Wichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic
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- Dominik Fuchs
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1 Hannover / Braunschweig, Wichtige Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der IKK classic Übersicht der Themen: 1. Änderung des HzV-Vertrages und versorgungswirksame Umsetzung 2. Ihre Teilnahme am IKK classic HzV-Vertrag / Widerspruchsrecht bis Teilnahme Ihrer Patienten am IKK classic HzV-Vertrag 4. Wichtige Änderungen der Honorarstruktur 5. Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am IKK classic HzV-Vertrag 6. Kündigung des bestehenden Add-on Hausarztvertrages der IKK classic «Anredezeile» wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der HzV-Vertrag mit der IKK classic ab dem Quartal 3/2014 als erster Vollversorgungsvertrag in Niedersachsen versorgungs- und vergütungswirksam starten wird. In diesem HzV-Vertrag, der sich bereits in anderen KV-Regionen, wie beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg erfolgreich bewährt hat, haben wir mit der IKK classic feste Preise und eine transparente Vergütungsstruktur verhandelt. Die Fallwerte sind durch Pauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen erkennbar höher als derzeit im KV-System, wie Sie der angefügten Tabelle entnehmen können. Es existiert keine Deckelung des Budgets sondern die Leistungen, die Sie erbringen, werden in voller Höhe vergütet. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum HzV-Vertrag mit der IKK classic. Bitte beachten Sie diese Informationen unbedingt und geben Sie sie an Ihr Praxisteam weiter. 1. Änderung des HzV-Vertrages und versorgungswirksame Umsetzung Bereits seit Ende des Jahres 2009 besteht ein bundesweiter HzV-Vertrag mit der IKK classic damals noch abgeschlossen mit der SIGNAL IDUNA IKK / später Vereinigte IKK der bislang in Niedersachsen noch nicht versorgungs- und vergütungswirksam umgesetzt werden konnte. Sie haben in der Vergangenheit bereits Ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt und eine Teilnahmebestätigung erhalten. Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir mit der IKK classic eine Änderung des HzV-Vertrages vereinbaren konnten, der in dieser Form auch in Niedersachsen ab dem versorgungs- und vergütungswirksam umgesetzt wird. Die vollständigen Vertragsunterlagen finden Sie im Internet unter oder sowie unter in der Rubrik Hausarztverträge. 2. Ihre Teilnahme am IKK classic HzV-Vertrag / Widerspruchsrecht bis
2 Als Teilnehmer an dem bestehenden HzV-Vertrag nehmen Sie automatisch weiterhin an dem geänderten HzV-Vertrag mit der IKK classic teil. Bitte beachten Sie: Sollten Sie aufgrund der Änderungen künftig nicht mehr am HzV-Vertrag mit der IKK classic teilnehmen wollen, sind Sie berechtigt, den Änderungen spätestens bis zum gegenüber der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG, Dienstleister des es für die Umsetzung der Verträge) zu widersprechen. In diesem Fall wird Ihre Teilnahme zum beendet. Um dieses Widerspruchsrecht auszuüben, senden Sie Ihren Widerspruch bzw. Ihre Sonderkündigung bitte bis zum per Fax an: mit dem Stichwort Widerspruch IKK classic-hzv-vertrag Niedersachsen. Widersprüche und/oder Kündigungen die nach Fristablauf bei der HÄVG eingehen, können frühestens zum Wirkung entfalten. 3. Teilnahme Ihrer Patienten am IKK classic HzV-Vertrag Sollten Sie in der Vergangenheit bereits Patienten in den HzV-Vertrag mit der IKK classic eingeschrieben haben, so müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie diese Patienten erneut einschreiben müssen. Sie erhalten daher in Kürze ein neues Starterpaket mit allen notwendigen Unterlagen zur Patientenaufklärung und -einschreibung. Alle in Ihrer Praxis vorhandenen alten Einschreibeunterlagen sind daher ungültig und zu vernichten. Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Dokumente, um Ihre Patienten in den IKK classic HzV-Vertrag einzuschreiben. Bitte beachten Sie, dass die HzV-Belege aufgrund der langen Vorlauffristen für die erstmalige Bereinigung der IKK classic gegenüber der KV bis zum bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH in Köln eingegangen sein müssen, damit sie für das 3. Quartal berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit. Bis zum erhalten Sie den Informationsbrief Patiententeilnahmestatus, in dem alle teilnehmenden Patienten für das Quartal 3/2014 aufgeführt sind. Bitte prüfen Sie diesen genau. 