4.4 Stellenwert von Arbeit - Arbeitsverhältnisse

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1 Tabelle 4.17: Arbeitslose ab 55 Jahre nach dem Grad der gesundheitlichen Einschränkungen und nach Arbeitsamtsbezirken - Freistaat Thüringen - Dezember in Prozent - Arbeitsamtsbezirke keine gesundheitlichen Einschränkungen Schwerbehinderte davon nach dem Grad der Behinderung 80 und mehr 50 unter unter 50 gleichgestelllt 30 unter 50 GdB nicht gleichgestelllt übrige gesundheitliche Einschränkungen Altenburg 61,3 5,9 0,4 4,9 0,7 4,8 28,0 Erfurt 71,2 3,4 0,4 2,5 0,5 2,3 23,1 Gera 63,1 4,5 0,3 2,5 1,7 2,5 29,9 Gotha 59,5 4,8 0,4 3,4 1,1 3,6 32,0 Jena 69,3 3,9 0,3 2,9 0,6 3,4 23,4 Nordhausen 65,6 4,8 0,4 3,4 1,0 3,0 26,6 Suhl 66,4 4,8 0,2 3,8 0,8 4,1 24,7 Quelle: Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen 4.4 Stellenwert von Arbeit - Arbeitsverhältnisse Es wurde bereits festgestellt, dass Arbeit und berufliche Leistungen auch in Thüringen bei allen Bürgern einen hohen Stellenwert haben, sie sind Teil eines sinnerfüllten Lebens. So wichtig auch die Anerkennung von Beschäftigung außerhalb der Erwerbsarbeit ist, so wichtig ist zugleich in einer auf Arbeit und Einkommen beruhenden Lebensumwelt der Anspruch auf eine den Möglichkeiten entsprechende Integration in die Arbeitswelt und die damit verbundene Kommunikation und Persönlichkeitsentfaltung sowie -bestätigung. Für 74 % der behinderten Menschen in Thüringen, die im Erwerbsalter sind (18 59 Jahre), ist Arbeit in ihrem Leben sehr wichtig, für 15 % wichtig. Das gilt für den Teil der Bürger, die im Erwerbsleben stehen (Erwerbstätige), sowie für Arbeitslose in besonderem Maße, aber auch für "Nichterwerbspersonen". 24 Für 98 % der Erwerbstätigen und 92 % der Arbeitslosen ist Arbeit in ihrem Leben sehr wichtig bzw. wichtig. Auch 74 % der nicht (mehr) im Erwerbsleben Stehenden dieser Altersgruppen halten Arbeit für sehr wichtig/wichtig. Berufliche Leistung ist für 48 % der Erwerbstätigen sehr wichtig, für 43 % wichtig; Arbeitslose bejahen dies zu 42 % mit sehr wichtig bzw. 32 % mit wichtig. Es treten in Bezug auf den Stellenwert von Arbeit und beruflichen Leistungen keine hervorzuhebenden Unterschiede zwischen Frauen und Männern auf: Arbeit zu haben ist für 88 % der Frauen sehr wichtig (74 %) bzw. wichtig (14 %) ebenso wie für Männer (74 %/16 %). Nur für 3 % aller Frauen und Männer ist Arbeit in ihrem Leben weniger wichtig bzw. unwichtig. Auch in Bezug auf berufliche Leistungen ist Übereinstimmung vorhanden (Frauen 83 % sehr wichtig/wichtig; Männer = 81 % sehr wichtig/wichtig). Arbeit für sehr wichtig/wichtig halten: 83 % der unter 25-Jährigen, 91 % der Jährigen, 92 % der Jährigen und 87 % der Jährigen. 24 Die Untersuchung, die - wie bereits hervorgehoben - sich nicht auf schwerbehinderte Menschen begrenzt, sondern auch Behinderungen mit einer unter 50 GdB liegenden Einstufung einbezogen sowie behinderte Menschen ohne offizielle Zuerkennung von Behinderungen mit erfasst hat, weist für die Altersgruppen Jahre mit 61 % befragter erwerbstätiger behinderter Bürger sowie 9 % Arbeitslosen und einem mit 30 % den Nichterwerbspersonen zuzuordnenden Anteil eine dementsprechende Struktur aus. 61

2 Abbildung 4.9: Wertigkeit von Arbeit und beruflicher Leistung - schwerbehinderte Bürgerinnen und Bürger (18 unter 60 Jahren) - Freistaat Thüringen in Prozent - Arbeit zu haben im Beruf etwas zu leisten sehr wichtig 75 sehr wichtig ohne Antwort wenig. wichtig/unwicht. unwichtig/weniger in wich mittl.maße wichtig wichtig wichtig wichtig ohne Antwort wenig. wichtig/unwicht. unwichtig/weniger in mittl.maße wich in mittl.maße wichtig wichtig Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (18 60 Jahre gew.) Es ist erkennbar, dass der Grad der Behinderung und die damit mehrheitlich verbundenen Einschränkungen nicht unmaßgeblich den Stellenwert von Arbeit im Leben des Einzelnen bestimmen. So