Tätigkeitsbericht 2007 / 2008

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1 ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2007 / 2008 Region Unterfranken Zentrale und Region Oberfranken Region Mittelfranken Region Oberpfalz Region Niederbayern Region Schwaben Region Oberbayern

2 Zentrum Bayern Familie und Soziales Tätigkeitsbericht 2007/2008

3 Vorwort Vorwort Zwei Jahre nach der letzten Ausgabe freue ich mich, Ihnen wieder einen aktuellen Bericht über unsere Arbeit im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) präsentieren zu können. Auf einige der wichtigen Ereignisse des Berichtszeitraums möchte ich kurz eingehen. Das Jahr 2007 begann im Januar mit einer grundlegenden Änderung in der Familienpolitik das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) abgelöst und die neue Lohnersatzleistung Elterngeld eingeführt. Das ZBFS hat für die Einführung des Gesetzes in der Praxis bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen, von der intensiven Begleitung der Software-Entwicklung über die Gestaltung der neuen Antragsformulare bis hin zum tatsächlichen Vollzug. Mit vereinten Kräften und unermüdlichem Einsatz meisterten alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die enormen Anforderungen. Im Februar 2007 fusionierten die beiden bisherigen Regionalstellen im Regierungsbezirk Oberbayern zur Regionalstelle Oberbayern. Die Folge waren organisatorische und personelle Veränderungen mit zahlreichen Umzügen. Am Herzen lagen uns vor allem ein gedeihliches Miteinander aller Beschäftigten sowie das Zusammenwachsen der früher getrennten Dienststellen. Wichtige Leitungspositionen sind neu zu besetzen gewesen: Im April 2007 wurden im Rahmen eines prächtigen Festaktes im Markgräflichen Opernhaus zu Bayreuth buchstäblich mit Pauken und Trompeten Vizepräsident Dr. Norbert Kollmer, Leitende Ärztin Dr. Margarethe Lorenz, Strategischer Produktmanager Familie / Stiftungen Erwin Manger sowie der Leiter der Regionalstelle Oberfranken Alfred Zipfel-Zinn offiziell in ihre Ämter eingeführt. 3

4 Vorwort In Erfüllung einer Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen traten am eine neue Geschäftsordnung und ein moderner Leitfaden für Führung, Kooperation und Personalmanagement in Kraft. Mit einer im September 2007 begonnenen Organisationsuntersuchung unter Beteiligung der Deloitte & Touche GmbH sollten Kennzahlen zum Personalbedarf entwickelt, der Personalbedarf berechnet und auch Optimierungspotentiale angesprochen werden. Die Ergebnisse wurden im November 2008 vorgestellt. Ein vielbeachtetes Jubiläum führte Eltern mit ihren Kindern zum Circus Krone in München: Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind, die Familien und Schwangere in Not mit finanziellen Hilfen unterstützt, feierte dort am mit einer faszinierenden, allseits bejubelten Sondervorstellung ihren 30. Geburtstag. Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht können Sie auch in dieser Ausgabe zunächst Berichte über die Produktgruppen der Zentrale lesen. Im Anschluss informieren wir Sie über die Aktivitäten und Ereignisse unserer Regionalstellen. Schließlich finden Sie auch ein Telefon-, Fax- und -Verzeichnis sowie mehrere Organigramme. Ich freue mich, Ihnen den Tätigkeitsbericht erstmals auch auf CD (mit einem tabellarischen Anhang) präsentieren zu können. Der Bericht mit Anhang ist auch im Internet unter sowie im Intranet abrufbar. Nur mit motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lassen sich die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen meistern. An dieser Stelle möchte ich mich daher bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für Ihren großartigen Einsatz bedanken. Ihr Bernd Linstädt Präsident des Zentrums Bayern Familie und Soziales 4

5 Inhalt Inhalt Seite Wichtige Ereignisse der Jahre 2007 und Familie / Stiftungen 8 Kinder- und Jugendhilfe: Bayerisches Landesjugendamt 31 Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren 36 Schwerbehindertenrecht Integrationsamt 44 Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge 64 Förderbereich (Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen) 74 Ärztlicher Dienst 94 Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) 97 Zentrale Aufgaben 105 Regionalstellen 115 Mittelfranken 119 Niederbayern 122 Oberbayern 125 Oberfranken 127 Oberpfalz 135 Schwaben 139 Unterfranken 141 Dienststellen des ZBFS 145 Organigramme des ZBFS Übersichten 1-3 5

6 Wichtige Ereignisse Wichtige Ereignisse der Jahre 2007 und : Einführung des Elterngeldes Fusion der Regionalstellen Oberbayern I und II; Reinhard Kelch wird mit der Leitung der Regionalstelle beauftragt Inkrafttreten der Geschäftsordnung des ZBFS und des Leitfadens zu Führung, Kooperation und Personalmanagement im ZBFS Dr. Norbert Kollmer tritt die Nachfolge von Dr. Karola Hery als Vizepräsident an Einführung Online-Antrag für das Elterngeld Festakt im Markgräflichen Opernhaus in Bayreuth Verkauf der letzten versorgungseigenen Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall Überreichung Grundzertifikat zum Audit berufundfamilie an die Regionalstelle Oberfranken Helmut Krauß tritt die Nachfolge von Jürgen Hild als Leiter der Regionalstelle Niederbayern an Auftaktveranstaltung zur Organisationsuntersuchung Welttag der Menschen mit Behinderung Inkrafttreten der Dienstanweisung für die Innenrevision 6

7 Wichtige Ereignisse 2008: Sondervorstellung im Circus Krone in München anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Einführung zentraler Broschürenversand über das Verwaltungsportal Bayern Überreichung Grundzertifikat zum Audit berufundfamilie an die Regionalstellen Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberpfalz, Schwaben und Unterfranken November 2008 Abschluss Organisationsuntersuchung mit Präsentation der Untersuchungsergebnisse Welttag der Menschen mit Behinderung Dezember 2008 Einführung Online-Antrag für das Landeserziehungsgeld 7

8 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Familie / Stiftungen Elterngeld Der Beginn des Berichtszeitraumes fällt zusammen mit einem Paradigmenwechsel 1 in der Familienpolitik. Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) wurde zum durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) abgelöst, was z. T. auch als kopernikanische Wende 2 wahrgenommen wurde. An die Stelle der reinen Sozialleistung Bundeserziehungsgeld trat die Einkommensersatzleistung Elterngeld, die das durch die Betreuung im ersten Lebensjahr des Kindes wegfallende Einkommen weitgehend ersetzen soll. Die gleichzeitig eingeführten Partnermonate häufig auch Vätermonate genannt sollen die Gleichstellung der Geschlechter verstärken. Die Startphase der neuen Familienleistung wurde von einem großen Medienecho begleitet. Zusätzlich zu ihrer Hauptaufgabe, das neue Gesetz trotz der sehr kurzen Vorlaufzeit schnellstmöglich umzusetzen, waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Eilanfragen von Presse, Rundfunk und Fernsehen zur neuen Leistung beschäftigt. Zu den Aktivitäten zählten etwa Beratung und Interview für den ARD Ratgeber Geld, Berichte im regionalen Fernsehen, Interviews in verschiedenen Sendeformaten des Bayerischen Rundfunks, Telefonsprechstunden in Zusammenarbeit mit regionalen Tageszeitungen und Beratungen auch überregionaler Zeitungen und Zeitschriften wie Focus, Spiegel, Die Welt und Leben & Erziehen. Durchgängig hoch war das Medieninteresse an den sogenannten Vätermonaten. Statistische Daten für das jeweilige Verbreitungsgebiet der Tageszeitungen waren bereitzustellen und Interviewpartner zu vermitteln. Vorbereitung Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat für die Vorbereitung des Gesetzesvollzuges bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. 1 Vgl. u.a. Welt online vom Die Welt vom

9 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Software Bereits im Februar 2006 wurden erste Kontakte zum Software-Entwickler, dem Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) aufgenommen. Ab Mai 2006 wurde der Software-Entwickler intensiv fachlich begleitet. Nur aufgrund dieser engen Begleitung konnte zu Beginn des Jahres 2007 eine einsatzfähige Software zur Verfügung gestellt werden. Diese kommt auch in anderen Bundesländern zum Einsatz. In Bayern entwickelte Bescheidtexte finden auch in anderen Ländern Verwendung. Vordrucke und Internet Im Auftrag der Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe Elterngeld hat das ZBFS die Antragsvordrucke entwickelt. Ziel war es, trotz der Komplexität des Gesetzes die Vordrucke und die entsprechenden Erläuterungen übersichtlich und verständlich zu gestalten. Dies war mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Hier war es nötig, in der Praxis künftig auftretende Fragestellungen in die Betrachtung einzubeziehen und vorab Lösungen zu entwickeln. Die Vordrucke wurden weitgehend von den anderen Bundesländern übernommen. Zunächst wurde nur eine kleine Auflage gedruckt, um möglichst schnell die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung einfließen zu lassen. So konnten die Vordrucke bereits Mitte des Jahres 2007 optimiert werden. Mit jeder Neuauflage werden die Formulare entsprechend den Rückmeldungen und Bedürfnissen der Praxis angepasst. Gerade junge Menschen nutzen das Internet sehr häufig zur Information. Daher haben wir von Beginn an sehr viel Wert auf einen guten Internet-Auftritt gelegt. So wurde das Elterngeld A Z konzipiert, damit sich junge Eltern zu ihrer individuellen Situation gezielt informieren können. Die Formulare und das Informationsblatt können am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Schulungen Unmittelbar im Anschluss an die dritte Lesung des Gesetzes am wurden die Beschäftigten auf die neuen Regelungen vorbereitet und intensiv geschult. Der Unterricht bezog sich sowohl auf elterngeldspezifische Fragestellungen als auch auf steuerrechtliche Probleme und die Handhabung der EDV. Ein speziell entwickeltes, mit Anwendungsbeispie- 9

10 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen len aus der Praxis angereichertes Schulungskompendium soll den Anwendern Orientierung geben. Es wird laufend fortgeschrieben. Obwohl es lediglich als interne Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht ist, hat es zumindest in Teilen Verbreitung im Bundesgebiet gefunden, nachdem es der Bundesrechnungshof als beispielgebende Bearbeitungshilfe herausgestellt hat. Unter dem Stichwort Fit fürs Elterngeld wurden über das ganze Jahr auch mehrtägige Schulungen durchgeführt. Dabei wurden auch Hilfestellungen zur Kommunikation und Stressbewältigung gegeben. Personal Im Fokus der Vorbereitung stand die Frage, welchen Personalbedarf der Gesetzesvollzug mit sich bringen würde. Der Bundestag ging hier zunächst davon aus, dass der Vollzugsaufwand von BErzGG und BEEG in etwa gleich bleiben würden: Dem Mehraufwand durch die genauere Erfassung des Einkommens der antragstellenden Person und die zu erwartende stärkere Beteiligung der Väter stehen Entlastungen gegenüber. Zum einen ist eine Prüfung des Familieneinkommens nicht mehr erforderlich, zum anderen entfällt der bisher für das zweite Lebensjahr des Kindes gesondert zu stellende zusätzliche Erziehungsgeldantrag. 3 Anders dagegen die Länderkammer, deren Behörden bzw. beauftragte Stellen nach 12 Abs. 1 BEEG i.v.m. Art. 85 Grundgesetz für den Vollzug zuständig sind: Alle Länder gehen davon aus, dass für den Vollzug des Elterngeldes erheblich mehr Personal benötigt wird. 4 Diese Einschätzung hat sich als richtig erwiesen (siehe auch Seiten 12 und 110). Um einen optimalen Start zu gewährleisten, haben die Zentrale und die Regionalstellen Personal zu Lasten anderer Produktgruppen umgesetzt. Es zeigte sich sehr bald, dass diese Maßnahme sehr weitsichtig war, denn der enorme Informationsbedarf der Eltern, die Komplexität des Gesetzes und vor allem die Vielschichtigkeit von Lohn- und Gehaltsmitteilungen (z. B. Überstunden, Schichtzulagen u. dgl.) war allein mit dem zuvor im Erziehungsgeld tätigen Personal trotz des sehr engagierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu bewältigen. 3 BT-Drucksache 16/1889, Seite 18 4 Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Plenarprotokoll 827 des Bundesrates vom , Seite

11 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Online-Antrag Prunkstück des Internetauftritts ist der eigens vom ZBFS im April 2007 entwickelte Online- Antrag. Die Eltern werden in Interviewform entsprechend ihren Angaben durch den Antrag geführt. Sie müssen nur die Angaben machen, die im konkreten Fall tatsächlich erforderlich sind. Die Antragstellung wird dadurch erheblich erleichtert. Eine Zwischenspeicherung ist möglich, die Eingaben gehen also nicht verloren, wenn die Antragstellung unterbrochen wird. Der Online-Antrag ist unter abrufbar. Er ist auf eine sehr positive Resonanz bei den Eltern gestoßen. Für mein drittes Kind kam ich nun erstmals in den Vorzug, den Elterngeldantrag online auszufüllen. Welche Zeitersparnis! Klarer Aufbau der Seiten, leichte Navigation, viele Links mit Erklärungen etc. So sollten alle Behördenseiten aufgebaut sein und dem Bürger nutzbar gemacht werden! Ich bin begeistert, diesen Antrag online stellen zu können. Vielen Dank. Der Online-Antrag ist super. Leicht verständlich, schnell ausgefüllt und auch noch Porto gespart. Ich habe mich vorher am "Papierantrag" versucht - gar kein Vergleich Danke. Dies sind nur einige von vielen positiven Rückmeldungen. Mittlerweile haben über Antragsteller diesen besonderen Service angenommen. Das Saarland setzt den Online- mittlerweile ebenso erfolgreich Antrag ein. Vollzug Aufgrund der umfassenden Vorbereitungen konnte zügig mit dem Gesetzesvollzug begonnen werden; noch im Januar 2007 konnten die ersten Bescheide versandt und die ersten Zahlungen angewiesen werden. Nennenswerte Anlaufschwierigkeiten gab es nicht. Folgen- Auffälligkeiten haben sich de herausgebildet: 11

12 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Hohe Nachfrage nach Information und Beratung Das neue Elterngeld hat einen enorm hohen Beratungsbedarf ausgelöst. Bayernweit wurden bereits im ersten Quartal 2007 geschätzt über Telefonate abgewickelt. Rat such- ten dabei nicht nur die Eltern. Auch Steuerberater, Rechtsanwälte und die Medien stellten die verschiedensten Fragen und begehrten Auskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Gesetzes. Auch Telefonaktionen mit regionalen Zeitungen und Vorträge bei Vereinen und Verbänden waren zu organisieren. Hoher Vollzugsaufwand Eine außerordentlich komplizierte Ermittlung und Berechnung des maßgebenden Einkom- mens, die aufwändige Prüfung der komplexen Anspruchsvoraussetzungen, die verschiedensten individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und der erheblich erweiterte Berechtigtenkreis verursachen einen gesteigerten Verwaltungsaufwand. Selbst bei an sich einfach gela- gerten Fällen müssen an die hundert Einzelwerte erfasst, bewertet, hinzugerechnet oder abgezogen werden. An schwierigen Fällen sitzt ein Sachbearbeiter durchaus einmal einen halben Tag. Trotz aller Anstrengungen der Länder auch in personeller Hinsicht lassen sich deshalb Wartezeiten teilweise nicht vermeiden, so die damalige Bayerische Familienminis- in den Regionalstellen ist z. B. terin Christa Stewens in der Pressemitteilung vom Die Elterngeldstellen mussten dementsprechend personell weiter verstärkt werden (siehe dazu auch Seite 110). Zur Abfederung der steigenden Belastung sind ergänzend organisatorische Maßnahmen getroffen und für die Elterngeldbearbeiter ein telefonfreier Tag eingeführt worden. Laufzeiten Trotz gelegentlicher Kritik lag das ZBFS im Vergleich mit anderen Bundesländern mit durchschnittlich 25 Tagen ganz vorne. Der Nordbayerische Kurier nahm sich in seinem Artikel vom des Themas an und zitierte hierzu Herrn Präsidenten Bernd Linstädt: Mit dem gegenwärtigen Personal leisten wir einen ordentlichen und guten Gesetzesvollzug. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lag die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung bundesweit zwischen vier und 12

13 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen sechs Wochen 5. Bayern lag von Anfang an in der Spitzengruppe, mittlerweile konnte hier die Dauer auf drei Wochen verkürzt werden. Trotz vieler Vorkehrungen lassen sich aber bei über Anträgen in den ersten beiden Jahren Ausreißer nicht gänzlich verhindern. Weitere Entwicklung Initiative zur Gesetzesvereinfachung Der Freistaat startete eine Länderinitiative zur Vereinfachung des Elterngeldes. Ziel des Vorhabens ist eine schnellere Ausreichung der Leistung an die Eltern und der Abbau unnötiger Bürokratie. Die Eltern aber brauchen das Geld schnell, da nach der Geburt eines Kindes auch die Ausgaben schnell anfallen. Die komplizierten Regeln müssen im Interesse der Eltern dringend geändert werden wir erarbeiten deshalb zur Zeit entsprechende Vereinfachungsvorschläge, erklärte die damalige Familienministerin Christa Stewens in der Pressemitteilung vom Dies war zugleich der Startschuss für intensive Vorarbeiten. In enger Zusammenarbeit unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) wurden Vorschläge erarbeitet und auf ihre Wirkungen hin überprüft. Hierzu wurden vielfach verschiedene Berechnungen fiktiv im Testbetrieb durchgeführt. Am wurde schließlich ein mit den anderen Ländern abgestimmter Gesetzesantrag des Freistaates Bayern in den Bundesrat eingebracht. 6 Zu den Vorschlägen hat sich die Bundesregierung kritisch geäußert 7. Inzwischen haben sich die beiden Positionen angenähert; auf Fachebene liegt bereits ein gemeinsamer Entwurf vor. ELENA-Verfahrensgesetz Durch das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA sollen die bisher papiergebundenen Bescheinigungen, die Arbeitnehmer zur Beantragung verschiedener Sozialleistungen benötigen, abgelöst werden. 8 Der Arbeitgeber meldet künftig die monatlichen Lohn- und Gehaltsdaten entsprechend einem vorgegebenen Datensatz an eine zentrale Speicherstelle, von der die Einkommensnachweise elektronisch abgefragt werden können. Das ZBFS hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet. Besonderer Ein- 5 Vgl. zuletzt BT-Drucksache 16/11351, Antwort vom auf die Fragen Nr. 55 und Nr Vgl. BR-Drucksache 225/08 7 Vgl. BT-Drucksache 16/9897 und hib-meldung vom Vgl. BT-Drucksache 16/

14 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen satz war gefragt bei der Prozessbeschreibung des Elterngeldverfahrens und dem Aufbau des multifunktionalen Verdienst-Datensatzes (MVDS). Organisationsuntersuchung Mit der im September 2007 begonnenen Organisationsuntersuchung unter Beteiligung der Deloitte & Touche GmbH sollten Kennzahlen zum Personalbedarf entwickelt, der Personalbedarf berechnet und auch Optimierungspotentiale angesprochen werden. Die unterschiedlichen Verwaltungsabläufe wurden erfasst und in sogenannten Modulen abgebildet. Die entsprechenden Modulbearbeitungszeiten wurden in den Regionalstellen Mittelfranken und Oberbayern/Bayerstraße durch Zeitaufschreibungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhoben. Über Datenerhebungsformulare mussten anschließend erfasst und ausgewertet werden. Näheres zur Organisationsuntersuchung können Sie auf Seite 110 nachlesen. EDV-Unterstützung Anfang 2007 konnte mit einer Startversion des EDV-Verfahrens ELGiD (Elterngeld im Dialog) begonnen werden. Es wurde vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg- Vorpommern (DVZ-MV) in enger Zusammenarbeit mit dem ZBFS und auch anderen Anwendern entwickelt. In intensiver Abstimmung mit den Anwendern waren viele Ergänzungs- und Änderungswünsche einzuarbeiten. Ziel ist es, die Nutzerfreundlichkeit weiter zu steigern. Gelegentlich auftretende Systemstörungen wurden in mehreren Spitzengesprächen mit dem Rechenzentrum (RZ) Nord und dem DVZ-MV behoben. Besondere Sorgfalt war auf die Entwicklung von auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Bescheidmustern zu legen. 14

15 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Erwin Manger, Herr Straufen, Frau Sorgatz, Geschäftsführer Ludwig, Präsident Bernd Linstädt, Andrea Klein (1. Reihe v. l.) bei Verhandlungen in Schwerin (Foto: ZBFS) Progressionsbescheinigung Das Elterngeld ist steuerfrei, wird jedoch nach 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. j EStG bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige Einkommen des Elterngeldbeziehers unterliegt (Progressionsvorbehalt). Nach 32b Abs. 3 EStG haben die Träger der Sozialleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bei Einstellung der Leistung oder spätestens am Ende des jeweiligen Kalenderjahres dem Empfänger die Dauer des Leistungszeitraums sowie Art und Höhe der während des Kalenderjahres gezahlten Leistungen mit Ausnahme des Insolvenzgeldes zu bescheinigen. Aus diesem Grund wurden allen Eltern, die im Kalenderjahr 2007 Leistungen erhalten haben, Progressionsbescheinigungen übersandt (2007: Schreiben, 2008: Schreiben). Statistische Daten Für die im Jahr 2007 in Bayern geborenen Kinder wurde Elterngeld in Fällen von einem Elternteil alleine beantragt, in Fällen stellten beide Elternteile einen Antrag. Insgesamt belief sich damit die Summe der Anträge auf Ausgehend von der Geburtenzahl beantragten 97,6 % der Eltern Elterngeld. Nach Berechnungen des Statisti- 15

16 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen schen Bundesamtes 9 ergibt sich unter Berücksichtigung der Mehrlingsgeburten ein Anteil von über 99 %. Die Bewilligungsquote betrug 97,3 %. In den Fällen, in denen die Anträge abgelehnt werden mussten, übten die Antragsteller ganz überwiegend eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 30 Wochenstunden aus. Die Anträge von Vätern erreichten 2007/2008 einen Anteil von 18,90 %, für das Jahr 2008 allein 22,11 %. 23,00% 22,50% 22,00% 22,11% 21,69% 22,67% 22,41% 22,31% 22,20% 22,10% 21,50% 21,00% 21,09% 20,50% 20,00% Bayern Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Oberpfalz Oberbayern Niederbayern Schwaben Anteil der Väter an den 2008 gestellten Anträgen (Auswertung ZBFS) Während 87,8 % der Mütter Elterngeld für die Höchstdauer von zwölf Lebensmonaten beanspruchen, machen von den Vätern hiervon nur 8 % Gebrauch. Der weitaus überwiegende Anteil, nämlich 74,1 %, begnügt sich mit zwei Partnermonaten. Durchschnittlich werden im Monat 644 Euro Elterngeld ausbezahlt, wobei es gravierende Unterschiede zwischen den Zahlbeträgen für Mütter und Väter gibt. Erhält ein Anteil von 19,2 % der Väter den Höchstbetrag von monatlich Euro, sind dies bei den Müttern le- 9 Vgl. Pressemitteilung vom unter p002.ps ml 16

17 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen diglich 2,8 %. Mehr als ein Viertel der Mütter, und zwar 26,5 %, erhalten zwischen 300 und 500 Euro im Monat, weitere 26,3 % beziehen den Mindestbetrag von monatlich 300 Euro. Bei den Vätern beträgt dieser Anteil noch 12,1 %. Zahlungsvolumen Im Haushaltsjahr 2007 waren die Ausgaben in Bayern für das Elterngeld auf Grund der Neueinführung dieser Leistung mit 286,7 Millionen Euro noch verhältnismäßig gering. Damit flossen nach Bayern 16,4 % der Gesamtausgaben von Millionen Euro (Bund). Im Haushaltsjahr 2008 stieg der Anteil sogar auf 17,4 %. In Bayern wurden 729,3 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt (Summe Bund 4,185 Milliarden Euro). Vor- und Streitverfahren Elterngeld und Landes- und Bundeserziehungsgeld * 2008* Widerspruchsvorlagen an die Zentrale (1.334) (1.826) Klagen (189) 378 (312) Berufungen (11) 70 (50) Revisionen (3) 2 (2) * Zahlen in Klammern ausschließlich Elterngeld Durch den Wechsel vom Erziehungsgeld zum Elterngeld haben auch die Rechtsbehelfsverfahren deutlich zugenommen. Allein im Elterngeld gingen im Berichtszeitraum 2839 (2007) und 4002 (2008) Widersprüche ein. Die Stichtagsregelung im BEEG, wonach Eltern von vor dem geborenen Kindern keinen Anspruch auf Elterngeld haben, verstößt nicht gegen die Verfassung (BSG vom , Az. B 10 EG 5/07 R). Viele Fragen aus dem Gesetzesvollzug sind noch nicht höchstrichterlich entschieden. 17

