B Ü R G E R H A U S H A L T - Entwurf Haushaltsplan 2007 der Gemeinde Panketal

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1 Gemeinde Panketal Panketal, den B Ü R G E R H A U S H A L T - Entwurf Haushaltsplan 2007 der Gemeinde Panketal Liebe Panketaler, der Entwurf des Haushaltsplanes 2007 enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben für die von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben. Entsprechend 74 Gemeindeordnung Brandenburg muss der Haushalt in jedem Jahr auch unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein. Dies bedeutet für die Haushaltswirtschaft, dass nur soviel ausgegeben werden darf, wie eingenommen wird. Der Haushalt der Gemeinde ist ausgeglichen und weist auch derzeit keinen Fehlbedarf für die Folgejahre aus. In den kommenden Wochen wird der Haushaltsentwurf 2007 der Gemeinde Panketal in den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung öffentlich beraten. Er soll sodann im Dezember 2006 beschlossen werden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen zur Haushaltsdiskussion! Die Termine der Sitzungen finden Sie auf der Internetseite: Aktuelles Mitteilungen Den Bürgerhaushalt Entwurf Haushaltsplan 2007 der Gemeinde Panketal finden Sie ebenfalls im Internet unter: Bürgerforum Finanzen Mit freundlichen Grüßen Rainer Fornell Bürgermeister

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Statistische Angaben - Entwicklung der Einwohnerzahlen in Panketal - Entwicklung Anzahl der Gewerbetreibenden - Übersicht Einnahmen Gewerbesteuer - Gemeindliche Hebesätze 3. Haushaltswirtschaft - Entwicklung der Rechenergebnisse und des Haushaltsplanes - Entwicklung der Finanzzuweisungen - Verteilung der Einnahmen und Ausgaben - Übersicht über Einnahmen und Ausgaben nach Schwerpunkten VWH - Personalausgaben - Beschäftigte in der Gemeindeverwaltung Panketal - Kreisumlage - Kindergärten - Schulen - Kultur - Übersicht über Einnahmen und Ausgaben nach Schwerpunkten VMH - Investitionen - Übersicht über den Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) - Zins- und Tilgungsleistungen - Rücklagen 4. Anlage - Kleines Haushalts - ABC

3 3 1. Einführung Die Haushaltsatzung sieht folgende Ausgaben, Kreditermächtigungen und Steuerhebesätze vor: Ausgaben im Verwaltungshaushalt Ausgaben im Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen Kreditaufnahmen 0 Verpflichtungsermächtigungen Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen gedeckt, der Haushalt ist ohne Kreditaufnahmen ausgeglichen. Zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen ist die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von bis zu zulässig. Diese Ermächtigung ist auch in allen bisherigen Haushalten enthalten gewesen. Es ist bisher noch nicht davon Gebrauch gemacht worden. Die Kreditverpflichtungen der Gemeinde werden zum: je Einwohner sind das je Einwohner sind das 276 betragen. Der Durchschnitt der Pro-Kopf-Verschuldung beträgt in Brandenburg 900. Für Zinsen und Tilgung der o.g. Kreditverpflichtung bringt die Gemeinde Panketal im Jahr auf, das entspricht 23 pro Einwohner Jahr auf, das entspricht 23 pro Einwohner. Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze der Grundsteuer A und die Gewerbesteuer sind seit 1994 in unserer Gemeinde unverändert. Die Steuerhebesätze der Grundsteuer B sind seit 2002 unverändert. Sie betragen: Panketal Bernau Wandlitz Ahrensfelde Landesdurchschnitt Grundsteuer A 200 v.h. 200 v.h. 300 v.h. 305 v.h. 252 v.h. Grundsteuer B 350 v.h. 400 v.h. 450 v.h. 420 v.h. 365 v.h. Gewerbesteuer 300 v.h. 350 v.h. 300 v.h. 300 v.h. 306 v.h.

