Beitragsordnung. VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v.
|
|
- Dennis Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beitragsordnung VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung in Magdeburg am 27. November 2010 ergänzte Fassung beschlossen am 24. November 2012 auf der Landesdelegiertenversammlung MITEINANDER - FÜREINANDER
2 Impressum Herausgeber: Druck: VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Leipziger Straße Magdeburg Stelzig-Druck, Magdeburg 2013
3 Beitragsordnung beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung am 27. November 2010 ergänzte Fassung beschlossen am 24. November 2012 auf der Landesdelegiertenversammlung
4
5 Teil I Grundsätze für die Zahlung von Beiträgen in der Volkssolidarität Die Grundsätze dieser Ordnung ergeben sich aus der Satzung der Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 4 - Mitgliedschaft 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder 7 - Finanzierung des Landesverbandes 1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Beiträge, unter Zugrundelegung des festgesetzten Mindestbeitrages, zu entrichten. 2. Die Beitragsentrichtung ist in Form - der Kassierung, - des Bankeinzuges oder - mittels Überweisung möglich. Eine bargeldlose Beitragsentrichtung ist als Hauptform in allen Gliederungen des Verbandes bis zum durchzusetzen. 3. Juristische Personen und Fördermitglieder leisten ihren Mitgliedsbeitrag bei der Verbandsgliederung, bei der sie Mitglied geworden sind. 4. Die Beiträge dürfen ausschließlich für die Finanzierung von satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Teil II Höhe der Beiträge 2.1 Höhe der Beiträge natürlicher Mitglieder Jedes Mitglied kann die Höhe seines Beitrages, bei Einhaltung des festgesetzten Mindestbeitrages, selbst festlegen. Der Mindestbeitrag beträgt für: - Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 12,00 jährlich (1,00 monatlich) - alle anderen natürlichen Mitglieder 24,00 jährlich (2,00 monatlich) - Neumitglieder ab ,00 jährlich (3,00 monatlich)
6 Ab dem 01. Januar 2012 beträgt der Mindestbeitrag für: - alle natürlichen Mitglieder über 18 Jahre 36,00 jährlich (3,00 monatlich). Die Vorstände der Mitgliedergruppen können in sozialen Härtefällen über eine Minderung des Mitgliedsbeitrages entscheiden, was jedoch die Beitragspflicht der Mitgliedergruppe für das Mitglied in voller Höhe nicht aufhebt. Bei Neuaufnahmen können die zuständigen rechtsfähigen Verbandsgliederungen eine einmalige Gebühr erheben. 2.2 Höhe der Beiträge von juristischen (korporativen) Mitgliedern (Personen) und natürlichen Fördermitgliedern Juristische Personen, die nicht den Namen Volkssolidarität in ihrer Bezeichnung tragen, und Fördermitglieder vereinbaren einen Beitrag, der deutlich über dem jährlichen Mindestbeitrag eines natürlichen Mitgliedes liegt, mit der Verbands-gliederung, deren Mitglied sie sind. Die Höhe des Mindestbeitrages beträgt für: - juristische (korporative) Mitglieder (Personen) 100,00 jährlich - fördernde Mitglieder als natürliche Person 60,00 jährlich. Für juristische Personen, die den Namen Volkssolidarität führen und in der Rechtsform eines Kreis- bzw. Regionalverbandes arbeiten, wird der Beitrag aus der Anzahl der Vollzeitkräfte (ohne Kindertageseinrichtungen) x 13 pro Monat berechnet. Für gemeinnützige juristische Personen, die den Namen Volkssolidarität tragen und dem Landesverband direkt nachgeordnet sind und deren gemeinnützige Töchterunternehmen unabhängig vom Namen (ausgenommen die Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk-gGmbH Sachsen-Anhalt) beträgt der Beitrag 16 pro Monat und Vollzeitkraft (Teilzeitkräfte werden zu Vollzeitkräften zusammengerechnet). Teil III Verteilung der Beiträge Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind Verbandseigentum. Die Verteilung der Beiträge von natürlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern als natürliche Person berücksichtigt alle Verbandsgliederungen. Die Beiträge von juristischen Personen verbleiben zur Verwendung bei der Verbandsgliederung, dessen Mitglied sie sind.
