Inhalt. Leistung im Alter Ihre Ansprüche in Deutschland und den Niederlanden

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1 Inhalt Aus welchem Land können Sie eine Leistung beziehen? 3 Keine Übertragung oder Erstattung gezahlter Beiträge Versicherungszeiten 4 Was sind Versicherungszeiten? Was ist eine Wartezeit? Deutsche Versicherungszeiten Niederländische Versicherungszeiten Leistung im Alter Ihre Ansprüche in Deutschland und den Niederlanden Die niederländische AOW-Leistung 6 Bekommen Sie eine volle AOW-Leistung? Bekommen Sie einen Zuschlag? Die deutsche Altersrente 7 Gesetzlich- und pflichtversichert Sind Sie Selbständiger? Ab wann bekommen Sie Ihre deutsche Altersrente? Anhebung der Altersgrenze Welche Altersrente können Sie bekommen? Können Sie eine anteilige Altersrente bekommen? Kann Ihre Altersrente eher oder später gezahlt werden? Dürfen Sie dazuverdienen? Wie berechnet sich Ihre Altersrente? Rentenberechnungsformel Wo können Sie Ihren Antrag stellen? 12 Rechtzeitiger Antrag Haben Sie weitere Fragen? 12 Nützliche Adressen 13 Sprechstunden 14 Unser Informationsmaterial DO/0312 Begriffsliste 16

2 Leistung im Alter 3 Aus welchem Land können Sie eine Leistung beziehen? Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden gibt es eine gesetzliche Altersversorgung. Diese ist in den beiden Ländern jedoch unterschiedlich geregelt. Die Höhe Ihrer Altersleistung richtet sich nach der Dauer Ihrer Versicherung. Wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland Versicherungszeiten aufgebaut haben, bekommen Sie aus beiden Ländern eine Altersleistung, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Möchten Sie mit Sicherheit prüfen, ob und in welchem Land Sie sozialversichert sind? Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Welke wetgeving (in niederländischer Sprache). Diese finden Sie unter Keine Übertragung oder Erstattung gezahlter Beiträge Beiträge, die in die gesetzliche Sozialversicherung eines EU-Mitgliedstaats gezahlt wurden, können nicht in die Versicherung eines anderen EU-Mitgliedstaats übertragen werden. Auch eine Erstattung von in Deutschland oder den Niederlanden gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht möglich.

3 4 Leistung im Alter Leistung im Alter 5 Versicherungszeiten Was sind Versicherungszeiten? Sie können eine Altersleistung nur dann erhalten, wenn Sie auch Ansprüche aufgebaut haben. Versicherungszeiten sind Zeiträume, die für den Aufbau Ihrer Altersleistung angerechnet werden. In der Regel zählt jedes Jahr, in dem Sie arbeiten und Beiträge zahlen. Darüber hinaus können auch Zeiträume angerechnet werden, in denen Sie keine Beiträge entrichtet haben. Auch Zeiträume einer freiwilligen Versicherung sind Versicherungszeiten. Was ist eine Wartezeit? Sie können nur eine deutsche Altersrente erhalten, wenn Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist die Erfüllung der Wartezeit. Die Wartezeit ist eine Mindestversicherungsdauer. Für jede Altersrentenart gibt es andere Wartezeiten. Es gibt verschiedene Arten von deutschen und niederländischen Versicherungszeiten. Im Folgenden erläutern wir die am häufigsten vorkommenden Versicherungszeiten, die als Wartezeit in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden. Deutsche Versicherungszeiten Beitragszeiten Hierbei handelt es sich um die Zeiträume, in denen Sie in Deutschland gearbeitet haben und für die Ihr Arbeitgeber Beiträge entrichtet hat, oder um Zeiträume, in denen Sie freiwillige Beiträge für die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben. Kindererziehungszeiten Hierbei handelt es sich um Zeiträume, in denen Sie nicht gearbeitet haben, um ein Kind zu erziehen. Diese Versicherungszeiten