18 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Bayerisches Landeserziehungsgeld Gesetzesänderung Der Freistaat Bayern gewährt als eines von lediglich vier Ländern ein eigenes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Das Bayerische Landeserziehungsgeld wurde in seiner bisherigen Ausgestaltung im dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Anders als das Bundeserziehungsgeld, das bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres beansprucht werden konnte, endet die Zahlung des Elterngeldes ohne Verlängerung des Auszahlungszeitraumes spätestens mit dem 14. Lebensmonat des Kindes. In den meisten Fällen läuft der Bezug des Elterngeldes mit dem 12. Lebensmonat aus. Eine lückenlose Leistung im Anschluss an das Elterngeld machte eine Anpassung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes nötig. Zunächst waren verschiedene Lösungsmodelle in der politischen Diskussion 10. Insoweit wurde das ZBFS zur Ausgestaltung der Regelungen hinzugezogen. Am hat der Bayerische Landtag 11 die Gesetzesänderung beschlossen und das Bayerische Landeserziehungsgeld als Anschlussleistung an das Elterngeld ausgestaltet 12. Es kann für Geburten ab dem bereits ab dem 13. längstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, der Leistungsbeginn variiert entsprechend den individuellen Verhältnissen. Neben der Veränderung der Leistungshöhe und der Anhebung der Einkommensgrenzen ist die Einführung einer weiteren Anspruchsvoraussetzung neu. Für den Bezug von Landeserziehungsgeld muss jetzt die Früherkennungsuntersuchung U 6 bzw. U 7 nachgewiesen sein. Das neue Gesetz hat im Verwaltungsvollzug weitreichende Konsequenzen: Ein neues EDV-Verfahren für Geburten ab musste entwickelt, Formulare und Bescheidmuster mussten neu gestaltet werden. 10 Vgl. Pressemitteilung des BayStMAS vom ; Presseinfo der Bayerischen Staatskanzlei vom Betreuungszuschuss ; Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom Drucksache 15/ Das Gesetz wurde im GVBl 2007, 442 am verkündet 18

19 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Die wesentlichste und schwierigste Änderung im EDV-Verfahren war der variable Leistungsbeginn, bei dem ein Datenabgleich zwischen Elterngeld und Landeserziehungsgeld vorzunehmen ist. Für die Zahlungsabwicklung wird für Geburten ab das BayMBS (Bayerisches Mittelbewirtschaftungssystem) genutzt. Neu entwickelt wurde zudem der Online-Antrag auf Landeserziehungsgeld samt Online- Datenübernahme in das Fachverfahren. Im Jahr 2008 waren der Jahrgang 2006 nach dem alten Recht und der Jahrgang 2007 nach dem neuen Recht zu bearbeiten. Dies führte zu einer Steigerung der Anträge von im Jahr 2007 auf im Jahr Auswirkungen der Pendlerpauschale Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens werden von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit die Werbungskosten abgezogen. Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber in 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 EStG, dass Aufwendungen nur noch für die Fahrt ab dem 21. Kilometer angesetzt werden können. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung für verfassungswidrig gehalten und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Beschluss vom ). Entscheidungen zum Landeserziehungsgeld sind dementsprechend mit einem Vorbehalt versehen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am die Neuregelung verworfen, der Gesetzgeber die alte Regelung wieder eingeführt. Von den Änderungen betroffene Landeserziehungsgeldfälle müssen neu entschieden werden. Zahlungsvolumen Für das Landeserziehungsgeld wurden im Kalenderjahr ,1 Millionen Euro aufgewendet, im Kalenderjahr 2008 erhöhten sich diese Aufwendungen um etwa 23,6 Millionen Euro auf 127,7 Millionen Euro. 19

20 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Rückblick Für die Geburtsjahrgänge 1986 bis 2006 gewährte das ZBFS die Leistung Bundeserziehungsgeld. In diesem Zeitraum wurden über 2,4 Millionen Anträge bearbeitet; allein innerhalb der letzten zwölf Jahre vor Einführung der neuen Leistung kamen etwa 5,1 Milliarden Euro zur Auszahlung. Im Haushaltsjahr 2007 wurden insgesamt noch 268,7 Millionen Euro gezahlt, im Haushaltsjahr 2008 verringerte sich das Ausgabenvolumen nochmals deutlich auf 77,8 Millionen Euro. Geburten und Bundeserziehungsgeldanträge in Bayern Jahr Geburten Anträge Fallzahlen absolut prozentual ,09 % ,53 % ,53 % ,59 % ,66 % ,75 % ,63 % ,03 % ,12 % ,65 % ,01 % ,79 % ,63 % ,99 % ,74 % ,74 % ,35 % ,25 % ,15 % ,27 % ,89 % 20

21 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Kommunaler Familientisch Das ZBFS koordiniert die Einrichtung "Kommunale Familientische Bayern" im Auftrag des StMAS. Unter dem Motto Zusammenkommen, miteinander reden und gemeinsam nach Lösungen suchen ist ihr Ziel, die Lebensbedingungen von Familien in einer Kommune durch die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte nachhaltig zu verbessern, die bereits vorhandenen familienfreundlichen Aktivitäten verstärkt zu vernetzen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Erfordernisse und den Handlungsbedarf vor Ort festzustellen. 21

22 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Stiftungsleistungen Die 1978 gegründete Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind verfolgt zwei Stiftungszwecke. Im Rahmen des Stiftungszweckes I Hilfen für Familien in Not werden hauptsächlich Unterstützungsleistungen an Familien, die unverschuldet in Not geraten sind, in Form von Schenkungen und Darlehen ausgereicht. Zudem werden Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen unterstützt. Für diese Zwecke stehen der Stiftung Mittel des Freistaates Bayern, Erträge des Grundstockvermögens sowie Spenden zur Verfügung. Im Jahr 2007 konnten an insgesamt 219 Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien, die sich in einer offensichtlich schweren Notlage befanden, Leistungen in Höhe von rund Euro ausgereicht werden wurden 227 Antragsteller mit einem Gesamtbetrag von über Euro unterstützt. Dazu kommen Leistungen aus dem Bayerischen Sozialfonds und dem Nachlass des 1998 verstorbenen Benediktinerpaters Emmeram. Zudem erhalten Eltern bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen von der Landesstiftung eine einmalige Unterstützung in Höhe von 515 Euro pro Kind sowie einen Zuschuss zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe für die Dauer von bis zu 12 Monaten. Die Familien können sich über die Leistungen der Stiftung im Internet unter oder im 2007 neu aufgelegten Flyer Unterstützung bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen informieren wurden 15 Mehrlingsfamilien mit rund Euro, Familien mit knapp Euro unterstützt. Weiterhin wurden in den Jahren 2007 und 2008 für 32 Familien mit Mehrlingen Patenschaften für Kindermilchnahrung und Kinderpflegeprodukte sowie vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten bei einem Großversandhaus vermittelt. Auch wurden die Familien über die vom Kolping-Ferienwerk veranstalteten Mehrlingsfamilientreffen informiert. Überdies wurde an 41 Familien eine Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten für das 7. Kind vermittelt. An Mutter-Kind-Einrichtungen, Mütterzentren und Kinderheime wurden 2007 und 2008 für den Erwerb von Spiel- und Bastelmaterial rund Euro ausgezahlt. 22

23 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Darüber hinaus werden seit 2003 durch die Stiftungsverwaltung kostenlose Eintrittskarten für den Freizeitpark Legoland an eine kinderreiche bayerische Familie vergeben. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Karten jedes Jahr bereits innerhalb weniger Stunden weg. In den Jahren 2007 und 2008 konnten insgesamt 329 Familien dieses Angebot nutzen. Der Stiftungszweck II Hilfen für Schwangere in Not umfasst Leistungen an schwangere Frauen und Mütter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes in seelischen und wirtschaftlichen Notsituationen. Die Ausgaben dieses Stiftungszweckes werden durch die Erträge des Grundstockvermögens der Stiftung, Zuschüsse der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens, des Freistaates Bayern, der katholischen und evangelischen Kirche, der Städte Nürnberg und Ansbach sowie Spenden gedeckt wurden Frauen mit rund 18,6 Millionen Euro unterstützt. Im Jahr 2008 wurden an Frauen rund 17,5 Millionen Euro ausgereicht. Die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind bietet als bundesweit einzige Stiftung die Möglichkeit an, bei entsprechendem Bedarf bis zum dritten Lebensjahr des Kindes weitere Hilfen zu beantragen wurden Zusatzgesuche geprüft, 2008 waren es Diese Zusatzanträge haben hierbei in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Seit 2000 ist es zu einer Verdoppelung der Antragszahlen gekommen, wobei allein zwischen 2004 und 2006 pro Jahr rund Anträge mehr bewilligt wurden. Beantragt wurden hauptsächlich Zuschüsse für Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde usw.), Einrichtungsgegenstände, Kautionszahlungen, Maklerprovisionen sowie Nebenkostennachzahlungen. Seit der Stiftungsgründung konnten schwangere Frauen und Mütter mit rund 435 Millionen Euro unterstützt werden. Die Stiftungsverwaltung arbeitet mit den 152 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und den katholischen Schwangerenberatungsstellen in Bayern zusammen. Die Beratungsstellen nehmen im Rahmen einer umfassenden Beratung der schwangeren Frauen und Mütter die Anträge auf und leiten sie zur Bearbeitung an die Stiftungsverwaltung weiter. Durch regelmäßige Besprechungen mit den Beraterinnen und Beratern wird ein enger Austausch über die Bewilligungspraxis der Landesstiftung und eventuelle Probleme mit den zuständigen Sozialleistungsträgern gewährleistet. In den Jahren 2007 und 2008 fanden insgesamt neun Besprechungen in verschiedenen Regierungsbezirken statt. 23

24 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Im Februar 2008 wurde das Faltblatt Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen neu gestaltet. Es kann unter heruntergeladen werden. Seit Anfang 2008 ist zudem die Internetseite der Stiftung unter der neuen Internetadresse erreichbar. Hier können Informationen über die Stiftung und Adressen von Schwangerenberatungsstellen abgerufen werden. 30 Jahre Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" Zirkusvorstellung am im Circus Krone in München (Foto: Marie Hesse) Familienministerin Stewens: Stiftung hat bis heute 428 Millionen Euro an Hilfen für Mütter und Familien in Not ausgereicht Unverzichtbarer Beitrag zum Schutz ungeborener Kinder (Pressemitteilung des StMAS vom ): Die Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' steht Familien zur Seite, wenn diese Hilfe brauchen. In den vergangenen 30 Jahren hat die Stiftung über schwangeren Frauen mit etwa 418 Millionen Euro eine Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind eröffnet. Zudem wurden über 10 Millionen Euro an kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit Mehrlingen ausgereicht", erklärte Familienministerin Christa Stewens heute bei einer Zirkussonderveranstaltung für Familien anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" im Circus Krone München. 24

25 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Durch Zuschüsse hilft die Landesstiftung beispielsweise kinderreichen Familien ihr Familienheim zu erhalten, unterstützt die gehbehinderte Mutter beim Kauf eines behindertengerechten Autos oder hilft dem verwitweten Vater bei der Finanzierung einer Haushaltshilfe. Seit 1980 unterstützt die Stiftung als erstes Bundesland auch Familien mit Drillingen, Vierlingen oder gar Fünflingen in der schwierigen ersten Zeit nach Geburt der Kinder. "Die Stiftung überbrückt die schwierigsten Notlagen, die größten finanziellen Engpässe und gibt Menschen in Not wieder eine Perspektive. Mit ihren individuellen Hilfen für schwangere Frauen in Not leistet die Stiftung einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz ungeborener Kinder und übernimmt hier Vorbildfunktion. Dank staatlicher Zuschüsse steht sie mit ihren Leistungen bundesweit an der Spitze. Die bayerischen Schwangerenberatungsstellen reichen jährlich rund 20 Millionen Euro an Stiftungsmitteln aus", betonte die Ministerin und dankte den Fachkräften der Schwangerenberatungsstellen, die tagtäglich mit Rat, Tat und Hilfe schwangere Frauen ermutigen, Ja zu ihrem Kind zu sagen. Weitere Informationen zur Landesstiftung sind unter abrufbar. Jeder kann die Arbeit der Landesstiftung unterstützen - mit einer Spende auf das Konto bei der HypoVereinsbank München, BLZ In einer Gesellschaft, in der Sterben, Tod und Trauer nach wie vor Tabuthemen sind, will die im Jahr 1999 gegründete Bayerische Stiftung Hospiz dazu beitragen, im Sinne der Hospizbewegung Sterben in das Leben einzubinden. Dazu gehört insbesondere die Förderung oder Unterstützung folgender Maßnahmen: Verankerung der Hospizidee in der Gesellschaft und Verbreitung der Palliativmedizin im Sinne eines Bewusstseinswandels, Aufbau eines Netzwerkes mit vollstationären, teilstationären und ambulanten Hospizeinrichtungen und Palliativstationen in Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen, Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender Tätigen sowie Forschung im ethischen, sozialwissenschaftlichen, palliativmedizinischen und pflegerischen Bereich und deren Umsetzung. 25

26 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen 2007 wurden für diese Zwecke Zuwendungen in Höhe von rund Euro, 2008 von rund Euro ausgereicht. Seit Gründung der Stiftung wurde die bayerische Hospizbewegung mit einem Gesamtbetrag von ca. 1,8 Millionen Euro unterstützt. Sozialstaatssekretärin Huml für mitfühlende und kompetente Sterbebegleitung "Palliative Care Teams" werden Versorgung verbessern Förderpreis der Enno- Wunderlich-Stiftung wird erstmals verliehen (Pressemitteilung des StMAS vom ): Elementarer Bestandteil bayerischer Sozialpolitik ist es, ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Ziel unserer Anstrengungen beim Ausbau der Palliativversorgung ist eine mitfühlende und kompetente Sterbebegleitung für Sterbende und ihre Angehörigen. Wo der Tod dem einen sein Leid nimmt, da setzt sich bei den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen oft das Leiden fort und das Gefühl des Verlustes muss bewältigt werden." Darauf wies Bayerns Sozialstaatssekretärin Melanie Huml heute bei der siebten Fachtagung der Bayerischen Stiftung Hospiz in Lichtenfels hin, die sich mit dem Thema "Lasst mich nicht allein Schwerkranke Patienten und ihre Familie" befasste. Mit Unterstützung des Freistaates, der 3,5 Millionen Euro Stiftungskapital eingebracht hat, wurde 1999 die Bayerische Stiftung Hospiz errichtet. "Die Stiftung hat seither rund 1,5 Millionen Euro für die Verbreitung der Hospizidee und die Verbesserung der Sterbebegleitung ausgereicht. Die Hospizbewegung hat nicht nur rund ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Hospizhelfer gewonnen und 135 Hospizvereine und Initiativen gegründet. Sie hat letztlich auch dazu beigetragen, dass wir heute in Bayern über 27 Palliativstationen mit fast 250 Betten und über neun stationäre Hospize mit rund 90 Plätzen verfügen", betonte Huml. Durch die im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten 'Palliative Care Teams' werde sich die palliativmedizinische und auch hospizliche Versorgung weiter verbessern. In Kürze werden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegen. Huml: "Sobald die bundesweiten Ausführungsbestimmungen vorliegen, werden wir in Bayern diese Teams möglichst schnell und flächendeckend einrichten. Sie bestehen aus qualifizierten Palliativmedizinern und speziell geschulten Palliativpflegekräften, die in Kooperation mit den Hospizvereinen agieren. So kann eine qualifizierte ambulante Palliativversorgung rund um die Uhr geleistet werden." 26

27 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Erstmals wurde auch der Förderpreis der Enno-Wunderlich-Stiftung, die unter dem Dach der Bayerischen Stiftung Hospiz errichtet wurde, verliehen. Der Förderpreis wird zukünftig jährlich in Franken ausgelobt und an Personen verliehen, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit um die Weiterentwicklung der Hospizidee und der Palliativmedizin in Franken verdient gemacht haben. Er wird auch an Einrichtungen verliehen, die in herausragender Weise zur Verbesserung der Sterbebegleitung in Franken beigetragen haben. Die diesjährigen Preisträger sind Ingrid Gerstner vom Hospiz-Verein Hilpoltstein-Roth e.v., Dorothea Fink vom Hospizverein Eckental e.v. sowie die Zentrale Diakoniestation Michelau. Verleihung des Förderpreises der Enno-Wunderlich-Stiftung am in Lichtenfels v. l.: Dekan Johannes Grünwald, Bettina Eckstein (Zentrale Diakoniestation Michelau), Ingrid Gerstner (Hospiz-Verein Hilpoltstein-Roth e.v.), Dorothea Fink (Hospizverein Eckental e.v.), Sozialstaatssekretärin Melanie Huml (Foto: Marie Hesse) Seit Dezember 2005 bzw. August 2006 verwaltet die Bayerische Stiftung Hospiz unter ihrem Dach die folgenden rechtlich unselbstständigen Treuhandstiftungen: Evangelische Stiftung Hospiz, Enno-Wunderlich-Stiftung, Beatrice-Fritsch-Stiftung. Alle Treuhandstiftungen konnten in den Jahren 2007 und 2008 bereits fördernd tätig werden. Die Evangelische Stiftung Hospiz bezuschusste verschiedene Projekte im Bereich der Hospizarbeit der evangelischen Kirche. Mit den Erträgen der Beatrice-Fritsch-Stiftung wurden 27

28 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen 2007 und 2008 der Hospizverein Erlangen e. V., das Ronald McDonald Haus Erlangen sowie weitere Projekte in Mittelfranken unterstützt. Am wurde mit der Stiftung Sonnenschein Hoffmann & Hoffmann eine weitere Stiftung in treuhänderischer Verwaltung der Bayerischen Stiftung Hospiz gegründet. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Hospizarbeit in Oberbayern, insbesondere in München, zu unterstützen. Informationen über alle Veranstaltungen können auf der Internetseite der Bayerischen Stiftung Hospiz unter abgerufen werden. Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung Die Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung verfolgt einerseits den Zweck, im Freistaat Bayern wohnhaften Kriegsopfern und Personen, die wie Kriegsopfer versorgt werden, Hilfen zu gewähren (Stiftungszweck I). Andererseits werden die medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung von Menschen mit körperlicher, geistiger und psychischer Behinderung oder chronischer Erkrankung (Stiftungszweck II) unterstützt. Die Vergabe der Stiftungsmittel im Stiftungszweck I erfolgt in der Regel auf Vorschlag der Kriegsopferfürsorgestelle, die den Antrag aufnimmt und der Stiftungsverwaltung übersendet. Anträge bis zu einer Höhe von Euro entscheidet die Stiftungsverwaltung in eigener Verantwortung. Höhere Anträge werden vom Vergabeausschuss der Stiftung, der aus Vertretern der Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (Sozialverband Deutschland, VdK, Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.v. LAGH) besteht, entschieden. In den Jahren 2007 und 2008 wurden 69 Anträge von Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen gestellt, wobei rund Euro zur Auszahlung kamen. Die Anträge des Stiftungszweckes II werden jeweils durch die LAGH und die Stiftungsverwaltung vorgeprüft und vom Vergabeausschuss entschieden. Im Rahmen des Stiftungszweckes II kamen 2007 und 2008 Zuschüsse von rund Euro an 85 Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände und Einzelpersonen zur Auszahlung. 28

29 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Ein Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei auf der Unterstützung von Selbsthilfegruppen mit Zuwendungen für den Erwerb technischer Ausstattung (z. B. Laptop, Beamer) sowie die Organisation von Veranstaltungen. Weiterhin bezuschusste die Stiftung in den Jahren 2007 und 2008 unter anderem die bayerischen Special Olympics, das Projekt Begegnung im Dunkel des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. sowie Projekte des Gehörlosen Instituts Bayern zur Verbesserung der Versorgung gehörloser Menschen mit Gebärdensprachdolmetschern wurde zudem der Verein Schiffergilde e. V. bei der Anschaffung eines neuen Bootes unterstützt. Der Verein führt für behinderte und nichtbehinderte Menschen regelmäßig Segelfreizeiten am Bodensee durch und möchte auf diese Weise das Miteinander und das Verständnis füreinander fördern. In besonderen Einzelfällen ist auch eine Individualförderung von Menschen mit Behinderung möglich. So finanziert die Stiftung beispielsweise seit mehreren Jahren Gebärdensprachdolmetschereinsätze, soweit hierfür kein vorrangiger Kostenträger zuständig ist. Auf diese Weise soll gehörlosen Menschen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Um eine möglichst flächendeckende und gerechte Verteilung der Stiftungsmittel sicherzustellen, stellte die Stiftung dem Gehörlosen Institut Bayern 2007 und 2008 jeweils Euro zur Weiterleitung an Gehörlose zur Verfügung. Trotz der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Nachfrage nach einer Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschereinsätze musste die Stiftung keine zusätzlichen Mittel aufwenden, da die zum in Kraft getretene Bayerische Kommunikationshilfenverordnung hier mittlerweile zu einer Entlastung geführt hat. Danach haben hör- oder sprachbehinderte Menschen als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens oder bei der Kommunikation mit der Schule ihres nicht hör- oder sprachbehinderten Kindes einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer anderen geeigneten Kommunikationshilfe, wenn dies im Einzelfall zur Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist. Die bayerischen Vermittlungsstellen für Gebärdensprachdolmetscher, die mit dem Gehörlosen Institut Bayern und der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung eng zusammen arbeiten, haben in der Anfangszeit nach Inkrafttreten der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung hierbei einen wichtigen Beitrag zu einer umfassenden Information der gehörlosen Menschen über ihre neuen gesetzlichen Ansprüche geleistet. 29

30 Produktgruppe I: Familie / Stiftungen Bayerische Kriegsblindenstiftung Die im Jahre 1933 vom Verein Bayerische Kriegsblindenfürsorge e.v. gegründete Bayerische Kriegsblindenstiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Fürsorge von Kriegsblinden in Bayern zu fördern. Dazu zählt die Bezuschussung von Erholungsaufenthalten von Kriegsblinden und deren Begleitpersonen sowie Witwen von Kriegsblinden aus dem gesamten Bundesgebiet im Kriegsblinden-Kursanatorium (KKS) Söcking bei Starnberg. Um den Gästen die Anreise mit der Bahn nach Söcking zu erleichtern, finanziert die Stiftung zudem seit Anfang 2008 die Taxifahrt von München nach Söcking und zurück. Die Bayerische Kriegsblindenstiftung unterstützt weiterhin die kulturelle Betreuung der Kurgäste sowie die Anschaffung blindengerechter Hilfsmittel. Auch werden die jährlich stattfindenden Witwenfreizeiten im KKS Söcking sowie Ausflüge des Bundes der Kriegsblinden finanziert. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des stiftungsbegünstigten Personenkreises hat die Stiftung in den letzten zwei Jahren ein besonderes Augenmerk auf eine umfassende und persönliche Betreuung der kriegsblinden Kurgäste und der kriegsblinden Bewohner der Dauerwohn- und Pflegestation in Söcking gelegt. Zu diesem Zweck wurde unter anderem eine Teilzeitkraft finanziert, die ausschließlich auf die besonderen Belange der Kriegsblinden eingeht. Insgesamt wurden in den Jahren 2007 und 2008 für die genannten Zwecke rund Euro ausgezahlt. Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds Die Vergabe der Mittel des Bayerischen Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds erfolgt im Rahmen von zwei Stiftungszwecken. Im Stiftungszweck I werden einmalige Zuwendungen an Angehörige bestimmter militärischer Einrichtungen und Ordensinhaber geleistet, die sich in einer Notlage befinden. In Zusammenarbeit mit dem Sozialwerk des Bayerischen Soldatenbundes 1874 konnten in den Jahren 2007 und bedürftige stiftungsberechtigte Personen mit Beihilfen in Höhe von insgesamt rund Euro unterstützt werden. Im Stiftungszweck II wird die medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung von Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung unterstützt. Hier wurden in den Jahren 2007 und 2008 Projekte des Gehörloseninstituts Bayern zur Verbesserung der Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern bezuschusst. 30

31 Produktgruppe II: Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfe: Bayerisches Landesjugendamt Landesjugendhilfeausschuss Eine wichtige Rolle nimmt der Landesjugendhilfeausschuss als ein in grundlegenden Fragen beschließendes Organ innerhalb des Landesjugendamts ein. Er konstituierte sich für die 7. Amtsperiode am Unter seinem neuen Vorsitzenden Hermann Imhof, MdL, hat der Landesjugendhilfeausschuss durch zahlreiche wegweisende Beschlüsse auf sich aufmerksam gemacht. Hierzu zählen u. a. die Fachlichen Empfehlungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII (Beschluss vom ), Empfehlungen zur Qualifizierung des Fallmanagements für die berufliche Eingliederung arbeitsuchender junger Menschen (Beschluss vom ), Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege - KiFöG (Beschluss vom ) sowie einer grundlegende Entschließung zur Kindertagesbetreuung als integrierter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe (Beschluss vom ). Gesamtbayerische Jugendamtsleitungstagungen Auf diesen Tagungen, die einmal jährlich stattfinden, versammeln sich die Leiterinnen und Leiter der örtlichen Jugendämter jedes Mal nahezu vollständig, um zentrale Themen der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten, gemeinsame Sichtweisen abzustimmen, neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe kritisch zu diskutieren und als Ansporn mit nach Hause zu nehmen. Im Rahmen der 13. Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung vom in Bad Windsheim standen zahlreiche Rechtsentwicklungen im Mittelpunkt der Diskussion. Ein besonderes Highlight dieser Tagung war das kritische Thema Garantenstellung und staatliches Wächteramt aus strafrechtlicher Sicht. In einem inhaltlich sehr dichten Vortrag und anschließender intensiver Gesprächsrunde machte Reinhardt Lubitz, Leitender Oberstaatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt in Nürnberg, die strafrechtliche Verantwortung jedes einzelnen Beschäftigten im Jugendamt deutlich. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit von Empfehlungen wie beispielsweise auf die des Landesjugendhilfeausschusses zum 8a SGB VIII und unterstrich die Bedeutung einer durchgängigen Dokumentation fachlichen Handelns. Wer in diesem Sinne nach den Regeln der Kunst 31