4 4 2. Statistische Angaben - Entwicklung der Einwohnerzahlen: - Einwohner mit Hauptwohnsitz (nach Angaben vom statistischen Landesamt) ,9 % + 1,7 % + 0,02 % - Einwohner mit Nebenwohnsitz (nach Angaben des eigenen Einwohnermeldeamtes) Ortsteil Schwanebeck Zepernick Gemeinde Panketal Die Gemeinde Panketal hat somit insgesamt Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz am: : EW : EW : EW : EW Nicht berücksichtigt sind hierbei die melderechtlich nicht erfassten Wochenendler. - Entwicklung der Anzahl der Gewerbetreibenden: Jahr Ortsteil Gesamt Schwanebeck Zepernick

5 5 - Übersicht Einnahmen Gewerbesteuer: Rechenergebnis Plan Die Berechnung der Einnahmen der Gewerbesteuern erfolgt entsprechend der Veranlagung durch das Finanzamt und nach dem in der Haushaltssatzung der Gemeinde Panketal festgesetzten Hebesatz. Der Hebesatz beträgt 300 v.h. (unverändert) seit Bestehen der Gemeinde Panketal. Die geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer stehen der Gemeinde nicht in voller Höhe zur Verfügung, da von diesen Einnahmen gesetzlich eine Gewerbesteuerumlage an den Bund und an das Land abzuführen sind. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben der Gemeinde Panketal für das Jahr 2007 von den geplanten Euro Einnahmen Gewerbesteuer ein Netto von ca Euro (minus 21,3 % ggü. 2006). - Übersicht Einnahmen Einkommenssteuer Rechenergebnis Plan Veränderung zum Vorjahr + 22,1 % - 9,4 % + 1,6 % 120 /EW 142 /EW 129 /EW 129 /EW 3. Haushaltswirtschaft - Entwicklung der Rechnungsergebnisse und des Haushaltsplanes in Euro: Bezeichnung Plan 2006 Plan 2007 Verwaltungshaushalt Einnahmen Verwaltungshaushalt Ausgaben Vermögenshaushalt Einnahmen Vermögenshaushalt Ausgaben Zuführung an die allg. Rücklage Entnahme aus der allg. Rücklage , , , ,6 % , , , ,6 % , , , ,8 % , , , ,8 % , , , ,1 % 0,00 0, , ,0 % Der Verwaltungshaushalt umfasst die laufenden nicht vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben, wie u.a. die Grund- und Gewerbesteuern, Elternbeiträge, Personalkosten, Bewirtschaftungskosten für Kita und Schulen. Die Einnahmen, z.b. Straßenausbaubeiträge und Ausgaben für Investitionen, wie Neubau von Straßen, sind Bestandteil des Vermögenshaushaltes.

6 6 - Entwicklung der Finanzzuweisungen in EURO: Zuweisung Plan 2006 Plan 2007 allgemeine Schlüsselzuweisungen (Landeszuweisungen) , ,00 + 9,6 % ,00-5,7 % ,7 % ,9 % Bedarfszuweisungen Sonst. Allg. Zuweisungen , , , ,3 % + 1,0 % + 4,4 % - 10,2 % Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen u. Investitionsmaßnahmen , ,21-7,0 % , ,3% % ,1 % davon: investive Schlüsselzuweisungen 0,00 0, , ,8 % ,7 % Gesamt , , , pro Einwohner Investive Schlüsselzuweisungen Ab dem Jahr 2005 erhält die Gemeinde nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine investive Schlüsselzuweisung, insbesondere für Instandsetzung, Erneuerung, und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung. Die investive Schlüsselzuweisung umgerechnet auf die Einwohner unserer Gemeinde beträgt: 2005: 80 /EW 2006: 89 /EW 2007: 88 /EW In den Jahren davor hat die Gemeinde entsprechend dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eine Landesinvestitionspauschale erhalten (2004: 19,88 /EW, 2003: 13,38 /EW). Die Landeszuweisungen, u.a. die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, sind die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Im Jahr 2007 werden es voraussichtlich 31,4 % der Gesamteinnahmen des Haushaltes der Gemeinde sein (plus 0,6 % ggü. 2006).

