Haushaltssatzung und Haushaltsplan

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1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Vogelsbergkreis

2 Inhaltsverzeichnis: Seiten: Haushaltssatzung 1-3 Vorbericht 4-2 Bewirtschaftungsregeln/Haushaltsvermerke Übersicht über die Produktbereiche Teilhaushalte: 1 Organisation und Personal Revision Beteiligungscontrolling, Kommunale Finanzaufsicht, Wirtschaftsförderung und Naturschutz 2 Finanzen Zahlungs- und Forderungsmanagement Liegenschaftsverwaltung Rechtsamt Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten Schulverwaltung Volkshochschule Soziale Sicherung Jugend, Familie und Sport Gesundheitsdienste Bauordnung, Denkmalpflege Veterinärwesen, Verbraucherschutz Land- und Forstwirtschaft Mittelfristige Ergebnisplanung 22 Mittelfristige Finanzplanung Investitionsprogramm Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 258 Übersicht über die voraussichtlichen Verbindlichkeiten 259 Übersicht über die voraussichtlichen Rücklagen und Rückstellungen 26 Übersicht über die Fraktionsmittel 261 Stellenplan Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreis- 266 krankenhauses des Vogelsbergkreises

3 Seite 1 Haushaltssatzung 211 Aufgrund des 52 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 119) in Verbindung mit den 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 25 (GVBl. I S. 142 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S.119) hat der Kreistag des Vogelsbergkreises am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 211 wird im Ergebnishaushalt 1 im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR EUR EUR EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von EUR EUR EUR EUR EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 211 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt.

4 Seite 2 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 211 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 211 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.. EUR festgesetzt. Die Hebesätze der von den kreisangehörigen Gemeinden zu erhebenden Umlage werden gemäß 53 Abs. 2 HKO in Verbindung mit 37 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) festgesetzt auf 1. Kreisumlage 35,66 % 2. Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) 21, % der ermittelten Umlagegrundlagen. Die Umlagen werden mit je einem Zwölftel des Jahresbetrags zum 1. eines jeden Monats fällig. 5 6 Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Unerheblich im Sinne des 114g Abs. 1 HGO sind a) überplanmäßige Aufwendungen bis zu 4 % des Haushaltsansatzes oder 1. EUR, außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 1. EUR; b) überplanmäßige Auszahlungen bis zu 4 % des Haushaltsansatzes oder 5. EUR, außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 5. EUR; 7 c) d) Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen; zahlungswirksame Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb eines Budgets, soweit diesen zahlungswirksame Mehrerträge aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenersatzleistungen, Transferleistungen oder sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüberstehen; In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Kreisausschuss unbeschadet der Rechte aus Abs. 1 c) und d) über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zum Betrag von 1. EUR im Einzelfall bewilligen. Die besondere Dringlichkeit ist dem Kreistag darzulegen.

5 Seite 3 8 Stellenbesetzungssperre Für alle frei werdenden Personalstellen gilt eine Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten. Über eine Wiederbesetzung entscheidet der Kreisausschuss nach Vorlage einer Stellenbedarfsanalyse. Lauterbach, den Vogelsbergkreis Der Kreisausschuss (Marx) Landrat

6 4 Vorbericht zum Haushaltsplan 211 Dem Haushaltsplan ist ein Vorbericht beizufügen, der in konzentrierter Form einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung der beiden Vorjahre gibt. Daneben soll der Vorbericht einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vornehmen. Erstmals seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen enthält der Haushaltsplan 211 auch Angaben zu den Planansätzen des Vorjahres und dem Rechnungsergebnis des vorvergangenen Jahres. Allerdings ist zu letzteren Daten anzumerken, dass der Jahresabschluss 29, ebenso wie die Eröffnungsbilanz 29, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Vorberichts (3.9.21) noch nicht endgültig aufgestellt wurde. Die für die Ergebnisrechnung 29 relevanten Angaben sind zwar weitgehend vollständig erfasst, jedoch können, da die Bücher bis zum Abschluss der Prüfung durch das Revisionsamt noch geöffnet bleiben, auch hier noch Änderungen auftreten. Trotz dieses Vorbehalts stellen die Daten aber zumindest eine Orientierungshilfe bei der Beratung des Haushalts 211 dar, die den Gremien bei der Entscheidungsfindung nicht vorenthalten werden sollte. Im Gesamtfinanzhaushalt ist das verwendete Buchungsprogramm derzeit nicht in der Lage, die Darstellung vorläufiger Daten in der Spalte Ergebnis des Jahresabschlusses 29 abzubilden. Die Erträge und Aufwendungen des Jahres 29 saldieren sich zum Stand zu einem negativen ordentlichen Ergebnis von TEUR. Der Haushaltsplan 29 ging von einem leicht positiven Ergebnis aus, im Verlauf des Haushaltsjahrs hat sich die Wirtschaftslage des Kreises demnach um rund 3,4 Mio. EUR verschlechtert. Die regelmäßigen Berichte an den Kreistag ließen dies bereits frühzeitig im Verlauf des Haushaltsjahrs erkennen. Ein gravierender Grund war die Entwicklung der Jugendhilfeaufwendungen, die im Hj. 29 geradezu explodierten und bereits im Haushaltsplan 21 zu einem um 3,4 Mio. EUR erhöhten Ansatz der Transferaufwendungen führten. Haushaltsjahre 21 und 211 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt führt sämtliche geplanten Erträge und Aufwendungen auf und stellt damit Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch des Verwaltungshandelns periodengerecht dar. Nach dem beschlossenen Haushaltsplan 21 bzw. vorliegenden Haushaltsplanentwurf 211 betragen im Haushaltsjahr die geplanten ordentlichen Erträge und Finanzerträge EUR EUR die geplanten ordentlichen Aufwendungen und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen EUR EUR das geplante ordentliche Ergebnis EUR EUR die geplanten außerordentlichen Erträge EUR 5 EUR die geplanten außerordentlichen Aufwendungen EUR EUR das geplante außerordentliche Ergebnis EUR 5 EUR das geplante Jahresergebnis aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis EUR EUR Der Gesamtergebnishaushalt in der Form des 2 Abs. 1 GemHVO stellt sich demnach wie folgt dar:

7 Gesamtergebnishaushalt 211 Gemeinde: 1 Vogelsbergkreis Seite : 5 Datum: Uhrzeit: 11:18:46 Pos. Konten Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des JA EUR EUR EUR Privatrechtliche Leistungsentgelte ,59 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , Kostenersatzleistungen und -erstattungen ,62 52 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen, 55 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus ,69 gesetzlichen Umlagen 547 Erträge aus Transferleistungen , Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und ,87 allgemeine Umlagen 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus ,25 Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 53 Sonstige ordentliche Erträge ,33 1. = Summe der ordentlichen Erträge (Positionen 1 bis 9) , ,63,64-643, Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen ,89 6,61,67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ,8 66 Abschreibungen ,5 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere ,7 Finanzaufwendungen 73 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen ,29 Umlageverpflichtungen 72 Transferaufwendungen ,58 7,74,76 Sonstige ordentliche Aufwendungen , = Summe der ordentlichen Aufwendungen (Position 11 bis 18) ,56 2. = Verwaltungsergebnis (Position 1./. Position 19) , ,57 Finanzerträge ,71 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen , = Finanzergebnis (Position 21./. Position 22) , = Ordentliches Ergebnis (Position 2 und Position 23) , Außerordentliche Erträge ,11 79 Außerordentliche Aufwendungen , = Außerordentliches Ergebnis (Position 25./. Position 26) , = Jahresergebnis (Position 24 und Position 27) ,58 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt" ***

8 Das geplante Defizit des ordentlichen Ergebnisses vergrößert sich in Relation zum Vorjahr um fast 6,3 Mio. EUR, das sind 38 %. Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen des Gesamtergebnishaushalts mit ihrem Anteil an den gesamten Erträgen/Aufwendungen des ordentlichen Ergebnisses 211 sowie der Veränderung gegenüber den Haushaltsansätzen 21 aufgeführt und erläutert. 6 Ansatz 211 %-Anteil +/- Vorjahr 1 privatrechtliche Leistungsentgelte EUR,6 % Hierzu zählen die Entgeltforderungen, die aufgrund eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses entstehen, wie z.b. Teilnahmeentgelte für Angebote der Volkshochschule, des Jugendbildungswerks oder der Jugendförderung. 2 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte EUR 2,7 % Diesen Erträgen liegt ein öffentlich-rechtlich, d.h. unmittelbar durch Gesetz, Verordnung oder Satzung geregelter Leistungsaustausch zugrunde, wie dies bei Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der Fall ist, die für Dienstleistungen im Gesundheits-, Verkehrs- und Bauwesen oder dem Rettungsdienst erhoben werden. 3 Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen EUR 3,5 % Dazu zählen Erträge, die von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Dritten für erbrachte Leistungen des Kreises geleistet werden wie beispielsweise Personalkostenerstattungen des Landes aufgrund der Kommunalisierung. 4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen EUR, % sind Erträge aus selbst erstellten Sachanlagen; auf der Ebene der Landkreise spielt diese Ertragsart keine Rolle. Bei Gemeinden könnten hier z.b. Erträge, die der Bauhof ggf. durch Erstellung von Anlagen in Eigenleistung erwirtschaftet, ausgewiesen werden. 5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich der Erträge aus gesetzlichen Umlagen EUR 37,1 % Unter dieser Position sind die Erträge aus den direkt dem Kreis zufließenden Steuern und gesetzlichen Umlagen zu fassen. Dies sind Jagdsteuer, Kreisumlage und Schulumlage. 6 Erträge aus Transferleistungen EUR 31, % Diesen Erträgen liegt kein direkter Austausch in Form von Leistung und Gegenleistung zugrunde, wie es für den Sozialleistungsbereich kennzeichnend ist. In erster Linie werden hierunter Leistungsbeteiligungen anderer Kostenträger, Unterhaltsbeiträge oder Rückzahlungen gewährter sozialer Hilfen gefasst. 7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen Umlagen EUR 2,6 % sind vor allem die allgemeinen und besonderen Finanzzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wie Schlüsselzuweisungen, Schul-, Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich und die Zuweisung aus dem Grunderwerbsteueraufkommen des Landes. 8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen EUR 3,4 % Auch diese Ertragsart stellt eine Besonderheit des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens dar. Erhaltene Investitionszuweisungen stellen im Grunde zunächst Fremdkapital dar und sind in der Bilanz auf der Passivseite entsprechend auszuweisen. Zuweisungen, die direkt einem aktivierten Anlagegut zugeordnet werden können (z.b. Zuweisungen des Landes für Investitionen in Kreisstraßen) können linear über dessen Nutzungsdauer aufgelöst werden und führen in dieser Höhe dann jährlich zu Erträgen. Für die vom Land gewährten Investitionspauschalen, die nicht einzelnen Anlagegütern zugeordnet werden können, war eine Sonderregelung zu treffen. 38 Abs. 4 GemHVO bestimmt, dass sie jährlich mit einem Zehntel ihres Ursprungsbetrags aufgelöst werden.