32 Produktgruppe II: Kinder- und Jugendhilfe vorgehe, sei auch im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Würdigung auf der sicheren Seite. Die 14. Gesamtbayerische Jugendamtsleitungstagung vom in Tutzing setzte sich mit dem komplexen Thema der Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit Migrationshintergrund auseinander. Diese Thematik hat nicht nur als politisches Reizthema immer wieder eine gewisse Konjunktur. Sie erweist sich auch aus (sozial-)pädagogischer und planerischer Sicht als sperrig. Denn trotz einer nunmehr etwa 40-jährigen Zuwanderungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland besteht letztlich nur wenig gesellschaftspolitischer Konsens über die Integrationsziele, und die Integrationserfolge der Bildungs- und Sozialisationsinstitutionen stellen sich als eher bescheiden da. Stärker als bisher muss auch in der Kinder- und Jugendhilfe die Botschaft an die jungen Menschen mit Migrationshintergrund vermittelt werden, dass sie hier willkommen sind. Anhand konkreter Präsentationen aus der Praxis wurde verdeutlicht, mit welchen geeigneten Arbeitsansätzen eine stärkere Einbeziehung dieser Bevölkerungsgruppe in die Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich sein kann. Zu dieser wichtigen Thematik ist eine eigene Publikation unter Einbeziehung der Beiträge dieser Jugendamtsleitungstagung in Vorbereitung. Plenum der 14. Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung in der Evangelischen Akademie Tutzing (Foto: ZBFS BLJA) 32

33 Produktgruppe II: Kinder- und Jugendhilfe Evaluation der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen Ein fachlich besonders herausragendes Ereignis war der Abschluss des wissenschaftlichen Projekts Evaluation der Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen in Zusammenarbeit mit dem Institut Kinder- und Jugendhilfe Mainz. Bereits im Jahre 2002 hatte das Landesjugendamt mit der Herausgabe Sozialpädagogischer Diagnose-Tabellen Neuland betreten. Die Frage, ob es geeignete Instrumente gebe, um eklatante Gefährdungsfälle bei Kindern zuverlässig zu erfassen, kann inzwischen durchwegs bejaht werden. In einem fünfjährigen wissenschaftlichen Forschungsprojekt wurden diese Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen in der Anwendungspraxis vor Ort evaluiert. Insgesamt belegten die Diagnose-Tabellen im Rahmen der testtheoretischen Auswertung eine hohe Güte, ein deutlicher Optimierungsbedarf wurde allerdings im Bereich der Praktikabilität und der Alltagstauglichkeit ermittelt. Auf der Grundlage des Forschungsberichts werden die Sozialpädagogischen Diagnose-Tabellen für die Hand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der örtlichen Bezirkssozialarbeit (Allgemeine Soziale Dienste) neu überarbeitet herausgegeben. In dieser neuen Fassung sind auch die sogenannten gewichtigen Anhaltspunkte eingearbeitet, die in der Kinderschutzdebatte eine wichtige Rolle spielen, geht es doch darum, bedrohliche Risiken im Aufwachsen und in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen, insbesondere auch keine Risikofaktoren zu übersehen. Die Finanzierung dieses Evaluationsprojekts erfolgte vollständig durch das bayerische Sozialministerium. JUBB Jugendhilfeberichterstattung in Bayern Die 2005 mit den kommunalen Jugendämtern getroffene Vereinbarung zum Aufbau einer einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung in Bayern hat sich als eine durchaus belastbare Grundlage erwiesen. Neben der Erfassung der statistischen Daten für die fallbezogenen Hilfen zur Erziehung wurde nunmehr auch mit einer vereinheitlichten Kostenerhebung der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe begonnen. Ein interessantes Zwischenergebnis ist die sog. Cluster-Bildung: Hierbei werden für die Jugendhilfe relevante Daten zur Sozialstruktur der kommunalen Gebietskörperschaften analysiert, um die Bildung von verschiedenen Gruppen von Jugendämtern zu ermöglichen, die jeweils eine ähnliche Sozialstruktur aufweisen. Innerhalb dieser Gruppen (Cluster) können dann die verantwortlichen Leitungen die Entwicklung einzelner Leistungsmerkmale unter 33

34 Produktgruppe II: Kinder- und Jugendhilfe wenigstens ähnlichen Voraussetzungen analysieren und nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen. Qualifizierung der Kindertagespflege Der Ausbau der Kindertagesbetreuung steht nicht nur familienpolitisch ganz oben auf der Agenda. Mit dem im Dezember 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG) wurde auch ein individueller Rechtsanspruch auf einen Platz im Rahmen der Kindertagesbetreuung ab August 2013 eingeführt. Hierzu sind insbesondere auf kommunaler Ebene erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die angestrebte 35-prozentige Versorgungsquote auch tatsächlich zu erreichen. Aufgabe des Landesjugendamts ist es, in diesem Prozess insbesondere den Ausbau der Kindertagespflege als wertvolle Alternative zur Betreuung in einer Tageseinrichtung zu begleiten. Die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen erstrecken sich dabei auf die Fortbildung der Fachkräfte in den Jugendämtern und Diensten freier Träger, deren Aufgabe die Betreuung von Tagesmüttern und -vätern ist, auf den Aufbau eines qualifizierten Kursangebots für die Tagespflegepersonen und die Entwicklung geeigneter Handreichungen und Materialien für die Praxis der Kindertagespflege. Fortbildung Über 1200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen alljährlich die Fortbildungsangebote des Landesjugendamts (Kurse, Fachtagungen, Workshops). Damit stellt dieser Arbeitsbereich nicht nur eine beständige Herausforderung an die Quantität dar, er ist auch ein wichtiges Aushängeschild für die fachliche und methodische Qualität der Arbeit. Ziel dieser Fortbildungsarbeit ist es, die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung des Leistungsstandards der Jugendhilfe in Bayern zu befördern und die berufliche Leistungsfähigkeit der Fachkräfte in den Jugendämtern und bei freien Trägern zu unterstützen. Aus dieser zentralen Zielsetzung lässt sich auch der Arbeitsauftrag an die Fortbildung des Landesjugendamts ableiten, der 2003 mit der vom Sozialministerium veröffentlichten Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen verbunden war. Mit gezielten flächendeckenden Fortbildungsveranstaltungen werden die fachpolitischen Zielsetzungen des Regelförderungsprogramms umgesetzt. Das differenzierte Fortbildungskonzept enthält unterschiedliche Module, vom Grundkurs für sozialpädagogische Neueinsteiger bis hin zur Coaching-Ausbildung für die Unter- 34

35 Produktgruppe II: Kinder- und Jugendhilfe stützung der Jugendsozialarbeit in den einzelnen Schulen. Der Umfang dieser Fortbildung bleibt allerdings auch in Zukunft von den Finanzierungsmöglichkeiten abhängig. Über die Gesamttätigkeit des Bayerischen Landesjugendamts im ZBFS informiert ein eigener Jahresbericht (für 2007 mit dem Schwerpunktthema JUBB - Jugendhilfeberichterstattung in Bayern Ergebnis 2007 ). 35

36 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren Jeder elfte Einwohner Bayerns ist schwerbehindert Der Anteil schwerbehinderter Menschen an der bayerischen Bevölkerung ist in den letzten Jahren stetig angestiegen: Hatten Ende Dezember 2005 noch 8,49 % der bayerischen Bevölkerung ( Menschen) Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis und einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100, so waren es nach der neuesten Statistik Ende Dezember 2008 bereits 9,0 % der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern, also Personen. Diese Entwicklung kann als Folge der Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Deutschland gedeutet werden, auf Grund derer die schwerbehindertenrechtlichen Nachteilsausgleiche für viele Menschen zunehmend attraktiver erscheinen. Sie ist vor allem aber auch einer an und für sich erfreulichen Entwicklung geschuldet: Einer stetig steigenden Lebenserwartung. Diese bringt zwangsläufig als Nebenwirkung ein höheres Morbiditätsrisiko mit sich. Entsprechend befinden sich viele schwerbehinderte Menschen bereits in einem fortgeschrittenen Lebensstadium: mehr als die Hälfte der heute anerkannten Schwerbehinderten (rund Menschen) sind 65 Jahre und älter. Hauptursachen für eine Schwerbehinderung sind in Bayern heutzutage Behinderungen des Bewegungsapparates (27 %), gefolgt von Behinderungen auf Grund der Erkrankung innerer Organe (24 %) sowie des Gehirns (20 %). Das Feststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wird gemeinhin terminologisch etwas "uncharmant in der Sache gleichwohl zutreffend als sog. Massenverfahren bezeichnet. Um dies anhand von Zahlen zu verdeutlichen: Seit 2004 wurden jährlich über Erstfeststellungen und über Neufeststellungen getroffen. Darüber hinaus hat das ZBFS seit 1997 im Jahresdurchschnitt stets über mehr als Widersprüche zu entscheiden gehabt. Der EDV-Bestand unserer Verwaltung umfasst mittlerweile rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2008 erreichte das ZBFS mit einer jährlichen Steigerungsrate von rund + 6,0 % bei den Erstanträgen, + 6,6 % bei den Neufeststellungsanträgen und + 3,6 % bei den Widersprüchen eine neue Rekordmarke. 36

37 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Entwicklung der Erstfeststellungsanträge nach dem SchwbG/SGB IX Anzahl absolut Trendlinie Gleichwohl bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktgruppe III Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren selbstverständlich jeden einzelnen Antrag mit der gebührenden Sorgfalt. Die Kolleginnen und Kollegen betreuen und beraten die Kunden unserer Verwaltung auch außerhalb des Antragsverfahrens. Zu nennen sind hier exemplarisch die Neuausstellung oder die Verlängerung von Ausweisen, die Ausgabe von Beiblättern mit Streckenverzeichnissen und Bescheinigungen und nicht zuletzt die Erteilung von Rat und Auskunft. Der Schwerbehindertenausweis ist das sichtbarste Merkmal und damit auch die Visitenkarte der Produktgruppe III. Der Ausweis, in dem auch im Falle der Zuerkennung des entsprechenden Merkzeichens die Parkerleichterung festgeschrieben wird, ist aber nur das äußere, sichtbare Kennzeichen für eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen und Berechtigungen, die für den schwerbehinderten Menschen finanzielle und praktische Erleichterungen im Alltag als Ausgleich für die von ihm hinzunehmenden körperlichen und / oder seelischen Nachteile bringen sollen. Genannt seien hier nur beispielhaft die nicht unerheblichen Steuerfreibeträge nach dem Einkommenssteuerrecht, Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, die Kfz-Steuer-Ermäßigung, die ggf. vorgezogene Altersrente/Pensionierung, der Kündigungs- 37

38 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX schutz, die Befreiung von der Wehrpflicht, die bevorzugte Einstellung und Beschäftigung, begleitende Hilfen im Arbeitsleben und die Freistellung von der Mehrarbeit. Online-Antrag SGB IX Die Online-Antragszahlen im SGB IX konnten wir weiterhin kontinuierlich steigern: Erstmals wurden im Kalenderjahr 2008 über Erst- und Neufeststellungsanträge online gestellt. Entwicklung Quote Online-Antrag Bayern ,00% 13,00% 12,00% 11,00% 10,00% 9,00% 8,00% 7,87% 7,70% 9,10% 8,48% 8,31% 8,32% 9,30% 9,34% 8,82% 8,79% 8,64% 8,79% 8,61% 7,00% 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt 38

39 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Durchschnittlich werden bayernweit rd. 9 % aller Anträge online gestellt. Die Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden haben wir, vor allem auch mit der Zielrichtung einer verstärkten Online-Antragstellung, noch weiter intensiviert. 135 Verbandsvertreter haben sich für ein vereinfachtes Online-Verfahren als Anwender registriert. Das Online-Verfahren haben wir auch 2008 wieder auf der Messe ConSozial in Nürnberg vorgestellt. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen so die Antragszahlen weiter gesteigert werden. UniDok-Multibriefverfahren Nach der Einführung der automatisierten Bescheidschreibung mit dem EDV-Verfahren Uni- Dok konnte in Zusammenarbeit mit den Regionalstellen auch ein sog. Multibriefverfahren entwickelt werden. Mit diesem Verfahren werden Sachaufklärung und interne Korrespondenz im Antragsverfahren abgewickelt und Bescheinigungen mit modernem Layout erstellt. Der Zugriff auf die Anwendung erfolgt über das RZ Nord. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen spielen eine zentrale Rolle für den effektiven Einsatz der Neuen Verwaltungssteuerung (sog. New Public Management), deren Grundsätze im ZBFS zur Anwendung kommen. Für die Produktgruppe III werden seit dem Jahr 2006 Zielvereinbarungen mit dem StMAS geschlossen. Als geeignete qualitative und quantitative Zielsetzungen haben sich vor allem das Bestreben um eine Verkürzung respektive Stabilisierung von Laufzeiten für Erst- und Neufeststellungsanträge sowie die Verringerung der Anzahl der Fälle mit besonders langer Laufzeit (sog. Altfälle) herauskristallisiert. So wurde beispielsweise für das Jahr 2007 zwischen ZBFS und StMAS die Zielvereinbarung getroffen, dass die Laufzeiten für Erstanträge im bayernweiten Jahresdurchschnitt 2,3 Monate nicht überschreiten sollten. Dieses Ziel wurde in den meisten Monaten des Jahres 2008 erreicht. Obwohl die Antragszahlen im Feststellungsverfahren Jahr für Jahr kontinuierlich steigen, ist es dabei in den letzten Jahren erfreulicherweise gelungen, die für den Antragsteller be- 39

40 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX deutsame durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Feststellungsverfahren signifikant zu verkürzen: von rund 3,25 Monaten durchschnittliche Laufzeit im Jahre 1997 über 2,91 Monate im Jahr 2003 auf rund 2,34 Monate Ende 2008: Laufzeiten Erstanträge Bayern langfristig (seit 1997) 3,5 3,4 3,42 3,3 3,2 3,25 3,18 3,26 3,1 3,09 3,12 3 Monate 2,9 2,91 2,88 Jahresdurchschnitt 2,8 2,7 2,75 2,6 2,5 2,4 2,3 2,53 2,42 2, Jahr Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung bzw. -befreiung Zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr sind schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Gl oder H sowie Personen, die unter die Besitzstandsregelung fallen, berechtigt. Ende 2008 machten Personen von der Freifahrtberechtigung Gebrauch. Statt der Freifahrt kann der Betroffene eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Personen, denen das Merkzeichen ag zuerkannt wurde, sind sowohl freifahrtberechtigt als auch von der Kfz-Steuer befreit. Auch die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen wird im öffentlichen Personenverkehr kostenlos befördert, wenn in dessen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist. Über dieses Merkzeichen verfügten Ende 2008 in Bayern Menschen. 40

41 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Wegweiser für Menschen mit Behinderung Der 2006 erstmalig erschienene Wegweiser für Menschen mit Behinderung ist weiterhin äußerst gefragt, man kann ihn fast schon als Klassiker bezeichnen. Behinderte Menschen finden in dieser Broschüre alle wichtigen Informationen zum Feststellungsverfahren, zu Ausweis und Merkzeichen sowie zu den ihnen zustehenden Rechten und Nachteilsausgleichen. Der Wegweiser wurde 2007 und 2008 jeweils in hoher Stückzahl neu aufgelegt. Im Internet ist er unter in einer sehr komfortablen Online-Version verfügbar, die ständig aktualisiert wird. 41

42 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Besuch der Behindertenbeauftragten Anita Knochner im ZBFS am Die damalige Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner, besuchte das ZBFS am Hierbei fand ein Austausch mit den Führungskräften des ZBFS über verschiedene Themen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung statt. h. v. l.: Bernd Linstädt, Dr. Norbert Kollmer, Hans Stenz, Rudolf Kirchberger, Horst Günzel; v: Anita Knochner (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) Gesetzesänderungen Die Rahmenbedingungen unserer Arbeit sind durch neue Gesetze zum Teil gravierend beeinflusst worden. Zu nennen sind hier das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes, das Rechtsdienstleistungsgesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 42

43 Produktgruppe III: Feststellungsverfahren SGB IX Diabetes-Urteil Nach den bisher gültigen Beurteilungskriterien kam es bei der Bewertung eines Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) vor allem auf den Diabetes-Typ (I oder II) an. Das Bundessozialgericht (BSG) kritisierte diese Unterscheidung in seinem Urteil vom (Az. B 9/9a SB 10/06 R). Entscheidend für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) sei nicht so sehr der Diabetes-Typ, sondern vielmehr die Einstellungsqualität (Auftreten von Stoffwechselschwankungen) und der Therapieaufwand. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales änderte darauf die Beurteilungskriterien, die nun mit der Rechtsauffassung des BSG vereinbar sind. Diese Änderung hat für die Feststellungspraxis nach dem SGB IX wegen der weiten Verbreitung von Diabetes in der deutschen Bevölkerung besondere Bedeutung. Feststellungen für Personen mit Wohnsitz im Ausland In zwei Urteilen vom (Az. B 9/9a SB 2/07 R und B 9/9a SB 2/06) hat sich das BSG grundlegend zum Anwendungsbereich des SGB IX sowie zu Funktion und Inhalt der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht geäußert. Anwendbar sei das SGB IX grundsätzlich auf alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Wenn die Feststellung des GdB einem behinderten Menschen mit Wohnsitz im Ausland aber einen konkreten rechtlichen Vorteil in Deutschland brächte, dann sei das SGB IX auch in solchen Fällen anwendbar. Das folge aus der dienenden Funktion der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht. Diese sei kein Selbstzweck, sondern diene als Vermittler anderer Vorteile aus verschiedenen Rechtsgebieten wie z. B. einer Rentenberechtigung. 43

44 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Der Berichtszeitraum spiegelt die Jahre drei und vier seit der Eingliederung der sieben früher bei den Bezirksregierungen angesiedelten Integrationsämter in das Zentrum Bayern Familie und Soziales im Jahr 2005 wider. Der Zentrale und den Regionalstellen ist es in diesen beiden Jahren gemeinsam gelungen, ihr Verwaltungshandeln weiter zu vereinheitlichen und zu optimieren und den Begriff des Integrationsamtes Bayern im ZBFS auch nach außen stetig zu platzieren. Seit ist das Integrationsamt des ZBFS auch im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und im Beirat der bundesweiten Zeitschrift ZB vertreten (zur Beilage ZB Bayern siehe Seite 55). Damit ist erstmals eine Teilnahme Bayerns in Gremien auf Bundesebene gewährleistet. Hieraus folgt eine stärkere Einbindung des Integrationsamtes Bayern bei der Erarbeitung von bundesweiten Empfehlungen für die Erbringung von Leistungen, bei der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards und EDV-Lösungen sowie bei der Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben. Soweit im folgenden Bericht Zahlen des Jahres 2008 nicht genannt sind, liegt dies daran, dass diese erst nach Redaktionsschluss dieses Tätigkeitsberichtes verfügbar sind. Sie werden jedoch im Internet unter veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Ausgleichsabgabe Die Mittel der Ausgleichsabgabe bilden die ausschließliche finanzielle Basis für alle Förderleistungen des Integrationsamtes. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden. Die Ausgleichsabgabe dient dazu, bestehende Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu erhalten bzw. neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen sowie Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu beraten und zu unterstützen. 44

45 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Die Ausgleichsabgabe ist von allen Arbeitgebern privaten wie öffentlichen zu entrichten, die nicht die vorgeschriebene Quote von wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind bundesweit seit Jahren rückläufig. In Bayern sind die Einnahmen ebenfalls stark zurückgegangen von 120 Millionen Euro im Jahr 2002 auf 94 Millionen Euro im Jahr Wesentliche Ursachen dafür sind bundesgesetzliche Änderungen sowie die allgemeine Arbeitsmarktentwicklung. Insbesondere die Absenkung der Beschäftigungspflichtquote von 6 % auf 5 %, die arbeitgeberfreundliche Berechnung der nichtbesetzten Pflichtplätze, die Staffelung der Ausgleichsabgabe nach dem Grad der Erfüllung, aber auch die konjunkturelle Lage und der Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen haben direkte Auswirkungen. Ungeachtet des Rückgangs der Einnahmen wurde das gesetzliche Aufgabenspektrum für das Integrationsamt in den letzten Jahren erweitert. Zeitgleich ist das Ausgabevolumen bei einigen Fördertatbeständen erheblich angestiegen, insbesondere die Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen binden dauerhaft einen erheblichen Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Erweiterung des Aufgabenspektrums und der starke Anstieg bei einzelnen Leistungsarten verbunden mit dem gleichzeitigen Rückgang der Mittel der Ausgleichsabgabe haben im Jahr 2003 erstmals dazu geführt, dass die Höhe der Ausgaben die der Einnahmen überstieg. Die Mehrausgaben waren seither nur durch Rückgriff auf noch vorhandene Rücklagen möglich. Im Jahr 2007 standen in Bayern Einnahmen in Höhe von nur noch 87,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die Tätigkeit des Integrationsamtes war im Jahr 2007 deshalb geprägt von der Notwendigkeit, die Förderpraxis in Bayern zu überdenken und den Haushalt zu konsolidieren. Durch die allgemeine positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2007 war aufgrund leicht steigender Einnahmen im Jahr 2008 zunächst eine leichte Entspannung der Situation zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der sich derzeit abzeichnenden Konjunkturschwäche infolge der Wirtschaftskrise dürften die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe künftig jedoch erneut absinken. 45

46 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Eine wichtige Aufgabe des Integrationsamtes war es daher in den Jahren 2007 und 2008, das Ausgabeverhalten zu prüfen und vorhandene Mittel noch effizienter einzusetzen, um einerseits die Leistungen in der begleitenden Hilfe möglichst im bisherigen Umfang anbieten, gleichzeitig aber auch einen noch größeren Kreis v. a. an Arbeitgebern ansprechen zu können. Gleichzeitig musste der Forderung des Bayerischen Landtags und des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, auf einen einheitlichen Vollzug und auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Mittel auf die Regierungsbezirke zu achten, Rechnung getragen werden. Dazu hat die Zentrale im Berichtszeitraum einen Leitfaden zum einheitlichen Haushaltsvollzug im Integrationsamt Bayern erstellt, die Förderempfehlungen der Leistungsarten überarbeitet und Orientierungswerte eingeführt, die den Rahmen für eine einheitliche Ermessensausübung in ganz Bayern gewährleisten. Im Einzelfall konnte dies zwar auch zu einem niedrigen Zuschuss führen, sicherte aber insgesamt eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel. Im Rahmen diverser Arbeitskreise unter Leitung der Zentrale konnte gemeinsam mit den Regionalstellen die Qualität der Leistungsgewährung überprüft und weiter optimiert werden. Das Integrationsamt in Bayern hat im Jahr 2007 insgesamt 48,72 Mio. Euro an die unterschiedlichen Leistungsempfänger ausbezahlt. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Ausgaben des Integrationsamtes: 46

47 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Begleitende Hilfen An Arbeitgeber wurden im Jahr 2007 insgesamt knapp 30 Mio. Euro zur direkten Förderung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen ausgereicht. Ein Großteil dieser Summe wurde für Leistungen zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen eingesetzt. In diesem Falle können Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen, die behinderungsbedingt eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen, oder die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche persönliche Unterstützung benötigen, Zuschüsse erhalten. Auch schwerbehinderte Beschäftigte können unmittelbar die Leistungen des Integrationsamtes in Anspruch nehmen. Hier wurden im Jahr 2007 insgesamt 2,28 Mio. Euro direkt an schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährt. 47

48 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt > Leistungen an Arbeitnehmer 2007 Mio. Euro Fallzahlen Technische Arbeitshilfen 0, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 0,35 82 Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit 0,23 65 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 0, , , Hilfen in besonderen Lebenslagen 0,11 99 Insgesamt 2, Integrationsprojekte In Bayern existieren derzeit 85 Integrationsprojekte. Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder Integrationsbetriebe oder Integrationsabteilungen, deren verbindlicher Unternehmenszweck darin besteht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, deren Teilhabe aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt (vgl. 132 SGB IX). Integrationsprojekte besetzen nach der gesetzlichen Definition mindestens 25 % und in der Regel maximal 50 % ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Sie bieten ihnen Ausbildung und Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und leisten bei Bedarf eine arbeitsbegleitende Betreuung. Die Integrationsprojekte in Bayern sind in allen Branchen des Marktes engagiert. Neben klassischen Angeboten wie Dienstleistungen oder Garten- und Landschaftsbau existieren auch zahlreiche Betriebe in Handel, Gastronomie und Industrie. Das Integrationsamt fördert investive Kosten der Arbeitsplätze und Kosten der arbeitsbegleitenden Betreuung, leistet aber im Einzelfall auch Zuschüsse zum Ausgleich von Minderleistung. 48

