Rente für Schwerbehinderte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rente für Schwerbehinderte"

Transkript

1 Rente für Schwerbehinderte Deutsche Rentenversicherung Heike Peters

2 Rentenrechtliche Zeiten und Wartzeit Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus: Versorgungsausgleich, Rentensplitting geringfügiger vers.freier Beschäftigung Wartezeit von 5 und 15 Jahren Wartezeit von 35 Jahren Anrechnungszeiten Berücksichtigungszeiten 2

3 Beitragszeiten Beitragszeiten sind Zeiten mit Pflichtbeiträgen oder Freiwilligen Beiträgen die gezahlt werden oder als gezahlt gelten. 3

4 Ersatzzeiten mind. 14 Jahre Keine Versicherungspflicht Zeiten vor ERSATZZEIT Militärischer / militärähnlicher Dienst, Kriegsgefangenschaft, Minenräumdienst Internierung oder Verschleppung Freiheitseinschränkung oder Freiheitsentzug Politischer Gewahrsam und Freiheitsentzug (DDR) Vertreibung, Flucht, Umsiedlung, Aussiedlung und daran anschließende unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit 4

5 Anrechnungszeiten Arbeitsunfähigkeit / Krankheit und Leistungen zur Rehabilitation / Teilhabe Schwangerschaft und Mutterschaft Arbeitslosigkeit und Ausbildungssuche Schule, Fach- oder Hochschule (nach 17. Lebensjahr) Rentenbezug mit Zurechnungszeit 5

6 Rente wegen Erwerbsminderung 1.Nichtvollendung des 65. Lebensjahres 2.Teilweise oder volle Erwerbsminderung 3.In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen ODER Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten 4.Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren 6

7 Rente wegen Erwerbsminderung - Begriff der Erwerbsminderung - Krankheit oder Behinderung Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch unter 3 Std. täglich von 3 Std. bis unter 6 Std. tgl volle Erwerbsminderung teilweise Erwerbsminderung keine Erwerbsminderung 7

8 Rente wegen Erwerbsminderung - Versicherungsrechtliche Voraussetzung - Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge Zeitraum von 5 Jahren (taggenau) 8

9 Rente wegen Erwerbsminderung - Versicherungsrechtliche Voraussetzung Erwerbsminderung am Jahre Pflichtbeiträge vorhanden Voraussetzung erfüllt 9

10 Rente wegen Erwerbsminderung - Versicherungsrechtliche Voraussetzung Erwerbsminderung am Jahre Pflichtbeiträge nicht vorhanden Voraussetzung nicht erfüllt 10

11 Rente wegen Erwerbsminderung - Versicherungsrechtliche Voraussetzung - Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre mit Beiträgen) Ende Vormonat Erwerbsminderung Anwartschaftserhaltungszeiten zum Beispiel Beitragszeiten Beitragsfreie Zeiten Berücksichtigungszeiten Rentenbezugszeiten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 11

12 Rente wegen Erwerbsminderung - bei Berufsunfähigkeit - Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Anspruchsvoraussetzungen Geburt Antragsteller mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen Vergleichsperson als Stunden mindestens Stunden Erwerbsminderung 12

13 Rente wegen Erwerbsminderung - bei Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf ist bei Bestimmung des bisherigen Berufs Ausübung von nur gleichwertigen Beschäftigungen, die überwiegend Ausgeübte Beschäftigungen mit kontinuierlicher beruflicher Aufwärtsentwicklung, die zuletzt Ausgeübte ausschließlich fiktiver Beitragsleistung (z. B. Nachversicherung), die ausgeübte Tätigkeit erfolgreicher Berufsausbildung ohne nach folgende Beschäftigung, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit Aufgabe eines qualifizierten Berufs zugunsten eines weniger qualifizierten Berufs ohne medizinische Gründe, der weniger qualifizierte Beruf 13

14 Rente wegen Erwerbsminderung - bei Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema nach BSG-Rechtsprechung Tätigkeiten der Führungsebene mit hoher Qualität, die regelmäßig auf einem Hochschulstudium beruhen und die üblicherweise mit einem Bruttoarbeitsentgelt an der Beitragsbemessungsgrenze bewertet werden Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. einer wissenschaftlichen Hochschule erfordern Tätigkeiten,die eine Meisterprüfung oder den Abschluss einer Fachschule voraussetzen bzw. der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion Tätigkeiten, die eine längere als 2-jährige, regelmäßig 3-jährige Ausbildung erfordern Tätigkeiten, die eine Ausbildung von mehr als 1 bis zu 2 Jahren erfordern (obere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Tätigkeiten, die eine Ausbildung von 3 bis zu 12 Monaten erfordern (untere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Ungelernte Tätigkeiten 14

