Die Einhaltung der Unfallverhütungs- & Arbeitssicherheitsvorschriften
|
|
- Catharina Junge
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Einhaltung der Unfallverhütungs- & Arbeitssicherheitsvorschriften Ulrich Hoffmann 1. Deregulierung im Arbeitsschutz mehr Verantwortung auf der Betriebsebene Die Betreiber von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) haben die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Anlage zu gewährleisten. Diese Aufgaben werden i. d. R. mit eigenem Personal, gegebenenfalls auch durch die Beauftragung von Fremdfirmen erfüllt. Mit der Anstellung von Personal hat der Betreiber auch die Arbeitgeberfunktion und ist damit verpflichtet die Arbeitsschutzvorschriften für die Beschäftigten einzuhalten. Die grundlegenden Arbeitgeberpflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (UVV GUV-V A1) festgeschrieben. Mit dem Arbeitsschutzgesetz hat 1996 ein tiefgreifender Änderungsprozess im Arbeitsschutzrecht eingesetzt Zentrales Ziel ist dabei die Deregulierung. Im Unterschied zur bisherigen Gesetzgebungspraxis hat das Arbeitsschutzgesetz statt eindeutiger rechtsverbindlicher Vorgaben allgemein formulierte Schutzziele festgelegt. Dies gibt den Betrieben die Möglichkeit, stärker als bisher, Arbeitsschutz-Maßnahmen auf ihre speziellen Belange abzustimmen. Konkrete Umsetzungsinhalte finden sich auf der Ebene der weniger verbindlichen technischen Regeln wieder. Die Kernforderung des Arbeitsschutzgesetzes ist in 3 formuliert, nämlich Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei die Eigenarten des Betriebes zu berücksichtigen. Diese Forderung ist an die Adresse des Arbeitgebers gerichtet, bei dem der Schwerpunkt der juristischen Verantwortung liegt. Um der Verantwortung gerecht zu werden, bietet es sich an, eine gerichtsfeste Arbeitsschutzorganisation zu schaffen. Diese Arbeitsschutzorganisation zeichnet sich bezüglich ihres Aufbaues durch eine klare Festlegung von Aufgaben und damit verbundenen Verantwortlichkeiten und die Einbeziehung zumindest der gesetzlich vorgeschriebenen Berater und Beauftragten aus. Abb.1: Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation 32
2 2. Die Gefährdungsbeurteilung Kernelement des modernen Arbeitsschutzes Zur Klärung der Frage, welche Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu ergreifen sind, hat der Gesetzgeber die Antwort gleich mit geliefert: In 5 ArbSchG wird zur Festlegung der Maßnahmen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen eingefordert. Dieses im allgemeinen Sprachgebrauch auch Gefährdungsbeurteilung genannte Instrument, ist präventiv angelegt. Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung bedingt eine gezielte und systematische Ermittlung der bestehenden Gefährdungen und Belastungen, die auf die Beschäftigten einwirken können. Die zentrale Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wiederholt sich in allen Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz und wird dabei auf die unterschiedlichsten Einflüsse, die am Arbeitsplatz auftreten können, angewendet: z. B. Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, biologische Faktoren usw. Auch in den Unfallverhütungsvorschriften wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nochmals aufgegriffen; zum einen als Forderung an den Unternehmer, zum anderen als Unterstützungsleistung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte. Generell ist die Gefährdungsbeurteilung als Erstbeurteilung an bestehenden oder neu einzurichtenden Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlässe, die eine Fortschreibung oder auch Überprüfung erforderlich machen: des Standes der Technik, gebaut werden, wird, onsausrüstungen, sowie fällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfungen zu dokumentieren. 3. Die Gefährdungsbeurteilung eine gute Möglichkeit zur Steuerung interner Prozesse Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert nicht nur die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und damit die Darstellung der für die Beschäftigten mit ihrer Tätigkeit Abb. 2: Die Gefährdungsbeurteilung Kernelement der Arbeitsschutzregelungen 33
