SPORTSERVICE VORARLBERG GMBH. Leistungsinformation der Sportservice Vorarlberg GmbH für Kaderathleten/innen
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1 SPORTSERVICE VORARLBERG GMBH Leistungsinformation der Sportservice Vorarlberg GmbH für Kaderathleten/innen
2 Vorwort Sebastian Manhart Zielsetzung der Einzelspitzensportförderung ist es, Dich in der Verbesserung Deiner sportlichen Leistungsfähigkeit mit fördernden Leistungen des Sportservice Vorarlberg zu unterstützen. Deine Aufnahme in einen unserer Förderkader ist der Schlüssel zu diesen Leistungen. Um die Leistungen auch in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, einerseits das Leistungsangebot zu kennen und andererseits auch, bei welchen Personen und wie Du zu deiner Unterstützung kommst. Alle diese Infos findest du in dieser Broschüre. Wir freuen uns darauf, mit Dir Deine Siege und Medaillen feiern zu können! 2
3 Die Förderung der Athleten/innen unterteilt sich je nach Kaderzugehörigkeit in eine quantitative und eine qualitative Förderung. 3
4 Im Rahmen der quantitativen Förderung werden die Athleten finanziell bis zu einem bestimmten Maximalbetrag unterstützt. Sie beinhaltet eine Struktur- und/oder eine Potenzialförderung und bezieht sich ausschließlich auf Aufwendungen, die durch die Ausübung des Spitzenund Leistungssports entstehen. Das Ausmaß der quantitativen Förderung wird jährlich mit Hilfe eines Einstufungsmodells neu bestimmt, in dem die Ergebnisse, das Potenzial sowie die Notwendigkeit an quantitativer Förderung der Athleten analysiert werden. Im Rahmen der quantitativen Förderung können die Athleten finanziell bis zu einem Maximalbetrag von ,- unterstützt werden. Dazu zählen: 4
5 Materialförderung A Im Rahmen der Materialförderung können ausschließlich ganz spezielle Aufwendungen gefördert werden, die, außerhalb der Basisausrüstung, einem ganz besonderen Zweck dienen. Maßnahmenförderung B Im Rahmen der Maßnahmenförderung können ausschließlich ganz spezielle Aufwendungen gefördert werden, die außerhalb der routinemäßigen Trainingstätigkeit liegen und einem ganz besonderen Zweck dienen. 5
6 Die qualitative Förderung der Athleten erfolgt durch Leistungen der Sportservice Vorarlberg GmbH. Dazu zählen: 6
7 a. Freie Nutzung der Trainingsräume der Sportservice Vorarlberg GmbH b. Freie Nutzung des Regenerationsbereichs (nach Absprache) c. Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen - Anlaufstelle für Notfälle e. Trainingswissenschaftliche Unterstützung/ Betreuung f. Leistungsdiagnostische Untersuchungen (Umfang je nach Kaderstatus) g. Vergünstigte Konditionen für Massagen d. Physiotherapeutische Beratung/ Betreuung (Umfang und Prioritäten nach Kaderstatus) 7
8 Olympiakader - Priorität A In diesen Kader können Athleten/innen der Allgemeinen Klasse aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Ergebnisse die Qualifikationskriterien erfüllen. Diese Athleten erhalten eine quantitative Förderung in der Höhe von max ,- jährlich. Athleten, die die Kriterien für die Potenzialförderung erfüllen, erhalten zusätzlich für gezielte Entwicklungsmaßnahmen eine gesonderte Förderung. Die Höhe der Potenzialförderung wird durch ein Einstufungsmodell bestimmt. 8
