Rente für Bergleute: Eine besondere Leistung

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1 Rente Rente für Bergleute: Eine besondere Leistung > Welche besonderen Regeln für die Rente an Bergleute gelten > Warum die Knappschaftsausgleichsleistung so wichtig ist > Was Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte heißt

2 Unter und über Tage gesichert Wie die meisten anderen Arbeitnehmer und bestimmte Selbständige sind auch Sie als Bergmann gesetzlich rentenversichert. Wegen der besonderen Belastungen und Risiken, denen Sie ausgesetzt sind, sowie wegen des Strukturwandels in Bergbau und Hüttenwesen gelten aber schon seit Jahrzehnten Sonderregelungen. Die wichtigsten dieser knappschaftlichen Besonderheiten bei Rentenansprüchen und der Rentenberechnung haben wir für Sie in dieser Broschüre erläutert. Und wenn Sie noch weitere Fragen haben: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See steht Ihnen telefonisch oder im Internet jederzeit gern zur Verfügung.

3 Inhaltsverzeichnis 4 Arbeiten unter Tage 6 Rente für Bergleute 9 Die Knappschaftsausgleichsleistung 18 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 20 Die Formel zur Rente 26 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Arbeiten unter Tage Die in dieser Broschüre vorgestellten speziellen Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie bestimmte Tätigkeiten im Bergbau ausgeübt haben. Einige besondere Begriffe tauchen dabei immer wieder auf. Deshalb erläutern wir sie Ihnen hier vorab. Vor dem 1. Januar 1969 wurden diese Arbeiten als Hauerarbeiten bezeichnet. Lesen Sie dazu bitte auch Seite 5. Ständige Arbeiten unter Tage Als ständige Arbeiten unter Tage werden Zeiten bezeichnet, die für Ihre spätere Rente wichtig sind. Das sind Arbeiten ab 1968, die nach ihrer Natur ausschließlich unter Tage ausgeübt werden. Diese Zeiten sind bedeutsam für die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit), die Sie für den Anspruch auf Ihre Rente benötigen, und für den so genannten Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage. Den ständigen Arbeiten unter Tage sind gleichgestellt: 1. Tätigkeiten, die Sie sowohl unter als auch über Tage geleistet haben, wenn während eines Kalendermonats mindestens 18 Schichten überwiegend unter Tage ausgeübt wurden. Auch Schichten, die in einem Kalendermonat wegen eines Feiertags ausfallen, gelten als überwiegend unter Tage geleistete Arbeit. 2. Arbeiten als Mitglied der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr (ausgenommen Gerätewarte) für die Dauer der Zugehörigkeit. 4

5 3. Arbeiten als Mitglied des Betriebsrats, wenn Sie bisher ständige Arbeiten unter Tage oder die oben genannten gleichgestellten Arbeiten ausgeübt haben und im Anschluss daran wegen Ihrer Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt worden sind. Als überwiegend unter Tage geleistet gelten auch Schichten, die in einem Kalendermonat aus folgenden Gründen ausfallen: > krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, > bezahlter Urlaub oder > Rehabilitation beziehungsweise Vorsorgekur. Solche Zeiten werden Ihnen außerdem anerkannt, wenn: > für Sie in diesem Kalendermonat wegen ständiger Arbeiten unter Tage oder gleichgestellter Arbeiten Beiträge gezahlt worden sind und > Sie in den drei Kalendermonaten zuvor mindestens einen Kalendermonat ständige Arbeiten unter Tage oder gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben. Die in den neuen Bundesländern vor dem 1. Januar 1992 überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten sind ebenfalls als ständige Arbeiten zu berücksichtigen. Hauerarbeiten Als Hauerarbeiten oder gleichgestellte Arbeiten können Ihnen Zeiten anerkannt werden, die Sie bis zum 31. Dezember 1968 zurückgelegt haben. Was genau zu diesen Arbeiten zählt, erläutern wir Ihnen gern persönlich. Ansprechpartner finden Sie auf der Seite 26. Sonstige Arbeiten unter Tage Damit sind Arbeiten unter Tage vor dem 1. Januar 1968 gemeint, die nicht Hauerarbeiten oder gleichgestellte Arbeiten waren. 5