3 vorhandenen Gefährdungen und Belastungen sowie adäquater und zeitgemäßer Präventionsmaßnahmen dieser Prozess wird kurz und knapp als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet sondern das Arbeitsschutzgesetz fordert generell auch die Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Organisation. Erfahrungsgemäß hängt es fast immer von der Organisation ab, ob Arbeitssysteme sicher und gesundheitsgerecht gestaltet werden. In vielen Einrichtungen, die, wie auch der Betrieb und die Überwachung von HRB, durch vielfältige unterschiedliche Tätigkeiten charakterisiert sind, stellt die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Verantwortlichen eine besondere Herausforderung dar. Dies dürfte auch ein wesentlicher Grund dafür sein, dass entsprechende Dokumentationen in vielen Betrieben nur in Ansätzen und damit auch unvollständig vorzufinden sind. Die von der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) favorisierte Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung stellt eine gute Möglichkeit zur Steuerung interner Prozesse dar. Danach ist die Gefährdungsbeurteilung Ausgangspunkt für und rensabläufen. Die Gefährdungsbeurteilung dient nicht der Dokumentation von Detailmängeln. Dies kann über andere Instrumente, z. B. Begehungsprotokolle, wesentlich besser erfolgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit nicht isoliert als Darstellung der im Betrieb relevanten Gefährdungen zu sehen sondern wird erst vollständig, wenn Verantwortlichkeiten festgelegt und Prozesse zur Umsetzung der Maßnahmen beschrieben sind und deren Umsetzung regelmäßig dokumentiert wird. Die entscheidende Arbeitsebene wird damit der einzelne Prozess, z. B. Unterweisung, Prüfungen usw., in den Mittelpunkt rückt die für die Umsetzung des jeweiligen Prozesses verantwortliche Person. Damit ist der Brückenschlag zwischen Gefährdungsbeurteilung und Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Organisation gelungen. Für den Unternehmer ergeben sich durch diese Vorgehensweise zahlreiche Vorteile: und deren Gefährdungen, Ablauf, Abb. 3: Software GefBU der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung 34
4 Um diesen zeitgemäßen Ansatz zur Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, hat die Unfallkasse Baden-Württemberg ausgehend von der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Information Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz (BGI/GUV-I 8700) die Handlungshilfe GefBU erstellt, mit der EDV-basiert aus den Betrieben heraus die Gefährdungsbeurteilung (GefBU) erstellt und dokumentiert werden kann. 4. Die Gefährdungsbeurteilung bei Betrieb und Überwachung von Hochwasserrückhaltebecken Die Gefährdungsbeurteilung als präventives Instrument greift bereits bei der Planung der Anlage. Schon in diesem Stadium sind die für die Beschäftigten zu erwartenden Gefährdungen und Belastungen zu berücksichtigen und die erforderlichen baulichen Maßnahmen zu ergreifen. Alles was jetzt schon beachtet wird kann, reduziert die Notwendigkeit von Improvisationen in der Zukunft. Damit sind die entscheidenden Grundlagen für einen sicheren Betrieb von HRB gelegt. Was den Betrieb des HRB betrifft, so ist hier nicht nur der Regelunterhalt zu berücksichtigen sondern alle zu erwartenden Tätigkeiten also auch die Nutzung im Hochwasserfall und die Inbetriebnahme (Probestau). Dabei dürfen die Rahmenbedingungen wie Witterung, Dunkelheit, schlechte Sicht, Schnee, Eis oder Zeitdruck nicht außer Acht gelassen werden. Abb. 4: Gefährdungsbeurteilung in Hochwasserrückhaltebecken 35
5 Beispiele für Teiltätigkeiten, die bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind: 5. Maßnahmen Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden die notwendigen Präventionsmaßnahmen herausgearbeitet. Bei der Festlegung der Maßnahmen ist nach dem Grundsatz Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen vorzugehen. Die erste Frage, die geklärt werden muss: Ist die Tätigkeit überhaupt erforderlich? Danach ist den technischen Lösungen Vorzug vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen zu geben. Bauliche / technische Maßnahmen Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Darstellung der Maßnahmen sein, die