werden für die Berechnung der deutschen Rente berücksichtigt. Dabei gilt folgende Richtlinie: Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde, wird ein Versicherungszeitraum von maximal 12 Monaten bewilligt. Für Kinder, die ab diesem Datum geboren wurden, können Versicherungszeiten von maximal 36 Monaten anerkannt werden. Kindererziehungszeiten gelten meistens für die Mutter. Die Eltern können sich dafür entscheiden, dem Kindesvater die Versicherungszeit oder einen Teil dieser Zeit anrechnen zu lassen. Wichtig ist, dass die Kindererziehung in Deutschland erfolgt. Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt dabei keine Rolle. Sind Sie Grenzgänger? Sie sind Grenzgänger, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat arbeiten und in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen und mindestens ein Mal in der Woche nach Hause zurückkehren. Wenn Sie Grenzgänger sind und Ihr Kind vor 1986 geboren wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Kindererziehungszeiten. Sie können jedoch Anspruch auf Kindererziehungszeiten haben, wenn Ihr Kind nach dem 31. Dezember 1985 geboren wurde und Sie unmittelbar vor der Geburt des Kindes in Deutschland erwerbstätig und versichert waren. Ersatzzeiten Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Zeiträume des Wehrdienstes. Die vorgenannten Zeiträume werden für die Wartezeit berücksichtigt. Für die Berechnung Ihrer Altersrente werden außerdem folgende Versicherungszeiten berücksichtigt: Anrechnungszeiten Hierbei handelt es sich um Zeiträume, in denen die deutsche Versicherung aufgrund von zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit unterbrochen wurde. Diese Zeiträume werden als Anrechnungszeiten bezeichnet. Auch bestimmte Zeiträume der Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung können als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Berücksichtigungszeiten Hierbei handelt es sich um Zeiträume, in denen Sie ein Kind unter 10 Jahren erzogen haben. Diese Zeiträume können bei der Feststellung der Wartezeiten und Rentenansprüche berücksichtigt werden. Niederländische Versicherungszeiten Um die Wartezeit für die deutsche Rente zu erfüllen, wird auch der Zeitraum, in dem Sie nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW) versichert waren, berücksichtigt. Dies gilt auch für vergleichbare Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten.

4 6 Leistung im Alter Leistung im Alter 7 Die niederländische AOW-Leistung Die AOW-Leistung wird ab Ihrem 65. Geburtstag gezahlt. Personen, die in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben, erhalten in der Regel eine AOW-Leistung. Ihre Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle. Für jedes Jahr, in dem Sie in den Niederlanden arbeiten oder wohnen, bauen Sie 2 % AOW-Leistungsanspruch auf. Im Jahr 2020 wird das Eintrittsalter von 65 auf 66 Jahre angehoben folgt wahrscheinlich eine weitere Erhöhung auf 67 Jahre. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website: Die Höhe Ihrer AOW-Leistung richtet sich nach Ihrer Wohnsituation und der Anzahl Ihrer aufgebauten AOW-Versicherungsjahre. Das AOW regelt verschiedene Leistungssätze für alleinstehende, alleinerziehende und verheiratete/ zusammenwohnende Berechtigte. Ausführlichere Informationen zur niederländischen AOW-Leistung finden Sie auf unserer Website: Bekommen Sie eine volle AOW-Leistung? Sie erhalten die volle AOW-Leistung, wenn Sie zwischen dem vollendeten 15. und 65. Lebensjahr in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben. Haben Sie eine Zeit lang außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet, gelten andere Regeln. Im Prinzip waren Sie in einem solchen Zeitraum nicht