6 Rente für Bergleute Anspruch auf eine Rente für Bergleute haben Sie, wenn Sie im Bergbau vermindert berufsfähig sind oder langjährig unter Tage gearbeitet haben und mindestens 50 Jahre alt sind. Pflichtbeitragszeiten sind die wichtigsten Zeiten für Ihren Rentenanspruch. Bis zu Ihrem 65. Geburtstag haben Sie Anspruch auf Rente für Bergleute, wenn Sie 1. im Bergbau vermindert berufsfähig sind, das heißt wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre bisherige knappschaftliche Beschäftigung (Hauptberuf) und eine andere wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung, die gleichwertige Kenntnissen und Fähigkeiten erfordert, auszuüben; 2. in den fünf Jahren vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeitragszeiten haben und 3. vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Eine Rente für Bergleute erhalten Sie jedoch nicht, wenn Sie eine wirtschaftlich und qualitativ gleichwertige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausüben. 6

7 Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Rente für Bergleute bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn Sie 1. das 50. Lebensjahr vollendet haben, 2. im Vergleich zu der von Ihnen bisher ausgeübten knappschaftlichen Beschäftigung (Hauptberuf) nicht mehr wirtschaftlich gleichwertig beschäftigt oder selbständig tätig sind und 3. die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben. Auf diese Wartezeit werden Ihnen Beitragszeiten wegen einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet. Ersatzzeiten sind bestimmte Zeiten, für die Sie keine Beiträge zahlen, die aber dennoch für die Rente berücksichtigt werden. Lesen Sie dazu bitte auch die Broschüre Jeder Monat zählt für die Rente. Die Wartezeit haben Sie außerdem erfüllt, wenn Sie > 25 Jahre auf Grund einer Beschäftigung unter Tage Beiträge gezahlt und außerdem knappschaftliche Ersatzzeiten haben oder > 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten haben und a) vor dem 1. Januar 1969 mindestens 15 Jahre Hauerarbeiten geleistet haben oder b) die 25 Jahre mit Beitragszeiten wegen einer Beschäftigung unter Tage allein oder zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten erfüllen. Dabei werden Ihnen folgende Zeiten angerechnet: aa) auf je zwei volle Monate mit Hauerarbeiten kommen jeweils drei Wartezeitmonate und bb) auf je drei volle Monate, in denen Sie vor dem 1. Januar 1968 unter Tage mit anderen als Hauerarbeiten beschäftigt waren, je zwei Monate oder cc) die Zeit der vor dem 1. Januar 1968 verrichteten Arbeiten unter Tage, wenn Sie damals Hauerarbeiten verrichtet haben und diese wegen einer im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit aufgeben mussten. 7

8 Wir nennen Ihnen gern Ihre Hinzuverdienstgrenze. Bitte fragen Sie uns. Hinzuverdienst Neben Ihrer Rente für Bergleute können Sie noch Geld hinzuverdienen. Dabei gelten allerdings dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Ihre Hinzuverdienstgrenze wird im Regelfall individuell berechnet. Sie richtet sich nach den letzten drei Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit oder wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet und langjährig unter Tage gearbeitet haben vor Erfüllung der besonderen Voraussetzungen. Je nach Höhe Ihres Hinzuverdienstes wird die Rente für Bergleute > in voller Höhe, > in Höhe von zwei Dritteln oder > in Höhe von einem Drittel gezahlt. Die Höhe der für Sie maßgeblichen individuellen Hinzuverdienstgrenze teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Rentenbescheid mit. Zum Rentenartfaktor lesen Sie bitte Seite 21. Höhe der Rente für Bergleute Die Rente für Bergleute wird ausschließlich aus knappschaftlichen Versicherungszeiten berechnet. Nehmen Sie die Rente vor Ihrem 63. Geburtstag in Anspruch, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, höchstens jedoch 3,6 Prozent. 8