7 7 - Verteilung der Einnahmen und Ausgaben Ausgaben/Einnahmen Plan 2006 Plan EUR EUR je EW % EUR EUR je EW % Ausgaben des VWH insgesamt darunter - Personalausgaben - lfd. Sachaufwand - soziale Leistungen - Zinsausgaben - Kreisumlage Ausgaben des VMH insgesamt darunter - Erw. von Vermögen - Baumaßn. insg. darunter - Schulen - Kitas - Gemeindestraßen - Tilgung v. Krediten Ausgaben des VWH und VMH insg. Einnahmen des VWH insgesamt darunter - Gemeindeanteil a.d. Einkommenssteuer - Grundsteuer A u. B - Gewerbesteuer (brutto) - Allg. Zuweisungen u. Zuschüsse darunter - Allg. Schlüsselzuweisung vom Land Einnahmen des VMH insg. darunter - Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen - Beiträge u.ä. Entgelte - Einnahmen aus Krediten - Zuweisungen zu Zuschüsse für Inv. darunter - inv. Schlüsselzuweisung vom Land Einnahmen des VWH u. VMH insgesamt Voraussichtliche Schulden insg. zum Kassenkredite

8 8 Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach Schwerpunkten Einnahme-/Ausgabeart RE 2005 Plan 2006 Plan 2007 Fi-Plan 2008 Fi-Plan 2009 Fi-Plan 2010 Einnahmen Steuern , Schlüsselzuweisungen , Bedarfszuweisungen Gebühren u.ä. Entgelte , Verkauf,Mieten,Pachten u.ä , Erstattungen , Zuweisungen u. Zuschüsse , Zinseinnahmen , Konzessionsabgabe , Kalkulatorische Einnahmen , Zuführungen vom VMHH , Sonstige Einnahmen , Gesamt , Ausgaben Personalausgaben incl. Aufwandsentschädigungen , Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw , Kalkulatorische Ausgaben , Zuweisungen und Zuschüsse , Soziale Leistungen , Zinsausgaben , Gewerbesteuerumlage , Allgemeine Umlagen , Zuführungen zum VMHH , Sonstige Ausgaben , Gesamt , Die Personalausgaben sowie die Umlage an den Landkreis (Kreisumlage) sind die größten Posten auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes. Personalausgaben davon - Ausgaben des VWH % 24,56 % 290 /EW 33,33 % 276 /EW ,5 % 31,62 % 292 /EW Plan ,4 % 35,68 % 328 /EW Plan ,1 % 35,67 % 339 /EW - Ausgaben des Gesamthaushaltes (VWH + VMH) 18,28 % 22,40 % 22,98 % 25,69 % 27,27 % Die Erhöhung der Personalausgaben im Verwaltungshaushalt resultiert aus der Einstellung von 2 Mitarbeitern im Bauhof sowie von Mitarbeiter/Innen im Kitabereich. Der zusätzliche Bedarf an Mitarbeiter/Innen im Kitabereich ist abhängig von den Kinderzahlen.

9 9 - Beschäftigte in der Gemeindeverwaltung Panketal: Jahr Beamte tarifl. Beschäftigte gesamt Auszubildende 2004 tatsächl. besch. am ,0 125,5 128, tatsächl. besch. am ,0 140,5 142, tatsächl. besch. am ,0 145,4 148, Plan 3,0 160,1* 163,1 3 * Erhöhung des pädagogischen Personal bedingt durch veränderte Betreuungszeiten und das Alter der Kinder Aufgabenbereiche tats tats tats Plan. a) Kernverwaltung Allg. Verwaltung 11,8 11,8 12,3 12,9 Finanzen 9,4 9,4 10,4 10,9 Öffentl. Ordnung 7,0 7,5 8,5 9,0 Soziales, Schulen, 3,0 3,0 3,0 3,0 Jugend, Kultur, Sport Bauwesen 10,0 11,0 10,0 11,5 Bauhof 7,5 9,5 11,0 13,0 b) Einrichtungen Schulen 9,6 10,6 9,6 10,1 Kita 66,8 73,8 74,2 85,7 Bibliothek 2,5 2,8 2,8 2,8 Friedhof 0,2 0,2 0,2 c) ATZ-Freizeitphase 0,9 2,9 6,4 4,0 Gesamt: 128,5 142,5 148,4 163,1 Auzubildende:

10 10 - Kreisumlage: Jahr 2003 (Rechenergebnis): EUR (187 EUR/EW) 2004 (Rechenergebnis): EUR + 3,4 % (186 EUR/EW) 2005 (Rechenergebnis): EUR + 13,5 % (220 EUR/EW) 2006 (Plan): EUR + 7,0 % (228 EUR/EW) 2007 (Plan geschätzt): EUR + 26,1 % (282 EUR/EW) Um den allgemeinen Finanzbedarf des Landkreises zu decken, wird von den Kommunen eine Umlage (Kreisumlage) erhoben. Diese wird in Hundertsätzen der Umlagegrundlage berechnet. Bei der Planung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2007 wurde davon ausgegangen, dass der derzeitige Hebesatz von 38,83 v.h. sich auf 47,83 v.h. erhöhen wird. - Kindergärten: Derzeit werden in unserer Gemeinde Kita-Kinder in den nachfolgenden Einrichtungen und 59 Kinder von 21 Tagesmüttern betreut. Einrichtung Ortsteil Schwanebeck - Kita Spatzennest - Kinderhaus Fantasia Ortsteil Zepernick Kita: - Pankekinder - Kinderland - Villa Kunterbunt - Hort Kita Freie Träger: - Traumschloss - Knirpsenstadt - Montessouri Birkenwäldchen - Kids-Club Barnimer Jugendwerk e.v. Kinder 0 3 Jahre Jahre im Schulalter Insgesamt ,2 % +18,2 % - 1,0 % + 1,5 % + 13,7 + 17,2 %

11 11 Der Zuschuss der Gemeinde für die Kitas einschließlich der Betreuung der Kinder durch Tagesmütter incl. dem Zuschuss an die Freien Träger beträgt (ohne Investitionen): 2004: EUR (Rechenergebnis) 93 EUR/EW 2005: EUR (Rechenergebnis) 72 EUR/EW 2006: EUR (Haushaltsplan) 90 EUR/EW 2007: 848. EUR (Entwurf Haushaltsplan) 46 EUR/EW Bisher hat die Gemeinde einen Zuschuss vom Landkreis in Höhe von EUR/Kind unter 12 Jahre (Stichtag des vorletzten Jahres) erhalten. Nach 17 (2) Kita-Gesetz soll der Landkreis dem Träger einer Kindertagesstätte einen Zuschuss von 84 % für das notwendige pädagogische Personal pro belegten Platz gewähren. Danach wurde 2007 geplant und der Zuschuss der Gemeinde ist ggü. den Vorjahren geringer. Dafür muss die Gemeinde jedoch eine um 7,88 % erhöhte Kreisumlage zahlen (vgl. S. 10). Die Bezuschussung für die Kitas Freier Träger erfolgt auf der Grundlage 16 Abs.2 und 3 Kita-Gesetz (lt.abs.2 gleich 84% für das tatsächlich beschäftigte pädagogische Personal und lt. Abs.3 Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten). Der Zuschuss z.b. an Kita Traumschloss beträgt derzeit 70 Euro /Kind und Monat. Die Aufwendungen von Personalkosten für die von der Gemeinde verwalteten Kitas wurden im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von EUR für 85,7 Beschäftigte geplant (= 53 % der gesamten Personalkosten der Verwaltung der Gemeinde Panketal und 180 EUR/EW). - Schulen: Die Gemeinde ist als Schulträger für die Schulgebäude und deren Einrichtung zuständig. Das pädagogische Personal (Lehrer/Lehrerinnen) wird vom Land Brandenburg bezahlt. Die Hausmeister und Sekretärinnen sind Beschäftigte der Gemeinde. Unsere Gemeinde hat insgesamt fünf Schulen mit Schüler, davon: Ortsteil Schwanebeck - eine Grundschule 285 Schüler - eine Oberschule 249 Schüler Ortsteil Zepernick - eine Grundschule 642 Schüler - eine Gesamtschule mit gymnasialer 370 Schüler Oberstufe - ein privates Gymnasium 190 Schüler (Träger ist nicht die Gemeinde)

