Inhaltsverzeichnis. Inhalt. Vorwort 5

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1 Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwort 5 1. Wie kann ich meine Ideen schützen? Das Patent Das Gebrauchsmuster Die Marke Das Geschmacksmuster Der Halbleiterschutz Der Sortenschutz Der Schutz von Computerprogrammen Wo kann ich meine Ideen anmelden? Allgemeiner Überblick Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt Das Patent Das Gebrauchsmuster Die Marke Das Geschmacksmuster Finanzielle Unterstützung Die Rechtsmittel bei Entscheidungen Verfahren beim Europäischen Patentamt Das Europäische Patent Verfahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum Die PCT-Anmeldung Die IR-Marke Verfahren beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt Die Gemeinschaftsmarke Wie kann ich Schutzrechte als Informationsquelle nutzen? Allgemeines Internationale Patentklassifikation Recherchemedien Möglichkeiten der Recherche Die Recherche zum Stand der Technik Die Neuheitsrecherche 37 3

2 Inhaltsverzeichnis Die Verletzungsrecherche Die Namensrecherche Die Patentfamilienrecherche Die Patentstatistische Analyse Die Rechtsstandsinformation Die Markenrecherche Die Geschmacksmusterrecherche Die Überwachungsrecherche Wer unterstützt mich in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Patentanmeldung? PatentInformationsZentrum Rostock TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH Patentinformationsstelle Schwerin Technologie- und Innovationsförderung (TIF) Patent- und Lizenzfonds (PLF) Projekte des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Erfindern in M-V Das Projekt Erfinderberatung M-V Das Projekt Patentrecherchen für kleine und mittlere Unternehmen Der Patentanwalt Was sollte ich noch wissen? Die Priorität Die Lizenz Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen 47 Wichtige Adressen 48 Abkürzungen 49 Stich- und Schlagwortregister 50 4

3 Vorwort Patente und andere gewerbliche Schutzrechte Ziel der Technologiepolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es, durch Innovation und Kreativität den Wirtschaftsstandort im Nordosten Deutschlands zu stärken. Innovationen und ihre Umsetzung in Technologie und wirtschaftliche Produktion sind zentrale Elemente für die Sicherung der Zukunft unseres Landes. Wir haben in unserem Land gute Rahmenbedingungen zur Unterstützung von Kreativität und Innovationen und es gibt eine Reihe von Aktivitäten zur Innovationsstimulierung. So wurde z.b. an den Technologiezentren und Hochschulen ein Netz von Beratungs- und Informationsstellen geschaffen. Aber alle noch so guten Fördermöglichkeiten und Projekte sind Rahmenbedingungen. Die eigentlichen Initiativen müssen von den Erfindern, den Unternehmern und von deren Arbeitnehmern ausgehen. Hier sind in erster Linie Kreativität, Ideen und Mut gefordert, die sich dann im wirtschaftlichen Erfolg niederschlagen. Neue Ideen sind der Ausgangspunkt jeder Innovation, jedes neuen Produkts oder Verfahrens. Verkürzte Produktlebenszyklen, wachsender internationaler Konkurrenzdruck, Technikvernetzung - immer schneller kommen neue Produkte auf den Markt. Wer in dieser Situation wettbewerbsfähig bleiben will, muss flexibel sein und sich den Veränderungen stellen. Technische Neuerungen haben dabei große Bedeutung und sollten deshalb rechtzeitig vor unrechtmäßigem Zugriff gesichert werden. Gewerbliche Schutzrechte wie z.b. das Patent, das Gebrauchsmuster, die Marke oder das Geschmacksmuster bieten diesen Schutz vor unbefugter Nachahmung. Die mit den gewerblichen Schutzrechten verbundenen Fragen sind sehr komplex und für Laien auf diesem Gebiet nicht ganz einfach zu verstehen. Der vorgelegte, neu überarbeitete Leitfaden enthält die wichtigsten Grundlagen zum Einstieg in diese Materie und soll allen Kreativen im Land eine Hilfe sein, damit aus guten Ideen wirtschaftliche Erfolge entstehen können. Dr. Otto Ebnet, Wirtschaftsminister Mecklenburg- Vorpommern 5

4 Wie kann ich meine Ideen schützen? 1. Wie kann ich meine Ideen schützen? 1.1. Das Patent Patente schützen Erfindungen und fördern den technischen Fortschritt. Dem Patentschutz zugänglich sind technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und sich gewerblich umsetzen lassen. Nicht patentfähig sind: - Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden - Ästhetische Formschöpfungen - Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen - Wiedergabe von Informationen Patente werden nicht erteilt für: - Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen - Pflanzensorten oder Tierarten - biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren (Ausnahme: mikrobiologische Verfahren) Die Erfindung darf vor ihrer Anmeldung nicht veröffentlicht oder so benutzt worden sein, dass andere Kenntnis von ihr bekommen konnten. Außerdem müssen der Erfindung Überlegungen und Einfälle zugrunde liegen, die über den Rahmen dessen hinausgehen, was zum Wissen des Durchschnittsfachmannes auf dem jeweiligen Fachgebiet gehört. Durch diese hohen Anforderungen an die Patentwürdigkeit wird erreicht, dass in der Regel nur technisch wertvolle Erfindungen zum Patent führen und technische Kuriositäten nur vereinzelt zur Veröffentlichung gelangen. Die Erteilung eines Patents setzt weiterhin voraus, dass entweder gleich mit der Patentanmeldung oder innerhalb einer Frist von 7 Jahren ein gebührenpflichtiger Antrag auf Prüfung gestellt wird. Erst wenn das Ergebnis der Prüfung positiv ausfällt, wird aus der Patentanmeldung ein erteiltes Patent. Das Patent gibt dem Inhaber das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. 6

