LANDKREIS OSNABRÜCK. Brutvogelerfassung. Bebauungsplan Nr. 262 Nördlich der Hansastraße und östlich der Moorlandstraße

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1 LANDKREIS OSNABRÜCK Bebauungsplan Nr. 262 Nördlich der Hansastraße und östlich der Moorlandstraße Brutvogelerfassung Projektnummer: Datum:

2 Brutvogelerfassung 2/9 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG UNTERSUCHUNGSGEBIET BRUTVOGELBESTANDSAUFNAHME Methode Ergebnisse BEWERTUNG ZUSAMMENFASSUNG...8 Bearbeitung: Dipl.-Biol. Andreas Meyer Wallenhorst, Proj.-Nr.: IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst h t t p : / / w w w. i n g e n i e u r p l a n u n g. d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO

3 Brutvogelerfassung 3/9 1 Einleitung Die Gemeinde Wallenhorst beabsichtigt zur Bereitstellung von Bauland für ansiedlungswillige Gewerbebetriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262 nördlich der Hansastraße. Da Vorkommen planungsrelevanter und zugleich vorhabenempfindlicher Vogelarten innerhalb des Plangebietes nicht auszuschließen sind, ist entsprechend einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück eine Brutvogelkartierung, erforderlich, um die Belange des besonderen Artenschutzes gem. 44 BNatSchG berücksichtigen zu können. Um fundierte Grundlagen für eine artenschutzrechtliche Bewertung zu erhalten, ist es notwendig neben der Erfassung des Brutvogelbestandes planungsrelevante Arten mit Brutstandort und Anzahl der Brutpaare zu dokumentieren. Ziel dieser speziellen Festlegung auf die artenschutzrelevanten Arten ist, das mögliche Vorkommen und die Betroffenheit festzustellen und dementsprechend berücksichtigen zu können. Die Festlegung bzw. Eingrenzung sogenannter planungsrelevanter Vogelarten erfolgt hier in Anlehnung an die Anwendung der RLBP (Ausgabe 2011) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen 1. 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich nördlich der Hansastraße und betrifft eine von eine Hecke durchzogene Grünlandfläche zwischen zwei Grundstücken, die bereits durch die rechtskräftige Bebauungspläne Nr. 223 Zwischen Hansastraße und Hollager Mühlenbach und Nr. 215 An der Feldmühle als Gewerbegebiet ausgewiesen worden sind sowie die nördlich daran angrenzende Waldfläche. Nördlich des Plangebietes erstreckt sich ein feuchter bis nasser Waldbestand mit Erlendominanz. Im Westen und Osten grenzen Gewerbegebietsbereichen an, im Süden verläuft die Hansastraße, bzw. im weiteren Verlauf landwirtschaftliche Flächen. 3 Brutvogelbestandsaufnahme 3.1 Methode Die Brutvogelkartierung erfolgte auf der Grundlage der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Aufgrund der relativen der Ausprägung und Lage des Gebietes sind 5 flächendeckenden Begehungen zwischen März und Anfang Juni als ausreichend angesehen worden. Es erfolgte eine flächendeckende Erfassung aller vorkommenden Vogelarten und Darlegung in einer kommentierten Artenliste mit Statusangaben der nachgewiese- 1 Entsprechend der Ausführungen in diesen Hinweisen fallen hierunter Arten des Anhang I der VS-RL, Arten nach Art 4 Abs. 2 der VS-RL, Vogelarten der Roten Liste Nds. und D mit Gefährdungsstatus 1,2,3 und G, ausgewählte Arten des Status V sowie Koloniebrüter mit mehr als 5 Paaren. Zusätzlich diejenigen Vogelarten die diese Kriterien nicht erfüllen, aber gemäß 54 BNatSchG streng geschützt sind.

