TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV )
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- Gotthilf Messner
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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV )
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3 Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Anforderungen an die Qualifikation Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Dieses Merkblatt ist von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG aufgestellt. Es enthält Qualifikationskriterien, die bei der Zertifizierung zu beachten sind. Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Das Merkblatt wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst. Anregungen sind an den Herausgeber zu richten. Inhalt 1. Allgemeines 4 2. Anwendungsbereich 4 3. Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Kenntnisse und Fähigkeiten Ausbildung, Arbeitserfahrung, Schulung 5 4. Schulungen 6 5. Tätigkeiten 6 Effiziente Einführung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen, 6 Koordination der vielfältigen Schnittstellen zu eventuell vorhandenen Managementdokumentationen, 6 Kompetente Beratung und Betreuung des Unternehmens im Arbeitsschutzbereich, 6 Planung und Mitwirkung bei der Durchführung interner Audits, 6 Tabelle 1: Themen der Schulung 7 Rev. 03 Stand: :59 Status: freigegeben M. Beyer Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 3 von 8 Seiten
4 1. Allgemeines Das Arbeitsschutzmanagement, auch Arbeitssicherheitsmanagement, umfasst die Organisation aller Bereiche des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Unternehmer (Arbeitgeber) und den Stellvertretern, denen die Pflichten offiziell übertragen werden. Gut geplante und durchgeführte Arbeitsschutzmaßnahmen senken das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden, von rechtlichen Sanktionen und von unfall- und krankheitsbedingten Ausfallkosten. Der Themenbereich des Arbeitsschutzes ist umfangreich und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen. Es werden in den Unternehmen i. d. R. auch mehrere Personen wie z.b. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte (nach 22 SGB VII) und der Betriebsarzt eingebunden. Daher empfiehlt sich bei Bedarf die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems, welches sich sehr gut in die oft bereits vorhandenen Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme einfügen lässt. Gerade unter den vielfältigen, auch rechtlichen Anforderungen an Organisationsstrukturen bieten solche integrierten Managementsysteme für alle Verantwortlichen ein hohes Maß an Sicherheit. Grundlage für ein solches Arbeitsschutzmanagementsystem kann die OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series) sein, auf deren Grundlage sich Unternehmen zertifizieren lassen können. Das Arbeitsschutzmanagementsystem wird durch den Arbeitsschutzmanagement- Beauftragten aufgebaut, betrieben, ggf. mit anderen Managementsystemen im Unternehmen verknüpft und zur Zertifizierung vorgestellt. Die Effektivität und Effizienz des Systems hängt von der fundierten Aus- und Weiterbildung sowie der fachlichen und sozialen Kompetenz des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten ab. In diesem Merkblatt werden die Kriterien für die Qualifizierung und Zertifizierung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) vorgegeben. Durch die Anwendung der hier beschriebenen Qualifikationsvorgaben und Tätigkeitsmerkmale soll die Ausbildung von Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten in entsprechenden Lehrgängen auf stets einheitlichem und gleich bleibend hohem Niveau nachvollziehbar und damit zertifizierungsfähig gehalten werden. 2. Anwendungsbereich Das Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) findet Anwendung in der Qualifizierung und Zertifizierung von Personal, welches als Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter in Unternehmen oder Einrichtungen bestellt wurde oder werden soll und eine Ausbildung bzw. Zusatzausbildung gem. Tabelle 1 durchlaufen hat. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) oder einer vergleichbaren Ausbildung auf Grundlage der Kriterien dieses Merkblatts verbunden mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung, welche den Anforderungen der Prüf- und Zertifizierungsordnung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) entspricht, erstellt die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie für den Kandidaten ein Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ). ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 4 von 8 Seiten
