Gastwissenschaftler und internationale Doktoranden Informationen für gastgebende Institute und Lehrstühle

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1 Gastwissenschaftler und internationale Doktoranden Informationen für gastgebende Institute und Lehrstühle

2 Die gute fachliche und außerfachliche Betreuung internationaler Wissenschaftler und Doktoranden ist von zentraler Bedeutung für eine Attraktivitätssteigerung des Wissenschaftsstandortes Lüneburg und damit für die Internationalisierung der Hochschule. Professoren und Assistenten, wie auch Sekretariate der Institute, an denen internationale Doktoranden, Post-Doktoranden und Wissenschaftler tätig sind, müssen sich insbesondere in der Vorbereitungs- und der Startphase intensiv um die neuen Mitarbeiter kümmern. Anliegen des International Office der Leuphana Universität ist es, hierbei zu beraten und zu unterstützen. In der vorliegenden Broschüre sollen den gastgebenden Instituten Informationen zu wichtigen Themen in der außerfachlichen Betreuung an die Hand gegeben werden. Für weitere ständig aktualisierte Informationen empfiehlt es sich, die Webseiten des International Offices zu besuchen. Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des International Office zur Verfügung. Wir wiederum sind Ihnen für Anregungen und die Mitteilung von wichtigen Erfahrungen dankbar. Ihr International Office

3 Inhaltsverzeichnis Planung und Voraussetzung für einen Lehr- oder Forschungsaufenthalt Finanzierungsmöglichkeiten... 4 Individualstipendien... 4 Finanzierung über Partnerschaftsprogramme... 4 Finanzierung über Förderprogramme der Leuphana Universität... 4 Finanzierung über Beauftragung / Beschäftigung an der Universität... 5 Formale Voraussetzungen für die Promotion und Einschreibung als Doktorand... 5 Zeitliche Planung... 6 Konkrete Vorbereitung Einladungsschreiben... 7 Forscherrichtlinie... 7 Einreisevisum... 8 Versicherung... 9 Krankenversicherung... 9 Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Kontakt International Office & Serviceangebote Wohnungsvermittlung Nach Anreise Anmeldung und Aufenthaltstitel Eröffnung eines Bankkontos Sprachkurse Aufenthalt mit Familie Auto und Führerschein Rundfunk- und Fernsehgebühren Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet

4 PLANUNG UND VORAUSSETZUNG FÜR EINEN LEHR- ODER FORSCHUNGSAUFENTHALT Finanzierungsmöglichkeiten Zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss die Finanzierung während des Aufenthalts an der Leuphana Universität rechtzeitig geklärt werden. Abhängig von der Tätigkeit sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denkbar: Finanzierung über ein Stipendium, Finanzierung über eine Beauftragung/Beschäftigung an der Universität, Selbstfinanzierung. Individualstipendien Stipendiendatenbanken unterhalten unter anderem der DAAD ( und das Bundesministerium für Bildung Forschung ( Die Alexander-von-Humboldt-Stiftung publiziert auf ihrer Webseite verschiedene Stipendienmöglichkeiten: Gleiches gilt für das Mobilitätsportal der Alexander-von- Humboldt-Stiftung EURAXESS: Natürlich empfiehlt es sich außerdem die Fördermöglichkeiten der Leuphana Universität zu beachten: Finanzierung über Partnerschaftsprogramme Verschiedene Programme, die in erster Linie der Netzwerkbildung dienen, sehen unter anderem Förderlinien zur Entwicklung von Humanressourcen, Qualifizierung von Lehrkräften, Förderung von meist kürzeren Forschungsaufenthalten etc. vor. Beispiele für solche Programme sind das DAAD-BMZ-Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern, DAAD-Programme des projektbezogenen Personenaustausches (PPP) oder diverse EU-Programme wie Alfa oder Tempus. Die Einzelheiten der Fördermöglichkeiten sind hierbei durch das Programm vorgegeben. Finanzierung über Förderprogramme der Leuphana Universität Programm Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Aus Mitteln des MWK für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland können niedersächsische Hochschulangehörige eine Teilfinanzierung der Aufenthaltskosten von ausländischen Gästen beantragen. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Anbahnung und Durchführung wissenschaftlicher Kooperationsvorhaben in Forschung und Lehre mit dem Ziel der Nachhaltigkeit Austausch grundlegender wissenschaftlicher und anwendungsorientierter Erkenntnisse Begründung und Pflege von Partnerschaften auf Hochschul- oder Fachbereichsebene Geographische Förderschwerpunkte sind Mittel- und Osteuropa, Entwicklungsländer sowie China. Beantragt werden kann ein Zuschuss von 50 % zu den Aufenthaltskosten des ausländischen Gastes. 4

