Soziale Sicherung I. Sommersemester Vorlesung

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1 Soziale Sicherung I Sommersemester Vorlesung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de 1

2 Gliederung 6. Alterssicherung 6.1 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten und Überblick über die Alterssicherung in Deutschland 6.2 Theorie der Alterssicherung 6.3 Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland 6.4 Reformbedarf, Reformoptionen Literatur: zu 6.1: Bäcker et al., Kap. VIII. 4. zu 6.2.: Breyer/ Buchholz, Kap. 5.3 zu 6.3.: Bäcker et al. (2000): Kap. VIII 5.; BMAS (2006): Übersicht über das Sozialrecht. Kap. 6; Breyer/ Buchholz Kap. 5.2 zu 6.4: Bäcker et al. (2000): Kap. VIII u.a. 2

3 3 Säulen-System: Alterssicherung in Deutschland: Überblick 1. Säule: Regelsysteme a) Gesetzliche Rentenversicherung Arbeiterrentenversicherung (ARV) Angestelltenversicherung (AnV) Knappschaftliche Rentenversicherung (KnRV) rund 78% der im Sozialbudget erfassten Gesamtleistungen der Alterssicherung b) Beamtenversorgung (BV) c) Alterssicherungssysteme für Selbstständige und Freiberufliche 3

4 2. Säule: Zusatzsysteme Alterssicherung in Deutschland: Überblick - Betriebliche Altersversorgung für ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst für ArbeiterInnen und Angestellte 3. Säule: private Altersvorsorge 4

5 Alterssicherung in Deutschland: Überblick 5

6 Gesetzliche Rentenversicherung Allgemeines ursprunglich eingeführt: 1889 seit 1957: Umstellung von KV auf UV, dynamisiert Anpassung an Löhne und Gehälter Ziel: Lebensstandardsicherung (Lohnersatzfunktion) Finanzierung: Umlageverfahren (plus staatliche Zuschüsse), benefit defined Familienmitglieder (EhepartnerIn, Kinder) sind mitversichert Hinterbliebenenversicherung grundsätzliche Kennzeichen: Lohnzentrierung, Ehezentrierung 6

7 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht im Grundsatz: alle abhängig beschäftigten ArbeiterInnen und Angestellte arbeitnehmerähnliche Selbstständige ( Scheinselbstständige ) bestimmte Gruppen von Selbstständigen Wehr- und Zivildienstleistende EmpfängerInnen von Lohnersatzleistungen der Bundesanstalt für Arbeit, von Vorruhestandsgeld und von Arbeitslosengeld II Personen, bei denen Kindererziehungszeiten, oder Pflege von Pflegebedürftigen berücksichtigt werden Ausgenommen sind: Selbstständige (bis auf die genannten Ausnahmen), ausschließlich geringfügig Beschäftigte Beamte 7

8 a) Versichertenrenten Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen Regelaltersrente Rente für langjährig Versicherte (bei 35 Versicherungsjahren) Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit Altersrente für Schwerbehinderte Erwerbsunfähigkeitsrenten b) Hinterbliebenenrenten c) Zuschüsse an die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner d) Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen 8

9 9

10 Regelaltersrente Gesetzliche Rentenversicherung Altersrenten: Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen ab 65 Jahre, 5 Jahre Wartezeit (Wartezeit=Mindestversicherungszeit) Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahre, 35 Jahre Wartezeit Altersrente für Frauen ab 60 Jahre, nach dem 40. Lebensjahr 10 Jahre Pflichbeitragszeiten und 15 Jahre Wartezeit Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige: ab 60 Jahre, 35 Jahre Wartezeit 10

11 Gesetzliche Rentenversicherung Altersrenten: Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit ab 60 Jahre, 15 Jahre Wartezeit, in den letzten 10 Jahren 8 Pflichtbeitragsjahre zu Beginn der Rente arbeitslos und innerhalb der letzten 1,5 Jahre davor mindestens 52 Wochen arbeitslos oder 24 Monate Altersteilzeit Altersteilzeit: ab dem 55. Lebensjahr Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens die Hälfte Aufstockung des Arbeitsentgelt um 20%, mindestens auf 70% des vorherigen Nettoentgelts Arbeitgeber zahlt Beiträge zur RV für die Differenz zu 90% des Vollzeitentgelts näheres regeln die Tarifparteien 11