9 7 Ansatz 211 %-Anteil +/- Vorjahr 9 sonstige ordentliche Erträge EUR,4 % sind alle dem laufenden Verwaltungshandeln zuzuordnenden Erträge, die nicht von den Positionen 1 8 erfasst werden. Dies sind hauptsächlich sogenannte Nebenerlöse, beispielsweise aus Vermietung, Verpachtung und Überlassung, Erlöse aus dem Kantinenbetrieb, Abführungen aus Nebentätigkeiten, Schadensersatzleistungen und ähnliches. In das ordentliche Ergebnis fließen daneben ein die Erträge des Finanzergebnisses unter der Bezeichnung 21 Finanzerträge 968. EUR,8 % Dazu zählen die Erträge aus Unternehmensbeteiligungen (OVVG, GVO, Sparkasse) sowie Zinserträge für Geldanlagen oder ausgegebene Darlehen. Die Aufwendungen des ordentlichen Ergebnisses sind zu gliedern in die ordentlichen Aufwandspositionen des Verwaltungsergebnisses 11 Personalaufwendungen EUR 17,8 % umfassen die Entgelte und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Tarifpersonals, die Besoldungs- und Beihilfeaufwendungen der aktiven Beamtinnen und Beamten und Aufwendungen für Honorarkräfte der Volkshochschule. Die Aufwendungen sind in den einzelnen Teilhaushalten nach dem derzeitigen bzw. vorhersehbaren Personalbestand und der bekannten Tarifrechts-, Sozialversicherungs- und Besoldungsrechtslage veranschlagt. Mit der Veranschlagung einer globalen Minderung Personalaufwand wurde bereits im Vorjahr seitens des Kreistags eine Vorgabe zur Reduzierung des Personalaufwands gemacht, mit der dem Bemühen um sparsame Personalwirtschaft Nachdruck verliehen werden soll. Die Position wird daher auch im vorliegenden Entwurf wieder ausgewiesen. 12 Versorgungsaufwendungen EUR 1,7 % beinhalten die Verpflichtungen für Versorgungsbezüge und Beihilfen für die pensionierten Beamtinnen und Beamten sowie die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeansprüche zukünftiger Versorgungsempfänger. Bereits in der Eröffnungsbilanz sind Pensions- und Beihilferückstellungen auszuweisen. Diese Rückstellungen sollen den aus dem Ressourcenaufkommen zu erwirtschaftenden Aufwand abbilden, der dem Kreis aus Pensions- und Beihilfeansprüchen erwachsen kann, die aufgrund bereits erbrachter Dienstleistungen der Beamtinnen und Beamten zukünftig entstehen. Die Rückstellungen sind personenbezogen nach finanzmathematisch qualifizierten Berechnungsmethoden zu ermitteln und jährlich anzupassen. Sie reduzieren sich für die Personen, die bereits Versorgungsbezüge erhalten und erhöhen sich für den Personenkreis der noch aktiven Anspruchsberechtigten. Als Versorgungsaufwand ist der Saldo der jährlichen Veränderung der Rückstellungen abzubilden. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen EUR 13,7 % Unter diese Position wird der gesamte Aufwand für die Unterhaltung, Instandsetzung und den laufenden Betrieb der Grundstücke, Gebäude und Anlagen (Bauunterhaltung, Energie, Fremdreinigung, Entsorgung, Ersatzbeschaffung von Ausstattung) sowie der Verwaltungs- und Geschäftsbedarf, Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten, Leasingraten, Schulbetriebsmittel gefasst. 14 Abschreibungen EUR 4,1 % Die veranschlagten Abschreibungen auf das vorhandene, abnutzungsfähige Anlagevermögen des Kreises sollen die durch die Nutzung im Hj. 211 verursachte Wertminderung des Vermögens sichtbar machen. Die Nutzung aller im Hj. 211 voraussichtlich im Betrieb befindlichen Sachanlagen verursacht Wertminderungen - der Gebäude und Ausstattung mit schulischer Nutzung von TEUR - der sonstigen Gebäude und Ausstattung von 521 TEUR - der Kreisstraßen von TEUR

10 8 Ansatz 211 %-Anteil +/- Vorjahr 15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen EUR,5 % Dieser Position sind die an andere öffentliche oder private Empfänger zu leistenden Zuwendungen zuzuordnen. Hierzu zählen z.b. die Zuweisungen an VB-Consult, Tourismusgesellschaft, ZAV, an Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen. Ein wesentlicher Teil der sog. freiwilligen Leistungen wird in dieser Kontengruppe erfasst. Mit dem Haushaltsbeschluss 21 wurden Aufwendungen in Höhe von 556. EUR mit einem Sperrvermerk versehen, im Haushaltsentwurf 211 sind die Ansätze bereits in der reduzierten Höhe veranschlagt. 16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen EUR 12, % Hier werden die Umlageverpflichtungen aus LWV- und Krankenhausumlage geführt. 17 Transferaufwendungen EUR 48,4 % Auch den Transferaufwendungen liegt kein Leistungsaustausch zugrunde, es wird insbesondere der für Sozial- und Jugendhilfeleistungen entstehende Aufwand abgebildet. 18 sonstige ordentliche Aufwendungen -25 EUR, % -49 Die Position bildet die Sammelstelle für alle ordentlichen Aufwendungen des laufenden Verwaltungsbetriebs, die nicht den Positionen zugeordnet werden dürfen. Dazu zählen z.b. aus dem laufenden Betrieb entstehende Steuerverpflichtungen wie Grundsteuer. Über das Finanzergebnis fließen in den Saldo des ordentlichen Ergebnisses auch die Aufwendungen ein aus der Position 22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 1,8 % mit ein. Diese entstehen aus Verpflichtungen aus Zinsen, periodenanteiligen Anspar- und Sonderbeiträgen für Investitions- und Kassenkredite. Das außerordentliche Ergebnis hat nach dem geplanten Verlauf keine Bedeutung für die Entwicklung der Finanzlage des Kreises. Es errechnet sich aus dem Saldo der Positionen 25 außerordentliche Erträge EUR -5 (Spenden, Erträge aus Vermögensveräußerungen, periodenfremde Erträge) und 26 außerordentliche Aufwendungen EUR (außerplanmäßige Abschreibungen, Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, periodenfremde Aufwendungen) Anhand dieser Angaben lassen sich die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten und ihr Einfluss auf die Haushaltslage des Kreises einordnen. Die Zusammenfassung macht deutlich, dass im Wesentlichen die Veränderung dreier Positionen das Ergebnis belasten, nämlich die um 6 Mio. EUR reduzierten Erträge der Positionen 5 und 7 sowie die um 1 Mio. EUR erhöhte Aufwandsposition 16. Alle 3 Bereiche beinhalten Erträge und Aufwendungen des kommunalen Finanzausgleichs, in Pos. 5 die Steuern und Umlagen (Jagdsteuer, Kreis- und Schulumlage), in Pos. 7 die allgemeinen und besonderen Finanzzuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Zuweisung Grunderwerbsteueraufkommen, Schullastenausgleich, Sozialhilfelastenausgleich, Jugendhilfelastenausgleich) und in Pos. 17 die Aufwendungen (LWV-Umlage, Krankenhausumlage und Zinsdienstumlage Konjunkturprogramm). Die im Ergebnishaushalt abgebildete Entwicklung lässt sich somit bereits vollständig begründen, wenn man den Fokus auf die Vorgänge des kommunalen Finanzausgleichs richtet, alle anderen Veränderungen gleichen sich in ihrer Ergebniswirkung untereinander aus.

