Bankvertragsrecht II Ausgewählte Bankgeschäfte. Teil 1: Kapitalmarktrecht
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- Karsten Schuster
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1 Bankvertragsrecht II Ausgewählte Bankgeschäfte Teil 1: Kapitalmarktrecht 1
2 Inhalt TEIL I Kapitalmarktrecht TEIL II Marktmissbrauch (Insiderhandel & Marktmanipulation) TEIL III Ad-hoc Publizität TEIL IV Regulierte Tätigkeiten TEIL V + VI Anlegerschutz/Beraterhaftung 2
3 Definition Kapitalmarkt Kapitalmarktrecht Ziel/Funktion von Kapitalmarkt(recht) 3
4 Gliederung Österreich Kapitalmarktgesetz, BGBI 1991/625 in der aktuellen Fassung Verordnungen der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Rundschreiben der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (unverbindlich) Europäische Union Prospektrichtlinie: Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist ÄnderungsRL 2010/73 durch Rat und Europäisches Parlament vom Prospektverordnung: Verordnung (EG) Nr. 809/2004 de Kommission vom 29. April 2009 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend die in Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung Guidelines der ESMA ( European Securities and Markets Authority ) und FAQ (unverbindlich) 4
5 Literatur Österreich Apathy/Iro/Koziol (Hrsg), Österreichisches Bankvertragsrecht 2 VI: Kapitalmarkt (2007) Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht I (2005) Zib/Russ/Lorenz, Kapitalmarktgesetz Kommentar (2008) Zivny, Kapitalmarktgesetz Kurzkommentar, Die Umsetzung der EmmissionsprospektRL 2003/71/EG aus Sicht der Praxis (2007) 5
6 Öffentliches Angebot Öffentliches Angebot 1 Abs 1 Z 1 KMG: öffentliches Angebot: eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Bedingungen eines Angebots (oder einer Einladung zur Zeichnung) von Wertpapieren oder Veranlagungen und über die anzubietenden Wertpapiere oder Veranlagungen enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere oder Veranlagungen zu entscheiden. Diese Definition gilt auch für die Platzierung von Wertpapieren oder Veranlagungen durch Finanzintermediäre Wichtige Tatbestandsmerkmale Mitteilung: Willenserklärungen oder Wissenserklärungen mit Veräußerungsabsicht Publikum Wertpapiere: Aktien, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Genussrechte, Pfandbriefe, etc (Definition der Wertpapiere in 1 Abs 1 Z 4 KMG) 6
7 Öffentliches Angebot Veranlagungen Definition: Vermögensrechte, über die keine Wertpapiere ausgegeben werden, aus der direkten oder indirekten Investition von Kapital mehrerer Anleger auf deren gemeinsame Rechnung und gemeinsames Risiko oder auf gemeinsame Rechnung und gemeinsames Risiko mit dem Emittenten, sofern die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgt; unter Veranlagungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch alle vertretbaren, verbrieften Rechte zu verstehen, die nicht in 1 Abs 1 Z 4 KMG genannt sind ( 1 Abs 1 Z 3 KMG) Beispiele: Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, stille Gesellschaften Wichtige Aspekte: Prospektrichtlinie gilt nicht für Veranlagungen Besondere Prospektschema Prospektkontrolle durch Prospektkontrollor keine Billigung durch FMA 7
8 Prospektpflicht und Ausnahmen Prospektpflichtiges Angebot 2 Abs (1) KMG: Ein öffentliches Angebot darf im Inland nur erfolgen, wenn spätestens einen Bankarbeitstag davor ein nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erstellter und gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Ausnahmen von der Prospektpflicht ( 3 Abs 1 KMG) Taxativer Katalog der Ausnahmebestimmungen Teilweise von Prospektrichtlinie vorgegeben Unterscheidung in: Emittentenbezogene Ausnahmen (zb Gebietskörperschaften, Staaten, etc) Wertpapierbezogene Ausnahmen (zb Investmentfondsanteilscheine) Transaktionsbezogene Ausnahmen (zb Übernahmeangebote, Verschmelzungen, etc) Anlegerbezogene Ausnahmen (zb qualifizierte Anleger, Großanleger, etc) Größenbezogene Ausnahmen (zb geringes Angebotsvolumen, etc) 8