versichert. Wenn Sie außerhalb der Niederlande gewohnt oder gearbeitet haben, wird die volle AOW-Leistung gekürzt: Für jedes volle Jahr, das Sie zwischen dem vollendeten 15. und 65. Lebensjahr nicht versichert waren, wird die Leistung um zwei Prozent gekürzt. Haben Sie zum Beispiel drei Jahre in Deutschland gearbeitet, wird Ihre AOW-Leistung um 6 % gekürzt (3 Jahre x 2 % = 6 %). Sie wohnen in Deutschland, arbeiten jedoch ausschließlich in den Niederlanden? Auch dann bauen Sie AOW-Leistungsansprüche auf. Sie erhalten später eine (anteilige) AOW-Altersleistung. Sind Sie sich nicht sicher, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Auf unserer Website finden Sie die Broschüre Welke Wetgeving (Welche Rechtsvorschriften gelten?). Über können Sie auch eine AOW-Leistungsauskunft beantragen. Sie sehen dann direkt, welche AOW-Versicherungszeiten Sie aufgebaut haben und wie viel Sie bekommen. Bekommen Sie einen Zuschlag? Wenn Sie vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden und Ihr Partner/Ihre Partnerin das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können Sie zuzüglich zu Ihrer AOW-Leistung für Verheiratete einen Zuschlag bekommen. Die Höhe des Partnerzuschlags richtet sich nach dem Versicherungsaufbau und den Einkünften Ihres Partners/Ihrer Partnerin. Arbeitseinkommen Ihres Partners/ Ihrer Partnerin wird anteilig vom Zuschlag abgezogen. Bezieht Ihr Partner/ Ihre Partnerin Einkommen aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit (Erwerbsersatzeinkommen), wird dieses Einkommen in voller Höhe vom Zuschlag abgezogen. Die Einkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin können sich auf Ihren Zuschlag auswirken. Je nach Einkommensart werden sie in vollem Umfang, anteilig oder gar nicht von Ihrem Zuschlag abgezogen. Bei Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinnbeteiligung) gilt ein Freibetrag von 15 % des niederländischen Bruttomindestentgelts zuzüglich eines Drittels des diesen Satz übersteigenden Betrags. Sozialleistungen (zum Beispiel Erwerbsminderungs- oder Arbeits losenleistungen) werden in voller Höhe von Ihrem Zuschlag abgezogen. Auch vergleichbare Leistungen aus anderen Ländern werden in voller Höhe angerechnet. Bezieht Ihr Partner/Ihre Partnerin eine deutsche gesetzliche Altersrente, wird diese nicht von Ihrem Zuschlag abgezogen. Die deutsche Altersrente Gesetzlich- und pflichtversichert In Deutschland sind Arbeitnehmer und damit gleichgestellte pflichtversichert zur Deutschen Rentenversicherung. Diese Versicherung regelt Leistungen bei Alter, Erwerbsminderung und im Todesfall. Es ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Sind Sie Selbständiger? Dann ist es gut zu wissen, das Sie nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind (für einige Berufsgruppen gibt es Ausnahmen). Sie können auf Antrag in die Pflichtversicherung aufgenommen werden. Beantragen Sie die Aufnahme innerhalb von 5 Jahren nach Anfang der selbständigen Beschäftigung. Wenn sie nicht versicherungspflichtig sind, können

5 8 Leistung im Alter Leistung im Alter 9 Sie sich auch freiwillig versichern. Sind Sie in Deutschland selbständig erwerbstätig und wohnen Sie in Deutschland? Dann können Sie sich nur freiwillig versichern, wenn Sie vorher bereits einmal pflichtversichert gewesen sind. Mehr Information finden Sie in unserem Faltblatt Deutsche soziale Sicherheit für einen niederländischen Selbständigen. Ab wann bekommen Sie Ihre deutsche Altersrente? In den Niederlanden gibt es nur eine Art gesetzlicher Altersleistung: die AOW- Leistung. In Deutschland gibt es ein komplexeres Altersrentensystem mit verschiedenen Arten von Altersrenten. Rentenart der deutschen Rentenversicherung Rente für Welche Altersrente können Sie bekommen? Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten. Bereits ab 60 können Sie eine Altersrente bekommen. Für jede Altersrente gelten andere Voraussetzungen. Aus der unten stehenden Tabelle ersehen Sie, welche Arten von Altersrenten es gibt und welche Voraussetzungen und Wartezeiten jeweils gelten. für wen Wartezeit Voraussetzungen Personen ab 65 5 Jahre keine besonders langjährige 45 Jahre Sie haben 45 Versicherungsjahre aufgrund Versicherte ab 65 einer Erwerbstätigkeit (oder gleichgestellte Versicherungszeiten) zurückgelegt. Regelaltersrente Personen ab 65 Jahren langjährige Versicherte ab Jahre keine Altersrente für besonders langjährig Versicherte besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahren Altersrente für langjährig Versicherte langjährig Versicherte ab 63 Jahren Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersrente nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für schwerbehinderte Menschen Frauen ab 60 Jahren Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte ab 60 Jahren Erwerbsgeminderte ab 60 Jahren Für Beschäftigte im deutschen Bergbau, die längere Zeit unter Tage gearbeitet haben, regelt die Deutsche Rentenversicherung noch verschiedene besondere Rentenarten. Anhebung der Altersgrenze In Deutschland wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wurden Sie nach 1946 geboren, beginnt Ihre Altersrente nicht ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, sondern abhängig von Ihrem Geburtsjahrgang zwischen dem vollendeten 65. und 67. Lebensjahr. Ausnahmeregelungen gelten für Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert waren. Sie können mit 65 in Rente gehen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre wirkt sich auch auf die übrigen (vorgezogenen) Altersrenten aus. Frauen ab Jahre Sie wurden vor dem 1. Januar 1952 geboren und haben nach dem vollendeten 40. Lebensjahr über zehn Jahre lang eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt. Arbeitslose und Teilzeit 15 Jahre Sie wurden vor dem 1. Januar 1952 beschäftigte ab 60 geboren und haben in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre gearbeitet. Erwerbsgeminderte ab Jahre Sie sind offiziell als schwerbehindert anerkannt, bei Rentenbeginn besteht Berufsunfähigkeit oder vollständige Erwerbsminderung. Altersrente für Arbeitslose und ältere Teilzeitbeschäftigte Für diese Altersrente gilt, dass auch eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein muss: Sie sind zu Rentenbeginn arbeitslos. Ab einem Alter von 58,5 Jahren waren Sie bis zum Rentenbeginn mindestens 52 Wochen bei der Agentur für Arbeit in Deutschland arbeitslos gemeldet. Sie erfüllen diese Voraussetzung auch, wenn Sie in den Niederlanden beim UWV Werkbedrijf oder dem Arbeitsamt eines anderen EU-Mitgliedstaats oder der Schweiz arbeitslos gemeldet waren. Sie haben mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet. Der Umfang dieser Teilzeitbeschäftigung muss mindestens 18 Wochenstunden betragen.

6 10 Leistung im Alter Leistung im Alter 11 Können Sie eine anteilige Altersrente bekommen? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für eine der deutschen Altersrenten? Sie können sich dafür entscheiden, diese in voller Höhe auszahlen zu lassen. Man spricht dann von einer Vollrente. Sie können Ihren Rentenanspruch jedoch auch als Teilrente auszahlen lassen. In diesem Fall entscheiden Sie sich für die Auszahlung eines Drittels, der Hälfte oder zwei Drittel des vollen Renten-betrags, auf den Sie Anspruch haben.wählen Sie diese Form und bleiben Sie neben dem Bezug Ihrer Teilrente als Arbeitnehmer erwerbstätig, bauen Sie auch über diesen Zeitraum bis zum vollendeten 