4 Brutvogelerfassung 4/9 nen Arten (qualitativ), einschließlich der konkreten Feststellung planungsrelevanter Arten mit genauem Standort und Anzahl der Brutreviere (quantitativ). An 5 Begehungsterminen zwischen März und Juni 2012 wurden alle akustischen und optischen Vogelbeobachtungen protokolliert mit Schwerpunkt der revieranzeigenden Merkmale. Bei Feststellung revieranzeigender Merkmale, welche gem. Methodenhandbuch (vergl. Südbeck, P. et al (Hrsg. 2005) Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Radolfzell) die Einstufung als Revier rechtfertigen, wurde dieses als ein Brutrevier (Staus Revierinhaber) gewertet. Hierbei erfolgte weiterhin die Differenzierung nach Brutverdacht (Bv) und Brutnachweis (Bn). Die Begehungen erfolgten an folgenden Terminen: ; ; , und Ergebnisse Die folgende Tabelle enthält die im Untersuchungsgebiet erfassten Vogelarten. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass bei den Kartierungen im Untersuchungsgebiet insgesamt 22 Vogelarten nachgewiesen wurden, darunter 14 Brutvogelarten, die den Staus Revierinhaber für die Fläche des Untersuchungsgebietes aufweisen. Unter den nachgewiesenen Arten mit Status Revierinhaber befindet sich mit dem Grünspecht eine "planungsrelevante Vogelart" im Untersuchungsgebiet, mit dem Eisvogel kommt eine "planungsrelevante Art" als Nahrungsgast vor. Legende: Fettdruck = planungsrelevante Vogelarten in Anlehnung an die Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen. NLStBV 2011 Schutz-Status: EU-Vogelschutzrichtlinie: I = Anhang I der VSchRL; 4 = Arten nach Art. 4 der VSchRL (davon nur Rote Liste-Arten) Bundesnaturschutzgesetz: s = streng geschützt nach 7 (2) Nr. 14 BNatSchG: Rechtsverordnung nach 54 Abs. 2 BNatSchG [d.h. Bundesartenschutzverordnung]; Arten der EG-ASchVO Nr. 338/97 Anhang A Rote Listen D; N; T = Rote Liste-Status in Deutschland (SÜDBECK et al )/ Niedersachsen/ Region Tiefland West (NLWKN ): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V = Vorwarnliste, - = Ungefährdet Status * (S): R = Revierinhaber (Feststellung revieranzeigender Merkmale, welche gem. Methodenhandbuch die Einstufung als Revier gerecht fertigen; Unterscheidung nach Brutverdacht (Bv) und Brutnachweis (Bn) ) B = Brutzeitfeststellung (meist nur eine Registrierung von revieranzeigenden Merkmalen und nur innerhalb des Wertungs zeitraums in einem Habitat, welches potentiell als Revier genutzt werden kann) G = Gastvogel (Zugvögel/ Durchzügler/ Überflieger ohne revieranzeigende Merkmale innerhalb des Wertungszeitraums und/oder für welche aufgrund der Habitatausstattung im Gebiet oder im Umfeld keine Fortpflanzungsstätten vermutet werden; Aufenthalt meist nur zur Rast für wenige Tage oder Stunden im Gebiet) N = Nahrungsgast (Beobachtung ausschließlich bei der Nahrungssuche/ Beuteflug), ohne Reviermittelpunkt im Untersuchungsgebiet *die Einstufung der getätigten Registrierungen von Vögeln zum Status R/G/N/B richtet sich hauptsächlich nach der beschriebenen Definition dieser, letztendlich entscheiden aber auch die Erfahrungswerte des Gutachters über die Einteilung in den jeweiligen Status 2 Südbeck, P. et al 2007: Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands 3 Krüger, T. et al. 2007: Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. In: INN 3/2007, NLWKN

