E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis

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1 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis Informatik-Betrieb Bielefeld (IBB) Fachkonzept Online-Beantragung Wahlscheine Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

2 Fachkonzept Online-Beantragung Wahlscheine Version Stadt Bielefeld - Informatikbetrieb Infrastruktur und Portale Dr. Elmar Schalück Boulevard Bielefeld

3 Inhalt 1 ZUSAMMENFASSUNG EINFÜHRUNG Kurzbeschreibung des Projektes Ziele und Inhalte Vorgehensweise Beteiligte Dauer PROZESSBESCHREIBUNG Ist-Prozess Zielprozess Prozessablauf Rechtliche Rahmenbedingungen Regelungsbedarf TECHNISCHE REALISIERUNG Technische Grundlagen Generelle Architektur Spezielle Anforderungen Technische Standards und Richtlinien Anforderungen an die Funktionalität Anforderungen an die Benutzeroberfläche des Web-Formulars Anforderungen an die IT-Sicherheit PROJEKTPLANUNG GLOSSAR iii

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Projektphasen... 3 Abbildung 2: Vereinfachte Darstellung Betreibermodell Variante Abbildung 3: Vereinfachte Darstellung Betreibermodell Variante Abbildung 4: Grobe Zeitplanung des Projektes... 6 Abbildung 5: Prozessablauf... 8 Abbildung 6: Übersicht gesetzlicher Vorschriften... 9 Abbildung 7: Generelle eid-architektur (Quelle: BSI) Abbildung 8: Funktionaler Ablauf einer eid-anfrage (Quelle: BSI) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kriterienkatalog... 4 Tabelle 2: Wesentliche Projektmeilensteine iv

5 Änderungshistorie Beschreibung Wer Wann Initiale Version 0.2 Schalück Finale Version 1.0 Schalück v

6 1 Zusammenfassung Das Hauptziel des Projektes ist die Ermöglichung der Onlinebeantragung von Wahlscheinen für die Wahl des 18. Deutschen Bundestags, die am 22. September 2013 stattfinden wird. Eine wesentliche Erweiterung des bisher bei den Wahlen auf den unterschiedlichen Ebenen wie Europaparlament, Bundestag, Landtag und Kommunalwahl angebotenen Funktionsumfangs soll dabei eine E-Government-Anwendung als Webformular mit der optionalen Nutzung der eid-funktionen des neuen Personalausweises sein. Des Weiteren soll die neue Onlinebeantragung eine direkte Übertragung der Daten an das Fachverfahren (VoteManager) vorsehen, über die eine Effizienzsteigerung für die sachbearbeitenden Personen im Wahlbüro zu erwarten ist. Speziell sollen manuelle Prüfschritte zur korrekten Dateneingabe bei der Nutzung der eid-funktionen reduziert werden können. Ein Nebenziel des Projektes besteht darin, die generelle Nutzung der eid-funktionen in der Stadt Bielefeld zu etablieren. Die Nutzung soll später auch in anderen sinnvollen Szenarien möglich sein. Das Projekt soll dazu die technischen Anbindungsmöglichkeiten der eid-funktion ermitteln und eine sinnvolle Variante davon auch für mögliche, zukünftige Anwendungsfelder auswählen. Seite 1