49 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Im Gegensatz zu Werkstätten für behinderte Menschen schaffen die Integrationsprojekte sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. In Bayern sind derzeit etwa Personen in Integrationsunternehmen beschäftigt. Davon sind etwa schwerbehinderte Menschen, deren berufliche Alternative sonst meist die Arbeitslosigkeit gewesen wäre. Eine aktuelle Übersicht über die Integrationsprojekte in Bayern (Stand: März 2008) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: > Integrationsfirmen in Bayern Regierungsbezirke Firmen bzw. Projekte Beschäftigte insgesamt davon schwerbeh. Beschäftigte psb KB gb LB SB HSB SHV Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben psb = psychische Behinderung KB = Körperbehinderung gb = geistige Behinderung LB = Lernbehinderung SB = Sehbehinderung HSB = Hör-/Sprachbehinderung SHV = Schädel-/Hirnverletzte Neue Förderempfehlungen für Integrationsprojekte zum Vor dem Hintergrund rückläufiger Mittel der Ausgleichsabgabe hat das Integrationsamt im Jahr 2008 neue Förderempfehlungen für Integrationsprojekte verabschiedet. In Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen (LAG) in Bayern ist es dabei gelungen, die Förderung für sog. Bestandsprojekte im Wesentlichen beizubehalten, für neue Projekte erfolgt künftig eine Anlehnung an die im Bundesgebiet überwiegend angewendeten Förderempfehlungen. 49

50 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Die Förderung nach den neuen Richtlinien bleibt in Bayern dabei jedoch weiterhin höher als in anderen Bundesländern. Monitoring Bayern Das StMAS hat im November 2006 die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte ggmbh (FAF) Berlin mit der Durchführung eines Modellvorhabens beauftragt und die Abwicklung und Koordination des Projektes dem Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales übertragen. Das Projekt Monitoring Bayerischer Integrationsprojekte hat das Ziel, modellhaft Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte in Bayern angesichts der sich verändernden ökonomischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen verbessert werden kann, um den Auftrag, ein spezielles berufliches Eingliederungsangebot für schwerbehinderte Menschen anzubieten, auch künftig erfüllen zu können. Wesentliches Ziel des Modellprojektes ist es, die Informationen an die teilnehmenden Projekte zurückzuspiegeln und den Unternehmen konzeptionelle Ansätze zu vermitteln, wie dort eine Verbesserung der Integrationsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit aus eigener Steuerung erreicht werden kann. Die FAF ggmbh führt in der Regel einmal jährlich vor Ort Termine bei den teilnehmenden Integrationsprojekten durch, um die erhobenen Auswertungen vorstellen und die sich daraus ergebenden Folgen erläutern zu können. Neben zusätzlichen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für die teilnehmenden Betriebe und für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Integrationsamtes wurde im November 2008 ein Projekttreffen im Sozialministerium durchgeführt, um die Ergebnisse der ersten beiden Monitoringrunden des Jahres 2007 und 2008 vorzustellen. 50

51 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Integrationsfachdienste Beraten, Begleiten, Vermitteln, diese drei Stichworte beschreiben die Hauptaufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) nach 109 ff. SGB IX. Seit Übernahme der Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste obliegt dem Integrationsamt die Aufgabe, in Bayern ein flächendeckendes Netz an IFD zur Verfügung zu stellen. Dazu sind sowohl im IFD als auch im Integrationsamt zur Steuerung der IFD-Arbeit entsprechende qualifizierte personelle Ressourcen vorzuhalten. Zum Bedarf an IFD, deren Umfang und Ausstattung sowie deren Ergebnisse und Wirkungen müssen sich die Leistungsträger regelmäßig verbindlich abstimmen. Die 13 IFD in Bayern bieten mit ihren knapp 150 Integrationsberaterinnen und -beratern ein Unterstützungsangebot für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen sowie für schwerbehinderte Beschäftigte oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderung. Das Integrationsamt beauftragt die IFD aufgrund seines gesetzlichen Auftrages im Bereich der beruflichen Begleitung, finanziert im Rahmen der Strukturverantwortung den sog. niederschwelligen Zugang zum IFD und koordiniert trägerübergreifende Beauftragungs- und Strukturfragen. So wurden im Jahr 2007 bayernweit im Auftrag der Integrationsämter über schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz beraten und unterstützt, in mehr als 2/3 aller Fälle konnte das Arbeitsverhältnis mit Unterstützung der IFD gesichert werden oder eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden. Weiterhin nicht zufriedenstellend ist die Beauftragungssituation der IFD jedoch bei der Vermittlung durch die Arbeitsagenturen bzw. Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen und bei der Wiedereingliederung im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherungsträger. Diese schwierigen Rahmenbedingungen beeinflussen weiterhin die erfolgreiche Arbeit der IFD. Das Integrationsamt wird die IFD in Bayern auch in den kommenden Jahren maßgeblich unterstützen. 51

52 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Prävention und Kündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen sieht vor, dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Versäumt er dies, ist die Kündigung unwirksam. Damit sollen die Belange schwerbehinderter Menschen umfassend gewürdigt werden. Dabei sollen auch alle Möglichkeiten der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, die das Integrationsamt anbieten kann, ausgeschöpft werden, um so den Arbeitsplatz möglichst doch erhalten zu können. Idealerweise findet dies schon im Vorfeld innerhalb eines Präventionsverfahrens statt. Arbeitgeber sind nach 84 SGB IX zur Prävention in ihren Betrieben verpflichtet. Sie müssen bei Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen gefährden können, frühzeitig u. a. das Integrationsamt einschalten. Die Bedeutung der Prävention für die betriebliche Praxis steigt nicht zuletzt deswegen, weil nach der Rechtsprechung krankheitsbedingte Kündigungen sozial ungerechtfertigt sein können, wenn der Arbeitgeber keine Prävention durchgeführt hat. Die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers erhöht sich in diesen Fällen. Im Jahr 2007 wurden in Bayern Kündigungsverfahren durch das Integrationsamt abgeschlossen. Betriebsbedingte Gründe lagen bei fast 42 Prozent aller Anträge vor. Sie bilden das mit Abstand wichtigste Motiv für Unternehmen, Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Beschäftigten zu lösen. Die Möglichkeiten des Integrationsamtes, den Erhalt des Arbeitsplatzes zu unterstützen, sind vor allem bei Betriebsschließungen und Insolvenzen gering. In 948 der betriebsbedingten Verfahren stimmte das Integrationsamt deshalb der Kündigung zu. Knapp 27 Prozent der Kündigungsverfahren hatten verhaltensbedingte und 31 Prozent personenbedingte Gründe. Bei letzteren überwogen behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen und Fehlzeiten. Hier kann das Integrationsamt mit seinem Leistungsspektrum einiges bewirken. Behinderungsbedingte Schwierigkeiten am Arbeitsplatz können häufig durch eine angepasste Arbeitsplatzausstattung, berufsbegleitende Betreuung, geänderte Arbeitsbedingungen oder finanzielle Nachteilsausgleiche abgemildert werden. Für 741 schwerbehinderte Beschäftigte konnte so, trotz des bereits eingeleiteten Verfahrens, ein 52

53 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt tragfähiger Konsens gefunden werden ihre Arbeitsverhältnisse blieben erhalten. Doch auch in den Fällen, in denen die Zustimmung erteilt werden muss, liegt der Vorteil des Verfahrens darin, dass das Integrationsamt häufig Wege aufzeigen kann, die die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Erreichen von sozial- oder rentenversicherungsrechtlichen Perspektiven letztlich sozialverträglich gestalten. Somit konnten 30 Prozent der Verfahren, obwohl die Zustimmung erteilt werden musste, im Einvernehmen mit dem Betroffenen abgeschlossen werden. Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen führt also keineswegs zur Unkündbarkeit. Er sollte deshalb nicht als Einstellungshemmnis, sondern als Angebot zur Problemlösung gesehen werden. * wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (SGB IX) In Zusammenarbeit mit den Regionalstellen hat die Zentrale in regelmäßigen Qualitätszirkeln aktuelle Probleme erörtert und das Verwaltungshandeln entsprechend abgestimmt. Im November 2008 fand in Wasserburg ein Seminar für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu den Themen Mediation, psychische Behinderungen und Prävention statt. Ab 2009 wird den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Kündigungsschutzverfahren die Software OASIS (Online Anwendersystem im Schwerbehindertenrecht) zur Verfügung stehen. Im Jahr 2008 wurden zur Gewährleistung eines von Anfang an effektiven Einsatzes Schulungen und Workshops für die späteren Anwender organisiert sowie Musterschreiben abgestimmt und statistische Recherchemöglichkeiten implementiert. Ein standardisierter Schriftverkehr, eine Vernetzung der betrieblichen Informationen in den Teams und statistische Abfragen sollen so in Zukunft erleichtert werden. 53

54 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Technischer Beratungsdienst Regionalstellen Die erfolgreiche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeits- und Berufsleben wird immer mehr von der Klärung technischer, technologischer und organisatorischer Fragen bestimmt. Der technische Berater hat dabei die Aufgabe, arbeitsphysiologische, ergonomische, arbeitsorganisatorische, arbeitssicherheitstechnische, technologische und betriebswirtschaftliche Aspekte zu beleuchten. Dabei werden die beratenden Ingenieure für die betroffenen schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitgeber beratend und unterstützend und für das Integrationsamt beurteilend tätig. Sie befassen sich sowohl mit Fragen der Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen im Betrieb als auch mit Fragen der Angemessenheit von behinderungsbedingten Anpassungs- und Ausstattungskosten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das Aufgabengebiet der beratenden Ingenieure erstreckt sich auf alle Berufe und alle Branchen. Erforderlich ist eine Gegenüberstellung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des schwerbehinderten Menschen mit den Anforderungen der konkret zu erledigenden Arbeitsaufgabe. Dazu ist in nahezu jedem Fall ein Betriebsbesuch am Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen notwendig. In den Jahren 2007/2008 wurden von den sieben technischen Beratern in den Regionalstellen ca Stellungnahmen / Gutachten abgegeben und ca telefonische Beratungen durchgeführt. Das breite Einsatzspektrum der technischen Berater macht eine ständige Fortbildung nötig, um über die permanenten technischen Weiterentwicklungen, die der Markt bietet, auf dem Laufenden bleiben zu können. Die Berater sind daher gefordert, die aktuellen Fachmessen (z.b. REHACARE) und fachlichen Bildungsangebote zu nutzen. Zentrale Der technische Berater in der Zentrale ist für die Prüfung des Raumprogramms und der Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Berufsbildungs- und Be- 54

55 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt rufsförderungswerken (einschl. Wohnbereich) im Rahmen der institutionellen Förderung verantwortlich. Die Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Bayern und wird in enger Zusammenarbeit mit den Regionalstellen, der Landesbaudirektion, den Bezirken sowie im Anerkennungsverfahren mit der Agentur für Arbeit vollzogen. Die Zuwächse bei den Platzzahlen in den WfbM, insbesondere für Menschen mit psychischer Behinderung, hatten in den Jahren 2007/2008 eine Vielzahl von Neu- bzw. Erweiterungsprojekten zur Folge. So wurden im Rahmen der institutionellen Förderung im Berichtszeitraum über 130 Besichtigungen und Beratungen bei Trägern und in WfbM vor Ort durchgeführt. Darüber hinaus ist der technische Berater der Zentrale für die Abstimmung in fachlichen Grundsatzfragen sowie für die Planung und Leitung der Dienstbesprechungen und die Durchführung aktueller Messebesuche der derzeit sieben technischen Berater der Regionalstellen verantwortlich. Öffentlichkeitsarbeit ZB Bayern Mit der ZB Bayern, die als Beilage der bundesweiten Zeitschrift ZB erscheint und allen Betrieben in Bayern zur Verfügung steht, hat das Integrationsamt seit 2006 die Möglichkeit, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Arbeitgeber zu einzelnen Schwerpunktthemen der Arbeit des Integrationsamtes zu informieren. Die ZB hat derzeit eine Auflage von Stück. Interviews und Reportagen sowie die Rubrik Aktuelles aus Bayern runden die ZB Bayern ab und bieten den Lesern schnelle und über das Internet auch zeitgemäße Informationen zum Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Internetauftritt Der Internetauftritt unter wurde im Berichtszeitraum weiter optimiert. Die Aufgaben des Integrationsamtes sind umfangreich erläutert. Formblätter und Broschüren sind online erhältlich, umfangreiche Links bieten vertiefte Recherchemöglichkeiten. Unter dem Suchbegriff Integrationsamt findet man das ZBFS nur zwei Jahre nach Start des neuen Online-Angebotes bei der Suchmaschine Google auf Platz 2, im Ver- 55

56 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt gleich aller Bundesländer sogar auf Platz 1. Das bedeutet, dass sehr viele externe Internetseiten auf die Homepage des Integrationsamtes verlinken. Messen Zwei der wichtigsten Messen im Sozialmarkt sind in Nürnberg beheimatet: die Werkstätten:Messe und die ConSozial. Das Integrationsamt im ZBFS nimmt an beiden teil und präsentiert sich jeweils mit einem Stand. Die Werkstätten:Messe findet seit dem Jahr 2006 regelmäßig im Frühjahr auf dem Messegelände in Nürnberg statt. Werkstätten für behinderte Menschen aus ganz Deutschland informieren über ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Messe samt Rahmenprogramm beweist, dass die Werkstätten längst ihr vermeintliches Nischendasein verlassen haben und zu gleichberechtigten und verlässlichen Partnern der Wirtschaft aufgestiegen sind. Stand des ZBFS auf der Werkstätten:Messe 2007 (Foto: Thomas Langer) 56

57 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Die ConSozial ist die größte Fachmesse für den Sozialmarkt in Deutschland. Mehr als 250 Aussteller zeigen regelmäßig im November auf dem Messegelände in Nürnberg aktuelle Produkte und Dienstleistungen rund um Management und Organisation sozialer Arbeit und Pflege. Das Integrationsamt war im Jahr 2007 zusammen mit der Produktgruppe III Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren, im Jahr 2008 mit weiteren Partnern aus dem ZBFS, der Produktgruppe I Familie und Produktgruppe II Bayerisches Landesjugendamt auf der ConSozial vertreten. Staatsministerin Christine Haderthauer bei der Eröffnung der ConSozial 2008 (Foto: Bettina Schnetter) Integrationspreis JobErfolg Ein Termin hat sich im Jahreslauf mit seiner kaum noch überschaubaren Zahl von Gedenkund Erinnerungstagen gleichwohl zu einer festen Größe entwickelt: Der Welttag für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. An diesem Tag wird auch der jährliche Integrationspreis JobErfolg des Bayerischen Landtags, des StMAS sowie der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung verliehen. Mit ihm werden alljährlich Betriebe und Dienststel- 57

58 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt len mit Sitz in Bayern für ihre vorbildliche Integration von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben gewürdigt und für ihr außergewöhnliches Engagement ausgezeichnet. Kriterien sind besondere Maßnahmen oder Innovationen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen oder durch Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement gesichert werden können. Preisträger 2007 waren in der Kategorie Privatwirtschaft die AUDI AG Ingolstadt, in der Kategorie Öffentlicher Dienst das Landratsamt Cham, der Ehrenpreis ging an den Putz- und Malerbetrieb Thomas Schlemmbach in Bad Kissingen. Preisträger 2008 sind in der Kategorie Privatwirtschaft die Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH in Bernried, in der Kategorie Öffentlicher Dienst die Zoologische Staatssammlung München, der Ehrenpreis wurde der Fairmetall GmbH in Griesstätt verliehen. Das Integrationsamt ist regelmäßig mit der Vorbereitung und Ausschreibung der Preisverleihung sowie mit der Prüfung und Aufbereitung der Vorschläge für die Jury beauftragt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter Die Preisträger 2007 mit der Präsidentin des Bayerischen Landtages Barbara Stamm (h., l.), Sozialstaatssekretärin Melanie Huml (v., l.) sowie der Behindertenbeauftragten Anita Knochner (v., r.) (Foto: Geschäftsstelle der Behindertenbeauftragten) 58

59 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Job4000 Mit dem Programm Job4000, das vom Integrationsamt der Zentrale koordiniert und von den Regionalstellen vor Ort umgesetzt wird, werden in Bayern aus Bundes- und Landesmitteln knapp 7,5 Mio. Euro für Maßnahmen zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen investiert. Das Programm besteht aus den drei Säulen Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung. In der Säule Unterstützung können seit dem Jahr 2007 insgesamt 363 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen durch die Integrationsfachdienste individuell oder fallbezogen betreut werden. Darunter sind auch 85 Schüler, die beim Übergang von der Förderschule in den Beruf begleitet werden. Teilweise integriert in das Programm Job4000 ist das bayerische Projekt Übergang Förderschule Beruf, mit dem die Integration schwerbehinderter Abgänger der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Mit dem Projekt findet erstmals eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen Sozialministerium, Kultusministerium, ZBFS, den bayerischen Bezirken, den Werkstätten für behinderte Menschen, wie auch den Schulen und Lehrern statt. Das Integrationsamt der Regionalstelle Mittelfranken hat die Koordinierung dieses bayernweiten Projekts übernommen (siehe dazu auch Seite 119). Seit Anfang des Jahres 2008 werden auch die Säulen Beschäftigung und Ausbildung in Bayern umgesetzt. Dabei sollen 145 neue Arbeitsplätze sowie 73 neue Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen entstehen. Über 350 Gäste aus Wirtschaft und Politik sowie von Organisationen und Verbänden hatten auf der ausgebuchten Veranstaltung Job Neue Wege der Integration in die Arbeit am im Schloss Nymphenburg die Gelegenheit, sich über das Bundesprogramm Job4000 und die bayerischen Initiativen zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen zu informieren, ebenso wie bereits Eine ausführliche Dokumentation mit Bildern und Materialien ist online unter zu finden. 59

60 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Blick ins Plenum der Veranstaltung (Foto: Peter Stadler) Information und Bildung Das Schulungs- und Informationsangebot des Integrationsamtes richtet sich an Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte ( 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX). Die bayerischen Integrationsämter haben teilweise mit Beteiligung Dritter im Jahr Schulungsveranstaltungen mit insgesamt mehr als Teilnehmern durchgeführt. Kursangebot Das Angebot des Schulungskataloges ist breit gefächert. In Grundkursen werden vor allem neu gewählte Vertrauenspersonen mit den Grundlagen des Schwerbehindertenrechts vertraut gemacht, Aufbaukurse bieten vertieftes Grundlagenwissen, Fachkurse und Workshops setzen thematische Schwerpunkte und vermitteln Fähigkeiten, die für die Praxisarbeit in den Betrieben und Dienststellen unmittelbar erforderlich sind. 60

61 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt An den 226 vom Integrationsamt angebotenen Grund- und Aufbaukursen zu behinderungsspezifischen Themen haben Personen teilgenommen, davon waren mehr als Schwerbehindertenvertrauensleute, an die sich die Kurse auch vorrangig richten. 222 Personen gehörten der Gruppe der Arbeitgebervertreter an und 167 zu den Betriebs- und Personalräten. Das neue Kursangebot mit der Möglichkeit zur Online- Anmeldung steht unter zur Verfügung. Fahrgelderstattung Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das ZBFS erstattet den Verkehrsunternehmern diese Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach 148 SGB IX. Die Fahrgelderstattung wurde in Bayern nach Eingliederung der ehemals sieben Integrationsämter in das ZBFS konzentriert und das Verfahren vereinheitlicht; die Aufgaben erledigen die Regionalstellen Mittelfranken (auch für Oberfranken, Schwaben und Unterfranken), Niederbayern, Oberbayern und Oberpfalz. Jährlich werden in Bayern ca. 480 Anträge der Verkehrsunternehmen bearbeitet und an diese ein Erstattungsbetrag in Höhe von insgesamt rund 34 Millionen Euro ausgereicht. Institutionelle Förderung Das Förderverfahren für Investitionskosten für Bau und Ausstattung von WfbM sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken (einschl. Wohnbereich) wird vom Integrationsamt der Zentrale bayernweit koordiniert. Die Regionalstellen Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz (auch für Niederbayern und Oberfranken), Schwaben und Unterfranken klären den 61

62 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Bedarf vor Ort und treffen die Sachentscheidung einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung. Dem technischen Berater des Integrationsamtes der Zentrale obliegt hierbei bayernweit die fachliche Prüfung des Raumprogramms und der Ausstattung. Institutionelle Förderung 2007 Von den Regionalstellen wurden 16 Projekte zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm 2007 (Förderliste B) angemeldet. Davon konnten 2007 vier Projekte in das Investitionsprogramm für den Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Behinderung mit einem Volumen von rund 6,7 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen werden. Für noch nicht restlos abgewickelte Projekte aus den Vorjahren (Förderliste A 2007) standen an Ausgabemitteln ca. 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Institutionelle Förderung 2008 Zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm 2008 (Förderliste B) wurden von den Regionalstellen 22 Projekte angemeldet, 11 Projekte konnten schließlich aufgenommen werden. Es wurden hierfür Ausgabemittel in Höhe von rund 7 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 5,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die von der Zentrale an die Regionalstellen und von diesen an die Projektträger ausgereicht wurden. Für noch nicht restlos abgewickelte Maßnahmen aus den Vorjahren (Förderliste A 2008) hat das ZBFS rund 6 Mio. Euro ausgereicht. Im Jahr 2008 ist es dem StMAS darüber hinaus gelungen, zur Abfinanzierung des Förderstaus bei den Werkstätten ein WfbM-Sonderprogramm aus allgemeinen Haushaltsmitteln mit einem Volumen von insgesamt 14 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Zentrale und Regionalstellen haben die Herausforderung, diese zusätzlichen Mittel kurzfristig an die Träger der Einrichtungen auszureichen, gemeinsam bewältigt. Widerspruchsverfahren Widerspruchsausschuss Über die Widersprüche gegen die Entscheidungen des Integrationsamtes entscheidet gem. 118, 119 SGB IX ein Widerspruchsausschuss. Dieser besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern. Vertreten sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die 62

63 Produktgruppe IV: Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Schwerbehindertenvertretungen und das Integrationsamt. Die Geschäftsführung des Widerspruchsausschusses ist beim Integrationsamt in der Zentrale in Bayreuth eingerichtet. Der Ausschuss tagt in zwei Kammern (eine für Nordbayern und eine für Südbayern), sie entscheiden in getrennten Gremien. Die Sitzungen finden turnusmäßig alle zwei Monate statt. So kann zeitnah über die Widersprüche entschieden werden. Im Jahr 2007 war über 193 Widersprüche und im Jahr 2008 über 205 Widersprüche zu entscheiden: > Widerspruchsverfahren 2007 / 2008 gesamt Kündigungsschutz Begleitende Hilfe Ausgleichsabgabe Fahrgelderstattung

64 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Rechtliche Neuerungen Das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (BVG-ÄndG) vom (BGBl. I S.2904 ff) hat zu einigen einschneidenden Neuerungen im Versorgungsrecht geführt. Als wichtigste Änderung ist die Ablösung des seit mehr als fünfzig Jahren im Sozialen Entschädigungsrecht verankerten Begriffs der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch den Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und dessen Definition in 30 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) anzusehen. Die neue Formulierung soll deutlich machen, dass sich das BVG als Grundgesetz der sozialen Entschädigung nicht auf Einschränkungen im Erwerbsleben beschränkt. Die Neuregelung brachte auch wichtige Verwaltungsvereinfachungen mit sich. So ist in Neufällen ab dem Stichtag der Verkündung des BVG-ÄndG am der Berufsschadens- oder Schadensausgleich nur noch nach dem regelmäßig günstigeren Nettoprinzip zu berechnen. Für Bestandsfälle ist zu diesem Stichtag eine Günstigkeitsfeststellung für die Zukunft zu treffen. Damit entfallen die ansonsten vorzunehmenden und sehr aufwändigen Vergleichsberechnungen. Die in Rechtsprechung und Lehre einhellig geforderte, seit langem überfällige Verrechtlichung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) ist nunmehr vollzogen: 30 Abs. 17 BVG ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Grundsätze aufzustellen, die für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen im Sinne des Absatzes 1 maßgebend sind, sowie die für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach 1 Abs. 3 maßgebenden Grundsätze und die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach 35 Abs. 1 BVG aufzustellen und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung zu regeln. Das BMAS hat davon mit Erlass der Ver- 64

65 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge sorgungsmedizin-verordnung (VersMedV) Gebrauch gemacht; sie trat am in Kraft. Hauptfürsorgestelle Die bisher vorgeschriebene Bildung von Beiräten in der Kriegsopferfürsorge und deren Beteiligung in Widerspruchsverfahren ist mit Wirkung ab entfallen. Der Verzicht auf die Beteiligung des Beirats für Kriegsopferfürsorge führt zu einer Straffung der Arbeitsabläufe und Beschleunigung des Widerspruchsverfahrens. Heil- und Krankenbehandlung Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG) vom hatte erhebliche Auswirkungen auf das soziale Entschädigungsrecht. Nach Auffassung des BMAS geht der seit bestehende Rechtsanspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V der Ermessensleistung nach 10 Abs. 4 Satz 3 BVG auf Krankenbehandlung nach dem sozialen Entschädigungsrecht vor, wenn der Betroffene unter Berücksichtigung seines verbleibenden Einkommens einen wirksamen Krankenversicherungsschutz unter zumutbaren Bedingungen erreichen kann. Auch für das Versorgungskrankengeld und die Heilbehandlung in besonderen Fällen nach 82 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bzw. 48 Zivildienstgesetz (ZDG) ergaben sich Neuerungen. Weitere Änderungen stellen die Berücksichtigung von Hospizleistungen dar sowie die Durchführung ambulanter Behandlungen auch in Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern. Überwiegend berücksichtigten die Gesetzesänderungen die bereits bestehende Verfahrenspraxis, z. B. bei der Versorgung mit Brillengläsern. Das Leistungsniveau der Heil- und Krankenbehandlung nach dem BVG ist insgesamt weitgehend erhalten geblieben. 65

