Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG
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- Lisa Gehrig
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1 Dr. Günter Krings, MdB Stellv. Vors. CDU/CSU-Bundestagsfraktion Das neue Wahlrecht Eckpunkte eines Kompromisses der Koalition mit SPD & Grünen nach der Entscheidung des BVerfG!1
2 Gliederung 1. Der verfassungsrechtliche Rahmen 2. Die politischen Grundanforderungen 3. Der Lösungsweg: Sitzkontingente + Ausgleich 4. Berechnungsbeispiel. Wirkung 6. Alternativen 7. Fazit!2
3 1. Der verfassungsrechtliche Rahmen BVerfG-Urteile Kein Negatives Stimmgewicht Maximal 1 (unausgeglichene) Überhangmandate sowie Mahnung des BVerfG verständliches Wahlrecht überparteilicher Konsens: Koalition & Opposition!3
4 2. Politische Grundanforderungen Preis aller Konsensbestrebungen mit Opposition: Ausgleich aller Überhangmandate Wichtig v.a. für Union: kein Abziehen von Listenmandaten in Land A, um Überhangmandate in Land B auszugleichen ("föderale Kannibalisierung")!4
5 3. Mandatsverteilung in 3 Schritten Ausgleichsmandate durch Vergößerung Btag Verteilung in jedem Land nach Parteiergebnis vor der Wahl: Verteilung 98 auf 16 Länder - vereinfachte Darstellung -!
6 Mandatsberechnung - Schritt 1 Vor der Wahl wird die im Wahlgesetz festgelegte gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages (98) gemäß dem Anteil der Bundesländer an der deutschen Wohnbevölkerung auf die 16 Bundesländer verteilt. Mit dem Verteilungsschlüssel nach der Bevölkerungszahl setzen wir eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.!6
7 Mandatsberechnung - Schritt 2 Mit der Feststellung des Wahlergebnisses wird in jedem einzelnen Bundesland das (im Schritt 1 ermittelte) Sitzkontingent auf die einzelnen Parteien nach ihrem Zweitstimmenanteilen im jeweiligen Bundesland verteilt. Berücksichtigt werden nur Landeslisten von Parteien, die bundesweit mindestens % der Zweitstimmen (oder mindestens drei Direktmandate) errungen haben. Zweck dieses Schrittes ist v.a. die Bestimmung der Zahl der Überhangmandate (in jedem Land). Diese bleiben im nächsten Schritt selbstverständlich voll erhalten.!7
8 Mandatsberechnung - Schritt 3 Es erfolgt nun die Ergänzung des Bundestages um Ausgleichsmandate. Die Zahl der zu verteilenden Gesamtsitze wird bis zu dem Punkt erhöht, ab dem alle Parteien über so viele Sitze verfügen, wie Ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Bei dieser Gesamtzahl von Bundestagssitzen gibt es daher im eigentlichen Sinne keine Überhangmandate mehr, denn der Bundestag wird so stark vergrößert, bis die z.b. für CDU/ CSU (im Schritt 2) ermittelte Sitzzahl der Sitzzahl streng nach dem Zweitstimmenanteil von CDU/CSU entspricht.!8
9 4. Beispiel zur Berechnung - Schritt 1 Sitze für ein Land (von 98) Land A 40 Verteilung Land B Land C 30 0 nach deutscher Wohnbe- Land D völkerung Land E (= Zahl der Wahlkreise pro Land F Land mal 2) usw. Achtung: fiktive Zahlen!!9
10 Beispiel zur Berechnung - Schritt 2 übrige Parteien nach Zweitstimmen CDU nach Zweitstimmen Überhangmandate CDU (über Zweitstimmenanteil hinaus) Land A 2 1 Land B Land C Land D Land E Verteilung nach Zweitstimmenanteil im jeweiligen Bundesland Land F usw.!
11 Beispiel zur Berechnung - Schritt 3.1 Sitze n. Zweitstimmen (98) Überhangmandate, ÜM (20) Ziel: Ausgleichsmandate für Parteien ohne ÜM, bis Größenverhältnis nach Zweitstimmen zwischen den Parteien wieder hergestellt CSU = 1/4 so viele 0 FDP = 1/2 so viele 0 CDU CSU FDP SPD Grüne Linke!11 SPD 1/2 so viele 99 Grüne 1/2 so viele 99 Linke 1/4 so viele 0
12 Beispiel zur Berechnung - Schritt 3.2 Sitze n. Zweitstimmen (98) Überhangmandate, ÜM (20) Ausgleichsmandate (40) Ziel: Ausgleichsmandate für Parteien ohne ÜM, bis Größenverhältnis nach Zweitstimmen zwischen den Parteien wieder hergestellt CSU = 1/4 so viele 0 FDP = 1/2 so viele 0 CDU CSU FDP SPD Grüne Linke!12 SPD 1/2 so viele 99 Grüne 1/2 so viele 99 Linke 1/4 so viele 0
13 Beispiel zur Berechnung - Schritt 3.3 Gesamtsitze (68) Das Bundesergebnis CDU CSU FDP SPD Grüne Linke!13
14 Beispiel zur Berechnung - Schritt 3.4 Verteilung der Ausgleichsmandate auf die Länder CDU nach Zweitstimmen CDU-Überhangmandate übrige Parteien nach Zweitstimmen Ausgleichsmandate für diese Parteien Land A Land B Land C Land D Land E Land F Die Ausgleichsmandate verteilen sich dabei nach den Zweitstimmenergebnissen der Parteien auf alle Länder usw.!14
15 . Wirkung: Vergößerung des Bundestages Malta Luxemburg Zypern Estland Lettland Slowenien Litauen Ungarn Schweden Wieviele Einwohner vertritt ein Abgeordneter in den nationalen Parlamenten der EU? Finnland Irland Dänemark Bulgarien Slowakei Griechenland Österreich Portugal Tschechien Rumänien Belgien Deutschland Polen Großbritannien Italien Niederlande Frankreich Deutschland neu Deutschland alt Spanien !
16 6. Alternativen? Radikale Veränderungen Mehrheitswahl/ Grabenwahl: weder parl. Mehrheit noch Mindestmaß an gesellschaftl. Unterstützung Verhältniswahl: Abschaffung der Wahlkreies mind. von Union nicht gewollt Verrechnungsmodell Überhangmandate in Baden-Württemberg, Sachsen usw. werden kompensiert durch Abzug von Listenmandaten in NRW, Brandenburg, Bremen usw.: föderal ungerecht & Landeslisten als "Steinbruch"!16
17 7. Fazit von uns favorisierte Lösung ohne Bundestagsvergrößerung durch BVerfG unmöglich gemacht Lösung kombiniert unseren Ansatz der Listentrennung (zur Beseitigung NSG) mit Ausgleichsmandaten (nach SPD- Vorschlag) überparteilicher Konsens entspricht dem Ausgleichsmodell der meisten Bundesländer Verrechnungsmodell verhindert (keine Kannibalisierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)!17
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