Initiativen für eine andere Politik Für eine solidarische Rentenreform

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1 Initiativen für eine andere Politik Für eine solidarische Rentenreform Die Vorschläge der PDS

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3 Alternativen sind notwendig und möglich Zusammen mit der von Rot-Grün unter Mitarbeit und politischem Druck von CDU/CSU durchgesetzten Gesundheitsreform, den gravierenden sozialen Einschnitten durch die Umsetzung der Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV, haben die Rentenreformen der Schröder-Regierung 2003 maßgeblich dazu beigetragen, dass das Armutsrisiko für einen immer größeren Teil der Bevölkerung erheblich zugenommen hat und künftig weiter wachsen wird. Diese Reformen wurden mit der Notwendigkeit begründet, durch die Senkung der Lohnnebenkosten den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Arbeitslosigkeit abzubauen. Nach anderthalb Jahren Reformkurs auf der Linie der Agenda 2010 sind Ergebnisse beim Abbau der Massenarbeitslosigkeit nicht zu erkennen. Aber sowohl die Rentenreformen als auch eine Gesundheitsreform mit erheblicher sozialer Schieflage haben die wirtschaftliche Stagnation durch die weitere Vernichtung von Massenkaufkraft verfestigt. Und Hartz IV wird diese Entwicklung erheblich verstärken. Bereits jetzt ist absehbar: Ausbreitung von Armut und weitere Lähmung der Binnennachfrage gehen Hand in Hand und werden die Gesellschaft stärker polarisieren. Denn: Die Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung ist zugleich ein Programm der verschärften Umverteilung von unten nach oben. Immer mehr Menschen erkennen die Gefahren dieser Entwicklung für die Gesellschaft und auch die Betroffenen für sich selbst. Davon zeugen die Massenproteste des Herbstes 2004, insbesondere die Montagsdemonstrationen. 1

4 Zur rot-grünen Reformpolitik gibt es Alternativen. Auf nationaler Ebene steht dabei im Vordergrund, die Umverteilung von unten nach oben zu stoppen und umzukehren. Denn Armut und Verlust sozialer Errungenschaften zu verringern, heißt neue Bedürfnisse zu wecken, Binnennachfrage anzuregen und damit auch die Nachfrage nach Arbeit. Deshalb stellt die PDS der Agenda 2010 mit ihrer Agenda Sozial eine andere Politik entgegen. Sie enthält nicht nur Vorschläge für eine wirksame Beschäftigungspolitik und ein alternatives Steuerkonzept (u. a. auch zur Finanzierung dieser Beschäftigungspolitik), sondern weitere Wege und Garantien, die Armut und sozialen Abstieg breiter Schichten unserer Gesellschaft künftig verhindern können: die Einführung von Mindestlöhnen, das Projekt für eine soziale bedarfsorientierte Grundsicherung und den Vorschlag für eine solidarische Bürgerversicherung. Auch die Vorschläge der PDS für eine solidarische Rentenreform zielen in diese Richtung. 2

5 Für eine solidarische Rentenreform Die Vorschläge der PDS Nach einem langen Arbeitsleben müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass sie ihre Miete bezahlen, ordentlich essen, sich kleiden können, gesundheitlich gut versorgt sind und weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das muss auch und gerade dann gelten, wenn die Erwerbsbiografien durchlöchert sind, wenn Billiglohnjobs die Rentenansprüche schmälern, wenn Langzeitarbeitslosigkeit private Vorsorge unmöglich macht. Die Rentenpolitik der Regierungen Kohl und Schröder in den vergangenen 15 Jahren hat die Erfüllung dieser Grundbedürfnisse immer mehr in Frage gestellt. Davon zeugen die vielfältigen Eingriffe ins Rentenrecht von 1989 bis 2001 sowie die Rentenkürzungen im Rahmen der Agenda 2010, die im Anhang dokumentiert werden (S. 8-12). Unter Rot-Grün heißt das Ziel für die Rentenversicherung: Lohnnebenkosten senken und Beitragssätze niedrig halten, koste es, was es wolle. Ihre Reformen erschöpfen sich daher in Rentenniveausenkungen durch Aussetzung der Rentenanpassung, Erhebung des vollen Beitrags der Rentnerinnen und Rentner zur Pflegeversicherung, Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenberechnung sowie nachgelagerte Rentenbesteuerung alles auf Kosten jetziger und künftiger Rentenbezieher. Die PDS hat sich zu keiner Zeit der Notwendigkeit verschlossen, durch Reformen die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Aber nicht durch ständige Einschnitte zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner. Eine solche Regierungspolitik zielt auf weiteren Verlust an gesellschaftlicher Solidarität. 3