7 2 Einführung 2.1 Kurzbeschreibung des Projektes In diesem Kapitel wird kurz das Projekt mit seinen Zielen, Inhalten, Vorgehensweise, Beteiligten und geplanter Dauer vorgestellt Ziele und Inhalte Über das Portal der Stadt Bielefeld ( welches frei zugänglich ist, soll für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bielefeld die Möglichkeit geschaffen werden, mittels eines Webformulars einen Wahlschein elektronisch für die Briefwahl oder für die Benutzung anderer Wahllokale der Kommune zu beantragen. Diese Webanwendung soll erstmalig für die Bundestagswahl 2013, später auch für die Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen, eingesetzt werden. Dabei können die Wahlberechtigten die Online- Ausweisfunktion optional einsetzen. Das heißt, die Online-Beantragung eines Wahlscheines ist auch ohne Verwendung der Online-Ausweisfunktion möglich. Jedoch erbringt die Verwendung der eid-funktion einige Vorteile für die Antragsteller eines Wahlscheins als auch für die Stadt Bielefeld. Die Nutzung der eid-funktion identifiziert den Antragsteller und erleichtert ihm das Ausfüllen des Webformulars. Tippfehler können vermieden werden. Dem Amt werden manuelle Prüfschritte abgenommen, so dass der Abgleich der angegebenen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) des Antragstellers mit dem Fachverfahren (VoteManager) und die Ausstellung des Wahlscheines weitgehend automatisiert ablaufen können. Die VITAKO-Expertengruppe sieht für die Online-Beantragung eines Wahlscheins mittels Online-Ausweisfunktion ein hohes Automatisierungspotenzial, auch wenn der Identitätsnachweis nicht gesetzlich vorgeschrieben ist 1. Die Verwendung der eid-funktion für die Online-Beantragung von Wahlscheinen stellt nur einen Einstieg dar. Langfristig besteht das Ziel, die eid-funktion auch für andere (zukünftige) E- Government-Angebote der Stadt Bielefeld, die eine sichere Identifizierung und Authentifizierung benötigen, einzusetzen. Deshalb bietet sich die Umsetzung eines temporären Bürgerkontos in Verbindung mit einer Portallösung für die einzelnen E-Government-Anwendungen an. Der Bürger authentisiert sich mittels Online-Ausweisfunktion an einem temporären Bürgerkonto und kann anschließend auf verschiedene E-Government-Dienstleistungen der Stadt Bielefeld zugreifen. Das heißt, die Stadt Bielefeld muss nur eine Berechtigung für das temporäre Bürgerkonto bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beantragen, anstatt einer Berechtigung je Geschäftszweck bzw. je E-Government-Dienstleistung (vgl. 21 Absatz 1 PAuswG). Das vorliegende Fachkonzept beinhaltet die technischen und fachlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Online-Beantragung eines Wahlscheines. Es umfasst die wesentlichen Anforderungen und dient daher u.a. auch als Vorlage für die Anpassung der Arbeitsorganisation sowie als Lastenheft für die IT-Lösung gegenüber einem IT-Dienstleister Vorgehensweise Die Stadt Bielefeld nimmt im Rahmen des Projektes zur Realisierung einer Online-Beantragung eines Wahlscheins an der vom Bundesministerium des Innern im Jahre 2012 initiierten E-Government- Initiative für D und den neuen Personalausweis teil. Diese Initiative unterstützt die Stadt Bielefeld allgemein und technisch im Bereich der eid-funktion nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip. Das im Projekt gewonnene Wissen der Stadt Bielefeld, insbesondere dieses Fachkonzept, soll im Personalausweisportal unter veröffentlicht und damit anderen Behörden sowie deren IT-Dienstleistern zur Nachnutzung bereitgestellt werden. 1 VITAKO Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.v. (2012): Positivliste elektronische Prozesse Umsetzungsmöglichkeiten von E-Governmentprozessen, Stand Juni 2012 Seite 2

8 Das Projekt gliedert sich in sieben Phasen: Abschlussarbeiten Auswahl Umsetzung der Anbindung des Technologie Technologie Durchführung Produktivsetzung Fachkonzeption Fachverfahrens für eid- für eid- von Tests Anwendung Anwendung Abbildung 1 Projektphasen Die Phasen laufen generell chronologisch ab, können sich aber auch überschneiden. So hat beispielsweise die Auswahl der Technologie für die eid-anwendung bzw. des Betreibermodells Auswirkungen auf die Fachkonzeption Fachkonzeption In dieser Phase wird ein Fachkonzept für die E-Government-Dienstleistung Online-Beantragung eines Wahlscheins mit optionaler eid-funktionalität erstellt. Dieses Fachkonzept enthält die grundlegenden Anforderungen an die IT-Lösung und beschreibt u.a. den Zielprozess, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Regelungsbedarf sowie technische Anforderungen an die Funktionalität, Benutzeroberfläche des Webformulars, Zielarchitektur und an die IT-Sicherheit. Das Fachkonzept bildet die Grundlage für die Implementierung der Lösung und kann in Teilen auch als Lastenheft für externe Dienstleister verwendet werden Auswahl der Technologie für eid-anwendung Diese Phase umfasst die Auswahl der Technologien für die Einbindung der eid-anwendung (Web- Anwendung bzw. Webformular mit eid- und Fachverfahrensschnittstelle). Es sind zwei grundsätzliche Betreibermodelle zu evaluieren: In der Variante 1 betreibt die Stadt Bielefeld bei ihrem eigenen Rechenzentrumsdienstleister (Stadtwerke Bielefeld) einen Anwendungsserver, auf dem mit geeigneten Mitteln der eid-dienst (hier: die Web-Formulare zur Eingabe der Daten sowie zur Anbindung an einen externen eid-server) realisiert wird. IT - Dienstleister regio it IT - Dienstleister bos Fachverfahren VoteManager eid - Service ( Governikus Autent ) Anwendung Webformular (Login temporäres Bürgerkonto, npa - Daten) Internetportal der Stadt Bielefeld (Temp. Bürgerkonto, Governikus AutentApp ) Stadtwerke Bielefeld Abbildung 2: Vereinfachte Darstellung Betreibermodell Variante 1 In der Variante 2 lagert die Stadt Bielefeld den Betrieb des Anwendungsservers auf einen externen Dienstleister, der noch zu finden ist, aus. Es müssen dann die Schnittstellen zum eigentlichen Fachverfahren (VoteManager), also die Schnittstellen zwischen dem Anwendungsserver (Webformular) und dem Server, auf dem das Fachverfahren VoteManager gehostet wird, auf Seiten der Stadt Bielefeld realisiert werden. Dazu ist (siehe auch 3.2 Zielprozess) ein Vorverfahren notwendig, welches bei der Stadt Bielefeld betrieben wird. Das eigentliche Fachverfahren Seite 3