5 Leuphana International Lectures Mit den aus Studiengebühren finanzierten Leuphana International Lectures werden Kurzaufenthalte von ausländischen Gastdozenten zu Vortrags- und/oder Lehrtätigkeiten an der Leuphana Universität gefördert. Die Dauer des Aufenthaltes soll eine Woche (5 Tage) nicht überschreiten. Bei den Lehrtätigkeiten kann es sich um Vorträge, Blockseminare oder Workshops handeln. Ziel ist, durch Lehrtätigkeiten ausländischer Gastdozenten das internationale Profil der Leuphana Universität zu schärfen und die internationale Dimension in der Lehre des College und der Graduate School zu stärken. Zugleich wirken die Gastdozenten als Multiplikatoren für den Ausbau und die Pflege der internationalen Beziehungen unserer Universität und ermöglichen den Studierenden eine interkulturelle Lernerfahrung. Förderbedingungen und weiterführende Hinweise werden auf den Webseiten des International Office gegeben. Finanzierung über Beauftragung / Beschäftigung an der Universität Leuphana Gastdozenturen Mit den Leuphana Gastdozenturen werden längerfristige Aufenthalte ausländischer Wissenschaftler zu Lehrtätigkeiten an der Leuphana Universität gefördert. Ziel ist es, das internationale Profil der Leuphana Universität zu schärfen und das Lehrangebot im College und an der Graduate School unter fachlichen, methodischen und fremdsprachlichen Aspekten zu erweitern. Zugleich leisten die Gastdozenten einen wichtigen Beitrag als Multiplikatoren für den Ausbau und die Pflege der internationalen Beziehungen unserer Universität und für die Motivation ausländischer Studierender zu einem Studium in Lüneburg. Förderbedingungen und weiterführende Hinweise werden auf den Webseiten des International Office gegeben. Arbeitsvertrag Ausländische Doktoranden und Post-Docs können selbstverständlich auch als wissenschaftliche Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt werden. Hier ist zu beachten, dass der Stellenanwärter einen dem deutschen Diplom äquivalenten Hochschulabschluss benötigt. Bei der Einstellung sollte kalkuliert werden, für welchen Zeitraum und mit welchem Stundenanteil und Verdienst der Bewerber eingestellt werden kann. Zu beachten ist in diesem Fall, dass die Wissenschaftler vor Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung beantragen müssen. Formale Voraussetzungen für die Promotion und Einschreibung als Doktorand Bewerber für das teilstrukturierte Promotionsstudium müssen einen Master-Grad (oder einen gleichwertigen Abschluss) einer international anerkannten Universität erworben haben. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt ( Die Graduate School überprüft außerdem die Eignung durch einen qualifizierten Studienabschluss. Dies setzt 5