12 12 Der Zuschuss 2007 der Gemeinde beträgt für die staatlichen Schulen EUR (67 EUR/EW). (Für das private Gymnasium werden keine Mittel im Haushalt der Gemeinde geplant). Die Kosten der Gemeinde je Schüler stellen sich für die einzelnen Schularten wie folgt dar: Schularten Rechenergebnis Plan Plan Euro/ Schüler Euro/ Schüler Euro/ Schüler - Grundschule (SB) Grundschule (ZE) Oberschule (SB) Gesamtschule mit gym nasialer Oberstufe (ZE) Für die Bewirtschaftung der kommunalen Schulen (Energie, Heizung, Reinigung, Wasser u.ä.) sind für das Haushaltsjahr 2007 insgesamt EUR ( SB, EUR ZE) geplant. Gegenüber dem Jahr 2006 wurden insgesamt 7,8 % an Kosten für Bewirtschaftung eingespart. Für Schulbücher sind EUR geplant, davon beträgt der Elternanteil 39 %. - Kultur: Die Bibliothek der Gemeinde Panketal hat lt. Statistik (2005) insgesamt aktive Leser, davon 312 bei der Ausleihstelle Ortsteil Schwanebeck. Insgesamt waren Ausleihen zu verzeichnen. Die bis 2003 selbständige Gemeinde Schwanebeck heute Ortsteil der Gemeinde Panketal wird im kommenden Jahr 750 Jahre alt. Anlässlich dessen ist geplant, das traditionelle Panketaler Gemeindefest im Ortsteil Schwanebeck durchzuführen. In Vorbereitung der 750 Jahrfeier ist eine Festschrift geplant. Insgesamt wurden für das Gemeindefest und die Festschrift EUR im Haushalt 2007 veranschlagt.

13 13 - Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes nach Schwerpunkten: Einnahme-/Ausgabeart RE 2005 Plan 2006 Plan 2007 Fi-Plan 2008 Fi-Plan 2009 Fi-Plan 2010 Einnahmen Zuführung vom VWHH , Entnahme aus Rücklagen , Einnahmen aus Veräußerung , Zuweisungen und Zuschüsse , Kredite/innere Darlehen davon Umschuldungen Sonstige Einnahmen , Gesamt , Ausgaben Zuführung zum VWHH , Zuführung an Rücklagen , Vermögenserwerb , Baumaßnahmen , Tilgung , davon Umschuldungen Zuweisungen und Zuschüsse , Sonstige Ausgaben 0, Gesamt , Investitionen Die Verteilung der Ausgaben stellt sich für die wesentlichsten Bereiche ggü. dem Vorjahr wie folgt dar: Bezeichnung - öffentl. Sicherheit, u. Ordnung - Schulen - Kultur, Jugend u. Sport - Kindergärten, Hort - Gemeindestr., Straßenbeleucht. - allg. Grundvermögen - Tilgung von ABM- Darlehen u. Kredite Ausgaben Plan EUR * EUR/EW % EUR/EW % , * Diese Kosten resultieren aus dem Bau des Hochseilklettergartens in Hobrechtsfelde. Dem stehen jedoch Zuschüsse in Höhe von ,00 des Landes gegenüber.

