Umstellung der Krankenhausinvestitionsförderung. Informationen zur Baupauschale NRW.
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- Erwin Siegel
- vor 8 Jahren
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1 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Umstellung der Krankenhausinvestitionsförderung. Informationen zur Baupauschale NRW. Fürstenwall 25, Düsseldorf Fax
2 Die Krankenhausinvestitionsförderung in NRW ist künftig transparent, gerecht und effektiv. Für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gilt, was Ministerpräsident Rüttgers in seiner Regierungserklärung im Juli 2005 formuliert hat: Wir lösen die Probleme der Krankenhausversorgung nicht durch mehr Regulierung. Wir lösen sie durch Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Diese unternehmerische Freiheit werde ich mit einer Umstellung der Krankenhausinvestitionsförderung ab 2008 schaffen. Für mich ist gute Politik transparent, gerecht und effektiv. Sie schafft Freiheit und sie nimmt die Akteure in die Verantwortung. All dies tun die bisherigen Investitionsprogramme aber nicht. Bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch CDU und FDP im Jahr 2005 hatte die rotgrüne Vorgängerregierung den Krankenhäusern Versprechungen in Höhe von 650 Millionen Euro gemacht obwohl das Geld fehlte. Die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen stand auf tönernen Füßen. Daher werden wir der Krankenhausinvestitionsförderung eine vollkommen neue Grundlage geben. Wir werden die ungedeckten Schecks der alten Landesregierung konsequent tilgen und den Schuldenberg bis 2011 abbauen. Anstelle von Investitionsprogrammen wird es künftig eine Baupauschale geben. Die Haushaltsmittel für langfristige Investitionen werden dafür dauerhaft um 20 Millionen Euro auf jährlich 190 Millionen Euro erhöht. Danach werden alle 413 Krankenhäuser in NRW, und nicht mehr wie in der Vergangenheit höchstens 50 Krankenhäuser, Geld für Investitionen bekommen. Komplizierte Antrags- und Planungsverfahren gehören dann der Vergangenheit an. Denn die Krankenhäuser sollen frei entscheiden können, was, wann und wie sie investieren wollen. Wir entwickeln auf diese Weise das Krankenhausgestaltungsgesetz zu einem Krankenhausfreiheitsgesetz, das es so in keinem anderen Bundesland gibt. Ich setze bei dessen Umsetzung auf die Unterstützung aller Beteiligten. Damit wir mit vereinten Kräften unseren Bürgerinnen und Bürgern eine bestmögliche Krankenhausversorgung bieten können. Karl-Josef Laumann Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1
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4 n Hintergründe 2006 haben wir in Nordrhein-Westfalen kein Krankenhausinvestitionsprogramm aufgestellt. Die Gründe hierfür lagen vor allem in den enormen Vorbelastungen der Haushalte durch die viel zu hohen Versprechungen der alten Landesregierung, die nie durch ausreichende Bar-mittel in den Haushalten abgedeckt waren. Die schwarz-gelbe Regierung hat die Krankenhäuser aber nicht allein gelassen, sondern die von Rot-Grün versprochenen Maßnahmen finanziert. Darüber hinaus haben wir für die Förderung der Krankenhäuser seit Millionen Euro mehr in die Hand genommen als es unsere Vorgängerregierung ursprünglich vorgesehen hatte, um Rechnungen bezahlen, Baustopps vermeiden und den Investitionsstau minimieren zu können. Denn eine effektive Förderung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen ist uns wichtig! Doch kann eine Krankenhausfinanzierung zu Lasten des Landeshaushaltes keine Lösung auf Dauer sein. Deshalb wird es auch 2007 kein Investitionsprogramm geben. Hierdurch wird es uns gelingen, die Vorbelastungen, die im Jahr 2005 rund 650 Millionen Euro betrugen, bis Ende dieses Jahres auf weniger als 250 Millionen Euro abzubauen. Die gesamten Vorbelastungen werden im Jahr 2011 endgültig getilgt sein. Aber nicht nur die bisherige Finanzierung von Krankenhausinvestitionen stand auf tönernen Füßen. Das System der Krankenhausinvestitionsförderung war bislang intransparent, ungerecht und nicht effektiv! Entwicklung der Förderung von Krankenhausinvestitionen Mio Vorbelastungen durch alte Verpflichtungen , , , , , ,00 Haushaltsansatz 168,64 168,64 168,64 170,00 Istausgabe 161, , , ,505 Haushaltsjahr 3