6 voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens Grade A oder B der ECTS-Notenskala oder, wenn der ECTS-Grade nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen wird, mit gehobenem Prädikat abgeschlossen wurde. Bewerber müssen außerdem nachweisen, dass sie in den Bereichen Wissenschaftsmethoden, Forschungsmethoden oder Wissenschaftspraxis & Wissenschaftsethik Studienleistungen aus dem vorangegangenen Studium im Umfang von mindestens 15 Credit Points erworben haben. Daneben muss ein Nachweis über Englisch- Kenntnisse erbracht werden. Alle Dokumente, die der Bewerbung beizufügen sind, müssen in amtlich beglaubigter Form entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden (bzw. deren Übersetzung). Die Bewerber können diese Unterlagen persönlich im Immatrikulationsservice der Leuphana Universität einreichen oder per Post an die folgende Adresse senden: Immatrikulationsservice Tobias Fischer C tobias.fischer@uni.leuphana.de Klärung der Finanzierung Beantragung eines Einreisevisums ggf. Bewerbung für ein Promotionsstudium weitere Vorbereitungen (z.b. Wohnungssuche) Wenn die Promotionsvoraussetzungen formal erfüllt sind, erhält der Doktorand darüber eine schriftliche Bestätigung vom Immatrikulationsservice. Zeitliche Planung Ein Lehr- oder Forschungsaufenthalt muss in jedem Fall frühzeitig geplant werden. Eine oft beträchtliche Vorlaufzeit ist einzukalkulieren für: 6

7 KONKRETE VORBEREITUNGEN Einladungsschreiben Sobald sich das Arbeits- bzw. Forschungsvorhaben konkretisiert hat, muss seitens des gastgebenden Instituts eine schriftliche Betreuungszusage erteilt und/oder eine Einladung ausgesprochen werden. Diese wird vom Bewerber benötigt, um ein Visum zu beantragen sich für ein Stipendium zu bewerben einen Antrag auf Beurlaubung beim heimatlichen Arbeitgeber zu stellen. Auf die Formulierung des Einladungsschreibens sollte einige Sorgfalt verwandt werden, da es ein wichtiges Dokument ist, auf das sich Bewerber, Stipendiengeber, Ausländerbehörde etc. beziehen und das sie bei etwaigen Problemen heranziehen werden. Folgende Punkte müssen im Einladungsschreiben enthalten sein: Zweck der Einladung, z.b.: Durchführung einer Forschungsarbeit/Mitarbeit an einem Forschungsprojekt oder Promotion im Rahmen eines Forschungsprojektes Beginn des Aufenthaltes, wobei auf eine präzise Zeitangabe und realistische Planung geachtet werden muss (z.b. muss bedacht werden, dass die Beantragung eines Visums durchaus 8 Wochen und, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen, auch länger dauern kann). Angaben zur voraussichtlichen Dauer des Forschungsprojektes, der Weiterbildung oder der Promotion. Angaben zur Finanzierung: Soll der Gastwissenschaftler eingestellt werden, müssen Angaben zu Dauer und Umfang der Beschäftigung sowie zum ungefähren Nettogehalt gemacht werden. Wenn der Gastwissenschaftler bereits eine Stipendienzusage vorweisen kann, sollte dies im Einladungsschreiben vermerkt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Forschungsaufenthalt selbst finanziert wird. Angaben zur Versicherung: Dieser Punkt ist unbedingt anzusprechen, wenn der Gastwissenschaftler den Aufenthalt an der Leuphana Universität Lüneburg aus eigenen Mitteln, durch ein Stipendium der Heimatregierung oder einer anderen Institution seines Heimatlandes finanziert. In der Einladung muss klar zum Ausdruck kommen, dass eine in Deutschland gültige Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden muss. Deutsche Stipendienorganisationen tragen in der Regel dafür Sorge, dass ihre Stipendiaten gut versichert sind. Im Fall der Einstellung als Mitarbeiter ist die Versicherungsfrage (bis auf die Haftpflichtversicherung und die private Unfallversicherung) eindeutig geklärt. Forscherrichtlinie Dient der Aufenthalt in Deutschland ausschließlich Forschungszwecken, können Gastwissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern eine Aufenthaltserlaubnis (Einreisevisum und Aufenthaltstitel) zum Zweck der Forschung ( 20 Absatz 1, Aufenthaltsgesetz) beantragen. Die Leuphana Universität ist aus diesem Grund seit 2010 als Forschungseinrichtung anerkannt. 7

