Beitragsordnung. VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v.

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1 Beitragsordnung VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung in Magdeburg am 27. November 2010 ergänzte Fassung beschlossen am 24. November 2012 auf der Landesdelegiertenversammlung MITEINANDER - FÜREINANDER

2 Impressum Herausgeber: Druck: VOLKSSOLIDARITÄT Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Leipziger Straße Magdeburg Stelzig-Druck, Magdeburg 2013

3 Beitragsordnung beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung am 27. November 2010 ergänzte Fassung beschlossen am 24. November 2012 auf der Landesdelegiertenversammlung

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5 Teil I Grundsätze für die Zahlung von Beiträgen in der Volkssolidarität Die Grundsätze dieser Ordnung ergeben sich aus der Satzung der Volkssolidarität Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 4 - Mitgliedschaft 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder 7 - Finanzierung des Landesverbandes 1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Beiträge, unter Zugrundelegung des festgesetzten Mindestbeitrages, zu entrichten. 2. Die Beitragsentrichtung ist in Form - der Kassierung, - des Bankeinzuges oder - mittels Überweisung möglich. Eine bargeldlose Beitragsentrichtung ist als Hauptform in allen Gliederungen des Verbandes bis zum durchzusetzen. 3. Juristische Personen und Fördermitglieder leisten ihren Mitgliedsbeitrag bei der Verbandsgliederung, bei der sie Mitglied geworden sind. 4. Die Beiträge dürfen ausschließlich für die Finanzierung von satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Teil II Höhe der Beiträge 2.1 Höhe der Beiträge natürlicher Mitglieder Jedes Mitglied kann die Höhe seines Beitrages, bei Einhaltung des festgesetzten Mindestbeitrages, selbst festlegen. Der Mindestbeitrag beträgt für: - Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 12,00 jährlich (1,00 monatlich) - alle anderen natürlichen Mitglieder 24,00 jährlich (2,00 monatlich) - Neumitglieder ab ,00 jährlich (3,00 monatlich)

6 Ab dem 01. Januar 2012 beträgt der Mindestbeitrag für: - alle natürlichen Mitglieder über 18 Jahre 36,00 jährlich (3,00 monatlich). Die Vorstände der Mitgliedergruppen können in sozialen Härtefällen über eine Minderung des Mitgliedsbeitrages entscheiden, was jedoch die Beitragspflicht der Mitgliedergruppe für das Mitglied in voller Höhe nicht aufhebt. Bei Neuaufnahmen können die zuständigen rechtsfähigen Verbandsgliederungen eine einmalige Gebühr erheben. 2.2 Höhe der Beiträge von juristischen (korporativen) Mitgliedern (Personen) und natürlichen Fördermitgliedern Juristische Personen, die nicht den Namen Volkssolidarität in ihrer Bezeichnung tragen, und Fördermitglieder vereinbaren einen Beitrag, der deutlich über dem jährlichen Mindestbeitrag eines natürlichen Mitgliedes liegt, mit der Verbands-gliederung, deren Mitglied sie sind. Die Höhe des Mindestbeitrages beträgt für: - juristische (korporative) Mitglieder (Personen) 100,00 jährlich - fördernde Mitglieder als natürliche Person 60,00 jährlich. Für juristische Personen, die den Namen Volkssolidarität führen und in der Rechtsform eines Kreis- bzw. Regionalverbandes arbeiten, wird der Beitrag aus der Anzahl der Vollzeitkräfte (ohne Kindertageseinrichtungen) x 13 pro Monat berechnet. Für gemeinnützige juristische Personen, die den Namen Volkssolidarität tragen und dem Landesverband direkt nachgeordnet sind und deren gemeinnützige Töchterunternehmen unabhängig vom Namen (ausgenommen die Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk-gGmbH Sachsen-Anhalt) beträgt der Beitrag 16 pro Monat und Vollzeitkraft (Teilzeitkräfte werden zu Vollzeitkräften zusammengerechnet). Teil III Verteilung der Beiträge Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind Verbandseigentum. Die Verteilung der Beiträge von natürlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern als natürliche Person berücksichtigt alle Verbandsgliederungen. Die Beiträge von juristischen Personen verbleiben zur Verwendung bei der Verbandsgliederung, dessen Mitglied sie sind.