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6 n Nachteile der bisherigen Krankenhausinvestitionsförderung Intransparenz: Bislang müssen die Krankenhäuser in NRW einen viel zu langen Weg gehen, um Geld für Baumaßnahmen zu erhalten. Krankenhaus Bezirksregierung Regionalrat Tatsache ist deshalb: Niemand konnte ein Investitionsprogramm wirklich schlüssig begründen. Niemand konnte wirklich die Frage beantworten, ob und warum die letzte noch geförderte Maßnahme wichtiger ist als die erste nicht mehr geförderte. Gesundheitsministerium Natürlich müssen auf diesem Weg Kriterien beachtet werden. Beispielsweise die Bedeutung des Krankenhauses für die Region, die Verbesserung von Krankenhausstrukturen, Kooperationen und Vernetzungen und das finanzielle Engagement des Trägers. Deren Gewichtung kann aber von einem Mitbewerber nur bedingt nachvollzogen werden. Und es galten stets auch rechnerische Zwänge: Denn wenn eine wichtige Maßnahme nicht mehr in das nach Proporz berechnete Budget einer Bezirksregierung passt, kommt eine kleinere, unter Umständen fachlich deutlich schlechter bewertete Maßnahme zum Zuge. Wir haben zunächst versucht, die Kriterien transparenter und stringenter zu fassen. Aber das allein war nicht durchgreifend genug. Denn auf dem langen Weg zur Enscheidung über Mittelvergaben wird auch immer wieder versucht, unsichtbare Weichen zu stellen: Die Maßnahme kann durch das Krankenhaus mit sehr viel oder auch mit weniger Nachdruck vertreten werden, sie kann mehr oder weniger gewichtige Fürsprecher haben, sie kann mehr oder weniger öffentliche Beachtung finden. Ungerechtigkeit: Es ist ungerecht, wenn die Chancen einer Investition auch von der Zahl und dem Gewicht der Fürsprecher abhängen. Keine Verwaltung und kein Politiker kann sich dem Druck von Interessenvertretern gänzlich entziehen. Deshalb ist es ungerecht, dass das bisherige Verfahren reichlich Ansatzpunkte für Interventionen von Fürsprechern bietet. Es ist ungerecht, wenn sich die Krankenhäuser nach Belieben an den Investitionskosten beteiligen. Richtig ist: Die meisten Krankenhäuser wenden in Verbindung mit einer geförderten Baumaßnahme auch eigene Mittel auf. Aber das betrifft meist Anteile des Projekts, die das Land gar nicht fördern dürfte, weil es sich z.b. um Erhaltungsaufwand oder um Bauteile außerhalb des Krankenhausplans handelt. Nur jedes dritte Krankenhaus hat die Landesförderung in den Jahren 2003 bis 2005 tatsächlich mit eigenen Mitteln verstärkt (55 von 174 Förderungen). In drei Vierteln dieser Fälle (41) lag die Beteiligung bei maximal 15 %. Gemessen an allen Projekten hat also nicht einmal jeder zehnte Träger mehr als 15 % zu der staatlichen Förderung beigetragen. 5
7 Nachteile der bisherigen Krankenhausinvestitionsförderung Fehlende Effizienz: Die bisherige Investitionsförderung ist nicht effektiv, weil sich der Staat zu viel zugetraut hat. Staatliche Investitionsentscheidungen sind den dynamischen Gesundheitsmärkten nicht mehr gewachsen. Die formale, administrative Verfahrenswelt einer Verwaltung entfernt sich immer weiter von der Wettbewerbs-Wirklichkeit der Krankenhäuser. Während dort schnelle und flexible Entscheidungen verlangt sind, werden staatliche Investitionsprogramme immer zeitaufwändig und kostenintensiv bleiben. Der Staat mobilisiert zu wenig private Mittel. Der Krankenhausmarkt ist ein wirtschaftlich