Suche. Preise Preisliste Nr. 31
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- Insa Meinhardt
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1 Suche Preise 2017 Preisliste Nr. 31
2 Teilsendegebiete radio ffn Itzehoe Neumünster Borkum Norderney Ostfriesland Meer Cuxhaven Lüneburg Hamburg Ratzeburg Ludwigslust Emmen Oldenburg Bremen Heide Salzwedel Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück Hannover Enschede Münster Bielefeld Hameln Braunschweig Wolfsburg Harz Magdeburg Detmold Halberstadt Göttingen Nordhausen Kassel
3 Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Spot Preisübersicht Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: Telefax: Uhrzeit / Sek. / Sek. / Sek. Montag Freitag Samstag Sonntag 0-4 3,60 3,60 3,60 5 7,20 8,20 9, ,40 8,20 9, ,50 8,20 9, ,40 11,10 9, ,10 13,80 9, ,00 12,20 9, ,00 12,20 9, ,10 12,20 9, ,10 12,20 9, ,00 12,20 9, ,00 9,70 9, ,10 9,70 9, ,10 9,70 9, ,10 5,00 5, ,10 5,00 5, ,10 5,00 5, ,60 3,60 3,60 Ø ,15 10,95 9,80
4 Spot Indexfaktoren für Teilsendegebiete 0,71 0,68 0,68 0,67 1,00 0,68 Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück Göttingen Hamburg Lüneburg Braunschweig Wolfsburg Harz Ostfriesland Meer 0,26 0,31 1,25 0,26 1,19 Cuxhaven Heide Hannover Hameln Oldenburg Bremen Spot-Preisberechnung Beispielhafte Preisberechnung bei einer Spotlänge von 30 Sekunden: x Indexfaktor (bspw. Region Hannover) = 12,10 x 1,25 = 15,10 x 30 = 453,00
5 Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Sponsoring Preisübersicht ffn-früh-verkehr ffn-verkehr ffn-spät-verkehr ffn-verkehr-wochenende Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag Samstag Sonntag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 10 Schaltungen/Tag Uhr 8 Schaltungen/Tag 7.240, , , ,00 Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: Telefax: j.quitmeyer@ffn.de ffn-früh-wetter* ffn-wetter ffn-spät-wetter Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 5 Schaltungen/Tag Uhr 5 Schaltungen/Tag 7.240, , ,00 Montag Freitag 3.30/4.30/9.30/15.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag Das ist los im Norden 4.130,00 Samstag 4.30/7.30/10.30 Uhr 3 Schaltungen/Tag ffn-früh-flitzer- Blitzer** ffn-flitzer- Blitzer** ffn-spät-flitzer- Blitzer** Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag ffn-programm- Highlights** Montag Freitag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 2 Schaltungen/Tag 7.240, , , ,00 * nur ein Intro ** nur ein Outro Beim Programmsponsoring sind die Kosten für einen Monat abhängig von der Anzahl der Ausstrahlungstage. Die Ausstrahlung erfolgt nicht an Feiertagen. Konkrete Angebote erhalten Sie auf Anfrage. Die Produktions kosten sind nicht AE-fähig. Alle Preise ver stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmbestandteile können sich verändern bzw. gestrichen werden. ffn wird sich in diesem Fall um Ersatz kümmern. Alle Preise verstehen sich zzgl. Produk tionskosten in Höhe von 290,00 Euro.