9 VoteManager kommuniziert mit dem Vorverfahren. Eine geeignete Verlinkung von dem Bielefelder Internetauftritt zur passenden Seite des externen Anwendungsservers ist zu erstellen. IT-Dienstleister regio IT IT-Dienstleister bos Stadtwerke Bielefeld Fachverfahren VoteManager eid - Service ( Governikus Autent ) Internetportal der Stadt Bielefeld Stadtwerke Bielefeld ohne Bürgerkonto Vorverfahren Anwendung Webformular (Login temporaries Bürgerkonto npa-daten) - Temp. Bürgerkonto ( Governikus AutentApp ) IT-Dienstleister Abbildung 3: Vereinfachte Darstellung Betreibermodell Variante 2 Die Entscheidung zwischen beiden Varianten soll die Fragen der möglichen Realisierungszeiträume und der Kosten sowie der Nutzbarkeit in der Zukunft betrachten. Die unten stehende Tabelle zeigt den vorläufigen Kriterienkatalog, anhand der die Entscheidung zwischen den Varianten getroffen werden soll. Es wird eine Wertung von 0 Punkten (sehr schlecht) bis 5 Punkten (sehr gut) angewandt. 5 Punkte für Kosten sind also der Idealwert. Da das Projekt ein festes Datum für die Produktivsetzung hat, wird der Realisierungszeitraum zu einem KO-Kriterium. Kriterium Gewichtung Punkte Variante 1 Punkte Variante 2 Kosten für direkte Nutzung eid-service bos 5 tbd 5 Kosten für Hosting/Entwicklung Webanwendung 5 tbd tbd Kosten für Entwicklung Vorverfahren 5 5 tbd Möglicher Realisierungszeitraum KO tbd tbd Zusicherung Ressourcen seitens Dienstleister 5 5 tbd KnowHow-Aufbau Stadt Bielefeld 2 tbd tbd Sicherheitsaspekte 5 tbd tbd Gesamtbewertung Tabelle 1: Kriterienkatalog Seite 4

10 Umsetzung der eid-technologie Die Beantragung der eid-berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) kann unabhängig von der ausgewählten Technologie für die eid-anwendung bzw. vom ausgewählten Betreibermodell erfolgen. Diensteanbieter gemäß Personalausweisgesetz (vgl. 2 Absatz 3 PAuswG) ist die Stadt Bielefeld. Je nach Entscheidung für die eid-anbindungstechnologie sind die notwendigen Ressourcen (intern und extern) zu beschaffen, die Definition der Formulare (z.b. für den Formularserver des externen Dienstleisters) abzustimmen, die technischen Zertifikate erstellen zu lassen und die Anbindung zu realisieren. Wird die Variante 1 ausgewählt, ist zusätzlich der Anwendungsserver mit den Webformularen und der notwendigen Programmierung zu realisieren Anbindung des Fachverfahrens Das eigentliche Fachverfahren (VoteManager) ist anzubinden. Die Schnittstellen zwischen der regio-it (Hoster des Fachverfahrens) und dem Anwendungsserver sind zu programmieren bzw. einzurichten. Wird die Variante 1 ausgewählt, ist die Anbindung der Vorverfahrensdatenbank in der Programmierung des Anwendungsservers direkt enthalten. Wird die Variante 2 ausgewählt, muss eine Schnittstelle zwischen dem IT-Dienstleister und der Vorverfahrensdatenbank z.b. über Webservices bei der Stadt Bielefeld entwickelt werden. Hier sind die Kommunikationswege z.b. über DOI abzusichern Tests Eine hinreichende Testphase für den Test der neu implementierten Komponenten und des Zusammenspiels aller Komponenten ist notwendig Produktivnutzung Die Produktivphase umfasst die notwendige Werbung für die neuen Möglichkeiten der Beantragung von Wahlscheinen (z.b. durch die Anpassung der Wahlbenachrichtigungen o.ä.). Die Online-Beantragung eines Wahlscheines wird mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen freigeschaltet und damit die Benutzung der Webformulare dem Bürger ermöglicht. Die Anträge werden an das Wahlverfahren VoteManager weitergereicht Abschlussarbeiten Nach der Wahl ist die Online-Beantragung von Wahlscheinen wieder vom Netz respektive Internetportal der Stadt Bielefeld zu nehmen. Eine Auswertung der Nutzung (Statistik) ist zu erstellen. Nach Ablauf von Einspruchsfristen gegen die Wahl (oder anderen gesetzlichen Maßgaben) sind die Antragsdaten komplett zu löschen Beteiligte In dem Projekt sind u.a. die folgenden Personengruppen beteiligt: Informatikbetrieb Bielefeld (Rolle: IT-Verantwortung), Wahlbüro der Stadt Bielefeld (Rolle: Fachseite), Presseamt der Stadt Bielefeld (Rolle: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation), Datenschutzbeauftragter, externer Hoster für das Fachverfahren VoteManager (regio-it), der RZ-Betreiber der Stadt Bielefeld (Stadtwerke Bielefeld), ggf. der externe Hoster des Anwendungsservers (Variante 2). vom Seite 5

