Das Biogasregister im EEG 2017 Nutzerforum Biogasregister

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1 Das Biogasregister im EEG 2017 Nutzerforum Biogasregister Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag.rer.publ. 1

2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Brüssel 2

3 Dr. Martin Altrock Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Partner Herr Dr. Altrock berät umfassend zu Rechtsfragen rund um die Erneuerbaren Energien einschließlich der Fortentwicklung des Rechtsrahmens sowie zur zukünftigen Speicherung und sektorübergreifenden Verwendung des Stroms u.a. im Mobilitäts- und Wärmebereich. Geboren 1968 in Kassel 1989 bis 1995 Jurastudium in Heidelberg und Leiden (NL) 1996 bis 1997 Studium der Verwaltungswissenschaften an der DHV Speyer 1995 bis 1997 Referendariat am OLG Karlsruhe 1997 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2001 Promotion an der Universität Heidelberg Seit 2000 Rechtsanwalt bei BBH und seit 2006 Partner Berlin Magazinstr Tel +49 (0)

4 Agenda 1. Was ist neu im EEG 2017? 2. Was ist neu im Biogasregister? 4

5 Neue Regelungen für Biomethan im Überblick: 1 Ausschreibungspflicht mit Anschlussförderungsoption Anrechnungspflicht bei Stromsteuerbefreiung, 53c EEG Änderung von 7 Abs. 2 EEG: Abweichungsverbot Stärkung der Rolle der Clearingstelle EEG, u.a. 57 V EEG 9 Abs. 5 EEG: gasdichte Abdeckung des Gärrestlagers wegen 150-Tage-Regelung bei neuen BHKW nicht mehr nötig 5

6 Neue Regelungen für Biomethan im Überblick: 2 Bioabfallanteil: 43 Abs. 1 EEG ( 90 % ) vv. 39h Abs. 3 EEG ( überwiegend ) Neuer Maisdeckel für Bestandanlagen in der Ausschreibung: 39f EEG Rückverstromtes Speichergas: gemischter Einsatz (Speichergas und Biogas) jetzt zulässig, 19 Abs. 3 S. 4 EEG Übergangsregelungen für Bestandsanlagen wurden fortgeschrieben 6

7 Ermittlung Marktprämie: Ausschreibungen Anzulegender Wert Wird über Ausschreibungen ermittelt, falls nicht unmittelbar aus EEG Marktprämie Marktprämie Marktwert 7

8 Anzulegender Wert für Biogasanlagen im EEG 2017 Ergibt sich für Neuanlagen bis 150 kw aus den 19, 42 ff. EEG Bis 100 kw: Einspeisevergütung, darüber Marktprämie Struktur der EEG bleibt gleich: Biomasse, Bioabfälle (und Gülle) Degression weiter 0,5 % zum 1.4. und Höchstbemessungsleistung 50 % ab 100 kw, darüber Monatsmarktwert Biomethanstrom weiter aus obligatorischer KWK, Gasabtausch, Massebilanzierung (EuGH: Europäisches Gasnetz als Gegenstand d. Mb.) Neuanlagen ab 150 kw: Ausschreibungspflicht, 22 Abs. 4, 39-39h EEG Teilnahme auch von kleineren Bestandanlagen an Ausschreibungen, um Anschlussförderung zu erreichen Übergangsregelung: 22 Abs. 4 Nr. 2 EEG: IBN bis ohne Ausschreibung, wenn BImSchG-Genehmigung vor erteilt wurde 50, 50a EEG Ansprüche (Flexzuschlag) bleiben unberührt 8

9 Grundlegende Funktionsweise von Ausschreibungen BNetzA Anlagenbetreiber Schreibt aus (Biomasse jährlich zum 1.9.) Nach IBN der Anlage Zuschlag Bietet: - Gebotsmenge (kw) und - Gebotswert (Ct/kWh) Förderung entsprechend der gleitenden Marktprämie durch Netzbetreiber 9