15 ALTERSRENTEN Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente wegen Schwerbehinderung Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen 15

16 Altersrente wegen Schwerbehinderung, Berufsoder Erwerbsunfähigkeit Geburt vor dem Vollendung des 60. Lebensjahres Anerkannte Schwerbehinderung von mdt. 50% oder Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Hinzuverdienstbeschränkung 16

17 Altersrente wegen Schwerbehinderung Geburt vor dem Vollendung des 60. Lebensjahres Anerkannte Schwerbehinderung von mdt. 50% oder Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren Hinzuverdienstbeschränkung 17

18 Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen Antrag ! Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen ! Antrag Rentenbeginn 18

19 Rentenbeginn - bei befristeten Erwerbsminderungsrenten - Voraussetzungen erfüllt Antrag Ausschlussfrist KM Voraussetzungen erfüllt Ausschlussfrist KM Rentenbeginn Antrag Rentenbeginn 19

20 Rentenbefristung Regelfall Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre " Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre weitere Befristung 20

21 Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Berechnung Hinzuverdienstgrenze X Entgeltpunkte (mind. 1,5) Aktueller der letzten drei Rentenwert X Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung = Hinzuverdienstfaktor Hinzuverdienstgrenze 21

22 Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Hinzuverdienstfaktoren teilweise Erwerbsminderungsrente volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe 20,7 in voller Höhe 1/7 der mtl. Bezugsgröße in Höhe zu 3/4 15,6 in Höhe zu 1/2 25,8 in Höhe zu 1/2 20,7 in Höhe zu 1/4 25,8 22

23 Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Auszug aus einer Rentenauskunft : 23

24 Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - 24

25 Hinzuverdienst - Altersrenten - Ansicht aus dem Rentenantrag R

26 Hinzuverdienst - Altersrenten - Berechnung Hinzuverdienstgrenze X Entgeltpunkte Aktueller (mind. 1,5) Rentenwert X der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn = Hinzuverdienstfaktor Hinzuverdienstgrenze 26

27 Hinzuverdienst - Altersrenten - Hinzuverdienstfaktoren in voller Höhe (Vollrente) 1/7 der mtl. Bezugsgröße in Höhe zu 2/3 11,7 in Höhe zu 1/2 17,5 in Höhe zu 1/3 23,3 27

28 Hinzuverdienst - Altersrenten - 60 Jahre 65 Jahre * Hinzuverdienstgrenzen beachten * Die Hinzuverdienstgrenze passt sich der Anhebung der Regelaltersrente an. 28

29 Hinzuverdienst - Altersrenten - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze 2 x doppelter Hinzuverdienst 29

30 Minderung und Erhöhung des Zugangsfaktors 60. Lebensjahr 63. Lebensjahr 65. Lebensjahr 67. Lebensjahr ERHÖHUNG des Zugangsfaktors für jeden Monat um 0,5% MINDERUNG des Zugangsfaktors für jeden Monat um 0,3 % Früherer Rentenbeginn Späterer Rentenbeginn 30

31 Minderung und Erhöhung des Zugangsfaktors Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung Jahre Rentenbeginn Jahre Monate & $' Renten# = $% % monatlich Jahre Rentenbeginn Rentenminderung 31

32 Minderung und Erhöhung des Zugangsfaktors Der 4. Senat des Bundessozialgericht (vom ) hält eine Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei einem Bezug vor dem 60. Lebensjahr für gesetz- und grundrechtswidrig. Bisherige Verfahrensweise: Rentenabschlag voller Rentenanspruch 89,2% aus allen rentenrechtlichen 10,8% Versicherungszeiten Die Deutsche Rentenversicherung schließt sich vorerst nicht dem Urteil an und führt zunächst weitere Musterverfahren, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. 32

33 Beabsichtigte Anhebung der Altersgrenzen RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz - Referentenentwurf - Gesetzentwurf Festlegungen zur Anhebung der Altersgrenzen => Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze mit Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) => Änderungen bei der Altersrente für Schwerbehinderte => Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente => Änderungen bei der Hinterbliebenenrente => Vertrauensschutzregelungen 33