14 14 Neben dem Erwerb von beweglichen Vermögen u.a. für Schulen und Kitas (Mobiliar u.ä.) wurden auch Mittel für Pausenhofgestaltung, Beleuchtung Schulhof, Fassadensanierung und die Fortführung der investiven Maßnahme Spielpark in den Haushalt eingestellt. Für den Neubau von Straßenbeleuchtung wurden wie im Vorjahr EUR geplant. Der Ausbau von Straßen ist wie folgt geplant: Bezeichnung 2006 T Ausbau Schönower Str. Straßenausbaubeitrag Schönower Str.(4. u. 5. BA) 2007 T 2008 T 2009 T 2010 T 0,0 150,0 50,0 0,0 0,0 Fördermittel Land 350,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Schönower Str. (5. BA) 300,0 500,0 0,0 0,0 0,0 Ausführungsplanung Schönower Str. (5. BA) 0,0 35,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Alemannenstr. Beiträge 0,0 400,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 600,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Schwarzwälder Str. Beiträge 110,0 40,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 240,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Robert-Koch-Str. Beiträge 0,0 130,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 400,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau L313 Beiträge Bucher Chaussee/ Rad- und Gehweg 0,0 20,0 0,0 0,0 0,0 Fördermittel Land 24,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 74,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Bernauer Chaussee Straßenneubau 0,0 200,0 0,0 0,0 0,0 Planung,Bauüberwachung 0,0 35,0 0,0 0,0 0,0 Straßenausbau (nach 8 Abs. 1, Satz 3 KAG) Beiträge 276,0,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 276,0,0 0,0 0,0 0,0 Straßenbaubegleitende Maßnahme 30,0 30,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Schubertstr. Planung und Bau Regenentwässerung 0,0 600,0 0,0 0,0 0,0 Planung,Bauüberwachung 0,0 40,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Alleenviertel OT Zepernick Beiträge 0,0 0,0 400,0 400,0 500,0 Straßenneubau 0,0 625, ,0 0,0 0,0 Planung, Bauüberwachung 0,0 110,0 50,0 0,0 0,0 Ausbau Menzelstraße OT Zepernick Beiträge 0,0 0,0 55,0 0,0 0,0 Straßenneubau 0,0 70,0 0,0 0,0 0,0 Planung, Bauüberwachung 0,0 10,0 0,0 0,0 0,0

15 15 Ausbau Bebelstraße OT Zepernick Beiträge 0,0 130,0 45,0 0,0 0,0 Straßenneubau 0,0 210,0 0,0 0,0 0,0 Planung Bauüberwachung 0,0 30,0 0,0 0,0 0,0 Ausbau Schwanebecker Str./ Zepernicker Str. Beiträge 0,0 0,0 225,0 75,0 0,0 Fördermittel Land 0,0 0,0 300,0 375,0 0,0 Straßenneubau 0,0 0,0 725,0 500,0 0,0 Planung, Bauüberwachung 0,0 65,0 110,0 25,0 0,0 Ausbau Buchenalle OT Zepernick Beiträge 0,0 0,0 0,0 275,0 90,0 Straßenneubau 0,0 0,0 0,0 745,0 0,0 Planung, Bauüberwachung 0,0 25,0 30,0 25,0 0,0 Kreisstraßen Fördermittel Land 0,0 150,0 0,0 0,0 0,0 Kostenerstattung 0,0 385,0 0,0 0,0 0,0 Straßenneubau 0,0 500,0 0,0 0,0 0,0 OT=Ortsteil - Übersicht über den Stand der Schulden (ohne Kassenkredite): Art Rechenergebnis voraussichtl. Stand zum EUR EUR EUR - - Rathausneubau OT Schwanebeck - Kita Neubau - ABM-Darlehen OT Zepernick - Schulerweiterungsu. Ergänzungsbau - Komm. Wohnungen - ABM-Darlehen Gesamtschulden EUR/EW Eine Neuaufnahme von Darlehen ist derzeit nicht geplant