4. Wichtige Änderungen der Honorarstruktur P1: kontaktunabhängige Pauschale: Diese Leistung war bisher Bestandteil im Altvertrag und konnte auch weiterhin beibehalten werden. Die P1 beträgt zukünftig 60,00 und wird einmal pro Versichertenteilnahmejahr vergütet. Check-Up: Die Gesundheitsuntersuchung Check-Up wird zukünftig als Einzelleistung i.h.v. 35,00 vergütet. Bisher war die Erbringung der Leistung in den Pauschalen enthalten. Psychosomatik-Zuschlag: Der Zuschlag für die Erbringung psychosomatischer Leistungen auf die P1 wird von 6,00 auf 7,00 erhöht. Impf-Zuschlag: Erbrachte Impfleistungen werden bei Quotenerreichung durch einen Zuschlag i.h.v. 2,00 auf die P1 vergütet. Sonographie: Der Sonographie-Zuschlag i.h.v. 8,00 auf die P1 entfällt. Stattdessen werden die Abdominelle Sonographie und die Schilddrüsensonographie zukünftig als Einzelleistungen vergütet. Kindervorsorgeuntersuchungen U1 U9 und J1: Diese Leistungen waren bisher nicht HzV-
3 Bestandteil und werden zukünftig als Einzelleistungen i.h.v. 30,00 honoriert. Eine Gegenüberstellung der Leistungspositionen finden Sie im Anhang. 5. Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am IKK classic HzV-Vertrag Bezüglich der Teilnahmevoraussetzungen Hausarzt wurden zwei Änderungen vorgenommen: Ab dem muss die Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation (EBM-Ziffer 01611) vorliegen. Dies gilt nicht für Kinder- und Jugendärzte. Die Verpflichtung, dass alle hausärztlich tätigen Mitglieder innerhalb einer BAG/eines MVZ am Vertrag teilnehmen müssen, entfällt. Ihnen wird eine Übergansfrist von 12 Monaten ab Teilnahmebeginn gewährt, innerhalb derer Sie die Registrierungen als Teilnehmer an den DMP Diabetes Typ 2, KHK und Asthma bronchiale/copd nachweisen können, die Voraussetzung zur Teilnahme am HzV-Vertrag sind. Kinder- und Jugendärzte sind zu jedem Zeitpunkt nur zur aktiven Teilnahme an dem DMP Asthma verpflichtet. 6. Kündigung des bestehenden Add-on Hausarztvertrages der IKK classic Im Zuge der vertraglichen Konsolidierung kündigt die IKK classic zum 30. Juni 2014 ihren bestehenden Add-on Hausarztvertrag mit der KV Niedersachsen. Sollten Sie an diesem Vertrag teilnehmen, endet somit sowohl Ihre Teilnahme als auch die Teilnahme Ihrer Patienten an diesem Vertrag zum 30. Juni Sollten Sie sich in den HzV-Vertrag in Niedersachsen einschreiben, bitten wir Sie, die Patienten die derzeit noch an dem Add-on Vertrag zwischen der IKK classic und der KV Niedersachsen teilnehmen, über die Möglichkeiten einer Neueinschreibung in den HzV-Vertrag mit der IKK classic zu informieren. Weitere Informationen zum HzV-Vertrag mit der IKK classic finden Sie im Internet unter oder sowie unter in der Rubrik Hausarztverträge. Ihre Anfragen zum HzV-Vertrag mit der IKK classic können Sie entweder telefonisch unter / oder per an kundenservice@haevg-rz.de, an den Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH richten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Heinz Jarmatz 1. Vorsitzender des es Niedersachsen e.v. Dr. med. Carsten Gieseking 1. Vorsitzender des es Braunschweig e.v. Pauschalen
4 Kontaktunabhängige Pauschale (P1) Kontaktabhängige Grundpauschale (P2) Zuschlag für chronisch kranke Patienten (P3) 66,00 / Versichertenteilnahmejahr (VTJ) 40,00 / Quartal max. 3 x pro VTJ 20,00 / Quartal max. 4 x pro VTJ 60,00 / Versichertenteilnahmejahr (VTJ) 40,00 / Quartal max. 3 x pro VTJ 20,00 / Quartal; max. 4 x pro VTJ Vertreterpauschale 12,50 / Quartal 17,50 / Quartal Zielauftragspauschale 12,50 / Tag 17,50 / Tag Zuschläge Impf-Zuschlag auf P1 In Pauschalen (+ bis in Qualitätsboni für erhöhten Präventionsaufwand und chronisch Kranke) 2,00 Psychosomatik-Zuschlag auf P1 6,00 7,00 Zuschlag für einsatzfähiges Recall-System auf P1 Einzelleistungen Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Verordnung medizinischer Rehabilitation einmalig 2, ,00 25,00 40,00 40,00 In Pauschale P2 38,00 Kleine Chirurgie I 8,00 8,00 Kleine Chirurgie II 16,00 16,00 Kleine Chirurgie III 30,00 30,00 Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment In Pauschale P2 Belastungs-EKG In Pauschale P2 26,00 Sonographie Schilddrüse Abdominelle Sonographie Check-up Krebsfrüherkennungsuntersuchung Frau Krebsfrüherkennungsuntersuchung Mann In Pauschalen + Zuschlag Sonographie auf P1, i. H. v. 8,00 In Pauschale P2 (+ bis in Qualitätsboni für erhöhten Präventionsaufwand und chronisch Kranke) 17,00 ; max. 2 x pro VTJ 11,00 21,00 ; max. 2 x pro Quartal 35,00 20,00 20,00 20,00 16,00 Hautkrebsscreening 20,00 25,00 Kindervorsorgeuntersuchung U1-30,00
5 - U9 + J1
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