lohnender Markt. Es gibt grundsätzlich genügend private Kapitalgeber, für die dieser Markt sehr interessant ist: Banken, die Vorfinanzierungen übernehmen, Investoren, die Leistungen vom Bau bis zum Gebäudemanagement anbieten. Auch Fonds sind grundsätzlich stärker als bislang denkbar. Das bisherige Fördersystem ist nicht darauf angelegt, diese Mittel zu mobilisieren. Die bisherige Investitionsförderung ist nicht effektiv, weil sie den Krankenhäusern zu wenig zutraut. Wir trauen den Krankenhäusern bislang das Wann einer Investition nicht zu. Sondern das Land entscheidet nach seinen zeitlichen und finanziell mög- 6 lichen Prioritäten. Wir trauen den Krankenhäusern bislang die Entscheidung nicht zu, wie investiert wird. Bislang prüft die Bezirksregierung jedes Detail der Investition. Die einzelne Maßnahme wurde so optimiert, die Träger jedoch wurden so schrittweise der Verantwortung und der Kompetenz für ihr Tun beraubt. Das gilt erst recht bei Planänderungen. Wenn ein Krankenhaus beispielsweise erkennt, dass eine Investition fehlzuschlagen droht, dann muss es sofort reagieren können. Und zwar möglichst ohne aufwändige bürokratische Prüfungen und Regulierungen. Wenn ein Krankenhaus erkennt, dass der Verlust von Marktanteilen droht, weil notwendige Erweiterungen fehlen, dann muss es ebenfalls schnell und entschlossen reagieren können. Wir trauen den Krankenhäusern bislang die Entscheidung nicht zu, wie viel investiert wird. Auch, weil bislang die Mittel für kurzfristige und für langfristige Investitionen strikt voneinander getrennt sind. Die bisherige Investitionsförderung ist nicht effektiv, weil sie die Krankenhäuser zu wenig in die Verantwortung nimmt. Aus diesen Gründen ist ein Wechsel bei der Krankenhausinvestitionsförderung unumgänglich!
8 n Baupauschale: Krankenhausinvestitionsförderung der Zukunft Wir brauchen eine transparente und gerechte Krankenhausförderung, eine effektive Krankenhausförderung und eigenverantwortlich unternehmerisch handelnde Krankenhäuser. Krankenhausförderung Transparenz Gerechtigkeit Effektivität Krankenhausselbstverständnis Eigenverantwortlichkeit Unternehmerisches Handeln Deshalb werden die bisherigen Investitionsprogramme durch eine Baupauschale ersetzt, die analog der kurzfristigen Pauschale gestaltet wird. Die Baupauschale tritt an die Stelle der bisherigen Einzelförderung, die Zweckbestimmung für bauliche Investitionen gilt weiter. Alle Plankrankenhäuser erhalten einen Pauschalbetrag. Entscheidendes Kriterium ist die Aufnahme in den Krankenhausplan als förderfähiges Krankenhaus. Nach einer Übergangsphase bis 2011 haben daher alle Plan-Krankenhäuser einen jährlichen Anspruch auf die Bau-Investitionspauschale! Der Nachweis eines konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Bedarfs ist nicht mehr notwendig. Der Weg sieht nun wie folgt aus: Krankenhaus Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Krankenhausleistung. Die Leistung wird durch Bewertungsrelationen (Zahl und Schwere der Krankenhausleistungen), besondere Entgelte sowie (vor allem für Psychiatrien) Behandlungstage gemessen. Es gelten also die gleichen Parameter wie für die Berechnung der kurzfristigen Wiederbeschaffungen. Die Pauschale kann insbesondere für die Finanzierung von Krediten genutzt werden. Die Krankenhäuser sind somit frei in ihrer Entscheidung, ob und inwieweit sie eine Investition über den Kapitalmarkt finanzieren wollen. Grob gerechnet kann ein Krankenhaus das 10-fache seiner Baupauschale als Kredit über eine Laufzeit von zwanzig Jahren finanzieren. Im konkreten Einzelfall hängt dies aber auch von der Laufzeit und der Bonität des Hauses ab. In den Jahren 2004 und 2005 betrug die durchschnittliche Fördersumme der rund 50 jährlich geförderten Maßnahmen 4 Millionen Euro. Die zukünftige durchschnittliche Baupauschale wird bei rund Euro pro Krankenhaus liegen. Damit können die 413 Krankenhäuser in NRW Investitionen von bis zu 1,9 Milliarden Euro finanzieren! Gesundheitsministerium 7