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6 Wie kann ich meine Ideen schützen? Er kann sie selbst anwenden oder Lizenzen vergeben. Er kann jeden anderen daran hindern, die geschützte Erfindung ohne seine Einwilligung zu verwerten. Damit schafft das Patent einen monopolähnlichen Schutz und das bis zu 20 Jahre lang. Das Patent schützt zwar vor Nachahmern, aber es garantiert nicht automatisch einen finanziellen Gewinn durch Vermarktung. Um die Verwertung des Patents muss sich der Inhaber grundsätzlich selbst kümmern. Das Patent- und Markenamt ist nicht für Fragen der Verwertung von Schutzrechten zuständig. Das Patent fördert also den technische Fortschritt, indem es die oft kostspielige Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die zur Erfindung führt, lohnend macht. Zunächst werden zwar Konkurrenten durch ein bestehendes Patent in ihren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, aber letztlich regt es sie dazu an, verstärkte Anstrengungen auf die Suche nach Alternativlösungen zu verwenden. Nur so können sie konkurrenzfähig bleiben, wobei es durchaus möglich ist, dass sich die neuen Lösungen gegenüber der Ursprungsidee sogar als überlegen erweisen. Insofern stimulieren Patente technische Neuerungen, beleben den Markt und fördern die Kreativität. Sie sind die Voraussetzung, wenn man aus einer Idee einen wirtschaftlichen Erfolg machen will, bieten jedoch keine Garantie für einen Vorteil am Markt! 1.2. Das Gebrauchsmuster Das Gebrauchsmuster, oft auch Kleines Patent genannt, steht zu Unrecht im Schatten des Patents. Es ist ein echtes Erfindungsschutzrecht, das nicht nur schnell, einfach und kostengünstig zu erwirken ist. Es steht auch in seinen Schutzwirkungen nicht hinter dem Patent zurück! Eine Besonderheit ist die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, d.h. auch nach einer Veröffentlichung der Idee z.b. auf Messen ist eine Anmeldung als Gebrauchsmuster möglich. Drei wesentliche Merkmale kennzeichnen das Gebrauchsmuster: 1.Gebrauchsmusterschutz gibt es für technische Erfindungen, jedoch nicht für Verfahrenserfindungen, welche nur dem Patentschutz zugänglich sind. 2.Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre; er kann einmal um drei Jahre und dann zweimal jeweils um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Höchstschutzdauer beträgt 10 Jahre gegenüber 20 Jahren beim Patent. 8

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8 Wie kann ich meine Ideen schützen? 3. Gebrauchsmuster müssen zwar wie Patente neu sein und Erfindungshöhe aufweisen, jedoch wird das Vorliegen dieser Vorraussetzungen vor der Eintragung nicht geprüft. Die Anforderungen an die Erfindungshöhe sind nicht so hoch wie beim Patent und bereits geringe Unterschiede zum Stand der Technik können den erfinderischen Schritt und damit den Schutz begründen. Der Erfinder erhält die Gebrauchsmusterurkunde schon kurze Zeit nach der Anmeldung, da das schwierige Prüfungsverfahren wegfällt. Der Inhaber des eingetragenen Gebrauchsmusters sollte aber folgendes Risiko einkalkulieren: Er kann zwar wie der Patentinhaber über sein Schutzrecht verfügen, er muss jedoch stets damit rechnen, dieses wieder zu verlieren, da ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Bevor er gegen Mitbewerber vorgeht, sollte er sich erst sachkundigen Rat einholen, damit eventuelle Schadensersatzansprüche vermieden werden. Wer geltend machen kann, dass das eingetragene Gebrauchsmuster in Wirklichkeit gar nicht neu ist oder keine Erfindungshöhe hat, kann beim Patent- und Markenamt die Löschung des Gebrauchsmusters beantragen. Verzichtet der Gebrauchsmusterinhaber daraufhin nicht freiwillig auf sein Schutzrecht, wird das Gebrauchsmuster nachträglich ähnlich streng geprüft wie das Patent vor der Erteilung. Fällt das Gebrauchsmuster bei dieser Prüfung durch, ist der Schutz verloren und zwar rückwirkend, so, als ob er nie bestanden hätte. Da ein solches Löschungsverfahren teuer werden kann, ist es empfehlenswert, sich bei einem Fachmann zu vergewissern, ob das Schutzrecht Aussicht hat zu bestehen, bevor man auf ihm beharrt. Hält das Gebrauchsmuster jedoch der Prüfung im Löschungsverfahren stand, dann ist es so wertvoll wie ein Patent! Wie erwähnt, kennt das Gebrauchsmustereintragungsverfahren zwar keinen Prüfungsantrag wie beim Patent, aber auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr recherchiert das Deutsche Patent- und Markenamt und teilt die öffentlichen Druckschriften mit, die für die Beurteilung der Schutzfähigkeit in Betracht zu ziehen sind. Das gesamte Eintragungsverfahren wird mit der Anmeldegebühr bezahlt Die Marke Die Marke ist ein wichtiges Schutzrecht, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Durch die Marke erkennt der Verbraucher das Erzeugnis (die Ware oder Dienstleistung) wieder, sie ist eine augenfällige Visitenkarte. Die Marke gilt als absatzförderndes Gütezeichen, das eine gleichbleibende und originäre Qualität verspricht.

9 Wie kann ich meine Ideen schützen? Angemeldet werden können Marken geschäftliche Bezeichnungen geographische Herkunftsangaben Eingetragen werden Wörter, einschließlich Personennamen Abbildungen Buchstaben Zahlen Hörzeichen dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Ohne Schutzrechtsanmeldung ist der Marken- Inhaber schutzlos. Kommt ein Konkurrenzunternehmen mit einem gleichartigen Produkt und dem gleichen Namen auf den Markt, ist es schwer, die Benutzung des Plagiats zu verhindern. Für Marken besteht ein Benutzungszwang innerhalb von fünf Jahren. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden Das Geschmacksmuster Das Geschmacksmuster ist das älteste Schutzrecht und konnte seit 1876 bei den Amtsgerichten hinterlegt werden. Seit dem 1. Juli 1988 werden Geschmacksmuster in- und ausländischer Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Immer mehr Firmen sehen das Äußere ihrer Produkte nicht länger als unbedeutende Nebensache an, sondern als unternehmerische Herausforderung. Das richtige Styling hat an Bedeutung für den Verkauf gewonnen. 11

10 Wie kann ich meine Ideen schützen? Gerade kleine und mittlere Unternehmen können verstärkt Marktnischen nutzen, indem sie hochwertiges Design als Wettbewerbselement einsetzen. Die Anmeldung eines Geschmacksmusters ist also immer dann angeraten, wenn es auf den Schutz des Designs ankommt, wie z.b. die äußere Form eines Geräts, ein Stoff- oder Tapetenmuster, die Gestaltung von Glas- oder Porzellanartikeln u.ä. Bis zu zwanzig Jahre lang kann die sichtbare äußere Gestaltung geschützt werden, nicht jedoch ein dahinter stehendes Prinzip oder eine technische Funktion. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Muster neu ist und eine gestalterische Qualität aufweist, die über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (sogenannte Eigentümlichkeit). Die wirksame Anmeldung führt zum Verbot von Nachbildungen, also Plagiaten des Musters. Ähnlich wie ein Gebrauchsmuster wird das Geschmacksmuster vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht geprüft, sondern bei Erfüllung der Anmeldevorraussetzungen gleich in das Musterregister eingetragen. Das führt zu einem schnellen Schutz. Das Geschmacksmuster muss seine Rechtsbeständigkeit erst in einem gerichtlichen Verfahren beweisen, wenn Ansprüche wegen Verletzung, der Einwand mangelnder Schutzfähigkeit oder eine Löschungsklage erhoben werden. Die Kosten der Anmeldung entsprechen in ihrer Höhe denen der anderen gewerblichen Schutzrechte. Die nur im Geschmacksmusterrecht mögliche Sammelanmeldung erlaubt es jedoch, ganze Kollektionen ähnlicher Muster besonders kostengünstig anzumelden. 12