66 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Antrags- und Bestandsentwicklung In den Jahren 2007 und 2008 sind 706 bzw. 739 Erstanträge auf Gewährung von Leistungen nach dem BVG eingegangen. Größtenteils handelte es sich dabei um Anträge auf Hinterbliebenenversorgung. Nach den Nebengesetzen wurden (2007) bzw (2008) Erstanträge gestellt. Der Hauptanteil entfiel mit bzw Anträgen auf das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und mit 422 bzw. 428 Anträgen auf das SVG. OEG und Opferhilfe Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als Menschen Opfer allein von Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben. Menschen, die Opfer von Gewalttaten werden und einen Gesundheitsschaden erleiden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem OEG. Durch die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden werden viele Betroffene in ihrer persönlichen Lebensführung beeinträchtigt. Die Gewaltopferversorgung umfasst insbesondere die Heil- und Krankenbehandlung im Sinne einer sofort nach der Tat zur Verfügung stehenden umfassenden medizinischen und therapeutischen Unterstützung. Je nach Ausmaß der gesundheitlichen Schädigung, wobei psychische Auswirkungen zu berücksichtigen sind, werden ab einem GdS von 30 laufende Rentenleistungen erbracht. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Erziehungsbeihilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt kommen in Betracht. Wenn eine Gewalttat zum Tod des Opfers führt, stehen den Hinterbliebenen Leistungen zu. Leider gehen viele Opfer von Gewalt leer aus, da das OEG zu wenig bekannt ist. Zur Verbesserung dieser Situation kooperiert das ZBFS nunmehr mit verschiedenen Partnern und weist z. B. auch umfassend auf die Hilfsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS hin. Auch die Zusammenarbeit mit der Polizei wurde intensiviert. Erster Ansprechpartner der Gewaltopfer ist häufig die Polizei. Es ist daher sehr wichtig, dass die Polizistinnen und Polizisten über die Leistungen nach dem OEG informiert sind, um die Betroffenen entsprechend beraten zu können. 66

67 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Der oberfränkische Polizeipräsident, Gerhard Bauer, und der Präsident des ZBFS, Bernd Linstädt, haben deshalb eine Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung der Hilfe für Opfer von Gewalttaten geschlossen. Unter anderem wird im ZBFS Region Oberfranken eine Hotline sowie eine spezielle -Adresse eingerichtet, unter der Polizistinnen und Polizisten Hilfe bei Fragen zum OEG erhalten. Bei der Polizei stehen besondere Ansprechpartner für das ZBFS zum OEG zur Verfügung. Auch eine regelmäßige gegenseitige Information und ein Austausch über OEG-relevante Sachverhalte finden statt. Polizeipräsident Gerhard Bauer und Präsident des ZBFS Bernd Linstädt (v. l.) bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) Die heute unterzeichnete Vereinbarung dient dazu, die gegenseitige Information und Kooperation der Partner auf dem wichtigen Gebiet der Opferhilfe zu intensivieren. Ziel ist es, die Beschäftigten beider Institutionen, die mit Opfern umgehen, für deren Belange noch mehr als bisher zu sensibilisieren. Denn Veränderungen beginnen im Kopf, sagte Bernd Linstädt anlässlich der Unterzeichnung am in Bayreuth im Beisein zahlreicher Medienvertreter. Diese berichteten anschließend im Nordbayerischen Kurier, im Fränkischen Tag, in der Frankenpost sowie im Blickpunkt Kulmbacher Woche. Filmbeiträge liefen bei TV-Oberfranken und Kulmbach TV, ein Hörfunkbeitrag im Bayerischen Rundfunk. 67

68 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Sonderbetreuung Nach wie vor ist es eines der vorrangigen Ziele des ZBFS, dem anvertrauten Personenkreis durch den Einsatz der Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuer eine besondere Betreuung und Fürsorge zukommen zu lassen. Dies gilt nicht nur für die inzwischen hoch betagten Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebene, für die das Ausfüllen und Verstehen von Formularen immer mühevoller wird, sondern selbstverständlich auch für alle Berechtigten nach dem OEG, dem SVG, dem ZDG, dem Infektionsschutzgesetz etc. Gerade Gewaltopfer bestätigen den Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuern immer wieder, wie sehr der persönliche Besuch eines Mitarbeiters geschätzt wird. Insbesondere für die Opfer schwerer Gewalttaten bedeutet es eine große Erleichterung, im Sonderbetreuer einen Ansprechpartner zu haben, der ihnen persönlich bekannt ist und auf den beim Auftreten von Fragen und Problemen direkt zugegangen werden kann. Auch Fragen zu anderen Leistungsträgern gehören hierher. Opferforum des WEISSEN RINGS am 17. und in Mainz Im Zuge der verstärkten Fortbildung besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS regelmäßig die Opferforen des WEISSEN RINGS. Am 17. und fand in Mainz das 19. Opferforum mit dem Titel Kriminalprävention durch familiale Erziehung? statt. Die Schirmherrin der Veranstaltung, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, hielt ein Grundsatzreferat zur Familienpolitik. In zahlreichen Vorträgen und Diskussionen wurden die Ursachen und Folgen von Gewalt in der Erziehung erörtert sowie Möglichkeiten zur Kriminalprävention vorgestellt. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (Fotos: Stefanie Holzer-Thieser) Podiumsdiskussion im Rahmen des Opferforums 68

69 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Anpassung der Versorgungsbezüge Zum und zum waren die Versorgungsleistungen nach der 14. und 15. KOV-Anpassungsverordnung zu erhöhen, und zwar um 0,54 % im Jahr 2007 und um 1,1 % im Jahr Rentenkapitalisierung / Kapitalabfindung Die zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes und Wohnraums eröffnete Möglichkeit, die Grundrente ganz oder teilweise zu kapitalisieren, verliert immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung. Die Ausgaben hierfür aus Bundesmitteln betrugen Euro (2007) bzw Euro (2008), aus Landesmitteln Euro (2007) bzw Euro (2008). Pflegeversicherung Weiter rückläufig ist die Zahl der Versorgungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die gemäß 21 Nr. 1 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Zum Jahresende 2007 waren dies Versicherte, zum Jahresende Versicherte. Insgesamt wurden im Jahr 2008 Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von rund Euro an den vom Bundesversicherungsamt verwalteten Ausgleichsfonds überwiesen. Badekuren (Foto: Rudolf Kirchberger) Die früher versorgungseigene Reha-Klinik Prinzregent Luitpold in Bad Reichenhall wird seit in Rechtsform einer GmbH geführt. Der neue private Betreiber setzt u. a. die Tradition fort, zu den jeweiligen Jah- reswechseln die Weihnachtskur und heilgymnastische Winterkur mit Versehrtenskilauf anzubieten. Einen weiteren Beitrag finden Sie auf Seite

70 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Im Jahr 2007 wurden 796 Badekuren in den bayerischen Reha-Kliniken und 121 in Kliniken außerhalb Bayerns (Kurenausgleich) durchgeführt. Von insgesamt 636 Badekuren 2008 entfielen 537 auf die bayerischen und 99 auf außerbayerische Kliniken. In 171 (2007) bzw. 141 (2008) Fällen wurde die Kur verlängert. Die Kosten für die in Bayern insgesamt durchgeführten Badekuren beliefen sich 2007 auf rund 3,7 Mio. Euro, 2008 auf rund 3,3 Mio. Euro. Lebensbescheinigungsaktion 2007/2008 Der zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch nötige Abgleich der sogenannten Lebensnachweise mit den Melderegisterdaten ist neu geregelt und technisch umgestellt und verbessert worden. Es konnten Überzahlungen in einer Gesamthöhe von 1,1 Mio. Euro identifiziert werden. Orthopädische Versorgung Im Berichtszeitraum versorgten die Orthopädischen Versorgungsstellen in den Regionalstellen Oberpfalz und Unterfranken insgesamt Personen im Rahmen des 11 Abs. 3 und des 13 BVG mit orthopädischen Hilfsmitteln. Es wurden 233 (2007) sowie 184 (2008) orthopädische Außensprechtage durchgeführt. In 378 Fällen (2007) bzw. 409 Fällen (2008) wurden die erforderlichen Maßnahmen wegen der Gebrechlichkeit des Berechtigten im Rahmen von Hausbesuchen abgeklärt. Blindengeld Anspruchsberechtigter Personenkreis Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) ist rückläufig. Ende 2007 erhielten Personen Blindengeld, zum waren es Personen. 65,3 % der Blindengeldempfänger sind 65 Jahre und älter, 42,2 % sind 80 Jahre und älter. 60 % der Leistungsempfänger sind weiblichen Geschlechts. Die Gesamtausgaben für das Blindengeld beliefen sich 2007 auf 81,1 Mio. Euro und 2008 auf 81,4 Mio. Euro. 70

71 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Anpassung des Blindengeldes Nach Art. 2 Abs. 1 BayBlindG i.v.m. 72 Abs. 2 SGB XII war das Blindengeld zum und zum zu erhöhen. Ab betrug das volle Blindengeld 500 Euro, ab beträgt es 505 Euro. Gemäß Artikel 1 Nr. 18 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde auch das Pflegegeld nach 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI jeweils erhöht. In Pflegestufe I stieg es zum von 205 Euro auf 215 Euro, in Pflegestufe II von 410 Euro auf 420 Euro. Ab waren somit gemäß Art. 4 BayBlindG 129 Euro bei einem Bezug von Pflegegeld nach Stufe I und 168 Euro bei einem Bezug von Pflegegeld nach Stufe II oder III auf das Blindengeld anzurechnen. Ausländische Leistungsberechtigte Am ist das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (BGBl I, 1970 ff) in Kraft getreten, mit dem u. a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) geändert wurden. Der neu hinzugekommene Aufenthaltstitel Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ( 9a AufenthG) ist rechtlich wie eine Niederlassungserlaubnis nach 9 AufenthG zu behandeln. Erläuterungen zum BayBlindG Die geänderten rechtlichen Grundlagen für ausländische Antragsteller sowie die Anpassung des Blindengeldes und die Erhöhung der Pflegeleistungen nach dem SGB XI zum machten eine Aktualisierung der internen Arbeitshilfe EBayBlindG erforderlich. Hörspielpreis Der Vorsitzende des Bunds der Kriegsblinden Deutschlands, Dieter Renelt, verlieh den Hörspielpreis der Kriegsblinden im Rahmen einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundesrates am an den Autor und Theaterregisseur Schorsch Kamerun für sein Hörspiel Ein Menschenbild, das in seiner Summe Null ergibt. 71

72 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Schorsch Kamerun (l.) und Dieter Renelt bei der Übergabe des Hörspielpreises v. l.: Dieter Renelt, Bernd Linstädt (Fotos: Stefanie Holzer-Thieser) Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen Die mit Wirkung zum erlassene Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV) wurde in der Praxis gut angenommen. Formblätter Die Blindengeldantragsformulare sowie das Formblatt Hinweise zum Bayerischen Blindengeldgesetz wurden neu aufgelegt. Das bisherige Formblatt Merkblatt über Dienste und Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund neu gefasst und wird jetzt unter dem Titel Informationen zum Blindengeld bereits den Eingangsbestätigungen beigefügt. Blindengeldkommission Die 12. und 13. Sitzung der Kommission zur Beratung schwieriger Begutachtungsfälle nach dem BayBlindG befasste sich u. a. erneut mit der Feststellung von Blindheit bei cerebral geschädigten Kindern und der Erstellung eines fachlich verbindlichen Katalogs standardisierter Untersuchungsmethoden im Anschluss an das Urteil des BSG vom , Az. B 9a BL 1/05 R. 72

73 Produktgruppe V: Soziale Entschädigung / Kriegsopferfürsorge Erstattungs- und Schadensersatzansprüche Erstattungsansprüche der Pflegekassen sind immer wieder Gegenstand schwieriger Auseinandersetzungen. In vielen Fällen konnte in direktem Kontakt mit der Pflegekasse bei der AOK Bayern eine gütliche Einigung erzielt werden. 73

74 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Förderbereich (Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen) Europäischer Sozialfonds (ESF) in Bayern Wir investieren in Menschen Alter Förderzeitraum Der (alte) Förderzeitraum (FZ) endete nicht, wie die Bezeichnung ausweist, exakt am Denn auch über dieses Datum hinaus konnten für weitere zwei Jahre, also bis zum , zugeteilte Mitteltranchen verausgabt werden (sog. n+2 - Regelung ). Danach ist eine Auszahlung von ESF-Mitteln nicht mehr möglich. Antragsentwicklung und Gesamtverwendungsnachweisprüfung (GVNP) in der Projektförderung Die Antragszahlen hatten 2005 erwartungsgemäß einen Höchststand erreicht. Zum Ende des FZ hingegen nahmen die Antragszahlen ab, da Fördermittel teilweise nur noch begrenzt zur Verfügung standen und nur noch kurze Projektlaufzeiten möglich waren. Antragsentwicklung FZ Anzahl der Anträge 74

75 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Die Entwicklung der GVNP zeigt den Schwerpunkt der Tätigkeit in den Jahren 2007 und 2008 auf (Projekte aus Mitteln des FZ konnten erst ab beantragt werden). Gesamtverwendungsnachweisprüfung FZ Anzahl der GVNP Antragsentwicklung und Verwendungsnachweisprüfung in der Individualförderung ( Fit for Work ) Aufgrund des enormen Zuspruchs des Programms Fit for Work waren die Mittel bereits 2006 komplett gebunden. Für die Förderungen des Ausbildungsjahres 2007 waren deshalb schon Mittel des FZ einzuplanen. Die Antragsentwicklung stellte sich wie folgt dar: 75

76 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Antragsentwicklung bei der Individualförderung im FZ Anzahl der Anträge Wegen der Beendigung des FZ waren die Verwendungsnachweise aus den antragsstarken Jahren vor allem in den Jahren 2007 und 2008 zu prüfen. Verwendungsnachweisprüfung bei der Individualförderung im FZ Anzahl der Verwendungsnachweisprüfungen 76

77 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen ESF-Rechnungsprüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (BayORH) Der BayORH hat 2006 und 2007 zusammen mit den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern München, Regensburg und Bayreuth die Ausbildungsprogramme Fit for Work der Jahre 2003 bis 2005 geprüft, ohne bei den Individualförderungen erhebliche Mängel festzustellen. Dies gilt indessen nicht für die Projektförderungen. Als Reaktion auf den Prüfbericht arbeiteten zwei Projektgruppen daran, wie die Kritikpunkte des BayORH künftig aufzugreifen und umzusetzen sind. Neuer FZ Das operationelle Programm (OP) Zukunft in Bayern Europäischer Sozialfonds, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bayern " steht unter dem Motto Wir investieren in Menschen und wurde durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom genehmigt. Für das bayerische Programm stehen im FZ rund 310 Mio. Euro ESF-Mittel (einschl. Technischer Hilfe) zur Verfügung. Schwerpunkte der Förderung sind mit 47,3 Mio. Euro die Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, mit 152,7 Mio. Euro die Verbesserung des so genannten Humankapitals und mit 97,6 Mio. Euro die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung. Von diesen insgesamt 297,6 Mio. Euro fließen 228,5 Mio. Euro in Programme, deren Durchführung an das ZBFS (entweder als Voll- oder als Rahmendelegation) übertragen wurde. Wesentliche Neuerungen im FZ In der neuen Förderperiode sind jeweils eigenständige Dokumente des Bundes und der Länder von der Europäischen Kommission zu genehmigen. Der Interventionssatz beträgt nunmehr einheitlich 50 % auf Programmebene. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Vollzugs des OP wurde ein Begleitausschuss eingerichtet. Das OP ist nach Art. 59 VO (EG) Nr. 1083/2006 durch folgende Behörden zu verwalten und zu kontrollieren: Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde. Diese sind beim StMAS in den Referaten I 2, Z 1 und Z 2 angesiedelt. Verwaltungsbehörde 77

78 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen und Bescheinigungsbehörde können die Wahrnehmung von Aufgaben an sog. zwischengeschaltete Stellen übertragen. Dies muss in einer Zwischenschaltungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Das ZBFS hat mit der Verwaltungsbehörde am eine solche Vereinbarung abgeschlossen. Nach Art. 71 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1083/2006 muss der Europäischen Kommission spätestens 12 Monate nach der Genehmigung des OP eine Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie eine Beurteilung, ob diese Systeme mit den Art. 58 bis 62 VO (EG) Nr. 1083/2006 in Einklang stehen (sog. Konformitätsbeurteilung), vorgelegt werden. Die Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit Anlagen wurde am mit dem Bericht und der Stellungnahme der Prüfbehörde über die Konformität bei der EU- Kommission eingereicht. Die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 sieht in Art. 11 Abs. 3 b) die Möglichkeit vor, die indirekten Kosten pauschal an den direkten Kosten eines Vorhabens zu bemessen. Von dieser Möglichkeit soll in Bayern Gebrauch gemacht werden. Das StMAS arbeitet unter Beteiligung des ZBFS derzeit einen entsprechenden Vorschlag aus. Im FZ soll die Prüfung der Auszahlungsanträge unter Vorlage aller Originalbelege intensiviert werden und die Qualität einer GVNP erreichen. Antragsentwicklung Der Antragseingang in der Projektförderung war im Jahr 2008 naturgemäß noch gering. Hier ist 2009 ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Antragsentwicklung FZ Januar Februar März April Mai 15 Juni 26 Juli 34 August September Oktober 34 November 11 gesamt Anzahl der Anträge 78

79 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Die Antragseingänge in der Individualförderung (Ausbildungsförderung Fit for Work ) waren hingegen bereits zu Beginn des FZ hoch bestand erstmals Konkurrenz zu dem sog. Ausbildungsbonus des Bundes für Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber schaffen. Die Förderung aus Landesmitteln ist nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Antragsentwicklung bei der Individualförderung im FZ Anträge (Stand Nov. 2008) ESF-Datenbank Nach europaweiter Ausschreibung erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln und Pass Consulting in Aschaffenburg, den Zuschlag für die Programmierung einer Datenbank für den FZ Das ZBFS ist in die Erstellung der Fachkonzepte maßgeblich eingebunden. Bis zur Betriebsbereitschaft bleibt eine mehr oder weniger umfangreiche Altdatenmigration (wie schon im FZ ) unumgänglich. Rechnungsprüfung des BayORH prüfte der BayORH die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei den Struktur- und Agrarfonds. Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Verwaltung der EU-Fördermittel und das Bewilligungs- und Kontrollverfahren. Ergebnisse stehen noch aus. 79

80 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Besuch einer rumänischen Delegation Im Rahmen eines Besuches beim ZBFS in Bayreuth informierte sich eine rumänische Delegation der ESF-Verwaltungsbehörde aus Bukarest über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in Bayern. (Foto: ZBFS) Soziale Hilfen Unter dem Sammelbegriff Soziale Hilfen" sind all jene vom StMAS delegierten Förderungen aus Landesmitteln zusammengefasst, die regelmäßig nicht den Vollzug von Leistungsgesetzen zum Gegenstand haben, sondern auf Förderprogrammen und Richtlinien des Bayerischen Landtags, des StMAS oder der Europäischen Union beruhen; hinzu kommen Erstattungsverfahren, durch die Bundesmittel an Kommunen oder sonstige Einrichtungen ausgereicht werden. Dem ZBFS sind derzeit 31 verschiedene Förderprogramme, Modellvorhaben und Einzelprojekte zum Vollzug übertragen. 80

81 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Behindertenhilfe Die Behindertenhilfe soll dem einzelnen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit sichern oder wieder verschaffen, seine Eigenverantwortung in der Gemeinschaft mit anderen entfalten zu können und diejenigen unterstützen, die auf die besonderen Leistungen der Gemeinschaft angewiesen sind. Im Jahr 2008 hat das StMAS erstmals die Förderung von Maßnahmen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten an das ZBFS delegiert und insgesamt sechs Projekte zur Unterstützung obdachloser Menschen mit einem Gesamtbetrag von Euro bezuschusst. Die Zuwendungen verteilen sich wie folgt: Begegnungs-, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Behindertensport, Notfallausrüstung der ambulanten Herzsportgruppen Bayern, Fortbildung von Personal in der Rehabilitation und Maßnahmen für Familien mit behinderten Menschen, Dienste der offenen Behindertenarbeit, Förderung von Landesbehindertenverbänden, Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Projekte, Forschungen, Untersuchungen, Veranstaltungen, Informationen, Druckaufträge, Förderung von Maßnahmen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Einzelprojekte. Geschäftsführung für den Verein Arbeitsstelle Frühförderung Bayern e.v. Der Verein Arbeitsstelle Frühförderung Bayern e.v. betreibt die Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Die bayernweite Implementierung der Ergebnisse des bereits Ende 2005 abgeschlossenen Modellprojekts zur interdisziplinären Nachbetreuung von ehemaligen Frühgeborenen und Risikoneugeborenen im Städtischen Krankenhaus München-Harlaching ist sehr erfolgreich verlaufen; es konnten sowohl 2007 als auch 2008 jeweils vier weitere Standorte in Bayern eingerichtet werden. 81

82 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Altenhilfe Förderung von Fortbildungsmaßnahmen Zum ist die neue Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenarbeit und Altenpflege, Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen vom in Kraft getreten. Auf den Feldern Altenarbeit/Altenpflege und Behindertenhilfe ist das ZBFS für die Abwicklung der Förderverfahren zuständig. Das Förderverfahren wurde umgestellt und gestrafft. Fortbildungsmaßnahmen in der Altenhilfe wurden im Jahr 2007 wie folgt durchgeführt: Maßnahmeträger Zuschüsse Fortbildungen Regelförderung Fort- und Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege Fortbildungen zur Praxisanleitung gesamt Die Anzahl der Maßnahmeträger sowie die Höhe der ausgereichten Zuschüsse im Jahr 2008 kann aufgrund des umgestellten Verfahrens erst nach der Verwendungsnachweisprüfung im Jahr 2009 abschließend ermittelt werden. Betreutes Wohnen zu Hause Das bereits 2006 an das ZBFS delegierte Förderverfahren Betreutes Wohnen zu Hause wurde auch in den Jahren 2007 und 2008 erfolgreich fortgeführt. Die Idee des betreuten Wohnens zu Hause stellt ein ergänzendes Angebot zu den vorhandenen Dienstleistungsangeboten in der Altenhilfe dar und hat über die Landesgrenzen hinaus Beachtung gefunden. Modellprojekte Innovative Altenhilfekonzepte Mit Datum vom delegierte das StMAS das Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte auf das ZBFS. Die Schwerpunkte des Modellprogramms sind "Kommunale Al- 82

83 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen tenhilfekonzepte", "Weiterentwicklung von Betreuungsformen für ältere Menschen" und "Neue Wohnformen im Alter". Dadurch soll eine strukturelle Weiterentwicklung von Wohnund Betreuungskonzepten in der eigenen häuslichen Umgebung erreicht werden. Der Förderzeitraum beträgt zwischen 12 und 36 Monaten. Bis zum wurde für 13 Projekte ein Zuwendungsbetrag von insgesamt ,80 Euro bewilligt. Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen (SeniWoF) Die zum in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (SeniWoF) soll den Wunsch älterer Menschen, ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit möglichst selbstständig in der häuslichen Umgebung verbringen zu können, künftig besser zur Geltung bringen. Die Abwicklung des gesamten Zuwendungs-, Auszahlungs-, Verwendungsnachweis- und ggf. Rückforderungsverfahrens wurde auf das ZBFS delegiert. Niedrigschwellige Betreuungsangebote und Bayerisches Netzwerk Pflege Die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger (Betreuungsgruppe, Angehörigengruppe, ehrenamtlicher Helferkreis und Schulungsund Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Helfer) wurde mit Wirkung zum in der Verordnung zur Ausführung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung (AVPflegeVG, seit : Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze) neu geregelt. Die Förderpauschale beträgt für eine Betreuungsgruppe je nach Häufigkeit der Treffen bis zu Euro, für eine Angehörigengruppe maximal 250 Euro und für jede volle Einsatzstunde eines ehrenamtlichen Helfers bis zu 1 Euro, sofern alle ehrenamtlichen Helfer eines Trägers zusammen mindestens 250 Einsatzstunden im Jahr erbracht haben. Das Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht. Die Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege erfolgt schwerpunktmäßig in den Bereichen Familienpflege und Angehörigenarbeit. In der Angehörigenarbeit fördert das ZBFS seit aus Mitteln des StMAS Fachstellen für pflegende Angehörige mit Euro je vollzeitbeschäftigter Fachkraft (eine Kraft je Einwohner). Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend. Die Fach- 83