6 Sponsorings Indexfaktoren für Teilsendegebiete 0,64 0,64 0,64 0,68 1,00 0,64 Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück Göttingen Hamburg Lüneburg Braunschweig Wolfsburg Harz Ostfriesland Meer 0,31 0,31 1,12 0,31 1,12 Cuxhaven Heide Hannover Hameln Oldenburg Bremen Sponsoring-Preisberechnung Beispielhafte Preisberechnung pro Monat, basierend auf einer Ausstrahlung von 20 Werktagen: Sponsoringpreis x Indexfaktor (bspw. Region Hannover) = Sponsoringpreis 100 Euro) Beispiel ffn-wetter : Uhr 6.070,00 x 1,12 = 6.800,00
7 Cuxhaven Heide Nina Kuhr Telefon: Telefax: Cuxhaven Otterndorf Neufeld Brunsbüttel Cadenberge Itzehoe 27 Wingst Oberndorf Hemmoor Langen Wilhelmshaven Nordenham Bremerhaven Bremervörde Stade 0,26 12,10 x 0,26 = 3,10 x 30 = 93,00
8 Hameln Fischbeck Wehl Hilligsfeld Vanessa Van Bossele-Eisermann Telefon: Telefax: Hameln Hastenbeck Afferde Tündern Aerzen Emmerthal 0,26 12,10 x 0,26 = 3,10 x 30 = 93,00 Hajen Hehlen
9 Braunschweig Wolfsburg Harz Celle Wittingen 1,00 Rosa Zimmermann Telefon: Telefax: Tabea Feldmann Telefon: Telefax: Laatzen Hildesheim Alfeld (Leine) Lehrte Burgdorf Peine 7 Seesen Osterode am Harz Gifhorn Braunschweig Wolfenbüttel Goslar Bad Gandersheim Clausthal- Zellerfeld Salzgitter Bad Harzburg Bad Lauterberg Braunlage Wolfsburg Schöningen Helmstedt Oschersleben E30 Halberstadt Wernigerode Quedlinburg Harz Gardelegen Haldensleben Magdeburg Wanzleben Schönebeck Aschersleben Staßfurt 12,10 x 1,00 = 12,10 x 30 = 363,00
10 Oldenburg Bremen Cathrin Frerichs Telefon: Telefax: Dorothee Horstmann Telefon: Telefax: Leer Rhauderfehn Papenburg Wittmund Haselünne Zetel Jever Wiefelstede Westerstede Friesoythe Wardenburg Wildeshausen Cloppenburg Wilhelmshaven Nordenham Varel 29 Brake Rastede 27 Oldenburg 28 Delmenhorst Ganderkesee Vechta Hude 1 Langen Bremerhaven Bremervörde Hemmoor Zeven Osterholz-Scharmbeck Bremen Syke Bassum Sulingen Achim Verden (Aller) Rotenburg (Wümme) Bersenbrück Diepholz Kirchdorf 1,19 Bramsche 12,10 x 1,19 = 14,40 x 30 = 432,00
11 Emsland Grafschaft Bentheim Veendam Stadskanaal 31 Papenburg Friesoythe Andrea Johannink Beilen Emmen Haren 29 Cloppenburg Telefon: Telefax: Hoogeveen Coevorden Meppen Haselünne Löningen Vechta Hardenberg Emlichheim 31 Uelsen Nordhorn Lingen (Ems) Bersenbrück 1 0,71 Almelo 1 Hengelo Enschede Oldenzaal Rheine Gronau 31 Steinfurt 30 Emsdetten Greven Bramsche Ibbenbüren 1 Lengerich 12,10 x 0,71 = 8,60 x 30 = 258,00
12 Osnabrück Cloppenburg Stephanie Arens Meppen Haselünne Quakenbrück Vechta Sulingen Telefon: Telefax: Lingen (Ems) Handrup Bersenbrück Diepholz Kirchdorf Damme Andrea Johannink Telefon: Telefax: Rheine Ibbenbüren Bramsche 1 Osnabrück Espelkamp Lübbecke Petershagen Emsdetten Lengerich Bünde Lohne Minden 0,68 Bielefeld 12,10 x 0,68 = 8,20 x 30 = 246,00
13 Göttingen Alfeld (Leine) 7 Anne Krekeler Telefon: Telefax: a.krekeler@ffn.de Höxter Vellmar Kassel Holzminden Hann. Münden Uslar Einbeck Witzenhausen Bad Gandersheim Northeim Seesen Göttingen Heilbad Heiligenstadt Goslar Clausthal- Zellerfeld Osterode am Harz Bad Lauterberg Duderstadt Leinefelde Braunlage 38 0,68 Eschwege 12,10 x 0,68 = 8,20 x 30 = 246,00