11 Wie kann ich meine Ideen schützen? Ein Schutzrecht, das wie ein Geschmacksmuster behandelt wird, besteht nach dem Schriftzeichengesetz vom Juli 1981 für typographische Schriftzeichen, die bis zu 25 Jahre lang geschützt werden können Der Halbleiterschutz Dieses Schutzrecht richtet sich eng nach dem Gebrauchsmustergesetz. Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen können nach dem am 1. November 1987 in Kraft getretenen Gesetz auch bei dem Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und 10 Jahre lang geschützt werden. Topographien müssen Eigenart aufweisen und nicht alltäglich sein. Geprüft wird das Vorliegen der gesetzlichen Schutzvoraussetzungen nicht. Eine Prüfung wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nur dann eingeleitet, wenn ein Antrag auf Löschung eingereicht wird. Eine Besonderheit bei diesem Schutzrecht ist, dass die Unterlagen von Topographien nur beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingesehen werden können Der Sortenschutz Neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen fallen in den Bereich des Sortenschutzes. Ausgenommen sind Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind. Die Pflanzensorte muss neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar sein, und sie muss eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen. Die Schutzdauer beträgt 25, in Ausnahmefällen 30 Jahre Der Schutz von Computerprogrammen Ein besonderes Problem stellen Programme für Datenverarbeitungsanlagen dar. Diese sind üblicherweise durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dieser Schutz allein wird jedoch zunehmend als nicht zufriedenstellend angesehen. Entsprechend 1 Abs. 2 und 3 Patentgesetz sind Computerprogramme als solche nicht technisch und somit dem Patentschutz nicht zugänglich. Die allgemeine Rechtsmeinung geht aber davon aus, dass Programme dann technischer Natur sind, 13

12 Wie kann ich meine Ideen schützen? wenn sie dazu bestimmt sind, Prozesse zu steuern oder zu regeln, d.h. wenn das Programm in den technischen Gesamtablauf eingebettet ist. Weiterhin kann Patentfähigkeit angenommen werden, wenn ein Programm einen neuen, erfinderischen Aufbau einer Datenverarbeitungsanlage lehrt oder wenn durch das Programm die Anlage auf eine nicht übliche und auch nicht naheliegende Weise zu benutzen ist. Die Rechtsprechung zum Europäischen Patentrecht entscheidet im Vergleich zum Deutschen eher zugunsten der Patentantragsteller. Aber auch in Deutschland zeichnet sich ein deutlicher Trend zu einer Lockerung der bisherigen Verfahrensweise ab. Durch Gesetz vom wurden in das Urheberrechtsgesetz die 69a - 69g eingefügt. Diese Paragraphen regeln die besonderen Bestimmungen für Computerprogramme, d.h. Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Sie werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden. 1 Es finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung. Nicht geschützt ist der Programmalgorithmus. Das Urheberrecht bei Programmen beschränkt sich im wesentlichen auf den Schutz gegen unrechtmäßiges Kopieren. Beim Übertragen in eine andere Programmiersprache ist in den meisten Fällen kein Schutz mehr gegeben. Der Urheber kann sich schützen, indem er nachweist, dass er das Programm als erster geschaffen hat. Dies ist möglich durch Veröffentlichung, Vertrieb bzw. durch Hinterlegung bei einem Notar. Für einen optimalen Rechtsschutz bei Programmen gibt es folgende Möglichkeiten: die Schnittstellen eines Programms müssen ausreichend dokumentiert und durch programmtechnische Mittel vom eigentlichen Programm getrennt sein in das Programm sollten Nachweiselemente für unbefugtes Kopieren eingebaut sein die Marke, unter der das Programm vertrieben wird, sollte auf dem Bildschirm gezeigt werden für Konzepte und Ideen, sofern sie technischer Natur sind, können Patente angemeldet werden das Know-how muss durch entsprechende Verträge gesichert sein. 14 1) UrhG 69a, Satz 3

13 Wo kann ich meine Ideen anmelden? 2. Wo kann ich meine Ideen anmelden? 2.1. Allgemeiner Überblick Auf den nachfolgenden Seiten werden die Erfordernisse für die Anmeldung der einzelnen Schutzrechte und die Verfahren nach der Anmeldung erläutert. Damit soll dem Leser die Möglichkeit gegeben werden, einen groben Überblick über die einzelnen Etappen seiner Anmeldung zu erlangen. Die beiden wichtigsten Schutzrechte sind das Patent und die Marke. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Schutzrechte zu erlangen. Durch das Pariser Verbandsübereinkommen (PVÜ) wurden zwischenstaatliche Regelungen getroffen, die für die Anmelder aus den Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Die wichtigste Regelung ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Unionspriorität bei Nachanmeldungen in anderen Staaten innerhalb von 12 Monaten für ein Patent und innerhalb von 6 Monaten für eine Marke oder ein Muster oder Modell. Das gibt dem Anmelder die Möglichkeit, eine nationale Anmeldung innerhalb dieser Zeit auch in anderen Ländern einzureichen, ohne auf die Priorität der Erstanmeldung verzichten zu müssen. Er kann in Ruhe prüfen, welche Märkte für ihn wichtig sind und wo seine Konkurrenten agieren. Die Patentgesetze in den verschiedenen Staaten sind bis auf wenige Ausnahmen weitestgehend harmonisiert. Ein Patent muss immer neu sein und gewerblich anwendbar. Der Begriff der erfinderischen Leistung, der ebenfalls in fast jedem Patentgesetz enthalten ist, wird durch die Rechtssprechung der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert. Die weiteren Anmeldevoraussetzungen unterscheiden sich nicht wesentlich in den verschiedenen Ländern. Innerhalb von Europa kann man verschiedene Patente anmelden: 1. Das nationale Patent Patente, die in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Italien usw. angemeldet werden, sind nationale Patente. Der Schutz richtet sich nach dem jeweils nationalen Recht und wird nur in dem jeweiligen Land gültig. Ein Patent, welches in Deutschland angemeldet wurde, genießt also auch nur in Deutschland Schutz. 2. Das europäische Patent Ein Europäisches Patent wird beim Europäischen Patentamt angemeldet. Dem Europäischen Patentübereinkommen gehören derzeit 20 Vertragsstaaten an. Das erteilte Europäische Patent hat in dem jeweiligen Vertragsstaat dieselbe Wir- 15