9 Die Knappschaftsausgleichsleistung Seit Jahrzehnten sind vor allem ältere Bergleute von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen. Da sie ihre Kenntnisse in kaum einem anderen Beruf nutzen können, wurde bereits 1963 die so genannte Knappschaftsausgleichsleistung eingeführt. Um die Knappschaftsausgleichsleistung (kurz: KAL) zu erhalten, müssen Sie Ihre Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres beenden und einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie: Nur wenn Sie aus einem knappschaftlichen Betrieb in Deutschland ausscheiden, können Sie einen KAL- Anspruch haben. Im Zweifelsfall muss die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entscheiden, ob die Ihnen ausgesprochene Kündigung einen KAL-Anspruch begründet. Daneben müssen Sie für den Anspruch auf die KAL weitere besondere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel so genannte Wartezeitalternativen: > eine Mindestzugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, 9

10 > eine Mindestdauer von speziellen Untertagetätigkeiten. Diese Wartezeitalternativen unterscheiden, ob Sie > unverschuldet gekündigt werden (zum Beispiel Entlassung wegen Stilllegung, Betriebseinschränkung, Zusammenlegung von Betrieben oder anderen Rationalisierungsmaßnahmen) oder > aus persönlichen Gründen aus dem knappschaftlichen Betrieb ausscheiden. Die Vielzahl von Wartezeitalternativen lässt sich zusammenfassen: 1. Wenn Sie lange Zeit unter Tage gearbeitet und dabei bergbauspezifische Arbeiten verrichtet haben, können Sie unter Umständen freiwillig ab 55 Jahren mit einem Anspruch auf KAL aus dem Bergbau ausscheiden. 2. Wenn Sie lange Zeit unter Tage gearbeitet, aber qualifizierte Untertagearbeiten nicht im gleichen Umfang ausgeübt haben oder diese wegen Krankheit aufgeben mussten, können Sie ab 55 Jahren unter Umständen nur dann mit einem KAL- Anspruch ausscheiden, wenn Sie unverschuldet gekündigt werden. 10

11 Übersicht: Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung haben Sie, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören: Gruppe 1: Wenn Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und > vor dem 1. Januar 1972 Hauer- oder gleichgestellte Arbeiten wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit aufgeben mussten und 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten beschäftigt waren oder > bis zum 31. Dezember 1968 mindestens 5 Jahre mit Hauer- oder gleichgestellten Arbeiten und insgesamt 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellten Arbeiten beschäftigt waren oder > nach dem 31. Dezember 1971 Ihre bisherige Beschäftigung unter Tage wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln mussten und insgesamt 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellten Arbeiten beschäftigt waren, erhalten Sie auf Antrag die KAL, wenn Sie Ihre Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres beendet haben. Auf den Grund kommt es in diesen Fällen nicht an. Gruppe 2: Wenn Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben, > in denen Sie unter Tage beschäftigt waren oder > eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben und diese wegen Krankheit oder einer Behinderung aufgeben mussten, erhalten Sie die KAL nur dann, wenn Sie vom knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres unverschuldet gekündigt wurden. Voraussetzung für eine Leistung nach Gruppe 2 ist eine Beschäftigung unter Tage. Wenn Sie teils unter, teils über Tage gearbeitet haben, werden Sie wie ein Unter-Tage- Beschäftigter gestellt, wenn Sie überwiegend unter Tage gearbeitet haben. Dazu zählen auch überwiegend unter Tage ausgeübte Tätigkeiten in den neuen Bundesländern bis 31. Dezember