7 Teil IV Das Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen verteilt sich ab dem 1. Januar 2011 wie folgt: Landesverbände 94,5 % Bundesverband 5,5 % In den Kreis- und Regionalverbänden verbleibe 80 %. Die Abführung an den Bundesverband erfolgt über den Landesverband. Die Kreis- und Regionalverbände beschließen eigenverantwortlich über die Höhe des Anteils der Mitgliedergruppen. Berechnungsgrundlage für das Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen für das kommende Jahr ist der im Jahresabschluss des Vorjahres ausgewiesene Betrag. Dieser ist durch die Kreis- und Regionalverbände bis zum des laufenden Jahres gegenüber dem Landesverband schriftlich zu erklären. Der Anteil des Landesverbandes aus dem Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen ist durch die Kreis- und Regionalverbände monatlich an den Landesverband zu entrichten. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beitragsstundung möglich. Über entsprechende Anträge entscheidet der Vorstand des Landesverbandes. Teil V Spenden Spenden durch juristische und natürliche Personen werden Vereinsstruktur erfasst, nachgewiesen und verwendet. Die Spendenmittel sind als Einnahmen zu buchen. in der jeweiligen Auf Verlangen des Spenders ist die konkrete Verwendung nachzuweisen. Die Spender können auf Verlangen eine Spendenbescheinigung erhalten. Teil VI Öffentliche Sammlungen auf Landesebene Der Landesverband führt jährlich eine öffentliche Sammlung in seiner Zuständigkeit durch. Verbleib der finanziellen Mittel: - Kreis- und Regionalverbände 80 % - Landesverband 20 %
8 Teil VII Glücksloslotterie Die Durchführung ist beim Innenministerium Sachsen-Anhalt genehmigungspflichtig. Vom Erlös verbleiben 10 % im Landesverband und 90 % in den Kreis- und Regionalverbänden. Teil VIII Verwendung der finanziellen Mittel Die finanziellen Mittel sind zur Realisierung der Ziele und Aufgaben entsprechend der Satzung des Landesverbandes, der Beitragsordnung der Volkssolidarität Bundesverband e.v. und des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. sowie zur Umsetzung der Beschlüsse des Landesvorstandes sowie der Kreis- und Regionalvorstände/-beiräte zu verwenden. Hierbei gelten nachfolgende Schwerpunkte: - Förderung der Mitgliederarbeit, -pflege, -gewinnung und -verwaltung - Förderung der ehrenamtlichen Arbeit sowie Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit - zur Verstärkung und inhaltlichen Profilierung der sozialpolitischen Interessenvertretung - zur Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Verbandes unter Nutzung der dem Verband zur Verfügung stehenden Kommunikations- und Informationsmittel - zur Wahrnehmung der Begleit- und Moderationsfunktion des Landesverbandes Teil IX Schlussbestimmungen Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Die Beitragsordnung vom tritt mit Wirkung vom außer Kraft.
9
10 Volkssolidarität Tel.: Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Fax: Leipziger Straße Magdeburg Volkssolidarität RV Altmark Tel.: Nicolaistraße 2 Fax: Gardelegen altmark@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität Tel.: KV Aschersleben-Staßfurt-Quedlinburg Fax: Luisenplatz 12 aschersleben-stassfurtquedlinburg@volkssolidaritaet.de Staßfurt Volkssolidarität RV Elbe-Mulde Tel.: Rooseveltstraße 15 Fax: Lutherstadt Wittenberg elbemulde@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Elbe-Saale Tel.: Krausestraße 37 Fax: Schönebeck elbe-saale@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Elster-Saale-Unstrut Tel.: Marienstraße 7 Fax: Naumburg elster-saale-unstrut@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Goldene Aue/Südharz Tel.: Mogkstraße 12 Fax: Sangerhausen goldeneaue-suedharz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Halle-Saalekreis Tel.: Hans-Sachs-Straße 5 Fax: Halle/Saale halle-saalekreis@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Harz Tel.: Friedenstraße 50 Fax: Halberstadt harz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität KV Köthen e.v. Tel.: Brunnenstraße 37 Fax: Köthen koethen@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität Tel.: RV Magdeburg-Jerichower Land Fax: Leipziger Straße 17 magdeburg-jerichowerland@volkssolidaritaet.de Magdeburg Volkssolidarität KV Mansfeld-Südharz e.v. Tel.: Weg zum Hutberg 12 Fax: Lutherstadt Eisleben mansfeld-suedharz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Ohre-Börde Tel.: Alsteinstraße 26 Fax: Haldensleben ohre-boerde@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität KV Querfurt-Merseburg e.v. Tel.: Fliederweg 7 Fax: Querfurt querfurt-merseburg@volkssolidaritaet.de
Beitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v.
Beitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Teil I Grundsätze für die Zahlung von Beiträgen in der Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Die Grundsätze dieser Ordnung ergeben
MehrSatzung. VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Landesdelegiertenversammlung in Magdeburg 27. November 2010 MITEINANDER - FÜREINANDER
Satzung VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Landesdelegiertenversammlung in Magdeburg 27. November 2010 MITEINANDER - FÜREINANDER Impressum Herausgeber: Druck: VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 7.7.2015 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/844 23.02.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Von der Polizei registrierte
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 13.6.2017 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Drucksache 6/431 27.09.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Veränderungen mit den neuen Gebietsstrukturen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1042 24.04.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorfinanzierung
MehrMittlere Blutdruckwerte und Häufigkeit von Bluthochdruck*, Sachsen-Anhalt, Schuljahr 2013/2014. Indikator SR3_05_R. Anzahl der untersuchten Schüler
Sachsen-Anhalt, Schuljahr 2013/2014 1 Dessau-Roßlau, Stadt 2 Halle (Saale), Stadt 1.467 106.4 4,7 63.4 8,0 3 Magdeburg, Stadt 1.472 107.5 2,6 69.8 25,0 4 Altmarkkreis Salzwedel 622 115.9 18,2 73.0 37,5
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 12.04.2016 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1393 27.08.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sven Knöchel (DIE LINKE) Finanzierung von Suchtberatungsstellen
MehrBeitragsordnung des FDP-Stadtverbands Lübbecke - Preußisch Oldendorf
Beitragsordnung des FDP-Stadtverbands Lübbecke - Preußisch Oldendorf Fassung vom 12. März 2008 FDP Stadtverband Lübbecke Preußisch Oldendorf Dieter Fette Driffenstraße 1 32312 Lübbecke Email: info@fdp-lk.de
MehrBeitragsordnung. Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v.
Beitragsordnung Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v. Stand: 21.11.2013 Gliederung I. Grundlage und Beschlussfassung... 3 II. Allgemeines... 3 III. Beitragsgruppen... 3 IV. Nachweise für Beitragsermäßigungen...
MehrGesonderte Beratung und Betreuung in Sachsen-Anhalt
Altmarkkreis Salzwedel Gesonderte Beratung und Betreuung in Sachsen-Anhalt Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Altmark GmbH 01.01.15 31.12.17 Verlängerungsoption bis max. 31.12.2018 01.08.15 31.12.18 Herr Diesing
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 09.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht
MehrGesonderte Beratung und Betreuung in Sachsen-Anhalt
Gesonderte Beratung und Betreuung in Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 15.07.2015 Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Altmark GmbH Euro-Schulen Bitterfeld/Wolfen
MehrBeitragsordnung des City Management Dresden e.v.
Beitragsordnung des City Management Dresden e.v. Im Rahmen der Durchführung einer ordentlichen Mitgliederversammlung wird über die Einführung der Beitragsordnung wie folgt entschieden: I. Jedes Mitglied
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1062 27.02.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Kostenloses WLAN auf Marktplätzen
MehrKrankenhausplan ab 2011 Fachgebiete/Tagesklinikplätze für psychiatrische Fachgebiete
Anlage 1 (zu Nummer 3 Satz 2) Krankenhausplan ab 2011 Fachgebiete/Tagesklinikplätze für psychiatrische Fachgebiete Stufe Träger AUG CHI FUG FHK GEB HNO HAU INN KIM MCH NCH NEU NUM STR URO PSY PSM KJP nachrichtl.