34 Beabsichtigte Anhebung der Altersgrenzen Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Gesetzentwurf Altersrente für langjährig Versicherte Abschlagsfreier Rentenbeginn: 65 Jahre (heute: 63) Frühstmöglicher Rentenbeginn: 62 Jahre (heute: 60) Keine Änderung gegenüber geltendem Recht! (da auslaufende Regelung) Frühstmöglicher Rentenbeginn: 63 Jahre (unverändert) mit max. 14,4 % Abschlag 34

35 Beabsichtigte Anhebung der Altersgrenzen Gesetzentwurf Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit und Pflege sowie Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten erreichen. Bzgl. des Kriteriums 45 Jahre werden u.a. nicht berücksichtigt: Zeiten der Arbeitslosigkeit Zeiten freiwilliger Beitragszahlung. Vorzeitiger Rentenbeginn (vor 65) unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen nicht möglich. 35

36 Anhebung der Altersgrenzen Darstellung aus einer Rentenauskunft:? 36

37 Beabsichtigte Anhebung der Altersgrenzen Vertrauensschutz: Gesetzentwurf Altersteilzeitverträge: Vertrauensschutz für Arbeitnehmer bis Geburtsjahrgang 1954, sofern sie bereits vor dem verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. (u. a. m.) 37

38 Vertrauensschutzregelungen Altersrente wegen Schwerbehinderung Geburt bis ? nein ja Schwerbehinderung am lag vor? nein ja Rentenbezug ab 60. Lebensjahr weiterhin OHNE Abschläge möglich Geburt vor 1952? nein ja ja Rentenbezug ab 60. Lebensjahr nur MIT Abschlägen möglich Geburt Vor 1955? nein ja ATZ vor dem vereinbart UND Schwerbehinderung am lag vor? nein Rentenbezug nur nach maßgeblichen Lebensalter möglich 38

Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters

Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Heike Peters 0 13720191 Rente für schwerbehinderte Menschen 1 ISV03i00 Rente für schwerbehinderte Menschen Welche Möglichkeiten gibt

Mehr

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch

Mehr

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch

Mehr

Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll

Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll 20. 22. Oktober 2010 Juan Victor Coseriu Pisani Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Projekt Neubau Tel.: 0711 / 848 10 331 Fax:

Mehr

Service. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t

Service. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Mehr

Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München

Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick 6. Süddeutscher Hypophysen- Nebennierentag 20. April 2013 München 0 0 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten

Mehr

VI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.

VI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4. Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Viele Wege führen zur Rente vor 67

Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

1.3 Beitragszeiten von Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz

1.3 Beitragszeiten von Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz Geleitwort des Herausgebers von Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e. V. 5 Vorwort von Hans-Peter Jung, Vorsitzender der Kommission SGB VII...... 7 1. Rentenrechtliche Zeiten......................

Mehr

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit

Mehr

Die Rente: Für wen, wann und wie? Rechtsanwalt Günter Friedrich, Köln. Rechtsanwalt Günter Friedrich (Tel. 0221/ 829 12 05) Folie 1

Die Rente: Für wen, wann und wie? Rechtsanwalt Günter Friedrich, Köln. Rechtsanwalt Günter Friedrich (Tel. 0221/ 829 12 05) Folie 1 Die Rente: Für wen, wann und wie? Rechtsanwalt Günter Friedrich, Köln Rechtsanwalt Günter Friedrich (Tel. 0221/ 829 12 05) Folie 1 Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente 1. Antrag des Versicherten

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

II. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( 43 Abs. 2 SGB VI) 4. Allgemeine Wartezeit. 5. Antrag

II. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( 43 Abs. 2 SGB VI) 4. Allgemeine Wartezeit. 5. Antrag D. Renten bei Verlust der Erwerbsfähigkeit ( 43, 240 SGB VI) 139 Abs. 4 Nr. 1, 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI dar. Somit verlängert sich hier der Fünfjahreszeitraum um die 29 Monate der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

Mehr

Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen

Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Inhaltsverzeichnis Artikel 1... 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch... 3 Artikel 2... 34 Änderung des Ersten

Mehr

Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge:

Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Versicherte Tätigkeit Unfallbringendes Verhalten Unfallgeschehen Gesundheitsschaden zeitlicher/örtlicher/sachlicher Zusammenhang Unfallkausalität: Wesentliche

Mehr

Grundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung

Grundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung Service Grundlegendes zur Rente wegen Sabine Gerstmann 1 srenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Wegfall der Rente Übergangsregelungen 2 M31i_81 Rente wegen Voraussetzungen Nichterreichen

Mehr

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn?