84 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen stelle soll durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger die Pflegebereitschaft und -fähigkeit der Angehörigen erhalten bzw. sichern. Das Bewilligungsverfahren wurde ebenfalls an die Neuregelung der AVPflegeVG angepasst. Im Jahr 2007 wurden vorbehaltlich noch vereinzelt abzuschließender Verwendungsnachweisprüfungen 90 Fachstellen (68,66 Stellen) gefördert. Im Jahr 2008 wurden zunächst im Rahmen der Abschlagszahlung 102 Fachstellen (76,30 Stellen) berücksichtigt. Bewilligte Zuwendungen in den Jahren 2007 und 2008 Anträge Zuschüsse Familienpflege , ,00 Angehörigenarbeit , ,89 * niedrigschwellige Betreuungsangebote , ,97 * gesamt , ,86 * Hierbei handelt es sich um Abschlagszahlungen. Gemäß 45 b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 SGB XI i. V. m. 39 ff AVPflegeVG können auf Antrag niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung rechtlich anerkannt werden. Die Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass Pflegebedürftige die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45 a, 45 b SGB XI in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr bzw. seit dem (Pflegereform) in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich neben den im Gesetz genannten Sachleistungen (Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten) auch für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen können. 84

85 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Förderung von Modellvorhaben Seit dem Haushaltsjahr 2004 werden Modellvorhaben nach 45 c SGB XI in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes gefördert. Es wurden Euro (davon Euro für die wissenschaftliche Begleitung) bewilligt. Bayerischer Landesseniorenrat Um die Belange der Senioren verstärkt auf Landesebene in die Meinungsbildung zu wichtigen Fragen der Altenhilfe einzubeziehen, wurde der Bayerische Landesseniorenrat errichtet. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Landtages, des StMAS, der Wohlfahrtsverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesseniorenvertretung Bayern sowie mit der Altenhilfe vertrauten Persönlichkeiten. Die Geschäftsführung ist dem ZBFS übertragen. Förderung von Organisationen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Die staatliche Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Bayern nach Art. 13 Abs. 3 AGBSHG ab 2007: Art. 88 Abs. 3 AGSG wurde auch im Berichtszeitraum 2007/2008 durch das ZBFS abgewickelt. Zu den Spitzenverbänden gehören die Landesverbände Bayern der Arbeiterwohlfahrt, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie das Bayerische Rote Kreuz und das Diakonische Werk in Bayern. Die Zuwendungen betrugen Euro (2007) bzw Euro (2008). Die Zuwendungen an die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern betrugen Euro (2007) bzw Euro (2008). Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Regelförderung Seit ist der Vollzug der Richtlinien zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom StMAS an das ZBFS delegiert. 85

86 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Gefördert wird die pädagogische Begleitung im FSJ. Je nach Höhe der vorhandenen Haushaltsmittel wird eine Pauschale von bis zu 335 Euro je ganzjährig tätigen Freiwilligen und bei weniger als 12 Monate tätigen Freiwilligen eine Pauschale von bis zu 26 Euro je vollem Dienstmonat gewährt. Der Bewilligungszeitraum ist haushaltsjahrübergreifend. Projektjahr 2006/2007 Projektjahr 2007/2008 Teilnehmer Anzahl der geförderten Maßnahmeträger Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2008 Landesmittel bewilligt und ausgezahlt , ,00 Ergänzend zur Regelförderung wurde dem ZBFS im Jahr 2008 die Förderung von FSJ- Modellprojekten übertragen. Förderung im Bereich der Hauswirtschaft Das Bayerische Jugendwerk bereitet Schulentlassene durch besondere pädagogische Betreuung und fachliche Bildung im hauswirtschaftlichen Bereich gezielt vor. Ziel ist die Festigung der gesamten Entwicklung der Jugendlichen, so dass sie anschließend eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen können. Gefördert wird ein einjähriger Grundlehrgang. Die Förderung wurde im Jahr 2000 an das ZBFS delegiert. Die Zuschüsse betrugen Euro (2007) bzw Euro (2008). Der Bayerische Landesausschuss für Hauswirtschaft ist der Dachverband von 14 Verbänden in Bayern, die sich mit hauswirtschaftlicher Aus- und Weiterbildung beschäftigen. Er fungiert auch als "Ständevertretung" für die Beschäftigten der Hauswirtschaft in Bayern. Gefördert wurden die Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie die Kosten für Projekte im Rahmen der Verbandstage mit Euro pro Jahr. 86

87 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement und Freiwilligenarbeit Neben verschiedenen kleineren Projekten erhalten die Geschäftsstelle des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement LBE in Nürnberg und die Einrichtung des Netzwerkknotens lagfa bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa Bayern) in Augsburg eine Projektförderung. Seit 2005 wird auch das Netzwerk Mütter- und Familienzentrum in Bayern e.v. im Wege der Projektförderung unterstützt. Dadurch soll Einrichtungen, die das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement voranbringen, geholfen werden, indem ihnen insbesondere Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird und sie bei der Einrichtung von Koordinierungsstellen vor Ort beraten werden. Außerdem werden Fortbildungsangebote (z.b. Kompetenztraining, Organisations-Know-how) aufbereitet und ergänzt wurden zehn und 2008 sieben Projekte für Bürgerschaftliches Engagement mit insgesamt Euro (2007) bzw Euro (2008) gefördert. Förderung von gleichstellungs- und frauenpolitischen Projekten 2007 wurden vier Projekte mit insgesamt Euro bezuschusst, 2008 drei Projekte mit insgesamt Euro. Vollzug des Gesetzes über Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen Durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom wurde ab 1996 die staatliche Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen eingeführt. Nach diesem Gesetz hat eine Frau Anspruch auf Leistungen, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Das ZBFS ist für die Abrechnung dieser Kosten zuständig, wenn die Antragstellerin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat. Die Kosten werden dem ZBFS von den Krankenkassen zzgl. Verwaltungskosten und ggf. Vorfinanzierungskosten in Rechnung gestellt. Das ZBFS leistete folgende Erstattungen an die Krankenkassen: 87

88 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Kostenerstattung , ,81 Verwaltungskosten (inkl. Vorfinanzierungskosten) , ,53 Erstattung insgesamt , ,33 Anzahl der Fälle insgesamt Bündelung und Weiterleitung von Erstattungsleistungen des Bundes Die Erstattungen des bayerischen Anteils für Ausgaben der neuen Bundesländer nach dem Anti-D-Hilfe-Gesetz betrugen 2007 und 2008 jeweils ,35 Euro. Die Erstattung der Beiträge für die Rentenversicherung behinderter Menschen ist in 179 SGB VI und in der Aufwandserstattungs-Verordnung geregelt. Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder in Blindenwerkstätten im Sinne des 143 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, unterliegen gemäß 1 Nr. 2a SGB VI der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die genannten Bestimmungen stellen sicher, dass die Werkstätten mit den für die Betroffenen geleisteten bzw. abgeführten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf Dauer belastet bleiben. Die Rentenversicherungsbeiträge für die behinderten Menschen werden zunächst nach 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI durch den Träger der Einrichtung (WfbM) gezahlt und sodann vom Freistaat Bayern erstattet (Bundesmittel). Wegen des in der Regel nur geringfügigen Arbeitsentgeltes der behinderten Menschen werden die Rentenversicherungsbeiträge nach einem Entgelt in Höhe von 80 v. H. der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen (2007: Euro; 2008: Euro). Im Jahr 2007 wurden im Freistaat Bayern behinderte Menschen von 107 Hauptwerkstätten (zuzüglich 80 Zweigwerkstätten) und im Jahr behinderte Menschen von 108 Hauptwerkstätten (zuzüglich 80 Zweigwerkstätten), insbesondere von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, betreut. Für die behinderten Menschen wurden den Werkstätten ,41 Euro (2006) bzw ,33 Euro (2007) erstattet; für 2008 erfolgten 88

89 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Abschlagszahlungen in Höhe von Euro. Die Schlussrechnung für 2008 erfolgt bis Mai Mio. Euro Beitragserstattung für die Rentenversicherung 140,0 127,1 132,8 120,0 100,0 90,5 94,3 96,0 95,9 98,2 104,0 111,8 111,0 116,0 115,7 80,0 75,0 77,7 60,0 60,3 57,6 40,0 20,0 0, Betrag 60,3 57,6 75,0 77,7 90,5 94,3 96,0 95,9 98,2 104,0 111,8 111,0 116,0 127,1 132,8 115,7 Bei dem Betrag aus dem Jahr 2008 handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Allerdings wird auch der endgültige Wert erheblich unter dem Wert der Vorjahre liegen, da nach Weisung des Bundesversicherungsamtes mit Wirkung ab dem die von den Einrichtungen getragenen Beiträge durch den Bund nur noch dann zu erstatten sind, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Da im Berufsbildungsbereich kein Arbeitsentgelt in diesem Sinne gezahlt wird, erfolgt insoweit seit dem keine Beitragserstattung mehr. Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-) Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die WfbM nicht die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist, sieht 132 SGB IX besondere Integrationsprojekte als dritten Weg oder als Brücke zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Integrationsprojekte gehören zwar dem allgemeinen Arbeitsmarkt an, sie sollen aber den Übergang für schwerbehinderte 89

90 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Menschen von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen (siehe hierzu auch Seite 48). Die beitragspflichtigen Einnahmen dieser behinderten Menschen zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und WfbM sollen nach dem gleichen Mindestverdienst versichert werden wie bei Beschäftigten in WfbM (vgl. BT Drs. 14/4230 zu Nr. 34, S. 27). Deshalb sieht 162 Nr. 2a SGB VI vor, dass bei behinderten Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 v. H. der Bezugsgröße nach 18 SGB IV, die beitragspflichtigen Einnahmen bildet. Die Beiträge zur Rentenversicherung, die sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem monatlichen Arbeitsentgelt der behinderten Beschäftigten und dem fiktiven Mindestarbeitsentgelt ergeben, tragen die Träger der Integrationsprojekte zunächst allein ( 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI), sie werden ihnen sodann vom Freistaat Bayern erstattet (Bundesmittel). Im Jahr 2006 wurden vom ZBFS für acht Integrationsprojekte mit insgesamt 27 behinderten Beschäftigten die Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von ,48 Euro erstattet. Im Jahr 2007 wurden vom ZBFS für acht Integrationsprojekte mit insgesamt 29 behinderten Beschäftigten die Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von ,27 Euro erstattet. Für das Jahr 2008 erfolgten Abschlagszahlungen in Höhe von Euro. Die Schlussrechnung erfolgt bis Mai Das ZBFS überprüft die beantragten Erstattungsleistungen durch Vor-Ort-Rechnungsprüfungen der WfbM. Insgesamt ergingen bei 220 Vor-Ort-Rechnungsprüfungen bisher Prüfungsbemerkungen. Von den WfbM wurden zu Unrecht erstattete Rentenversicherungsbeiträge in einer Höhe von ,07 Euro zurückgefordert (Stand: ). Die Vor- Ort-Rechnungsprüfungen werden kontinuierlich fortgesetzt. Regressansprüche nach 179 Abs. 1a SGB VI Durch den seit geltenden 179 Abs. 1a SGB VI wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund und dem Kostenträger der Behinderteneinrichtung erstatteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Schädiger im Regressweg geltend gemacht werden. Das Bundesversicherungsamt überwacht die Durchsetzung der Regressansprüche des Bundes. Bisher konnte das ZBFS insgesamt eine Rückforderung in Höhe von ,93 Euro (Stand: ) durchsetzen und dem Bundeshaushalt wieder zuführen. 90

91 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Seit dem sind die Vorschriften der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inhaltlich weitgehend unverändert im Vierten Kapitel des neuen Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) enthalten. Nach dem ab dem geltenden Art. 88 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG; zuvor Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches) werden die an den Freistaat Bayern erbrachten Erstattungsleistungen des Bundes nach 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes an die Träger der Sozialhilfe (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) weitergeleitet. Das ZBFS wurde vom StMAS mit der Aufgabe betraut, die Erstattungsleistungen des Bundes an die 96 kreisfreien Städte und Landkreise sowie an die sieben Bezirke weiterzuleiten. Insgesamt wurden 2007 und 2008 Erstattungsleistungen in Höhe von jeweils Euro an die Kommunen ausgezahlt. Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II ( Hartz IV ) Am trat als Art. 1 des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) das Zweite Sozialgesetzbuch in Kraft. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Neben der Regelleistung erhalten die Anspruchsberechtigten auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen erbracht. Gemäß 46 Abs. 5 bis 10 beteiligt sich der Bund zweckgebunden an diesen Leistungen. Aufgabe des ZBFS ist es seit , die Zahlungsabwicklung auf der Basis des vom Bund vorgegebenen Verfahrens durchzuführen, d. h. die Erstattungsleistungen des Bundes an die 96 Kommunen weiterzuleiten. Aktuell ist für das Jahr 2008 gem. 46 Abs. 8 eine Erstattungsquote von 28,6 % festgelegt. Bisher wurden vom ZBFS an die Kommunen Erstattungsleis- 91

92 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen tungen in Höhe von ,13 Euro ausgezahlt. Im Jahr 2008 sind davon bis zum Erstattungsleistungen in Höhe von ,77 Euro ausgezahlt. Familienbezogene Projektförderung Die familienbezogene Förderung beinhaltet Familienerholung in Familienferienstätten und der erzieherischen Familienbildung, Personalkostenzuschüsse für die Träger der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern, Förderung der Mütterzentren sowie Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände. Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und der erzieherischen Familienbildung am Wochenende Grundlage der Förderung ist seit dem eine Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem StMAS. Das ZBFS ist für den verwaltungsmäßigen Vollzug der Bewilligung der Mittel zuständig und wickelte im Jahr 2008 mehr als 750 Förderverfahren ab. Ziel der Förderung ist es, Familien mit geringem Einkommen eine geeignete Familienerholungsmaßnahme zu ermöglichen. Darüber hinaus soll im Rahmen der Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung zusätzlich zur Erholung eine Unterstützung zur Stärkung der Erziehungskompetenz geleistet werden. Die Beziehung und die Kommunikation zwischen den einzelnen Familienmitgliedern soll verbessert werden. Abhängig vom Einkommen der Familie werden die für die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme anfallenden Verpflegungstage der berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder gefördert. Da die Nachfrage der Familien nach der bisherigen Förderung von Familienerholung auf dem Bauernhof stark zurückgegangen ist, wurde diese Fördermöglichkeit in der nun gültigen Rahmenvereinbarung nicht mehr vorgesehen. Die Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung am Wochenende mit rund 250 Einzelanträgen im Jahr 2008 unterliegen dem gleichen Bearbeitungsprozess wie die Maßnahmen zur Familienerholung. So wurden im Jahr 2008 insgesamt mehr als 1000 Förderungen unmittelbar an die Eltern ausgereicht. 92

93 Produktgruppe VI: Europäischer Sozialfonds, Soziale Hilfen Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Sie betreiben derzeit in Bayern mehr als 150 Ehe- und Familienberatungsstellen. Gefördert werden jeweils die Personalkosten für die Fachkräfte, die in den Ehe- und Familienberatungsstellen tätig sind. Für das Jahr 2007 und 2008 wurden Fördermittel in Höhe von jeweils Euro ausgezahlt. Mütterzentren Bereits seit dem Jahr 1992 werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel derzeit 82 etablierte Mütterzentren/Mütter-Väter-Zentren in Bayern gefördert. Dort sollen in eigenverantwortlicher Mitgestaltung bedarfsbezogen alltagspraktische Hilfen entwickelt werden. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden für die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Jugendprogramms jeweils Euro bereit gestellt. Beratungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände Das StMAS hat die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Familienverbände zum auf das ZBFS übertragen. Zweck der Förderung ist es, die Familienverbände in die Lage zu versetzen, durch eine ständige und zugleich gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Selbstbewusstsein der Familie zu stärken und ihr Ansehen in der Gesellschaft zu verbessern. Gefördert werden die Beratungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu familien- und generationenbezogenen Themen. Im Jahr 2007 wurden Fördermittel in Höhe von Euro, im Jahr 2008 in Höhe von Euro bereitgestellt. Programm Fit for Work der Bayerischen Staatsregierung Seit ist das ZBFS die zuständige Stelle für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende im Rahmen der Programme Fit for Work. Die Mobilitätshilfe soll Jugendlichen, die noch einen Ausbildungsplatz suchen, die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung erleichtern. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis Auszubildende gefördert, mit einer Gesamtfördersumme von Euro. Für die aktuelle Förderung 2008 wurden bisher 143 Anträge gestellt (Stand ). 93

94 Produktgruppe VII: Ärztlicher Dienst Ärztlicher Dienst Fortbildungen In den Jahren 2007 und 2008 führte der Ärztliche Dienst (ÄD) vier überregionale Fortbildungstagungen für Ärzte, Richter und Verwaltungsangehörige durch. Es gelang auch diesmal, namhafte Referenten von Universitäts- und Fachkliniken, aus der Sozialgerichtsbarkeit und aus dem ZBFS zu gewinnen. Das Spektrum der Themen führte von häufig wiederkehrenden Problemstellungen (z. B. Erkrankungen der Wirbelsäule und der Schulter, chronischobstruktive Atemwegserkrankung, Schlafapnoesyndrom) über neuere medizinische Erkenntnisse (pulmonale Hypertonie, angeborene Herzfehler bei Jugendlichen und Erwachsenen) bis hin zu Fragestellungen auf onkologischem (Bluterkrankungen, Blasen- und Prostatakarzinom, Tumoren der Nasennebenhöhlen) und neurologisch-psychiatrischem Gebiet (Encephalomyelitis disseminata, Persönlichkeitsstörungen, Schmerzsyndrome, insbesondere Fibromyalgie). Es wurden auch versorgungsrechtliche und organisatorische Fragen behandelt und aktuelle BSG-Urteile vorgestellt. Regelmäßig fanden alle 4-8 Wochen meist von der Ärztekammer zertifizierte abteilungsinterne Fortbildungen statt. Ärzte des ZBFS waren auch als Referenten z. B. bei der Bayerischen Landesärztekammer, der Bundeswehr, den Gewerkschaften, den Schwerbehindertenvertrauensleuten, dem VdK, dem Weißen Ring sowie bei Lehrgängen der Beamtenanwärter in der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg als Referenten tätig. Organisationsuntersuchung Die 2007 abgeschlossene Organisationsuntersuchung der Produktgruppe VII bestätigte die bisherige dezentrale Organisationsstruktur mit einem Team in der Zentrale für die Aufgaben des Strategischen Produktmanagements und jeweils einem Team in den Regionalstellen für den operativen Aufgabenvollzug. Unter Beachtung einer Balance zwischen sachlichen, organisatorischen und funktionalen Überlegungen beläuft sich der Personalbedarf der Regionalstellen auf insgesamt 40 Arztstel- 94

95 Produktgruppe VII: Ärztlicher Dienst len: Zur kompetenten umfassenden Bearbeitung von Anträgen auf den verschiedenen Fachgebieten wurden jeweils 5-7 Arztstellen für die Regionalstellen und 8 Arztstellen für die Zentrale neben bis auf Weiteres noch zusätzlich 3,5 Arztstellen für kurative Aufgaben für erforderlich erachtet, einschließlich des operativen und strategischen Produktmanagements. Dieser neu definierte Stellenbedarf erfordert sozialverträgliche Anpassungen des Personal- Ist-Einsatzes innerhalb der gegebenen Fluktuation. Die sachgerechte Balance der Gutachtensvergabe an amtsangehörige Ärzte und externe Gutachter ist durch das strategische und operative Produktmanagement sicherzustellen. Das Strategische Produktmanagement hat für eine gleichmäßige Arbeitsbelastung im gesamten ÄD Sorge zu tragen. Die Ärztlichen Dienste unterstützen sich gegenseitig. Für die Aufgabenbemessung im ÄD gilt seit ein neues Kennzahlensystem. Mittels Zielvereinbarungen wird für jeden Arzt eine Jahres- bzw. eine sich daraus ableitende Monatskennzahl definiert, auf deren Grundlage der einzelne Arzt seine Arbeit selbstständig zu organisieren hat. OEG-Vollzug Wegen seiner großen Bedeutung genoss das OEG besondere Aufmerksamkeit bei den Fortbildungsveranstaltungen. v. l.: Dr. Karl Heinz Brisch, Dr. Margarethe Lorenz, Ministerialdirigent Anton Haußmann, Sozialstaatssekretärin Melanie Huml, Bernd Linstädt, Präsident des ZBFS, Ministerialdirigent Burkard Rappl (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) 95

96 Produktgruppe VII: Ärztlicher Dienst Dr. med. Karl Heinz Brisch, Leiter der Abteilung Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie im Dr. von Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München, referierte am über posttraumatische Belastungsstörungen bei Kindern. Die damalige Staatssekretärin Melanie Huml sprach über den Schutz von Kindern vor Gewalt. "Kinder müssen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt geschützt werden. Entscheidend ist dabei, entsprechende Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Denn Prävention ist der beste Kinderschutz", erklärte Huml. Im Interesse des Kinderschutzes habe Bayern jüngst verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen sowie eine Mitteilungspflicht von Ärzten und Hebammen gegenüber dem Jugendamt eingeführt, wenn gravierende Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Diese gesetzlichen Maßnahmen ergänzten die präventiven Hilfen von der Elternbildung über die Erziehungsberatung bis hin zu spezifischen Angeboten für so genannte Risikofamilien (Pressemitteilung StMAS). Dr. Mattern hielt einen Vortrag zur gutachterlichen Beurteilung von Persönlichkeitsstörungen mit Abgrenzung zur posttraumatischen Belastungsstörung. Die Ergebnisse der Bundestagung in Goslar zum Thema Posttraumatische Belastungsstörung wurden vorgestellt. Dabei handelte es sich um vier Vorträge von Prof. Dr. Stevens aus Tübingen, Professor Dr. Hellweg aus Berlin, Dr. Biesold aus Hamburg und Dr. Hausotter aus Sonthofen. Es wurde auf aktuelle Erläuterungen von Präsident Linstädt zu den vorläufigen Bescheiden hingewiesen. Beschleunigung und Rationalisierung der Widerspruchsbearbeitung Die Widerspruchsbearbeitung soll künftig auf einer Ebene erfolgen und die vorhergehende medizinische Widerspruchsbearbeitung in den Regionalstellen entfallen. Diese Maßnahme dient neben der Sicherstellung der Auslastung dem ämterübergreifenden Qualitätsmanagement. Ziel ist es, eine rasche und einheitliche Bearbeitung von Widersprüchen in ganz Bayern zu gewährleisten. Intranet Der ÄD hat für die gutachterliche Beurteilung im Intranet Bewertungshilfen für einzelne Gesundheitsstörungen und Fortbildungsvorträge zur Verfügung gestellt. Diese werden laufend erweitert. 96

97 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Neue Verfahren für SGB IX: UniDok UniDok ist eine vom ZBFS für Windows entwickelte moderne Nachfolgelösung der früher eingesetzten HIT/CLOU-Software zur Dokumenterstellung. Neben einer grafischen Benutzeroberfläche ermöglicht es dem Anwender die Vorteile eines umfangreichen Textverarbeitungsprogramms. Ein hocheffizientes und einfach zu bedienendes Baukastensystem ermöglicht die schnelle Erstellung verschiedenster Formulartypen, in die über entsprechende Plug- Ins direkt Großrechner-Daten eingefügt werden können. UniDok wurde für das Verfahren nach dem SGB IX eingeführt und inzwischen um mehrere Module erweitert und flächendeckend im RZ Nord zum Einsatz gebracht. Neben den Erstund Folgebescheiden wird nunmehr auch das gesamte Multibriefverfahren SGB IX (Sammlung von Standarddokumenten) mit der neuen Softwarelösung abgewickelt. Als weitere Ergänzung wurde die ärztliche Stellungnahme (MediDict) angebunden. Einführungsschwierigkeiten sind leider immer noch nicht ganz überwunden. Service-Desk für den Geschäftsbereich des StMAS Im Auftrag des StMAS wurde im ZBFS eine Projektgruppe gegründet, die in Kooperation mit der Zentralen IuK-Leitstelle (ZIL) ein Konzept zur Errichtung eines ressortweiten IuK- Benutzerservices erstellen soll. Ausgangspunkt ist, dass die dezentrale Struktur der Anwenderbetreuung im Geschäftsbereich homogenisiert werden muss, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Vielfalt und Komplexität der Anwendungen auf die Zusammenarbeit mit den Rechenzentren auf die wachsende Zahl der Kompetenzzentren für Basiskomponenten auf die notwendige Wirtschaftlichkeit beim IuK-Personaleinsatz und auf die Vorhaltung und Sicherung qualitativer Standards. Die ZIL betrachtet die gestellte Aufgabe als Musterprojekt, das auch auf andere Ressorts übertragen werden kann. 97

98 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik MediDictWeb Im Schwerbehindertenverfahren wird ein erheblicher Teil der gutachterlichen Tätigkeit von Außengutachtern (Privatärzten) wahrgenommen. Bisher werden die in Papierform erstellten Ärztlichen Stellungnahmen zeitaufwändig im Assistenzdienst erfasst. Aktuell wird vom ZBFS- IVZ ein modernes Online-Verfahren für Außengutachter mit folgenden Leistungsmerkmalen entwickelt: Medienbruchfreie Datenübernahme in das Schwerbehinderten-Fachverfahren Qualitätssicherung (Plausibilitätsprüfungen) Hoher Bedienkomfort o Alle erforderlichen Dokumente (Ärztliche Stellungnahmen, Abrechnungsformulare) werden automatisch erstellt o Im System vorhandene Daten müssen nicht erneut eingegeben werden (Stammdaten, Gesundheitsstörungen) o Hilfefunktionen (u. a. Bereitstellung umfangreicher fachlicher Informationen) Es ist zu erwarten, dass sich die für 2009 geplante Einführung des Online-Verfahrens positiv auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken wird. Data-Warehouse Elterngeld und Landeserziehungsgeld Das ZBFS-IVZ hat ein Data-Warehouse (hinsichtlich statistischer Auswertungen optimierte Datenbank) für das Elterngeld entwickelt. Die Anwendung ist schon seit Mai 2007 im Echtbetrieb und ermöglicht es dem StMAS, laufend aktuelle Zahlen aus dem Elterngeldvollzug abzufragen, die für die Politikberatung von großer Wichtigkeit sind. Da das Data-Warehouse aufgrund der multidimensionalen Datenspeicherung in Informationswürfeln sehr flexible Auswertungsmöglichkeiten bietet (verschiedene Aggregationsebenen, beliebige Variation der Eingabeparameter), kann im ZBFS weitgehend auf zeitaufwändige Sonderauswertungen verzichtet werden. Der Zugriff auf das Data-Warehouse ist grundsätzlich von allen Arbeitsplätzen aus möglich. Es ist lediglich Standardsoftware erforderlich (Internetbrowser und Excel). 98

