Ausschreibung des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg zum Kauf eines Dienstwagens

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1 LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstraße Karlsruhe Datum Name Herr Bechtold Durchwahl Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) Ausschreibung des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg zum Kauf eines Dienstwagens Anlagen: - Leistungsverzeichnis (Anlage 1) - Bewerbungsbedingungen ( Anlage 2) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage 3) - Angebotsschreiben (Anlage 4 incl. Aufkleber Angebotskennzettel) - Ergänzende Vertragsbedingungen ( Anlage 5) - Merkblatt Verpflichtungserklärung (Anlage 6) - Verpflichtungserklärung AentG ( Anlage 7) - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ( Anlage 8) Sehr geehrter Herr XXXXX, das LTZ Augustenberg beabsichtigt, die in den beiliegenden Anlagen beschriebenen Leistungen durch eine Öffentliche Ausschreibung zu vergeben. Bei Abgabe eines Angebots sind die beigefügten Bewerbungsbedingungen zu beachten. Falls Sie bereit sind, ein Angebot einzureichen, ist das anliegende Angebotsschreiben (Anlage 4) nebst Leistungsverzeichnis (Anlage 1) und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt auszufüllen,

2 - 2 - rechtsverbindlich zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Angebotsfrist, d.h. bis spätestens Montag 17. Juli 2017,12.00Uhr zurückzusenden. Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: K. Bechtold o. V. i. A. Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstrasse 25 D Karlsruhe Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu bezeichnen. Die Angebote werden nicht verlesen und die Namen der Bieter nicht bekannt gegeben. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (28. Juli 2017) an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit der Abgabe Ihres Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote unterliegen ( 19 VOL/A). Wollen Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden, so müssen Sie dies schriftlich beantragen. Ein frankierter Rückumschlag ist beizulegen. Sollten Sie nicht beabsichtigen, ein Angebot abzugeben, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht. Mit freundlichen Grüßen K. Bechtold

3 Leistungsverzeichnis Kastenwagen mit Kühlaufbau LTZ Ersatz KA- LZ 140 Technische Leistungsanforderungen an den PKW Leistungskriterium Genaue Beschreibung Bemerkung/ Angaben 1 Grundanforderung 1.1 Fahrzeugart Kastenwagen mit Kühlaufbau, 2 Türer, Farbe weiß 1.2 Leistung 90 kw 120 kw 1.3 Kraftstoff Diesel 1.4 Bereifung Reserverad in Fahrbereifung mit Zubehör 1.5 CO 2 g/km Ausstoß Mind. Effizienzklasse C 1.6 Hubraum mindestens 1600 ccm 1.7 Klimaanlage ja 1.8 Anhängekupplung ja 1.9 Zentralverriegelung ja 1.10 Elektrische Fensterheber ja 1.11 Radio ja 1.12 Antirutschmatte ja 1.13 Verzurr Ösen ja 1.14 Parksensoren ja 1.15 Flügeltüren (hinten) ja Fahrzeug-Typ Anlage 1 Angebotspreis 2 Optionale Ausrüstung 2.1 Navigationssystem ja 2.2 Telefon ja Freisprecheinrichtung 2.2 Antriebsart 3 Konditionen 3.1 Lieferung Frei Haus, LTZ Augustenberg, Neßlerstraße 25, Karlsruhe 3.2 Garantie in Monaten 3.3 EG-Konformitätserklärung ja Leistungsverzeichnis PKW Anlage 1.doc Seite 1 von 2

4 3.4 Überführungskosten 3.5 Liefertermin Anlage 1 4 Preis 4.1 Gesamtpreis netto 4.2 Gesamtpreis brutto Skonto:... Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bechtold (klaus.bechtold@ltz.bwl.de) unter 0721/ zur Verfügung. Ort: Datum: Unterschrift: Leistungsverzeichnis PKW Anlage 1.doc Seite 2 von 2

5 Anlage 2 Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen 1 Allgemeines Der Auftraggeber verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL/A) und den Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden; ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Anwendung besteht nicht. 2 Angebot 2.1 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften, Kurzfassungen ist ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vergleiche Nr. 2.2) unzulässig. 2.2 Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt (Nummer 1 ZVB-BW). Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen (Positionen) vollständig übereinstimmen, sie müssen die Mengenangaben, einen Kurztext der Leistungsbeschreibung, die Einheitspreise und die Gesamtbeträge zu den einzelnen Ordnungszahlen sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte und die Angebotsendsummen enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis, welches in diesem Falle nicht ausgefüllt werden darf, Bestandteil des Angebots. Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen. 2.3 Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote werden nicht zugelassen. 2.4 Gegebenenfalls ist die Umweltverträglichkeit des angebotenen Produkts besonders darzulegen. 2.5 Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vorschriften oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 2.6 Das Angebot muss vollständig sein und soll nur die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Es muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Das Angebot eines Skontos wird bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt wird und der Bieter erklärt, dass sich das Skonto auf alle Zahlungen erstreckt. Wegen des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZVB-BW) verwiesen Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Der Mehrwertsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. 2.7 Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.