11 Weitere Beteiligte sind die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und der eid-service-anbieter (z.b. Governikus Autent) Dauer Die Kick-Off-Veranstaltung des Projektes fand am 22. Oktober 2012 statt. Anhand der Phasen läuft das Projekt bis kurz nach der Bundestagswahl Die Dauer einzelner Phasen hängt von der Entscheidung über die zu realisierende Variante der eid-technologie bzw. des Betreibermodells ab. Die grobe Zeitplanung sieht wie folgt aus: Auswahl Umsetzung der Anbindung des Technologie Technologie Durchführung Produktiv - Fachkonzeption Fach - für eid - für eid - von Tests setzung verfahrens Anwendung Anwendung Abschluss - arbeiten August 2013 (Versand Benachrichtigung) Abbildung 4: Grobe Zeitplanung des Projektes Genauere Details sind in Kapitel 5 (Projektplanung) enthalten. Seite 6

12 3 Prozessbeschreibung 3.1 Ist-Prozess Die rechtliche Grundlage für die Beantragung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl bildet die Bundeswahlordnung ( 27 Wahlscheinanträge BWO). Darin sind mehrere Formen für die Beantragung definiert: (1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; 57 gilt entsprechend. (2) Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. In der Praxis der Stadt Bielefeld bedeutet dies, dass der Hauptteil der Antragsteller von Wahlscheinen sich des Vordruckes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bedient, diese ausfüllt und per Post an die Stadt Bielefeld sendet. Die Bürgerämter im Rathaus bzw. die Bezirksämter nehmen die mündlichen Anträge entgegen. Es wurde auch ein https-gesichertes Webformular für den Internet-Auftritt der Stadt Bielefeld angeboten, in dem der Antragsteller die im 27 Absatz (2) BWO benötigten Daten angeben konnte. Die Daten wurden vom Internet-Auftritt der Stadt Bielefeld als an das Wahlbüro übermittelt. Ob Telegramme, Fernschreiben, Telefax oder zur Beantragung eines Wahlscheines bei den bisherigen Wahlen verwendet worden sind, entzieht sich der Kenntnis des Informatikbetriebs. Sowohl die Vordrucke des Wahlscheinantrags als auch die anderen Zugangswege erlaubten bisher keine automatisierte Übernahme der Angaben gemäß 27 Absatz (2) BWO in das Fachverfahren zur Wahl (VoteManager). 3.2 Zielprozess Der Zielprozess soll zumindest bei den Online-Formularen zur Beantragung der Wahlscheine eine deutlich gesteigerte Automatisierung bzgl. der Übernahme der Daten in das Fachverfahren erbringen. Dazu ist es technisch notwendig, die logische Ebene des Fachverfahrens in zwei technische Teile zu trennen. 1. Das eigentliche Fachverfahren basiert auf dem Produkt VoteManager der regio-it und wird für die Stadt Bielefeld von dieser auch gehostet. Dieses Fachverfahren enthält das Wählerverzeichnis. 2. Die Übernahme der Anträge auf Wahlscheine läuft über ein Vorverfahren, in dem die Antragsdaten in einer eigenen Datenbank auf den Systemen der Stadt Bielefeld gespeichert werden. Der VoteManager holt dann die Antragsdaten aus der Vorverfahrensdatenbank ab. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Möglichkeit, die notwendigen Daten per eid in das Formular einzubringen und der Möglichkeit, dies manuell zu tun. Nicht jeder wahlberechtigte Bürger mit Bedarf an einem Wahlschein besitzt die eid-funktion des neuen Personalausweises in Verbindung mit einem Lesegerät. Daher muss die eid-freie Variante ebenfalls unterstützt werden. 3.3 Prozessablauf Der Prozessablauf lässt sich auf einer ersten groben Ebene wie folgt darstellen: Seite 7