6 Die PDS hält es für notwendig, die solidarische Basis der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) schrittweise durch die Kombination von Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Versicherungspflicht, Beitragspflicht auf alle Erwerbseinkommen sowie deutlicher Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bis hin zu ihrer allmählichen Aufhebung zu erweitern und zu stabilisieren. Zugleich wollen wir durch eine Rente mit Grundbetrag als Ausdruck für mehr Solidarität zugunsten der Bezieher niedriger Renten das Armutsrisiko senken und das Vertrauen der Menschen in die Zukunft der Rentenversicherung stärken. Im Einzelnen unterbreitet die PDS dazu die folgenden Vorschläge: Die Gesetzliche Rentenversicherung der Erstens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in eine Erwerbstätigenversicherung umgewandelt, indem Selbstständige, Freiberufler, aber auch Beamte und Politiker schrittweise in die Beitragserhebung einbezogen werden. Dadurch verbreitert sich die solidarische Basis für die Rentenversicherung. Damit kann umgehend begonnen werden, z.b. durch weniger Verbeamtungen, die Einbeziehung neuer Wahlbeamter oder Abgeordneter sowie von Selbstständigen in die GRV, die noch nicht obligatorischen Alterssicherungssystemen angehören. Für die vorhandenen Altersicherungssysteme außerhalb der GRV muss es Vertrauensschutz und damit teilweise längere Übergangsfristen geben. Zweitens Die Beitragsbemessungsgrenze soll allmählich an- und längerfristig ganz aufgehoben werden, ähnlich wie bei unserem Vorschlag für eine solidarische Bürgerversicherung im Gesundheitswesen. Dem damit verbundenen Problem der mittel- und längerfristig dann auch steigenden Ausgaben der Rentenversicherung für die gestiegenen Ansprü- 4

7 che von Höherverdienenden will die PDS wie folgt begegnen: Sie schlägt vor, die zusätzlichen Ansprüche, die aus Beiträgen für Einkommen über der heutigen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) resultieren, auf 50Prozent zu begrenzen. Das wäre eine Relativierung des Äquivalenzprinzips. Wir vertreten die Ansicht, dass die über der bisherigen Bemessungsgrenze entstehenden Rentenanwartschaften nicht linear weiter wachsen müssen. Hier existiert auch das Potenzial für mehr Solidarausgleich in der Rentenversicherung. Eine solche Verbreiterung der Einnahmeseite entspricht ebenso dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes wie der verfassungsmäßig normierten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in dieser Frage ausdrücklich einen breiten Gestaltungsraum zugestanden, wenn damit legitime Gemeinwohlzwecke verfolgt werden. Aus der Einleitung einer längerfristigen Entwicklung in der Kombination von Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Aufhebung der BBG resultiert eine nachhaltig stabilisierende Wirkung für die Rentenfinanzierung. Berechnungen haben ergeben, dass etwa 16 Prozent der Bruttolohnsumme von sechs Prozent der Beschäftigten bei der gegenwärtigen BBG von Euro von der Rentenversicherung nicht erfasst werden. Würden sie durch Aufhebung der BBG auch mit in die Beitragsbasis einbezogen, könnte das Beitragsaufkommen jährlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag steigen. Drittens Die Einführung eines Mindestsockels in der GRV soll wirksam zur Verhinderung von Altersarmut beitragen. Dazu schlägt die PDS die Einführung des von ihr entwickelten Modells einer Rente mit Grundbetrag für Niedrigverdienende vor. Ziel soll es sein, dass langjährig Versicherte trotz niedriger Verdienste (z.b. durch unterbrochene Erwerbsbiografien) im Alter einen existenzsichernden Zahlbetrag in der GRV erhalten. Wer mindestens 30 Jahre der GRV angehört und sich in dieser Zeit mindestens 15 persönliche Entgeltpunkte erarbeitet hat, soll durch Anrechnung eines Grundbetrages 5