9 Prospektpflicht und Ausnahmen Praktisch wichtigste Ausnahmen von der Prospektpflicht Wertpapiere des Bundes, der Länder, etc ( 3 Abs 1 Z 1 KMG) Wertpapiere unter dem Austrian Treasury Bill-Programm Bundesschatzscheine Investmentfondsanteilscheine ( 3 Abs 1 Z 4 KMG) In- und ausländische Fondskonstrukte erfasst im Investmentfondsgesetz bzw des Immobilien-Investmentfondsgesetz Tauschangebot, Übernahmeangebot, Verschmelzung ( 3 Abs 1 Z 8 KMG) Besonderer Vorgang Tausch Übernahme: öffentliche Übernahmeangebote Verschmelzung Veröffentlichung eines gleichwertigen, prospektersetzenden Dokuments Mindestinhalte wurden durch die österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde festgelegt 9
10 Prospektpflicht und Ausnahmen Mindeststückelung oder Mindestinvestment von EUR ( 3 Abs 1 Z 9 KMG) Kleinstangebote ( 3 Abs 1 Z 10 KMG) unter Gesamtgegenwert von EUR Zusammenrechnung aller Angebote in 12 Monaten Angebot an qualifizierte Anleger ( 3 Abs 1 Z 11 KMG) Begriff qualifizierte Anleger definiert in 1 Abs 1 Z 5a KMG Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, relevante Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investmentfonds, etc Nationale und internationale Regierungen, Zentralbanken, international und supranationale Institutionen, etc Bestimmte juristische Personen mit entsprechender Größe (Größenschranke) Natürliche Personen und bestimmte Unternehmen, die im Register für qualifizierte Anleger eingetragen sind Ausnahme geht davon aus, dass derartige Anleger nicht schutzwürdig sind 10
11 Prospektpflicht und Ausnahmen Angebot an Beschäftigte und Führungskräfte ( 3 Abs 1 Z 12 KMG) Nur Wertpapiere, aber nicht Veranlagungen erfasst Angebot an bestehende und ehemalige Beschäftigte und Führungskräfte durch Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen. Veröffentlichung eines prospektersetzenden Dokuments Mindestinhalte wurden durch die österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde festgelegt Angebote an weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger ( 3 Abs 1 Z 14 KMG) Angebot an natürliche und juristische Personen, die nicht qualifizierte Anleger sind Weniger als 100 Anleger pro EWR-Mitgliedstaat sonst Wegfall der Ausnahmebestimmung in jedem Angebotsland, falls einschlägig 11
12 Private Placement Keine gesetzliche Definition einer Privatplatzierung Ableitung aus der Definition des öffentlichen Angebots nach 1 Abs 1 Z 1 KMG Frage, wann liegt Öffentlichkeit vor Anzahl der Adressaten Determinierung der Adressaten Schutzbedürfnis der Adressaten Strikte Unterscheidungen zu öffentlichen Angeboten, für die eine Ausnahme von der Prospektpflicht besteht Praktische Auswirkungen Keine Prospektpflicht Disclaimer 12
13 Prospekt Unterscheidung regulärer Prospekt Basisprospekt und endgültige Bedingungen (final terms) Prospekt für Wertpapiere Prospekt für Veranlagungen Zweck Umfassendes Informationsmedium für den Anleger Gesamtbild über den Emittenten und das Wertpapier bzw die Veranlagung soll gegeben werden 13
14 Prospekt Ablauf bis zum Beginn des öffentlichen Angebots Prospekterstellung Billigung/Kontrolle Veröffentlichung Beginn des öffentlichen Angebots Inhaltliche Anforderungen an den Prospekt 7 Abs 1 KMG: Der Prospekt hat sämtliche Angaben zu enthalten, die entsprechend den Merkmalen des Emittenten und der öffentlich angebotenen Wertpapiere oder Veranlagungen bzw. zum Handel an dem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere erforderlich sind, damit die Anleger sich ein fundiertes Urteil über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste, die Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers sowie über die mit diesen Wertpapieren oder Veranlagungen verbundenen Rechte bilden können. Diese Informationen sind in leicht zu analysierender und verständlicher Form darzulegen. 14
15 Prospekt Wertpapierprospekte Detailvorschriften in 7 Abs 2 ff, 7a und 7b sind anzuwenden Vorschriften der Prospektverordnung sind relevant insbesondere die Schemata incorporation by reference möglich Veranlagungsprospekten 7 Abs 1 und 8 KMG anzuwenden Schema C und allenfalls Schema D zum KMG sind einschlägig Prospektverordnung nicht anzuwenden 15
16 Prospekt Sprache ( 7b KMG) Prospekte für Wertpapiere Billigung in Österreich: Prospekt muss deutsch oder englisch sein Billigung in einem anderen Mitgliedstaat ( Passporting ) Prospekt kann in der Sprache erstellt werden, die der andere Mitgliedstaat anerkennt Übersetzung der Zusammenfassung Prospekte für Veranlagungen Deutsche oder englische Sprache zulässig 16