MehrXV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen
XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Sachsen-Anhalt 24.10.2013 Dr. med. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrDie Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Förderdienstleister
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Förderdienstleister Wir beraten. Wir finanzieren. Wir fördern. Bettina Zörner 25. September 202 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Überblick Gründung 0. Januar 2004
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/316 22.08.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) anbieter Kleine Anfrage
MehrÜberblick über aktuelle Prognosen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Jürgen Veser
IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH Überblick über aktuelle Prognosen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Jürgen Veser Begleitforschung und Koordination für die Programmgemeinden
MehrAuskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Sachsen-Anhalt
Aschersleben Deutsche Rentenversicherung Montag von 8.00-15.00 Uhr Tel.: 03473/2226-0 service@drv-md.de Hinter dem Turm 11 Dienstag von 8.00-15.00 Uhr Fax: 03473/2226-29 06449 Aschersleben Bernburg Deutsche
MehrZweite Transferwerkstatt der Bundestransferstelle Stadtumbau West Hof/Bayern
Zweite Transferwerkstatt der Bundestransferstelle Stadtumbau West 05.02.2009-Hof/Bayern Siegfried Schneider Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Referatsleiter Grundsatz Wohnungswesen und Städtebau,
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrSatzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrRegelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt. zwischen
Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, dem BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen-Anhalt dem IKK-Landesverband
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/9 05.0.207 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Planungen der Katastrophenschutzbehörden
MehrSATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom
SATZUNG des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2002, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden, VR 2661
MehrZweite Beitrags- und Leistungs ordnung der Christlichen Gewerkschaft Metall
Zweite Beitrags- und Leistungs ordnung der Christlichen Gewerkschaft Metall Herausgeber: Gestaltung: Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), Jahnstr. 12, 70597 Stuttgart Fon: 0711/248 47 88-0 Fax: 0711/248
MehrBenoit Mandelbrot stellte die Frage: Wie lang ist die Küste von England?
Benoit Mandelbrot stellte die Frage: Wie lang ist die Küste von England? www.urbaneprojekte.de Seine Antwort: Es kommt darauf an, mit welchem Maßstab man misst. www.urbaneprojekte.de Schrumpfende Städte
MehrArbeitsloseninitiativen in Sachsen-Anhalt. Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt
Arbeitsloseninitiativen in Sachsen-Anhalt LAG der Arbeitslosenzentren und -projekte Mittagstr. 15 39124 Magdeburg Tel: 0391/2 55 26-41, FAX: 0391 / 22 51 50 ALV Landesverband Sachsen-Anhalt Elsterpromenade
MehrSatzung. der. Präambel
Satzung der Deutschen Waldjugend (DWJ) in Sachsen in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) (Anerkannter Verband nach 56 SächsNatSchG) - Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes -
MehrBenutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Niederscheld
Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 wurden die Benutzungsentgelte
MehrSatzung des Fördervereins Botanischer Garten / Naturschutzzentrum Chemnitz e.v.
Satzung des Fördervereins Botanischer Garten / Naturschutzzentrum Chemnitz e.v. 01 Name, Rechtsreform, Sitz, Geschäftsadresse, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Förderverein des Botanischen Garten
MehrDrogenberatungsstellen in Sachsen Anhalt
Aschersleben Landkreis Aschersleben Bernburg Diakonisches Werk Bernburg Bitterfeld Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche Anhalts e.v. Bitterfeld Burg Dessau AWO Kreisverband Dessau s und Behandlungsstelle
MehrGeschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.
Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder
MehrSatzung des Vereins Freunde der Thüringer Bratwurst
1 Satzung des Vereins Freunde der Thüringer Bratwurst 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: "Freunde der Thüringer Bratwurst". Er hat seinen Sitz in Holzhausen. (2) Der Sitz des Vereins
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSatzung des "Kinder- und Jugendwerk der Naturfreunde, Verein zur Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands e.v."
Satzung des "Kinder- und Jugendwerk der Naturfreunde, Verein zur Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands e.v." 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Kinder- und Jugendwerk der Naturfreunde,
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
tag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1032 19.04.2012 Antwort der esregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Von der Polizei registrierte Straftaten
MehrSachsen-Anhalt. Länderbericht zu Produktionsschulen
Länderbericht zu Produktionsschulen Sachsen-Anhalt Zuständiges Ministerium Ansprechpartner/in Programmtitel Finanzierung Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Frau
MehrBeitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017
Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen
MehrSatzung der Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung e.v. Massentierhaltung e.v.