9 Baupauschale: Die Krankenhausinvestitionsförderung der Zukunft Zwischen der kurzfristigen Pauschale und der Baupauschale wird teilweise Deckungsfähigkeit hergestellt. Die Krankenhäuser erhalten so die Möglichkeit, in eigener unternehmerischer Verantwortung Prioritäten zu setzen, ob sie die Fördermittel für kurzfristige Ersatzinvestitionen, Geräte oder für Baumaßnahmen einsetzen. Die Landesregierung wird die Barmittel für die Baupauschale dauerhaft um 20 Millionen Euro vorbehaltlich einer diesbezüglichen Entscheidung des Landtages, dem das Haushaltsrecht obliegt auf 190 Millionen Euro jährlich erhöhen. Diese Mittel müssen allerdings noch bis einschließlich 2011 mit rückläufigen Anteilen durch Investitionsentscheidungen der Vergangenheit verrechnet werden. Aufgrund der finanziellen Vorbelastungen ergeben sich in der Übergangszeit bis 2011 folgende freien Haushaltsansätze für Baupauschalen: Entwicklung der Baupauschale 250 Mio Ausfinanzierung alter Verpflichtungen Bau-Investitionspauschale ,1 46,2 13, ,9 143,8 176, Haushaltsjahr Für die Übergangsjahre bis einschließlich 2011 gilt deshalb: Die Krankenhäuser werden nach und nach in die neue Förderung aufgenommen. Die Reihenfolge richtet sich nach den Förderungen der Vergangenheit. 8
10 n Wie berechnet sich die Baupauschale? Die Berechnung der Investitionspauschale folgt grundsätzlich den gleichen Kriterien wie die Ermittlung der kurzfristigen Pauschale. Ausgehend von den unterschiedlichen Ansätzen im Landeshaushalt wird die Investitionspauschale für jedes Krankenhaus etwa zwei Drittel der kurzfristigen Pauschale betragen. Zum besseren Verständnis folgen hier in zwei Beispielen exemplarische Berechnungen der Baupauschale für Krankenhäuser. Die Fördersätze beruhen auf Schätzungen, Änderungen sind somit möglich. Die endgültige Grundlage der Berechnung wird eine Verordnung festlegen, die erlassen wird, sobald das neue Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG) in Kraft ist! Für die Investitionspauschale ist die Übergangsphase von großer Bedeutung, weil aufgrund der Haushaltssituation nicht alle Krankenhäuser schon ab 2008 die Investitionspauschale erhalten können. Zur Bestimmung der Reihenfolge wird daher die künftige Investitionspauschale jedes Krankenhauses mit dem aktuellen Buchwert bisher erfolgter Landesförderung von Baumaßnahmen in Relation gesetzt. Um zu klären, welches Krankenhaus zuerst finanziell gefördert wird, wird eine Kennziffer ermittelt. Diese ist der Quotient aus dem Bilanzausweis der bisherigen Landesförderung und der Baupauschale. Beispiel: Folgende vorläufige Sätze liegen den Modellrechnungen für die Baupauschale zu Grunde: Krankenhaus A: Höhe der Baupauschale Euro Euro Pro Bewertungsrelation (CM-Punkt) 50 Euro Pro Euro Zusatzentgelt 1,60 % Pro Ausbildungsplatz 64 Euro Bilanzausweis der bis heute erhaltenen Förderung Pro teilstationärem Behandlungstag 1,70 Euro => Kennziffer 2 Pro vollstationärem Behandlungstag 2,70 Euro Krankenhaus B: => Baupauschale für ein somatisches Krankenhaus: Euro (bei CM-Punkten und 1 Million Euro Zusatzentgelten) => Baupauschale für ein psychiatrisches Krankenhaus: Euro (bei voll- und teilstationären Behandlungstagen) Höhe der Baupauschale Euro Bilanzausweis der bis heute erhaltenden Förderung Euro Krankenhaus A wird wegen der niedrigeren Kennziffer zuerst gefördert! => Kennziffer 10 9