17 Prospekt Billigung von Wertpapierprospekten ( 8a KMG) Billigung durch die österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Prüfung der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz (i.e. Widerspruchsfreiheit) keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des Prospekts Rasches Verfahren Geringe Kosten (laut FMA-Gebührenverordnung) Beiziehung von Prospektkontrollor als Sachverständiger ist möglich Kontrolle von Veranlagungsprospekten ( 8 Abs 2 KMG) Keine Billigung durch die österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Kontrolle durch Prospektkontrollor Prospektkontrollors: insbesondere Wirtschaftsprüfer und Kreditinstitut Kosten Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Einhaltung der Schemata auch Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit 17
18 Prospekt Veröffentlichung ( 10 KMG) Veröffentlichung ist von besonderer Wichtigkeit Zugänglichkeit des Prospekts Veröffentlichung muss mindestens einen Bankarbeitstag vor Beginn des öffentlichen Angebots erfolgen (Ausnahme: Prospekt für Aktien, die erstmals öffentlich angeboten werden und erstmals zum Handel am geregelten Markt zugelassen werden; IPO-Regel ) Rücktrittsrecht von Verbraucher ( 5 KMG) Voraussetzungen: Rücktrittsrecht, wenn kein Prospekt veröffentlicht wurde nicht aber, bei fehlerhaftem veröffentlichten Prospekt ( Prospekthaftung ) Beschränkt auf Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes Rücktrittsrecht kann bis eine Woche nach Veröffentlichung des Prospekts erfolgen Rücktrittsfolgen: Rückabwicklung des Geschäfts, dh der Verkäufer muss Kaufpreis plus Zinsen zurückgeben und Käufer das Wertpapier bzw die Veranlagung 18
19 Prospekt Nachträge zum Prospekt ( 6 KMG) Art der Nachträge Änderungen Ergänzungen Richtigstellung Voraussetzung für Nachtragspflicht: Während der Dauer des öffentlichen Angebots Vorliegens von wichtigen, die Beurteilung der Wertpapiere/Veranlagungen beeinflussenden Umständen anlagerelevante Aspekte Veröffentlichung des Nachtrags Billigung durch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde bei Wertpapierprospekten und Prüfung durch den Prospektkontrollor bei Veranlagungsprospekten 19
20 Passporting ( 8b KMG) Gemeinschaftsweite Geltung von gebilligten Prospekten Ermöglicht die Prospektnotifizierung innerhalb des EWR europäischer Pass Nur möglich bei Wertpapierprospekten, nicht aber bei Veranlagungsprospekten Prospektnotifizierung Notifizierung nach Österreich Voraussetzung ist Vorliegen eines certificates of approval, ausgestellt durch die Aufsichtsbehörde des anderen Mitgliedstaates Notifizierung ersetzt die Billigung durch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde Sprache und Veröffentlichung relevant Notifizierung aus Österreich österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde billigt den Prospekt und stellt das certificates of approval aus 20
21 Prospekthaftung Rechtsgrundlagen für eine Prospekthaftung Allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung Prospekthaftung nach 11 KMG besondere Prospekthaftungsregeln Prospekthaftung nach 11 KMG Voraussetzungen: mangelhafte Prospektinformation Vorliegen eines öffentlichen Angebots und Veröffentlichung des Prospekts Keine Prospekthaftung nach 11 KMG, wenn gar kein Prospekt veröffentlicht wurde (siehe 15 KMG) Schaden samt Kausalität, Verschulden, etc haftungsbegründender Verschuldensgrad ist bei involvierten Personen unterschiedlich ( 11 Abs 1 Z 1 bis 4 KMG) Haftung besteht gegenüber jedem Anleger kann nicht ausgeschlossen werden Ansprüche müssen binnen 10 Jahren nach Ende des öffentlichen Angebots gerichtlich geltend gemacht werden, Deckelung der Höhe nach 21
22 Prospekthaftung Prospekthaftung des Emittenten versus zwingende Vorschriften des Aktienrechts Verstoß gegen Verbot der Einlagenrückgewähr, weil Erwerbspreis über dem Zeitwert liegt Wenn überhaupt, dann Ersatzleistung nur aus ausschüttbaren Mitteln? Anlegerschutz vs. Gläubigerschutz (OGH , 7Ob77/10i) Verbot des Erwerbs eigener Aktien gem 65 AktG Gleichbehandlungsgrundsatz gem 47a AktG 22