ist für 90 % der Befragten mit einer anerkannten Behinderung unter 50 GdB, für 74 % mit einer Behinderung zwischen 50 unter 90 GdB und für 70 % mit einer Behinderung ab 90 GdB Arbeit in ihrem Leben sehr wichtig. Dabei wird jedoch auch deutlich, dass mit zunehmendem Behinderungsgrad die Integration in ein berufliches Leben abnimmt. Abbildung 4.10: Erwerbsstatus behinderter Menschen - Freistaat Thüringen in Prozent - Frauen Männer 100% % 60% 40% 20% ohne Antwort nicht erwerbstätig arbeitslos erwerbstätig 0% 20 b.unter b.unter Behinderungsgrad Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (18 60 Jahre gew.) Deutlich treten Geschlechts- und Altersdifferenzierungen auf: Frauen scheiden in höherem Maße völlig aus dem Erwerbsleben aus (41 % bei einem Behinderungsgrad ab 90). Vor allem Frauen ab 50. Lebensjahr gehen weniger in die Arbeitslosigkeit, sondern eher in den Nichterwerbsstatus. Vor allem jüngere behinderte Menschen ( 25 Jahre) sowie ab 50. Lebensjahr sind in hohem Maße arbeitslos. 62

3 Der Anteil erwerbstätiger behinderter Bürger ist bei Fach-/Fachhoch-/Hochschulabschluss mit 73 % und Erwerbstätigen ohne beruflichen Abschluss mit 74 % am höchsten (Facharbeiter 49 %). Analog der Gesamtsituation ist der Anteil behinderter Arbeitsloser mit Fach- und Hochschulabschluss am niedrigsten (5 %). Von den im Erwerbsleben stehenden Bürgerinnen und Bürgern sind 86 % in einer unbefristeten Tätigkeit, 14 % in einer befristeten (insbesondere ABM/SAM). Insgesamt sind von den erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen 73 % vollzeitbeschäftigt, 6 % geringfügig bzw. teilzeitbeschäftigt mit 3 Stunden, 21 % teilzeitbeschäftigt zwischen 3 und 7 Stunden. Auch hierbei wird das "traditionelle" Muster deutlich, dass Teilzeitarbeit vorrangig von Frauen ausgeübt wird, wenn auch in nicht so extremem Ausmaß wie insgesamt (vgl. Abbildung 4.11). Behinderte Arbeitslose sind nur in Einzelfällen geringfügig beschäftigt ebenso wie Rentnerinnen/ Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Von den Arbeitslosen würden 86 % gerne wieder arbeiten ebenso wie 67 % der nicht im Erwerbsleben stehenden Bürger. Rund 87 % gehen jedoch dabei von einem der Behinderung entsprechenden/angepassten Arbeitsplatz aus, mehrheitlich als geringfügig bzw. teilzeitbeschäftigt. Abbildung 4.11: Zeitliche Beschäftigungsverhältnisse behinderter Menschen - Freistaat Thüringen in Prozent - Frauen Männer Vollzeit 66 Vollzeit geringfügig/ geringfügig/ unter unt.3 3 Std Std geringfügig/ unter 3 Std. S 3-7 Std. 3-7 Std. Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (18 60 Jahre gew.) Nur 4 % der behinderten Menschen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren konnten nie in ihrem Leben arbeiten. Dieser niedrige Prozentsatz reflektiert ohne Zweifel insbesondere das System der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für behinderte Menschen. Insgesamt verfügen von den zur Zeit im Erwerbsleben stehenden Menschen mit Behinderungen rd. 25 % über eigene Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit und waren zum Teil bereits mehrfach arbeitslos. Bei diesem - im Vergleich zur Gesamtbevölkerung - niedrigeren Anteil (neue Bundesländer im Jahr 2002 rd. 51 % mit eigener Erfahrung) spielen ohne Zweifel die spezifischen Lebensumstände eine entsprechende Rolle und die damit verbundenen Fördermaßnahmen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit insgesamt seit 1990 betrug bei den Befragten, die über eigene Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit verfügen, - unter 6 Monaten = 30 %, Monate = 17 %, Monate = 21 %, - über 24 Monate = 32 %. Generelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern wurden nicht ausgewiesen. Die Tätigkeit der Arbeitsämter wird von 29 % der diese Ämter in Anspruch nehmenden behinderten Menschen als zufriedenstellend bewertet, 41 % sind mit der Tätigkeit unzufrieden, 30 % antworteten mit sowohl als auch. Die Aussage wird relativ unabhängig von Geschlecht, Alter und gegenwärtigem Erwerbsstatus getroffen. Sie reflektiert insbesondere die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und damit zum Teil die Begrenztheit von Lösungen, die dauerhaft sind. 63