99 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik Seit April 2008 steht auch ein Data-Warehouse für das neue Landeserziehungsgeldgesetz (Geburten ab ) zur Verfügung Speicherung in Informationswürfeln BEG-Höhe Oberfranken Oberpfalz Oberbay Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Monat Beispiel: In der Oberpfalz wurden im Juli Anträge auf Elterngeld mit Maximalelterngeld (1800 ) bewilligt IVZ Datawarehouse - Elterngeld Online-Anträge Übersicht Bereits seit April 2004 sind die vom ZBFS-IVZ entwickelten Online-Anträge im Einsatz. Die Antragstellung ist rund um die Uhr möglich, barrierefrei und sicher. Sie erfolgt in Form eines Interviews, d.h. die Fragestellungen entwickeln sich aus der Kombination der Einzelangaben. Überflüssige Fragen werden durch diese Interaktivität vermieden. Der Online-Antrag bietet einen hohen Bedienkomfort. Angaben können vielfach durch bloßes Ankreuzen oder durch Auswahl aus einem Drop-Down-Feld gemacht werden. Auf Grund der medienbruchfreien Datenübernahme in das Fachverfahren ergibt sich eine beträchtliche Zeitersparnis. Die Vorprüfung der eingegebenen Daten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz hilft Rückfragen zu vermeiden. Da weniger Papierformulare benötigt werden, ergeben sich Einsparungen bei den Druck- und Versandkosten. 99

100 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik Online-Anträge des ZBFS Online-Antrag Erziehungsgeld Online-Antrag SGB IX Online-Antrag Elterngeld Online-Antrag Landeserziehungsgeld Anzahl Anträge (Stand ) seit / / /07 12/08 Online-Antrag Elterngeld Saarland Die Online-Anträge können wegen der zugrunde liegenden modernen und flexiblen Programmiertechniken problemlos auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden. So setzt das Saarland seit August 2008 ebenfalls den bayerischen Elterngeldantrag ein ( 100

101 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik Online-Antrag Landeserziehungsgeld Der neue Online-Antrag Landeserziehungsgeld steht der Öffentlichkeit seit Dezember 2008 zur Verfügung. Wir bieten den Familien eine optimal auf die veränderten gesetzlichen Grundlagen abgestimmte Anwendung, die u. a. nachfolgende Komfortfunktionen aufweist: Hinweis auf mögliche Nachteile, wenn der Antrag (zu) spät gestellt wird Bestimmung der nachzuweisenden Früherkennungsuntersuchung (abhängig vom Leistungsbeginn und Alter des Kindes) Berechnung des frühestmöglichen Leistungsbeginns Berechnung der maßgeblichen Zeiträume (Beginn- und Enddatum) für anzurechnendes Einkommen Keine erneute Eingabe der Bankverbindung bei vorhergehendem Elterngeldbezug in Bayern Barrierefreiheit Die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BayBITV) vom wurde für Inhalte, die das ZBFS im Internet Bürgern zur Verfügung stellt, umgesetzt. Durch den Einsatz eines Content Management Systems (CMS) wird diese Aufgabe unterstützt. Da die Inhalte auch 101

102 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik redaktionell der BayBITV entsprechen müssen, sind durch Workshops die inhaltlich verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit dem CMS Imperia geschult worden. Intranet Der Verzeichnisdienst Active Directory (AD) von Microsoft wurde in Bayern erfolgreich eingeführt. Mit dem Ziel, ein integriertes Verzeichnis der Zentrale und der Regionalstellen zu bilden, wurde im Intranet ein neues Telefonverzeichnis mit erweiterten Funktionen bereitgestellt. Es bezieht seine Daten aus dem AD und es ist für Administratoren möglich, weitere Kontaktadressen und ein Bild für eine Person zu hinterlegen. Es gliedert sich auf in Zentrale und Regionalstellen und bietet erweiterte Informationen wie Amtsbezeichnung, Funktion und Organisationseinheit. Es lassen sich für jede Funktion Vertreter hinterlegen; Personen, Teams, Regionalstellen und Produktgruppen der Zentrale können verlinkt werden. Konzentration der Orthopädischen Versorgungsstellen (OVSten) in Bayern Für die nunmehr abgeschlossene Konzentration der OVSten auf die Regionalstellen Oberpfalz und Unterfranken war die EDV umfangreich umzuprogrammieren und die Versorgungsberechtigten über die Aktenzeichen- und Bearbeiterwechsel zu informieren. Einführung der elektronischen Akte und der elektronischen Vorgangsbearbeitung im ZBFS Auf Beschluss der Staatsregierung wird innerhalb der bayerischen Staatsverwaltung ein einheitliches Dokumenten- Management- und Vorgangs-Bearbeitungs-System (DMS/VBS) eingeführt. Die elektronische Akte löst die herkömmliche Papierakte ab und schafft die Voraussetzung für ein durchgängiges und medienbruchfreies egovernment zwischen Bürger/Unternehmen und Verwaltung einerseits und innerhalb der Behörden andererseits. Das ZBFS war eine der ersten Behörden im Freistaat und die erste Dienststelle im Geschäftsbereich des StMAS, die mit der Einführung begann. In einem Pilotprojekt bei der Produktgruppe II Kinder und Jugendhilfe (Bayerisches Landesjugendamt) wurde das System Anfang 2007 eingeführt. Die Produktgruppe VIII (Informationsverarbeitungszentrum IVZ) ist 102

103 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik seit Dezember 2007 angeschlossen. Derzeit arbeiten insgesamt rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit elektronischen Akten und elektronischer Vorgangsbearbeitung. Die Einführungsstrategie sah von vorne herein die sofortige und gleichzeitige Nutzung aller Hauptfunktionen eines DMS/VBS und damit die Ausschöpfung des Potentials vor: die elektronische Akte, die elektronische Vorgangsbearbeitung sowie die elektronische Registrierung und Archivierung. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen wird der weitere Einsatz des DMS/VBS vorangetrieben. Eine besondere Herausforderung besteht in der Anbindung der zahlreichen vorhandenen Fachverfahren in den Regionalstellen. Im nächsten Ausbauschritt ist geplant, das Blindengeldverfahren auf allen Organisationsebenen umzustellen. Videokonferenz-System Zu Beginn des Jahres 2008 wurde von der IuK-Kopfstelle in Bayreuth ein Video-Konferenzsystem installiert. Es ermöglicht, dass die Zentrale in Bayreuth (Kreuz und Hegelstraße) sowie die Dienststellen in München (Winzererstraße) und alle Regionalstellen über das behördeneigene Netzwerk ohne zusätzliche Leitungskosten miteinander kommunizieren können. Hierfür wurde je Standort ein Videokonferenz-Raumsystem eingerichtet, das den Nutzern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Parallel zur Videokonferenz besteht die Möglichkeit, Arbeitsdokumente gemeinsam zu bearbeiten. Ausweitung Telearbeitsplätze Die Zahl der Telearbeitsplätze entsprechend der Richtlinie Teilzeit-, Tele- und Wohnraumarbeit des StMAS konnte auf 89 gesteigert werden (Stand: ). Außensprechtage Auch bei Außensprechtagen besteht für die Beratungskräfte nunmehr die Möglichkeit eines Zugangs zum Netzwerk des ZBFS über UMTS. 103

104 Produktgruppe VIII: Informations- und Kommunikationstechnik Barcode-Verfahren Die umfangreichen Möglichkeiten der Barcode-Verfahren nutzt das ZBFS nunmehr für die Inventarisierung und die Zahlungsabwicklung. Per Barcode können die Daten erfasst und KLR-Buchungen vorgenommen werden. Auch bei der Befundberichtabrechnung im Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren lassen sich die Vorteile dieser modernen Technik nunmehr nutzen. Zusammenarbeit mit dem RZ Nord Die bisher vom RZ Süd betriebenen Anwendungen des ZBFS wurden zum RZ Nord migriert. Die Online-Anträge für das Elterngeld-, Erziehungsgeld-, sowie das Schwerbehindertenverfahren werden nun auf Webservern des RZ Nord betrieben. Neue Anwendungen wie das Elterngeld-Fachverfahren wurden bereits direkt am Rechenzentrum Nord in Betrieb genommen. Die Bürokommunikation und die Software zur Dokumentenerstellung (UniDok) laufen auf Terminalservern des RZ Nord, Datenbanken werden im Cluster des RZ Nord betrieben. Notwendig wurde die Implementierung von Prozessen zur Koordination und Kommunikation der einzelnen zuständigen Stellen innerhalb des RZ Nord und den Herstellern und Entwicklern der Softwareprodukte. Innerhalb der RZ-Konsolidierung unterstützt der RZ-Koordinator im ZBFS-IVZ die Migrationsbeauftragte für das Ressort des StMAS. 104

105 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Zentrale Aufgaben Neubesetzung von Leitungs- und Führungspositionen im ZBFS Im Rahmen eines prächtigen Festaktes im Markgräflichen Opernhaus zu Bayreuth wurden am insgesamt fünf Leitungs- und Führungspositionen im ZBFS neu besetzt. Bayerische Rundschau vom

106 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Produkthaushalt im Haushaltsplan 2007 / 2008 Das ZBFS arbeitet auf der Grundlage der Neuen Verwaltungssteuerung und bedient sich betriebswirtschaftlicher Instrumente. Die Aufbauorganisation ist deshalb an den zu erstellenden Produkten orientiert. Das ZBFS ist neben der Vermessungsverwaltung an einem Pilotverfahren beteiligt, das den Aufbau und die Bewirtschaftung eines Produkthaushalts zum Gegenstand hat. Im Gegensatz zum input-orientierten kameralen Haushalt richtet der Produkthaushalt den Fokus auf die Ergebnisse der Verwaltungstätigkeit. Er ist damit strikt output-orientiert und stellt darüber hinaus den mit der jeweiligen Produktherstellung verbundenen Ressourcenverbrauch dar. Zur Verknüpfung des nach wie vor gesetzlich verbindlichen kameralen Haushalts mit dem Produkthaushalt ist eine sog. Überleitungsrechnung erforderlich. Dadurch wird im Haushaltsplan die Verbindung zwischen den beiden Haushalten (Haushaltstypen) hergestellt. Piloteinführung des Arbeitnehmerbudgets Mit In-Kraft-Treten des Doppelhaushalts 2007/2008 wurde die Bewirtschaftung des Arbeitnehmerbudgets (AN-Budget) für das Kapitel (ZBFS) neu eingeführt. Die damit verbundene Ablösung der herkömmlichen Stellenbewirtschaftung durch eine Geldmittelbewirtschaftung stellte eine wichtige Zäsur in der Personalbewirtschaftung dar. Zusammen mit der Vermessungsverwaltung fungiert das ZBFS seither für diese Art der Personalbewirtschaftung als Pilotbehörde im Freistaat Bayern. Um die Dienststellen in die Lage zu versetzen, die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen von Personalbewirtschaftungsmaßnahmen auf das Budget abzuschätzen, wurde ein sog. Prognosetool entwickelt. Die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Finanzen war vorbildlich. Geschäftsordnung und Leitfaden zu Führung, Kooperation und Personalmanagement im ZBFS Am traten die neue Geschäftsordnung (GO-ZBFS) und der Leitfaden für Führung, Kooperation und Personalmanagement (Lf FKP-ZBFS) in Kraft. 106

107 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Die GO-ZBFS regelt den Dienstbetrieb, soweit nicht höherrangiges Recht vorgeht; der Lf FKP-ZBFS stellt Grundsätze für das Führungsverhalten, das Zusammenwirken von Führungskräften und Mitarbeitern und die Personalentwicklung auf. Damit wurden neben dem Organisationsplan als Verfassung zwei weitere wichtige Säulen in die Architektur des ZBFS eingezogen. Mitarbeiterbefragung Im Jahr 2008 fanden in der Zentrale und in allen Regionalstellen Mitarbeiterbefragungen statt. Ein sehr hoher Prozentsatz (Zentrale 84 %, BLJA 71 %, Regionalstellen: Mittelfranken 63 %, Niederbayern 71 %, Oberbayern 52 %, Oberfranken 85 %, Oberpfalz 62 %, Schwaben 76 %, Unterfranken 65 %) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzte die Chance, den standardisierten Fragenkatalog (des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung) zu Stärken und Schwächen der Organisation anonym zu beantworten. Die Ergebnisse wurden jeweils vor Ort in moderierten Workshops vorgestellt und diskutiert. Beabsichtigt ist, einen Mittelwert des ganzen ZBFS (aller Produktgruppen und davon getrennt aller Regionalstellen) zu ermitteln und bekannt zu geben, um Ausreißer zu identifizieren und das eigene Ergebnis besser bewerten zu können. Die Diskussion wird fortgesetzt, um falls notwendig Änderungen und Verbesserungen einzuführen. Besuch MdB Hartmut Koschyk informierte sich am über die vielfältigen Aufgaben unserer Behörde, insbesondere über das Elterngeldverfahren. Er gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass durch die Gründung des ZBFS mit seinem breiten Aufgabenspektrum eine zentrale Landesbehörde entstanden sei, in der mit hoher Qualität, Effizienz und Bürgernähe gearbeitet werde. Dadurch werde auch der Standort Bayreuth gestärkt. 107

108 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben v. l.: Josef Greger, Rudolf Kirchberger, Arno Simbürger, Dr. Norbert Kollmer, Bernd Linstädt, Hartmut Koschyk, Bettina Schnetter, Erwin Manger, Lothar Weigel, Peter Goßler (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall Betriebsübergang zum Vor dem Hintergrund, dass Betrieb und Unterhalt von Reha-Kliniken keine staatlichen Aufgaben mehr sind, wurde die versorgungseigene Reha-Klinik Prinzregent Luitpold in Bad Reichenhall an einen privaten Träger, die Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall GmbH, verkauft. Der Betriebsübergang fand zum statt. Die Beschäftigten der Reha-Klinik wurden durch ein Informationsschreiben und in einer Betriebsversammlung durch Präsident Linstädt umfassend über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs informiert. 108

109 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben v. l.: Thomas Heil, Manfred Kranawetvogl, Bernd Linstädt, Klaus Bauereiß, Chefarzt Dr. Kerschl, Günter Wolf in Bad Reichenhall (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) Verabschiedung des Verwaltungsleiters der Reha-Klinik Günter Wolf Am verabschiedete der Präsident des ZBFS Bernd Linstädt den Verwaltungsleiter der Reha-Klinik Günter Wolf nach über 40 Jahren im öffentlichen Dienst in den Ruhestand. Er dankte ihm für die engagierte Arbeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang, und betonte sein besonderes Organisationstalent. Nachfolger ist Geschäftsführer Ronne A. M. van Alen. Günter Wolf bleibt dem Haus auch im Ruhestand fest verbunden. v. l.: Bernd Linstädt, Günter Wolf (Foto: Rudolf Kirchberger) 109

110 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Organisationsuntersuchung im ZBFS unter externer Beteiligung Anlass Um den Personaleinsatz passgenauer gestalten zu können, waren die bisherigen Personalkennzahlen zu aktualisieren und der Aufgabenvollzug im Hinblick auf die Stelleneinsparverpflichtungen im Haushaltsgesetz zu hinterfragen. Ziele Mit der Organisationsuntersuchung sollten Optimierungspotenziale angesprochen, Kennzahlen zum Personalbedarf entwickelt und der Personalbedarf berechnet werden. Ergebnisse Die Auslastung ist überwiegend sehr hoch. Einige Produktgruppen wie z. B. die Produktgruppe I erfordern schon wegen eines überproportionalen Anstiegs der Fallzahlen Effizienzsteigerungen eingerechnet deutlich mehr Personal. Die von den Projektteams im Abschlussbericht vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen sind überwiegend nur mittel- bis langfristig umsetzbar. Das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war auch nach Meinung unseres externen Partners vorbildlich und letztlich der Garant für den Erfolg der Untersuchung. 110

111 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Projekt zur Neuordnung der Verwaltung Ärztlicher Dienst Personalbedarf Die auf der Basis der Organisationsuntersuchung generierten Messzahlen erfordern eine Rückführung des gegenwärtigen Personal-Ist-Einsatzes auf das neue Personal-Soll. Diese Anpassung geschieht sozialverträglich im Rahmen der gegebenen Fluktuation. Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe Die Verfahrensabläufe in der Verwaltung Ärztlicher Dienst waren zu vereinheitlichen und einander anzupassen. Dies ist Voraussetzung für den Aufbau eines effektiven Controllings und Benchmarkings. Nur dann sind die Produkte in den einzelnen Regionalstellen vergleichbar. Keine Umsatzsteuer für Befundberichte Ärztliche Befundberichte ohne nähere gutachtliche Äußerung lösen keine Umsatzsteuerpflicht aus. Das pauschale Honorar für einen derartigen Befundbericht ist als Zeugenentschädigung zu werten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt (BSG, Urteil vom , Az.: B 9 SB 7/07). Diese Entscheidung beendet eine längere Rechtsunsicherheit und bestätigt die bisherige Praxis des ZBFS, bei der Entschädigung für Befundberichte keine Umsatzsteuer zu erstatten. Dienstanweisung für die Innenrevision beim ZBFS Die Dienstanweisung für die Innenrevision beim ZBFS (IR-ZBFS) trat am in Kraft. Die Innenrevision wird ausschließlich mit dem Ziel der Korruptionsprävention in Tätigkeitsfeldern mit besonderer Korruptionsgefährdung tätig. Dabei kann sie auch beratend und aufklärend wirken. Datenschutzrechtliche Belange sind streng zu beachten und zu schützen. Die Befugnis des Präsidenten zur Ahndung von dolosen Handlungen bleibt unberührt. 111

112 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Zentraler Broschürenversand über das Verwaltungsportal Bayern Die bisher vom ZBFS im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit versandten Broschüren werden nun im Verwaltungsportal Bayern über einen zentralen Broschürenversand verteilt. Das Bestellportal kann über folgenden Link aufgerufen werden: Dort steht auch ein ZBFS-Flyer mit Kurzüberblick über das ZBFS zum Download bereit. Echtbetrieb des Behördeninformationssystems Mit der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV) wurde unter anderem ein Behördeninformationssystem eingeführt. Mit Hilfe dieses Behördeninformationssystems können über einen Web-Dialog seit dem Auskünfte aus dem bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeicherten zentralen Einwohnerdatenbestand eingeholt werden. Die erste Stufe ermöglichte den Abruf folgender Daten durch das ZBFS: Familienname (jetziger Name mit Namensbestandteilen) Vorname Doktorgrad Gegenwärtige Anschriften Tag der Geburt. In der zweiten Stufe können weitere Daten automatisiert abgerufen werden, wie z. B.: Geburtsname mit Namensbestandteilen und andere frühere Namen Ort der Geburt 112

113 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Geschlecht gesetzliche Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift) gegenwärtige und frühere Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung) Tag des Ein- und Auszugs Familienstand Sterbetag. Das neue Verfahren soll der Vermeidung rechtswidriger Zahlungen von Sozialleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bayerischen Blindengeldgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, sowie der Feststellung der Anzahl gültiger Schwerbehindertenausweise nach 25 Abs. 1 MeldDV dienen. Personal Eine Übersicht über das beim ZBFS beschäftigte Personal aufgeteilt nach Dienststellen und Beschäftigtengruppen ist im Tabellenteil des Tätigkeitsberichts zu finden. Soweit am Personal nicht auf die Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall GmbH übergegangen, sondern beim Freistaat Bayern verblieben ist, ist dieses nun der Zentrale zugeordnet. Nachwuchsgewinnung Im Berichtszeitraum haben insgesamt 18 Beamte die Anstellungsprüfung 2007 erfolgreich absolviert zehn nach zweijähriger Ausbildung im mittleren Dienst, acht nach dreijähriger Ausbildung im gehobenen Dienst. Im Jahr 2008 nahmen keine Nachwuchskräfte teil. Am Ende des Berichtsjahres 2008 befinden sich 38 Anwärter und 19 zum Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst zugelassene Beamte in Ausbildung. Die Verteilung auf die einzelnen Regionalstellen und Laufbahngruppen ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: 113

114 Produktgruppe IX: Zentrale Aufgaben Regionalstelle Prüfungsjahrgang 2009 Prüfungsjahrgang 2010 Prüfungsjahrgang 2011 md gd md gd md gd m w m w m w m w m w m w Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranken Summe Gesamt * 12 md = mittlerer Dienst gd = gehobener Dienst m = männlich w = weiblich * = Im mittleren Dienst werden 2009 zehn Anwärter beim ZBFS neu eingestellt. 114

115 Regionalstellen allgemein Regionalstellen Amtschef Friedrich Seitz besucht die Regionalstellen Der Amtschef des StMAS, Ministerialdirektor Friedrich Seitz, konnte in Begleitung des Leiters der Abteilung P des StMAS, Herrn Ministerialdirigenten Anton Haußmann, und Herrn Präsidenten Linstädt im Berichtszeitraum fast alle Regionalstellen des ZBFS besuchen. Dabei brachte er seine Verbundenheit und sein besonderes Interesse an unserer Arbeit zum Ausdruck. Besuch des Amtschefs (5. v. r.) in der Regionalstelle Oberpfalz am (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) Im Rahmen seiner Besuche informierte sich Herr Seitz vor Ort über die Aufgabenerledigung, aber auch über die großen und kleinen Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In konstruktiven und sehr kollegialen Gesprächen wurden sowohl fachliche Themen als auch organisatorische Fragen erörtert. Die Operativen Produktmanager, Regionalstellenleitungen, örtlichen Personalräte, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen sprachen sehr offen über ihre tägliche Arbeit und nutzten die Gelegenheit, auszusprechen, wo sie der Schuh drückt. Herr Seitz zeigte sich sehr verständnisvoll und aufgeschlossen gegenüber den Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 115

116 Regionalstellen allgemein Besuch des Amtschefs in der Regionalstelle Mittelfranken am v. l.: Präsident Bernd Linstädt, Ministerialdirektor Friedrich Seitz, Regionalstellenleiter Karl-Heinz Niederle (Foto: ZBFS Region Mittelfranken) Besuch des Amtschefs (2. v. l.) in der Regionalstelle Niederbayern am (Foto: Stefanie Holzer-Thieser) 116

117 Regionalstellen allgemein Audit berufundfamilie Das Audit berufundfamilie ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und unterstützt Arbeitgeber darin, familienbewusste Personalpolitik nachhaltig umzusetzen. Es ist ein strategisches Managementinstrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Regionalstellen haben im Berichtszeitraum das Auditierungsverfahren für das Grundzertifikat zum Audit berufundfamilie allesamt erfolgreich abgeschlossen. Die Auditierung stellt kein einmaliges Ereignis für eine familienbewusste Personalführung dar, sondern ist als ein fortwährender Prozess anzusehen. Piloter im ZBFS war die Regionalstelle Oberfranken mit den beiden Standorten Bayreuth und Selb. Am überreichten die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, und die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Dagmar Wöhrl, dem Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn das Grundzertifikat zum Audit berufundfamilie. "Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein Kernanliegen bayerischer Familienpolitik. Das Familienministerium und die Dienststellen im Geschäftsbereich gehen mit gutem Beispiel voran und hoffen auf viele Nachahmer, betonte die damalige Bayerische Familienministerin Christa Stewens. Präsentation des Zertifikates im StMAS durch (v. l.) Alfred Zipfel-Zinn, Christa Stewens, Bernd Linstädt (Foto: S. Holzer-Thieser) 117

118 Regionalstellen allgemein Am folgten die Regionalstellen Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberpfalz, Schwaben und Unterfranken nach. Verleihung des Grundzertifikats zum Audit berufundfamilie am in Berlin (Foto: Carmen Ringelmann) 118

119 Regionalstelle Mittelfranken Mittelfranken Innovative Verwaltung 2007 Das Integrationsamt der Regionalstelle hat sich am Wettbewerb Innovative Verwaltung 2007 mit dem Projekt "Übergang Förderschule-Beruf" beteiligt. Dieses soll Schülerinnen und Schülern der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen als Alternative zur üblichen Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Motto lautet: Durchbrechen wir den Automatismus des bisher vorgezeichneten Weges aus der Förderschule in die Werkstatt durch Vernetzung aller Beteiligten auf den unterschiedlichen Ebenen und beziehen wir insbesondere die Integrationsfachdienste in den Prozess der Berufsfindung und -vorbereitung ein. Das Foto zeigt die Präsentation der Wettbewerbsbeiträge anlässlich der Preisverleihung am mit Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein und Umweltminister Otmar Bernhard in der Bayerischen Staatskanzlei. (Foto: Eleana Hegerich) 119