23 Prospekthaftung Kausalitätsbeweis und Anlagestimmung Kausalzusammenhang: Anleger hat die mangelhafte Prospektinformation zur Grundlage seiner Anlageentscheidung gemacht. Nach den allgemeinen Regeln trägt der geschädigte Anleger die Beweislast (hl in Ö vgl Gruber/Zahradnik, RdW 2010/619) Deutschland: Beweiserleichterung durch die Annahme einer positiven Anlagestimmung? (BGH WM 1982, 867) Grundgedanke: Prospektinformationen fließen in Fachkreisen in die Bewertung der Wertpapiere ein, wodurch am Markt eine Anlagestimmung erzeugt wird, die den Anleger ohne tatsächlich Kenntnis der maßgeblichen Prospektinformationen in einem bestimmten Zeitraum nach Veröffentlichung des Prospekts zu Veranlagungsentscheidungen bewegen. 23
24 Werbevorschriften ( 4 Abs 1 KMG) Werbung ( 4 Abs 1 KMG) Bekanntmachungen, die (i) sich auf ein bestimmtes öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen oder deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt beziehen und (ii) darauf abzielen, die Zeichnung oder den Erwerb von Wertpapieren zu fördern Reine Imagewerbung daher nicht umfasst Timing Conditioning the market Weites Begriffsverständnis (z. B. auch Term Sheets) Hinweis auf Prospekt ( 4 Abs 2 KMG) Einziger Link zwischen Werbung und Prospekt Direkt zum Prospekt führender Link (exakter Navigationspfad) Schriftgröße Hinweis in Werbespots, etc. 24
25 Werbevorschriften ( 4 Abs 2 und 3 KMG) Nicht irreführend, unrichtig oder in Widerspruch zum Prospekt Risikohinweise (insbesondere, wenn Vorteile hervorgehoben werden) Grundsatz der Proportionalität Bloßer Verweis/Disclaimer auf Prospekt ist nicht ausreichend Beispiele Garantie, Kapitalschutz Produktkomplexität (deskriptive Erläuterungen) Verwendung des Namens der Aufsichtsbehörde 25
26 Meldestelle Meldestelle nach KMG ( 12 KMG) Oesterreichische Kontrollbank AG Aufgaben: Hinterlegungsstelle für Prospekte (Aufbewahrung für 15 Jahre) Informationsstelle insbesondere über das Vorliegen eines Prospekts (Kopien können angefordert werden) Führung des Emissionskalenders Emissionskalender ( 13 KMG) Meldung jedes öffentlichen Angebots und jeder Privatplatzierung spätestens einen Bankarbeitstag vor dem Beginn (Ausnahmen: 13 Abs 2 KMG) Mindestangaben sind zu machen standardisierte Meldungen Meldungen werden anonymisiert in einer Vorschau auf der Homepage der Oesterreichische Kontrollbank AG veröffentlicht 26
27 Strafbestimmungen Gerichtliche Strafbarkeit ( 15 Abs 1 KMG) Wer im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen, das nach diesem Bundesgesetz prospektpflichtig ist, (1) Wertpapiere oder Veranlagungen anbietet, ohne daß zeitgerecht ein gebilligter Prospekt oder die gebilligten nach 6 vorgeschriebenen ändernden oder ergänzenden Angaben veröffentlicht wurden, oder (2) in einem veröffentlichten Prospekt oder einer veröffentlichten ändernden oder ergänzenden Angabe nach 6 hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb erheblichen Umstände gemäß 7 unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt oder [...] ist, sofern die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 27
28 Änderungen der Prospektrichtlinie Erlassung der ÄnderungsRL 2010/73 durch Rat und Europäisches Parlament vom Zielsetzungen: Anwendungsvereinfachung und verbesserung, Verringerung des administrativen Aufwands izm der Veröffentlichung eines Prospekts bzw. dem Zugang zum Kapitalmarkt (vor allem für KMUs) Ausbau des Anlegerschutzes Inkrafttreten: Umsetzungsfrist:
29 Änderungen der Prospektrichtlinie Wesentliche Änderungen/Themen Erweiterung bestehender Wertgrenzen und Ausnahmen von der Anwendung der ProspektRL bzw. der Prospektpflicht Qualifizierte Anleger Retail Cascade Mitarbeiterprogramme Nachtrag und Widerrufsrecht (siehe Folie 30) Prospektzusammenfassung und Haftung (siehe Folie 31) Verhältnismäßiges Offenlegungsregime (ua. Bezugsrechtsemissionen) Gültigkeitsdauer des Prospekts Wegfall des jährlichen Dokuments ( 75a BörseG) MS als Garantiegeber 29