14 Wo kann ich meine Ideen anmelden? kung wie ein erteiltes nationales Patent. Es ist ein zentral erteiltes Bündel europäischer Einzelpatente mit jeweils nationaler Wirkung. Durch diese Bündelung ergeben sich natürlich Vorteile, wie eine Anmeldung für mehrere Staaten, ein Prüfungs- und Erteilungsverfahren, eine Verfahrenssprache Bei weniger als 4 Anmeldeländern sind allerdings nationale Anmeldungen günstiger, da die Kosten für ein Europäisches Patent nach wie vor hoch sind. 3. Die internationale Patentanmeldung Es handelt sich hier um Patente, die bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Dem Patent Cooperating Treaty (PCT) gehören derzeit 115 Vertragsstaaten an. Das Anmeldeverfahren und die internationale Neuheitsrecherche sind vereinfacht. Eine einzige internationale Anmeldung kann für eine Reihe von Bestimmungsländern erfolgen. Die Erteilung erfolgt aber aufgrund nationaler oder regionaler Rechte in den Patentämtern der Bestimmungsländer. Entsprechend den Möglichkeiten bei Patenten können innerhalb von Europa auch verschiedene Marken angemeldet werden. 1. Die nationale Marke Marken, die in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Italien usw. eingetragen werden. Die Marke unterliegt dem jeweils nationalem Recht und ist nur in dem jeweiligen Land geschützt. 2. Die IR-Marke Marken, die nach dem Madrider Markenabkommen angemeldet werden. Diesen Vertrag bzw. das ergänzende Protokoll zu diesem Vertrag haben derzeit 70 Staaten unterzeichnet. Die Staaten werden einzeln benannt. Nach der Benennung richtet sich auch die Gebühr. 3. Die Gemeinschaftsmarke Marken, die beim Harmonisierungsamt der EU in Alicante eingetragen werden. Die Gemeinschaftsmarke erstreckt sich auf alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Es gibt fünf Amtssprachen, wobei die Anmeldung aber in jeder beliebigen der 11 EU-Sprachen erfolgen kann. 16

15 Wo kann ich meine Ideen anmelden? 2.2. Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt Das Patent Das Patenterteilungsverfahren im Überblick Anmeldung (AD) Priorität (PD) Offensichtlichkeitsprüfung Offenlegung (18 Monate nach AD bzw. PD) Recherche (max. 7 Jahre nach AD) Prüfung (max. 7 Jahre nach AD) Rücknahme Zurückweisung Patenterteilung Beschwerde Einspruch (3 Monate Frist) Beschluß über Aufrechterhaltung oder Widerruf Das Anmeldeverfahren Für die Anmeldung einer Erfindung zum Patent wendet man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Notwendige Unterlagen sind: das Anmeldeformular, d.h. der Antrag auf Erteilung des Patents, mit einem Titel für die Erfindung, den gestellten Anträgen und der Anschrift des Anmelders (Das Formular kann beim DPMA oder in Patentinformationszentren bestellt werden) die Patentansprüche, in denen der Erfindungsgegenstand definiert ist 17

16 Wo kann ich meine Ideen anmelden? die Beschreibung der Erfindung mit Nennung des bekannten Standes der Technik und Kritik am Stand der Technik die Aufgabe der Erfindung und die Erläuterung der Lösung der Aufgabe ggf. Zeichnungen die Zusammenfassung (Kurzfassung des technischen Inhalts) die Erfinderbenennung eine Vollmacht, wenn die Anmeldung nicht vom Anmelder selbst eingereicht wird. Gleichzeitig ist die Anmeldegebühr zu entrichten. Im DPMA wird die Anmeldung zuerst auf Offensichtlichkeit geprüft. Dazu zählt 1. die Prüfung der Anmeldung auf die geforderten Formvorschriften 2. die Klassifizierung der Anmeldung nach der Internationalen Patentklassifikation (Zuordnung der Anmeldung zu einem bestimmten technischen Fachgebiet) 3. die Prüfung, ob der angemeldete Gegenstand offensichtlich nicht patentfähig ist. Die Offenlegung der Anmeldung erfolgt nach 18 Monaten ab Prioritätsdatum. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung oder später kann ein Rechercheantrag gestellt werden. Es werden durch den Prüfer die für die Beurteilung der Patentfähigkeit in Frage kommenden Druckschriften ermittelt. Die Recherche erfolgt überwiegend in Patentschriften, nur % in sonstiger Literatur. Wird innerhalb von 7 Jahren kein Prüfungsantrag gestellt, gilt die Patentanmeldung nach dieser Zeit als zurückgenommen (trotz bezahlter Jahresgebühr). Das Prüfungsverfahren Die Prüfung der Patentanmeldung beginnt erst, wenn ein Antrag gestellt und die entsprechende Gebühr bezahlt wurde. Der Prüfungsantrag kann vom Anmelder oder von jedem beliebigen Dritten bei Einreichung der Anmeldung oder bis 7 Jahre nach Anmeldung gestellt werden. Im Prüfungsverfahren werden dem Anmelder ein oder mehrere Prüfbescheide zugeschickt. Aus diesen kann er entnehmen, ob die Anmeldung grundsätzlich patentfähig ist. 18

17 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Wie auch schon bei der Patentanmeldung, sollte zur Bewertung ggf. ein Patentanwalt befragt werden. Dieser wird allerdings nur wirklich helfen können, wenn er auch die Vertretung in dieser Patentsache erhält. Das Prüfungsverfahren endet stets mit einem Beschluss, der entweder ein Patenterteilungs- oder ein Zurückweisungsbeschluss (mit Begründung) sein kann. Die Beschwerde Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde wird zuerst der beschließenden Instanz vorgelegt. Hält sie die Beschwerde für begründet, kann sie den Zurückweisungsbescheid aufheben; ansonsten gibt sie vor Ablauf von 3 Monaten die Beschwerde an das Bundespatentgericht zur Entscheidung. Das Einspruchsverfahren Wenn das Patent erteilt ist, kann jeder innerhalb von 3 Monaten beim Deutschen Patent- und Markenamt Einspruch erheben. Im Ergebnis des Einspruchsverfahrens wird das Patent aufrechterhalten, widerrufen oder in beschränkter Form aufrechterhalten. Die dabei entstehenden Kosten trägt meist jede Partei selbst. Gegen den Beschluss kann beim Bundespatentgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Nichtigkeitsklage Nach der Einspruchsfrist und während der Laufzeit des Patents (in besonderen Ausnahmen auch später) kann vor dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage erhoben werden. Die Kosten zahlt in der Regel der Unterliegende. Kosten eines durchschnittlichen Deutschen Patents Gebühren des DPMA Anteil an Gesamtkosten 9 % Eingangsphase 60 Prüfungsphase 350 nationale Jahresgebühren ( Patentjahr) Anteil an Gesamtkosten 30 % Vertretungskosten vor DPMA Anteil an Gesamtkosten 61 % Gesamtkosten:

18 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Das Gebrauchsmuster Das Anmeldeverfahren Erfindungen, die als Gebrauchsmuster angemeldet werden sollen, sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen. Die Anmeldung besteht aus folgenden Unterlagen: dem Antrag einem oder mehreren Schutzansprüchen der Beschreibung den Zeichnungen, auf die sich die Schutzansprüche oder die Beschreibung beziehen die Anmeldegebühr. Das Gebrauchsmuster wird in das Register beim DPMA eingetragen und nach 6 Monaten veröffentlicht. Das Löschungsverfahren Ein Löschungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein entsprechender begründeter Antrag eines Dritten vorliegt. Nach einer Prüfung erfolgt die Löschung des Gebrauchsmusters wenn 1. der Gegenstand nicht schutzfähig ist, 2. der Gegenstand bereits aufgrund einer früheren Patent-oder Gebrauchsmusteranmeldung geschützt ist, 3. der Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der Fassung hinausgeht, in der sie ursprünglich eingereicht worden ist. Gegen den Beschluss zur Löschung des Gebrauchsmusters kann Beschwerde beim Patentgericht erhoben werden. Hält das Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren stand, ist es so viel wert wie ein geprüftes Patent. 20

19 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Die Marke Das Eintragungsverfahren im Überblick Anmeldung (AD) Offensichtlichkeitsprüfung Eintragung Zurückweisung Widerspruch (3 Monate Frist) Erinnerug (DPMA) Beschluß über Löschung oder Verbleib im Register Beschwerde (BPG) Das Anmeldeverfahren Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt erfordert das Anmeldeformular die Benennung des Anmelders die Wiedergabe der Marke das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen die Anmeldegebühr. Alle anderen Formalitäten können dem Merkblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes 2 entnommen werden, welches über das DPMA oder die Patentinformationszentren erhältlich ist. Ist die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen, wird ein Aktenzeichen vergeben und der Anmeldetag (Tag des Eingangs der Anmeldung) festgestellt. Im Anschluss daran wird unverzüglich eine Empfangsbescheinigung an den Anmelder versandt. 2) Merkblatt des DPMA: Wie melde ich eine Marke an? 21

20 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Nach der Vergabe des Aktenzeichens und der Feststellung der gebührenpflichtigen Klassen werden die formellen Voraussetzungen einer Anmeldung (Anmeldungserfordernisse) für die Eintragung einer Marke geprüft. Ergibt sich bei der Prüfung der Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse, dass die Anmeldungserfordernisse nicht erfüllt sind, ergeht ein Bescheid, der über die festgestellten Mängel informiert. Diese können dann innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden. Erst danach kann die Anmeldung weiter bearbeitet werden. Andernfalls muss die Anmeldung zurückgewiesen werden. Bei Mängeln wie 1. keine feststellbare Identität des Anmelders 2. fehlende Wiedergabe der Marke 3. fehlendes Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen erkennt das Patent- und Markenamt den Tag als Anmeldetag an, an dem die festgestellten Mängel fristgerecht beseitigt worden sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von einem Monat Erinnerung eingelegt werden, über die dann ein/e Erinnerungsprüfer/in befindet. Gegen diese Entscheidung ist wiederum innerhalb eines Monats die Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Die Erinnerung ist als ein Bestandteil des Verfahrens vor dem Deutschen Patentund Markenamt kostenfrei, während für die Beschwerde eine Gebühr nach dem Tarif zu entrichten ist. Stehen dem Antrag auf Eintragung einer Marke weder formelle Mängel noch Schutzhindernisse entgegen, wird die Eintragung in das beim Patent- und Markenamt geführte Register und die Veröffentlichung der Eintragung veranlaßt. Der Widerspruch Für die Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken besteht innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung einer Marke die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Besteht Identität oder Ähnlichkeit zwischen beiden Marken und zwischen deren Waren oder Dienstleistungen (Verwechslungsgefahr), so ist grundsätzlich mit der Löschung der angegriffenen jüngeren Marke zu rechnen. 22

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22 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Von Amts wegen nimmt das Patent- und Markenamt keine Prüfung auf möglicherweise entgegenstehende ältere Rechte vor. Hat der Widerspruch Erfolg, wird die Eintragung gelöscht. Anderenfalls wird der Widerspruch zurückgewiesen. Die Eintragung ist endgültig. Sie kann nur noch auf dem Wege der Löschung beseitigt werden. Die Löschung Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann jederzeit auf die Marke in ihrer Gesamtheit oder auf Teile, d.h. einzelne Waren / Dienstleistungen, verzichten. Eine eingetragene Marke kann wegen Verfalls oder Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse auf Antrag gelöscht werden. Eine weitere Möglichkeit der Löschung besteht darin, dass ein vor den ordentlichen Gerichten durchgeführtes Löschungsverfahren Erfolg hat. Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kann die Anmeldung jederzeit zurückgenommen, das Waren- / Dienstleistungsverzeichnis eingeschränkt oder die Teilung der angemeldeten oder eingetragenen Marke erklärt werden. Damit gelangt die Marke für die Waren und Dienstleistungen, bezüglich derer keine absoluten Schutzhindernisse bestehen, schneller zur Eintragung Das Geschmacksmuster Das Anmeldeverfahren Die Anmeldung eines Geschmacksmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt erfordert das Anmeldeformular die Darstellung des Musters oder Modells die Benennung und die Unterschrift des Anmelders die Anmeldegebühr. Alle anderen Formalitäten können dem Merkblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes 3 entnommen werden, welches über das DPMA oder in den Patentinformationszentren erhältlich ist. 3) Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder 24