12 Gesetzliche Rentenversicherung Altersrenten: Anpassung der Altersgrenzen Alle Altersgrenzen sollen bis 2012 an die Altersgrenze von 65 Jahren angepasst werden, für Schwerbehinderte auf 63 Jahre. Dieser Prozess begann bereits 1997: für langjährig Versicherte, für Arbeitslose und nach Altersteilzeit bereits 2001 abgeschlossen Schwerbehinderte bis Ende 2003 Frauen bis Ende 2004 aber: bis 2012 vorzeitiger Bezug möglich, Rente wird entsprechend verringert 12

13 Gesetzliche Rentenversicherung gleitender Übergang in den Ruhestand Für diesegruppen: Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug: 0,3% pro Monat bzw. 3,6% pro Jahr enge Zuverdienstgrenzen Zuschläge bei späterem Bezug: bis zum 67. Lebensjahr: 0,5% pro Monat Teilrente bei Erreichen der Altersgrenze: Option einer Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel) - Zuverdienstmöglichkeiten: 80%, 60% bzw. 40% des bisherigen Verdienst - nur bei Einverständnis des Arbeitgebers kein Rechtsanspruch 13

14 Gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebenenrenten abgeleitete Sicherung basiert nicht auf eigenen Beiträgen kein Äquivalenzprinzip Grundmuster Hausfrauenehe (male breadwinner model) Mann versorgt die Familie, im Todesfall wird die Frau mit einem Teil der Rente des Mannes versorgt heutige Hinterbliebenversicherung: Witwen, Witwer und Waisen große Witwenrente (über 45, erwerbsunfähig oder Kinder erziehend): 60% der Rente des/der Verstorbenen (Neufälle ab 2002: 55% plus Kinderkomponente) kleine Witwenrente (sonst): 25% volle Zahlung nur, wenn das Einkommen einen bestimmtem Freibetrag nicht übersteigt. Zusätzliche Einkommen werden zu 40% angerechnet. 14

15 Rentenformel: monatliche Rente Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente = persönliche Entgeltpunke Rentenartfaktor aktueller Rentenwert = Entgeltpunke Zugangsfaktor Rentenartfaktor aktueller Rentenwert 15

16 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente persönliche Entgeltpunkte: lebensdurchschnittliche relative Einkommensposition anrechnungsfähige Versicherungszeiten (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten) Rentenabschläge bei vorzeitigem bzw. zuschläge bei hinausgeschobenem Bezugsbeginn Zugangsfaktor Rentenartfaktor: Faktor je nach Rentenart ( 1, Altersrente = 1) aktueller Rentenwert: monatlicher Wert eines Entgeltpunktes 16

17 Entgeltpunkte: a) aus Beitragszeiten Pflichtbeitragszeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Erwerbstätigkeit (inkl. betriebliche Ausbildung) Kindererziehung (bis 3 Jahre), Bund zahlt die Beiträge private Pflegetätigkeit (mind. 14 Std./Woche), Pflegekassen zahlen die Beiträge normalerweise: Äquivalenzprinzip 17

18 Entgeltpunkte: a) aus Beitragszeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Bewertung bei Erwerbstätigkeit: pro Monat: Verhältnis des eigenen Bruttoverdienst zum durchschnittlichen Bruttoverdienst dividiert durch 12, maximal Beitragsbemessungsgrenze (5.250 Euro im Westen und Euro im Osten) Ein Entgeltpunkt von 1 entspricht der Beitragszahlung bei einem durchschnittlichen jährlichem Bruttoarbeitseinkommen. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist auch die Rente nach oben begrenzt. 18

19 Durchschnittsentgelt Jahr Höhe (Jahreseinkommen) Euro Euro Euro Euro DM ( Euro) DM DM DM DM DM DM DM Quelle: Übersicht über das Sozialrecht, S

20 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente zusätzliche Entgeltpunkte (Solidarprinzip): - Rente nach Mindesteinkommen für langjährig Versicherte (mehr als 35 Beitragsjahre) und einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 75% des Durchschnitts: Entgeltpunkte werden um 50% erhöht, also auf das 1,5-fache, aber maximal auf 0,0625 pro Monat (entspricht 0,75 pro Jahr) - (Berufs-)ausbildung bis zu drei Jahren, 75% der Gesamtleistungsbewertung (s.u.), aber max. 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat, d.h. 0,75 pro Jahr. - Behinderte in Werkstätten u.ä. (0,75 pro Jahr) 20

21 - Kindererziehung Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente In den ersten drei Lebensjahren bei keiner oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit: 1 Entgeltpunkt pro Jahr ( pro Monat). Additiv zu erfolgten Beiträgen aus Erwerbstätigkeit. Der Bund führte dafür 1999 und 2000 pauschal 13,6 Mrd. bzw. 22,4 Mrd. DM an die GRV ab. Seit 2001 Einzelfallabrechnung (2003: 11,9 Mrd. Euro). - Pflegetätigkeit Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen, der einen Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung hat, mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, und maximal 30 Std. pro Woche erwerbstätig sind - Wehr- und Zivildienst 21