10 Ausschreibungsbedingungen im Überblick Biomasse, 39 ff. EEG 2017 Teilnahmepflicht Teilnahmevorauss. Ab 150 kw - administrativ Bau-/BImSchG-Genehmigung, Registermeldung - finanziell 60 /kw Höchstwert 14,88 Ct/kWh 1%/a ab 2018 Pönalen Besonderheit Nach 18, 20, 22, 24 Monaten, Ggf. Verlängerung, wenn Rechtsbehelf Dritter eingelegt wurde Anschlussförderung: - nur noch acht Jahre Förderung vor sich - Höchstgebot dann 16,9 Ct/kWh - Rechtsfolge: uniform pricing (bis 150 kw) - Anlagenbetreiber bestimmt innerhalb eines Zeitfensters, ab wann neuer Anspruch gilt - ab dann gilt Anlage als neu (unter EEG 2017) in Betrieb genommen - Dauer: 10 Jahre - Sonderanforderungen: Maisdeckel 10

11 Rückforderung von EEG-Vergütung: Einrede nach 57 Abs. 5 Satz 2 EEG Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, zu viel ausgezahlte Förderung von Anlagenbetreibern zurückzufordern Es gilt eine verkürzte Verjährungsfrist von zwei Jahren Einschränkung der Rückforderungspflicht durch EEG 2017: Zahlung ist in Übereinstimmung mit dem Ergebnis eines Verfahrens der Clearingstelle EEG erfolgt und Rückforderung beruht auf der Anwendung einer nach der Zahlung in anderer Sache ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung Rechtsfolge: Anlagenbetreiber kann für Zahlungen, die bis zur höchstrichterlichen Entscheidung geleistet worden sind, die Einrede der Übereinstimmung mit einer Entscheidung der Clearingstelle EEG erheben und muss nicht zurückzahlen. Einrede gilt auch im Verhältnis VNB ÜNB für die Auszahlung von Vergütungen greift Einrede nicht, nur für Rückforderungen 11

12 Agenda bzw. Inhalte 1. Was ist neu im EEG 2017? 2. Was ist neu im Biogasregister? 12

13 Matrix 13

14 Kriterium 35a: Verweildauer, Gasverbrauchseinrichtung Gasdichte Abdeckung nicht mehr erforderlich, da Methanemissionen über 150-Tage-Regelung zur Verweildauer minimiert werden können, 9 Abs. 5 EEG Es sollen unnötige Kosten für die gasdichte Abdeckung vermieden werden Gilt für Anlagen mit IBN seit und unter EEG 2014 Gilt wohl nicht für Anlagen mit IBN unter EEG 2012, obwohl diese 150-Tage-Regelung einhalten müssen Pflicht zur gasdichten Abdeckung entfällt nicht für Nawaro- Bonus-Anlagen nach EEG

15 Kriterium 39a: Bioabfälle (überwiegend) Gilt für neue Anlagen in der Ausschreibung und für Bestandsanlagen, wenn diese über 39f EEG 2017 in Ausschreibungen einbezogen werden Wenn der anzulegende Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt Kriterium 39 (mindestens 90 %) Genaue Höhe noch unklar: was ist überwiegend? wohl jedenfalls weniger als 90 % In Anlehnung an überwiegend beim Landschaftspflegebonus im EEG 2009 und da der Clearingstelle EEG: wohl jedenfalls mehr als 50 % (vgl. Leitfaden) 15

16 Kriterium 51: Maisdeckel (50-44 %) Gilt nur für neue Anlagen in der Ausschreibung und für Bestandsanlagen über 39f EEG, wenn diese in Ausschreibungen einbezogen werden Schrittweise Absenkung des Anteils an Mais und Getreidekorn an den insgesamt zur Biogaserzeugung verwendeten Substrate Höchstens 50 Masseprozent für Anlagen, die 2017 oder 2018 einen Zuschlag erhalten haben Höchstens 47 Masseprozent für Anlagen, die 2019 oder 2020 einen Zuschlag erhalten haben Höchstens 44 Masseprozent für Anlagen, die 2021 oder 2022 einen Zuschlag erhalten haben 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ., BBH Berlin Tel +49 (0)

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