65. Lebensjahr noch Rentenansprüche auf. Kann Ihre Altersrente eher oder später gezahlt werden? Sie können Ihre Rente vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen lassen. Ihre Rente wird dann jedoch pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, um 0,3 % gekürzt. Die Kürzung kann bis zu 18 % betragen, wenn Sie Ihre Rente ab dem 60. Geburtstag beziehen wollen. Die Rentenkürzung bleibt auch nach dem vollendeten 65. Lebensjahr bestehen. Sie erfüllen die Voraussetzungen, möchten Ihre Altersrente jedoch erst nach dem vollendeten 65. Lebensjahr beziehen? Für jeden Monat, mit dem Sie den Rentenbeginn hinausschieben, erhöht sich die Rente um 0,5 %. Wägen Sie sorgfältig ab, ab welchem Zeitpunkt Sie die Altersrente beziehen möchten und welche Folgen Ihre Entscheidung hat. Wir sind Ihnen gerne behilflich, die richtige Entscheidung zu treffen. Dürfen Sie dazuverdienen? Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, dürfen Sie nicht zu viel dazuverdienen, auch nicht als selbstständiger Unternehmer. Ihr Einkommen wird (anteilig) von Ihrer deutschen Rente abgezogen. Sie sind verpflichtet, Ihren deutschen Rententräger über Ihre Tätigkeit zu informieren. Wie viel Sie hinzuverdienen dürfen, hängt davon ab, welche Rente Sie beziehen (Voll- oder Teilrente). Bei Bezug einer Regelaltersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Wie berechnet sich Ihre Altersrente? Die deutsche Rente bauen Sie während Ihres Erwerbslebens auf. Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland arbeiten, zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. In Deutschland sind Arbeitnehmer in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Höhe des Betrags, den Sie mit der Deutschen Rentenversicherung aufbauen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: dem Lohn, den Sie jährlich verdienen, und der Laufzeit der Versicherung. Für die Berechnung der Rente werden folgende Faktoren berücksichtigt: Entgeltpunkte Für jedes Jahr, in dem Sie in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren, werden persönliche Entgeltpunkte festgestellt. Bei diesen Entgeltpunkten handelt es sich um einen Vergleich zwischen Ihrem eigenen Bruttojahresentgelt und dem durchschnittlichen Bruttoentgelt aller Versicherten in dem betreffenden Jahr. Wenn Ihr Bruttojahresentgelt dem durchschnittlichen Bruttojahresentgelt entspricht, erhalten Sie einen Entgeltpunkt von 1,0. Bei einem Bruttojahresentgelt, das 10 % über dem durchschnittlichen Bruttojahresentgelt liegt, erhalten Sie 1,1 Entgeltpunkte. Für Kindererziehungszeiten gilt derzeit auch ein Entgeltpunkt von 1,0. Auch für Anrechnungszeiten werden Entgeltpunkte angerechnet. Es gibt verschiedene Anrechnungszeiten. Im vorherigen Kapitel erfahren Sie, welche dies sind. Zugangsfaktor Für eine Erwerbsminderungsrente liegt der Zugangsfaktor bei Faktor 1. Rentenartfaktor Die Höhe des so genannten Rentenartfaktors hängt von der Art der Rente ab. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor bei 0,5. Für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt der Rentenartfaktor 1,0. Aktueller Rentenwert Der aktuelle Rentenwert ist ein dynamischer Faktor, der von der Lohnentwicklung in Deutschland abhängt. Die deutsche Regierung stellt jedes Jahr am 1. Juli den neuen aktuellen Rentenwert fest. Formel für die Rentenberechnung Die Formel für die Rentenberechnung enthält alle vorgenannten Faktoren. Dabei ergibt sich folgende Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente Die Monatsrente ist der Betrag, den Sie monatlich erhalten. Eventuelle Kürzungen werden noch davon abgezogen. Der Monatsbetrag kann zum Beispiel gekürzt werden, wenn Sie sich für ein vorgezogenes Beginndatum entscheiden.