11 9 Ausgewählte Positionen des KFA sowie weitere Ertrags- und Aufwandspositionen der Bereiche Sozialleistungen und Personalaufwand werden nachfolgend auf Grund ihrer Bedeutung für die Wirtschaftslage des Kreises nochmals detailliert dargestellt: E A Ertrag Aufwand ausgewählte Positionen KFA HH-Ansatz 211 HH-Ansatz 21 Rechn.-Erg. 29 E Schlüsselzuweisungen E Kreisumlage E Schulumlage A Zinsdienstumlage A LWV-Umlage A Krankenhausumlage E/A Saldo E A Ertrag Aufwand ausgewählte Positionen KFA Veränderung abs. Veränderung in % Veränderung abs. Veränderung in % E Schlüsselzuweisungen , ,7 E Kreisumlage , ,7 E Schulumlage , ,5 A Zinsdienstumlage A LWV-Umlage , ,5 A Krankenhausumlage , , E/A Saldo , ,1 Die Darstellung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsposten des KFA veranschaulicht eindrucksvoll die seit 29 zu beobachtende Entwicklung, dass nämlich ¾ des im Vergleich zum vorläufigen Rechnungsergebnis 29 höher auszuweisenden Fehlbedarfs 211 von (22,9 3,3 =) 19,6 Mio. EUR allein in den oben dargestellten 6 Positionen begründet liegt. Dabei ist hinzuweisen auf die im Hj. 21 vorgenommene und auch für den vorliegenden Haushaltsentwurf 211 geplante Erhöhung des Kreis- und Schulumlagehebesatzes um jeweils,73 %. Trotz dieser den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auferlegten zusätzlichen Last musste der Vogelsbergkreis rund ein Viertel der noch in 29 verfügbaren Einnahmen einbüßen. Der Gesamthebesatz aus den beiden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu entrichtenden Umlagen wird wie vom Kreistag mit der Verabschiedung des Haushalts 21 beschlossen in 2 Schritten um insgesamt 1,46 % und damit auf den Durchschnittswert im Regierungsbezirk Mittelhessen angehoben (29: 55,2 %, 21: 55,93 %, 211: 56,66 %). Der von der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltsbegleitverfügung 21 erhobenen Forderung zur Anhebung auf die vom HMdI festgelegte Obergrenze von 58 % soll für das Hj. 211 mit Rücksicht auf die bereits vielfach defizitären kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht entsprochen werden. Der Bedarf des Landeswohlfahrtsverbands zur Finanzierung seiner nicht gedeckten Kosten wird im sog. Eckwertebeschluss der Verbandsversammlung mit 1,7 Milliarden EUR angegeben, der Hebesatz der LWV- Umlage steigt daher voraussichtlich auf 15,745 % an. Für den Kreishaushalt bedeutet das eine Erhöhung des Aufwands für den überörtlichen Sozialhilfeträger von annähernd 1,5 Mio. EUR oder mehr als 1 % seit 29.

12 Wie die nachfolgende Übersicht zusammengefasst darstellt, gestaltet sich die Entwicklung der vom Vogelsbergkreis als örtlichem Träger der Sozial- und Jugendhilfe aufzubringenden Sozialleistungen über diesen Vergleichszeitraum ähnlich. Die Nettobelastung aus den reinen Sozialleistungen steigt zwischen 29 und 211 ebenfalls um ca. 1 %. 1 E A Ertrag Aufwand Sozial-/Transferaufwand HH-Ansatz 211 HH-Ansatz 21 Rechn.-Erg. 29 E Erstattung Transferaufwendungen E Sozial- / Jugendhilfelastenausgleich E Summe Erträge für Sozialleistungen A Transferaufwendungen E/A Nettobelastung Betrachtet man die einzelnen Bereiche, so ist auch hier auffällig, dass sich überproportional nur die im Rahmen des KFA fließenden besonderen Zuweisungen Sozialhilfe- und Jugendhilfelastenausgleich reduzieren, während die sonstigen Erträge und auch die Aufwendungen sich im Betrachtungszeitraum eher moderat verändern und für 211 gegenüber dem Vorjahr sogar ein verringerter Zuschussbedarf erwartet wird. E A Ertrag Aufwand Sozial-/Transferaufwand Veränderung abs. Veränderung in % Veränderung abs. Veränderung in % E Erstattung Transferaufwendungen , ,6 E Sozial- / Jugendhilfelastenausgleich , ,1 E Summe Erträge für Sozialleistungen A Transferaufwendungen , , E/A Nettobelastung , ,2 Die besonderen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erfüllen in Relation zum verbleibenden Aufwand, der ja durch übergeordnete Gesetzte normierten Pflichtaufwand darstellt, keinesfalls die ihnen zugedachte Funktion eines spürbaren Lastenausgleichs des Aufgabenträgers. Durch die erneute Reduzierung des Ansatzes für den Sozialhilfelastenausgleich im Landeshaushalt 211 verschärft sich diese Tendenz weiter. Dies kann mit der folgenden Tabelle belegt werden, die den gesamten Sozialetat (Gesamtzuschussbedarf für örtliche und überörtliche Aufgaben, Produktbereiche 5 und 6 lt. Muster 11 GemHVO zuzüglich LWV-Umlage) zusammenfasst. Der Anteil der besonderen Finanzausgleichsleistungen beläuft sich demnach in 211 auf ganze 3,77 % und ist seit 29 um mehr als 15 % gesunken. HH-Ansatz HH-Ansatz Rechn.-Erg. PB Zuschussbedarf Sozialetat soziale Leistungen - örtlicher Träger Kinder-, Jugend und Familienhilfe Summe örtlicher Träger LWV-Umlage - überörtlicher Träger Summe Zuschussbedarf Sozialetat davon Erträge aus KFA Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich Anteil S/J-LAG am Zuschussbedarf Sozialetat 3,77% 4,27% 4,42%

