Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

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1 Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 17. / 18. April 2012 in Bad Kissingen Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Bad Kissingen 2012 Seite 1

2 Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Urteil des LSG Sachsen-Anhalt v Az. L 6 U 131/07 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg v Az. L 2 U 175/10 Urteil des Bayerischen LSG v Az. L 3 U 545/09 Urteil des Bayerischen LSG v Az. L 18 U 418/09 Bad Kissingen 2012 Seite 2

3 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Der Kläger spendete zu Gunsten seines Bruders seine linke Niere. Die Operation verlief ohne Komplikationen. Später kam es zu Narbenschmerzen und einer partiellen Bauchwandlähmung Bad Kissingen 2012 Seite 3

4 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Die BG lehne die Anerkennung der Operation sowie der aufgetretenen Beschwerden als Arbeitsunfall ab. Bad Kissingen 2012 Seite 4

5 Urteil des LSG Sachsen- Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Sowohl das Sozialgericht Halle als auch das LSG Sachsen-Anhalt bestätigten diese Entscheidung. Bad Kissingen 2012 Seite 5

6 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Die Nierenspende stellt zwar eine versicherte Tätigkeit gemäß 2 Abs. 1 Nr. 13b SGB VII dar. Bad Kissingen 2012 Seite 6

7 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Eine komplikationslos verlaufende Nierenspende stelle jedoch keinen Unfall im Sinne des Gesetzes dar. Bad Kissingen 2012 Seite 7

8 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Ein Unfall komme nur bei zusätzlichen Komplikationen in Betracht, nicht aber bei den sich aus dem Eingriff selbst ergebenden Folgen. Bad Kissingen 2012 Seite 8

9 Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Derartige zusätzliche Komplikationen seien aber nicht gegeben. Es habe sich nur das allgemeine Krankheitsrisiko einer Nephrektomie verwirklicht. Bad Kissingen 2012 Seite 9

10 Urteil des LsG Sachsen-Anhalt vom Az. L 6 U 131/07 Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen Bad Kissingen 2012 Seite 10

11 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Az. L 2 U 175/10 Der Kläger erlitt am als Fahrer einer S-Bahn einen Beinahunfall mit einem Fußgänger, der bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquerte Bad Kissingen 2012 Seite 11

12 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Az. L 2 U 175/10 Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Diese Entscheidung wurde durch Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin sowie Urteil des LSG Berlin- Brandenburg bestätigt. Bad Kissingen 2012 Seite 12

13 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom AZ L 2 U 175/10 Das SG Berlin führte aus, das Ereignis reduziere sich in seinem Kern darauf, dass der Kläger wegen des Fußgängers eine abrupte Gefahrenbremsung habe einleiten müssen. Bad Kissingen 2012 Seite 13

14 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Az. L 2 U 175/10 Die Bewältigung von Gefahrensituationen gehöre zu den Aufgaben eines Triebwagenführers und stelle daher keinen Arbeitsunfall dar. Bad Kissingen 2012 Seite 14

15 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Az. L 2 U 175/10 Das LSG Berlin-Brandenburg hat ergänzend ausgeführt, dass wegen der unterschiedlichen Sachverhaltsschilderungen des Klägers nicht im Vollbeweis nachgewiesen sei, dass sich überhaupt eine Person auf den Gleisen befunden habe. Bad Kissingen 2012 Seite 15

16 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom Az. L 2 U 175/10 Die Revision wurde zugelassen. Bad Kissingen 2012 Seite 16

17 vom Az L 3 U 545/09 Der 1960 geborene Kläger ist am auf dem Gerüst zum 3. Stock abgerutscht, zwischen Wand und Gerüst hinuntergeschlittert und hat sich Schürfwunden an den Unterarmen sowie Prellungen an der Wirbelsäule und den Hüftgelenken zugezogen. Bad Kissingen 2012 Seite 17

18 v Az L 3 U 545/09 Der Kläger hat den Unfall erst mit Schreiben v gemeldet. Er begehrt Verletztenrente wegen Bandscheibenbeschwerden sowie einer beidseitigen Coxarthrose des Hüftgelenkes. Bad Kissingen 2012 Seite 18

19 v Az L 3 U 545/09 Die BG hatte zunächst die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt. Aufgrund einer Zeugenaussage hat sie dann den Unfall doch als Arbeitsunfall anerkannt. Bad Kissingen 2012 Seite 19

20 vom Az L 3 U 545/09 Gestützt durch ein orthopädisches Fachgutachten hat die BG jedoch die Zahlung von Verletztenrente abgelehnt, weil die bestehenden Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien. Bad Kissingen 2012 Seite 20