7 12 Leistung im Alter Leistung im Alter 13 Wenn Sie wissen möchten, wie viel deutsche Rente Sie aufgebaut haben, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft beantragen. Wann erfolgt ein Rentenabzug? Wenn Sie vor Ihrem 63. Lebensjahr eine deutsche Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie mit einem Rentenabzug rechnen. Für jeden Monat, in dem Sie vor Ihrem 63. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden 0,3 % abgezogen. Dieser Abzug beträgt maximal 10,8 %. Dieser Abzug gilt auch für Ihre deutsche Regelaltersrente, die Sie später bekommen. Wenn Sie nach Ihrem 63. Geburtstag erwerbsgemindert werden, wird die Rente ohne Abzug gezahlt. Wo können Sie Ihren Antrag stellen? Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, beantragen Sie Ihre gesetzlichen Altersbezüge bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Das SVB bearbeitet Ihren Antrag auf eine AOW-Leistung und eine deutsche Rente. Die Kontaktdaten des SVB finden Sie am Ende dieser Broschüre. Wohnen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland? Dann beantragen Sie die deutsche Altersrente und die AOW-Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie können Ihren Antrag auf Altersrente auch direkt bei dem Träger in Ihrem letzten Beschäftigungsland stellen. Rechtzeitiger Antrag Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, wird die AOW-leistung auch später ausgezahlt. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, stellen. Haben Sie weitere Fragen? Haben Sie noch Fragen zur vorliegenden Broschüre oder möchten Sie genauere Auskunft über Ihre persönliche Situation, können Sie Kontakt mit dem BDZ aufnehmen. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Wir können Sie über grenzüberschreitendes Wohnen, Arbeiten, Unternehmen und Studieren informieren. Bureau voor Duitse Zaken Takenhofplein 4 NL-6538 SZ Nijmegen Postbus MB Nijmegen +31 (0) (0) bdz@svb.nl Nützliche Adressen Grensinfopunt Ein Wegweiser für alle Fragen über Wohnen, Arbeiten, Unternehmen und Studieren auf der anderen Seite der Grenze. Grensinfopunt bietet Ihnen eine zentrale Anlaufstelle für alle Ihre Fragen. Grensinfopunt ist ein gemeinsames Projekt des Belastingdienst und der Sociale Verzekeringsbank. Die Internetadresse von grensinfopunt lautet Informationszentrum für Steuern Mit Fragen zum deutsch-niederländischen Steuerrecht können sie sich an das Informationszentrum für Steuern wenden: Team GWO Posbus MB Maastricht (aus den Niederlanden) (aus Deutschland) Deutsche Rentenversicherung Westfalen Verbindungsstelle Niederlande D Münster +49 (0)

8 14 Leistung im Alter Leistung im Alter 15 Adressen und Telefonnummern der SVB-Geschäftsstellen Breda Rat Verleghstraat 2 NL-4815 NZ Breda +31 (0) Deventer Snipperlingsdijk 2 NL-7417 BJ Deventer +31 (0) Groningen Cascadeplein 5 NL-9726 AD Groningen +31 (0) Leiden Stationsplein 1 NL-2312 AJ Leiden +31 (0) Nijmegen Takenhofplein 4 NL-6538 SZ Nijmegen +31 (0) Roermond Laurentiusplein 8 NL-6043 CS Roermond +31 (0) Rotterdam Posthumalaan 100 NL-3072 AG Rotterdam +31 (0) Utrecht Graadt van Roggenweg 400 NL-3531 AH Utrecht +31 (0) Zaanstad Stationsstraat 112 NL-1506 DK Zaandam +31 (0) Sprechstunden Sie können auch eine unserer Sprechstunden besuchen. In den Sprechstunden können Sie alle Ihre Fragen in Bezug auf Wohnen, Arbeiten, Unternehmen und Studieren in Deutschland stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Unser Informationsmaterial Allgemeine Broschüren Welke wetgeving BBZ en BDZ (EU-Verordnung 883/2004) Wohnen oder Arbeiten in den Niederlanden oder in Deutschland Anlage mit relevanten Beträgen Ab 1. Mai 2010 gelten neue Regeln zur sozialen Sicherheit für die Länder der Europäischen Union (EU) Checklisten bij verhuizing (Checklisten für den Umzug) Merkblätter mit Informationen im Überblick für die folgenden Situationen: Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Alter Hinterbliebene Medizinische Versorgung Erkrankung oder Erwerbsminderung Familie Arbeitslosigkeit Urlaub Schwangerschaft und Entbindung Wohnen in Deutschland, Leistung aus den Niederlanden Wohnen in den Niederlanden, Leistung aus Deutschland Alter Hinterbliebene Medizinische Versorgung Erwerbsminderung Vorgezogene Altersrente Für Selbstständige und Arbeitgeber Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Arbeitgeber Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Arbeitgeber Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige Broschüren mit ausführlichen Informationen Leistung im Todesfall Ihre Ansprüche in Deutschland und den Niederlanden Erwerbsminderung Ihre Ansprüche in Deutschland und den Niederlanden