4 Für 43 % der Jährigen stellt Arbeitslosigkeit eines der sie am häufigsten beschäftigenden Probleme dar. Das betrifft 88 % der arbeitslosen Behinderten sowie 37 % der zur Zeit im Erwerbsleben Stehenden. Im Bereich Arbeit erwarten relativ übereinstimmend 8 % in den nächsten Jahren Verbesserungen, 62 % Verschlechterungen, 21 % keine Veränderung (9 % ich weiß nicht/trifft nicht zu). Letztlich reflektieren diese Aussagen eher die Mitte 2003 vorherrschende Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage als spezifische individuelle Probleme. Damit verbunden ist die Aussage, dass 81 % der Befragten Arbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung für das wichtigste gesellschaftliche Problem halten. 64

5 5 Einkommen von Menschen mit Behinderungen in Thüringen Lebensgestaltung und Lebensplanung sind für behinderte und nichtbehinderte Menschen mit dem auf ihrer aktuellen und bereits im Lebensverlauf zurückgelegten Erwerbsarbeit gegründeten Einkommen verknüpft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für behinderte Menschen mit zunehmendem Grad der Behinderung und den damit für den Einzelnen verbundenen Einschränkungen die Möglichkeiten der Integration in das Erwerbsleben abnehmen. Dennoch bildete/bildet für die Mehrheit der behinderten Menschen in Thüringen die eigene Erwerbsarbeit die hauptsächliche Einkommensquelle. Das trifft sowohl für das Arbeitsentgelt als auch für das auf eigenen beitragsbegründeten Ansprüchen an die Arbeitslosenversicherung beruhende Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe und ebenso für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Auch im Falle der Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Dauer der eigenen Erwerbsbeteiligung, die anteilig vom Bruttoarbeitsentgelt entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung sowie die solidarischen Regelungen zur Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung maßgeblich für die Höhe des Renteneinkommens. Menschen, die auf Grund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften - vor allem aus Einkommen aus Erwerbsarbeit oder Renten bzw. Vermögen - zu sichern, wird Hilfe zum Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt. Das Einkommen gewährleistet oder begrenzt maßgeblich die Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und soziale Partizipation der Menschen. Vor allem die Gewissheit oder Ungewissheit eines regelmäßigen Einkommens und die damit verbundene Möglichkeit oder Beschränkung, die existenziellen und darüber hinausreichenden Bedürfnisse befriedigen zu können, beeinflussen wesentlich Lebensqualität und Lebenszufriedenheit von Menschen mit Behinderungen wie von nicht behinderten Menschen. Die Höhe des Einkommens ist z.b. ausschlaggebend dafür, ob der einmal erworbene Lebensstandard weiter aufrechterhalten, ob die herigen Wohnverhältnisse unverändert bleiben sowie wesentliche Freizeitgestaltungs-, Bildungs- und Kulturerlebnisse beibehalten werden können oder ob materielle Einschränkungen hingenommen werden müssen. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg bestätigen, dass für Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen insbesondere die Einkommenssicherheit, die Höhe der Renten sowie die individuellen Möglichkeiten zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse eine große Rolle in ihrem Denken und Handeln spielen. 