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1 Sozialversicherungen Wissenswertes zur sozialen Sicherheit/ Vorsorgesystem in der Schweiz Stand Januar 2017

2 Personenkreis Leistungen Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistung lters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung HV/IV HV/IV In der Schweiz wohnende oder arbeitende Personen Schweizer Bürger, die im usland für die idgenossen- schaft oder für vom Bundesrat bezeichnete Institutionen tätig sind Ins usland ntsandte für vertraglich bestimmte Zeit inzelrente (Vollrente) Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen: Beitragsjahre ufgewertetes rwerbseinkommen (inkommenssplitting während der he) rziehungs- und Betreuungsgutschriften Minimalrente: CHF /Jahr Maximalrente: CHF /Jahr rgänzungsleistungen L L nspruchsberechtigte Schweizer und in der Schweiz wohnende HV-/IV-Bezüger usländer mit 10, Flüchtlinge und Staatenlose mit 5 Jahren ununterbrochenem ufenthalt in der Schweiz U- und FT-Bürger: Wegfall der 10-jährigen Karenzfrist xistenzminimum Differenz zwischen dem anrechenbaren inkommen und den anerkannten usgaben wie Wohnung, kantonal übliche Lebenshaltungskosten usw. (xistenzminimum) Berufliche Vorsorge B B mehr als CHF HV-pflichtige rbeitnehmer ab 1.1. nach Vollendung des 17. ltersjahres mit einem HV-Jahreslohn von Bezüger von Taggeldern der LV für die Risiken Tod und Invalidität ltersrente ngespartes ltersguthaben multipliziert mit geltendem Umwandlungssatz Männer: 6,80 % Frauen: 6,80 % B Freiwillig versichert Selbständigerwerbende rbeitnehmer, welche im Dienste mehrerer rbeitgeber stehen Unfallversicherung U U Freiwillig versichert In der Schweiz beschäftigte rbeitnehmer (mit usnahmen) Selbständigerwerbende (Sonderregelung für Familienangehörige in der Landwirtschaft) Taggeld oder basierend auf versichertem Verdienst Maximum: CHF /kein Minimum U Krankenversicherung K K Krankenpflege: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bei Krankheit, Unfall (sofern keine U-Deckung), Mutterschaft Freiwillig versichert Taggeld: In der Schweiz wohnende und/oder erwerbstätige Personen zwischen dem 16. und 65. ltersjahr bei Krankheit, Unfall (sofern keine U-Deckung), Mutterschaft (vgl. O/Mutterschaftsentschädigung) Obligatorische Krankenpflegeversicherung inheitliche Leistungen für alle Versicherten Freiwillige Taggeldversicherung Beschränkt wählbarer Leistungsumfang (Krankenversicherer gewähren nur bescheidene Taggelder) K rbeitslosenversicherung LV LV usnahme lle obligatorisch HV-Versicherten bis zum Pensionierungsalter Selbständigerwerbende sind nicht versichert Maximum: CHF (analog U) Nicht versichert Löhne unter dem monatl. Minimum von CHF 500. (bzw. CHF 300. bei Heimarbeitnehmern) Militärversicherung M M nspruchsberechtigte Militär-, Zivil- und Zivilschutzdiensttätige usübende einer ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit Teilnehmer von ausserdienstlichen Schiessübungen Maximum: CHF Summe der Leistungen aus HV/IV, M (und B) darf 100 % (B z. T. 90 %) des versicherten Lohnes nicht übersteigen (Komplementärrente) M rwerbsausfallentschädigung/ Mutterschaftsentschädigung O O Mutterschaftsentschädigung: Im Zeitpunkt der Nieder- nspruchsberechtigte Dienstleistende Personen in rmee, Zivilschutz, Zivildienst, J+S-Leiterkurs, Jungschützen-Leiterkurs mit Sold kunft rbeitnehmerin gemäss TSG, Selbständigerwerbende oder gegen Barlohn im Familien-/Konkubinatsbetrieb Mitarbeitende, sofern vor der Geburt mind. 9 Monate H-versichert und 5 Monate erwerbstätig Maximum: CHF Seit neues Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft (Familienzulagen umfassen Kinderund usbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und doptivzulagen)

