Gebrauchsanleitung. Akarizid zur selektiven Bekämpfung von Spinnmilben im Wein-, Hopfen-, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau

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1 1 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: Ordoval 2 Akarizid Wirkstoff: Hexythiazox (10 %) Formulierung: Spritzpulver (WP) Packungsgröße: 0,5 kg Akarizid zur selektiven Bekämpfung von Spinnmilben im Wein-, Hopfen-, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau Anwendung Wirkungsweise Spezifisches Akarizid mit Kontakt- und Tiefenwirkung (translaminarer Wirkung) sowie lang anhaltender Dauerwirkung gegen Eier, Larven- und Nymphenstadien der Spinnmilben. Ordoval wirkt selektiv und ist nicht bienengefährlich. Bei vielen Insektiziden und Akariziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Spinnmilbenstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Anwendungsempfehlungen und Indikationen Ordoval wird bei Befall eingesetzt. Optimal für eine unmittelbar einsetzende Wirkung ist es, wenn zum Anwendungstermin keine erwachsenen (adulten) Spinnmilbenstadien vorhanden sind. Sollten jedoch Adulte vorhanden sein, ist erfahrungsgemäß mit dem Eintritt der vollen Wirkung nach etwa Tagen zu rechnen. Besonderes Merkmal von Ordoval ist die lang anhaltende Dauerwirkung.

2 2 I. Weinbau gegen Spinnmilben in Junganlagen Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle im Frühjahr, wenn der Schlupf aus 50% der Wintereier erfolgte. Basis: 160 g/ha ES 61: 320 g/ha Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle im Sommer, zwischen ES 68 (80% der Blütenkäppchen sind abgeworfen) und ES 93 (Beginn des Laubfalles). ES 71: 480 g/ha ES 75: 640 g/ha Max. 1 Behandlung im Frühjahr und 1 Behandlung im Sommer gegen Spinnmilben in Ertragsanlagen (Tafel- und Keltertrauben) Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle im Frühjahr, wenn der Schlupf aus 50% der Wintereier erfolgte, zwischen ES 11 (erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt) und ES 53 ( Gescheine deutlich sichtbar) der Weinreben. Basis: 160 g/ha in max. 400 l Wasser/ha ES 61: 320 g/ha in max. 800 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung in dieser Indikation Kennzeichnungsauflagen zur Anwendung in Weinreben nur in Junganlagen: (VV600) Erntegut nicht verzehren. in Jung- und Ertragsanlagen: (WW709) Bei wiederholter Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. (WW717) Wiederholte Anwendung kann zu Wirkungsminderung führen.

3 3 (WW749) Das Mittel wirkt nur auf Eier, Larven und Nymphen der Spinnmilben. Bei Vorhandensein von geschlechtsreifen, erwachsenen Milben (Adulten) erreicht es deshalb seine volle Wirkung erst 14 Tage nach der Anwendung. Wasseraufwandmenge Direktzuglagen: Abhängig vom Entwicklungsstadium der Reben und von der der Applikationstechnik liegt die empfohlene Wassermenge im Weinbau zwischen 100 und 800 l/ha. Wassermenge so wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung der Reben gewährleistet ist. Um Abtropfverluste zu vermeiden, sollten bei Behandlungen der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha, und bei Behandlungen der Traubenzone maximal 400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Steillagen: Bitte die Empfehlungen der örtlichen Beratung zu Aufwandmengen und Wassermengen beachten. II. Hopfenbau gegen Spinnmilben Behandelt wird bei Befallsbeginn oder nach Warndienstaufruf. Aufwandmenge beim Spritzen: 0,03 % (30 g/100 l Wasser) bei 1000 bis 5000 l Wasser/ha beim Sprühen: 0,045 % (45 g/100 l Wasser) bei 700 bis 3300 l Wasser/ha (Max. Mittelaufwand : 1,5 kg/ha) Max. 2 Anwendungen in dieser Indikation Kennzeichnungsauflage zur Anwendung in Hopfen (WW709) Bei wiederholter Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

4 4 III. Obstbau Gegen Spinnmilben an Erdbeeren Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, entweder vor der Blüte der Erdbeeren oder nach der Ernte. 0,8 kg/ha in 2000 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung in dieser Indikation Gegen Spinnmilben an Pflaumen Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle im Frühjahr, wenn der Schlupf aus 50% der Wintereier erfolgte. Im Sommer wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle behandelt. 0,2 kg/ha in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Max. 1 Behandlung im Frühjahr und 1 Behandlung im Sommer Gegen Spinnmilben an Kernobst Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle im Frühjahr, wenn der Schlupf aus 50% der Wintereier erfolgte. Im Sommer wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle behandelt. 0,2 kg/ha in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Max. 1 Behandlung im Frühjahr und 1 Behandlung im Sommer Kennzeichnungsauflage zur Anwendung im Obstbau Erdbeeren, Pflaumen, Kernobst (WW709) Bei wiederholter Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Pflaumen, Kernobst (WW749) Das Mittel wirkt nur auf Eier, Larven und Nymphen der Spinnmilben. Bei Vorhandensein von geschlechtsreifen, erwachsenen Milben (Adulten) erreicht es deshalb seine volle Wirkung erst 14 Tage nach der Anwendung.