12 In der Regel wird es Ihnen gar nicht möglich sein, die Vielzahl verschiedener Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch und die Wartezeitalternativen zu prüfen. Außerdem sind im Laufe der Zeit eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ergangen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beantragen wollen, sollten Sie einige Monate vor Vollendung des 55. Lebensjahres Ihre Ansprüche durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüfen lassen. Knappschaftsausgleichsleistung nach Anpassungsgeld Einen Anspruch auf die KAL haben Sie auch, wenn Sie ein Anpassungsgeld bekommen. In diesem Fall ist die Zahlung der KAL nicht daran gebunden, dass Sie nach dem 55. Lebensjahr aus der Beschäftigung ausscheiden. Werden Sie unverschuldet nach dem 50. Lebensjahr gekündigt und beziehen Sie bis zum Alter von 55 Jahren Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, so können Sie dennoch die KAL erhalten. Zuständig für das Anpassungsgeld ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Außenstelle Bochum Pieperstraße Bochum. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See prüft die Anspruchsvoraussetzungen für die KAL und errechnet die Höhe der Leistung. Sie ist dadurch am Anpassungsgeld-Verfahren beteiligt. 12

13 Bergmannsvollrente Die KAL können auch Versicherte aus den neuen Bundesländern erhalten, wenn sie > zwischen dem 50. und 55. Geburtstag unverschuldet gekündigt werden und > bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres die Bergmannsvollrente bezogen haben. Dies gilt auch für Rentner, deren Bergmannsvollrente seit dem 1. Januar 1992 unter der Bezeichnung Rente für Bergleute gezahlt wird. Erhalten Sie Anpassungsgeld oder eine Bergmannsvollrente, gilt für Sie folgende Besonderheit: Wenn Sie einmal wie jeweils beschrieben aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden sind, erfüllen Sie diese Voraussetzung für die KAL auf Dauer. Selbst wenn Sie später eine Beschäftigung aufnehmen, die dem Anspruch auf KAL entgegensteht, wird dieser Sachverhalt nicht noch einmal geprüft, da er weiterhin als erfüllt gilt. Beginn der Knappschaftsausgleichsleistung Die KAL beginnt im Monat nach dem Ende Ihrer Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Damit die KAL pünktlich gezahlt werden kann, empfehlen wir Ihnen, den notwendigen Antrag bereits drei Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung zu stellen. Die KAL beginnt nur dann unverzüglich, wenn Ihr 13

14 Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ende der Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb gestellt wird. Stellen Sie den Antrag später, können Sie die KAL erst vom Beginn des Antragsmonats an bekommen. Wie Renten berechnet werden, lesen Sie auf Seite 20. Höhe der Knappschaftsausgleichsleistung Die KAL wird grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung berechnet. Wie bei allen gesetzlichen Renten wird eine Formel angewendet, die dafür sorgt, dass die Rente Ihrer Beitragszahlung entspricht. Bei der KAL gibt es jedoch zwei Besonderheiten: 1. Zeiten außerhalb der knappschaftlichen Rentenversicherung werden nicht einbezogen. Für die Ermittlung der monatlichen Höhe der KAL werden nur Ihre persönlichen Entgeltpunkte aus der knappschaftlichen Rentenversicherung herangezogen. Haben Sie in der allgemeinen Rentenversicherung weitere Ansprüche erworben, bleiben diese bei der Berechnung der KAL unberücksichtigt. 14

15 Wer während seines Erwerbslebens verschiedenen Zweigen der Rentenversicherung angehört hat, gilt als Wanderversicherter. Für die vielen so genannten Wanderversicherten im Bergbau bedeutet dies: Ihre an die allgemeine Rentenversicherung gezahlten Beiträge werden erst bei einer späteren Rente (zum Beispiel bei der Altersrente) berücksichtigt. 2. Kein Leistungszuschlag Bei der KAL bleibt der Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage im Gegensatz zur Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung unberücksichtigt. Der Endbetrag setzt sich demnach im Regelfall aus dem monatlichen Anteil zusammen, der auf die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt. KAL und andere Leistungen aus der Sozialversicherung Die Höhe Ihrer KAL kann sich erheblich ändern, wenn Sie gleichzeitig eine oder mehrere Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, und Verletztenrente und KAL zusammen Ihren individuellen Grenzbetrag überschreiten. Als KAL-Empfänger erhalten Sie, nachdem Sie aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden sind, kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Solange Sie KAL beziehen, ruht Ihr Anspruch auf diese Leistungen. Ihre KAL entfällt, wenn Sie eine andere gesetzliche Rente aus Ihrer eigenen Versicherung erhalten. 15