9 16 Leistung im Alter Leistung im Alter 17 Begriffsliste Begriff Agentur für Arbeit Aktueller Rentenwert Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Anw) Übersetzung/Erläuterung deutscher Träger, der mit dem niederländischen UWV WERKbedrijf vergleichbar ist. Die Agentur für Arbeit ist unter anderem für die deutsche Arbeitslosenleistung und das deutsche Kindergeld zuständig. Der aktuelle Rentenwert ist ein Faktor, der für die Berechnung der deutschen Rente von Bedeutung ist. Dieser Faktor sorgt für die Indexierung der deutschen Rente, da er an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli festgestellt. Dieses niederländische Gesetz regelt eine Leistung im Todesfall für den hinterbliebenen Partner/die hinterbliebene Partnerin und/oder Kinder. Allgemeines Altersgesetz (AOW) Dieses niederländische Gesetz regelt die AOW- Leistung ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Es ist möglich, dass das Renteneintrittsalter in Zukunft angehoben wird. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente nach Altersteilzeitarbeit Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten deutsche gesetzliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte deutsche gesetzliche Altersrente für Frauen deutsche gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für schwerbehinderte Menschen Altersrente für ältere Teilzeitkräfte Altersrente für Arbeitslose beitragsfreie Versicherungszeiten, die für die Wartezeiten der deutschen Renten (unter anderem bei Krankheit und Arbeitslosigkeit) berücksichtigt werden AOW-Zuschlag Beitragszeiten Berücksichtigungszeiten Berufsgenossenschaft Zuschlag, der zur niederländischen AOW-Leistung gezahlt wird, wenn der jüngere Partner/die jüngere Partnerin das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kein oder nur wenig Einkommen hat. Bei einer AOW-Bewilligung ab 2015 wird kein Zuschlag mehr gezahlt. Versicherungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden beitragsfreie Versicherungszeiten für Kindererziehung, die für die Wartezeitender deutschen Rente berücksichtigt werden Sozialversicherungsträger der deutschen Unfallversicherung Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) Auskunfts- und Beratungsstelle der SVB im Bereich der Sozialversicherung zwischen den Niederlanden und Deutschland Deutsche Rentenversicherung (DRV) Elterngeld Entgeltfortzahlung Entgeltpunkte Ersatzzeiten Erwerbsminderungsrente deutscher Sozialversicherungsträger, der unter anderem für die Ausführung der Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrente zuständig ist deutsche Leistung, die während des Zeitraums der Kindererziehung gezahlt wird (für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren wurden) Voraussetzung ist, dass ein Elternteil in Deutschland wohnhaft oder sozialversichert ist. In Deutschland zahlt der Arbeitgeber den Lohn maximal sechs Wochen weiter, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Werteinheiten, die Ihren Versicherungszeiten zugewiesen werden und für die Berechnung der Höhe der deutschen Rente erforderlich sind Beitragsfreie Versicherungszeiten vor 1992, die für die Wartezeiten der deutschen Renten (unter anderem Wehrdienst) berücksichtigt werden deutsche gesetzliche Erwerbsminderungsrente Erziehungsrente deutsche Rente, die dem hinterbliebenen (Ex ) Ehepartner/der hinterbliebenen (Ex-)Ehepartnerin gezahlt wird, der oder die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Kinder erzieht

10 18 Leistung im Alter Leistung im Alter 19 Freibetrag Geschiedenen Witwenrente/ Witwerrente Grenzgänger Hinterbliebenenrente Kindererziehungszeiten Krankengeld Krankenkasse Krankentagegeld Krankenversicherung der Rentner Loonaanvullingsuitkering (LAU) Betrag, der nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird deutsche Hinterbliebenenrente für den geschiedenen Ehepartner/die geschiedene Ehepartnerin, sofern die Scheidung vor Juli 1977 erfolgte eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet und in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnt und mindestens ein Mal in der Woche nach Hause zurückkehrt deutsche gesetzliche Hinterbliebenenleistung für den/die hinterbliebene(n) Ehepartner(in) und/oder Kinder beitragsfreie Versicherungszeiten für Kindererziehung, die für die Wartezeit der deutschen Rente berücksichtigt werden und den Betrag der Rente