14 Hamburg Lüneburg Neumünster Sonja Melanie Kemena Telefon: Telefax: Alexander Hill Telefon: Telefax: Brunsbüttel Hemmoor Bremerhaven Osterholz- Scharmbeck Bremen Stade Bremervörde Zeven Itzehoe 23 Elmshorn Pinneberg Wedel 7 7 Buchholz in der Nordheide Scheeßel Rotenburg (Wümme) Hamburg Winsen (Luhe) Bad Segeberg Bad Oldesloe Quickborn Norderstedt 1 Ratzeburg Ahrensburg Mölln Geesthacht Lüneburg Boizenburg Soltau Munster Uelzen 0,67 12,10 x 0,67 = 8,10 x 30 = 243,00
15 Ostfriesland Meer Juist Norderney Baltrum Spiekeroog Langeoog Wangerooge Mellum Dorothee Horstmann Telefon: Telefax: Cathrin Frerichs Telefon: Telefax: Borkum Delfzijl Norden Emden Winschoten Wittmund Aurich Großefehn Leer Apen Jever Wilhelmshaven Zetel 29 Wiesmoor Varel Rastede Westerstede Nordenham Papenburg 0,68 12,10 x 0,68 = 8,20 x 30 = 246,00
16 Heide Sonja Melanie Kemena Telefon: Telefax: Julia Scholden Telefon: Telefax: Achim Verden (Aller) Hamburg 1 Bergen Winsen (Luhe) 1 Scheeßel Schneverdingen Rotenburg 7 (Wümme) Soltau 27 Munster Visselhövede Walsrode Buchholz in der Nordheide Ahrensburg 1 Diepholz Geesthacht Lüneburg Ratzeburg Uelzen Mölln 20 Boizenburg Wittingen 24 Gadebusch Schwerin Dannenberg Salzwedel Lüchow 14 Ludwigslust 24 Perleberg Wittenberge Nienburg (Weser) Schwarmstedt 7 Celle Gifhorn Gardelegen 0, ,10 x 0,31 = 3,80 x 30 = 114,00
17 Hannover 1,25 Vanessa Van Bossele-Eisermann Telefon: Telefax: Julia Scholden Telefon: Telefax: Bassum Achim Verden (Aller) Walsrode Bad Fallingbostel Bergen Vechta Sulingen Nienburg Schwarmstedt (Weser) Diepholz Celle Kirchdorf 7 Neustadt am Rübenberge Langenhagen Gifhorn Espelkamp Garbsen Burgdorf Petershagen Wunstorf Stadthagen Hannover Lübbecke Minden Barsinghausen Laatzen Peine Braunschweig Lehrte Bünde Bückeburg Löhne 2 Springe Bad Oeynhausen Herford Hameln Wolfenbüttel Hildesheim Bad Salzuflen Salzgitter Bielefeld Lemgo Lage Alfeld (Leine) Bad Pyrmont Seesen Detmold Holzminden Bad Gandersheim Höxter 12,10 x 1,25 = 15,10 x 30 = 453,00
18 Allgemeine Preisinformation radio ffn Spotlängenbonus 1-15 Sek. 110 Index Sek. 106 Index Sek. 100 Index ab 35 Sek. 95 Index Spotlängenbonus Grundlage für die Berechnung ist der auf Basis des Index 100. Dieser wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Anschließend wird der errechnete mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert. Sonderplatzierungen /Aufschläge Single-Spot 50 % Sonderplatzierung 30 % radio ffn Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden. Maximal fünf regionale Sendegebiete können gleichzeitig belegt werden. Mehr als zwei Spots im Werbeblock 50 % Spotproduktion bei ffn Sprecher Teilbelegung gesamtes Sendegebiet Ein Sprecher ab 350,00 ab 650,00 Zwei Sprecher ab 500,00 ab 900,00 Drei Sprecher ab 650,00 ab 1.000,00 Weitere Preise erhalten Sie auf Anfrage. Spotproduktion Regen Sie die Phantasie Ihrer Kunden an und sorgen Sie für das ganz persönliche Kino im Kopf. Mit kreativen Radiospots heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab und schaffen individuelle Verbindungen zu Ihrem Produkt! Wir helfen Ihnen gern! Beste Beratung vom ersten Textlayout bis zum fertigen Spot damit es für Sie heißt: geht ins Ohr, bleibt im Kopf! Weitere Informationen Die Produktionskosten sind nicht AE-fähig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Teilbelegungen Mindestabnahme 15 Spots.