erforderlich sind, um Arbeitsplätze und Arbeitsmittel bereit zu stellen, die vorschriftenkonform ausgestattet und gestaltet sind. Hierbei geht es z. B. um sichere Zugänge zu Wartungsstellen, die Anbringung von Absturzsicherungen oder auch das Vorhandensein von Schutzabdeckungen an Maschinen und Geräten. Da nach Auffassung der UKBW die Gefährdungsbeurteilung aber nicht der Dokumentation von Detailmängeln dient, bieten sich hierfür andere Möglichkeiten an. Sehr gut eignen sich hierfür die Begehungsprotokolle der Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärzte. Eignung der Beschäftigten Um den richtigen Mitarbeiter am richtigen Platz zu beschäftigen, muss geprüft werden, wie gut er die fachlichen und persönlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes erfüllen kann. Eine ganz wesentliche persönliche Anforderung ist die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Um diese zu gewährleisten, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge sicher zu stellen. Der Arbeitgeber hat nach 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Folgende Einwirkungen können beim Betrieb von HRB arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen: Baumaschinen) geräte, Baumaschinen) Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraussetzung. Neben der körperlichen Eignung der Beschäftigten ist die fachliche Eignung wesentliche Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Anhand praktischer Beispiele sollen Arbeitsabläufe besprochen und eingeübt werden. Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden mit den Mitarbeitern erarbeitet und situationsgerechte Lösungen gesucht. Ferner ist es sinnvoll, das Verhalten zum Beispiel bei Betriebsstörungen oder Erste-Hilfe-Situationen zu üben. In 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass die Unterweisung bei Technologien durchzuführen ist. Unterstützung bei der Vorbereitung erhalten die Führungskräfte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie vom Betriebsarzt. Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln Der Arbeitgeber hat nach 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen zu ermitteln. Dabei kommen im Wesentlichen Prüfungen durch eine befähigte Person und/oder durch den Bediener in Betracht. Nach 10 Betriebssicherheitsverordnung sind Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Werkzeuge entsprechend den einschlägigen Vorschriften und Regeln von befähigten Personen zu prüfen. Prüfungen sind z. B. notwendig: fung von Winden), Unfälle oder Unwetter), lung, größeren Reparaturen ausgenommen sind regelmäßige Reparaturen und Instandsetzungen). Nach 11 Betriebssicherheitsverordnung sind die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen. Für die Aufzeichnung der Prüfergebnisse haben sich Prüfbücher bewährt. Bei der Prüfung durch den Bediener werden Maschinen, Geräte und Werkzeuge vor der Benutzung arbeitstäglich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft. 36
6 Festlegung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Durch technische und/oder organisatorische Präventionsmaßnahmen ist es nicht immer möglich alle Gefährdungen zu beseitigen bzw. Tätigkeiten auf ein Sicherheitsniveau zu bringen, bei dem Körperschäden vollständig ausgeschlossen werden können. In diesen Fällen kann die Verwendung von PSA durch die Beschäftigten erforderlich werden. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention hat der Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Für Arbeiten bei Betrieb und Überwachung von HRB können zum Beispiel folgende persönliche Schutzausrüstungen erforderlich sein: beit mit Motorsägen ( Schnittschutzkleidung ), Notfallmaßnahmen festlegen Nach 25 (1) Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Zum Erreichen dieses Schutzzieles ist es erforderlich, vor Beginn der Arbeiten an Hochwasserrückhaltebecken auch die Rettung eventuell Verletzter unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen zu organisieren. In der Praxis hat sich die Beschreibung der Rettungskette bewährt. Dabei sind v.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: Sachmittel, telefon). Dabei muss auch der Aspekt Alleinarbeit in die Festlegung der geeigneten Maßnahmen einfließen. Die Beschäftigten sind vor der Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung anzuhören. Außerdem hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönliche Schutzausrüstung sicherheitsgerecht benutzt wird. Abb. 5: Rettungskette 37