13 Wahlbenachrichtigung ist versandt XOR Persönliche Wahl Wahlscheinantrag XOR Briefpost Internet Persönlich Nein Nutzung npa Ja Formular - Vor- und Zuname - Geburtsdatum - Adresse Daten auslesen Formular Daten werden manuell gegen Datenbank geprüft Vorverfahrensdatenbank / Fachverfahren Daten werden automatisch gegen Datenbank geprüft Abbildung 5: Prozessablauf Schritt 1 ist der Versand der Wahlbenachrichtigung (Muster siehe Anlage). Dies erfolgt i.d.r. als Versand einer Postkarte. Die Rückseite kann als Antrag für einen Wahlschein verwendet werden (Muster siehe Anlage). Die wahlberechtigte Person, welche im Wählerverzeichnis eingetragen ist, entscheidet sich, ob sie in ihrem eigenen Wahlbezirk persönlich zur Wahl geht oder ob sie dies anderswo möchte oder ob sie per Briefwahl wählen möchte. Die beiden letzten Varianten erfordern die Beantragung eines Wahlscheines. Der Antrag (Rückseite der Benachrichtigung) muss i.d.r. vom Antragsteller noch ausgefüllt werden und wird per Briefpost an die Kommune zurückgesandt bzw. bei einem Bürgerbüro persönlich abgegeben. Es werden aber auch andere Möglichkeiten für die Beantragung im Gesetz erlaubt (siehe Abschnitt 3.4 auf Seite 9). Die Gemeindebehörde macht spätestens 24 Tage vor der Bundestagswahl öffentlich bekannt, wo, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein beantragt werden kann (vgl. 20 Absatz 1 Ziffer 4 BWO). Für unseren Anwendungsfall ist die elektronische Beantragung per Internet relevant (vgl. 27 Absatz 1 BWO). In diesem Fall ruft die wahlberechtigte Person die bekanntgegebene Internetadresse im Webbrowser auf und wird auf das elektronische Antragsformular geleitet. Die Person entscheidet sich, ob sie das Ausfüllen des Formulars manuell oder über die Nutzung der eid-funktion vornimmt. Die eid-funktion enthält sämtliche notwendigen Informationen (vgl. 27 Absatz 2 BWO), vereinfacht also der wahlberechtigten Person das Ausfüllen des Formulars. In beiden Fällen (mit oder ohne eid-funktion) werden die Formulardaten in einer Vorverfahrensdatenbank (logisch mit dem Fachverfahren zusammenhängend) abgespeichert. Bei der eid-nutzung sollte die Vorverfahrensdatenbank noch Informationen abspeichern, die den Nachweis der Identität der wahlberechtigten Person über die eid-funktion persistiert. Seite 8

14 Aus der Vorverfahrensdatenbank werden die Daten vom eigentlichen Fachverfahren in regelmäßigen Abständen abgerufen, so dass dort die elektronisch eingegangenen Anträge auf Wahlscheine automatisch eingehen. Die Wahlunterlagen werden dann per Papierpost der wahlberechtigten Person zugesandt. Die Wahlunterlagen umfassen i.d.r. einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl (vgl. 28 Absatz 3 BWO). 3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen des konkreten Projektes bzw. für die Bundestagswahlen 2013 sind das Bundeswahlgesetz und die zugehörige Bundeswahlordnung. In der BWO sind die Paragraphen 19 (Wahlbenachrichtigung), (Wahlschein) maßgebend. 27 BWO Wahlscheinanträge (1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; 57 gilt entsprechend. (2) Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. In der BWO sind weiterhin die Paragraphen 20 (Bekanntmachung über die Erteilung von Wahlscheinen) und 28 (Erteilung von Wahlscheinen) relevant. Da die Anwendung auch zukünftig für Europaparlaments-, Landtags- und Kommunalwahlen eingesetzt werden soll, sind bei der Konzeption und Implementierung auch die Anforderungen aus den dazugehörigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Europawahl Bundestagswahl Landtagswahl Kommunalwahl Landes- und Kommunalverfassungen EuWG EuWO WPrüfG DWA GG BWahlG BWO WPrüfG WStatG BWahlGV NeuGIV LWahlG LWhlO WPrüfG KWahlG KWahlO Verf GO KrO Europawahlgesetz Europawahlordnung Wahlprüfungsgesetz Direktwahlakt Grundgesetz (z.b. Artikel 29 Absatz 6 und Artikel 146) Bundeswahlgesetz Bundeswahlordnung Wahlprüfungsgesetz Wahlstatistikgesetz Bundeswahlgeräteverordnung Neugliederungsdurchführungsverordnung Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Landeswahlordnung Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes NRW Kommunalwahlgesetz Kommunalwahlordnung Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Abbildung 6: Übersicht gesetzlicher Vorschriften Weitere Rahmenbedingungen sind im Personalausweisgesetz (speziell 18 PAuswG) und dem Datenschutzgesetz des Landes NRW festgelegt. Die Stadt Bielefeld muss beim BVA-VfB ein Berechtigungszertifikat gemäß 18 PAuswG beantragen. Die Beantragung soll sich am Muster der VITAKO für temporäre Bürgerkonten orientieren, da keine Daten der eid-funktionen im Anwendungsserver außer für das Ausfüllen der Formulare benutzt werden. Die Daten sind an das Vorverfahren direkt abzugeben, das als Teilkomponente des Fachverfahrens anzusehen ist. Seite 9