30 Änderungen der Prospektrichtlinie Nachtrag und Widerrufsrecht (Art 16) Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit, die zwischen Billigung und dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder falls später (zuvor falls früher) - der Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt auftreten bzw. festgestellt werden Widerrufsrecht des Anlegers nur bei öffentlichen Angeboten (zuvor auch Zulassungsprospekten), vorausgesetzt, dass der Umstand, die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und der Lieferung der Wertpapiere eintritt, dh. jedenfalls vor Settlement Harmonisierung der Widerrufsfrist: 2 Arbeitstage nach Veröffentlichung des Nachtrags (mit Verlängerungsmöglichkeit) Widerrufsfrist muss im Nachtrag angegeben werden 30
31 Änderungen der Prospektrichtlinie Zusammenfassung des Prospekts Zusammenfassung muss Schlüsselinformationen enthalten (Schlüsselinformationen sind im Wesentlichen Informationen, die es dem Anleger ermöglichen sollen, Art und Risiken des Emittenten, eines etwaigen Garantiegebers und der Wertpapiere zu verstehen und eine Anlageentscheidung zu treffen. Ua sind die Risiken und wesentlichen Merkmale des Emittenten, Garantiegebers und der Wertpapiere, die allgemeinen Bedingungen des Angebots, die Einzelheiten der Zulassung zum Handel, die Gründe für das Angebot und die Verwendung der Erlöse anzugeben. Einheitliches Format (Art 5 Abs 2) Prospekthaftung, wenn Zusammenfassung nicht alle Schlüsselinformationen enthält, um den Anlegern bei der Prüfung der Frage, ob sie in das Wertpapier investieren sollen, behilflich zu sein (Art. 6 Abs 2) 31
32 ANNEX 32
33 IPO PROZESSABLAUF VORAUSSETZUNGEN UND PHASE 1 Voraussetzungen IPO Grundsatzentscheidung Herstellung der Börsenreife Bankenauswah l Durchführung Being Public Mindestgrösse Attraktivität der Branche Entwicklungspotenzial des Unternehmens Starkes Commitment zur Öffentlichkeit Gesellschafts- und Gesellschafterinteressen Zukünftige Eigentümerstruktur Finanzierungsstruktur/-bedarf Festlegung Organisationsstruktur Definition Börsevehikel Beteiligungsstruktur Eventuell Dienstleistungs-/Serviceverträge (Management, Einkauf, IT, Personal, Recht, etc.) Sonderthemen: z.b. Immobilien, Steuern 33
34 IPO PROZESSABLAUF PHASE 2 & 3 Voraussetzungen IPO Grundsatzentscheidung Herstellung der Börsenreife Bankenauswah l Durchführung Being Public Schaffung einer formellen Börsereife Gesellschaftsstruktur Rechnungswesen Zulassung zur Wiener Börse Management Business Plan Überlegungen zur Equity Story Eckpunkte des Emissionskonzeptes Corporate Governance Erstellung Factbook (eventuell vorgelagert Managementpräsentation) Auswahl und Einladung Banken Aussendung Request for proposal (Anforderungskatalog) Bereitstellung des Factbook Durchführung Beauty Contest Verhandlung Letter of Engagement (LoE) 34
35 IPO PROZESSABLAUF PHASE 4 & 5 Voraussetzungen IPO Grundsatzentscheidung Herstellung der Börsenreife Bankenauswah l Durchführung Being Public Festlegung des Konsortiums sowie sonstiger Teilnehmer des Working Teams Projektorganisation (Working Team, Aufgabenaufteilung, Zeitplan) Erstellung Dokumentation (LoE, Prospekt, Underwriting Agreement, Comfort Letter, ) Durchführung Due Diligence Erstellung Analysten- und Roadshowpräsentation Erstellung IPO Research durch Banken Feintuning Transaktionsstruktur Abtesten der Investoren - Auswahl Zielinvestoren Festlegung der Emissionspreisspanne/Emissionspreis Investoren Roadshow Ausarbeitung Mitarbeiter- / Managementbeteiligung Laufende Verpflichtungen Sekundärmarktbetreuung 35
36 Raiffeisen Centrobank Intensive Workshop G The IPO TIMING AND TIMETABLE KEY ISSUES AND IMPACT ADVISORY & BEAUTY CONTEST PREPARATION EXECUTION AFTER MARKET T 6 to 12 Months T 4 to 5 Months T 1 Months T 3 Weeks T T + 2 weeks Pre IPO Advisory Banks Expose Beauty Contest Kick off Management Presentation Pilot Fishing /Anchor Marketing Setting up the Dataroom and necessary environmental requirements for legal and financial Due Diligence Preparation of Equity Story and Analyst Presentation Preparation of Prospectus Preparation of Marketing campaign and further steps Key issues will be: Development of Equity Story and Roadshow Presentation Review of prospectus by local regulatory authority and implementation of comments Publication Research Reports Presentation of the company Market Environment Multiples of the Peer Group Pre-marketing / Investor Education Based on meetings between analysts and