7 Abb. 6 : Grundvoraussetzung für eine gerichtsfeste Arbeitsschutzorganisation 6. Integration der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in die betrieblichen Abläufe Wie bereits dargestellt, fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht nur die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sondern generell auch die Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Organisation. Die Umsetzung dieser Forderung wird dann auf Akzeptanz stoßen, wenn die festgelegten Präventionsmaßnahmen in vorhandene und notwendige Verfahrensanweisungen im Betrieb eingebunden werden können. Für den Bereich der Hochwasserrückhaltebecken bieten sich hierzu u. a. die Betriebsvorschriften an. Eine weitere Möglichkeit, um Präventionsmaßnahmen für nicht regelmäßig anfallende Tätigkeiten festzulegen, ist ein schriftlicher Arbeitsauftrag. Erst wenn die Belange des Arbeitsschutzes sowohl in der Aufbau- als auch in der Ablauforganisation berücksichtigt sind, kann der Arbeitgeber von einer gerichtsfesten Arbeitsschutzorganisation ausgehen. 38
8 7. Literatur [1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) [2] Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention, UVV GUV-V A1 (Juli 2004) [3] Gefährdungs- und Belastungs-Katalog Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz ; BGI/GUV-I 8700 (Dezember 2009) [4] Regel Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten ; BGR/GUV-R 2102 (Oktober 2004 aktualisierte Fassung Juli 2010) [5] Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Dezember 2011) Anschrift des Verfassers Ulrich Hoffmann Unfallkasse Baden-Württemberg Abteilung Prävention Waldhornplatz 1, Karlsruhe ulrich.hoffmann@ukbw.de 39
Gefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrDie Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt der Organisation des Arbeitsschutzes
Neue Handlungshilfen der UKBW Die als Ausgangspunkt der Organisation des Arbeitsschutzes Deregulierung im Arbeitsschutz mehr Eigenverantwortung auf der Betriebsebene Die grundlegenden Arbeitgeberpflichten
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrGefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrDie Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrTeil I Grundlagen rt a ttg tu r, S e m m a lh h o. K W
Teil I Grundlagen 1 Historie Die historische Entwicklung [1], [2], [3] des Arbeitsschutzes in Deutschland ist eng mit dem Aufbau der industriellen Strukturen ab dem Anfang des 19. Jahrhunderts verbunden.
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrGesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrDIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus
DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz
MehrSafetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.
Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,
MehrIntegriertes Arbeitsschutzmanagement
Integriertes Arbeitsschutzmanagement Magdeburg, 30. September 2014 Ulrike Redmann Inhalt: ein Blick auf den betrieblichen Arbeitsschutz Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Organisation des
MehrDie Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrGefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrWarum das Ganze? Warum das Ganze? Einleitung. Gefährdungsbeurteilung. Fragen. Grundlagen
Einleitung Warum das Ganze? Feuerwehrleute: Gefahren für Gesundheit und Leben Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz: (Ober)Bürgermeister Bestmöglicher Schutz vor Gefahren Welche Maßnahmen
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrRollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz
Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer
MehrHandlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -
Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe,
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrHerzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?
Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen
Mehr- herzlich Willkommen -
Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
Mehr1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz
Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung systematisch umsetzen - Arbeitsgestaltung auf dem Weg zur Guten Arbeit! Arbeitsschutzorganisation * Beteiligung der Beschäftigten
MehrBetriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrGesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent
Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg
Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen Regierungspräsidium ASA Fachkraft für Arbeitssicherheit (B.A.D.) Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ASA Betriebsarzt (B.A.D.) Schulträger
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Prüfsteine zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung praktische Vorgehensweise
Prüfsteine zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung praktische Vorgehensweise Gefährdungsbeurteilung eine Geheimwissenschaft? Es existiert eine virtuelle Skala, die quasi jeder Mensch besitzt, auf welcher
MehrAufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat
Mehr1 Sinn, Zweck und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der kontinuierlichen Arbeitsschutzarbeit
GR 230: Maschinelle Hohlglasherstellung, Anhang 1 - Leitfaden... 1 von 16 22.03.2014 09:23 Anhang 1 Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung Inhalt 1. 2. 3. 4. Sinn, Zweck und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung
MehrArbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen
35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft
MehrGefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen
Gefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen Fachtagung Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaik-Anlagen auf Dächern Thomas Graf Stuttgart-Vaihingen, den 25.02.2010 Was erwartet Sie heute?
MehrArbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben
Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Guido Fiedeler, Leiter des Fachbereiches BetrSichV Stand: Mai 2015 WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com
MehrErfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig
Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Subjektive Gesundheit von pädagogischen Fachkräften (STEGE-Daten) Dunkle Farbe: eigene Diagnose
MehrÜberprüfung der Gefährdungsbeurteilung Inhalte und Umsetzung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Inhalte und Umsetzung der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Dresden, 17./18. September 2015 Gliederung GDA-LL Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
Mehr1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich
MehrVerbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
GDA-Arbeitsprogramm ORGA Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Geschichtliche Entwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems Staatlicher
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrIII. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden
III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der
MehrHierdurch werden die Gefährdung von Mitarbeitern und Umweltbelastungen minimiert. Revisionsstand: 4 Erstellt: Gabriele Dietz Freigegeben: Ralf Plumpe
1. Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt die wesentlichen Abläufe in dem Bereich Arbeitssicherheit in den teilnehmenden Betrieben der QM-Matrix-Zertifizierung. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes
MehrBAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen
SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrArbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften
Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften VTG Baden-Württemberg VTG-Fachtagung Hailtingen am Bussen, 07.03.2017 Referent: Thomas Heim-Rueff Arbeitssicherheit für Teilnehmergemeinschaften Agenda Einführung
MehrBetreiberverantwortung
Betreiberverantwortung in Versammlungsstätten Ralf Stroetmann Betreiberverantwortung Themen: Wer ist Betreiber? Beteiligte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz Betreiberpflichten
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrArbeitsschutz und Mitbestimmung
RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen
MehrFortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung,
Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung, UNA-F Stand: 20.11.2014 Umsetzung der alternativen Betreuung (1) UNA2P (2-Tagesseminar) Information und Motivation Ausbildung Fortbildung
MehrGanzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit
Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift
MehrEvaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Evaluation der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Iris Eberth - Referat 36 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrAbgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1
Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1 Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
MehrAbschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Laut Bundesregierung entsprechen diese Maßnahmen im Allgemeinen den»üblichen Schutzmaßnahmen«; es kann aber danach auch notwendig sein, sie dem speziellen Kreis»anderer Personen«anzupassen (vgl. ebd.).
MehrHerzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Vortrag Gewerbeaufsicht aktuell am 12.November 2014, Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS, Lars Hansen 1 Arbeitsschutzmanagement auf
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
MehrRechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste
MehrDie Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung
Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB 08.05.2012 / Stand 24.07.2012) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 16.08.2012 Die Grundlage GDA-Leitlinienpapier vom 31. August
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrÜbersicht. Gefährdungsbeurteilung
Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrTelearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten
Mehrvom Mai 2017
Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung im Betrieb Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung Erkennen und richtiges Verstehen mit pro Betriebsratswissen e.v. vom 10. 12. Mai 2017
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach am 08./09. März 2017, Landesverband Südwest der DGUV elisa.feldmann@psychologie.uni-heidelberg.de 06221 547319 www.ao.uni-hd.de
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrPsychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen
Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen David Beck Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Herausforderung und Anforderungen für betriebliche Akteure Reutlingen, 15. Juli 2015 1 Klarstellung
Mehr