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1 Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Kathrin Bohr

2 Wer sind wir - Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - Seit dem Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Hauptverwaltung in Münster) - Insgesamt gehören 16 Träger bundesweit zur Deutschen Rentenversicherung

3 Unsere Leistungen in Zahlen - Rund 5 Millionen Versicherte und Rentner werden betreut - Ca. 8 Mrd. Euro Rentenzahlungen jährlich - Posteingang täglich ca Poststücke - Postausgang täglich ca Poststücke Beschäftigte Insgesamt

4 Unsere Serviceleistungen - Kostenlose persönliche Beratung in den Auskunftsund Beratungsstellen - Kostenloses Servicetelefon Kostenloses Informationsmaterial & Broschüren -

5 Worüber wir mit Ihnen sprechen wollen Frauen sichern Zukunft Themenübersicht: Kindererziehung Rentenberechnung Altersrenten Pflegezeiten Minijob Hinterbliebenenrenten Ende 5

6 Was wird angerechnet? Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutterschaft = 6 Wochen vor und 8 Wochen nach einer Geburt Kindererziehungszeiten = 1 Jahr / 3 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten = Ab der Geburt bis zum10.lebensjahr

7 Kindererziehungszeiten Geburt des Kindes vor dem Jahr Kindererziehungszeit (KEZ) 28,14 monatliche Rente Geburt des Kindes ab dem Jahre Kindererziehungszeit (KEZ) 84,42 monatliche Rente

8 Kindererziehungszeiten Geburt Kind 1: Geburt Kind 2: Geburt Kind 3: = 7 Jahre Kindererziehungszeiten ergeben 196,98 (7 x 28,14 Euro) monatliche Rente

9 Kindererziehungszeiten Zwillinge geboren am x 3 Jahre KEZ ergeben Rentenanwartschaften in Höhe von : 168,84 (6 x 28, 14 Euro) monatliche Rente

10 Kinderberücksichtigungszeit (BÜZ) Anerkennung ab Geburt bis zum 10. Lebensjahr Geburt : BÜZ =

11 Kinderberücksichtigungszeit Geburt Kind 1: Geburt Kind 2: Geburt Kind 3: Kinderberücksichtigungszeit ab der Geburt des ersten Kindes bis zum vollendeten 10.Lebensjahr des zuletzt geborenen Kindes. BÜZ

12 Kinderberücksichtigungszeit Zwillinge geboren am BÜZ Keine Verlängerung der Berücksichtigungszeit!

13 Versicherungsleben ohne Kindererziehung Ab dem 20. Lebensjahr bis zum 67. Lebensjahr 47 Jahre Vollzeit beschäftigt mit ca jährlichem Verdienst Ergeben eine monatliche Rente von ca brutto Davon abzüglich insgesamt ca. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung

14 Kindererziehung und Beschäftigung Beispiel für das Jahr 2013 Geburt KEZ = 3 Jahre Teilzeitbeschäftigung ab mit monatlich Ca brutto Verdienst und parallel Kindererziehung Rente für KEZ Rente für Teilzeit monatlicher Rentenanspruch 28,14 + 9,91 = 38,05 Themenübersicht

15 Rentenberechnung Wie wirkt sich mein Verdienst auf die Rente aus? 1 Jahr Vollzeit mit Durchschnittsverdienst : ,- in ,14 Euro entspricht 1 Entgeltpunkt 1 Jahr Teilzeitbeschäftigung mit ½ Durchschnittverdienst : ,- in ,07 Euro

16 Die Rentenformel (Jahr 2013 = Euro ) Bei der Teilzeitarbeit kommt es nicht auf die Anzahl der Arbeitsstunden und die Wahl der Steuerklasse, sondern auf die Höhe des Bruttoentgelts an ,49 monatliche Rente ,58 monatliche Rente ,78 monatliche Rente ,98 monatliche Rente

17 Die Rentenformel Wie berechnet sich meine Rente : Entgeltpunkte: Eigenes Bruttoentgelt Durchschnittsbruttoentgelt = EP = 0, 7454 EP = 20,98 Euro mtl.rente

18 Ermittlung von Entgeltpunkten Beispiele für das Jahr 2013 Eigenes Bruttoentgelt Durchschnitts EP 2013 : bruttoentgelt 2013 = ,3522 EP ,5547 EP ,0000 EP ,4088 EP ,0428 EP

19 Entgeltpunkte Berechnung Eigenes Bruttoentgelt : Durchschnitts = brutto- entgelt EP DM DM 0,5 EP DM DM 0,5 EP ,6913 EP , 7396 EP