9 Leistungen Ausmaß Räumlichkeiten Uneingeschränkte Nutzung der Trainingsräumlichkeiten (nach Verfügbarkeit) Uneingeschränkte Nutzung des Regenerationsbereiches (Reservierung nötig) Sport- und trainingswissenschaftliche Betreuung Leistungsdiagnostische Untersuchungen/Trainingskontrollen ohne Einschränkung Trainingsberatung Trainingsplanung (nach Verfügbarkeit) Geleitetes Gruppentraining (Athletik, Kond. / Stabi...) Finanzierung Dienstleistungen des Olympiazentrums für Kaderathlet/innen Sportmedizinische betreuung/ beratung Sportmedizinische Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Sportmedizinische Beratung - Notfallbehandlung Labordiagnostik im Bedarfsfall Sport- / physiotherapeutische Betreuung Beratungsgespräche und Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Volles Reintegrationstraining nach Verletzungen Regeneration/ Massagen Massagen sind nach Terminvereinbarungen zu einem Sonderpreis buchbar Olympiakaderathleten haben Priorität Abrechnung über die qualitative Förderung Quantitative Förderung: max ,- Für die quantitative Förderung muss belegt werden können, welche Strukturmaßnahmen erfolgt sind. Die quantitative Förderung kann für folgende Leistungen verwendet werden: Förderung Spezielle Versicherung (z.b. UNIQA Unfallversicherung) Sportpsychologische Beratungsgespräche Physiotherapie (außerhalb vom Sportservice) Massagen Reisekosten Sonstige Maßnahmen zur Trainingsverbesserung (z.b. Spezialtrainer) - siehe Maßnahmenförderung Material, Sportbekleidung und Sportgeräte nur nach Absprache - siehe Materialförderung 9
10 Olympia-Hoffnungskader - Priorität B In diesem Kader können Athleten/innen der allgemeinen Klasse aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Ergebnisse die Qualifikationskriterien erfüllen. Diese Athleten erhalten eine quantitative Förderung in der Höhe von max ,- jährlich. Athleten/innen, die die Kriterien für die Potenzialförderung erfüllen, erhalten zusätzlich für geziehlte Entwicklungsmaßnahmen eine gesonderte Förderung. Die Höhe der Potenzialförderung wird durch ein Einstufungsmodell bestimmt. 10
11 Leistungen Ausmaß Räumlichkeiten Uneingeschränkte Nutzung der Trainingsräumlichkeiten (nach Verfügbarkeit) Uneingeschränkte Nutzung des Regenerationsbereiches (Reservierung nötig) Sport- und trainingswissenschaftliche Betreuung Leistungsdiagnostische Untersuchungen/Trainingskontrollen nach Bedarf Trainingsberatung Trainingsplanung (nach Verfügbarkeit) Geleitetes Gruppentraining (Athletik, Kond. / Stabi...) Finanzierung Dienstleistungen des Olympiazentrums für Kaderathlet/innen Sportmedizinische betreuung/beratung Sportmedizinische Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Sportmedizinische Beratung - Notfallbehandlung Labordiagnostik im Bedarfsfall Sport- / physiotherapeutische Betreuung Beratungsgespräche und Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Volles Reintegrationstraining nach Verletzungen (Umfang je nach Ressourcen) Regeneration/Massagen Massagen sind nach Terminvereinbarungen zu einem Sonderpreis buchbar Abrechnung über die qualitative Förderung Quantitative Förderung: max ,- Für die quantitative Förderung muss belegt werden können, welche Strukturmaßnahmen erfolgt sind. Die quantitative Förderung kann für folgende Leistungen verwendet werden: Förderung Spezielle Versicherung (z.b. UNIQA Unfallversicherung) Sportpsychologische Beratungsgespräche Physiotherapie (außerhalb vom Sportservice) Massagen Reisekosten Sonstige Maßnahmen zur Trainingsverbesserung (z.b. Spezialtrainer) - siehe Maßnahmenförderung Material, Sportbekleidung und Sportgeräte nur nach Absprache - siehe Materialförderung 11
12 Olympiakader-Talentekader - Priorität C In diesen Kader können Athleten/innen aufgenommen werden, die bei altersbeschränkten internationalen Nachwuchsmeisterschaften (WM oder EM) gestartet sind und aufgrund ihrer Ergebnisse die Qualifikationskriterien erfüllen. Diese Athleten/innen erhalten eine quantitative Förderung in der Höhe von max. 800,- jährlich. Athleten/innen, die die Kriterien für dei Potenzialförderungen erfüllen, erhalten zusätzlich für gezielte Entwicklungsaßnahmen eine gesonderte Förderung. Die Höhe der Potenzialförderung wird durch ein Einstufungsmodell bestimmt. 12