8 Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 20 ist der Abschluss einer wirksamen Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens zwischen Forscher und Forschungseinrichtung. Sie ersetzt das Einladungsschreiben. Eine Musteraufnahmevereinbarung ist zu finden unter: Einreisevisum Grundsätzlich benötigen alle Doktoranden und Wissenschaftler ein Einreisevisum für Deutschland, für das wie bereits oben ausgeführt ein Einladungsschreiben seitens des Institutes benötigt wird. Es bestehen folgende Ausnahmen: Kein Visum benötigen Angehörige der EU und EF- TA3-Staaten. Für diese besteht nach der Einreise lediglich die Meldepflicht (Registrierung beim Einwohnermeldeamt). Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der lokalen Ausländerbehörde einholen. Alle anderen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Hierzu sollten sie sich möglichst frühzeitig an die zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Konsulat im jeweiligen Heimatland wenden. Seitens des Gastgebers kann Unterstützung gegeben werden, indem im Einladungsschreiben möglichst präzise Angaben zum Aufenthaltszweck (z.b. Promotion, Aufenthalt als Post- Doc, wissenschaftliche Weiterbildung), zur geplanten 8 Aufenthaltsdauer und zur Finanzierung des Aufenthaltes gemacht werden. Seitens des Institutes oder Lehrstuhls kann der Antrag weiterhin unterstützt werden, indem eine Kopie des Einladungsschreibens über das International Office an die Ausländerbehörde der Stadt Lüneburg geschickt wird, sobald die eingeladene Person ihr Kommen bestätigt hat. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung benachrichtigt nämlich im Zuge der Bearbeitung des Visumsantrages die lokale Ausländerbehörde, die dann die Möglichkeit hat, den Antrag abzulehnen, Bedenken gegen die Erteilung des Visums zu äußern, weitere Informationen anzufordern oder dem Antrag zuzustimmen. Zeitraubende Nachfragen der Ausländerbehörde bei der deutschen Auslandsvertretung lassen sich vermeiden, indem diese von Anfang an über die Einladung eines Doktoranden oder Wissenschaftlers informiert wird. Vom Erhalt des Einladungsschreibens bis zur Erteilung des Visums sollte durchaus mit einem Zeitraum von drei Monaten gerechnet werden. Eine zügigere Erledigung würde voraussetzen, dass der Antragsteller zeitnah einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung erhält und dass alle erforderlichen Unterlagen bei der ersten Vorsprache komplett vorgelegt werden. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Doktoranden und Wissenschaftler auf keinen Fall mit einem (leichter und schneller zu erhaltenden) Touristenvisum einreisen sollten, da dieses von den Behörden innerhalb Deutschlands nicht in die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wird. Für Einreise- und Visaangelegenheiten ist die Ausländerbehörde der Stadt Lüneburg zuständig. Eine direkte Kontaktaufnahme sollte vorab mit dem International Office abgestimmt werden.