key investors Pre-marketing Feedback Local regulatory authority approval Distribution Prospectus, Marketing Materials Launch Transaction Roadshow Bookbuilding Pricing Based on the order book Price Volume Allocation Criteria to ensure a positive price performance: Quality of investors (Tier1, ) Buyers on the secondary market Participation in Roadshow/Premarketing Settlement of shares Start of trading Greenshoe and stabilization Key work streams listed above do inherently have a potential to cause a delay in the proposed timetable, whereas these issues can be distinguished in internal operations - timely implementation depends mainly on the project team - e.g. answering of Due Diligence questions, creating marketing materials, project coordination and external affairs - control of which is mainly out of the project team s control - e.g. capital markets environment, local regulatory authority comments, etc. Page 36
37 Raiffeisen Centrobank Intensive Workshop G The IPO POSSIBLE SETTLEMENT OF SHARES Pricing, final Offer price, Listing application Payment nominal value Companies register & Global certificate Allocation of shares Company receives proceeds Trading of shares on stock exchange SYNDICATE Investors 5. Allocation of Shares 4. Payment for Shares BANK 2 4. Global certificate CSD (Central Securities Depository) 1. Payment Nominal value 5. Payment Agio 5. Allocation of Shares 6. Payment net proceeds Investors 4. Payment for Shares Investors 5. Allocation of Shares 4. Payment for Shares 1. Payment Nominal value BANK 3 5. Payment Agio 2. Bank confirmation and Certificate of subscription Listing application Companies register 3. Entry in companies register Stock Exchange 6. First day of trading Page 37
38 IPO PROCESS AND PARTIES INVOLVED - PARTIES INVOLVED Based on the large number of work streams that have to dealt with in parallel usually the working group involved in an IPO is large comprising Issuer Company s Counsels Domestic International Counsel Due Diligence Legal Opinions Legal Opinions Due Diligence Manager s Counsels Domestic International Counsel Legal Opinions Banks Legal counsels (Issuer, Banks) Issuer s auditor PR-Agency Potentially special advisers such as tax advisers, environmental appraisers, property appraisers CEO, CFO Project Management Investors Relation Comfort Letter Comfort Letter Due Diligence Banking Consortium Project Management Working Teams Investors Big4 auditing companies are accepted by all investors / stock exchanges Auditor PR-Agency The selection of the PR- Agency will be dependent on the stock exchange and the marketing strategy and hence the decision should be done once these key transaction pillars are being set 38
39 PARTIES INVOLVED, KEY RESPONSIBILITIES AND TIMING OF INVOLVEMENT Key responsibilities Timing of involvement Investment banks Project Management and timing Coordination of all work streams Business Due Diligence Valuation Roadshow Placement and Bookbuilding Trading From the beginning of the project (depending on the syndicate position) prior to the Kick-off meeting Key project parties Issuer s counsel Manager s counsel Prospectus Legal Due Diligence Prospectus (Offering parts) Legal Due Diligence Publicity Guidelines Documentation and legal opinions Research Guidelines Documentation and legal opinions From the beginning of the project, usually prior to the Kick-off meeting At the latest at the Kick-off meeting Auditor Prospectus (Financial Information) Comfort letter From the beginning of the project, usually prior to the Kick-off meeting PR Agency Design and implementation of communication concept At a later stage of the process once a view on stock exchanges and marketing strategy has been formed Case-by-case advisors Tax advisors Environmental / Property appraiser Advise on tax issues such as the domicile of listing vehicle and assets to be included in the listing vehicle and other tax matters Opinions on special questions like environmental compliance or property valuations From the beginning if advise on listing structure or assets At a later stage of the process, might depend on stock exchange (e.g. property valuation Hong Kong) 39