13 Leistungen Ausmaß Räumlichkeiten Nutzung der Trainingsräumlichkeiten (nach Verfügbarkeit) Nutzung des Regenerationsbereiches (Reservierung nötig) Sport- und trainingswissenschaftliche Betreuung Sport- und trainingswissenschaftliche Beratung mit dem Heimtrainer Hilfe bei Trainingsplanung (falls nötig) Finanzierung Dienstleistungen des Olympiazentrums für Kaderathlet/innen Sportmedizinische betreuung/beratung 1x/ Jahr Physiocheck Beratungsgespräche und Bechandlung nach terminlicher Vereinbarung Sport- / physiotherapeutische Betreuung Beratungsgespräche und Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Volles Reintegrationstraining nach Verletzungen (Umfang je nach Ressourcen) Regeneration/Massagen Massagen sind nach Terminvereinbarungen zu einem Sonderpreis buchbar Abrechnung über die qualitative Förderung Quantitative Förderung: max. 800,- Für die quantitative Förderung muss belegt werden können, welche Strukturmaßnahmen erfolgt sind. Die quantitative Förderung kann für folgende Leistungen verwendet werden: Förderung Spezielle Versicherung (z.b. UNIQA Unfallversicherung) Sportpsychologische Beratungsgespräche Physiotherapie (außerhalb vom Sportservice) Massagen Reisekosten Sonstige Maßnahmen zur Trainingsverbesserung (z.b. Spezialtrainer) - siehe Maßnahmenförderung Material, Sportbekleidung und Sportgeräte nur nach Absprache - siehe Materialförderung 13
14 High - Potentialkader - Priorität C In diesem Kader können Athleten/innen aufgenommen werden, die ein überdurchschnittliches Potenzial aufweisen. Diese Athleten/innen erhalten eine Potenzialförderung deren Höhe durch ein Einstufungsmodell bestimmt wird. Das Ausmaß der qualitativen Förderungen wird nach Absprache mit den Athleten/innen, deren Trainer/innen und dem Fachpersonal der Sportservice Vorarlberg GmbH individuell bestimmt. 14
15 Leistungen Ausmaß Räumlichkeiten Nutzung der Trainingsräumlichkeiten (nach Verfügbarkeit) Nutzung des Regenerationsbereiches (Reservierung nötig) Sport- und trainingswissenschaftliche Betreuung Sport- und trainingswissenschaftliche Beratung mit dem Heimtrainer Trainingsempfehlungen Trainingskontrollen und weitere Diagnostiken bei Bedarf Finanzierung Dienstleistungen des Olympiazentrums für Kaderathlet/innen Sportmedizinische betreuung/beratung 1x/ Jahr Physiocheck Beratung bei Verletzungen Labordiagnostik im Bedarfsfall Sport- / physiotherapeutische Betreuung 1x/Jahr Physiocheck Beratungsgespräche und Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Regeneration/Massagen Massagen sind nach Terminvereinbarungen zu einem Sonderpreis buchbar Abrechnung über die qualitative Förderung Quantitative Förderung: Von der Sportservice Vorarlberg GmbH definierbar Für die quantitative Förderung muss belegt werden können, welche Strukturmaßnahmen erfolgt sind. Die quantitative Förderung kann für folgende Leistungen verwendet werden: Förderung Spezielle Versicherung (z.b. UNIQA Unfallversicherung) Sportpsychologische Beratungsgespräche Physiotherapie (außerhalb vom Sportservice) Massagen Reisekosten Sonstige Maßnahmen zur Trainingsverbesserung (z.b. Spezialtrainer) - siehe Maßnahmenförderung Material, Sportbekleidung und Sportgeräte nur nach Absprache - siehe Materialförderung 15
16 Nicht-olympische Kaderathleten/innen - Kategorie D Athleten, die nach der Kadereinstufungssitzung in folgende Kategorien eingeteilt wurden: A-Kader nicht-olympisch (Medaille bei EM oder WM oder Top-3 Platzierung im Weltcup) B-Kader nicht-olympisch (hervorragende Platzierung bei EM, WM oder im Gesamtweltcup) Talentekader nicht-olympisch (Spitzenplatzierung bei internationalen Nachwuchsmeisterschaften in einer nicht-olympischen Sportart) Nicht-olympische Individualkader (hervorragende Platzierungen bei Großveranstaltungen in einer außergewöhnlichen Sportart/Disziplin) 16
