Service. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
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- Lieselotte Gärtner
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1 Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t
2 Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Altersrente nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Hinzuverdienst Rentenbeginn und Antragstellung 1 ISV03i00
3 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
4 Altersrenten Anrechenbare Zeiten Regelaltersrente Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten
5 Regelaltersrente Regelung bis 2007 ( 35 SGB VI) 65 Jahre Regelung ab 2008 ( 35 SGB VI) Geburt ab Jahre Übergangsregelung ab 2008 ( 235 SGB VI) Geburt bis bis 1963 bis 1954 Altersgrenze 65 Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 65 Jahre
6 Regelaltersrente Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt
7 Regelaltersrente Wartezeiterfüllung Wartezeiten 65 Jahre bis 5 Jahre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente Regelaltersrente Wartezeit gilt als erfüllt
8 Altersrente für langjährig Versicherte Regelung bis 2007 ( 36 SGB VI) Geburt ab (62) Jahre Übergangsregelung bis 2007 ( 236 i. V. m. Anlage 21 SGB VI) Geburt bis bis (63) Jahre 65 (stufenweise Absenkung 63 auf 62) Jahre
9 Altersrente für langjährig Versicherte Regelung ab 2008 ( 36 SGB VI) Geburt ab (63) Jahre Übergangsregelung ab 2008 ( 236 SGB VI) Geburt bis bis (63) Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate 1948 bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 63 auf 62 Jahre stufenweise abgesenkt
10 Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 65 Jahre Geburt 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre Geburt
11 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Regelung bis 2011 keine Regelung ab 2012 ( 38 SGB VI) 65 Jahre Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- / Zivildienst Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten keineanhebung auf 67 Jahre keinevorzeitige Inanspruchnahme keinabschlag
12 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Regelung ab 2012 ( 38 SGB VI) 65 Jahre Wartezeit 45 Jahre nicht anrechenbar freiwillige Beiträge Anrechnungszeiten Pflichtbeiträge Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Monate aus Versorgungsausgleich Monate aus Rentensplitting
13 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Beginn ab Jahre kein früherer Rentenbeginn Rente keine Minderung
14 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung bis 2007 ( 37 SGB VI) Geburt ab (60) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung bis 2007 ( 236 a i. V. m. Anlage 22 SGB VI) Geburt 1944 bis bei Rentenbeginn schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 63 (60) Jahre bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig Vertrauensschutz = 60 Jahre ohne Abschlag
15 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelung ab 2008 ( 37 SGB VI) Geburt ab (62) Jahre bei Rentenbeginn schwerbehindert Übergangsregelung ab 2008 ( 236 a SGB VI) Geburt bis bis (60) Jahre stufenweise Anhebung von 63/1 auf 63/6 Jahre/Monate (60/1) (60/6) stufenweise Anhebung von 63/7 auf 64/10 Jahre/Monate (60/7) (61/10)
16 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 60 Jahre Geburt 60/01 bis 61/10 Jahre/Monate 62 Jahre Geburt
17 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt bis Jahre 63 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung ntenginn Rentenbeginn
18 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Übergangsregelung ab 2008 ( 236 a SGB VI) Vertrauensschutz Geburt bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig 60 Jahre 1952 bis 1954 am schwerbehindert und Altersteilzeit vor dem vereinbart 63 (60) Jahre
19 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis und und und und 60 Jahre mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und mind. 52 Wochen nach 58,5 Jahren oder Altersteilzeitarbeit (mind. 24 Kalendermonate) Hinzuverdienstgrenzen
20 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Geburt bis Jahre vor Rentenbeginn 58,5 Jahre 60 Jahre 8 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und mind. 52 Wochen oder Altersteilzeitarbeit (24 Kalendermonate) Hinzuverdienstgrenzen
21 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Frühester Rentenbeginn Geburt bis Geburt Geburt Geburt 63 Jahre 60 bis 63 Jahre 60 Jahre
22 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt 1949 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung 0,3 % je Monat Keine Minderung Rentenbeginn Rentenbeginn
23 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit 52-wöchige Arbeitslosigkeit 58,5 Jahre 56 Tage 224 Tage 84 Tage 52-wöchige Arbeitslosigkeit = 364 Tage Rente Voraussetzung erfüllt
24 Arbeitslosigkeit Begriffsbestimmung objektiv und Kein Beschäftigungsverhältnis Keine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger oder als selbstständig Tätiger Ausübung einer weniger als wöchentlich 15 Std. umfassenden Beschäftigung oder Tätigkeit ist unschädlich subjektiv und und Suche nach einer Beschäftigung (mind. 15 Stunden wöchentlich) Arbeitsfähigkeit Arbeitsbereitschaft
25 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Keine Zeiten der Arbeitslosigkeit oder oder oder Arbeitsunfähigkeit Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Bezug von Teilarbeitslosengeld Kein Arbeitslosengeld wegen ungenehmigten Urlaubs aber Arbeitslos, weil ein Ein-Euro-Job von 15 Stunden oder mehr wöchentlich ausgeübt wurde
26 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitnehmer und und 55 Jahre Vereinbarung nach , die sich mind. bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente (auch gemindert) erstreckt (Arbeitszeit wurde auf die Hälfte vermindert: mindestens 400,01 EUR) Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Altersteilzeitarbeit mindestens 3 Jahre Arbeitslosenversicherung
27 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitgeber oder oder Tarifvertrag oder vergleichbare Regelung Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung mit Aufstockung des Teilzeitarbeitsentgelts und Zahlung zusätzlicher Beiträge zur Rentenversicherung
28 Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis und und und 60 Jahre nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Wartezeit 15 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
29 Altersrente für Frauen Regelung bis 2007 und ab 2008 ( 237 a i. V. m. Anlage 20 SGB VI) Geburt bis (60) Jahre
30 Altersrente für Frauen Rentenbeginn und Rentenminderung Geburt 1945 bis Jahre 65 Jahre Rentenminderung je Monat 0,3% Keine Minderung ntenginn Rentenbeginn
31 Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis Jahre Rentenbeginn 10 Jahre und 1 Monat Pflichtbeiträge
32 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen ab in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen bis 400,00 ab 400,01 Vollrente Teilrente Keine Grenzen
33 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten ab Alte Bundesländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn X X = monatliche Bezugsgröße Teilrentenfaktor Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte
34 Altersrente und Hinzuverdienst Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze x doppelter Hinzuverdienst
35 Versichertenrenten Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn
36 Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- und Beratungsstellen) Gemeinden und Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
37 Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 36 ISV03e
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