5 5 IV. Gemüsebau gegen Spinnmilben an Gurke und Zucchini im Freiland Behandelt wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. 0,6 kg/ha in mind l Wasser / ha Max. 1 Anwendung in der Indikation je Kultur bzw. pro Jahr gegen Spinnmilben an Gurke im Gewächshaus Behandelt wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf. Pflanzengröße bis 50 cm: 0,30 kg/ha in 600 l Wasser /ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha in 900 l Wasser /ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,60 kg/ha in 1200 l Wasser /ha Max. 1 Anwendung in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr Hinweis zu den Anwendungen in Gurke und Zucchini In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. gegen Spinnmilben an Tomate im Gewächshaus Behandelt wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Pflanzengröße bis 50 cm: 0,5 kg/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 0,75 kg/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1 kg/ha in 1200 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr

6 6 gegen Spinnmilben an Aubergine im Gewächshaus Behandelt wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Pflanzengröße bis 50 cm: 0,5 kg/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 0,75 kg/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1 kg/ha in 1200 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr V. Zierpflanzenbau gegen Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus und im Freiland Behandelt wird bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle. Spritzen bis zur sichtbaren Benetzung. Pflanzengröße bis 50 cm: 250 g/ha in 500 l Wasser /ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 375 g/ha in 750 l Wasser /ha Pflanzengröße über 125 cm: 500 g/ha in 1000 l Wasser /ha Max. 1 Anwendung in dieser Indikation Kennzeichnungsauflage zur Anwendung im Zierpflanzenbau (WW709) Bei wiederholter Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. (WW749) Das Mittel wirkt nur auf Eier, Larven und Nymphen der Spinnmilben. Bei Vorhandensein von geschlechtsreifen, erwachsenen Milben (Adulten) erreicht es deshalb seine volle Wirkung erst 14 Tage nach der Anwendung. Sortenverträglichkeit: Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Ordoval mit 0,05% von folgenden Zierpflanzen gut vertragen wird: Acalypha sp. Asplenium nidus Ageratum mexicanum Chrysanthemum indicum Anthurium sp. Croton sp.

7 7 Dianthus caryophyllus Hedera helix Dieffenbachia picta Kalanchoe sp. Dracaena fragans Malus purpurea Dracaena marginata Pelargonium zonale Euphorbia sp. Schefflera sp. Fatshedera sp. Spathiphyllum wallisii Ficus sp. Yucca sp. Fuchsia sp. Zantedeschia aethiopica Gerbera jamesonii Zinnia elegans Wir empfehlen, vor der Behandlung in Zierpflanzen einen Verträglichkeitstest vorzunehmen, um festzustellen, ob Ordoval für die betreffende Sorte verträglich ist. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer Schadorganismus/ Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte / Spinnmilben Pflaume / / Spinnmilben Kernobst / / Spinnmilben Weinrebe / / / Spinnmilben Zierpflanzen / / Spinnmilben Hopfen / / Spinnmilben Erdbeeren Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer Schadorganismus/ Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte /04-001* Spinnmilben Gurke, Zucchini (Frl.) /04-002* Spinnmilben Gurke (Gewh.)

8 /05-001** Spinnmilben Tomate (Gewh.) /05-002** Spinnmilben Aubergine (Gewh.) Zur Beachtung bei genehmigten Anwendungsgebieten: *Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders". (Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung) ** In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Wartezeit Weinbau: Jung- und Ertragsanlagen: (F) Hopfenbau: 28 Tage Obstbau: Erdbeeren: (F) Frühjahrsanwendung: Kernobst, Pflaume: (F) Sommeranwendung: Kernobst, Pflaume: 28 Tage Gemüsebau: Gurke, Zucchini im Freiland 3 Tage Gurke, Tomate, Aubergine im Gewächshaus 3 Tage Zierpflanzenbau: (N) (F)- abgedeckt durch Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungstechnik Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Beutel restlos entleeren. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

9 9 Ansetzen der Spritzflüssigkeit Grundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen: 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Ordoval bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Ggf. Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühe grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Eine gleichmäßige Benetzung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung von Ordoval. Mischbarkeit Ordoval ist mischbar mit Cantus, Collis, Delan WG, Forum, Forum Gold, Forum Star, Kumulus WG, Perfekthion, Polyram WG und Regalis Plus, Vivando, Enervin. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht kennzeichnungspflichtig Gefahrenhinweise EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

10 10 (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SF189) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Hinweise zum Schutz der Umwelt Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: keine Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für alle Freilandanwendungen: (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindliche Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden.

11 11 Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Bienen (NB664-1) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Nützlinge (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und P. palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN1512) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. (NN161) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN1841) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae (Brackwespe) eingestuft. (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

12 12 Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. = Registrierte Marke von BASF 1 = Registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Registrierte Marke von Compo

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