Rücklage zu zuführen und können insoweit nur unter gewissen Voraussetzungen für einen notwendigen Haushaltsausgleich in Anspruch genommen werden. Dieses kann dazu führen, das z.b. eine hohe Gewerbesteuervorauszahlung in einem Haushaltsjahr der Allgemeinen Rücklage zu zuführen ist. Sollte die endgültige Gewerbesteuerveranlagung im Folgejahr dazu führen, dass hohe Rückerstattungen zu leisten sind, die zu einem hohen negativen Jahresergebnis führen, muss dieser Betrag der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Im Extremfall kann dieses dazu führen, dass die Kommune sich ohne eigenes Verschulden im Haushaltssicherungskonzept befindet , , , , , ,31 Gesamtergebnisplan Ausgleichsrücklage ,00 Die Finanzplanung bis 2012 weißt im Jahr 2011 eine kurzfristige Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung in Höhe von Euro aus. Dieser Kredit soll aufgrund der positiven Tendenz im Liquiditätsbereich im Jahr 2012 zurückgezahlt werden. Der Finanzrahmen ist aber so eng bemessen, das jede zusätzliche Investition nur durch eine weitere Kreditaufnahme zu finanzieren ist , , ,31 Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen sind nachfolgend graphisch dargestellt ,

2 3.2 Gesamtfinanzplan und Entwicklung der Kassenmittel 4. Eckpunkte des NKF-Haushaltes Zusammenstellung ausgewählter Ertragspositionen: Steuern und ähnliche Abgaben , ,00 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , ,00 Sonstige Transfererträge , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , ,00 Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Ordentliche Erträge , , , ,00 Zinserträge , , , ,00 Ertragspositionen insgesamt , , , , , , ,00 Gesamtfinanzplan Liquide Mittel Die wichtigsten Positionen im Ertrag sind: , ,00 Steuern und ähnliche Abgaben ,-- o Gewerbesteuer ,-- o Grundsteuern ,-- o Gemeindeanteil Einkommensteuer ,-- o Anteil an der Umsatzsteuer ,-- o Familienlastenausgleich , Zuwendungen und allg. Umlagen ,-- o Erträge Auflösung Sonderposten ,-- o Betriebskostenzuschuss Kindergärten ,-- o Durchführung OGS ,-- o VHS ,-- o Landesjugendplan ,-- o Asylbewerber ,-- o Erträge aus dem Konjunkturpaket II ,-- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,-- o Benutzungsgebühren ,-- o Erträge Auflösung Sonderposten Beiträge ,-- o Verwaltungsgebühren ,-- a) Grundsteuer A , , , , ,00 Mieten und Pachten ,-- Kostenerstattungen und umlagen ,-- : o Elternbeiträge ,-- o Kostenerstattung ARGE ,-- o Personalkostenerstattung WBO/Forum ,-- o Erstattung SGB XII ,-- o Hilfe zur Erziehung , Grundsteuer A Sonstige ordentliche Erträge ,-- o Konzessionsabgaben ,-- o Auflösung von Sonderposten im Planungsbereich ,-- o Auflösung Rückstellungen ,-- o Sonstige Erträge ,-- Finanzerträge ,

3 b) Grundsteuer B c) Gewerbesteuer , , , , , , , , , ,00 Grundsteuer B Gewerbesteuer d) Gemeindeanteil an der Gemeinschaftssteuer e) Schlüsselzuweisungen , , , , , , Schlüsselzuweisungen Gemeindeanteil an d. Gemein-schaftssteuern ,00 0,00 0,00 0,

4 f) Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke g) Auflösung der Sonderposten , , , , , , , , , Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke Auflösung der Sonderposten , h) Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte i) Zinserträge , , , , , , Zinserträge ,00 Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte , , ,

5 4.2 Zusammenstellung ausgewählter Aufwandspositionen: Personalaufwendungen , , , , ,00 Versorgungs-aufwand Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibung , , ,00 Transferaufwendungen , , ,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen , Zinsaufwendungen Aufwandspositionen insgesamt , , , , ,00 Die wichtigsten Positionen im Aufwand sind: Personalaufwendungen ,-- o Bezüge tarifl. Beschäftigte ,-- o Bezüge Beamte ,-- o Beiträge zur Versorgungskasse ,-- o Beiträge zur ges. Sozialversicherung ,-- o Beihilfe für Beschäftigte und Versorgungsempfänger ,-- o Zuführung zu Rückstellungen im Personalbereich ,-- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,-- o Unterhaltung Grundstücke, baul. Anlagen und Infrastrukturvermögen ,-- o Bewirtschaftungskosten baul. Anlagen, Grundstücke u. Infrastrukturvermögen ,-- o Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung, und Fahrzeuge ,-- o Besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufw. (z.b. Schülerbeförderungskosten) ,-- o Aufwendungen f. Dienstleistungen ,-- Abschreibungen ,-- Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen ,-- o Kreisumlage ,-- o Betriebskostenzuschüsse Kita ,-- o Sonstige Zuschüsse ,-- o Gewerbesteuerumlage / Fond Deutsche Einheit ,-- o Soziale Leistungen ,-- o Zuschuss Forum ,-- o Versicherungen, Beiträge, etc ,-- o Geschäftsausgaben ,-- o Zuschüsse Kinder- u. Jugendarbeit ,-- o Fortbildung, Ausbildung ,-- o Aufwandsentschädigung, Verfügungsmittel ,-- o Zuschuss für ÖPNV ,-- o Zuschuss an PRO ARBEIT ,-- Finanzaufwendungen ,-- a) Personalaufwendungen b) Versorgungsaufwendungen , , , , , , , , Personalaufwendungen Versorgungsaufwand , ,

6 c) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen d) Bilanzielle Abschreibungen , , , , , , , ,00 Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen ,00 Bilanzielle Abschreibung , e) Transferaufwendungen f) Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , , , , , Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen ,

7 g) Aufwandspositionen insgesamt 5. Steuerhebesätze , , , , Grundsteuer A 130 v.h. 140 v.h. 150 v.h. 175 v.h. Grundsteuer B 260 v.h. 270 v.h. 285 v.h. 340 v.h. Gewerbesteuer 330 v.h. 340 v.h. 355 v.h. 390 v.h Für den Finanzausgleich hat das Land NRW 1998 Durchschnittshebesätze ermittelt und berechnet. Diese fiktiven Steuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuerkraft einer Kommune zu Grunde gelegt. Es gelten einheitlich folgende fiktive Hebesätze: Grundsteuer A 192 v.h ,00 Aufwandspositionen insgesamt Grundsteuer B Gewerbesteuer 381 v.h. 403 v.h Die örtlichen Hebesätze im Jahr 2009 liegen jedoch weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt Die durchschnittlichen Hebesätze in NRW betragen nach den letzten Angaben des statistischen Bundesamtes: Grundsteuer A 219 v.h Grundsteuer B 434 v.h. Gewerbesteuer 435 v.h Schuldenentwicklung , , , , , , Ende 2004 Ende 2005 Ende 2006 Ende 2007 Ende 2008 Ende 2009

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