13 11 Die Entwicklung des dritten Bereichs, Personalaufwand, bilden die folgenden Übersichten ab: E A Ertrag Aufwand Personal- und Versorgungsaufwand HH-Ansatz 211 HH-Ansatz 21 Rechn.-Erg. 29 A Personal einschl. Versorgung globale Aufwandsminderung A Rückstellungen Versorgung und Altersteilzeit Summe E A Ertrag Aufwand Personal- und Versorgungsaufwand Veränderung abs. Veränderung in % Veränderung abs. Veränderung in % A Personal einschl. Versorgung , ,7 - globale Aufwandsminderung , A Rückstellungen Versorgung und Altersteilzeit , ,9 Summe , , Die Veranschlagung einer globalen Aufwandsminderung soll das Ziel unterstreichen, durch sparsame Personalwirtschaft den Aufwand des Rechnungsergebnisses 29 fortzuschreiben. Wegen der seit Jahren restriktiv gehandhabten Personalbemessung aller Verwaltungsbereiche konkurriert diese Zielsetzung allerdings mit dem gesetzlichen Auftrag des Kreisausschusses, die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung jederzeit sicherzustellen. Auch die Kommunalaufsicht erkennt sowohl die Bemühungen und Erfolge um eine Eindämmung der Personalaufwendungen als auch den dadurch drohenden Zielkonflikt, nicht mehr genügend Personalressourcen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Verwaltungsablaufs vorzuhalten, ausdrücklich an, der Regierungspräsident schreibt in der Verfügung zur Haushaltsgenehmigung 21 vom : Der Abbau von rund 26 aller ursprünglich besetzten Stellen der Kreisverwaltung (ohne Sonderentwicklung) seit 26 stellt demgegenüber eine überzeugenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar, dessen Tendenz auch künftig beibehalten werden sollte, wenngleich die Grenzen eines sinnvollen Personalabbaus von mir nicht verkannt werden. Da die Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt dezentral in allen Teilhaushalten zu veranschlagen sind, bietet es sich im Sinne eines vollständigen Überblicks an, die Positionen hier im Vorbericht ausführlich darzustellen und die summarischen Abweichungen vom Vorjahr hier zu erläutern, auf separate Erläuterungen der in den Teilhaushalten ausgewiesenen Positionen wird verzichtet. Die Erläuterungen beziehen sich dabei auf die Zwischensummen der tabellarischen Zusammenstellung aller Personal- und Versorgungsaufwendungen, auf der folgenden Seite.

14 Gesamtergebnishaushalt 211 Gemeinde: 1 Vogelsbergkreis Seite : 12 Datum: Uhrzeit: 11:21: Pos. Konten Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des JA EUR EUR EUR Personalaufwendungen 62 Entgelte Arbeitnehmer , Leistungsentgelte , Entgelte für Beschäftigte in Altersteilzeit , Aufstockungsbetrag für Beschäftigte in Altersteilzeit ,5 624 Inanspruchnahme Rückstellung ,8 648 Zuführung zur Rückstellung f. Altersteilzeit , 621 Entgelt Azubis/Prakt ,56 Entgelte Arbeitnehmer gesamt ,27 63 Dienstbezüge Beamte , Dienstbezüge Beamte in Altersteilzeit , Aufstockungsbetrag für Beamte in Altersteilzeit , Dienstbezüge für Beamte im Vorbereitungsdienst ,9 Bezüge Beamte gesamt , Beihilfen Bezügebereich , Beihilfen Entgeltbereich ,5 Beihilfen gesamt ,89 64 AG-Anteil zur Sozialversicherung , AG-Anteil zur SV Azubi , AG-Anteil zur SV f. Beschäftigte in Altersteilzeit ,9 642 Beiträge zur BG/Unfallversicherung , Beiträge zur BG/Unfallversicherung - Azubis ,56 Soziale Abgaben, BG/Unfallvers. gesamt , ZVK Entgeltbereich , ZVK f. Beschäftigte in Altersteilzeit , ZVK Azubis ,45 ZVK gesamt , Aufwendungen f. pesonenbez. Versicherungen , Übrige sonstiger Personalaufwand , Globale Minderausgaben Personal , Personalaufwendungen insgesamt ,99 Versorgungsaufwendungen 6441 Beihilfen an Versorgungsempfänger ,4 6452,6453 Aufwendungen an Pensions- u. Unterstützungskassen , Zuführung zu Pensionsrückstellungen ,2 = Summe der Versorgungsaufwendungen ,89 = Personal-/Versorgungsaufwand insgesamt ,88 nachrichtlich: 154 Zuführung Versorgungsrücklage aktive Beamte , Zuführung Versorgungsrücklage -Versorgungsempfänger ,48 Summe Versorgungsrücklage ,21 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt" ***

15 13 Die Übersicht zeigt, dass die Aufwendungen für Arbeitnehmerbezüge nur um EUR höher veranschlagt sind, als im Vorjahr, obwohl eine zusätzliche Stelle für den neu eingerichteten Pflegestützpunkt (Allgemeinverfügung Landesregierung vom /Kreisausschussbeschluss vom ), die erstmals für ein ganzes Jahr zu berücksichtigenden Kosten der neu geschaffenen Stellen zur Betreuung der Mediotheken (Kreistagsbeschluss vom ), die tariflich bedingte Erhöhung des Leistungsentgelts und die zum 1.1. bzw eintretenden Wirkungen des Tarifabschlusses in der Summe eine zusätzliche zahlungswirksame Belastung von mehr als 35. EUR ergeben. Daneben belastet auch die nicht zahlungswirksam vorzunehmende Bildung von Altersteilzeitrückstellungen zunächst den Etat. Diese sind durch den vermehrten Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Hj. 29 nochmals stark angestiegen. Die Zuführungen sind so lange zu erbringen, wie die betroffenen Bediensteten sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befinden und werden nach Übergang in die Ruhephase sukzessive aufgelöst. Die zusätzliche Aufstockung des Entgelts durch den Arbeitgeber entfällt ab dem Hj. 21 bei der Neuvereinbarung von Altersteilzeit, im Laufe des Hj. 212 werden alle betroffenen Beschäftigten, mit denen vorher entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, in die Ruhephase eintreten. Insbesondere aus Einsparungen durch nicht wieder besetzte Stellen bei Übergängen von Beschäftigen in die Ruhephase der Altersteilzeit und Einsparungen im Reinigungsdienst ergibt sich auch die fast vollständige Kompensation der vorgenannten Mehrbelastungen. Daneben sind durch die Ernennung von bisher tariflich beschäftigten Bediensteten zu Beamten deren Bezüge nunmehr als Beamtenbesoldung ausgewiesen. Damit und mit Mehrkosten durch die Übernahme von Anwärtern ins Beamtenverhältnis auf Probe erklärt sich auch der ausgewiesene Besoldungsmehraufwand. Der um 17.1 EUR höher veranschlagte Aufwand für Beihilfen stellt eine Anpassung an steigende Kosten im Gesundheitswesen dar, die sich auch bei den zu erstattenden Krankenkosten des beamteten Personals auswirken. Diese Position ist nicht beeinflussbar, auf die Erstattung der entstandenen Kosten besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die Aufwendungen für Sozialabgaben, dies ist in erster Linie der Arbeitgeberanteil an Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sind als Auswirkung der Tariferhöhung, durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und durch die zum wirksam werdende Erhöhung der Krankenkassenbeiträge von 14,9 % auf 15,5 % begründet. Auch die um knapp 2 TEUR höher veranschlagten Beiträge zur Zusatzversorgungskasse erklären sich durch die Auswirkung der Tariferhöhung. Bei den Versorgungsaufwendungen ist ein um insgesamt rd. 162 TEUR höherer Aufwand als im Hj. 21 zu erwarten. Auch hier schlagen die jährlich steigenden Kosten der Beihilfen an erkrankte Versorgungsempfänger zu Buche. Der an die Versorgungskasse zu entrichtende Beitrag, mit dem die an die pensionierten Beamtinnen und Beamten zu zahlenden Versorgungsbezüge abgebildet werden, ist dagegen in nahezu unveränderter Höhe angesetzt. Die zwingend vorgeschriebene Bildung von Pensionsrückstellungen bemisst sich nach finanzmathematischen Berechnungsmethoden, in die sowohl die Kostenentwicklung als auch die veränderte Lebenserwartung der Versorgungsempfänger einfließen. Diese Position ist, ebenso wie die Altersteilzeitrückstellung, nicht zahlungswirksam, sie ist lediglich in der Bilanz als Verbindlichkeit darzustellen.