16 16 - Zins- und Tilgungsleistungen: Die o.g. Leistungen werden entsprechend den Zins- und Tilgungsplänen zu den vorgenannten Schulden bedient. Jahr Zinsausgaben Tilgung EUR/EW EUR/EW 2005 (Rechenergebnis) (Plan) (Plan) Die Tilgungsleistung 2005 beinhaltet eine zusätzliche Tilgung ( Euro) für die Restschuld eines Kredites für den Neubau Rathaus (ehemals Amtsgebäude). - Rücklagen: Stand der allg. Rücklagen zum : 2005 (Rechenergebnis): EUR 286 EUR/EW 2006 (voraussichtlich): EUR 183 EUR/EW 2007 (voraussichtlich): EUR 110 EUR/EW

17 17 4. Kleines Haushalts- ABC Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen, so dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist. Haushaltssatzung Die Gemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan als Ortsrecht seine Rechtsverbindlichkeit. In der Haushaltssatzung werden die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes (Verwaltungs- u. Vermögenshaushalt), die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuerhebesätze für die Grund- u. Gewerbesteuer (die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind), festgesetzt. Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich u.a. auf die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres beziehen. Haushaltsplan Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben, gegliedert nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch Dritter z.b. auf die Gewährung von geplanten Zuschüssen besteht nicht. Finanzplanung und Investitionsprogramm Der Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist eine Finanzplanung zugrunde zu legen. Diese bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Die Finanzplanung enthält alle voraussichtlichen Ausgaben der künftigen Jahre und die zu ihrer Deckung erwarteten Einnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist das Investitionsprogramm. Es beinhaltet alle für den Planungszeitraum u.a. vorgesehenen Baumaßnahmen wie z.b. den Ausbau von Gemeindestraßen einschließlich der Objektbezogenen Kosten. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten. Durch eine Verpflichtungsermächtigung wird z.b. für eine mehrjährige Baumaßnahme eine zusätzliche Ermächtigung im Haushaltsplan geschaffen, die eine Gesamtauftragsvergabe im Haushaltsjahr erlaubt, wobei das Haushaltsjahr selbst dadurch finanziell nicht belastet wird, da diese Ausgaben erst im Folgejahr bzw. in einem späteren Jahr kassenwirksam werden (in der Regel zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre). Ausgaben aus Verpflichtungsermächtigungen sind nur zulässig, wenn der Haushaltsausgleich in den Folgejahren dadurch nicht gefährdet wird.

18 18 Haushaltsausgleich Der Haushalt muss in jedem Haushaltsjahr in den Einnahmen und Ausgaben auch unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein. Diese Forderung bezieht sich nicht nur auf die Planung des Haushaltes, sondern u.a. auch auf die Finanzplanung für die Folgejahre. Investitionen Investitionen sind Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, z.b. Baumaßnahmen wie Neubau Feuerwehrgerätehaus und Straßenausbau. Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen wie Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge), Entgelte, Zuweisungen (z.b. allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land) und die laufenden Ausgaben wie Personalkosten, Umlagen (z.b. Kreisumlage), Verwaltungs- u. Betriebsausgaben, Zinsen. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen und die Schulden der Gemeinde verändern. Auf der Einnahmenseite sind u.a. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (z.b. investive Schlüsselzuweisung vom Land und Fördermittel für Baumaßnahmen), Verkaufserlöse aus Vermögensveräußerungen (z.b. Grundstücksverkäufe), Zuführung vom Verwaltungshaushalt und Entnahme aus Rücklagen enthalten. Ausgaben des Vermögenshaushaltes sind im wesentlichsten die Tilgung von Krediten, Verpflichtungsermächtigungen, Ausgaben für Baumaßnahmen (Investitionen), Zuführung zu Rücklagen. Zuführung an den Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Es sind mindestens soviel Mittel zuzuführen, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können (Pflichtzuführung). Darüber hinaus sollen Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden. Die Pflichtzuführung ist unabhängig davon vorzunehmen, auch wenn dadurch im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag entsteht bzw. sich erhöht. Rücklagen Die Rücklagen enthalten Beträge, die für geplante Ausgaben (Investitionen wie Baumaßnahmen) und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde angespart werden. Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem Zweck muss ein Pflichtbestand vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens 2.v.H. der Ist-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft (derzeit beträgt der Pflichtbestand der Gemeinde Panketal Euro).

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