erhöhen deutsche Leistung im Krankheitsfall, die anschließend an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt wird deutsche Krankenversicherung, bei der eine Pflichtkrankenversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden können deutsche Leistung im Krankheitsfall aus einer Versicherung, die abgeschlossen werden kann, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin über der Bemessungsgrenze liegt Pflichtkrankenversicherung für deutsche Rentenbezieher, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen Lohnergänzungsleistung im Rahmen der niederländischen WIA Loongerelateerde uitkering (LGU) lohnabhängige Leistung im Rahmen der niederländischen WIA Monatsrente monatlicher deutscher Rentenbetrag Regelaltersrente deutsche Altersrente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Berücksichtigen Sie, dass das Renteneintrittsalter ab 2012 angehoben wird. Regeling inkomensvoorziening volledig arbeidsongeschikten (IVA) Regelung zur Einkommensversorgung im Rahmen der niederländischen WIA für voll erwerbsgeminderte Personen Regeling werkhervatting Regelung zur Arbeitswiederaufnahme im Rahmen gedeeltelijk arbeidsongeschikten der niederländischen WIA für teilweise erwerbsge (WGA) minderte Personen Rente Rentenartfaktor Rentenversicherung Sociale Verzekeringsbank (SVB) Sterbevierteljahr Teilrente Versicherungszeit Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekering (UWV)/UWV WERKbedrijf Unfallversicherung Verletztengeld Verletztenrente Versicherungsnummer deutsche Bezeichnung für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Formel zur Berechnung der deutschen Monatsrente Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und einige Selbstständige gegen die Risiken aufgrund von Erwerbsminderung, Alter und Tod niederländischer Sozialversicherungsträger, der unter anderem für die Alters- und Hinterbliebenenleistung und das Kindergeld zuständig ist deutsche Rente, die der/die Hinterbliebene in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners/ der Ehepartnerin erhält anteilige deutsche Rente eine Versicherungszeit ist ein Zeitraum, der für den Aufbau der Rente oder Leistung berücksichtigt wird niederländischer Sozialversicherungsträger, der unter anderem für die Ausführung der Erwerbsminderungs- und Arbeitslosengesetze zuständig ist Versicherung gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. In Deutschland ist die Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung verantwortlich. deutsches Krankengeld der Berufsgenossenschaft bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit deutsche Erwerbsminderungsleistung der Berufsgenossenschaft für Versicherte, die nach 78 Wochen immer noch erwerbsgemindert sind persönliche Identifikationsnummer, die einem Versicherten zugewiesen wird. Die deutsche Versicherungsnummer setzt sich unter anderem aus dem Geburtsdatum und dem ersten Buchstaben des Nachnamens zusammen.

11 20 Leistung im Alter ehemaliges niederländisches Erwerbsminderungs- versicherungsgesetz, das die Versicherung für den Bezug einer Erwerbsminderungsleistung (WAO- Leistung) regelte. An seine Stelle trat Ende 2005 das Gesetz WIA. Vervolguitkering Vollrente Waisenrente/Halbwaisenrente Wartezeit /wachttijd Werkloosheidswet (WW) Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering (WAO) Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen (WIA) Witwenrente/Witwerrente Zugangsfaktor Zurechnungszeiten Fortsetzungsleistung im Rahmen der niederländischen WIA deutsche volle Altersrente deutsche Leistung für Vollwaisen und Halbwaisen die Mindestanzahl an Monaten, die eine Person versichert gewesen sein muss, um Anspruch auf eine Rente zu haben niederländisches Arbeitslosenversicherungsgesetz für Arbeitnehmer, in dem der Bezug einer Arbeitslosenleistung geregelt wird niederländisches Gesetz über Arbeit und Einkom- men nach Leistungsvermögen, das die Versicherung für den Bezug einer Erwerbsminderungsleistung (WIA-Leistung) regelt deutsche Leistung für den hinterbliebenen Ehepartner/die hinterbliebene Ehepartnerin Der Rentenzugangsfaktor sorgt bei der Berechnung der deutschen Rente dafür, dass diese geringer ist, wenn sie vor Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters gezahlt wird, und dass diese höher ist, wenn sie später gezahlt wird. beitragsfreie Versicherungszeiten, die bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod vor dem 60. Geburtstag angerechnet werden können

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