120 Regionalstelle Mittelfranken Projektleiterin Karin Wirsching stellte das Projekt auch anlässlich einer Fachtagung zum Thema Übergang Schule - Beruf unter begeisteter Aufnahme durch das Publikum in Hamburg vor. Der bayerische Weg bietet bessere Förderungsmöglichkeiten von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, in das Berufsleben einzusteigen und eine eigene Berufswahl zu treffen. Das Magazin KLARER KURS (für berufliche Teilhabe) bestätigte dies. Kinder sind Zukunft Auch die Regionalstelle Mittelfranken hat sich an dem bundesweiten Tag der offenen Tür am mit großer Resonanz beteiligt. Familientag Die im Rahmen des Audits berufundfamilie getroffene Vereinbarung, den Buß- und Bettag 2008 für einen Familientag zu nutzen, an dem die Eltern ihre Kinder mit zur Arbeit bringen können, hat eine erfreuliche Resonanz gefunden. So hatten 27 Kinder die Möglichkeit, die Regionalstelle und den Arbeitsplatz ihrer Mütter bzw. Väter kennenzulernen. An eine Schnitzeljagd, in deren Verlauf die Kinder Land und Leute erkunden konnten, schloss sich ein kindgerechtes Frühstück an, bevor im Kinosaal die Weihnachtskomödie Es ist ein Elch entsprungen zur Aufführung kam. Anschließend nutzten die Kinder die verbleibende Zeit für gemeinsame Spiele, ehe sie wieder von ihren Müttern bzw. Vätern in Obhut genommen wurden, denen sie voller Stolz ihre vom Regionalstellenleiter unterzeichnete Teilnehmerurkunde präsentieren konnten. Umweltfreundliche Stromerzeugung Seit Herbst 2007 erzeugt eine Photovoltaikanlage in der Roonstr. 20 mit Hilfe von Sonnenlicht emissionsfreien Strom. Die Anlage hat eine Kapazität von 13,2 Kilowatt Peak und kann pro Jahr ca Kilowattstunden an elektrischer Energie erzeugen, was dem jährlichen Stromverbrauch von vier Mehrpersonenhaushalten entspricht. 120

121 Regionalstelle Mittelfranken Die Fotos zeigen die auf dem Dach des Hochhauses angebrachte Photovoltaikanlage und die in der Aula installierte Informationsanzeige, die Aufschluss über den erzeugten Strom sowie die erreichte CO 2 -Einsparung gibt. (Fotos: ZBFS Region Mittelfranken) 121

122 Regionalstelle Niederbayern Niederbayern Neuer Regionalstellenleiter Der bisherige Leiter der Regionalstelle Niederbayern, Jürgen Hild, ging 2007 nach über 28 engagierten und erfolgreichen Jahren in der Bayerischen Versorgungsverwaltung und als Richter am Sozialgericht in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Bei einem Festakt am im Rathausprunksaal der Stadt Landshut führte die damalige Staatssekretärin im Bayerischen Sozialministerium Melanie Huml den neuen Regionalstellenleiter Helmut Krauß offiziell in das Amt ein. Sie wünschte ihm für die Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben viel Erfolg und den nötigen Schuss Fortune. v. l.: Jürgen Hild, Staatssekretärin Melanie Huml, Oberbürgermeister Hans Rampf, Helmut Krauß (Foto: Landshuter Zeitung) 122

123 Regionalstelle Niederbayern Aktions- und Informationstag Älter werden in Landshut am Die Regionalstelle Niederbayern nahm zum dritten Mal an der Veranstaltung Älter werden in Landshut teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SGB IX-Feststellungsverfahrens, des Ärztlichen Dienstes und der Sonderbetreuung beantworteten rechtliche und medizinische Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden. Infostand v. l.: Brigitte Fries, Renate Gabriel (Foto: Dr. Michel) Außensprechtage Unverändert hohen Zuspruch fanden und finden die Außensprechtage der Regionalstelle Niederbayern in Deggendorf, Kelheim, Passau, Pfarrkirchen und Straubing. Mittlerweile haben seit 1997 mehr als Besucher die Außensprechtage in Anspruch genommen. 123

124 Regionalstelle Niederbayern Mittelbayerische Zeitung Kelheim vom

125 Regionalstelle Oberbayern Oberbayern Fusion der Regionalstellen Oberbayern I und II Die Jahre 2007 und 2008 standen ganz im Zeichen der Fusion der beiden oberbayerischen Regionalstellen zum Neben dem persönlichen und kollegialen Zusammenwachsen der Belegschaft waren die nunmehr 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Umzügen, organisatorischen Maßnahmen und personellen Veränderungen gefordert. So wurden u. a. die beiden bestehenden Ärztlichen Dienste und die Verwaltungen ÄD zu jeweils einer Organisationseinheit am Standort Bayerstraße zusammengeführt Die Produktgruppe IX wurde organisatorisch und personell von vier auf drei Teams gestrafft. Die von beiden Regionalstellen bearbeiteten Aufgaben Blindengeld, Heil- und Krankenbehandlung sowie Regress wurden in dem Dienstgebäude in der Bayerstraße jeweils zu einer Einheit geformt. Dienstgebäude Bayerstraße (Foto: Walter Lederhofer) Die Fusion führte auch zu Veränderungen für die Personalvertretung. So wurden nach der Bildung eines Übergangspersonalrats der Personalrat und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten neu gewählt. Als weitere Folge der Zusammenlegung wurde im Jahr 2008 eine komplett neue Telefonanlage beschafft, durch welche die beiden Dienstgebäude der Regionalstelle Oberbayern nunmehr über eine einheitliche Telefonnummer sowie über eine eigene Telefonvermittlung erreichbar sind. Die Neugestaltung eines gemeinsamen Intranets war Dienstgebäude Richelstraße (Foto: Walter Lederhofer) ein weiterer Meilenstein für das Zusammenwachsen der beiden ehemaligen Dienststellen. 125

126 Regionalstelle Oberbayern Infoveranstaltungen Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Regionalstelle Oberbayern in den Jahren 2007/ 2008 wieder zahlreiche Infoveranstaltungen durchgeführt. So wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Produktgruppe III (Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren) in den letzten beiden Jahren insgesamt 23 Vorträge bei Firmen, Verbänden, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Behinderteneinrichtungen und Selbsthilfegruppen zum Thema Feststellungsverfahren durchgeführt. Zum festen Programm gehört auch die Teilnahme mit einem Info-Stand beim zweimal jährlich stattfindenden Tag der kurzen Wege der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hauptfürsorgestelle Die Hauptfürsorgestelle hat als überörtlicher Träger des besonderen Sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferfürsorge und Nebengesetze) an 27 Sprechtagen und 13 Hausbesuchstagen in Oberbayern Betroffene beraten und betreut. Die Hauptfürsorgestelle hat insgesamt 16,5 Millionen Euro an Sach- und Geldleistungen sowie in ihrer Eigenschaft als Landesabrechnungsstelle 51,1 Millionen Euro ausgegeben. Integrationsamt Im Berichtszeitraum haben die Beschäftigten des Integrationsamtes im Rahmen von Förder-, Präventions- und Kündigungsschutzverfahren 820 Betriebsbesuche zur Beratung, Schlichtung und gezielten Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäftigten vorgenommen. Die Schulungs- und Inhouseveranstaltungen für betriebliche Interessenvertretungen, Arbeitgeber und deren Beauftragte waren wieder größtenteils ausgebucht wurden 37 Schulungen mit 630 Teilnehmern und im Jahre 2008 ebenfalls 37 Schulungen mit 590 Teilnehmern organisiert und durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat das Integrationsamt bei 60 Schwerbehindertenversammlungen sowie Versammlungen von Schwerbehindertenvertretungen und Stufenvertretungen mit Referaten teilgenommen. 126

127 Regionalstelle Oberfranken Oberfranken Vereinbarkeit Beruf und Familie Das Lokale Bündnis für Familie, Vertreter der Stadtverwaltung Bayreuth und Vertreter von Betrieben haben in einem Wettbewerb den familienfreundlichsten Arbeitgeber der Stadt Bayreuth gesucht. In der Kategorie bis 300 Beschäftigte konnte die Regionalstelle Oberfranken den ersten Platz gewinnen. Bayreuth-Journal vom Auch das Landratsamt Wunsiedel führte einen Landkreiswettbewerb mit dem Thema "Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz" durch. Diesmal konnte der Dienstort Selb der Regionalstelle mit großem Vorsprung den ersten Platz belegen. In beiden Wettbewerben waren die Erfahrungen aus dem Auditierungsprozess berufundfamilie hilfreich. Über sehr große Resonanz freute sich der 2007 erstmals durchgeführte Familientag am Buß- und Bettag, der in Bayern nicht arbeitsfrei ist, an dem aber die Kinder schulfrei haben. Dies führte in der Vergangenheit oftmals zu Betreuungsproblemen für die Eltern. Sie konnten 127

128 Regionalstelle Oberfranken an diesem Tag ihre Kinder ins Amt zur Betreuung mitnehmen. Zugleich erhielten die Kinder einen wertvollen Einblick in die tägliche Arbeit der Eltern. Impressionen vom Familientag am (Fotografen und Künstler: teilnehmende Kinder) Als neuestes Vorhaben beteiligt sich die Regionalstelle an dem Projekt Notinseln des Lokalen Bündnis für Familie, mit dem Gewalt und Übergriffen an Kindern begegnet werden soll. Die Stiftung Hänsel und Gretel hat mit dem Projekt Notinsel eine Möglichkeit geschaffen, Kindern in Notsituationen Anlaufstellen aufzuzeigen, wo sie Hilfe und Ansprechpartner finden. Die Regionalstelle Oberfranken will besonders Kindern in konkreten Notsituationen helfen und beteiligt sich mit seinem Service-Zentrum an der Aktion. Ausstellungen Im Jahr 2007 wurde in der Regionalstelle die Wanderausstellung OPFER des WEISSEN RINGS präsentiert. Die Exponate rütteln auf und regen zum Nachdenken an. 128

129 Regionalstelle Oberfranken Nordbayerischer Kurier vom Die Ausstellung wurde durch den damaligen Bayerischen Staatsminister des Innern, Dr. Günther Beckstein, in Bayreuth unter regem Medieninteresse eröffnet. Zu der Ausstellung wurde ein umfangreiches Rahmenprogramm veranstaltet. Neben einem Theaterstück für Schulen fanden Podiumsdiskussionen zu den Themen Sexueller Missbrauch von Kindern und Gewalt in der Gesellschaft mit namhaften Diskussionsteilnehmern statt. Innenminister Dr. Günther Beckstein im Gespräch mit Präsident Linstädt bei der Ausstellungseröffnung (Foto: Thomas Müller) 129

130 Regionalstelle Oberfranken Auch die Ausstellung Behinderung und Kunst mit Kunstwerken von Betreuten der Stiftung Attl fand großes Interesse. Die ausgestellten Bilder der schwerst und mehrfach behinderten Menschen stießen auf große Bewunderung der Besucher. Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn und die Leiterin der Förderstätte Attl Maria Liebhardt bei der Ausstellungseröffnung (Foto: Thomas Müller) Bürgerservice Nach wie vor steht der Bürger als Kunde im Mittelpunkt. Im Servicezentrum der Regionalstelle konnte im Frühjahr 2008 bereits der Besucher begrüßt werden. Das junge Paar, das sich über Elterngeld und Elternzeit beraten ließ, wurde mit einem Blumenstrauß und einem Geschenkgutschein überrascht. 130 Im Bild von links: Michaela Rausch (Leiterin des Service-Zentrums), Martin und Britta Mayer, Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn (Foto: Thomas Müller)

131 Regionalstelle Oberfranken Stetig steigender Beliebtheit erfreuen sich die Außensprechtage der Regionalstelle. Gerade seit der Einführung des Elterngeldes ist der Beratungsbedarf enorm gewachsen. Dies spiegelt sich in den Besuchszahlen der Außensprechtage in Bamberg, Coburg und Hof wider. Im April 2007 unterzeichneten der Landrat Reinhard Leutner und der Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für Lichtenfels. Auch im Landratsamt Kulmbach wurden im Jahr 2008 Außensprechtage eingeführt. v.l. Gleichstellungsbeauftragte Heike Söllner und Behindertenbeauftragter Dr. Dieter Weiss des Landratsamtes Kulmbach, stellvertretender Regionalstellenleiter Walter Oertel (stehend) mit Landrat Peter Söllner und Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn (sitzend) bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung im Landratsamt Kulmbach Das neue Elterngeld rief bei den Medien ein großes Informationsbedürfnis hervor. (Fotos: Thomas Müller) tvo-moderatorin Rika Dechant im Interview mit Regionalstellenleiter Alfred Zipfel-Zinn im Service-Zentrum 131

132 Regionalstelle Oberfranken Die Telefonaktion zum Thema Elterngeld in Zusammenarbeit mit dem Nordbayerischen Kurier stieß auf große Resonanz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Regionalstelle standen den Anrufern gemeinsam mit dem Strategischen Produktmanager Familie und Stiftungen, Herrn Erwin Manger, Rede und Antwort. Nordbayerischer Kurier vom Die Regionalstelle bietet zudem in regelmäßigen Vorträgen ausführliche Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld an. Das Interesse an den Vorträgen ist enorm. Dies hat die Regionalstelle dazu motiviert, ihre Vorträge direkt vor Ort anzubieten. In den verschiedenen Schwangerschaftsberatungsstellen wurden geeignete Partner gefunden. Zwischenzeitlich wurden die Vorträge in Hof, Forchheim, Bamberg, Kulmbach, Coburg und Kronach angeboten. Die Nachfrage war an allen Orten überwältigend. 132

133 Regionalstelle Oberfranken Auch das Integrationsamt der Regionalstelle Oberfranken suchte den Weg zu seinen Kunden und informierte Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertrauensleute, Personalleiter und schwerbehinderte Mitarbeiter in den Betrieben. Von besonderem Interesse waren die Themen Kündigungsschutz und begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen, betriebliches Eingliederungsmanagement und die Vorträge zur Wahl der Schwerbehindertenvertrauensleute. Barrierefreies Bauen Über die üblichen Zugangserleichterungen für schwerbehinderte Menschen hinaus hat die Regionalstelle im Herbst 2008 ein Blindenleitsystem installiert. dort ein Blindenleitsystem installiert. Taktiler Übersichtsplan über die Liegenschaft Taktile Beschriftung von Handläufen (Fotos: Thomas Müller) 10-jähriges Bestehen des Dienstortes Selb Im November 2007 wurde der Dienstort Selb des ZBFS zehn Jahre alt. Im November 1997 war die Dienststelle mit 50 Arbeitsplätzen gegründet worden. 133

134 Regionalstelle Oberfranken Girls Day Die Regionalstelle Oberfranken beteiligte sich bereits zum zweiten Mal mit jeweils zwei Plätzen an den Dienstorten Bayreuth und Selb am Girls Day. Unter dem Motto EDV- Systembetreuung in einer Behörde sollten die teilnehmenden Mädchen einen ersten Überblick in die Welt der Informationstechnik gewinnen. Regierungsobersekretärin Daniela Dämmrich mit den zwei Teilnehmerinnen am Girls Day 2007 (Foto: Thomas Müller) 134

135 Regionalstelle Oberpfalz Oberpfalz Bayerisch-Tschechische Konsultationsgespräche Im Auftrag der Bayerischen Staatskanzlei und des StMAS organisierte das Integrationsamt der Regionalstelle Oberpfalz vom , in Absprache mit der Abteilung Europäische Zusammenarbeit des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik, Konsultationsgespräche zum Thema Leistungen an Personen mit Behinderung in Regensburg. Die Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung der Bayerisch-Tschechischen Konsultationsgespräche beim ZBFS Region Oberpfalz vom in Regensburg von links nach rechts: Milada Vlachova (Dolmetscherin), OPM Erwin Hecht (PG III), OPM Dr. Andreas Hermann (ÄD), Vizepräsident Dr. Norbert Kollmer, Dr. Michaela Kepková (Delegationsleiterin CZ), Petra Nitková, Dr. Alena Zvoníková, Petr Beck, Dana Hacaperková, OPM Günther Lange (PG IX), Hana Zelenková, OPM Erich Bierler (PG IV), Daniela Tamášová (Dolmetscherin), Regionalstellenleiter Eugen Graber (Foto: Harald Beck) 135

136 Regionalstelle Oberpfalz Das Interesse der tschechischen Delegation unter Leitung von Frau Dr. Michaela Kepková Referatsleiterin Sozialpolitik war thematisch weit gefächert und umfasste neben dem Austausch zum System der Leistungen an Menschen mit Behinderung auch den Bereich der Grundsicherung. Deshalb waren der Bezirk Oberpfalz und die Stadt Regensburg zur inhaltlichen Unterstützung an den Gesprächen beteiligt. Regionalstellenleiter Eugen Graber hob die stets guten Kontakte der Nachbarregion zur tschechischen Verwaltung hervor. Referate zum Feststellungsverfahren nach dem SGB IX, zu den Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes, zu den Leistungen des Bezirks zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie zum Thema Grundsicherung nach dem SGB XII und Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II stießen einen regen Austausch über die jeweiligen Unterschiede in den Sozialsystemen beider Länder und insbesondere im praktischen Vollzug an. Der fachliche Austausch war eingebunden in ein ansprechendes Rahmenprogramm. Aus beiden erwuchsen bleibende Erinnerungen und wertvolle persönliche Kontakte. Der erste Elterngeldbescheid Am wurde im Rahmen eines Pressegesprächs mit der Mittelbayerischen Zeitung der erste Elterngeldbescheid an die Eltern Daniela und Tobias Lindner aus Nittendorf ausgehändigt. Der kleine Lucas war am geboren worden und gehörte damit zu den ersten Kindern, für die ein Anspruch nach dem neuen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bestand. 136

137 Regionalstelle Oberpfalz Mittelbayerische Zeitung vom (Bericht: Isolde Stöcker-Gietl, Foto: altrofoto.de) Sanierung der Dienstgebäude Mit einem Kostenaufwand von 5 Millionen Euro wird seit Frühjahr 2008 der zweite Bauabschnitt zur Sanierung der Dienstgebäude der Regionalstelle Oberpfalz durchgeführt. Seit dem offiziellen Beginn des zweiten Bauabschnitts, der mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes am gefeiert wurde, schreitet die Sanierung zügig voran. Der bisherige Baufortschritt lässt erwarten, dass die Fertigstellung des Gebäudes 55 wie geplant im Oktober 2009 erfolgen kann. Parallel zur laufenden Baumaßnahme wird die Planung zur Sanierung des Gebäudes 57 vorangetrieben. 137

138 Regionalstelle Oberpfalz Die nachfolgenden Bilder dokumentieren die Bauphasen der bisherigen Sanierungsmaßnahme: Beginn der Sanierung im Außenbereich Nach Entfernung des Außenputzes zeigte sich das ursprüngliche Fassadenbild Einhängen der Glaselemente in den neuen Büroteil der Ostfassade (Fotos: Gerhard Ungerer) 138

139 Regionalstelle Schwaben Schwaben Auszeichnung Behindertenfreundlicher Arbeitgeber Mit der Auszeichnung werden die vorbildliche Einstellung und die soziale Verantwortung der Betriebe geehrt, die weit über den bayerischen Durchschnitt hinaus Menschen mit Behinderung beschäftigen. Für ihr besonderes Engagement erhielten die Kraftisrieder Firma Hippold (2007) und die Dillinger Reitzner AG (2008) die begehrte Auszeichnung. Auszeichnung der Firma Hippold zum Behindertenfreundlichen Arbeitgeber 2007 (Foto: ZBFS Region Schwaben) Eltern-Kind-Büro Bei einem plötzlichen Ausfall der Kinderbetreuungsperson steht der betreuende Elternteil häufig vor der Frage: Wohin mit dem Kind? Eltern-Kind-Büros können eine Lösung sein. Dort kann das Kind zur Arbeit mitgenommen werden, auch weil das Büro besonders kindgerecht ausgestattet ist. Mütter und Väter in der Regionalstelle Schwaben können jetzt auf eine solche praktische Lösung zurückgreifen. 139

140 Regionalstelle Schwaben Eltern-Kind-Büro (Foto: ZBFS Region Schwaben) Pilotprojekt Vermieter-Mieter-Modell Die Regionalstelle Schwaben beteiligt sich für zwei Jahre an einem Pilotprojekt zum Immobilienmanagement zusammen mit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY). Ziel ist, die Behördenunterbringung durch ein ausgefeiltes Anreizsystem wirtschaftlicher zu gestalten. Tag der offenen Tür / Wanderausstellung Am bundesweiten Kinderaktionstag der ARD am beteiligte sich die Regionalstelle Schwaben mit einem Tag der offenen Tür. Zeitgleich konnte die Wanderausstellung Geschichte des Kindergartens in Bayern des StMAS besichtigt werden. Tag der offenen Tür und Ausstellung fanden reges Interesse bei allen Besuchern. 140

141 Regionalstelle Unterfranken Unterfranken Geschichte des Kindergartens in Bayern Am eröffnete Barbara Stamm, damals Vizepräsidentin und heute Präsidentin des Bayerischen Landtags, in der Regionalstelle Unterfranken die höchst informative Wanderausstellung Geschichte des Kindergartens in Bayern von der Bewahranstalt zur modernen Bildungseinrichtung. Zur Ausstellung erschien eine gleichnamige Begleitbroschüre mit weiterführenden Informationen zur Geschichte und aktuellen Situation des Kindergartens in Bayern sowie einem Ausblick zu weiteren Entwicklungen. Nähere Informationen zur Ausstellung können im Internet unter abgerufen werden. v.r.: Barbara Stamm, Carmen Ringelmann (Foto: Herbert Roos) Ausstellungen Die Regionalstelle setzte ihre Reihe mit interessanten Kunstausstellungen fort. Gezeigt wurden Werke von Gabi Weinkauf, Susanne Streit und Tilmar Hornung. 141

142 Regionalstelle Unterfranken Behördenwettbewerb 2007 Die Regionalstelle Unterfranken hat sich mit dem Projekt Schülertag Tag der offenen Tür für Schüler/innen zum besseren Verständnis für Menschen mit Behinderung am Wettbewerb Innovative Verwaltung 2007 der Bayerischen Staatsregierung beteiligt (siehe auch Seite 119). Am Schülertag berichteten Rollstuhlfahrer und Blinde über das Leben mit ihrer Behinderung. Der Film Der Blindenführhund Was er leisten kann und muss verdeutlichte sehr eindrucksvoll sowohl die Schwierigkeiten als auch die Möglichkeiten eines Lebens mit der Behinderung. Die Schülerinnen und Schüler konnten den Arbeitsplatz eines blinden Mitarbeiters besichtigen und dabei erfahren, wie behinderte Menschen im Berufsleben bestehen können. Frau Schäfermeier mit ihrem Blindenführhund King (Foto: Andreas Kempf) 142

143 Regionalstelle Unterfranken Neuer Integrationsfachdienst (ifd) in Würzburg Frau Dr. Pia Beckmann, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg, Frau Waltraud Asbahr, Regionalstellenleiterin des ZBFS in Unterfranken sowie Herr Eugen Hain, Vorsitzender Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Würzburg, eröffneten am feierlich die neue Beratungsstelle in Würzburg für behinderte Menschen im Arbeits- und Berufsleben. Das umfassende Fachdienstangebot reicht von der Vermittlung Arbeit suchender Menschen mit Behinderung bis hin zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse für diesen Personenkreis. Der ifd wird finanziert von den Auftraggebern, dem Integrationsamt des ZBFS, der Agentur für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung (ARGEn), den Optierenden Kommunen, den Rentenversicherungsträgern sowie den Berufgenossenschaften. Infostand Mit einem gemeinsamen Stand der Produktgruppen III und IV trat die Regionalstelle Unterfranken beim 7. Würzburger Gesundheitstag am , beim Würzburger SeniorenFamilienTag am sowie im Würzburger Zentrum für Körperbehinderte auf. Die nach neuem Corporate Design gestalteten Tafeln haben einen hohen Wiedererkennungswert und lassen das ZBFS als zukunfts- und bürgerorientierte Verwaltung in Erscheinung treten. ZBFS-Stand am Gesundheitstag (Foto: Waltraud Asbahr) 143

144 Regionalstelle Unterfranken Besuch einer chinesischen Delegation der Regierung aus der Provinz Shaanxi Hochrangige Regierungsbeamte aus dem Bereich Familienplanung und Gewerkschaftsmitglieder der chinesischen Provinz Shaanxi besuchten am das ZBFS Region Unterfranken, um sich über die Familienförderung in Deutschland zu informieren. Die Auswirkungen der in China herrschenden Ein-Kind-Politik auf die demographische Entwicklung waren u. a. Gegenstand der Diskussionen. Besuch von MdL Manfred Ach MdL Manfred Ach, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, besuchte am die Regionalstelle. Regionalstellenleiterin Waltraud Asbahr und Präsident Bernd Linstädt informierten Vorsitzenden Ach über den Stand der Umsetzung der Verwaltungsreform. v.l.: Herr Ach, Frau Asbahr, Herr Linstädt (Foto: Herbert Roos) 144

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