Service. Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn? Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit

Mehr

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014 Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das

Mehr

Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der

Mehr

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Fortbildung für die Sozialarbeiter/-innen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste Christiane Anders, Stand: September 2012 Bereich Grundsatz und ADV-Verbindungsstelle

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014)

Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014) Anlage 1 zu Info Nr. 31/2014 Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014) Der am 23.5.2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier

Mehr

Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes

Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

R0101. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente

R0101. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente R0101 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen

Mehr

Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel

Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel Wesentliche Eckpunkte -Änderungen Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Ausweitung von Kindererziehungszeiten

Mehr

Fragen & Antworten zum Rentenpaket

Fragen & Antworten zum Rentenpaket Fragen & Antworten zum Rentenpaket Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das

Mehr

R101. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente

R101. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente R101 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen

Mehr

damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Rentenantrag.

damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Rentenantrag. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente R101 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen

Mehr

Agenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand:

Agenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand: Agenda Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Grundsicherung Altersrente für schwerbehinderte

Mehr

Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung

Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Service Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 0 ISV27t Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Fragen und Antworten zum Rentenpaket 2014

Fragen und Antworten zum Rentenpaket 2014 Fragen und Antworten zum Rentenpaket 2014 Rente ab 63 Jahren 1. Was ist die Rente ab 63? Vorstandsbereich 2 Abteilung Sozialpolitik Hannover, 16. Juni 2014 Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung. Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Referent: Frank Hochrein

Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung. Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Referent: Frank Hochrein Traumatisierungen im beruflichen Alltag - Interventionsstrukturen in Mittelfranken Dienstag, 20. November 2012 0 Referent: Frank Hochrein Service Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung Überblick

Mehr

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003 arbeits- und gesundheitsschutzpolitik altersteilzeit/teilzeit allgemeine sozialpolitik arbeitsmarktalterssicherung/ betriebliche altersvorsorge/alterssicherung behindertenpolitik gesundheitspolitik soziale

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Info Recht. Sozialrecht

Info Recht. Sozialrecht Informationen zum Recht vom DGB Bundesvorstand Abteilung Recht 29. Januar 2014 Info Recht Sozialrecht Die Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres Mit dem

Mehr

50 ALTERSRENTE Kindererziehung Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren (36 Kalendermonate) bei Geburten vom 1.1.1992 an bzw. in den ersten zwölf

Mehr

Herzlich Willkommen zur

Herzlich Willkommen zur Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Kathrin Bohr Wer sind wir - Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - Seit dem 01.10.2005 Deutsche Rentenversicherung Westfalen (Hauptverwaltung in Münster)

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit

Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit Service Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit Referent: Andreas Loy Agentur für Arbeit Offenbach Referentin: Judith Ziehmer DRV Hessen 0 ISV05t Erwerbsminderungsrente

Mehr

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3. Rentenrechtliche Zeiten... 35 3.1. Beitragszeiten... 35 3.1.1. Pflichtbeitragszeiten... 36

Inhaltsverzeichnis. 3. Rentenrechtliche Zeiten... 35 3.1. Beitragszeiten... 35 3.1.1. Pflichtbeitragszeiten... 36 Inhaltsverzeichnis 1. 50 Jahre Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung...... 1 1.1. Die grundlegende Rentenreform 1957... 2 1.2. Die Rentenreform 1972... 5 1.3. Gesetzliche Änderungen von 1972

Mehr

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Geschäftspartner Sozialversicherung April 2009 Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist für einen Großteil der Bevölkerung die wichtigste Säule der Altersversorgung.

Mehr

Rentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung. Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15

Rentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung. Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15 Rentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15 Rente - Voraussetzungen Persönliche Versicherungsrechtliche Hinzuverdienst Altersgrenzen

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

Regelaltersrente DEZ 2009 203,53. FRÜHESTMÖGLICHE ALTERSRENTE Regelaltersrente DEZ 2009 203,53

Regelaltersrente DEZ 2009 203,53. FRÜHESTMÖGLICHE ALTERSRENTE Regelaltersrente DEZ 2009 203,53 ****************************************************************** * * * Computergestützte Berechnung * * * * von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung * * * * Berechnungsstichtag 01.08.2004

Mehr

Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle

Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle 1 Beispiel 1 Versicherte hat zwei Rentenansprüche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders

Mehr

Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche

Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente. Informationen für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung. Januar 2016 2

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Rainer Stosberg Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin 0 0 Rente

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) - Mütterrente - Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente - Rente mit 63 - Höheres Reha-Budget

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Rente mit 67 was ändert sich für mich?