Satzung der Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung e.v. 1 Name Der Verein führt den Namen Bürgerinitiative gegen die industrielle Massentierhaltung. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrBewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport. Beitragsordnung
Bewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport Beitragsordnung 1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
MehrSatzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v.
Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Heinrich-Böll-Schule". 2. Sitz des Vereins ist Nieder-Roden. 3. Der Verein
MehrSatzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. 1. Name 1 Allgemeines Der Verein führt den Namen Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg-Vorpommern e. V. Kurzbezeichnung:
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen
1 Satzung des Vereins Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen und
MehrAuswertung der Monitoringergebnisse für r das Berichtsjahr 2005
Auswertung der Monitoringergebnisse für r das Berichtsjahr 2005 Dipl.-Geogr. Marie Bachmann IfS Institut für f r Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH Magdeburg 15. März M 2007 Agenda 1. Erhebung der
Mehr(3) Die Abführung der Beitragsanteile an die Verbände bemisst sich nach dem Schlüssel des 3 Abs. 1,2 und 3.
1. Abschnitt Mitgliedsbeiträge 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge Der Basisbeitrag (Mindestbeitrag) beträgt 62, Euro pro Jahr. 2 Auf Antrag eines Mitglieds mit einem jährlichen Einkommen bis zum steuerlichen
MehrBeitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung Inhaltsverzeichnis 1. Abteilung Hockey... 2...2...2 Familienjahresbeitrag...2 Fördermitgliedschaft...3...3...3 2. Abteilung Fußball... 5...5...5 Fördermitgliedschaft...5...5...5
MehrSatzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.
Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1048 24.04.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Frau Sabine Dirlich (DIE LINKE) Förderung wohlfahrtspflegerischer
MehrWeitere Sonderbeiträge der MdB s/mdep s an Kreise sind deshalb nicht zu erbringen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands -Kurt-Schumacher-Haus Beschluss des Landesvorstands vom 20.06.2011 Sonderbeiträge von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern an den Landesverband, die Kreise, das
MehrSatzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen
Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forschungs- und Entwicklungsverein
MehrSchwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen-Anhalt
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Sachsen-Anhalt Landkreis/ Kreisfreie Stadt Altmarkkreis Salzwedel Anschrift der Beratungsstelle Ernst-Thälmann-Straße 40 39638 Gardelegen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3359 11.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderschulen
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrBeitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V.
Gültig ab 01.01.2017 Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V. 1 Grundsatz Zur Finanzierung seiner satzungsmäßigen Aufgaben erhebt der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt
MehrFörderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom
Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrKurze Übersicht zum aktuellen Unfallgeschehen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt
Kurze Übersicht zum aktuellen Unfallgeschehen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 5 Arbeitsschutz http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
MehrBeitragsordnung. 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v.
Beitragsordnung des Vereins 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v. (gemäß 9 der Vereinssatzung) Inhaltsübersicht Einleitende Vorschriften 1 Grundsatz 2 Solidaritätsprinzip 3 Beitragspflicht 4 Beitragsbemessung
MehrLANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3535 21.10.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Corinna Reinecke (SPD) Entwicklung der Anzahl der
MehrSatzung des PRO BAHN Regionalverbandes Großraum Frankfurt am Main e.v.
Satzung des PRO BAHN Regionalverbandes Großraum Frankfurt am Main e.v. 1 Name und Sitz 1 1Der Verein führt den Namen PRO BAHN Regionalverband Großraum Frankfurt am Main e.v.". 2 Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrIn Ergänzung der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Finanz- und Beitragsordnung:
Finanz- und Beitragsordnung In Ergänzung der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Finanz- und Beitragsordnung: 1. Grundsätze (1) Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1542 15.06.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Umsetzung des Bundesprogramms
MehrProjekt Antrag Datum Bewilligung Datum Gesamtinvestitionskosten Zuschuß Landesmittel Darlehen
KA steller / Kommune Projekt Datum Datum Gesamtinvestitionskosten Zuschuß Landesmittel Darlehen Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Ersatzneubau Sporthalle "F.L. Jahn Gymnasium" 15.01.2013 16.09.2013
Mehr1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Schwedt. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
Satzung Des Kunstvereins Schwedt/Oder e.v. 1 Name Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Kunstverein Schwedt/Oder e.v. Er ist eine selbstständige und gemeinnützige Vereinigung zum Zweck,
MehrLandesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1646 28.11.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz in den Landkreisen
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2755 04.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Aufnahme und Unterbringung
MehrLenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
Mehr- 1 - Grundsatz. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 3 Vereinsbeitritt
- 1 - BEITRAGSORDNUNG DES FSV 1920 MICHELBACH E.V. 1 Grundsatz Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des FSV Michelbach geändert
MehrFlächenmanagement und vermarktungspotenziale in der Metropolregion Mitteldeutschland 12. November 2014, Jahreskonferenz IGFE, Konsumzentrale
EUROPÄISCHE METROPOLREGION MITTELDEUTSCHLAND Flächenmanagement und vermarktungspotenziale in der Metropolregion Mitteldeutschland 12. November 2014, Jahreskonferenz IGFE, Konsumzentrale ORGANISATIONSMODELL
MehrSatzung des. Spirit Berlin e.v.