16 Gesamtfinanzhaushalt 211 Gemeinde: 1 Vogelsbergkreis Seite : 14 Datum: Uhrzeit: 11:15:44 Haushaltsansatz Ergebnis des JA Pos. Konten Bezeichnung EUR EUR EUR Geplantes Jahresergebnis des Gesamtergebnishaushaltes , +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des , Anlagevermögens - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene , Investitionszuweisungen und -zuschüsse +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen , -/+ Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, des Anlagevermögens +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, (einschließlich sonstige außerordentliche Erträge und Aufwendungen) -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus LuL sowie anderer , Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer, Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind = Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Positionen 1 bis 8) , + Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus , Investitionsbeiträgen + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des , Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und , immaterielle Anlagevermögens davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse , + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des , Finanzanlagevermögen davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten , - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen , davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten, = Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (Positionen 1 bis 14) , + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und der Begebung von , Anleihen - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen , = Finanzmittelfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Position 16 und Position , 17) + Einzahlungen aus fremden Mitteln, + Auszahlungen aus fremden Mitteln -4., = Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres aus -4., haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen (Pos. 19./.2) = Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres , (Summe aus Positionen 9, 15 und 18) + Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres , = Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres , (Position 19 und Position 2) *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt" ***

17 15 Finanzhaushalt Der Gesamtfinanzhaushalt enthält alle im Haushaltsjahr zahlungswirksamen Vorgänge (Einzahlungen und und stellt somit den Zu- und Abfluss der liquiden Mittel dar. Gem. 3 GemHVO ist der Finanzhaushalt in Teilsalden zu gliedern. Darzustellen ist a) der Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Dieser bildet die Finanzierungsmittel ab, die aus laufender Tätigkeit ohne Einsatz von Fremdmitteln zur Verfügung stehen und soll der Maßstab für die Finanzierungskraft der Kommune sein. Er entspricht näherungsweise der unter kameraler Haushaltswirtschaft errechneten freien Spitze. Ein ausgeglichenes Jahresergebnis des Ergebnishaushalts wird in der Regel dazu führen, dass der Finanzmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit nach Bereinigung nicht zahlungswirksamer Größen positiv ist. Bei einer gesunden Finanzwirtschaft sollte der positive Saldo so hoch sein, dass davon die Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten finanziert werden können (im vorliegenden Haushaltsentwurf 21 müssten das anstatt EUR dann EUR sein), in diesem Fall könnte der Finanzmittelbedarf ausgeglichen dargestellt werden, die Kreiskasse wäre im kommenden Haushaltsjahr in der Lage, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, ohne dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen zu müssen. Die Position 19 bildet in ihrem mit negativem Vorzeichen belegten Wert den aus der Haushaltsplanung ermittelten Bedarf an zusätzlichen Kassenkrediten zur Sicherstellung der Liquidität der Kreiskasse im Planjahr ab. Position 2 enthält die Angabe des Finanzmittelbestands zu Beginn der Planungsperiode, die Addition beider Werte in Position 21 ergibt bei einem negativen Vorzeichen den kumulierten Kassenkreditbedarf. Darin sind die nach kameraler Rechnung entstandenen Kassenkredite (62,8 Mio. EUR) nicht enthalten. b) der Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit EUR Er stellt alle vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen dar, die im kameralen Vermögenshaushalt als Einnahmen und Ausgaben in den Einzelplänen -8 sowie bei den Investitionspauschalen im UA 9 abgebildet waren. Dieser Teilsaldo wird in der Regel negativ sein. c) der Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit EUR Dieser Teilsaldo weist durch die Gegenüberstellung der Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und der Auszahlung aus der Tilgung von Krediten bei einem negativen Saldo den Schuldenabbau, bei einem positiven Saldo die jährliche Nettoneuverschuldung aus. d) den Finanzmittelüberschuss bzw. Finanzmittelfehlbedarf EUR Dieser ergibt sich aus der Summe der Teilsalden a) - c) und gibt bei negativem Vorzeichen einen Hinweis auf die Höhe der (zusätzlich) benötigten Kassenkredite zum Jahresende. Zusammen mit dem Bestand der Kassenkredite aus kameraler Rechnung zum und dem Vortrag nach vorläufigem Ergebnis 29 ergibt sich ein rechnerischer Bedarf in Höhe von rund 11 Mio. EUR. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Er ist im vorliegenden Satzungsentwurf mit 12 Mio. EUR veranschlagt, da sichergestellt werden muss, dass auch bei einem unterjährig höheren Bedarf die Kreiskasse jederzeit in der Lage ist, alle Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu bedienen. Zudem muss der Betrag so bemessen sein, dass dies auch bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung des folgenden Jahres (212) gewährleistet ist. In den Teilfinanzhaushalten der einzelnen Budgets (Teilhaushalte) ist nur der Saldo b), Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit darzustellen. Die einzelnen Investitionsvorhaben werden jeweils im Anschluss an die Teilfinanzhaushalte erläutert.