5.1 Einkommensquellen und -strukturen Die Bevölkerung in Thüringen insgesamt begründete im Jahre ihren überwiegenden Lebensunterhalt zu 42,19 % auf eigener Erwerbstätigkeit, zu 7,7 % auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, zu 31,2 % auf Renten, Pensionen, Sozialhilfe, Pflegeversicherungsleistungen, Mieten, Zinsen, Vermögen und dergleichen und zu 19,0 % auf Unterhalt durch Angehörige. Letzteres betrifft vorrangig die wirtschaftlich unselbständigen Kinder im Alter unter 20 Jahren, nur im geringen Maße Hausfrauen/-männer, aber zunehmend mehr Langzeitarbeitslose, die auf Grund von Partnereinkommen keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben (vgl. Tabelle 5.1). Der Anteil derjenigen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbsbeteiligung erzielen, steigt in den Altersgruppen von den 15- unter 20-Jährigen von 27,2 % zu den 35- unter 45- Jährigen auf 77,3 % an und geht danach zu den Jährigen auf 10,6 % zurück. Mit zunehmendem Alter steigt unter den Erwerbspersonen der Anteil jener, deren Lebensunterhalt aus Arbeitslosengeld und -hilfe resultiert. Trotz einer gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 Jahren sicher- 25 Um die Aktualität der Sozialberichterstattung im vorliegenden Manuskript zu gewährleisten, wurden für die Darstellung des überwiegenden Lebensunterhaltes und des individuellen Nettoeinkommens der Bevölkerung die jährlich vom Thüringer Landesamt für Statistik vorgelegten Ergebnisse des Mikrozensus herangezogen. Eine Vergleichbarkeit mit den auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 beruhenden Daten zum Einkommen der Bevölkerung im Thüringer Sozialbericht konnte nicht hergestellt werden, weil die aktuelle EVS (gelaufen 2003 ) nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes frühestens 2004 veröffentlicht wird. 65

6 ten 75,3 % der jährigen Anspruchsberechtigten auf eine Altersrente auf Grund der bestehenden Arbeitsmarktsituation ihre Existenzgrundlage durch eine vorgezogene Rente und nahmen die dafür festgelegten lebenslang rentenmindernden Abschläge in Kauf (vgl. Abbildung 5.1). Tabelle 5.1: Bevölkerung im April 2002 nach überwiegendem Lebensunterhalt, Beteiligung am Erwerbsleben und Geschlecht - Freistaat Thüringen Beteiligung am Erwerbsleben insgesamt Bevölkerung in Personen davon mit überwiegendem Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld/-hilfe Rente, Pension, Sozialhilfe, eigenes Vermögen, Mieten, Zinsen, Pflegeversicherung, sonstige Unterstützung Unterhalt durch Angehörige insgesamt Erwerbspersonen 1.273,3 79,6 14,5 3,6 2,3 davon Erwerbstätige 1.062,3 95,4 1,2 2,6 (0,8) Erwerbslose 211,1 81,3 8,9 9,7 Nichterwerbspersonen 1.133,3 62,1 37,8 insgesamt 2.406,6 42,1 7,7 31,2 19,0 männlich Erwerbspersonen 687,7 81,7 14,0 2,9 (1,4) davon Erwerbstätige 582,4 96,5 2,0 Erwerbslose 105,3 86,7 (7,4) (5,9) Nichterwerbspersonen 492,4 57,4 42,5 insgesamt 1.180,1 47,6 8,2 25,6 18,6 weiblich Erwerbspersonen 585,7 77,1 15,0 4,5 3,3 davon Erwerbstätige 479,9 94,1 (1,6) 3,2 (1,1) Erwerbslose 105,8 76,0 10,4 13,5 Nichterwerbspersonen 640,9 65,8 34,2 zusammen 1.226,5 36,8 7,2 36,5 19,4 Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik; Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Thüringen, April 2002, Tabelle 2.5, Erfurt 2003 Abbildung 5.1: Bevölkerung nach Beteiligung am Erwerbsleben, Familienstand, überwiegendem Lebensunterhalt und Altersgruppen - Freistaat Thüringen in Prozent ,5 63,6 17,8 14,6 10,1 6,2 9,5 11,1 2,6 4,9 3,0 3 5,2 1,9 0,1 7,2 13,4 14,4 21,6 17,7 82,4 99, ,1 73,2 75,5 5,5 1,8 57,6 55,5 29,1 4,4 11,4 2,4 0,2 unter u. m. Erwerbstätigkeit Arbeitsloengeld/-hilfe Rente und Sonstiges* Unterhalt durch Angehörige * Rente; Pension; eigenes Vermögen; Vermietung; Zinsen; Altenteil; Sozialhilfe; Leistungen aus einer Pflegeversicherung; sonstige Unterstützung (z.b. BAFÖG; Vorruhestandsgeld; Stipendium) Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik: Ergebnisse des Mikrozensus April