9 Versicherung Es ist wichtig, dass seitens der Institute und Lehrstühle darauf geachtet wird, dass die internationalen Doktoranden und Wissenschaftler ausreichend versichert sind. Auf die Notwendigkeit des Abschlusses einer Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie (falls nicht Studierendenstatus oder Beschäftigung angestrebt wird) einer Unfallversicherung sollte so früh wie möglich hingewiesen werden. Angesichts der enorm hohen Kosten, die durch Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte entstehen können, und auch angesichts der Tatsache, dass bei der Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung ein entsprechender Nachweis vorzulegen ist, ist der Abschluss einer Krankenversicherung unumgänglich. Krankenversicherung Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem verpflichtet, für sich selbst und ihre minderjährigen Kindern eine Krankenversicherung abzuschließen. Wissenschaftler aus einem Land der EU sollten ggf. klären, ob sie ihre im Heimatland bestehende Versicherung mitbringen können. Alle damit zusammenhängenden Modalitäten sollten vorab geklärt werden. Nach SGB 5 müssen sich alle Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt unter der Pflichtversicherungsgrenze (ca ) liegt und weitere Personengruppen in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Auch Studierende bis zum 30. Lebensjahr, die ordentlich an einer deutschen Hochschule für einen grundständigen Studiengang mit Abschluss eingeschrieben sind und sich im 1. bis 14. Fachsemester befinden, können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Nicht-versicherungspflichtige Personen können auch eine private Krankenversicherung abschließen. Aus Gründen der leichteren Abwicklung empfiehlt sich der Abschluss bei einer deutschen oder europäischen Versicherungsgesellschaft. Der Abschluss der Versicherung kann in der Regel nach Ankunft in Lüneburg erfolgen. Für die Reise und die erste Zeit des Aufenthaltes in Deutschland wird der Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen einige Punkte beachtet werden: Die Versicherung muss, wenn nicht vor der Einreise, so doch unverzüglich nach der Einreise abgeschlossen werden (innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Einreise). Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Einzahlung der ersten Prämie. Vor Inanspruchnahme von Leistungen ist die Aufnahmebestätigung der Versicherung abzuwarten. Die Prämien sind nach Alter gestaffelt. Die meisten Versicherungen nehmen nur Personen bis zum Alter von 70 Jahren auf. Für Frauen sind die Prämien fast immer erheblich höher als für Männer. Einschränkungen der Versicherungsleistungen beziehen sich im Allgemeinen auf die folgenden Punkte: Zahnersatz, Brillen, Psychotherapie, Schwangerschaft. Bei einigen Versicherungen bestehen bezüglich mancher Behandlungen Wartezeiten. Die Behandlung von Vorerkrankungen ist meistens ausgeschlossen. Mittlerweile bieten einige Versicherungen auch Informationen in englischer und eventuell weiteren Sprachen an. 9

10 Die Versicherungsstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bietet für ausländische Stipendiaten des DAAD sowie nationaler und internationaler Partnerorganisationen (u. a. DFG, Stiftungen, Deutsch-Französische Hochschule) im Rahmen eines Gruppenvertrages eine kombinierte Kranken-, Unfallund Privathaftpflichtversicherung an. Detaillierte Informationen zu den Konditionen und Tarifen sowie Listen der Partnerinstitutionen und Anmeldeformulare sind auf der Homepage des DAAD zu finden: Infos für Ausländer Service Versicherungsstelle des DAAD , -505 (vormittags) Haftpflichtversicherung Neben der Krankenversicherung ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sie leistet Schadensersatz, wenn der Doktorand oder Wissenschaftler beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht hat. Kontakt International Office & Serviceangebote Sobald die Rahmenbedingungen des Forschungsprojektes geklärt sind, sollte seitens des Instituts oder des Lehrstuhls eine Meldung an das International Office erfolgen. Dazu ist auf der Webseite des International Office unter dem Punkt Gastwissenschaftler ein Kontaktformular zu finden. Nach Eingang des Kontaktformulars wird an die Gastwissenschaftler ein Begrüßungsschreiben in deutscher und englischer Sprache versandt, in dem Informationen, Serviceangebote, Links und Ansprechpartner genannt werden. International Office Janna Rodi C 4.16b janna.rodi@uni.leuphana.de Das International Office beantwortet Fragen zu folgenden Themen: Unfallversicherung Ist der Doktorand oder Wissenschaftler als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt oder als Promotionsstudent eingeschrieben, besteht im Rahmen des Studiums bzw. der Forschungsarbeit Versicherungsschutz über die Universität. Ein solcher Unfall muss umgehend beim Personalservice gemeldet werden. Hilfestellung bei der Beantragung des Visums Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen Versicherungsfragen, eventuelle Steuerfragen Stipendiatenangelegenheiten Wohnungsvermittlung (bei vorhandener Kapazität) 10