22 b) beitragsfreie Zeiten Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente werden mit dem Durchschnitt der erbrachten Gesamtbeitragsleistung bewertet (Gesamtleistungsbewertung) Anrechnungszeiten krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Schwangerschaft und Mutterschutz Arbeitslosigkeit Ausbildung (bis zu 3 Jahren), inklusive Schulausbildung (nach dem 17. Lebensjahr) und Studium. bis 1992 noch 13 Jahre, nach 1992: 7 Jahre Zurechnungszeiten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bis 60 Jahre Ersatzzeiten für Kriegsdienst, Vertreibung, Flucht 22

23 Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente c) Berücksichtigungszeiten Zeiten für Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr. Diese wirken aber nicht rentensteigernd oder -begründend, sondern dienen nur zur Anrechnung für die Anwartschaft für Erwerbsunfähigkeitsrenten oder für die Wartezeiten für die Rente nach Mindesteinkommen bzw. für die Rente für langjährig Versicherte 23

24 Zugangsfaktor Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente im Normalfall ist der Zugangsfaktor 1 bei Vorziehen der Rente wird er um 0,003 pro Monat vermindert bei späterem Renteneintritt (bis maximal 67) um 0,005 pro Monat erhöht 24

25 Rentenartfaktor Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Altersrente Teilrenten Erwerbsunfähigkeitsrente Berufunfähigkeit (teilweise Erwerbsminderung) große Hinterbliebenrente kleine Hinterbliebenenrente 1 0,33; 0,5 oder 0,6 1,0 0,5 (für vor 1961 geborene 0,66) 0,6 bzw. 0,55 0,25 25

26 aktueller Rentenwert Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Ziel: Orientierung der Renten am Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wert eines Entgeltpunktes pro Monat: so konstruiert, dass die Rente bei 45 Jahren Beitragszahlung bei durchschnittlichem Erwerbseinkommen etwa 70% des aktuellem durchschnittlichem Nettoeinkommens entspricht (bis 1999) zur Zeit 26,13 Euro (West), 22,97 Euro (Ost) 26

27 aktueller Rentenwert Gesetzliche Rentenversicherung Berechnung der Rente Anpassung der Rente über folgende Formel (Rentenreform 92): AR t = AR t-1 x (BE t-1 / BE t-2 ) x (NQ t-1 / NQ t-2 ) x (RQ t-2 / RQ t-1 ) AR t = Aktueller Rentenwert ab 1. Juli des laufenden Kalenderjahres AR t-1 = Aktueller Rentenwert vom 1. Juli des Vorjahres zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres BE t-1 = Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt des vergangenen Jahres BE t-2 = Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt des vorvergangenen Jahres NQ t-1 = Nettoquote für Arbeitsentgelt nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des vergangenen Jahres NQ t-2 = Nettoquote für Arbeitsentgelt nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des vorvergangenen Jahres RQ t-1 = Rentennettoquote des vergangenen Jahres RQ t-2 = Rentennettoquote des vorvergangenen Jahres 27

28 Ausgangspunkt: Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung Rentenreform 1992: Bruttolohnanpassung Nettolohnanpassung Ergebnis: Bei steigenden Beiträgen und Steuern sinkt die Nettoquote und die Renten steigen langsamer Steuerreform 2001: sinkende Steuern bis 2005 Nettoquote sinkt Renten steigen stärker als bei Bruttolohnanpassung modifizierte Bruttolohnanpassung 28

29 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung modifizierte Bruttolohnanpassung : Veränderungen bei den Steuern sowie den Beitragsänderungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden nicht berücksichtigt Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie der Satz für die private Vorsorge gehen aber in die Berechnung ein, d.h. mit steigenden Beiträgen steigen die Renten langsamer 29

30 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung Neue Rentenanpassungsformel (bis 2010): AR t = AR t 1 BE BE t 1 t 2 1 RVB 1 RVB t 1 t 2 AR = aktueller Rentenwert AVA AVA BE = Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer RVB = durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten AVA = Altersvorsorgeanteil (2002: 0,5% steigt pro Jahr um 0,5% bis auf 4% im Jahr 2009) t 1 t 2 30

31 Rentenreform 2001 Reform der Rentenanpassung ab 2011: AR t = AR t 1 BE BE t 1 t 2 0,9 RVB 0,9 RVB t 1 t 2 0,04 0,04 dadurch: noch geringer Anstieg Sollte das Rentenniveau aber voraussichtlich unter 67% sinken, ist der Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das zu verhindern 31