23 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Bei Eingang des Geschmacksmusterantrages beim Patent- und Markenamt wird ein Aktenzeichen vergeben und der Anmeldetag (Tag des Eingangs der Anmeldung) festgestellt. Der Anmelder erhält eine Empfangsbescheinigung. Dann werden die formellen Voraussetzungen einer Anmeldung (Anmeldungserfordernisse) für die Eintragung eines Geschmacksmusters geprüft. Liegen keine Mängel vor, wird das Geschmacksmuster eingetragen und im Geschmacksmusterblatt bekanntgemacht. Die Eintragung ist endgültig. Sie kann nur noch auf dem Wege der Löschung beseitigt werden. Mit der Anmeldung kann die Verschiebung der Bekanntmachung der Darstellung eines Musters oder Modells um 18 Monate beantragt werden. Das Löschungsverfahren Die Löschung der Eintragung eines Musters oder Modells erfolgt 1. bei Beendigung der Schutzdauer 2. auf Antrag des eingetragenen Inhabers oder 3. auf Antrag eines Dritten. Mit dem Antrag eines Dritten muss eine beglaubigte Urkunde vorgelegt werden, in der der eingetragene Inhaber auf das Muster oder Modell verzichtet oder seine Einwilligung in die Löschung erklärt. Die Einwilligung in die Löschung kann im Wege der Klage verlangt werden, wenn a) das eingetragene Muster oder Modell am Tag der Anmeldung nicht schutzfähig war oder b) der Anmelder nicht anmeldeberechtigt war. 25

24 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Finanzielle Unterstützung Für nationale Anmeldungen kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim DPMA sowie ein Antrag auf Stundung der Erteilungs- und Jahresgebühren (vom 3. bis 12. Jahr) gestellt werden. Gestundete Gebühren müssen später nachgezahlt werden Die Rechtsmittel bei Entscheidungen Gegen die Entscheidungen des DPMA bzw. der verschiedenen Gerichte können Rechtsmittel eingelegt werden. Das muss vor der jeweils zuständigen Stelle erfolgen. Einen kurzen Überblick gibt die nachfolgende Grafik: DPMA Entscheidung Landgerichte Entscheidung bei Verletzung BPG Beschwerde BPG Nichtigkeit OLG Berufung Rechtsbeschwerde (Rechtsprüfung) BGH Berufung (Tatsachen- und Rechtsprüfung) Revision (Rechtsprüfung) 2.3. Verfahren beim Europäischen Patentamt Das Europäische Patent Bei der Anmeldung von Europäischen Patenten wendet man sich an das Europäische Patentamt (EPA) in München, wobei auch der Weg über das Deutsche Patent- und Markenamt möglich ist. Beim Europäischen Patentamt können Patente mit Wirkung für alle Vertragsstaaten angemeldet werden. Die Staaten müssen benannt werden (Bestimmungsländer). Derzeit sind dies folgende 20 Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, 26

25 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich, Zypern. Darüber hinaus können europäische Patente auf Albanien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Rumänien und Slowenien erstreckt werden. Die Patentanmeldung muss enthalten: einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents eine Beschreibung der Erfindung einen oder mehrere Patentansprüche die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen eine Zusammenfassung. Alle anderen Erfordernisse, wie Gebühren, Erfindernennung, Inanspruchnahme einer Priorität, Benennung eines Vertreters, können dem Merkblatt für die Anmeldung von Europäischen Patenten entnommen werden. Das EPA führt eine obligatorische Recherche nach dem Stand der Technik durch. Der Anmelder kann danach entscheiden, ob das Verfahren mit einer Prüfung fortgesetzt werden soll. Eine EPA-Anmeldung hat folgende Vorteile: 1. Es erfolgt ein einheitliches Erteilungsverfahren in einer einzigen Verfahrenssprache beim EPA, statt eventuell 20 nationale Verfahren. 2. Das Einspruchs- und das Beschwerdeverfahren werden vom EPA durchgeführt. 3. Nach der rechtskräftigen Erteilung zerfällt das Schutzrecht in einzelne nationale Rechte; der Anmelder hat die Möglichkeit, einzelne Schutzrechte aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung der Schutzrechte obliegt nach Erteilung den nationalen Behörden, bei denen auch die Jahresgebühren zu zahlen sind. Eine EPA-Anmeldung kann ohne die Unterstützung eines Patentanwaltes vorgenommen werden. Aber spätestens wenn die Patentanmeldung die nationale Phase erreicht, wird eine Vertretung durch einen Patentanwalt notwendig. 27

26 Inhalt Kosten eines durchschnittlichen Europäischen Patents (Bezogen auf eine Anmeldung in 8 Ländern) Gebühren des EPA Anteil an Gesamtkosten 14% Eingangsphase 650 Prüfungsphase Erteilungsphase Kosten der Übersetzung in den Vertragsstaaten Anteil an Gesamtkosten 39% Vertretungskosten vor EPA Anteil an Gesamtkosten 18% Nationale Jahresgebühren ( Patentjahr) Anteil an Gesamtkosten 29% Gesamtkosten: Quelle: Europäisches Patentamt 2.4. Verfahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum Die PCT-Anmeldung Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970 (PCT-Patent Cooperation Treaty), dem derzeit 115 Mitgliedsstaaten angehören, ermöglicht die Einreichung einer Anmeldung für mehrere Vertragsstaaten, u.a. auch USA und Japan. Die Anmeldung kann beim DPMA oder EPA erfolgen. Hier wird eine Offensichtlichkeits- und Formalprüfung durchgeführt. Der Vorteil ist, dass die internationale Patentanmeldung die Wirkung nationaler bzw. regionaler Anmeldungen in den benannten Vertragsstaaten hat. Auf Antrag kann die Recherche von einer internationalen Recherchebehörde durchgefürt werden (z.b. EPA). Die Veröffentlichung der Anmeldung erfolgt durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Prüfung und Erteilung der Patente wird bei den im Antrag benannten nationalen bzw. regionalen Ämtern separat durchgeführt. 28