15 3.5 Regelungsbedarf Die folgenden Punkte sind im Rahmen des Projektes noch zu klären: Abstimmung des Wortlauts des Antrages auf Erteilung des eid-berechtigungszertifikates mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Bielefeld, Abstimmung des Zeitplans (fachlich, Tests) mit dem Wahlbüro (Fachlich zuständige Organisationseinheit), Abstimmung der Werbemaßnahmen und der Einbindung in den Internetauftritt der Stadt Bielefeld und Abstimmung mit dem Dienstleister regio-it bezüglich der technischen Anbindung des Fachverfahrens an das Vorverfahren. Wird die Variante 2 ausgewählt, sind die rechtlichen Regelungen (Vertragsgestaltung, SLA, Datenverarbeitung im Auftrage Dritter) mit dem IT-Dienstleister belastbar abzustimmen. Seite 10

16 4 Technische Realisierung 4.1 Technische Grundlagen In diesem Kapitel werden allgemein die technischen Anforderungen an die geplante Umsetzung der Online-Beantragung für einen Wahlschein sowie die relevante Infrastruktur beschrieben. Aus den o.g. Zielen leiten sich die beiden Varianten (Variante 1: eigene Lösung und Variante 2: Fremdhosting) ab Generelle Architektur Generell ist die Skizze aus der Technischen Richtlinie eid-server (vgl. BSI TR Abb. 1 der Richtlinie, S. 10) gültig: Abbildung 7: Generelle eid-architektur (Quelle: BSI) Die einzige Stelle, die für die Umsetzung relevant ist, ist der Anwendungsserver. Dieser wird vom Webbrowser des Anwenders aufgerufen und bietet (in stark vereinfachter Form) ein Webformular an, dessen Inhalt ebenfalls durch die eid-funktion gefüllt werden kann. Entscheidet sich der Anwender für die eid-funktion, so kommt folgender Ablauf zum Tragen (vgl. BSI TR Abb. 27 der Richtlinie, S. 41): Seite 11

17 Abbildung 8: Funktionaler Ablauf einer eid-anfrage (Quelle: BSI) Der Webbrowser ruft demnach eine entsprechende Webseite auf dem Anwendungsserver auf, dieser initiiert eine Session (getidrequest) gegenüber dem eid-server und leitet die Informationen (auch unter Angabe des zu verwendenden eid-servers) an den Webbrowser weiter. Dieser ruft (im Falle des aus lizenzrechtlichen Gründen verwendbaren Governikus Autent-Servers der bos Gmbh) ein Java- Applet im Browser auf, das wiederum mit dem Kartenlesegerät des Bürgers kommuniziert. Nach der Eingabe der PIN im Applet übermittelt das Applet die Daten an das Gegenstück des eid-servers. Der Anwendungsserver wartet unterdessen auf ein Resultat der Eingabe beim eid-server. Nach Erfolg oder einem Timeout erfragt der Anwendungsserver die Daten aus der eid-funktion beim eid- Server. Ab hier können die Daten weiter verwendet werden Spezielle Anforderungen Bei der Variante 1 (Anwendungsserver bei der Stadt Bielefeld) muss dieses Verhalten komplett in Bielefeld implementiert werden. Eine Realisierung muss die vorhandenen Ressourcen nutzen und ein geeignetes Entwicklungsframework (z.b. PHP oder ASP.NET) selektieren und damit die Anwendung umsetzen. Dazu gehören die Beschaffung aller notwendigen Zertifikate (SSL, Berechtigungszertifikat, technisches Berechtigungszertifikat, Hinterlegung beim eid-server-anbieter) und die Integration in die eigene Infrastruktur. Seite 12