17 Leistungen Ausmaß Räumlichkeiten Nutzung der Trainingsräumlichkeiten (nach Verfügbarkeit) Nutzung des Regenerationsbereiches (Reservierung nötig) Sport- und trainingswissenschaftliche Betreuung Trainingsempfehlung im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchung oder Leistungsdiagnostik Trainingskontrollen und weitere Diagnostiken in begründetetn Fällen Finanzierung Dienstleistungen des Olympiazentrums für Kaderathlet/innen Sportmedizinische betreuung/beratung 1x/ Jahr Sportmedizinische Untersuchung Beratung bei Verletzungen Labordiagnostik im Bedarfsfall Sport- / physiotherapeutische Betreuung Beratungsgespräche und Behandlung nach terminlicher Vereinbarung Regeneration/Massagen Massagen sind nach Terminvereinbarungen zu einem Sonderpreis buchbar Abrechnung über die qualitative Förderung Quantitative Förderung: Von der Sportservice Vorarlberg GmbH definierbar Für die quantitative Förderung muss belegt werden können, welche Strukturmaßnahmen erfolgt sind. Die quantitative Förderung kann für folgende Leistungen verwendet werden: Förderung Spezielle Versicherung (z.b. UNIQA Unfallversicherung) Sportpsychologische Beratungsgespräche Physiotherapie (außerhalb vom Sportservice) Massagen Reisekosten Sonstige Maßnahmen zur Trainingsverbesserung (z.b. Spezialtrainer) - siehe Maßnahmenförderung Material, Sportbekleidung und Sportgeräte nur nach Absprache - siehe Materialförderung 17
18 Kraftraum-Nutzungsbedingungen Der Kraftraum darf nur von folgenden Athleten/innen bzw. Vereinen benützt werden: Kaderathleten/innen des Vorarlberger Olympiakaders olympisch und nichtolympisch) Athleten/innen mit einer gültigen Berechtigungskarte Mitgliedern der Kooperationspartner der Sportservice GmbH Schülern des Sportgymnasiums Dornbirn (unter Aufsicht des Trainers) Gebuchte Vereine Die Benützung des Kraftraums ist nur mit entsprechender Berechtigungskarte erlaubt: Diese kann an der Rezeption gelöst werden und wird fallweise kontrolliert. Bei Vereinen gilt die Karte des Trainers. 18
19 Das Training von Gruppen (ab einer Größe von 5 Personen) muss durch den zuständigen Trainer überwacht und kontrolliert werden. Die Benützung des Kraftraumes ist ohne Aufsicht erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Vereine, die den Kraftraum zu den von ihnen gebuchten Zeiten benützen, haben Vorrang. Der Kraftraum darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden Der Kraftraum ist in Ordnung zu halten und muss sauber und ordentlich verlassen werden. Benützte Geräte und Gewichte sind nach dem Training abzumontieren und an ihren dafür vorgesehenen Platz zu verstauen. Im Kraftraum wird auf eigene Gefahr trainiert. Die Sportservice GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen der im Kraftraum trainierenden Athleten/innen. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln können Gruppen oder Personen von Mitarbeitern der Sportservice GmbH des Kraftraumes verwiesen werden Die Benützung des Kraftraums setzt die Teilnahme an einer jährlich stattfindenden Schulung (1. Termin Jänner, 2. Termin Dezember) über die Nutzungsregeln voraus. 19
20 Telefonliste Geschäftsführung Sebastian Manhart Tel.: Physiotherapie & Massage Martin Hämmerle Tel.: Manuel Hofer Tel.: Bea Kresser Tel.:
21 Sportwissenschaft- & Training Sportmedizin Antje Peuckert Tel.: Kristian Krause Tel.: Johannes Sturn Tel.: Hedwig Fink Tel.: Marko Kayser Tel.: Janine Vonach Tel.:
22 Mittagessen im Sportservice Vorarlberg Bei uns erhältst du ein sportgerechtes Mittagsbuffet im Sportservice-Bistro für nur EUR 8,50! 22
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