5 3. Voraussetzungen 3.1 Allgemeine Voraussetzungen Teilnehmer an einer Qualifizierungsmaßnahme Arbeitsschutzmanagement- Beauftragter (TÜV ) sind interessierte Personen, die die Funktion des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten ausüben sollen und als solche bestellt wurden oder werden. 3.2 Persönliche Voraussetzungen Eine der wesentlichen Bedingungen für die Wahrnehmung der Funktion des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten ist die Erfüllung der Anforderungen an die persönliche Eignung des eingesetzten Personals. Diese Anforderungen umfassen die überdurchschnittliche Ausprägung folgender persönlicher Eigenschaften: Führungskompetenz Verantwortungsbewusstsein Unternehmerisches Denken Glaubwürdigkeit Durchsetzungsstärke Überzeugungsfähigkeit Motivation von sich und anderen Soziale Kompetenz Kommunikation Einfühlungsvermögen Teamfähigkeit Informationsvermittlung Umgang mit Lob und Kritik Persönliche Kompetenzen Kreativität Beharrlichkeit Flexibilität Mut und Optimismus Belastbarkeit Analytisches Denkvermögen Zielorientierung 3.3 Kenntnisse und Fähigkeiten Der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte muss Kenntnisse erwerben und nachweisen über Technik- und Arbeitsschutzaspekte der betrieblichen Tätigkeiten, Arbeitsschutzrecht sowie Arbeitsschutzmanagementsystem- und Referenzdokumente; siehe Tabelle Ausbildung, Arbeitserfahrung, Schulung Abgeschlossene Sekundarausbildung (allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss), alternativ Fünf Jahre Berufserfahrung, davon ist mindestens ein Jahr im Arbeitsschutz 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE) Schulung und Prüfung. Die Schulung ist aufgeteilt in 16 UE Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes (Ersatzweise anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsingenieur) und 24 UE Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (Arbeitsschutzmanagement- Systeme)., ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 5 von 8 Seiten
6 4. Schulungen Wesentliche Qualifikationsmerkmale des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten (TÜV ) sind grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zu den in Tabelle 1 genannten Themen. Nach Absolvierung einer qualifizierten Schulung werden die Teilnehmer einer Abschlussprüfung unterzogen. Näheres ist in der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie niedergelegt. 5. Tätigkeiten Der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte hat den Arbeitsschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu hat er insbesondere folgende Tätigkeiten auszuführen: Effiziente Einführung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen, Koordination der vielfältigen Schnittstellen zu eventuell vorhandenen Managementdokumentationen, Kompetente Beratung und Betreuung des Unternehmens im Arbeitsschutzbereich, Planung und Mitwirkung bei der Durchführung interner Audits, Erfolgreiche Vorbereitung des Unternehmens auf die Zertifizierung. ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 6 von 8 Seiten
7 Tabelle 1: Themen der Schulung UE* Themenkreise und Lerninhalte 1. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Gesetzliche Grundlagen: - Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - Sozialgesetzbuch SGB - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - Biostoffverordnung - BioStoffV - Arbeitszeitgesetz - ArbZG - Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - Ladenschlussgesetz - LadSchlG - Mutterschutzgesetz - MuSchG - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (zukünftig Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung) - Produktsicherheitsgesetz ProdSG - Chemikaliengesetz ChemG, Gefahrstoffverordnung GefStoffV 16 UE Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.) - DGUV A2 Psychische Gefährdungsfaktoren Technische Regeln - Übersicht - Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.) - TRGS (Technischen Regeln für Gefahrstoffe) 510, Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 7 von 8 Seiten
8 2. Arbeitsschutzmanagementbeauftragter Arbeitsschutzmanagement-Systeme: - Anforderungen, Richtlinien, Modelle (OHSAS 18001, Berufsgenossenschaften) 24 UE OHRIS - Aufbau Band 1-4 Systemelemente wie Managementprozesse und Arbeitsschutzprozesse SCC - SCC/SCP Anforderungen (Zertifizierungssystem und Checkliste) IMS Gefährdungsbeurteilungen prozessorientierte Dokumentation LASI-Systemprüfung - Bundeslandspezifische Prüfungen - - GDA - Leitlinie Praktische Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagement-Systems - Systemaufbau - Compliance-Audit - Aufbauorganisation/Organigrammentwicklung - Pflichtenübertragung/Stellen- und Funktionsbeschreibungen - Prozessentwicklung und -navigation - Interne System-Audits - Schnittstelle zum integrierten Managementsystem (DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001) - Inhalt und Aufbau Managementhandbuch 3. Abschlussprüfung: Schriftlich: 45 Multiple-Choice-Aufgaben 2 UE (90 Minuten) *UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten ASM-Merkblatt Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Seite 8 von 8 Seiten
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