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12 n Vorteile der neuen Baupauschale auf einen Blick Die Baupauschale ist transparent und gerecht! n Die Bemessungsgrundlagen der Pauschale sind eindeutig und für alle Beteiligten nachvollziehbar. n Die Pauschale richtet sich nach der medizinischen Leistung, denn so fließen die staatlichen Baumittel dorthin, wo auch die Leistungen für die Patientinnen und Patienten erbracht werden. n Die Krankenhäuser können darüber hinaus die Entwicklung ihrer eigenen Bemessungsgrundlage auch für die Zukunft abschätzen und sich somit zusätzliche Planungssicherheit schaffen. n Alle Plankrankenhäuser bekommen die Chance, zeitnah zu investieren. In den Investitionsprogrammen waren es dagegen selbst bei Überziehung der Möglichkeiten des Haushaltes nur etwa 12 % der Häuser pro Jahr. Die Baupauschale ist effektiv! n Der Staat behält die staatliche Letztverantwor- n n n n n n tung für die gesundheitliche Versorgung. Es wird auch künftig in NRW eine staatliche Krankenhausplanung geben, die den Rahmen setzt. Die Krankenhäuser füllen diesen in Absprachen mit den Krankenkassen jedoch eigenverantwortlich aus. Die Baupauschale stärkt diese unternehmerische Verantwortung. Sie erhöht die Effizienz der Investitionsentscheidungen im Krankenhauswesen und damit auch die Effizienz der gesundheitlichen Versorgung. Die Baupauschale schafft unternehmerische Freiheit und unternehmerische Verantwortung. Die Krankenhäuser entscheiden künftig im gegebenen Rechtsrahmen eigenständig über ihre baulichen Investitionen. Sie können mit der Pauschale Kredite finanzieren, wenn ihre Planungen die Kreditgeber überzeugen. Sie können ihre Planungen jederzeit flexibel anpassen, wenn dies geboten ist. Sie verantworten all diese Entscheidungen eigenständig und werden daher auch ein Interesse haben, besonders wirtschaftlich zu bauen. 11
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14 n Schlusslicht NRW? Ganz sicher nicht! Noch ein abschließender Hinweis: Es wird oft behauptet, dass Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Flächenländer bei den Bauinvestitionen Schlusslicht sei. Das ist nicht richtig! Millionen Euro mehr für fällige Rechnungen bezahlt also insgesamt 542 Millionen Euro! Beim Vergleich aller Förderungen zeigt sich, dass NRW bei der kurzfristigen Pauschale im oberen, bei den Bauinvestitionen im unteren Drittel liegt. Deshalb tun wir zwei Dinge: Zum einen erhöhen wir den Haushaltsansatz für Bauinvestitionen um 20 Millionen Euro, zum anderen eröffnen wir den Krankenhäusern die Möglichkeit, bis zu 30 % der kurzfristigen Pauschale für Bauinvestitionen zu nutzen. Die Häuser erhalten dann also größere Spielräume! Diese Vorwürfe basieren meist auf Vergleichen, die die Haushaltsmittel mit den Krankenhausbetten in Beziehung setzen. Ein solcher Vergleich benachteiligt Länder, die viele Betten haben. Insbesondere ist die Bezugsgröße aber nicht mehr zeitgemäß. Die auf dieser Seite abgebildete Tabelle stellt lediglich die Haushaltsansätze dar. Darüber hinaus hat NRW 2006 über einen Nachtragshaushalt 70 Fördervolumen ,55 296,7 258,19 167,4 154,27 113,61 121,39 110,01 99,6 88,58 80,58 34,31 BW BY BB BE HB 127,9 118,8 26,17 HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 13
15 Schlusslicht NRW? Ganz sicher nicht! Investitionssumme 2006 pro Einwohner in Euro (ohne Nachtragshaushalt) TH SH ST SN SL RP NW NI MV HE HH HB BE BB BY BW 15 Verhältnis Pauschal- zu Einzelförderung 2006 Investitionsumme Einzel in Mio. Investitionssumme Pauschal in Mio. BW BY BB BE HB HH HE MV 14 NI NW RP SL SN ST SH TH
16 Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall Düsseldorf Telefax: Gestaltung und Druck: Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (lögd) Bielefeld Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Düsseldorf, August 2007 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung NordrheinWestfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und -werbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. 15
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