18 16 Investitionstätigkeit und Schuldenentwicklung Bei defizitärem Ergebnishaushalt können keinerlei freie Mittel zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaftet werden. Der Umfang der Investitionstätigkeit ist dadurch beschränkt auf die aus Zuschüssen und Krediten zufließenden Gelder. Die Kreditaufnahme wird gleichzeitig begrenzt durch die Vorgabe der Aufsichtsbehörde, eine Nettoneuverschuldung unbedingt zu vermeiden, neue Kredite also höchstens im Umfang der geplanten jährlichen Rückzahlung bestehender Darlehen aufzunehmen. Durch das Sonderinvestitionsprogramm 29, mit dem die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die heimische Wirtschaft abgemildert werden sollten, hatte der Vogelsbergkreis jedoch in den vergangenen 2 Haushaltsjahren zusätzlich zu der in den jeweiligen Haushalten abgebildeten Investitionstätigkeit weitere 27,8 Mio. EUR für Investitionen in die Schulen zur Verfügung. Diese Investitionstätigkeit fand vollständig außerhalb der geplanten Haushalte 29 und 21 statt, um die konjunkturell begründete Sonderinvestitionstätigkeit vollständig von der planmäßigen Investitionstätigkeit zu trennen. Das Budget- und Kontrollrecht des Kreistags wurde trotzdem durch die Auswahl der zur Durchführung angemeldeten Maßnahmen und die regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen gewahrt. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf bildet in der Spalte Rechnungsergebnis 29 im Teilfinanzhaushalt 2 und im Investitionsprogramm nun erstmals die Ein- und Auszahlungen der einzelnen Projekte ab. Um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, dass das gesamte Programm dauerhaft ohne Auswirkungen auf die Höhe der Schulumlage bleiben muss, wurden alle Projekte in einem gemeinsamen Produkt 6 Maßnahmen Konjunkturpaket 29 im Produktbereich Allgemeine Finanzwirtschaft zusammengefasst. In diesem Produkt werden auch nach Abschluss der Investitionstätigkeit in den kommenden Haushaltsjahren alle Erträge, Aufwendungen (Zinszahlungen) und Auszahlungen (Tilgung der Kredite) abgebildet. Die aus dem Landesprogramm geförderten Investitionsmaßnahmen werden voraussichtlich weitgehend im Laufe des Jahres 21 abgeschlossen, nur wenige Arbeiten sollen noch während der Osterferien 211 ausgeführt werden. Im Bundesprogramm, das von Beginn an mit dreijähriger Laufzeit konzipiert war, wird der in Kooperation mit der Gemeinde Mücke vereinbarte Neubau einer Sporthalle erst Ende des Jahres 21 vergeben, das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 211fertiggestellt und abgerechnet sein. Zwei der übrigen drei Maßnahmen (Neubau Klassentrakt Alexander-von-Humboldt-Schule, Lauterbach; Erweiterung Digmudisschule, Schotten) sind inzwischen baulich so weit abgeschlossen, dass die Gebäude bereits schulisch genutzt werden. Die Sanierung des Junkergartengebäudes der Stadtschule Alsfeld als dritte Maßnahme wird in einem ersten Abschnitt ebenfalls aus Mitteln des Konjunkturpakets finanziert, soll aber mit regulären Haushaltsmitteln im Jahr 211 vorläufig abgeschlossen werden. Dies gilt auch für weitere, in 211 und Folgejahren geplante Investitionen. Die Komplettsanierung der Geschwister-Scholl-Schule in Alsfeld, die im Grunde bereits in 26 mit der Schaffung eines zusätzlichen Klassentrakts begann, 27 mit Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm Zukunft, Bildung, Betreuung (IZBB) fortgesetzt wurde, dann mit einem Umfang von 3,1 Mio. EUR aus dem Sonderinvestitionsprogramm wesentlich schneller und umfänglicher als ursprünglich geplant energetisch saniert werden konnte, soll nun in mehreren kleineren Investitionsabschnitten weiter geführt und möglichst bis 213 abgeschlossen werden. Insgesamt wird am Ende eine Summe von rd. 11 Mio. EUR in die Erweiterung und Sanierung dieser Schule investiert worden sein. Die zweite Investitionsmaßnahme, die in Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt der Investitionstätigkeit des Vogelsbergkreises bildet, ist die bereits erwähnte Alexander-von-Humboldt-Schule. Nachdem der Neubau des Klassentrakts und die Anbindung an den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich der behindertengerechten Erschließung aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms finanziert und in 21 abgeschlossen wurde, sind nun zum Einen noch die baulichen Voraussetzungen für die Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten zu schaffen. Dies ist insoweit aus Mitteln des Ergebnishaushalts zu bewerkstelligen, als keine aktivierungsfähigen Investitionen getätigt werden. Zusätzliche Fachräume stellen dagegen Investitionsaufwand dar, ebenso wie der vorgesehene Anbau eines Mehrzweckraums. Das Investitionsprogramm enthält für die nächsten 2 Jahre hierfür 4 Mio. EUR. Der anschließend geplante Neubau einer Drei-Felder-Sporthalle als Ersatz und Ergänzung für die im Jahr 29 abgerissene, baufällige kleine Halle wird die Maßnahmen an diesem Schulstandort mit einer Gesamtinvestitionssumme von mehr als 12 Mio. EUR abrunden.