40 DOCUMENTATION AND DUE DILIGENCE - DUE DILIGENCE PROCESS Legal Due Diligence Conducted by Issuer s and Managers Counsels Key Topics: - Corporate documents - Arbitration and proceedings - Major contracts and agreements - Operating issues - Ownership rights - Intellectual Property - Regulatory issues - Taxation Banks, Counsels, Company Business and Financial Due Diligence Discussion process with the management and the auditors concerning operating topics, about financial and earnings background, as well as the historical and future development of the company Key topics: - Corporate documents - Financial and earnings outlook - Strategy - parameters for planning - by segments/markets - business plan - Business Overview - funding/investments - markets - Taxation - competitors - Use of proceeds - outlook - financial and earnings historical development Banks, Counsels, Company Banks, Counsels Banks, Counsels, Company, Auditor Week 1-2 Week 3 Week 4 Week 8 Week 9 Week 12 Week 13 Submission Request List Preparation of data room Inspecting and analysing documents Detailed questionnaire containing open issues 40
41 DOCUMENTATION AND DUE DILIGENCE - KEY DOCUMENTS Document Description Parties involved Key Responsibility Letter of Engagement (LoE) Mandate Letter Sets forth the terms and conditions of the transaction and forms the basis for the Underwriting Agreement Drafted by investment banks Company Investment banks Banks Prospectus/Offering Circular Prospectus to be filed with competent authority in case of a public offering in any jurisdiction and as listing document the relevant exchange Company Investment banks Counsels Auditor Issuer s Counsels Consolidated IFRS FY results of the last 3 business years Financial statements FY / interim results Consolidated interim results (depending on timing) (incl. comparable figures of the proceeding year) Review procedures of interim results according to International Standards of Review Engagement (ISRE 2410) Company Auditor Auditor Underwriting Agreement Sets forth the terms and conditions of the subscription of the existing and new shares by the Investment Banks (also incl. representations & warranties by the selling shareholder and the issuer, indemnifications, termination events, etc.) Company Investment banks Counsels Managers Counsels Disclosure Opinions Legal Opinions (10b-5 Opinions Disclosure in case of Rule 144A) Confirmation that all information in the prospectus is true, accurate and that no material facts were omitted Confirmation that all relevant documents are valid Investment banks Counsels Counsels 41
42 DOCUMENTATION AND DUE DILIGENCE - KEY DOCUMENTS Document Description Parties involved Key Responsibility Comfort Letter Confirmation that the financial information in the prospectus is consistent with the audited/reviewed financial statements Confirmation that there has been no substantial changes in the financial position since the cut-off date Company Investment banks Auditor Auditor Publicity Guidelines Sets forth the guidelines for external communication and marketing activities Company Research Guidelines Framework for content and distribution of the syndicate analysts research reports Investment banks Issuer s Counsels Managers Counsels Analyst presentation Presentation for research analysts to prepare Deal Research containing a detailed explanation of the company, the business model etc. Approval by the Counsels necessary all material information must be included in the prospectus Company Investment banks Investment banks Deal Research Will be sent to institutional clients of the syndicate banks Does not include written recommendation nor price target Checked for factual accuracy by the counsels Investment banks Investment banks Roadshow presentation Presentation for investor's roadshow containing the investment highlights Company Investment banks Investment banks 42
43 Kontaktdetails Dr. Alexander Schall BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Legal Counsel A-1018 Wien Georg-Coch-Platz 2 T +43 (0) MMag. Gerald Deimel Raiffeisen Centrobank Aktiengesellschaft General Counsel A-1015 Wien Tegetthoffstraße 1 T +43 (0)
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