11 Wohnungsvermittlung Eine geeignete Wohnung zu finden ist gerade in Städten mit einem hohen Studentenanteil, wie z.b. Lüneburg, nicht einfach. Die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt übersteigt häufig das Angebot, insbesondere für möblierte Wohnungen, die nur für einen befristeten Zeitraum angemietet werden sollen. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern. Zu beachten ist, dass die Leuphana Universität derzeit über kein eigenes Gästehaus verfügt. Housing Service Anika Kraft Der dem International Office angegliederte Housing Service vermittelt internationalen Gaststudierenden und Gastwissenschaftlern auf Anfrage eine möblierte Unterkunft in Lüneburg. Für diesen Service wird eine einmalige Gebühr erhoben. Wenn Gastwissenschaftler die Vermittlung einer Unterkunft wünschen, sollten sie ihre Anfrage möglichst nicht später als drei Monate vor Ihrer geplanten Ankunft in Lüneburg stellen. Nach Ausfüllen des Formulars, das auf der Webseite des International Office bereitsteht, wird der Housing Service sich bemühen eine Wohnung zu finden, die den Vorstellungen und Wünschen des Gastwissenschaftlers entspricht. Über den Eingang der Anfrage erhält der Wissenschaftler eine Bestätigung mit der Bitte um Überweisung der Servicegebühr. Erst nach Eingang der Servicegebühr kann der Housing Service tätig werden. Aufgrund des begrenzten Angebots können Wünsche nicht in jedem Fall berücksichtigt werden und unter Umständen müssen Zwischenlösungen gefunden werden, wie z.b. ein Hotel oder eine Pension. Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung von Wohnraum kann das International Office leider nicht geben. 11

12 NACH ANREISE Anmeldung und Aufenthaltstitel In Deutschland besteht für In- und Ausländer Meldepflicht. Daher müssen sich alle Doktoranden und Wissenschaftler innerhalb einer Woche nach Einreise beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes anmelden. Beim Einwohnermeldeamt wird die aktuelle Adresse registriert. Hierzu wird ein Meldevordruck ausgefüllt, welcher zusammen mit dem Pass vorgelegt werden muss. Bürgeramt Lüneburg Einwohnermeldeamt, EG Bardowicker Straße 23 D Lüneburg Sobald die Aufenthaltsdauer drei Monate übersteigt, müssen sich Studierende und Wissenschaftler außerdem in der Ausländerbehörde anmelden. Folgende Unterlagen müssen in der Ausländerbehörde vorgelegt werden: Reisepass mit gültigem Visum Aktuelles Passfoto (gemäß den Anforderungen der Passfoto-Mustertafel der Bundesdruckerei ger/buerger_persdok/persdok_epassmstr.html Nachweis des Studiums bzw. des Forschungs-/ Arbeitsaufenthalts an der Leuphana Universität (z.b. Immatrikulationsbestätigung, Betreuungszusage eines Hochschullehrers, Arbeitsvertrag, Beauftragung) Stipendienbescheinigung, bzw. ein Finanzierungsnachweis über ein Einkommen von mindestens 585 Euro monatlich (entfällt bei einem Arbeitsverhältnis) Nachweis über die Krankenversicherung Staatsangehörige aus der EU erhalten nach erfolgreicher Registrierung in der Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen automatisch eine Freizügigkeitsbescheinigung. Doktoranden und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern erhalten einen Aufenthaltstitel. Der Antrag auf Umwandlung des Einreisevisums in einen Aufenthaltstitel sollte mindestens zwei Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird für internationale Studierende und Wissenschaftler an den Aufenthaltszweck (Studium, Promotion oder Forschungsaufenthalt) gebunden und ist immer zeitlich befristet. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis kann bis zu zwei Jahre betragen. Sie kann in der Regel verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch weiterhin besteht. Bei einer Verlängerung wird diese Voraussetzung überprüft. Hierzu muss eine Bescheinigung der Hochschule (z. B. Betreuungsbestätigung, Verlängerung des Forschungsprojektes) vorgelegt werden. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden Gebühren erhoben. Bürgeramt Lüneburg Ausländerbehörde, 1. OG Bardowicker Straße 23 D Lüneburg 12