7 Betrachtet man die Quellen des überwiegenden Lebensunterhaltes der Bevölkerung differenziert, so offenbaren sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. Insgesamt und in allen Altersgruppen der ab 15-jährigen Bevölkerung sichern mehr Männer als Frauen ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit. Demgegenüber liegt der Anteil der Frauen, die ihre Existenzmittel vorrangig aus Arbeitslosengeld und -hilfe beziehen, in den Altersgruppen zwischen 25 und 60 Jahren deutlich über dem der Männer. Auch sind Frauen im erwerbsfähigen Alter häufiger als Männer auf Renten, aber vor allem auf Sozialhilfeleistungen und auch auf Unterhalt durch Angehörige angewiesen (vgl. Tabelle 5.1). Analoge statistische Aussagen über die Quellen des überwiegenden Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen liegen nicht vor. Deshalb werden in Bezug auf die Struktur des überwiegenden Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen die Ergebnisse der empirischen Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg e.v. "Erster Behindertenbericht Thüringen 2003 (sfz/behin-th-2003 (gew.))" zu Grunde gelegt. Unterschiede offenbaren sich hinsichtlich der Struktur des überwiegenden Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Bevölkerung insgesamt. Insbesondere in Folge der durch die Art und die Schwere der Behinderung bedingten Einschränkungen der Erwerbsbeteiligung ergeben sich gegenüber der Bevölkerung insgesamt andere Prioritäten bei den Einkommensquellen. Von den befragten Menschen mit Behinderungen verweist der Altersstruktur entsprechend ca. ein Drittel auf Arbeitsentgelt aus Erwerbstätigkeit als Haupteinkommensquelle, 4 % waren zum Befragungszeitpunkt Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe und 65 % bezogen kein Einkommen aus aktueller Erwerbstätigkeit. Bezüglich eigener Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle von Menschen mit Behinderungen lassen sich folgende Fakten hervorheben: Männer verweisen geringfügig häufiger auf Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld bzw. -hilfe als Einkommensquelle als Frauen. Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteil der Menschen mit Behinderungen, die über eigenes Arbeitsentgelt verfügen, sukzessive von 76 % bei den Jährigen auf 55 % bei den Jährigen ab. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe steigt mit zunehmendem Alter erheblich an und betrifft in den Altersgruppen ab 45 Jahre jeweils 12 % (vgl. Tabelle 5.2). Tabelle 5.2: Einkommensquellen von Menschen mit Behinderungen - Freistaat Thüringen in Prozent - soziostrukturelle Merkmale Einkommensquellen Arbeitsentgelt Arbeitslosengeld/-hilfe andere Einkommensquellen insgesamt Geschlecht männlich weiblich Alter unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u. dar Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Ca. drei Viertel der Befragten bekundeten den Bezug von auf zurückgelegter versicherungspflichtiger Beschäftigung beruhender Renten, davon 41 von Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung und 34 % von Altersrenten. Anwartschaften auf eine Versichertenrente haben all jene erworben, die versicherungspflichtig erwerbstätig oder in der Berufsausbildung bzw. als Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, in Behindertenwerkstätten tätig waren einschließlich in 67

8 Anstalten oder Heimen regelmäßig Leistungen erbracht haben und die rentenrechtlichen Wartezeiten erfüllt haben. 26 Dazu kommen noch Unfallrenten und Renten für Kriegsopfer, die in die Versichertenrenten integriert sind. Schwerpunkte bei der Berentung wegen Erwerbsminderung zeichnen sich ab in Folge einer Behinderung durch seelische Probleme (68 %), angeborenen Behinderung (49 %), Behinderung durch Unfall (41 %) (vgl. Tabelle 5.3). Tabelle 5.3: Bezieher/innen einer Versichertenrente nach Rentenarten - Menschen mit Behinderungen - Freistaat Thüringen in Prozent - soziostrukturelle Merkmale Altersrente Rente wegen Erwerbsminderung keine Versicherungsrente unbefristet befristet insgesamt Geschlecht männlich weiblich Alter unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u. dar Grund der Behinderung Wehrdienst-/Kriegsfolge Unfall Krankheit seelische Probleme Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz verwiesen insgesamt 15 % der Befragten, davon waren 4 % Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, 5 % Bezieher von Eingliederungshilfe und 6 % Bezieher von Hilfe zur Pflege. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben: Doppelt so viele Frauen (4 %) als Männer mit Behinderungen (2 %) beziehen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Am häufigsten (17 %) sind junge behinderte Menschen (unter 25 Jahren) Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Unter Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden Leistungen zu ärztlichen Behandlungen zum Erwerb von Körperersatzstücken und Hilfsmitteln, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, Hilfe zur angemessenen Schulbildung, Hilfe zur Berufsausbildung und Fortbildung, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Suchtkrankenhilfe und sonstige Eingliederungshilfe in Form von Geld- und Sachleistungen gezählt. Hilfe zur Pflege, sowohl die Zahlung von Pflegegeld als auch die Gewährung anderer Leistungen ( 69 b BSHG), werden wirksam, wenn ein Pflegebedürftiger keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.b. SGB XI) erhält (vgl. Tabelle 5.4). 26 Vgl. 1 und 50, SGB VI. 68

9 Tabelle 5.4: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz - Freistaat Thüringen in Prozent - soziostrukturelle Merkmale Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz keine Leistungen laufende Hilfe zum Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege Lebensunterhalt (HLU) für Behinderte insgesamt Geschlecht männlich weiblich Alter unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u. dar Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Geld- bzw. Sachleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zeigten 29 % der befragten Menschen mit Behinderungen an, davon waren 15 % Pflegegeldempfänger, 5 % Pflegesachleistungsempfänger, 6 % erhielten kombinierte ambulante Leistungen und 3 % stationäre Leistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Pflegestufe und differenziert sich nach der Leistungsart (Pflegesachleistung 36, Pflegegeld 37, vollstationäre Pflege 43 SGB XI) (vgl. Tabelle 5.5). Tabelle 5.5: Empfänger/innen von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz - Menschen mit Behinderungen - Freistaat Thüringen in Prozent soziostrukturelle Merkmale Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz keine insgesamt Pflegesachleistungen Pflegegeld kombinierte ambulante stationäre Leistungen Leistungen Leistungen insgesamt Geschlecht männlich weiblich Alter unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u. dar Grund der Behinderung darunter Unfall Krankheit seelische Probleme Kombination von Gründen Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) 69

10 5.1.1 Individuelles Nettoeinkommen Die individuellen Nettoeinkommen werden wesentlich von den primären Einkommensquellen, dem Geschlecht und dem Familienstand beeinflusst. In jedem Fall ist es ausschlaggebend, ob durch eigene Erwerbsarbeit ein Arbeitsentgelt erzielt oder Lohnersatzleistungen bzw. Renten in Anspruch genommen werden. Frauen erzielen vor allem in "frauentypischen Berufen" und in sogenannten Niedriglohnbereichen sowie durch Teilzeitbeschäftigung durchschnittlich geringere Arbeitsentgelte als Männer und haben damit auch geringere Ansprüche auf Lohnersatzleistungen oder Versichertenrenten. Von dieser Regel weichen nur die auf zwei Renten beruhenden Renteneinkommen von Witwen und Witwern ab. Diese Grundtendenzen widerspiegeln sich in der individuellen Einkommenssituation von behinderten und nicht behinderten Bürgern gleichermaßen. In Abhängigkeit von der Schwere und der Art der Behinderung