Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker
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- Maike Schmid
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1 Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht
2 Inhalt Einführung Rückblick Ergebnisse der BIBB Sitzung 21. / 22. Mai 08 Prüfungsstruktur Teil 1 GP Teil 2 GP Gewichtung der Prüfungsleistungen Bestehensregelungen
3 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht 2002 Erlass der neuen Ausbildungsverordnungen 2003 Erprobungsverordnung Gestreckte Gesellenprüfung 2006 Verbandsinterne Formulierung der Änderungen Weitergabe über ZDH an BMWI Jan Gespräch beim BMWI Ziel:.Überführung in Dauerrecht mit Änderungen zum Juli 2007 zum Auslaufen der Erprobungsverordnung Juli 2007 Verlängerung der Erprobungsverordnung bis 2009 Problem Prüfungszeit begrenzt auf 7,5 Stunden Praxisaufgaben für Teile GP
4 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht Dezember 2007 Gespräch ZDH mit BMWI und IGM Ergebnis: Einigung auf neue Prüfungsstrukturen die längere Prüfungszeiten zulassen Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des BVM Reduzierung auf 2 Prüfungstage Gewichtung von Prüfungsleistungen Februar 2008 Abschließende Gesprächsrunde BVM, ZDH mit IGM Erfolg: alle wichtigen Änderungsforderungen des BVM konnten beim Gespräch mit IGM erreicht werden
5 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht März 2008 ZDH / IGM geben neue Verordnungsentwürfe an BMWi / BMBF zur weiteren Bearbeitung Frühjahr 2008 BMWI bearbeitet Entwürfe 21./22. Mai BIBB Gesprächsrunde Anfang Juni Entwürfe an BMWi, Weitergabe an BMBF und BM Justiz Mitte/Ende Juni Koordinierungsausschuss Bund / Länder und BIBB Hauptausschuss Endgültige Beschlussfassung Erlass der Verordnung Ziel: Regelverordnung soll zum 1. August 2008 eingeführt werden
6 Ergebnisse BIBB Sitzung 21. /22. Mai Entwurfsfassung ist abgestimmt Federführung BIBB, Abstimmung zwischen BVM, ZDH, IGM, BMBF und BMWI und Vertreter der Länder Gestreckte Prüfung wie bekannt in Teil 1 und 2 Teil 1 : 1 Prüfungsbereich Teil 2 : 4 Prüfungsbereiche (mit unterschiedlicher Gewichtung) keine Unterteilung in Teil 2 A und B
7 Prüfungsstruktur am Beispiel Metallbauer FR Konstruktionstechnik Teil 1 GP: Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Teil 2 GP: Prüfungsbereiche Kundenauftrag Konstruktionstechnik Funktionsanalyse Wirtschafts- und Sozialkunde
8 Inhalt Teil 1 GP: Arbeitsauftrag Arbeitsaufgabe die einem Kundenauftrag entspricht durchführen und ein darauf bezogenes Fachgespräch Herstellen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes Arbeitsplan, Protokoll anfertigen Planungsaufgaben Dauer : 7 Stunden inklusive situatives Fachgespräch in höchstens 15 Minuten
9 Inhalt Teil 2 GP: Kundenauftrag Arbeitsaufgaben die Kundenaufträgen entsprechen durchführen und auf eine oder beide Aufgaben bezogenes Fachgespräch Metall- oder Stahlbaukonstruktion, oder Teilen davon, herstellen, Erstellen einer Dokumentation Steuerungstechnisches System montieren, Inbetriebnehmen oder Instandsetzen mit Arbeitsplanung und Dokumentation Fachgespräch mit Bezug zu Kundenauftrag/-aufträgen Dauer : 16 Stunden (neu) Inklusive Fachgespräch mit höchstens 30 Minuten
10 Inhalt Teil 2 GP: Schriftliche Aufgaben Fallbezogene Aufgaben mit praxisüblichen Unterlagen schriftlich bearbeiten und Ergebnisse dokumentieren Konstruktionstechnik Funktionsanalyse WiSo Dauer 120 min (neu) Dauer 120 min (neu) Dauer 60 min
11 Gewichtung: Metallbauer FR Konstruktionstechnik Teil 1 Gesellenprüfung 30% Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Metallbau- Stahlbaukonstruktion Steuerungstechnisches System 50% 20% Insgesamt 70% 35% Insgesamt 100% Fachgespräch 30% Konstruktionstechnik 12,5% Funktionsanalyse 12,5% WiSo 10%
12 Bestehensregelung: Metallbauer FR Konstruktionstechnik Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Metallbau- Stahlbaukonstruktion Steuerungstechnisches System Fachgespräch Konstruktionstechnik Funktionsanalyse WiSo Insgesamt ausreichend ausreichend Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend Alle: kein ungnügend Insgesamt ausreichend