27 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Die Bestandteile einer internationalen Anmeldung sind: der formale Antrag mit Bezeichnung der Erfindung, Angabe des Anmelders, des Erfinders und des Vertreters, sofern vorhanden, Angabe der Bestimmungsländer, Hinweis auf die zuständige Internationale Recherchebehörde, Unterschrift des Antragstellers, die Beschreibung der Anspruch bzw. die Ansprüche die Zusammenfassung eine oder mehrere Zeichnungen (wenn die Zeichnungen zum Verständnis erforderlich sind). Angesichts der Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung der internationalen Anmeldung und ihrer sachgemäßen Bearbeitung ist es für den Anmelder ratsam, die Dienste eines Patentanwalts in Anspruch zu nehmen Die IR-Marke Das Madrider Markenabkommen (MMA) über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken trat 1891 in Kraft. Derzeit sind 52 Länder Mitglied. Dieses Gesetz wurde mehrmals revidiert, wobei verschiedene Fassungen und spätere Protokolle Gültigkeit haben. Das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) trat am in Kraft. Derzeit sind 55 Länder Mitglied. Die Anmeldung der IR-Marke erfolgt entsprechend der Zugehörigkeit der Zielländer und des Ursprungslandes zum MMA oder PMMA oder beidem. Angehörige der vertragschließenden Länder können die internationale Registrierung ihrer im Ursprungsland für Waren oder Dienstleistungen eingetragenen Marke sichern, indem die Marke durch Vermittlung der Behörde des Ursprungslandes beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) hinterlegt wird. Das bedeutet, dass der Antrag auf internationale Registrierung einer deutschen Marke vom DPMA an das OMPI weitergeleitet wird. 29

28 Wo kann ich meine Ideen anmelden? Für das Gesuch um internationale Registrierung sind erforderlich: das Antragsformular die Bescheinigung des Ursprungslandes der Marke, dass die Angaben in diesem Gesuch denen des nationalen Registers entsprechen (Daten und Nummern der Hinterlegung und Eintragung im Ursprungsland, Datum des Gesuchs um internationale Registrierung) die Angabe der Waren oder Dienstleistungen, wenn möglich mit Angabe der Klassen eine ausdrückliche Erklärung, wenn die Farbe als unterscheidendes Merkmal der Marke beansprucht wird (incl. der farbigen Darstellung). Das Internationale Büro trägt die hinterlegten Marken in ein Register ein. Die Registrierung erhält in der Regel das Datum des Gesuchs um internationale Registrierung im Ursprungsland. Die Registrierung wird den beteiligten Behörden unverzüglich angezeigt und veröffentlicht. Die internationale Registrierung tritt an die Stelle der früheren nationalen Eintragungen; erworbene Rechte bleiben davon unberührt. Die Laufdauer einer IR-Marke beträgt 10 Jahre und kann regelmäßig um weitere 10 Jahre verlängert werden. Das Internationale Büro teilt den betreffenden Staaten die Registrierung der Marke mit. Die einzelnen Länder können den Schutz vor Ablauf eines Jahres nach der internationalen Registrierung verweigern, wenn die nationale Gesetzgebung dies ermöglicht und die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) eingehalten wird. Die Widerspruchsfrist dauert 3 Monate und beginnt am ersten des Monats, der der Veröffentlichung in der WIPO Gazette of International Marks folgt. Der Widerspruch kann in jedem Land, sofern es das nationale Recht vorsieht, erhoben werden. Wird im Ursprungsland innerhalb von fünf Jahren die eingetragene nationale Marke ganz oder teilweise gelöscht, ist auch der internationale Schutz ganz oder teilweise nicht mehr wirksam. Nach dieser Frist ist die IR-Marke unabhängig von der nationalen Marke. Der Inhaber der IR-Marke kann jederzeit durch eine Erklärung an das Internationale Büro auf den Schutz in einem oder in mehreren Ländern verzichten. 30

29 Wo kann ich meine Ideen anmelden? 2.5. Verfahren beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt Die Gemeinschaftsmarke Seit dem können Marken im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Gemeinschaftsmarke angemeldet werden. Die Gemeinschaftsmarke ergänzt die im europäischen gewerblichen Rechtsschutz bereits bestehenden Markenrechte, wie die in den Mitgliedsstaaten bestehenden nationalen Marken und die nach dem Madrider Markenabkommen oder dessen Protokoll international registrierten IR-Marken. Durch die Gemeinschaftsmarke erhält man mit einer Anmeldung den Schutz für alle EU-Länder. Für die Verfahren vor dem HABM wurden fünf Amtssprachen (deutsch, englisch, französisch, spanisch, italienisch) eingeführt; außerdem gibt es eine differenzierte Zulassung sonstiger Verfahrenssprachen. Zum Beispiel muss die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in einer der 11 Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft - der ersten Sprache - eingereicht werden. Darüber hinaus muss eine zweite Sprache angegeben werden, die sich von der ersten unterscheidet und eine der fünf Arbeitssprachen des Amtes ist. Die zweite Sprache wird für die Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie für die Mitteilungen des Amtes an den Antragsteller verwendet, wenn die erste Sprache keine der fünf Arbeitssprachen des Amtes ist. Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke kann beim HABM oder bei der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedsstaates eingereicht werden. Es ist keine nationale Basisanmeldung notwendig. Die Anmeldung muss enthalten: den Antrag auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird die Wiedergabe der Marke die Anmeldegebühr und die Klassengebühren. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt die Festlegung des Anmeldetags, die Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse und die Recherche. Die Recherche wird 31

30 Wo kann ich meine Ideen anmelden? von Amts wegen nach entgegenstehenden älteren Gemeinschaftsmarken und Anmeldungen sowie in bestimmten Mitgliedsländern nach nationalen Marken und Anmeldungen durchgeführt. Nach der Veröffentlichung im Gemeinschaftsmarkenblatt kann binnen einer Frist von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung erhoben werden. Dann erfolgt eine Prüfung auf relative Eintragungshindernisse, die zu einer Zurückweisung führen kann. Entspricht die Anmeldung den Vorschriften und wurde kein Widerspruch erhoben oder wurde ein Widerspruch rechtskräftig zurückgewiesen, wird die Marke als Gemeinschaftsmarke eingetragen, sofern die Gebühr für die Eintragung entrichtet worden ist. Auf die Gemeinschaftsmarke oder einen Teil der Waren oder Dienstleistungen kann durch schriftliche Erklärung des Markeninhabers verzichtet werden. Im Verletzungsverfahren kann auf Antrag die Marke wegen Nichtbenutzung in einem ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren oder bei irreführender Benutzung für verfallen erklärt werden. Eine Nichtigerklärung erfolgt aufgrund absoluter Schutzhindernisse, wenn der Anmelder nicht zur Anmeldung berechtigt war oder Bösgläubigkeit des Anmelders vorliegt. 32