18 Die eigentliche Anwendung besteht aus dem Webformular zur Eingabe der Daten und der Weiterverarbeitung der Daten in der Vorverfahrensdatenbank. Bei der Variante 2 (Hosting des Anwendungsservers bei einem Drittanbieter) wird statt dessen die vorhandene Infrastruktur des Drittanbieters (fertige Anbindung eines eid-servers, fertiges Rahmenwerk für die Nutzung von Formulardiensten, fertige Schnittstellen zur Weitergabe der Daten an den Auftraggeber) genutzt, um das o.g. Webformular aufzusetzen und die generelle Anbindung an Exportschnittstellen für Daten effizient aufzubauen. Die notwendigen Zertifikate sind großenteils analog aufzubauen. Bei der Stadt Bielefeld ist in diesem Fall eine Schnittstelle (WebService o.ä.) aufzusetzen, die die Daten des Webformulars entgegennimmt und dann in die Vorverfahrensdatenbank abspeichert und dann dem Fachverfahren VoteManager zur Verfügung stellt. 4.2 Technische Standards und Richtlinien Bei der Konzeption, Umsetzung und Bereitstellung der Dienstleistungen für eine Online-Beantragung von Wahlscheinen sind die geltenden technischen Standards und Richtlinien der Stadt Bielefeld einzuhalten. Dazu gehören u.a. Modellierungskonventionen, Konventionen für die Programmierung und geltende Sicherheitsrichtlinien. Mindestanforderung an die IT-Sicherheit bildet der IT-Grundschutz des BSI. 4.3 Anforderungen an die Funktionalität Wie im Abschnitt 3.3 Prozessablauf (siehe Seite 7) beschrieben, ergeben sich die Anforderungen an die Funktionalitäten der Webanwendung aus den gesetzlichen Vorgaben. Es müssen folgende Informationen von der wahlberechtigten Person erfragt werden können: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Optionaler Block: Gesonderte Adresse für die Zustellung des Wahlscheines. Die Beantragung des Wahlscheins erfordert eine Dokumentation des Einganges, daher soll auch der Zeitstempel des Eingangs in der Vorverfahrensdatenbank zusammen mit den oben genannten Daten gespeichert werden. Ob die eid-funktion zum Einsatz kam, ist (falls technisch möglich) ebenfalls in der Vorverfahrensdatenbank festzuhalten. 4.4 Anforderungen an die Benutzeroberfläche des Web-Formulars Die Benutzeroberfläche hat sich nach Möglichkeit an das Corporate Design der Stadt Bielefeld zu orientieren. Dies gilt auch für externes Hosting des Anwendungsservers. Anforderungen an die Einstiegsseite: Die Einstiegsseite für die Wahlscheinbeantragung muss vor allem Informationen über die Beantragung als rechtlichen Vorgang (Hinweise auf Wahlordnung als Links, Verweis auf Datenschutz, Hinweise, wie auf andere Weise der Wahlschein beantragt werden kann, Zuständigkeit nur für Bielefeld) enthalten, zum anderen die technischen Unterschiede (mit und ohne eid) erläutern. Je nachdem, ob die wahlberechtigte Person mit oder ohne eid-funktion den Antrag stellen möchte, ist eine Weiterleitung des Nutzers auf das jeweilige Eingabeformular anzuzeigen. Anforderungen an das Formular ohne Nutzung der eid-funktion: Beim Formular ohne eid sind die Felder für Name, Vorname, Anschrift (Ort Bielefeld ist vorgegeben) und Geburtsdatum als Pflichtfelder sowie die Wählerverzeichnisnummer als optionales Feld umzusetzen. Die Möglichkeit, eine alternative Zustelladresse anzugeben, ist vorzusehen. Dieses Formular ist robust umzusetzen. Das heißt, es sind für die Eingabefelder adäquate Plausibilitätsprüfungen und Gültigkeitseinschränkungen zu implementieren. Dem Nutzer ist die Möglichkeit zu geben, einen Ausdruck über seinen Antrag zu erstellen. Eine Sicherheitsabfrage: Sind die eingegebenen Daten korrekt? Wenn ja, können Sie Ihren Antrag auf einen Wahlschein mit Betätigen des OK-Buttons versenden? ist einzurichten. Diese Sicherheitsfrage soll nach vollständiger Eingabe aller Daten im Formular erscheinen. Seite 13