19 Kontakt Mediaservice und Disposition Mediaservice Mirja Voiges Mediaservice radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: Telefax: Yara Koch Mediaservice ENERGY Bremen Telefon: Telefax: Disposition Birgit Hoppe Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: Telefax: Monique Meier Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: Telefax:
20 Gemeinsame allgemeine Geschäftsbedingungen DER FUNK & FERNSEHEN NORDWESTDEUTSCHLAND MARKETING- UND VERTRIEBS GMBH & CO. KG, HANNOVER, FÜR WERBEAUFTRÄGE AN DIE HÖRFUNKSENDER, radio ffn, Hannover und «ENERGY BREMEN», BREMEN (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017). Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbezeiten und damit zusammenhängende Geschäfte für den Hörfunksender «ENERGY Bremen» der PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen, in dessen Namen, jedoch auf eigene Rechnung, zu vertreiben. Für Zustandekommen und Abwicklung derartiger Verträge gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Auftragsvereinbarung Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG entscheidet über die Annahme von Aufträgen für radio ffn, Werbung im Sendebereich von «ENERGY Bremen», ffn Comedy und Peppermint FM. 1 a. Für alle Verträge zur Ausstrahlung von Werbespots gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind nur bei schriftlicher Zustimmung von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zulässig. 1 b. Werbefunkaufträge sind erst verbindlich, wenn Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. 1 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn einzelne Werbespots wegen ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, technisch nicht auszustrahlen sind, nicht zum Format des Senders passen oder andere wichtige Gründe vorliegen. 2. Ausstrahlungsmodalitäten 2 a. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG wird dafür Sorge tragen, dass die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt werden wie das Programm von ENERGY Bremen, wenn und soweit die vom Kunden überreichten Werbespots die Ausstrahlungen in dieser Qualität ermöglichen. 2 b. Sowohl die vereinbarten Sendezeiten als auch Konkurrenzausschlusswünsche werden von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Ausstrahlung von Werbespots oder einer Sendung in bestimmten Werbeblöcken, innerhalb einer bestimmten Zeit oder in einer bestimmten Reihenfolge oder zusammen mit bestimmten anderen Werbespots kann nicht gegeben werden. Ein dahin gehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, aus programmtechnischen sowie aus inhaltlichen Gründen Werbeblöcke zu verschieben und/oder Werbespots abzulehnen. 2 c. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen anderer von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände aus, wird Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG die Werbesendung nach Möglichkeit in einer vergleichbar werthaltigen Zeitschiene ausstrahlen. Der Auftraggeber wird nur von einer erheblichen Verschiebung über mehr als zwei Stunden in Kenntnis gesetzt. 2 d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens fünf Arbeitstage vor Erstausstrahlung des Spots Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG sendefähige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Einsendung ist die Ausstrahlung der Werbesendung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht mehr gewährleistet. Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden, ausgenommen sind Reminder. Sonderwerbeformen (insbesondere Tandemspots) sind nur nach Rücksprache mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG möglich. 3. Inhaltliche Verantwortung/Haftung 3 a. Die Verantwortung für die Inhalte der Werbespots trägt ausschließlich der Auftraggeber. Mit Unterzeichnung des Auftrags versichert der Auftraggeber, dass dieser sämtliche zur Ausstrahlung der Sendeunterlagen erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, innehat und berechtigt ist, die eingereichten Sendeunterlagen zur Ausstrahlung zu bringen. 3 b. Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, welche wegen etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften gegenüber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle mit der Erfüllung dieses Freistellungsanspruchs verbundenen Kosten Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG auf erste Anforderung zu erstatten und alle hiermit verbundenen Schadenersatzansprüche zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere auch die Ablösung von Rechtsanwalts Gebühren und Gerichtskosten für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, gegenüber Dritten die Freistellung umgehend offenzulegen. 