16 Wegfall der KAL Ihr Anspruch auf die KAL entfällt, wenn Sie erneut eine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen und zwar unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. In diesem Fall sind Sie nach Ende der neuen Beschäftigung nicht automatisch wieder anspruchsberechtigt, sondern müssen erneut einen Antrag stellen. Die Hinzuverdienstgrenze ändert sich grundsätzlich zum 1. Januar. Sie können nur dann eine KAL beziehen und zugleich eine Beschäftigung außerhalb eines knappschaftlichen Betriebes ausüben, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze beträgt ab 1. Januar EUR monatlich. Ihr Anspruch auf die KAL entfällt, sobald Sie mit einem Nebenverdienst zum dritten Mal während eines Jahres die Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Eine Teilzahlung der KAL mit höheren Hinzuverdienstgrenzen wie bei den Altersrenten ist ausgeschlossen. Altersrente nach der Knappschaftsausgleichsleistung Wahrscheinlich wollen Sie als KAL-Bezieher Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten, da hier im Gegensatz zur KAL auch ein Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage und die in der allgemeinen Rentenversicherung erworbenen Ansprüche rentensteigernd berücksichtigt werden. Zudem gilt die Bezugszeit einer KAL ab 1992 als rentensteigernde Anrechnungszeit. Folgende Renten kommen für Sie nach einer KAL in Frage: > die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, > die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für vor 1952 Geborene, wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind, > die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder > die Altersrente für langjährige Versicherte. 16

17 Die Entscheidung, welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie die günstigste ist, müssen Sie selbst treffen. Dabei beraten Sie die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Unser Tipp: Einen Überblick über die Voraussetzungen für die einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenze sowie Vertrauensschutzregelungen erhalten Sie in der Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Details zur Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute lesen Sie im nächsten Kapitel. 17

18 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Diese Rente erhalten Sie, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben. Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Ihnen neben den ständigen Untertagearbeiten auch Zeiten angerechnet, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben. Sie müssen dafür vor dem Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben. Ersatzzeiten sind Zeiten, für die Sie keine Beiträge gezahlt haben, die aber dennoch für die Rente berücksichtigt werden. Daneben werden Ihnen auch Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagezeiten aus der Zeit vor 1968 angerechnet, die ähnlich den Wartezeitalternativen der KAL ermittelt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See prüft auf Antrag, ob Sie die Wartezeit erfüllen. Höhe der Altersrente und Hinzuverdienst Wenn Sie eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten, errechnet sich diese aus allen Ansprüchen aus der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich des Leistungszuschlags für langjährige Untertagearbeiten. 18

19 Als Bezieher einer Altersrente können Sie grundsätzlich Zusatzeinkünfte erzielen. Je nach Höhe dieses Hinzuverdienstes wird Ihre Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres als Vollrente oder als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt. Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen teilt Ihnen Ihre Rentenversicherung im Rentenbescheid mit. Lesen Sie bitte auch unser Faltblatt Wie viel können Rentner hinzuverdienen? Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente als Vollrente beträgt ab 1. Januar EUR monatlich. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie nur eine Teilrente. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet dann Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Dabei ist Ihr Einkommen in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn entscheidend. Erzielen Sie nur geringes oder gar kein Einkommen, gelten für Sie Mindesthinzuverdienstgrenzen für die jeweiligen Teilrenten. Zahl der Altersrenten für langjährig unter Tage Beschäftigte Quelle: Deutsche Rentenversicherung 19