schränken sich die Möglichkeiten der eigenen Erwerbsbeteiligung für behinderte Menschen ein. Dieser Sachverhalt bedingt einen höheren Stellenwert der Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ebenfalls abweichend von der Bevölkerung insgesamt enthalten bei behinderten Menschen die individuellen Nettoeinkommen Leistungen der Kriegsopferversorgung. Nach Berechnung auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2002 belief sich das durchschnittliche Nettoeinkommen der Bevölkerung in Thüringen im Jahre 2002 auf 981 Euro. 27 Das durchschnittliche Nettoeinkommen von Menschen mit Behinderungen beträgt im Jahre 2003 in Thüringen 972,16 Euro. Ein Vergleich der Einkommenspositionen sozialstruktureller Gruppen verdeutlicht die differenzierte Einkommenslage von Menschen mit Behinderungen (vgl. Abbildung 5.2). Abbildung 5.2: Vergleich der Einkommenspositionen (individuelles Nettoeinkommen) von Menschen mit Behinderungen - Freistaat Thüringen in Prozent - 36,2 individuelles durchschnittl. Nettoeink. von Menschen mit Behinderungen = 972,16 Euro -5,5 5-36,2-15,4 7,6 3,1 3,1 15,7-37,2-3,7-55,5-74,2 Frauen Männer unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u.dar. Erwerbstätige tätige/ in einer lose Erw. Beschäftigte Besch. Arbeits- allen zugänglgängl. Arb.platz f.behinderte Werkstatt WfB Arb.platz Nichterwerbstätige Datenbank: sfz/behin-thür-2003 Dabei sind folgende Differenzierungen zu verzeichnen: Das durchschnittliche Nettoeinkommen behinderter Frauen (918,58 Euro) ist um 10 % geringer als das von behinderten Männern (1.020,50 Euro). Ein Einkommensnachteil der Frauen gegenüber den Männern bestätigt sich auch bezüglich der Bevölkerung insgesamt Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Thüringen, April 2002, Ergebnisse des Mikrozensus, Tabelle Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Thüringen, April 2002, Ergebnisse des Mikrozensus, Tabelle

11 Die durchschnittlich höchsten Nettoeinkommen werden von der Altersgruppe der Jährigen erzielt. Die geringsten Nettoeinkommen zeigen behinderte Jugendliche im Alter unter 25 Jahren an, da vielfach deren berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das durchschnittliche Nettoeinkommen behinderter Erwerbstätiger übersteigt das von behinderten Arbeitslosen um 55,7 % und das von behinderten Nichterwerbstätigen um 16,8 %. Das durchschnittliche Nettoeinkommen von Rentnern liegt bei 935,89 Euro. In das Renteneinkommen von Menschen mit Behinderungen können neben einer eigenen Versichertenrente (Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung) Hinterbliebenenrente, Unfallrente und/oder Kriegsopferversorgung einfließen. Der Qualifikationsgrad schlägt sich bei behinderten wie nicht behinderten Menschen in der Höhe des Nettoeinkommens nieder (vgl. Tabelle 5.6). Das durchschnittliche Nettoeinkommen wird bei Menschen mit Behinderungen wesentlich von dem Grad und der Schwere der Behinderung beeinflusst. Das durchschnittliche Nettoeinkommen sinkt von 1.054,02 Euro bei einem Behinderungsgrad unter 50 Prozent auf 1.003,12 Euro bei einem Behinderungsgrad von 50 unter 90 Prozent und auf 980,74 Euro bei einem Behinderungsgrad zwischen 90 und 100 Prozent. Bei einer Differenzierung nach Geschlecht treten bei gleichem Grad der Behinderung gravierende Unterschiede zwischen den Nettoeinkommen von Männern und Frauen hervor, bei einem Grad der Behinderung von unter 50 Prozent befinden sich Frauen mit 26,5 % gegenüber Männern im Nachteil und bei einem Grad der Behinderung zwischen 90 und 100 Prozent liegt ihr Nachteil bei 22,2 %. Tabelle 5.6: Durchschnittliche individuelle Nettoeinkommen - Menschen mit Behinderungen - Freistaat Thüringen in Euro - soziostrukturelle Merkmale insgesamt männlich weiblich insgesamt 972, ,50 918,59 Alter unter 25 Jahren 245,33 235,37 260, Jahre 620,19 570,00 661, Jahre 822,40 816,04 830, Jahre 1.070, , , Jahre 1.003, ,47 