8 eine Rente mit mindestens 30 Entgeltpunkten erhalten. Das ist eine echte Mindestrente. Sie würde mit etwa 800 Euro die Sozialhilfe deutlich übersteigen bzw. von den Leistungen der derzeit geltenden Grundsicherung im Alter weitgehend unabhängig machen. Nach einer groben Schätzung auf der Basis der entsprechenden gegenwärtigen Rentenzahlbeträge würde dieses Modell etwa acht bis zehn Milliarden Euro im Jahr kosten. Ein Teil davon würde sich aus Einsparungen bei der Hinterbliebenenrente sowie der Grundsicherung im Alter (geleistet durch die Kommunen) refinanzieren. Zum anderen können Mittel aus der von uns beabsichtigten schrittweisen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dafür eingesetzt werden. So kann durch mehr gesellschaftliche Solidarität Altersarmut weitgehend ausgeschlossen werden vor allem bei Frauen. Viertens Obwohl es in jüngster Zeit einige Verbesserungen gab, ist ein höheres Schrittmaß beim Ausbau der Alterssicherung von Frauen und für geleistete Familienarbeit erforderlich. Sie soll deutlich verbessert werden. Das Ziel besteht darin, drei Jahre Kindererziehungszeit für jedes Kind auch für die vor dem geborenen Kinder bei der Rentenberechnung anzuerkennen. Da es sich dabei um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen handelt, müssen die notwendigen Mittel aus dem besonderen Bundeszuschuss fließen. Fünftens Für die Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung der Rentenversicherung schlägt die PDS ebenfalls Veränderungen vor. Der bisherige Arbeitgeberbeitrag wird der heutigen Wirtschaftsstruktur nicht mehr gerecht: Kapitalintensive sowie renditestarke Unternehmen mit weniger Beschäftigten werden unabhängig von der Höhe ihres Ertrages unterdurchschnittlich mit Sozialbeiträgen, lohnintensive Unternehmen hoch belastet, was den Druck auf die Freisetzung von Arbeitskräften erhöht. Als Alternative dazu soll der Arbeitgeberbeitrag künftig nach der realen Wertschöpfung berechnet werden. Die dafür langfristig zu entwickelnden Lösungen werden zu einer 6

9 neuen Qualität der Parität bei der Finanzierung führen, die sich nicht mehr auf das einzelne Unternehmen bezieht, sondern auf die Gesamtheit der Unternehmen. Sechstens Mit den bisherigen Vorschlägen sind nicht alle Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung zu lösen. Deshalb darf der jährlich in den Bundeshaushalt eingestellte Bundeszuschuss zur Rentenversicherung nicht zum Sparobjekt des Finanzministers werden, sondern muss langfristig stabil auf dem Niveau von etwa 25 Prozent der Einnahmen der Rentenversicherung liegen. Rentenbestandteile, die nicht aus Beiträgen stammen, wie Kindererziehungszeiten oder Ausbildungszeiten, lassen sich ohne einen stabilen Bundeszuschuss nicht finanzieren. Siebentens Zu Solidarität und Gerechtigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung und auch zur Wahrung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf Angleichung der Lebensverhältnisse gehört für die PDS nach wie vor die Beendigung der Benachteiligung der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner durch Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West sowie die Beseitigung der noch immer bestehenden Gerechtigkeitslücken bei der Überführung von DDR-Renten in bundesdeutsches Recht. Mit ihren Vorschlägen für eine solidarische Rentenreform hat die PDS als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien einen solidarischen Weg gesucht, um jenseits von Rentenkürzungen sowie einseitiger Verlagerung der Beitragslasten auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Rente wieder sicherer zu machen. Wir suchen die Diskussion zu unseren Vorschlägen und wollen Partner für unsere Vorstellungen gewinnen. 7

10 Anhang 1. Eingriffe ins Rentenrecht durch die Bundesregierungen Rentenreformgesetz (verabschiedet im Jahre 1989): 1992 Kürzung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung von 13 auf 7 Jahre Einführung der Nettoanpassung (In den neunziger Jahren entwickelten sich die Nettolöhne weniger stark als die Bruttolöhne.) Einführung von Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent der Monatsrente Wachstumsförderungsgesetz 1996 weitere Verringerung der Bewertung von beruflichen Ausbildungszeiten auf 3 Jahre Abschaffung der Renten wegen Arbeitslosigkeit ab 2012 Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte und für Frauen Rentenreformgesetz (verabschiedet im Jahr 1997): 1999 erschwerter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten; Einführung von Abschlägen auch bei der Erwerbsminderungsrente; Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente Einführung eines Demografiefaktors (wurde von der rot-grünen Bundesregierung ausgesetzt) 8