6 - 2-3 Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. 4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen (Nummer 10.2 ZVB-BW), werden ausgeschlossen. 5 Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) 5.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er wird darauf hingewiesen, dass er nach 4 Nr. 4 VOL/B verpflichtet ist, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen und dass er mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann. 5.2 Für die Anforderung von Unterauftragnehmerangeboten gilt Nr. 8.1 ZVB-BW. 6 Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben: - ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und - eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - 7 Bevorzugte Bewerber Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. 8 Zusätze für ausländische Bewerber 8.1 Die Preise sind in Euro, anzubieten. 8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. 8.3 Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

7 Anlage 3 Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Ausführung von Leistungen (ZVB-BW) Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsbestandteile 2 Preise 3 Änderung der Vergütung 4 Mehr- oder Minderleistungen 5 Verpackung 6 Ausführung der Leistungen 7 Sprache 8 Unterauftragnehmer 9 Lieferung/Leistung, Abnahme 10 Auftragsentziehung Kündigung oder Rücktritt 11 Gewährleistung 12 Rechnung 13 Bezahlung, Abtretung 14 Vertragsänderungen Vorbemerkung: Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Vertragsbestandteile ( 1) 1.1 Vertragsbestandteile sind - bei Unstimmigkeiten in der nachstehenden Reihenfolge - a) das Auftragsschreiben mit der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Besonderen Vertragsbedingungen sowie sämtlichen weiteren Anlagen, b) diese Vertragsbedingungen, c) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) -. Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen (siehe Nummer 2.2 der Bewerbungsbedingungen) verwendet hat. 1.2 Die VOL/B kann im Dienstgebäude des Auftraggebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 1.3 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von den in Nummer 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug. 1.4 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. 2 Preise Die im Angebot angegebenen Preise sind wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung und sonstige Kosten und Lasten abgegolten sind. Auf die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen.

8 - 2-3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3) Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach anzeigen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehroder Minderkosten nachzuweisen. 4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2) Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind, - ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 vom Hundert der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen, - begründen Minderungen bis zu 10 vom Hundert der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. 5 Verpackung Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie sollen wiederverwertbar oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden grundsätzlich dem Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für die Beschaffenheit zurückgesandt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde (z.b. Tonerkartuschen, PC-Tintenpatronen, Druckertrommeln); der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen diese wenn nichts anderes vereinbart ist ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer wenn nichts anderes vereinbart ist keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr. 6 Ausführung der Leistungen ( 4) 6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Stellt sich nach der Prüfung heraus, dass die vorgenannten Vorschriften und anerkannten Regeln nicht erfüllt werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, nachträglich die Mängel unentgeltlich zu beseitigen. 6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren 6.3 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben. 6.4 Betriebs--, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. 7 Sprache Alle schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.b. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.

9 - 3-8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4) 8.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die 2, 8, 9, 11 und 14 sowie 24 und 25 der VOL/A zugrunde zu legen und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind. 8.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 Satz 1 VOL/B einzuholen. 9 Lieferung/Leistung, Abnahme ( 13) 9.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist wenn nichts anderes vereinbart ist der Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle). 9.2 Die Liefergegenstände sind wenn nicht anders vereinbart ist auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. 9.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung des Auftragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen hat. 10 Auftragsentziehung Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff. StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben

10 - 4 - sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind Tritt der Auftraggeber gemäß Nummer 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt nach Maßgabe der 7, 8 VOL/B Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. 11 Gewährleistung ( 14) 11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck der Nachbesserung oder zur Durchführung der Wandlung erforderlich sind. 12 Rechnung ( 15) 12.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen Bei Teilrechnungen auf Grund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. 13 Bezahlung, Abtretung ( 17) 13.1 Zahlung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug eines gegebenenfalls vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gem. Nummer 9.3 dieser Vertragsbedingungen Die Zahlung gilt als geleistet - bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung, - bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Geldanstalt Eine Abtretung der Forderung des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. 14 Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.

11 Anlage 4 Name und Anschrift des Bieters Ort, Datum zuständiger Bearbeiter des Bieters Fernsprecher Telefax Geschäftszeichen des Bieters Angebot Betrifft: Lieferung/Leistung von Bezug: Angebotsaufforderung vom, Az.: Anlagen: Formblatt Leitungsverzeichnis 1. Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2. Unserem Angebot liegen zugrunde: - die Leistungsverzeichnis des LTZ Augustenberg - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg - die Bewerbungsbedingungen - Ergänzende Vertragsbedingungen - Verpflichtungserklärung zum Entsendegesetz - Verpflichtungserklärung Verkehrsdienstleistungen- - Bekanntmachung zum Ringversuch