20 Die Formel zur Rente Entscheidend für die Berechnung Ihrer Rente sind Ihre im Lauf Ihres Lebens erzielten Entgeltpunkte. Diese werden in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und den Leistungszuschlag ermittelt. Besonderheiten gibt es bei den Kindererziehungszeiten, der Bergmannsprämie und dem Rentenartfaktor. Diesen Faktor können Sie bei uns erfragen. Lesen Sie dazu unser Faltblatt: Kindererziehung: Plus für die Rente. Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten werden errechnet, indem Ihr Verdienst durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten geteilt wird. Für Versicherte aus den neuen Bundesländern errechnen sich die entsprechenden Entgeltpunkte, indem die Verdienste aus der Sozialpflichtversicherung, der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und unter Umständen die über die Beitragsbemessungsgrenze der früheren DDR hinausgehenden Beträge mit einem bestimmten Faktor vervielfältigt werden. Kindererziehungszeiten Bestimmte Zeiten, in denen Sie Kinder erziehen, zählen als Pflichtbeitragszeiten. Sie werden in der knappschaftlichen Rentenversicherung je Monat mit 0,0625, in der allgemeinen Rentenversicherung mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet. Das ist aber kein Nachteil für Sie, da Sie zwar weniger Entgeltpunkte, dafür aber einen höhe- 20

21 Die Rentenformel ren Rentenartfaktor bekommen (siehe Seite 23). So erhalten Sie im Ergebnis für die Kindererziehungszeit den gleichen Rentenbetrag. EP x ZF x RaF x arw = MR (Entgelt- (Zugangs- (Rentenart- (aktueller (Monatspunkte) faktor) faktor) Rentenwert) rente) Entgeltpunkte: Ihr beitragspflichtiger Verdienst wird Jahr für Jahr mit dem beitragspflichtigen Verdienst aller Versicherten des entsprechenden Jahres verglichen. Haben Sie exakt den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt, erhalten Sie dafür genau 1 Entgeltpunkt. Bei höherem oder niedrigerem Verdienst in einem Kalenderjahr liegt auch die Zahl Ihrer Entgeltpunkte höher oder niedriger (zum Beispiel 1,2 Entgeltpunkte, wenn Ihr Verdienst 20 Prozent über dem Durchschnitt lag). Zugangsfaktor: Der Zugangsfaktor gleicht die unterschiedliche Bezugsdauer von Renten durch einen Zuschlag oder Abschlag aus. Bei Rentenbeginn zum normalen Zeitpunkt (zum Beispiel mit 65) beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Aus der Multiplikation mit den Entgeltpunkten wird daraus die Zahl Ihrer persönlichen Entgeltpunkte. Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor regelt das Sicherungsniveau jeder einzelnen Rentenart. Die Altersrente oder die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihnen den Lohnausfall ersetzen; deswegen beträgt der Rentenartfaktor bei diesen Renten 1,0, in der knappschaftlichen Rentenversicherung dagegen 1,3333 (siehe auch Seite 23). Aktueller Rentenwert: Mit dem (dynamischen) aktuellen Rentenwert wird die Rente normalerweise jährlich an die Lohnentwicklung der Arbeitnehmer angepasst. Seit 2003 wirkt sich aber der so genannte Altersvorsorge- Faktor, seit 2005 zudem der Nachhaltigkeitsfaktor dämpfend auf die Anpassungen aus. Bis zum 30. Juni 2006 gibt es für einen Entgeltpunkt eine Monatsrente von 26,13 EUR in den alten und 22,97 EUR in den neuen Bundesländern. 21