7 Teil IV Das Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen verteilt sich ab dem 1. Januar 2011 wie folgt: Landesverbände 94,5 % Bundesverband 5,5 % In den Kreis- und Regionalverbänden verbleibe 80 %. Die Abführung an den Bundesverband erfolgt über den Landesverband. Die Kreis- und Regionalverbände beschließen eigenverantwortlich über die Höhe des Anteils der Mitgliedergruppen. Berechnungsgrundlage für das Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen für das kommende Jahr ist der im Jahresabschluss des Vorjahres ausgewiesene Betrag. Dieser ist durch die Kreis- und Regionalverbände bis zum des laufenden Jahres gegenüber dem Landesverband schriftlich zu erklären. Der Anteil des Landesverbandes aus dem Aufkommen aus den Mitgliedsbeiträgen ist durch die Kreis- und Regionalverbände monatlich an den Landesverband zu entrichten. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beitragsstundung möglich. Über entsprechende Anträge entscheidet der Vorstand des Landesverbandes. Teil V Spenden Spenden durch juristische und natürliche Personen werden Vereinsstruktur erfasst, nachgewiesen und verwendet. Die Spendenmittel sind als Einnahmen zu buchen. in der jeweiligen Auf Verlangen des Spenders ist die konkrete Verwendung nachzuweisen. Die Spender können auf Verlangen eine Spendenbescheinigung erhalten. Teil VI Öffentliche Sammlungen auf Landesebene Der Landesverband führt jährlich eine öffentliche Sammlung in seiner Zuständigkeit durch. Verbleib der finanziellen Mittel: - Kreis- und Regionalverbände 80 % - Landesverband 20 %

8 Teil VII Glücksloslotterie Die Durchführung ist beim Innenministerium Sachsen-Anhalt genehmigungspflichtig. Vom Erlös verbleiben 10 % im Landesverband und 90 % in den Kreis- und Regionalverbänden. Teil VIII Verwendung der finanziellen Mittel Die finanziellen Mittel sind zur Realisierung der Ziele und Aufgaben entsprechend der Satzung des Landesverbandes, der Beitragsordnung der Volkssolidarität Bundesverband e.v. und des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. sowie zur Umsetzung der Beschlüsse des Landesvorstandes sowie der Kreis- und Regionalvorstände/-beiräte zu verwenden. Hierbei gelten nachfolgende Schwerpunkte: - Förderung der Mitgliederarbeit, -pflege, -gewinnung und -verwaltung - Förderung der ehrenamtlichen Arbeit sowie Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit - zur Verstärkung und inhaltlichen Profilierung der sozialpolitischen Interessenvertretung - zur Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Verbandes unter Nutzung der dem Verband zur Verfügung stehenden Kommunikations- und Informationsmittel - zur Wahrnehmung der Begleit- und Moderationsfunktion des Landesverbandes Teil IX Schlussbestimmungen Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Die Beitragsordnung vom tritt mit Wirkung vom außer Kraft.

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10 Volkssolidarität Tel.: Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Fax: Leipziger Straße Magdeburg Volkssolidarität RV Altmark Tel.: Nicolaistraße 2 Fax: Gardelegen altmark@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität Tel.: KV Aschersleben-Staßfurt-Quedlinburg Fax: Luisenplatz 12 aschersleben-stassfurtquedlinburg@volkssolidaritaet.de Staßfurt Volkssolidarität RV Elbe-Mulde Tel.: Rooseveltstraße 15 Fax: Lutherstadt Wittenberg elbemulde@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Elbe-Saale Tel.: Krausestraße 37 Fax: Schönebeck elbe-saale@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Elster-Saale-Unstrut Tel.: Marienstraße 7 Fax: Naumburg elster-saale-unstrut@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Goldene Aue/Südharz Tel.: Mogkstraße 12 Fax: Sangerhausen goldeneaue-suedharz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Halle-Saalekreis Tel.: Hans-Sachs-Straße 5 Fax: Halle/Saale halle-saalekreis@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Harz Tel.: Friedenstraße 50 Fax: Halberstadt harz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität KV Köthen e.v. Tel.: Brunnenstraße 37 Fax: Köthen koethen@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität Tel.: RV Magdeburg-Jerichower Land Fax: Leipziger Straße 17 magdeburg-jerichowerland@volkssolidaritaet.de Magdeburg Volkssolidarität KV Mansfeld-Südharz e.v. Tel.: Weg zum Hutberg 12 Fax: Lutherstadt Eisleben mansfeld-suedharz@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität RV Ohre-Börde Tel.: Alsteinstraße 26 Fax: Haldensleben ohre-boerde@volkssolidaritaet.de Volkssolidarität KV Querfurt-Merseburg e.v. Tel.: Fliederweg 7 Fax: Querfurt querfurt-merseburg@volkssolidaritaet.de

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