12 2 3. Der Bieter erklärt, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. 4. Der Bieter ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en): Bezeichnung Mitgliedsnummer Bezeichnung Mitgliedsnummer Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; sie benennen außerdem wegen der umsatzsteuerlichen Regelung die für sie ggf. zuständige deutsche Finanzbehörde. 5. Lt. beigefügtem Nachweis ist der Bieter bevorzugter Bewerber als Vertriebener/Flüchtling/Verfolgter als Behindertenwerkstätte als Blindenwerkstätte 6. Der Bieter beabsichtigt keine die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. 7. Raum für Erläuterungen 8. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschriften

13 Angebot! Bitte nicht öffnen! Sofort weiterleiten an: Herr K. Bechtold o.v.i.a. LTZ Augustenberg Ausschreibung Dienstwagen Ersatz KA-LZ 140 Ende der Angebotsfrist:

14 Anlage 5 Ergänzende Vertragsbedingungen zu Ausschreibungen nach VOL Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen und/oder in der Leistungsbeschreibung keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten diese zusätzlichen und ergänzenden Vertragsbedingungen. 1. Anlieferungsstelle Anlieferungsstelle ist das Dienstgebäude des Auftraggebers (Ort, Straße, Hausnummer). 2. Preise Die vereinbarten Preise für Lieferleistungen enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Befördern bis zur Anlieferungsstelle und Abladen. 3. Verpackung Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken und sollen wiederverwendbar oder stofflich verwertbar sein. Die Verpackungsstoffe sind ohne Gewähr für die Beschaffenheit vom Auftragnehmer kostenfrei zurückzunehmen. Erfolgt keine Rücknahme, so gehen diese ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. 4. Ausführung der Leistung Die Gegenstände müssen den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 5. Abnahme, Gefahrenübergang Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach Fertigstellung an der Verwendungsstelle (in der Leistungsbeschreibung bezeichneter Raum) abgenommen. Die Gefahr geht 1. bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle 2. bei Aufbauleistungen mit der Abnahme an den Auftraggeber über. 6. Zahlungsweise Soweit Skonti vereinbart sind, beginnen die Skontifristen mit dem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnung, jedoch 1. bei Lieferleistungen nicht vor dem Tag des Eingangs der Lieferung bei der Anlieferungsstelle 2. bei Aufbauleistung nicht vor dem Tag der Abnahme. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Geldanstalt. Für evtl. Vorauszahlungen ist stets ausreichende Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu leisten. 7. Gewährleistung Für die Gewährleistung gelten mindestens die gesetzlichen Fristen. Werden vom Auftragnehmer längere Gewährleistungsfristen eingeräumt, gelten diese als vereinbart. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung. Stand: Februar 2016

15 Muster Stand Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen. Allgemeines Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Mindestentgelt von derzeit 8,84 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist. Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen. Informationen zum LTMG Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt ( Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ( Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Servicestelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Verkehrsbereich.

16 2 Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen: Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt). In 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche: Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektrohandwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Pflegedienstleistungen Schlachten und Fleischverarbeitung.

17 3 Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Branchen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen branchentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwendig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen. Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Beschäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach der jeweils gültigen Rechtsverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach 4 Abs. 1 des LTMG zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen. Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, lassen sich z. B. folgender Seite der Bundeszollverwaltung entnehmen: AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/mindestlohn-aentg-lohnuntergrenze-aueg_node.html. Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht; dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Bereich des freigestellten Verkehrs gemäß 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt), wenn die Leistung nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst wird; dass mein / unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.

18 4 Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personenverkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schienengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Bereichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach 13 des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Verkehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen. Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarifverträge vorgesehene Entgelt zahlen. Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats. Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen nach 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des 3 Absatz 4 des LTMG wird als Verwaltungsvorschrift im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung ( Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ( Grundsätzlich gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des 4 Abs. 1

19 5 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwendungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird. Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freigestellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. 4 Abs. 1 LTMG von 8,84 EUR (brutto). Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrags ( Personenbeförderung durch Kraftomnibusse ). Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird. Diese Erklärung ist abzugeben, wenn Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn von 8,84 Euro (brutto) bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn von 8,84 Euro (brutto) bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden. Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach 4 Abs. 1 LTMG verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung min-

20 6 destens das nach der jeweils gültigen Rechtsverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu bezahlen. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende. Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätzlich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom beauftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Variante. Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi-

21 7 schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzahlung einhalten. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, In 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nachunternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt. mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch anlass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vorzulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

22 8 zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Verstößen. Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Verwirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistungen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Prozent. bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung, den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihunternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Verpflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unternehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag-

23 9 geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ( 8 Abs. 2 LTMG). der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren. Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (

24 Muster (Stand ) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt). dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege; sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG erfüllen. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,

25 2 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

26 Muster Stand Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt) zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Zutreffendes bitte ankreuzen. ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); Zutreffendes bitte ankreuzen.

27 2 ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

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