11 Haushaltssicherungsgesetz 1999 Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfeempfänger und für Wehr- und Zivildienstleistende Reduzierung der Rentenanpassung auf Inflationsrate im Jahr 2000 Rentenreformgesetz 2001 neue Rentenformel: Anpassung der Renten nach der Bruttolohnentwicklung, aber unter Berücksichtigung der Veränderung der Beiträge zur Rentenversicherung und der geförderten privaten Vorsorge, verbunden mit einer deutlichen, langfristigen Absenkung des Rentenniveaus Reform der Hinterbliebenenversorgung: Senkung der Witwen-/ Witwerrente von 60 auf 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen (allerdings mit Ausgleich für Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben); verstärkte Anrechnung von anderen Einkommen 9

12 2. Die rot-grüne Rentensenkungspolitik seit 2003 Maßnahmen und finanzielle Auswirkung Beschlossene Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner nach dem 2. Änderungsgesetz zum SGB VI und Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003/2004: 1. Voller Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten (insbesondere Pensionskassen und Direktversicherungen) und Versorgungsbezüge ab , Verlust von cirka 7 Prozent bei Betriebs renten (z. B. bei 300 Euro Betriebsrente: 21 Euro) 2. Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner ab auch bei Versorgungsbezügen, Verlust von 0,85 Prozent bei gesetzlicher Rente (z. B. bei Euro Rente: 8,50 Euro) 3. Aussetzen der Rentenanpassung am , Verlust von cirka 10 Euro bei Euro Monatsrente Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner durch Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, Alterseinkünftegesetz und Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003: 4. Neue Rentenformel ab Rentenanpassung 2005, Durch die Kumulation von Riester-Treppe und Nachhaltigkeitsfaktor mindert sich bis 2011 die Rentenanpassung um cirka 0,7 bis 0,8 Prozentpunkte pro Jahr, d. h. um 7 bis 8 Euro pro Monat bei Euro Monatsrente. Die neue Rentenformel mindert auch langfristig, also über das Ende der Riester-Treppe hinaus, die jährliche Rentenanpassung um cirka 0,7 Prozent.* 10

13 5. Rentenbesteuerung ab 2005, Zuerst nur für einkommensstarke Rentner problematisch (ab cirka Euro/Monat für Alleinstehende), danach allerdings sukzessive auch für Normalrentner. Die Rentenbesteuerung wird zu erheblich niedrigeren Rentenzahlbeträgen führen.** 6. Höhere Belastungen durch Gesundheitsreform ab 2004 und 2005, höhere Zuzahlungen, Praxisgebühr sowie höhere Beiträge für Zahnersatz und Krankengeld Verschlechterungen im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz sowie dem Hartz IV-Gesetz: 7. Keine bewertete Anerkennung schulischer Ausbildung mehr sowie keine Höherbewertung der ersten 36 Monate mehr, wenn keine berufliche Ausbildung vorlag, Rentner, die ab 2009 in Rente gehen und eine Hochschulausbildung absolviert haben, müssen dann (nach heutigen Werten) auf 58,79 Euro (51,68 Euro im Osten) verzichten. 8. Anhebung des Rentenalters bei Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit, besonders problematisch für Ältere, die ab dem arbeitslos werden und über 55 Jahre sind 9. Verringerte rentenrechtliche Bewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslose Alg-II-Empfänger erhalten nur noch 0,06 bis 0,08 Entgeltpunkte pro Jahr Arbeitslosenhilfe Empfangende erhielten im Durchschnitt rund noch 0,33 Entgeltpunkte pro Jahr. Die Anmerkungen (*) finden Sie auf Seite 12 11

14 * Der Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt seine anpassungsdämpfende Wirkung ab dem nächsten Jahrzehnt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Ruhestand gehen. Mit der Riester-Treppe ist die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils (AVA: schrittweise Einführung der durch Zulagen und steuerliche Begünstigung geförderten privaten Vorsorge) bei der Rentenanpassung gemeint. Durch den AVA mindert sich bis 2011 die Rentenanpassung jährlich um ca. 0,6 Prozent. ** Wie stark die Belastung wirklich sein wird, ist nur schwierig vorauszusagen. Erst ab 2040 sind die Renten voll steuerpflichtig. Niemand kennt das Steuerrecht des Jahrs In welchem Größenverhältnis werden die Renten zu den steuerlichen Freibeträgen stehen, wie hoch werden die Steuersätze sein? Wäre der Standardrentner bereits im Jahr 2005 voll steuerpflichtig, würde er cirka sechs Prozent seiner Bruttorente an das Finanzamt abführen müssen. Die Aussagen im Anhang wurden der Zeitschrift Soziale Sicherheit entnommen, Heft 2/2004, S. 38 ff. Herausgeber: DGB. Herausgeber: Arbeitskreis Soziale Sicherungssysteme beim Parteivorstand der PDS V.i.S.d.P.: Klaus Gebauer 12

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