19 17 Ein weiterer sanierungsbedürftiger Schulstandort ist die Haupt- und Realschule an der Wascherde in Lauterbach. Für diesen Standort wird seit dem Sommer 21 ein Bau- und Finanzierungsprojekt in öffentlich-privater Partnerschaft geprüft. Ob sich für die Schule eine wirtschaftlich vorteilhafte und finanzierbare Lösung entwickeln lässt, ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch offen. Das aktuelle Investitionsprogramm enthält wie das vorherige auch vorsorglich Ansätze für Eigeninvestitionen für den Fall, dass die Verhandlungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, ab dem Hj Weitere Sanierungsarbeiten sind in 211 an den Schulen in Grebenau, Lauterbach (Turnhalle Eichbergschule), Alsfeld (Max-Eyth-Schule), Grebenhain und Schlitz sowie am Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße in Lauterbach geplant, mit diesen Maßnahmen soll das mit dem Sonderinvestitionsprogramm begonnene Sanierungskonzept für diese Liegenschaften fortgeführt werden. Für Tiefbaumaßnahmen, ausnahmslos Investitionen in die Erneuerung oder Sanierung von Kreisstraßen, sind im Hj. 211 Auszahlungen von rd. 2,5 Mio. EUR vorgesehen, diesen stehen Zuschüsse von ca. 1,8 Mio. EUR gegenüber, so dass sich der aus Investitionskrediten zu finanzierende Zuschussbedarf auf ca.,7 Mio. EUR beläuft. Für Maßnahmen, über deren Förderung durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr erst im Laufe des Hj. 211 entschieden wird, sind vorsorglich Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, damit bei positivem Entscheid das Vergabeverfahren zügig eingeleitet werden kann. Mit einer Förderquote von 7 % leisten Investitionen in das Kreisstraßennetz neben dem notwendigen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Förderung des ländlichen Raums und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Der Entwurf des Investitionsprogramms bis 214 wurde mit der Maßgabe einer Erhaltung der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Sachanlagen bei gleichzeitiger Reduzierung der langfristigen Schulden erstellt. Aus den in den Jahren 211 bis 214 veranschlagten Kreditaufnahmen und tilgungen ergibt sich über diesen Zeitraum gemäß der Übersicht der mittelfristigen Finanzplanung ein Schuldenabbau von ca. 6 Mio. EUR. Dieser Wert enthält allerdings auch die Schulden des Sonderinvestitionsprogramms 29 und die darauf zurückzuführenden Veränderungen durch Abruf der letzten Kredite und bereits zu leistende Tilgungen. Bereinigt ergibt sich aber über den Gesamtzeitraum ein echter Schuldenabbau von immer noch 5,4 Mio. EUR. Die folgende Übersicht bildet die durch das Sonderinvestitionsgesetz zusätzlich verursachte Verschuldung des Kreises und ihre voraussichtliche Entwicklung im nächsten Jahr ab: Programm bewilligt davon Verbindlichkeiten Programm Land: 1% Programm Bund: 25% Stand der Verbindlichkeiten voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten Land Bund Summe Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erlassenen Orientierungsdaten für die Finanzplanung (Erlass vom ) erstellt. Mit diesen Daten, die auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 21 basieren, erhalten die Kommunen Hinweise auf die nach gegenwärtigem Sach- und Rechtsstand voraussehbare Entwicklung wichtiger Ertrags- und Aufwandspositionen in ihren Haushalten. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der gesetzlichen Regelungen sowie die tatsächliche Entwicklung des Steueraufkommens zu abweichenden Ergebnissen, insbesondere zum Ende des Planungszeitraums, führen können.

20 18 Die wichtigsten Positionen des kommunalen Finanzausgleichs wurden mit den folgenden Prozentsätzen berechnet (jeweils auf der Basis des Vorjahresansatzes und des aktuellen Hebesatzes): Schlüsselzuweisungen +7 % +6 % +5 % Kreisumlagegrundlagen +1 % +5 % +6 % Wie bereits im Vorjahr enthält auch der aktuelle Erlass keine Richtwerte für die Gesamtaufwendungen. Hierzu wird ausgeführt, dass der Arbeitskreis Stabilitätsrat, bisher Finanzplanungsrat, wegen der neuen Schuldenregel des Grundgesetzes, die für die Länderhaushalte ein Neuverschuldungsverbot enthält, keine Empfehlung mehr gibt bezüglich einer maximal zulässigen Ausgabenlinie für Länder und Kommunen. Er hat als Ergebnis seiner Sitzung am zum Ausdruck gebracht, dass zur Einhaltung der beschlossenen Verschuldungsgrenzen und der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaketes ab dem Jahr 211 der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmeseite bei Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortgesetzt werden muss. Nur so kann der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden. Aufgrund dieser Einschätzungen und Vorgaben wurden die Aufwendungen des Ergebnishaushalts, soweit nicht durch bestehende Verträge verbindliche Verpflichtungen bekannt sind, ohne Berücksichtigung einer möglichen Inflationsrate auf dem Niveau der Ansätze 211 fortgeschrieben. Auch die Ansätze für LWV- und Krankenhausumlage wurden unverändert in die Folgejahre übernommen, weil davon ausgegangen wird, dass veränderte Umlagegrundlagen durch die Anpassung der Hebesätze ausgeglichen werden. Das Ministerium macht im 2. Abschnitt des Erlasses weitere Vorgaben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 211, die, soweit sie für die Haushaltsplanung des Vogelsbergkreises bedeutsam sein könnten, nachfolgend wiedergegeben werden: 1. Konsolidierung der kommunalen Haushalte Für die hessischen Kommunen bestehen weiterhin hohe Konsolidierungsanforderungen. In den hessischen Kommunalhaushalten sind bis zum 31. Dezember 29 Fehlbeträge des Verwaltungshaushalts/Ergebnishaushalts in Höhe von insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro aufgelaufen. Nach den Kommunalhaushalten 21 wird auch für dieses Jahr insgesamt ein jahresbezogener Fehlbetrag erwartet. Damit ist die Haushaltswirtschaft vieler Kommunen in den kommenden Jahren erheblich vorbelastet.. Dringende Aufgabe der Kommunen ist es, die aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren durch ernsthafte und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen. Etwaige Zuwächse bei den Steuereinnahmen sind darauf zu verwenden, den laufenden Haushalt auszugleichen und die Fehlbeträge aus Vorjahren zu decken. Danach verbleibende finanzielle Mittel sollten von den Kommunen vorzugsweise zurückgelegt werden, um die Auswirkungen von künftigen gegenläufigen Entwicklungen mildern zu können. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden darauf achten, dass die Kommunen entsprechend verfahren. Auf die in der Leitlinie vom 6. Mai 21 (StAnz. S. 147) angeführten Konsolidierungsmöglichkeiten wird hingewiesen. Im engen Zusammenhang mit den Fehlbeträgen steht der in den letzten Jahren dynamisch gestiegene Bestand von Kassenkrediten. Damit sollen grundsätzlich kurzfristige Zahlungsengpässe der Kommunen überbrückt werden. In den vergangenen Jahren hat sich allerdings die Notwendigkeit immer mehr verfestigt, mit Kassenkrediten längerfristig die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes haben sich die Kassenkredite bedrohlich von ca. 2,15 Mrd. (353 pro Einwohner) im Jahr 24 auf rund 4 Mrd. (667 pro Einwohner) im 1. Quartal 21 fast verdoppelt. Bei ansteigenden Zinsen wird sich diese Entwicklung zum Nachteil der Kommunen weiter zuspitzen. Im Finanzplanungszeitraum werden die Umlagegrundlagen ab 212 wieder ansteigen. Die Landkreise benötigen die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen aus der Kreis- und Schulumlage, um die bei

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