5 Brutvogelerfassung 5/9 Tabelle 5: Kommentierte Gesamtartenliste Avifauna rtname Schutz -status Rote Liste Status Häufigkeit Bemerkungen D 4 N 5 T S Amsel R (Bv) Bachstelze N Blaumeise R (Bn) Buchfink R (Bv) Buntspecht B Eisvogel I,s N Elster B Fitis B Gartenbaumläufer R (Bv) Grünspecht s R (Bv) Heckenbraunelle R (Bv) Jagdfasan N Kleiber R (Bv) Kohlmeise R (Bn) Mönchsgrasmücke R (Bv) Rabenkrähe B Ringeltaube R (Bv) Rotkehlchen R (Bv) Singdrossel B Star - V V R (Bv) Zaunkönig R (Bv) Zilpzalp R (Bv) Einmaliger Nachweis eines "Nahrungsflugs" entlang des nördlich verlaufenden Fließgewässers. Laut mündlicher Auskunft des angrenzenden Landwirtes regelmäßig am nördlich befindlichen Teich vorkommend Mehrmalige Sichtung eines Altvogels im Bereich vorhandener (2) Höhlenbäume und Rufnachweis im nördlich angrenzenden Wald. Sichtung eines flüggen Jungvogels innerhalb des nördlichen Waldes. 4 Südbeck, P. et al 2007: Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands 5 Krüger, T. et al. 2007: Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. In: INN 3/2007, NLWKN

6 Brutvogelerfassung 6/9 Für den Bereich des Plangebietes konnten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartenbaumläufer, Grünspecht, Heckenbraunelle, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star, Zaunkönig und Zilpzalp als Brutvögel mit Status Revierinhaber nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich entsprechend der vorhandenen Habitatausstattung des Untersuchungsgebietes um Arten lichter Wälder, Siedlungsbereiche sowie halboffener strukturreicher Landschaften, die besonders häufig auch im Bereich der Siedlungen, an deren Ortsrändern und auch in Kleingärten und Parks vorkommen. Zum Vorkommen der "planungsrelevanten Art" Grünspecht ist festzustellen, dass diese mehrmals innerhalb des nördlich angrenzenden Waldes u.a. in der Nähe zweier vorhandener Höhlenbäume beobachtet wurde, weiterhin wurde Rufaktivität festgestellt. Reviermarkierungen oder Junge fütternde Altvögel konnten trotz konkreter Nachweisbemühungen nicht festgestellt werden. Das bedeutet die Art kommt in der mittleren bis weiteren Umgebung des Bauvorhabens als Brutvogel vor, nutzt den Bereich des Plangebietes zumindestens zeitweise und in Teilbereichen zur Nahrungssuche, hat aber innerhalb des vom Eingriff betroffenen Bereichs (Grünlandfläche) keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Nester). Der Eisvogel weist den Status Nahrungsgast (einmalige Beobachtung an Gewässer) auf. Das bedeutet, er kommt in der mittleren bis weiteren Umgebung des Bauvorhabens möglicherweise als Brutvogel vor, nutzt den Bereich außerhalb der Eingriffsfläche zumindest zeitweise zur Nahrungssuche, hat aber innerhalb des Untersuchungsgebietes ebenfalls keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Nester). Die Flächen des Untersuchungsgebietes dienen neben den nachgewiesenen Arten mit Staus Revierinhaber, mehreren weiteren Arten als Nahrungshabitat (vergl. Tabelle 1). Neben der (möglicherweise) dauerhaften Fortpflanzungsstätte des Grünspechts (zwei Höhlenbäume) im nördlich angrenzenden Wald wurden weiterhin weder innerhalb der einsehbaren Kronenbereiche noch im Bereich der Stämme entfallender Gehölze größere Nester oder großvolumige Höhlen, die als dauerhafte Niststätte von Vogelarten fungieren, gesichtet. Kleinere Stammanrisse oder (Baum)-löcher (als potentielle Bruthöhle verbreiteter Vogelarten, wie Meise oder Star) sind im Stamm- und Kronenbereich der vorhandenen Gehölze nicht auszuschließen. Hierbei bleibt festzustellen, dass die einsehbaren Bereiche (Belaubung, Höhe und Wuchs der Bäume) begrenzt waren. 4 Bewertung Zum Nachweis des Grünspechts und des Eisvogels ist folgendes festzuhalten: Der Grünspecht bevorzugt Jagd-/Nahrungshabitate in lichten und lückigen Altholzbeständen in Laub- und Mischwäldern, oft aber auch in der Nähe menschlicher Siedlungen wie Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen (Ameisen), die neben mageren, offenen bis halboffenen Nahrungsflächen auch ein gutes Angebot an Höhlenbäumen bereithalten. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich genutzt. Diese autökologischen Lebensraumansprüche lassen die Flächen des B-Plangebietes als suboptimal im Hinblick auf Lebensraumfunktionen erscheinen, da entsprechend Brutplatzrequisiten innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden sind und Nahrungshabitatqualitäten nur in geringer Qualität zu erwarten sind. Allerdings schließen sie nicht aus, dass Teilbereiche, insbesondere in den Randflächen, dennoch zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Insofern lässt sich unter Berücksich-