21 vom Az. L 3 U 545/09 Das Sozialgericht Augsburg und das Bayerische LSG haben diese Auffassung bestätigt Bad Kissingen 2012 Seite 21

22 v Az L 3 U 545/09 Bereits bei einer Reha-Maßnahme von August bis September 1999 sei eine Coxarthrose beidseits festgestellt worden, die als degeneratives Leiden in so kurzer Zeit nach dem Unfall nicht ( ) entstanden sein könne. Bad Kissingen 2012 Seite 22

23 vom Az. L 3 U 545/09 Eine schwere Stauchung der Lendenwirbelsäule sei zwar geeignet, einen traumatischen Bandscheibenvorfall zu verursachen. Bad Kissingen 2012 Seite 23

24 vom Az L 3 U 545/09 Dann hätten aber zeitnah (binnen 24 maximal 48 Stunden) neurologische Beschwerden auftreten müssen, die aber nicht dokumentiert sind. Bad Kissingen 2012 Seite 24

25 vom Az. L 18 U 418/09 Im Urteil des Bayerischen LSG ging es um die Frage, ob Hinterbliebenenansprüche gegeben sind, wenn eine Frau getötet wird, während sie auf dem Weg zur Arbeit ihr Kind zum Kindergarten bringt. Bad Kissingen 2012 Seite 25

26 vom Az. L 18 U 418/09 Die Kläger ( Vater der Getöteten, ihre Tochter sowie ihr Ehemann) begehren Hinterbliebenenleistungen, weil es sich um einen Wegeunfall gehandelt habe. Bad Kissingen 2012 Seite 26

27 vom Az.L 18 U 418/09 Der Mörder hatte zeitweilig bei der Getöteten gelebt. Aufgrund von Morddrohungen gegen die später Getötete sowie ihren Vater war ein Kontaktverbot verhängt worden. Bad Kissingen 2012 Seite 27

28 vom Az. L 18 U 418/09 Am Tattag versteckte sich der Täter in einem Wäldchen in der Nähe des Kindergartens und beobachtete das Eintreffen des Opfer mit einem Fernglas. Nach Verlassen des Kindergartens rannte das Opfer zunächst davon, holte eine vor laufende Frau ein und versuchte sie als Schutzschild zwischen sich und Täter zu bringen. Gleichwohl brachte der Täter dem Opfer die tödlichen Stiche bei. Bad Kissingen 2012 Seite 28

29 vom Az. L 18 U 418/09 Durch Urteil des Strafgerichts wurde festgestellt, dass der Täter aus Hass, Wut, Rachsucht und Eifersucht gehandelt habe. Gleichzeitig habe er sich auch an dem Vater rächen wollen. Der Täter sei vermindert schuldfähig gewesen. Bad Kissingen 2012 Seite 29

30 vom Az. L 18 U 418/09 Die BG lehnte Hinterbliebenenleistungen ab, weil der Überfall aus einem persönlichen Motiv heraus erfolgt sei. Das Sozialgericht Nürnberg und das Bayerische LSG, Zweigstelle Schweinfurt, haben diese Entscheidung bestätigt. Bad Kissingen 2012 Seite 30

31 vom Az. L 18 U 418/09 Zwar habe sich die Getötete auf einem versicherten Weg befunden. Der Unfallversicherungsschutz sei jedoch entfallen, weil es keinen inneren Zusammenhang zwischen der Tat und der versicherten Tätigkeit gebe. Bad Kissingen 2012 Seite 31

32 vom Az. L 18 U 418/09 Die Feststellungen des Strafgerichts ergeben ausschließlich einen höchstpersönlichen Tathintergrund. Der Täter habe auch nicht die besonderen Verhältnisse bei der Zurücklegung des Arbeitsweges ausgenutzt. Bad Kissingen 2012 Seite 32

33 vom Az. L 18 U 418/09 Solche Besonderheiten, wie z.b. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, leichte Fluchtmöglichkeit hätten nicht vorgelegen. Der Täter habe sich sogar von der Anwesenheit von Zeugen nicht von der Tat abhalten lassen. Bad Kissingen 2012 Seite 33

34 vom Az. L 18 U 418/09 Die Umstände des Tatortes seien gegenüber dem rein persönlich motivierten Angriff von völlig untergeordneter Bedeutung. Bad Kissingen 2012 Seite 34

35 vom Az. L 18 U 418/09 Auch die Tatsache, dass der Täter vermindert schuldfähig gewesen sei, ändere nichts an dieser Beurteilung Bad Kissingen 2012 Seite 35

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bad Kissingen 2012 Seite 36

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