32 Rentenreform 2004/2005 Reform der Rentenformel Vorschlag der Rürup- Kommission Ziel: Beitragssatz von < 20% bis 2020 und < 22% bis 2030 Nachhaltigkeitsfaktor (ab 2005) Neudefinition des relevanten Bruttoeinkommens (ab 2006) 32

33 Rentenreform 2004/2005 Nachhaltigkeitsfaktor ( RQ ) 1 1 α + 1 RQ: Rentenquotient Äquivalenzrentner/Äquivalenzbeitragszahler Äquivalenzrentner = Gesamtrentenvolumen/ Rente mit 45 Beitragsjahren Äquivalenzbeitragszahler = Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen/ Durchschnittsentgelt α = 1/4 RQ t t 2 33

34 Rentenreform 2004/2005 neue Rentenanpassungsformel AR t = VE t 1 1 RVBt 1 AVAt 1 RQ t 1 ARt 1 1 0, VEt 2 1 RVBt 2 AVAt 2 RQt 2 34

35 35

36 Entwicklung von Standardrentenniveau und Standardrente 36

37 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Geförderter Personenkreis Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen, inkl. Versicherte in Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, versicherungspflichtige Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen 37

38 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Grundsätze der Förderung Die steuerlich Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Altersvorsorgeverträge festgelegten Kriterien - geprüft durch das Bundesamt für das Versicherungswesen als Zertifizierungsbehörde - entsprechen. Zu den Förderkriterien zählen u.a. - steigende oder gleichbleibende monatliche Leibrente - Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein. Schutz der Anlagen in der Ansparphase vor Pfändung sowie Anrechnung bei der Sozial- und Arbeitslosenhilfe 38

39 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Förderkonzept Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand und der Kinderzahl Förderung durch Sonderausgabenabzug: Falls Steuerersparnis höher als die Zulage wird die Differenz zusätzlich gutgeschrieben 39

40 Förderkonzept Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Die volle Zulage erhält, wer ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) investiert. Eigene Sparleistung und staatliche Förderung werden dabei zusammen gerechnet. Durch einen (nach der Berücksichtigung von Kindern gestaffelten) Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag soll sichergestellt werden, dass die Vorsorge nicht nur aus der staatlichen Förderung gespeist wird. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, bei denen nur einer pflichtversichert ist, steht auch dem anderen Ehegatten die volle Zulage zu, wenn der pflichtversicherte Ehepartner seine Mindesteigenbeiträge gezahlt hat. 40

41 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung 41

42 Beispiele Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Alleinverdiener-Ehepaar, zwei Kindern, EUR Bruttoverdienst: im Jahre 2008: eigene Aufwendungen in Höhe von 522 EUR Zulage vom Staat: 678 EUR (154 EUR EUR EUR EUR) jährlich jährliche Sparleistung von EUR (= 4 % von EUR) 42

43 Beispiele Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung allein erziehende Angestellte mit einem Kind, Erziehungsurlaub, kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen: im Jahre 2008: Mindesteigenbeitrag 75 EUR jährlich Zulage vom Staat: 339 EUR (154 EUR EUR) jährlich jährliche Sparleistung von 414 EUR (staatliche Zulage über 80 % der gesamten Sparleistung) 43

44 Rentenreform 2001 Förderung der Privaten Alterssicherung Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, Entgeltumwandlung Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für die betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge-Zertifizierungegetz findet keine Anwendung individueller Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgeber, künftige Entgeltansprüche bis zu einer Höhe von (bereits ab 2002) 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für eine betriebliche Altersversorgung verwenden zu können. Die Entgeltumwandlung kann entweder steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen, dies allerdings zeitlich begrenzt bis 2008, oder aber die steuerliche Förderung kann in Anspruch genommen werden. 44

45 Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung Umlagefinanzierung, defined benefit Bemessungsgrundlage: Bruttoarbeitsentgelt (Arbeitgeberbrutto) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5250 West, 4550 Ost) paritätische Beitragszahlung (je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) Zur Zeit: 19,5% (also je 9,75%) Ausnahmen: Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) bis 400, Midi- Jobs (Gleitzone) Beitragszahlungen des Staates (Kindererziehung, Pflegepersonen, ALG I und ALG II Bezieher u.a.) allgemeiner Bundeszuschuss (zur Abdeckung versicherungsfremder Leistungen) zusätzlicher Bundeszuschuss ( Ökosteuer, zur Stabilisierung des Beitragssatzes) 45

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