20 Zugangsfaktor: Vorzeitiger Rentenbezug Minderung des Zugangsfaktors 0,3 % je Monat Hinausgeschobener Rentenbezug Erhöhung des Zugangsfaktors 0,5 % je Monat

21 Die Rentenformel Zugangsfaktor: Altersrente mit 65.Lebensjahr (Jhg.1946) ZF = 1,0 (ab Jahrgang 1964 mit 67 Lebensjahr)

22 Die Rentenformel Rentenartfaktor: Bestimmt das Sicherungsziel der Rente Altersrente 1,0 Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0 Große Witwenrente 0,6 oder 0,55 Kleine Witwenrente 0,25

23 Die Rentenformel Aktueller Rentenwert: 1 EP = 28,14 monatliche Rente

24 Die Rentenformel EP x ZF x RaF x arw Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatsrente

25 Die Rentenformel Der Eckrentner: 47 Jahre Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst Summe aller EP 47 x Zugangsfaktor: AR mit 65 1,0 x Rentenartfaktor: AR 1,0 x Aktueller Rentenwert 28,14 = monatliche Bruttorente Themenübersicht

26 Pflegezeiten Voraussetzungen Pflegebedürftiger - Hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung Pflegeperson - Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig - In häuslicher Umgebung - Mindestens 14 Stunden/ Woche - Eigene Erwerbstätigkeit max. 30 Stunden/ Woche

27 Pflegezeiten Versicherungspflicht bei der Pflegekasse beantragen! Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Pflege stellen bei späterem Antrag beginnt Versicherungspflicht erst ab dem Antragsmonat Es werden Pflichtbeiträge monatlich von der Pflegekasse eingezahlt

28 Pflegezeiten Pflegestufe Wöchentliche Pflege mindestens Monatliche Rentenanwartschaft für 1 Jahr Pflege I 14 7,12 II 14 9, ,25 III 14 10, , ,37

29 Pflegezeiten Beispiel: Tochter pflegt die Mutter, Pflegestufe III, Pflegaufwand 42 Stunden/ Woche Heimunterbringung Zu Hause Mo Fr Fr So Versicherungspflicht, wenn mindestens 14 Std./ Woche Themenübersicht

30 Geringfügige Beschäftigung - Minijobs Jobs Arbeitnehmer ist ab versicherungspflichtig Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben -13 % Krankenversicherungsbeitrag - 15 % Rentenversicherungsbeitrag - 2 % Lohnsteueranteil

31 Auswirkungen in der Rentenversicherung Beitrag von 15 % von ,50 Beitrag 1 Jahr Arbeit mit Verdienst von 450 mtl. ergeben 3,54 1 Jahr Arbeit mit Verdienst von 450 mtl. ergeben 3,54 Rentensteigerung

32 Versicherungspflicht Vorteil: Geringfügige Beiträge sind vollwertige Pflichtbeiträge Wichtig für: Wartezeiten Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation Erwerbsminderungsrenten Anspruch auf Riester-Förderung Höhe der Renten

33 Minijobs im Haushalt z. B.: Reinigungskräfte, Haushaltshilfen Grenze Themenübersicht Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben - 5 % Krankenversicherung; aber keine Krankenversicherung - 5 % Rentenversicherung - 2 % Lohnsteuer

34 Altersrente für Frauen Voraussetzungen: Diese Altersrente gibt es nur noch für Geburten bis zum Vollendung des 60. Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren Mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag = 121 Kalendermonate Kein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen

35 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzung: Vollendung des 63. Lebensjahres Wartezeit von 35 Jahren Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen

36 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Voraussetzung: Ohne Vertrauensschutz ( !) ab 63. Lebensjahr ( ab Jahrgang 1949) Wartezeit 15 Jahre In den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn müssen 8 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sein ab 58 ½ Jahren mindestens 1 Jahr arbeitslos sein arbeitslos bei Rentenbeginn Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen

37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung: ab 60. Lebensjahr bis Jahrgang 1951; danach Anhebung auf max. 62. Lebensjahr Wartezeit von 35 Jahren Schwerbehindertenausweis GdB 50 % Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen

38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzung: ab 65. Lebensjahr Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeiträge) Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze bis angehobene Regelaltersgrenze erreicht ist

39 Regelaltersrente Voraussetzung: 65 Lebensjahr; angehobene Regelaltersgrenze ( ab Jahrgang 1947) Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenze

40 Ab wann kann ich in Rente gehen?

41 Antragstellung Wann? Sollte circa 3 Monate vor dem Rentenbeginn erfolgen Wo? Rentenversicherungsträger Auskunfts- und Beratungsstellen Versichertenälteste Stadt- / Gemeindeverwaltung Themenübersicht

42 Witwen und Witwerrenten Anspruchsvoraussetzungen Tod der/ des Versicherten und Witwen- bzw. Witwereigenschaften und Wartezeit 5 Jahre und Keine Versorgungsehe und Keine Wiederheirat und Kein Rentensplitting Gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartnerschaften

43 Reform der Hinterbliebenenrenten Altes Recht ist anzuwenden bei Tod des Ehegatten vor dem oder bei Heirat vor dem und Geburt eines Ehegatte vor dem

44 Reform der Hinterbliebenenrenten Neues Recht ist anzuwenden bei Heirat nach dem oder wenn beide Ehegatten nach dem geboren wurden oder wenn Geburt eines Ehegatten vor dem und Heirat nach dem

45 Reform der Hinterbliebenenrenten Große Witwen- oder Witwerrente Voraussetzung : Vollendung des 45. (47.) Lebensjahr oder Waisenrentenberechtigtes Kind oder teilweise/ volle Erwerbsminderung 55 % Neues Recht 60 % Altes Recht

46 Reform der Hinterbliebenenrenten Kleine Witwen- oder Witwerrente Weder 45. (47.) Lebensjahr kein waisenrentenberechtigtes Kind keine teilweise/ volle Erwerbsminderung 25 % neues und altes Recht

47 Reform der Hinterbliebenenrenten Kleine Witwen- oder Witwerrente Anspruch für maximal 24 Monate! Begrenzung nur bei Anwendung des neuen Rechts! gegebenenfalls später Anspruch auf große W-Rente

48 Reform der Hinterbliebenenrenten Kleine Witwen- oder Witwerrente Beispiel (Neues Recht): Die Witwe ist beim Tod des Ehemannes 30 Jahre alt und hat zwei Kinder im Alter von 7 und 10 Jahren Lösung: Große Witwenrente (da 2 Kinder) bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Die Witwe ist dann 41 Jahre alt. Somit erstmal Rentenwegfall! Große Witwenrente gegebenenfalls ab dem 45. (47.) Lebensjahr

49 Reform der Hinterbliebenenrente Rentenabfindung bei Wiederheirat Für 24 Monate BEACHTE: bei Anwendung des neuen Rechts, besteht Anspruch auf kleine Witwer- oder Witwenrente maximal für 24 Monate Beispiel: Wiederheirat 18 Monate nach dem Tod des Ehegatten Abfindung nur noch für 6 Monate!

50 Einkommensanrechnung Altes Recht ist anzuwenden bei Tod des Ehegatten vor dem oder Bei Heirat vor dem und Geburt eines Ehegatten vor dem

51 Einkommensanrechnung Neues Recht ist anzuwenden bei Heirat nach dem oder bei Geburt beider Ehegatten nach dem oder bei Geburt eines Ehegatten vor dem aber Heirat nach dem

52 Einkommensanrechnung Altes Recht z. B. Arbeitsentgelt Arbeitseinkommen Erwerbsersatzeinkommen zusätzlich z. B. Neues Recht Vermögenseinkommen z.b. Zinsen, Vermietung Lebensversicherung auf Rentenbasis Betriebsrenten

53 Einkommensanrechnung Beispiel: Witwe, 1 Kind unter 18 Jahre, Witwenrente berechnet sich aus 900 Arbeitsentgelt mtl brutto Miete nach Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge mtl. 400

54 Einkommensanrechnung Lösung: Witwenrente Altes Recht (60 % von 900 )= 540 Arbeitsentgelt brutto abzüglich 40 % 400 fiktives Nettoentgelt = 600 abzüglich Freibetrag Witwe 742,90 abzüglich Freibetrag Kind 157,58 0,00 Keine Berücksichtigung der Mieteinkünfte bei altem Recht! Witwenrente 540 brutto (keine Kürzung!)

55 Witwenrente Neues Recht (55 % von 900 ) = 495 brutto Arbeitsentgelt brutto % 400 Miete % Gesamteinkünfte = Themenübersicht abzüglich der Freibeträge (Witwe + Kind) 898,63 1,37 davon sind 40 % anzurechnen = 0,55 Witwenrente (495-0,55 ) = 494,45

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Deutsche Rentenversicherung Westfalen Hansastraße Dortmund

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