13 Das International Office ist bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt sowie in der Ausländerbehörde gerne behilflich. Eröffnung eines Bankkontos Die Einrichtung eines Kontos bei einer Bank oder Sparkasse ist (fast) unumgänglich. Für Doktoranden oder Gastwissenschaftler, die einen Arbeitsvertrag an der Leuphana Universität erhalten, ist ein deutsches Konto verpflichtend. Gastwissenschaftler sollten darauf hingewiesen werden, dass die Kontoführungsgebühren der einzelnen Banken und Sparkassen recht unterschiedlich sein können. Für die Eröffnung eines Bankkontos wird neben dem gültigen Pass in der Regel auch die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes benötigt. Sprachkurse Auch wenn Englisch als Arbeitssprache mit dem Doktoranden oder Wissenschaftler vereinbart wurde und die Zeit außerhalb des Instituts oder der Bibliothek knapp bemessen ist, sollte eine Verbesserung der Deutschkenntnisse immer angestrebt werden sei es, um das Alltagsleben zu erleichtern und die Integration zu verbessern, oder auch um ein für die wissenschaftliche Arbeit angemessenes Sprachniveau zu erreichen. Das Fremdsprachenzentrum bietet regelmäßig Sprachkurse auf verschiedenen Niveaus an, die sich vor allem an Studierende richten, aber auch von Doktoranden und Wissenschaftlern besucht werden können. Bei Interesse sollte Kontakt mit dem Koordinator für Deutsch als Fremdsprache aufgenommen werden: Fremdsprachenzentrum Reinhard Werner Aufenthalt mit Familie Wenn Gastwissenschaftler mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern. Kindergarten, Kindertagesstätten, Krippen Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. In den Kindergarten gehen die Kinder in der Regel nur vormittags von etwa 8-12 Uhr. Wenn Ganztagsbetreuung gewünscht ist, muss ein Tagesstättenplatz beantragt werden. Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippenbetreuung. Bei allen Formen der Kinderbetreuung muss teilweise mit Wartezeiten gerechnet werden. Das Frauen- und Gleichstellungsbüro steht für eine Beratung zum Thema Kinderbetreuung gerne zur Verfügung. Frauen- und Gleichstellungsbüro Kathrin van Riesen C gleichstellung@uni.leuphana.de Schulen Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privat- 13

14 schulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenige. Die Niedersächsische Landesschulbehörde informiert über die Schulsituation und stellt Kontakte zu den Schulen her. Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Niedersächsische Landesschulbehörde Auf der Hude 2 D Lüneburg poststelle-lg@nlschb.niedersachsen.de Auto und Führerschein Rundfunk- und Fernsehgebühren Auch ausländische Doktoranden und Gastwissenschaftler sind verpflichtet Rundfunk- und Fernsehgebühren zu zahlen, wenn sie entsprechende Geräte besitzen. Die Gebühren sind an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten zu zahlen. Weitere Informationen unter Personen mit geringem Einkommen können bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen. Die Stadt prüft dazu die Einkommensverhältnisse, d.h. eine detaillierte Erklärung über Einnahmen und monatliche Fixkosten ist vorzulegen. Formulare sind im Bürgeramt erhältlich. Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union können ihren Führerschein während des Aufenthaltes in Deutschland benutzen. Ebenso sind im Heimatland ausgestellte internationale Führerscheine gültig. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können ihren Führerschein ab Meldung eines Wohnsitzes in Deutschland nur noch 6 Monate benutzen. Rechtzeitig vor Ablauf dieser sechsmonatigen Frist muss die Ausstellung eines deutschen Führerscheins beantragt werden. Auskunft erhält man beim Straßenverkehrsamt. Führerscheinstelle Lüneburg Am Springintgut 3 D Lüneburg buergerservice@landkreis.lueneburg.de

15 IMPRESSUM Impressum Herausgegeben: Leuphana Universität Lüneburg International Office Redaktion: Produktion: Sabine Busse Janna Rodi Carola Meyer-Pellenwessel Campus Copy Lüneburg, Mai

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