19 Anforderungen an das Formular unter Nutzung der eid-funktion: Beim Formular mit eid sind die Felder Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum aus dem Ausweis auszulesen. Diese Daten müssen danach schreibgeschützt bzw. dürfen nicht vom Nutzer des Formulars änderbar sein. Nur die alternative Zustelladresse ist noch abzufragen und vom Nutzer einzutragen. Hat ein Nicht-Bielefelder das Formular genutzt, so ist eine entsprechende Fehlermeldung anzuzeigen, die die wahlberechtigte Person darauf hinweist, dass dieses Formular nur von den Bielefelder Wahlberechtigten verwendbar ist. Entscheidet sich der Anwender, nicht alle geforderten Felder mittels der eid zu übertragen, so werden die vom Anwender freigegebenen Felder per eid vorausgefüllt und der Modus wechselt zum Formular ohne eid-nutzung, da die Korrektheit der manuell ausgefüllten Felder nicht gewährleistet ist. Vor der Weiterleitung der Daten an das Vorverfahren ist auch hier eine Sicherheitsabfrage notwendig. Anforderungen an die Ausstiegsseite: Nach beiden Eingabearten ist eine Dankesseite mit dem weiteren Vorgehen anzuzeigen. 4.5 Anforderungen an die IT-Sicherheit Die Anforderungen an die IT-Sicherheit sind generell hoch, da dies u.a. im PAuswG 18 (2) gefordert wird. Die Mindestanforderungen bildet der IT-Grundschutz des BSI. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem White Paper Neuer Personalausweis Sicherheitsanforderungen für Diensteanbieter 2 zu befolgen. Es beschreibt u.a. Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzung eines eid-services von einem externen eid-service-anbieter (z.b. bos). Die Sicherheitsmaßnahmen betreffen beispielsweise den Web- und eid-server sowie die Kommunikation mit dem Web-Browser des Nutzers, der AusweisApp des Nutzers, dem eid-server und den Infrastrukturdiensten. Der externe eid-service-anbieter muss die in der Technischen Richtlinie eid-server des BSI definierten Sicherheitsanforderungen vollständig abdecken (vgl. BSI TR Abschnitte 3.6 Sicherheitsmaßnahmen, 4. Schutzbedarf und 5. Rechtlich verankerte Sicherheitsanforderungen). Hier ist die Pflicht einer Verschlüsselung aller Transportwege zu beachten, d.h. der Bürger soll nur über https mit dem Anwendungsserver kommunizieren. Die weiteren angebundenen Systeme (Vorverfahrensdatenbank, Fachverfahren, eid-server) sind ebenfalls hinreichend abzusichern. Hier ist vielfach die Kommunikation über das DOI-Netz einzusetzen, wenn die externen Dienstleister (Fachverfahrenshoster regio-it für den VoteManager und ggf. der IT-Dienstleister im Falle der Variante 2 mit eigenem Anschluss an das DOI-Netz) in Richtung Stadt Bielefeld kommunizieren. Wenn der Anwendungsserver bei einem Dritten gehostet wird, ist eine Erklärung zur Datenverarbeitung im Auftrage Dritter von dem Anbieter einzufordern. Ein Verfahrensverzeichnis (ggf. sogar als Verbundverfahren) ist zu erstellen und mit dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen. 2 Herausgeber Bundesministerium des Innern, März 2011 Seite 14

20 5 Projektplanung Die konkrete Projektplanung ist als Microsoft Project-Datei vorhanden. Ein Überblick über die Meilensteine wird hier als Ausschnitt dargestellt. Nr. Phase Meilenstein Spätester Zeitpunkt 1. Vorbereitungsarbeiten Vorläufige Fertigstellung Fachkonzept Auswahl der eid- Technologie 3. Umsetzung eid- Technologie 4. Anbindung Fachverfahren Technologie-Workshop mit Fraunhofer Fokus Finalisierung Fachkonzept Entscheidung Eigenhosting Fremdhosting Fertigstellung Demonstrator (ohne Anbindung an Fachverfahren) Fertigstellung Anbindung Testphase Fachliche Freigabe Verfahren Produktivnutzung Versand Wahlbenachrichtigungen Ca. Anfang 08/2013 Freischaltung Webseiten Zeitgleich Abschaltung Webseiten Bundestagswahl Abschlussarbeiten Löschung Antragstellerdaten Noch zu bestimmen Tabelle 2: Wesentliche Projektmeilensteine Seite 15

21 6 Glossar Glossar: Anwendungsserver Ein Anwendungsserver bietet dem Anwender (Bürger) eine Webanwendung, die u.a. die eid-funktionalitäten nutzen kann. Der Anwendungsserver liegt i.d.r. bei den fachlich zuständigen Einrichtungen (hier: Stadt Bielefeld). Berechtigungszertifikat Informatikbetrieb Bielefeld (IBB) Ein Berechtigungszertifikat ist die fachliche Erlaubnis der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des Bundesverwaltungsamts, um bestimmte Informationen der eid aus einem neuen Personalausweis lesen zu dürfen. Das Berechtigungszertifikat enthält einen Passus für den Bürger, in dem die Zweckbindung der Datenverwendung sowie Hinweise auf den Datenschutzbeauftragten des Berechtigten (hier: Stadt Bielefeld) zu entnehmen sind. Berechtigungszertifikate müssen durch technische Zertifikate erweitert und beim eid-server hinterlegt werden. Interner IT-Dienstleister der Stadt Bielefeld Abkürzungsverzeichnis: API bos BSI BVA BWO CSCA DOI DVCA eid eid-funktion HSM PAuswG PKI SSL tbd Application Programming Interface - Programmierschnittstelle bremen online services Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeswahlordnung Country Signing Certificate Authority Deutschland-Online Infrastruktur Document Verifier Certificate Authority Elektronischer Identitätsnachweis Elektronischer Identitätsnachweis oder Online-Ausweisfunktion Hardware Sicherheitsmodul, High Secure Module Personalausweisgesetz Public Key Infrastracture Secure Sockets Layer Noch zu bestimmen (to be defined) Seite 16

22 TR VfB VITAKO Technische Richtlinie Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.v. Seite 17

23 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat IT4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: und Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht März 2013 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Stadt Bielefeld - Informatik-Betrieb Bielefeld (IBB) Herr Dr. Elmar Schalück Teamleiter E-Government Boulevard 9, Bielefeld elmar.schalueck@bielefeld.de Internet: Tel.: +49 (0) Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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