Rente mit 67 was ändert sich für mich? Service Rente mit 67 was ändert sich für mich? > Anhebung der Altersgrenzen > Neue Rente für besonders langjährig Versicherte: Es bleibt bei 65 > Änderungen für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene Sicher

Mehr

Das Rentensplitting Theorie und Beratung

Das Rentensplitting Theorie und Beratung Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)

Mehr

Rente. Renten an Versicherte Altersrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung

Rente. Renten an Versicherte Altersrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung Rente 6 Renten an Versicherte Altersrenten Die gesetzliche Rentenversicherung (12072/02-50) Herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Abteilung Grundsatz Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstraße

Mehr

Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben

Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Januar 2008 Rente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Im Januar 2008 hat der Bundestag eine wichtige Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner verabschiedet:

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

1 Altersversorgung in

1 Altersversorgung in 1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.

Mehr

Erwerbsgemindert bzw. wie geht es weiter?

Erwerbsgemindert bzw. wie geht es weiter? Erwerbsgemindert bzw. berufsunfähig wie geht es weiter? Rentenansprüche und deren Voraussetzungen Referent: RA Lars Müller Referent: RA Lars Müller Sozialverband VdK Sachsen e.v. Gliederung Statistik der

Mehr

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde

Mehr

a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit 32 1.4 Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Beispiel Nehmen Sie an, Herr Dallwig hat bereits das 60. Lebensjahr vollendet. Er ist

Mehr

Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung

Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung 4 Hamburg, Mai 21 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 1243 Berlin Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der und der Zusatzversorgung Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze Die gesetzliche

Mehr

Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis von Bettina Schmidt 1. Auflage Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Schmidt wird vertrieben von beck-shop.de Verlag C.H. Beck München 2011 Verlag C.H.

Mehr

Aktuelle Ergebnisse aus den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung Schwerpunkt: Berentungsgeschehen

Aktuelle Ergebnisse aus den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung Schwerpunkt: Berentungsgeschehen Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatz- und Querschnittsbereich Aktuelle Ergebnisse aus den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung Schwerpunkt: Berentungsgeschehen Uwe G. Rehfeld und Ralf

Mehr

Seit 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket. Es enthält im Wesentlichen vier Säulen:

Seit 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket. Es enthält im Wesentlichen vier Säulen: Nr.: 08/2014 Datum: 15. Juli 2014 Das neue Rentenpaket Seit 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket. Es enthält im Wesentlichen vier Säulen: die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr die Mütterrente

Mehr

Ausland. Zwischenstaatliche Regelungen mit Kroatien. Wir sichern Generationen! Die gesetzliche Rentenversicherung

Ausland. Zwischenstaatliche Regelungen mit Kroatien. Wir sichern Generationen! Die gesetzliche Rentenversicherung Ausland 38 Zwischenstaatliche Regelungen mit Kroatien Wir sichern Generationen! Die gesetzliche Rentenversicherung (13589/03-50) Herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Abteilung

Mehr

Flexible Übergänge in die gesetzliche Rente

Flexible Übergänge in die gesetzliche Rente Flexible Übergänge in die gesetzliche Rente Geltendes Recht und Ansätze für Weiterentwicklungen Dr. Axel Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung

Mehr

Eine Information der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen und des Personalrates der Universität Heidelberg

Eine Information der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen und des Personalrates der Universität Heidelberg Wie beantrage ich die Rente? Eine Information der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen und des Personalrates der Universität Heidelberg (Stand: 05/2008) 2 Wie beantrage ich meine Rente? Was muss

Mehr

Renten wegen Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland

Renten wegen Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Herbert Rische (Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund): Renten wegen Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland Das Risiko, aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.

Mehr

Auswirkungen des Rentenänderungsgesetzes - Rente mit 63?

Auswirkungen des Rentenänderungsgesetzes - Rente mit 63? Auswirkungen des Rentenänderungsgesetzes - Rente mit 63? Rente nun doch schon mit 63 Jahren! Ein Traum scheint für viele Werktätige in Erfüllung zu gehen. Früher in Rente zu gehen bedeutet in der Erstwahrnehmung

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Rente. Anhebung der Altersgrenzen. Ab wann in Rente? Die gesetzliche Rentenversicherung. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Rente. Anhebung der Altersgrenzen. Ab wann in Rente? Die gesetzliche Rentenversicherung. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Rente Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Anhebung der Altersgrenzen Ab wann in Rente? Die gesetzliche Rentenversicherung Herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Dezernat

Mehr