3 c. Fehler bei der Ausstrahlung von Werbesendungen gehen nicht zulasten von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG, wenn die eingesandten Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet eingereicht werden, qualitativ mangelhaft und technisch nicht umsetzbar sind oder falsch gekennzeichnet wurden. Der Sendeplatz ist dennoch vom Auftraggeber zu bezahlen. Gleiches gilt auch bei einer Falschübermittlung durch fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebene Texte. 3 d. Mit Übermittlung der Ausstrahlungsunterlagen überträgt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt die Vermarktungsrechte für die Durchführung des Auftrags. Hiervon umfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets. 4. Abwicklung/Zahlungsmodalitäten 4 a. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eingehenden Aufträge auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste innerhalb des Kalenderjahres abgewickelt. 4 b. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung der jeweiligen Spots, bei Sonderwerbeformen nach Abschluss des Projektes und bei Veranstaltungen nach Vertragsabschluss. Die Zahlungen sind fällig netto ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung, der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftraggeber ist unbeachtlich. 4 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei wiederholt auftretenden Bonitätsproblemen die Ausstrahlung der Werbespots erst nach Vorkasse vorzunehmen. Das Recht, Vorkasse zu verlangen, behält sich Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG bei Neukunden und auch bei einem Zahlungsverzug mit Teilleistungen für die verbleibenden Aufträge vor. Der Auftraggeber ist in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Schadenersatz zu fordern, insbesondere Verzugszinsen, sowie Einziehungskosten bei dem Auftraggeber zu erheben. 4 d. Bei Tarifänderungen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Inkrafttreten der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Hiernach ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen und für weitere Aufträge gelten die neuen Tarife zwischen den Parteien als vereinbart. Das Rücktrittsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit des schriftlichen Zugangs bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. 5. Preise/Rabatte 5 a. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt aufgrund der von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ermittelten Spotlänge. 5 b. Grundlage jeder Preisvereinbarung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Es gilt ein Mindestauftragswert von zzgl. USt. 5 c. Für landesweite Spots, welche im Sendegebiet von radio ffn und ENERGY Bremen zur Ausstrahlung gelangen, sowie für Regionalsponsorings und regionale Spotwerbung werden Nachlässe nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG gewährt. Verbundwerbung wird nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG angenommen. 6. Agenturvergütung Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme, sofern diese nachweislich den Werbekunden, für den die Schaltung in Auftrag gegeben wurde, werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist in jedem Einzelfall berechtigt, schriftliche Nachweise für das Vorliegen dieser Voraussetzungen von der Agentur zu fordern und bei Nichterbringung die AE-Provision zurückzufordern. Die Agenturvergütung bezieht sich nur auf die reine Medialeistung, nicht auf Produktionskosten, Internetkosten oder Eventbudgets. 7. Aufbewahrungspflicht Die Pflicht zur Aufbewahrung von eingesandten Sendeunterlagen endet für Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung des Spots. Eingesandte Unterlagen, insbesondere Tonträger, werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Untergang von eingesandten Unterlagen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Schriftformerfordernis/Gerichtsstand 8 a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind unbeachtlich. 8 b. Erfüllungsort für alle vertragsgemäßen Leistungen ist Hannover. 8 c. Soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, gilt Hannover als Gerichtsstand vereinbart. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der angreifbaren Klausel tritt eine rechtlich haltbare Regelung mit wirtschaftlich identischem Inhalt. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Gültig ab
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