3 Vorübergehende rbeitsunfähigkeit Heilung, Pflege, Wiederherstellung Dauernde rwerbsunfähigkeit HV/IV Taggeld bhängig von inkommen und nzahl Kinder nspruch während Wiedereingliederungsmassnahmen Wiedereingliederungsmassnahmen Hilfsmittel Hilflosenentschädigung Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad: b 40 % Viertelsrente b 50 % Halbe b 60 % Dreiviertelsrente b 70 % Vollrente Invaliden-Kinderrente: 40 % der entsprechenden Invalidenrente L Keine Leistungen Vergütung von Nebenleistungen wie Kosten für: Zahnarzt Kostenbeteiligungen Pflege für die Krankenkasse Hilfsmittel usw. Ziel: Deckung des xistenzminimums, welches sich aus den anerkannten usgaben ergibt (Wohnung, kantonal übliche Lebenshaltungskosten usw.) Keine Leistungen während Wartefrist von einem Jahr Keine Leistungen Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad: b 40 % Viertelsrente b 50 % Halbe b 60 % Dreiviertelsrente b 70 % Vollrente (nbeginn ab ) B Invaliden-Kinderrente: 20 % der entsprechenden Invalidenrente Taggeld 80 % des versicherten Lohnes ab 3. Tag bis zum Beginn der Invalidenrente oder zur Wiedererlangung der rwerbsfähigkeit rztkosten Spitalkosten allg. bteilung Verordnete Kuren Hilfsmittel Transport Rettungs- und Bestattungskosten Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad (ab 10 % linear bis 100 %): Vollrente 80 % des versicherten Lohnes Keine Zusatzrente für hefrauen Keine Invaliden-Kinderrente Komplementärrente Sofern gleichzeitig auch nspruch auf der HV oder IV: rgänzung HV-/IV- bis zu 90 % des versicherten Verdienstes Integritätsentschädigung Kapitalzahlung abhängig vom prozentualen Integritätsschaden. Maximum: CHF und Beitrag pro Tag), Rehabilitation, Spitalaufenthalt in allg. bteilung, Beiträge an Transport- und Rettungskosten, Prävention (verschiedene Untersuchungen Krankenpflegeversicherung bschluss als inzel- oder Kollektivversicherung Untersuchungen, Behandlungen, Pflegemassnahmen ambulant, (teil-)stationär sowie im Pflegeheim, nalysen, rzneimittel, Badekuren (Behandlungskosten und Tests) Mutterschaft: Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, ntbindung und Geburtshilfe, notwendige Stillberatung U K LV Kurzarbeitsentschädigung 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls für max. 12 Monate innerhalb von 2 Jahren Begründete nmeldung bei der kantonalen mtsstelle, im Normalfall mindestens 10 Tage vor Beginn rbeitslosenentschädigung 80 % des versicherten Lohnes während max. 640 Tagen 70 % für nicht invalide rbeitslose ohne unterhaltspflichtige Kinder, deren Taggeld CHF 140. übersteigt Taggeld 80 % des versicherten Lohnes rzt-, Spital- oder Hauspflege Hilfsmittel (z. B. Prothesen) Berufliche ingliederung Hilflosenentschädigung Höhe abhängig vom Invaliditätsgrad: Vollrente 80 % des versicherten Lohnes M O Rekruten, Nichterwerbstätige: 25 % (CHF 62. /Tag) rwerbstätige dienstleistende Personen im WK: 80 %, mind. 25 % (CHF 62. /Tag) Kinderzulage: 8 % (CHF 20. /Tag) pro Kind Durchdiener und spezifische usbildungsdienste: Spezielle nsätze Mutterschaftsentschädigung: 80 % des versicherten Lohnes während 14 Wochen, maximal CHF 196. /Tag