22 Bergmannsprämie Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1971 eine Bergmannsprämie bezogen haben, erhöht sich der für Ihre Rente angerechnete Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Zeiten bis 1991 wird ein Pauschbetrag eingesetzt, für Zeiten ab 1992 die tatsächlich gezahlte Bergmannsprämie. Der Pauschbetrag beläuft sich für jedes volle Jahr auf das 200fache der einfachen Bergmannsprämie, für jeden Monat auf ein Zwölftel davon. Die Erhöhung des Verdiensts durch die Bergmannsprämie gilt nicht bei der Rente für Bergleute. Leistungszuschlag für Zeiten unter Tage Die Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung außer der Knappschaftsausgleichsleistung erhöhen sich um einen Leistungszuschlag. Sie erhalten ihn, wenn Sie sechs Jahre ständig unter Tage gearbeitet oder diesen gleichgestellte Arbeiten unter Tage verrichtet haben. Sie müssen dafür aber für jedes volle Jahr dieser Tätigkeit Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Als ständige Arbeiten unter Tage zählen: > Hauerarbeiten und diesen gleichgestellte Arbeiten vor 1969 sowie ständige Arbeiten unter Tage und diesen gleichgestellte Arbeiten nach 1967, > andere Arbeiten unter Tage vor 1968, wobei je drei volle Kalendermonate solcher Arbeiten als zwei Monate ständiger Arbeiten unter Tage gelten. 22

23 Rentenartfaktor Rentenfaktor in der allgemeine knappschaftlichen Renten- Versicherung versicherung Renten wegen Alters 1,3333 1,0 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung > solange eine in der knappschaftlichen Rentenversicherung versicherte Beschäftigung ausgeübt wird 0,6 0,5 > in den übrigen Fällen 0,9 0,5 Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,3333 1,0 Rente für Bergleute 0,5333 kleine Witwen-/Witwerrente > bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Sterbemonats 1,3333 1,0 > anschließend 0,3333 0,25 große Witwen-/Witwerrente, wenn der Versicherte vor dem verstorben ist oder die Ehe vor dem geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem geboren ist > bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Sterbemonats 1,3333 1,0 > anschließend 0,8 0,6 große Witwen-/Witwerrente, wenn der Versicherte nach dem verstorben ist und die Ehe nach dem geschlossen wurde oder beide Ehegatten nach dem geboren sind > bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Sterbemonats 1,3333 1,0 > anschließend 0,7333 0,55 Halbwaisenrente 0,1333 0,1 Vollwaisenrente 0,2667 0,2 Erziehungsrente 1,3333 1,0 Knappschaftsausgleichsleistung 1,

24 Für ständige Arbeiten unter Tage werden für Sie bei der Rentenberechnung zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt: Arbeit unter Tage vom Jahr vom Jahr ab dem 21. Jahr bringt für die Rente pro Jahr 0,125 Entgeltpunkte pro Jahr 0,250 Entgeltpunkte pro Jahr 0,375 Entgeltpunkte Können Sie 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage nachweisen, erhöht sich Ihre Monatsrente zum Beispiel bei einer Rente ohne Abschläge um einen Leistungszuschlag von monatlich 174,20 EUR in den alten oder 153,13 EUR in den neuen Bundesländern. Monatsrente Für die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, der allgemeinen Rentenversicherung sowie für den Leistungszuschlag werden getrennte Monatsteilbeträge ermittelt. In diesem Fall ergibt die Summe der Beträge die Monatsrente. 24

25 Der Rentenanteil, der auf Entgeltpunkte aus Ihrer knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt, ist um ein Drittel höher als für einen entsprechenden Anteil in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies liegt an der historisch bedingten Doppelfunktion der knappschaftlichen Rente: Sie ist zugleich gesetzliche Rente und betriebliche Altersversorgung. Gesteuert wird dies über einen höheren Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung (siehe Tabelle auf der Seite 23). 25

26 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten geben Auskunft, beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf unserer Internetseite Gern können Sie uns auch eine schicken: Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 26

27 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 2 Postanschrift: Berlin Telefon: Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Titelfotos: wdv-archiv Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 1. Auflage (1/2006) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

28 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.

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