Satzung des Spirit Berlin e.v. 1Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen SPIRIT BERLIN e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck des Vereins Zweck des SPIRIT BERLIN e.v. ist die
MehrSatzung des Vereins. Haus des Kindes e. V. vom 10.April mit den Änderungen vom und den Änderungen vom
Satzung des Vereins Haus des Kindes e. V. vom 10.April 1995 mit den Änderungen vom 07.04.2010 und den Änderungen vom 19.11.2012 1 Rechtsform, Name Der Verein führt den Namen Haus des Kindes nach erfolgter
MehrSatzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.
Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
MehrMITEINANDER - FÜREINANDER. Satzung. VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Mansfeld Südharz e.v. vom vom
MITEINANDER - FÜREINANDER Satzung vom VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Mansfeld Südharz e.v. vom 28.04.2010 Beschlossen auf der Kreisdelegiertenversammlung in Lutherstadt Eisleben am 28. April 2010 1 Name
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1915 19.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/508 28.10.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Ganztagsschulen Kleine Anfrage
MehrPOTSDAMER SPORT-UNION 04 e.v.
Beitrags- und Gebührenordnung Gelb markiert: Alte Formulierung/Änderung/Streichung Grün markiert: Vorschlag / Neue Formulierung 1. Abteilung Hockey Aufnahmegebühr: Für alle Neuaufnahmen innerhalb eines
MehrFinanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.
Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3
MehrFörderverein Canisiusschule Altenrheine Rodde e.v.
Satzung Förderverein Canisiusschule Altenrheine Rodde e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen: Förderverein Canisiusschule Altenrheine Rodde e.v. 1.2 Der Sitz des
MehrZur Vorstellung der Ergebnisse, zu aktuellen Informationen sowie zur Vorbereitung der neuen Abfallbilanz für das Jahr 2015 lade ich Sie hiermit für
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Postfach 200841 06009 Halle (Saale) Fachbereich 2 Abfallwirtschaft / Bodenschutz / Anlagentechnik Wasserwirtschaft Abfallbilanz 2014 Mit der Abfallbilanz 2014
MehrDeutsche Turnerschaft Ronsdorf 1860 e.v.
Willkommen bei der Deutschen Turnerschaft Ronsdorf 1860 e.v. Dieser Antrag ist elektronisch oder handschriftlich ausfüllbar. Bitte schicken Sie das Original an den Verein. Für Fragen können Sie sich gerne
MehrFinanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.
Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. 1 Haushaltsplan Zu erwartende Einnahmen und Ausgaben sind in einem Haushaltsplan zu veranschlagen den Ausgaben und Einnahmen des vergangenen
MehrSatzung FachFrauenNetzwerk e.v.
Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister
MehrFörderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein der Schule am Goldberg 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Goldberg. 2. Sitz des Vereins ist Heusenstamm. 3. Der Verein wird in das
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrVHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung
Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund
MehrSatzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
MehrSatzung des BürgerEnergie Thüringen e. V (BETh e.v.)
Satzung des BürgerEnergie Thüringen e. V (BETh e.v.) Präambel Die Thüringer Energiegenossenschaften sind Treiber der Energiewende auf lokaler Ebene: Bürgerinnen und Bürger engagieren sich hier für erneuerbare
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/122 21.06.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) 31 - Förderung von örtlichen
Mehr