4 bleben vor der Pensionierung Leistungen nach der Pensionierung npassung der Leistungen HV/IV Witwen-/Witwerrente 80 % der entsprechenden ltersrente. Voraussetzung: Witwen mit Kind(ern) Kinderlose Witwen, mind. 45 Jahre alt und hedauer mind. 5 Jahre Witwer, bis jüngstes Kind 18 Jahre alt Bei eingetragenen Partnerschaften sind Hinterbliebene dem Witwer Waisenrenten 40 % der entsprechenden ltersrente Vollwaisen: 2 40 % der ltersrente (plafoniert bei 60 % der Maximalrente) L Ziel: Deckung des xistenzminimums, welches sich aus den anerkannten usgaben ergibt (Wohnung, kantonal übliche Lebenshaltungskosten usw.) Witwen-/Witwerrente: 60 %* Waisenrente: 20 %* Voraussetzung: Unterhaltspflicht für Kind(er) oder lter mind. 45 Jahre und Dauer der he mind. 5 Jahre ndernfalls einmalige bfindung in Höhe von drei Jahresrenten Bei eingetragenen Partnerschaften sind Hinterbliebene dem hepartner * der Invalidenrente, auf welche die versicherte Person nspruch gehabt hätte Voraussetzung: Witwen-/Witwerrente: 40 %* Vollwaisenrente: 25 %* Halbwaisenrente: 15 %* Insgesamt höchstens: 70 %* Kinderlose Witwen:, sofern 45 oder älter oder zu mind. ² ³ invalid ndernfalls: inmalige Witwenabfindung Kinderlose Witwer:, sofern zu mind. ² ³ invalid Bei eingetragenen Partnerschaften sind Hinterbliebene dem hepartner * des versicherten Lohnes Ziel: Deckung des xistenzminimums, welches sich aus den anerkannten usgaben ergibt (Wohnung, kantonal übliche Lebenshaltungskosten usw.) ntsprechend der Lohn- und Preisentwicklung (Misch-Index): lle 2 Jahre Jährlich, sofern der Index mehr als 4 % beträgt Der Bundesrat kann die Leistungen in angemessener Weise anpassen. ntsprechend der Teuerung ntsprechend der Teuerung Taggeldversicherung bschluss als inzel- oder Kollektivversicherung Für eine oder mehrere rkrankungen bzw. für Unfälle während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen Mutterschaft: Taggeldleistung, falls in den 270 Tagen vor der Niederkunft versichert. Taggeld für 16 Wochen, wovon mind. 8 nach der Niederkunft. Die vereinbarte Wartefrist wird von der Leistungsdauer in bzug gebracht. ltersrente Männer ab 65, Frauen ab 64 inzelrente: 100 % hepaar (2 inzelrenten), plafoniert maximal: 150 %* Witwen-/Witwerrente: 80 %* Pensionierten-Kinderrente: 40 %* Vorbezug: Max. 2 Jahre/ufschub: Max. 5 Jahre * der inzelrente ltersrente Männer ab 65, Frauen ab 64 inzelrente: 100 % Witwen-/Witwerrente: 60 %* Waisenrente: 20 %* Pensionierten-Kinderrente: 20 %* Vorbezug: Richtlinien gemäss PK-Reglement ufschub: Max. 5 Jahre * der inzelrente U-Invalidenrente Zum Zeitpunkt des Unfalls war die invalide Person 45 Jahre oder jünger: wird in unveränderter Höhe ausbezahlt 46 63/64 Jahre: Kürzung der um jedes volle Jahr, das der Versicherte älter als 45 Jahre war bei einem IV-Grad unter 40 %: 1 % pro Jahr, bei einem IV-Grad von mind. 40 %: 2 % pro Jahr 64/65 Jahre und älter: s wird keine Invalidenrente ausgerichtet. LV Schlechtwetterentschädigung 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls für max. 6 Monate innerhalb von 2 Jahren Insolvenzentschädigung 100 % des versicherten Lohnes für die letzten 4 Monate des rbeitsverhältnisses Obligatorische berufliche Vorsorge Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von LV-Taggeldern erfüllt sind und ein koordinierter Taglohn erzielt wird Witwen-/Witwerrente: 40 %* Max. für alle Hinter- Halbwaisenrente: 15 %* bliebenen gemeinsam: 100 %* Vollwaisenrente: 25 %* Bei eingetragenen Partnerschaften sind Hinterbliebene dem hepartner * des versicherten Lohnes O ltersrenten basieren auf der Hälfte der bisherigen Invalidenrente (40 % des versicherten Lohnes). Vor HV-nalter: npassung der n an den Nominallohnindex b HV-nalter: npassung an den Landesindex der Konsumentenpreise lle ngaben ohne Gewähr. Stand Januar 2017.

5 Finanzierung HV/IV rbeitnehmer und rbeitgeber zusammen Beitragssätze HV: 8,4 %, IV: 1,4 %, O: 0,45 % Selbständigerwerbende HV/IV/O: 5,196 % 9,65 % Nichterwerbstätige Nach Vermögen, mind. CHF 478., max. CHF (Gilt als bezahlt, sofern der erwerbstätige hegatte, der noch keinen nspruch auf eine ltersrente hat, mindestens den doppelten Mindestbetrag entrichtet hat.) L B Keine b lter % des versicherten Lohnes für ltersgutschriften 0,1 % für Zuschüsse bei ungünstiger ltersstruktur 0,005 % für Insolvenzen und andere Leistungen für den Sicherheitsfonds sowie Beiträge für Risikoversicherung (Tod, Invalidität) und Verwaltungskosten U Die Betriebe sind für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle in Risikoklassen unterteilt. Innerhalb einer Risikoklasse bestehen verschiedene Risikostufen. K Obligatorische Krankenpflege Prämien, unabhängig von Geschlecht und intrittsalter Tiefere Prämien für Kinder bis zum vollendeten 18. lters- jahr sowie Jugendliche vom 19. bis 25. ltersjahr Kantonale und regionale bstufungen Taggeldversicherung Nach speziellen ltersabstufungen LV Bis CHF ,2 % des versicherten Lohnes. Bei höheren inkommen zusätzlicher Solidaritätsbeitrag von 1 % für Lohnanteile ab CHF M Keine rbeitnehmer und rbeitgeber Zusammen: O 0,45 % Finanzielle Grundlage rbeitnehmer und rbeitgeber je 50 % Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Zuschüsse der öffentlichen Hand Der beitragspflichtige Lohn ist nach oben nicht begrenzt (kein Lohnmaximum). Bund und Kantone Die Vorsorgeeinrichtung legt die Höhe der Beiträge so fest, dass der Beitrag des rbeitgebers mindestens so hoch ist wie die Summe der Beiträge seiner rbeitnehmer. Prämien für: Nichtberufsunfälle zulasten rbeitnehmer Berufsunfälle zulasten rbeitgeber Prämienpflichtiger Lohn beschränkt auf CHF (Lohnmaximum) Obligatorische Krankenpflege Prämien der Versicherten, Kostenbeteiligungen in Form von Jahresfranchise und Selbstbehalt auf ambulanten und stationären Behandlungen Beiträge von Bund und Kantonen an die Prämienverbilligung bei Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Taggeldversicherung Prämien der Versicherten rbeitnehmer und rbeitgeber Je 50 % der Beiträge Bund rbeitnehmer und rbeitgeber Je 50 % der Beiträge

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