7 Brutvogelerfassung 7/9 tigung der Biologie und der ökologischen Ansprüche für den Grünspecht folgendes feststellen: Durch das Bauvorhaben im zu betrachtenden Untersuchungsgebiet werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art anlagebedingt durch Überbauung vernichtet. Auch werden keine Tiere gefangen, verletzt oder getötet oder während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit soweit erheblich gestört, das der Erhaltungszustand der lokalen Population dieser Art verschlechtert würde. Zwar entfallen Teilflächen möglicherweise zur Nahrungssuche genutzter Flächen, es ist aber nicht mit dem Wegfall von Brutpaaren dieser Art zu rechnen. Es verbleibt der Verlust von Biotopen (Nahrungshabitat), diese sind aber aufgrund ihres geringen relativen Flächenanteils am Gesamthabitat eines Reviers der Art und einer nicht bestehenden speziellen Funktion oder Bedeutung als vernachlässigbar anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass der Grünspecht auch zukünftig den nördlich angrenzenden Wald als Brutrevier, wie auch die nähere und mittlere Umgebung zu Nahrungsflügen wie in bisherigem Umfang nutzen kann. Die Umsetzung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände gemäß 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG BNatSchG auslösen, die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( Lebensstätten ) für die betroffene Vogelart bleibt im Betrachtungsraum (nähere und mittlere Umgebung des Plangebietes) erhalten. Der Eisvogel wählt als Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten oder Steilufern von mindestens 50 cm Höhe. Eisvögel brüten bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen, cm langen Brutröhren, aber auch in den Wurzeltellern umgestürzter Bäume. Künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen. Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt er kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten. Außerhalb der Brutzeit tritt er auch an Gewässern außerhalb der Brutgebiete, bisweilen auch in Siedlungsbereichen auf. Die Größe eines Brutreviers wird unter optimalen Bedingungen auf 1-2,5 km (kleine Fließgewässer) bzw. auf 4-5 (max. 7) km (größere Flüsse) geschätzt, wobei ein Mangel an geeigneten Brutplätzen ein limitierender Faktor für die Besiedlung eines geeigneten Gebietes darstellen kann. Diese autökologischen Lebensraumansprüche lassen den Fließgewässerabschnitt und das Stillgewässer nördlich des zu betrachtenden Untersuchungsgebietes als zumindest zeitweise geeignet im Hinblick auf Nahrungshabitate erscheinen. Entsprechend Brutplatzrequisiten befinden sich allerdings nicht im unmittelbar überplanten Bereich und auch nicht im Untersuchungsgebiet, könnten aber in der näheren und mittleren Umgebung des Plangebietes vorhanden sein. Teilbereiche des Untersuchungsgebietes, aber nicht des Plangebietes werden zumindest zeitweise als Nahrungshabitat genutzt. Insofern lässt sich unter Berücksichtigung der Biologie und der ökologischen Ansprüche für den Eisvogel feststellen: Durch das Bauvorhaben im zu betrachtenden Untersuchungsgebiet werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art anlagebedingt durch Überbauung vernichtet. Auch werden keine Tiere gefangen, verletzt oder getötet oder während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit soweit erheblich gestört, das der Erhaltungszustand der lokalen Population der Art verschlechtert würde. Es ist nicht mit dem Wegfall von Brutpaaren dieser Art zu rechnen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass der Gewässerverlauf der betroffenen Fließgewässer für den Eisvogel zur Nahrungssuche weiterhin nutzbar bleibt.