13
14 Neuordnung der Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht
15 Inhalt Einführung Rückblick Ergebnisse der BIBB Sitzung 21. / 22. Mai 08 Prüfungsstruktur Teil 1 GP Teil 2 GP Gewichtung der Prüfungsleistungen Bestehensregelungen
16 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht 2002 Erlass der neuen Ausbildungsverordnungen 2003 Erprobungsverordnung Gestreckte Gesellenprüfung 2006 Verbandsinterne Formulierung der Änderungen Weitergabe über ZDH an BMWI Jan Gespräch beim BMWI Ziel:.Überführung in Dauerrecht mit Änderungen zum Juli 2007 zum Auslaufen der Erprobungsverordnung Juli 2007 Verlängerung der Erprobungsverordnung bis 2009 Problem Prüfungszeit begrenzt auf 7,5 Stunden Praxisaufgaben für Teile GP
17 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht Dezember 2007 Gespräch ZDH mit BMWI und IGM Ergebnis: Einigung auf neue Prüfungsstrukturen die längere Prüfungszeiten zulassen Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des BVM Reduzierung auf 2 Prüfungstage Gewichtung von Prüfungsleistungen Februar 2008 Abschließende Gesprächsrunde BVM, ZDH mit IGM Erfolg: alle wichtigen Änderungsforderungen des BVM konnten beim Gespräch mit IGM erreicht werden
18 Ausbildungsverordnungen Metallbauer und Feinwerkmechaniker Überführung Erprobungs- VO in Dauerrecht März 2008 ZDH / IGM geben neue Verordnungsentwürfe an BMWi / BMBF zur weiteren Bearbeitung Frühjahr 2008 BMWI bearbeitet Entwürfe 21./22. Mai BIBB Gesprächsrunde Anfang Juni Entwürfe an BMWi, Weitergabe an BMBF und BM Justiz Mitte/Ende Juni Koordinierungsausschuss Bund / Länder und BIBB Hauptausschuss Endgültige Beschlussfassung Erlass der Verordnung Ziel: Regelverordnung soll zum 1. August 2008 eingeführt werden
19 Ergebnisse BIBB Sitzung 21. /22. Mai Entwurfsfassung ist abgestimmt Federführung BIBB, Abstimmung zwischen BVM, ZDH, IGM, BMBF und BMWI und Vertreter der Länder Gestreckte Prüfung wie bekannt in Teil 1 und 2 Teil 1 : 1 Prüfungsbereich Teil 2 : 4 Prüfungsbereiche (mit unterschiedlicher Gewichtung) keine Unterteilung in Teil 2 A und B
20 Prüfungsstruktur Feinwerkmechaniker Teil 1 GP: Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Teil 2 GP: Prüfungsbereiche Kundenauftrag Fertigungstechnik Funktionsanalyse Wirtschafts- und Sozialkunde
21 Inhalt Teil 1 GP: Arbeitsauftrag Arbeitsaufgabe die einem Kundenauftrag entspricht durchführen und ein darauf bezogenes Fachgespräch Herstellen und Prüfen einer funktionsfähigen Baugruppe oder Bauteil Arbeitsplan, Protokoll anfertigen Planungsaufgaben Dauer : 7 Stunden inklusive situatives Fachgespräch in höchstens 15 Minuten
22 Inhalt Teil 2 GP: Kundenauftrag Eine Arbeitsaufgabe die einem Kundenauftrag entspricht durchführen so wie ausgehend davon ein Fachgespräch führen Werkzeuge, oder Vorrichtungen oder Teile davon anfertigen, einschließlich Arbeitsplanung Programme ändern und optimieren Fehler und Störungen in Geräten,, Steuerungen feststellen, eingrenzen und beheben Eine Dokumentation erstellen Fachgespräch mit Bezug zu Kundenauftrag/-aufträgen Dauer : 16 Stunden (neu) Inklusive Fachgespräch mit höchstens 30 Minuten
23 Inhalt Teil 2 GP: Schriftliche Aufgaben Fallbezogene Aufgaben mit praxisüblichen Unterlagen schriftlich bearbeiten und Ergebnisse dokumentieren Fertigungstechnik Funktionsanalyse WiSo Dauer 120 min (neu) Dauer 120 min (neu) Dauer 60 min
24 Gewichtung: Feinwerkmechaniker Teil 1 Gesellenprüfung 30% Kundenauftrag Teil 2 Gesellenprüfung Insgesamt 70% 35% Insgesamt 100% Fertigungstechnik Funktionsanalyse WiSo 12,5% 12,5% 10%
25 Bestehensregelung: Feinwerkmechaniker Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Fertigungstechnik Funktionsanalyse WiSo Insgesamt ausreichend ausreichend Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend Alle: kein ungnügend Insgesamt ausreichend
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