31 Wie kann ich Schutzrechte als Informationsquelle nutzen? 3. Wie kann ich Schutzrechte als Informationsquelle nutzen? 3.1. Allgemeines Patentdaten sind eine umfassende Quelle technisch-wirtschaftlicher Information. Keine andere Informationsquelle deckt in einer so konzentrierten Form praktisch alle Gebiete der Technik ab. Man schätzt ein, dass etwa 90 % des in Patentschriften enthaltenen Wissens in keiner anderen Fachliteratur dokumentiert sind. Im Laufe der Jahre haben sich in den Patentämtern der Welt Millionen von Dokumenten angesammelt. Daher sind Patente ein wertvoller Indikator für das Marktgeschehen. Sie enthalten die Informationen über das Innovationsverhalten und die wirtschaftlichen Strategien der Anmelder. Durch gezielte Recherche in Patentdatenbanken bereits im Anfangsstadium von Entwicklungsarbeiten lassen sich Kosten für unnötige Doppelentwicklungen von vornherein vermeiden. Die Recherche in der Patentliteratur ist sehr effektiv, da fast alle Gebiete der Technik enthalten sind. Die fein abgestufte Patentklassifikation ermöglicht eine sehr gute Erfassung und Wiederauffindbarkeit auch von engen Spezialbereichen. Wichtige weltweite Neuentwicklungen sind in den Patent-Datenbanken in deutscher oder englischer Sprache erfaßt. Die Informationen besitzen eine hohe Aktualität, denn die Anmeldung einer Erfindung erfolgt bereits nach Abschluss der erfinderischen Tätigkeit und nicht erst nach Markteinführung des Produkts. Dies ermöglicht einen Vorlauf der Patentstatistik von ein bis drei Jahren Internationale Patentklassifikation Die Internationale Patentklassifikation (IPC) ist ein Klassifikationssystem, das es ermöglicht, Patentdokumente, die sich mit einem speziellen Gebiet der Technik befassen, zu identifizieren und wiederzufinden. Die Grundlage ist ein multilateraler Vertrag von 1971, der seit 1975 in Kraft ist; die Verwaltung der IPC liegt in der Verantwortlichkeit der WIPO. So ist die IPC ein Mittel zur international einheitlichen Klassifikation von Patentdokumenten. Zur Zeit sind 47 Länder dem Vertrag angeschlossen. Die Revision erfolgt alle fünf Jahre. Die siebente Ausgabe von 2000 unterteilt sich in mehr als Bereiche und ist somit eines der feinsten technischen Klassifikationssysteme. 33

32 Wie kann ich Schutzrechte als Informationsquelle nutzen? Die IPC ist hierarchisch aufgebaut und in Sektionen, Klassen, Unterklassen, Gruppen und Untergruppen eingeteilt. Sektionen der IPC: A Täglicher Lebensbedarf B Arbeitsverfahren; Transportieren C Chemie; Hüttenwesen D Textil; Papier E F Bauwesen; Erdbohren; Bergbau Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen G Physik H Elektrotechnik Hierarchie der IPC: Beispiel: B63B 22/12 Sektion: B Arbeitsverfahren; Transportieren Klasse: B63 Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge Unterklasse: B63B Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt Hauptgruppe: B63B 22/00 Bojen [4] Ein-Punkt-Untergruppe: 22/04. Verankerungen [4] Zwei-Punkt-Untergruppe:22/08 Drei-Punkt-Untergruppe: 22/12.. mit Einrichtungen, die eine getauchte Boje zum Auftauchen freigeben oder antreiben, z.b. zur Ortsanzeige eines versunkenen Gegenstandes [4]... das Auftauchen der Boje wird unterstützt durch ein freigelassenes oder erzeugtes Gas [4] Für die Suche nach einem technischen Spezialgebiet kann über das Stich- und Schlagwortverzeichnis mit etwa Suchbegriffen die entsprechende Klasse gefunden werden. Da die IPC international gültig ist, hat man sich auf einen einheitlichen speziellen Ländercode geeinigt. 34

33 Wie kann ich Schutzrechte als Informationsquelle nutzen? 3.3. Recherchemedien Für Recherchen in Fach- und Patentliteratur stehen diverse Hilfsmittel zur Verfügung. Insbesondere die Patentliteratur ist auf allen modernen elektronischen Medien wie CD-ROM, Online-Datenbanken oder Internet zu finden. Diese haben die Suche in Referatekarteien bzw. die Volltextsuche in der Papierform fast vollständig abgelöst. Die Suche wird heute meistens zweistufig durchgeführt. Der Vorselektion in den elektronischen Medien folgt die manuelle Auswahl der Patentschriften mit Hilfe der Volltexte. Die Patentdokumente der wichtigsten Patentämter Europas, der USA und Japans werden heute in CD-ROM-Datenbanken veröffentlicht. Dabei sind bibliographische und Volltext-CD-ROM s zu unterscheiden. Die erstgenannten enthalten die bibliographischen Daten einschließlich eines Abstracts und z.t. Zeichnungen. Sie stellen ein einfach strukturiertes, aber gutes Recherchemedium dar. Die Suche erfolgt in einer begrenzten Anzahl von Feldern mit einfachen Strategien. Die Volltext-CD-ROM s enthalten numerisch geordnete Sammlungen von Patentschriften und sind für eine Recherche nur bedingt geeignet. Daneben besteht die Möglichkeit der Online-Recherchen in Patent- oder Markendatenbanken, die sehr vielfältig sind. Es gibt verschiedene kommerzielle Anbieter, die den Zugang zu den Hosts über ein kostenpflichtiges Paßwort ermöglichen. Die Abrechnung der Datenbankgebühren erfolgt nach Anschaltzeit und Anzahl der Nachweise. Einige bekannte Anbieter sind FIZ Technik, STN International, Dialog und Questel. Die Online-Datenbanken sind zum überwiegenden Teil bibliographische Datenbanken. Die Suche erfolgt in einer Vielzahl von Feldern. Die spezielle Retrievelsprache erlaubt den Aufbau komplexer Suchstrategien. Die Datenbanken erhalten ein regelmäßiges Update und werden gut dokumentiert. Für EP-, WO- und US- Patentdokumente werden auch Volltextdatenbanken angeboten. In jüngster Zeit ist eine Reihe dieser Datenbankanbieter auch über Internet zu erreichen. Da der Zugriff auf die kommerziellen Datenbestände erfolgt, wird ebenfalls ein Paßwort benötigt. Demonstrationsdatenbanken sind in der Regel frei zugänglich. Wichtige Internetanbieter sind die Patentämter. Auf ihren Homepages sind viele Informationen abrufbar, wie Anmeldeformulare, Merkblätter usw. Außerdem werden durch die Patentämter Datenbanken angeboten, in denen man nach den Patentnummern oder anderen bibliographischen Angaben auf einfachem Niveau recherchieren kann. Zum Beispiel kann man beim Deutschen Patent- und Mar- 35

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