8 Brutvogelerfassung 8/9 Die Umsetzung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände gemäß 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG BNatSchG auslösen, die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( Lebensstätten ) für die betroffene Vogelart bleibt im Betrachtungsraum (nähere und mittlere Umgebung des Plangebietes) erhalten. Bei allen weiteren erfassten Vogelarten handelt es sich um häufige und weit verbreitete, anspruchslose (Allerwelts-)Arten, die in den Gehölzen oder deren Randstrukturen brüten. Die Lebensstätten (Nester) werden bei diesen Arten nur während der Fortpflanzungszeit (ca. Ende März bis ca. Mitte Juli) besetzt, d. h. in Anspruch genommen und jährlich neu gewählt. Auch die sog. Allerweltsarten sind als europäische Vogelarten geschützt und durch die Überplanung von Gehölzen und bodennahen Vegetationsstrukturen können Lebensstätten dieser Arten verloren gehen. Die Umsetzung des Planungsvorhabens kann Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG auslösen. Für alle nicht planungsrelevanten und somit nicht Art für Art betrachteten Vogelarten gilt: Eine direkte Verletzung, Tötung, oder Störung der Individuen oder Entnahme ihrer Entwicklungsformen sowie eine Störung während der Fortpflanzungs-, bzw. Aufzuchtzeit im Plangebiet kann dadurch ausgeschlossen werden, dass diejenigen Bau- und Erschließungsmaßnahmen (z.b. Fällung/Rodung von Gehölzen, Abschieben des Oberbodens), die zu einer Entfernung aller Brutmöglichkeiten und damit zu Erfüllung o.g. Tatbestände führt, nach Abschluss der Brutsaison und vor Beginn der neuen Brutsaison (also zwischen Anfang August und Anfang März) durchgeführt wird. Entsprechende Hinweise sind hierzu im Bebauungsplan vorzusehen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betroffenen Arten ist unter dem Aspekt der erheblichen Störung bei Einhaltung o. g. Vorgaben nicht zu erwarten. Es handelt es sich um Arten, die ihre Nester am Ende der Brutsaison wieder aufgeben, diese werden in der nächsten Saison nicht wieder besetzt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( Lebensstätten ) für die betroffene Vogelarten bleiben im Betrachtungsraum (nähere und mittlere Umgebung des Plangebietes) erhalten. Die Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG sind unter Beachtung der formulierten Maßnahmen zur Baufeldräumung nicht erfüllt. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5 Zusammenfassung Mit der Umsetzung der Planung gehen potenzielle Brutplatzstandorte allgemein verbreiteter Vogelarten ohne speziellen Schutzstatus verloren, zusätzlich gehen mit Realisierung der Planung Nahrungsflächen weit verbreiteter Vogelarten mit allgemeiner Bedeutung und einer Art mit sehr großem Streifrevier (Grünspecht) in relativer Brutplatznähe verloren. Bei den betroffenen Arten mit dem Status: Revierinhaber innerhalb der Eingriffsfläche handelt es sich um anspruchslose Arten ohne spezielle Habitatansprüche.

9 Brutvogelerfassung 9/9 Unter Beachtung der folgenden Maßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten und somit keine Ausnahmeverfahren erforderlich: Baufeldräumung; die Baumfäll- und Rodungsarbeiten und das Abschieben des Oberbodens müssen außerhalb der Brutsaison der Vögel und somit zwischen Anfang August und Anfang März (bestenfalls während einer Frostperiode in den Monaten Dezember, Januar, Februar) stattfinden. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Vieth

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