975,70 60 Jahre u. dar , ,67 925,58 Erwerbsstatus erwerbstätig 1.125, , ,09 arbeitslos 610,94 596,87 634,48 nicht erwerbstätig 936,68 990,12 875,59 darunter Rentner/innen 935, ,42 858,44 Qualifikation ohne Berufsabschluss 505,14 370,17 648,14 Facharbeiter/in 926,11 955,84 898,23 Fachschulabschluss 1.232, , ,38 Hochschulabschluss 1.450, , ,14 Grad der Behinderung unter , ,30 942,73 zwischen , ,72 995,48 zwischen 90 und , ,97 833,15 Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Ein Vergleich der Spreizung der individuellen Nettoeinkommen der Bevölkerung insgesamt und von Menschen mit Behinderungen verdeutlicht Gemeinsamkeiten und macht auf Unterschiede aufmerksam. Die Verteilung der Nettoeinkommen gestaltet sich bei der Bevölkerung (Mikrozensus 2002) und bei behinderten Menschen (sfz/behin-th-2003) ähnlich. Ebenso sind jeweils Frauen stärker in den vier unteren Einkommensgrößenklassen vertreten als Männer (vgl. Abbildung 5.3). 71

12 Abbildung 5.3: Vergleich der monatlichen individuellen Nettoeinkommen nach Altersgruppen und Geschlecht - Freistaat Thüringen / in Prozent - Bevölkerung insgesamt insgesamt Männer Frauen Menschen mit Behinderungen insgesamt Männer Frauen unter unter unter unter unter unter unter u. dar. Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik: Ergebnisse des Mikrozensus 2002; Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Gegenüber der Bevölkerung insgesamt zeichnet sich bei den Nettoeinkommen von Männern mit Behinderungen eine stärkere Polarisierung in der Verteilung nach Einkommensgrößenklassen ab. So verfügen 11 % der behinderten Männer über ein monatliches Nettoeinkommen von unter 300 Euro, in der Bevölkerung insgesamt trifft dies für 5,9 %, der Männer zu. Die Einkommensgrößenklasse ab Euro ist in der Bevölkerung insgesamt von 12,1 % und bei Menschen mit Behinderungen von 15,2 % belegt. Insbesondere behinderte Jugendliche sind gegenüber nicht behinderten Jugendlichen in einem Einkommensnachteil (vgl. Tabelle 5.7). Die Spreizung der individuellen Nettoeinkommen nach Einkommensgrößenklassen bei Menschen mit Behinderungen ermöglicht die Betrachtung der tiefen soziostrukturellen Differenzierung innerhalb dieser Gruppe und markiert - wie Tabelle 5.8 zeigt - die quantitativen Unterschiede im Jahre 2003 folgendermaßen: Während 54 % der Männer über ein individuelles Nettoeinkommen von mehr als Euro pro Monat verfügen, trifft dies nur für 43 % der Frauen zu. Ca. ein Drittel der Jugendlichen unter 25 Jahren verfügt über kein eigenes Einkommen. Nettoeinkommen über Euro werden am häufigsten von Personen im Alter von über 60 Jahren erzielt (53 %). Die berufliche Qualifikation und das individuelle Nettoeinkommen stehen in einem engen Zusammenhang. Der Zusammenhang spiegelt sich sowohl im Arbeitsentgelt als auch im Renteneinkommen wider. Er erfährt unter den Bedingungen erheblicher Arbeitslosigkeit auch bei Menschen mit Behinderungen dahingehend eine Deformierung, dass selbst eine hohe Qualifikation keine Gewähr für Erwerbsbeteiligung bietet. Die Differenzierung der Nettoeinkommen nach dem sozialen Status unterstreicht, dass Menschen mit Behinderungen in der Position von Angestellten bzw. Beamten eine günstigere Einkommensposition einnehmen als andere Statusgruppen. 57 % der Verwitweten beziehen ein Einkommen von mehr als Euro. Dieses Einkommen bezieht sich in der Regel auf die Kombination von Arbeitsentgelt, Rente oder Sozialhilfe und einer Hinterbliebenenrente. 72

13 Tabelle 5.7: Vergleich der monatlichen Nettoeinkommen nach Altersgruppen und Geschlecht - Freistaat Thüringen / in Prozent - Alter von... unter... Jahren unter 300 Bevölkerung (Mikrozensus April 2002) Menschen mit Behinderungen (sfz/behin-th-2003) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von... unter.. Euro und mehr unter 300 insgesamt Jahre 33,6 39,1 20,0 7,2 / / 75,4 12,9 5,8 3,7 2, Jahre 5,6 22,9 31,4 24,7 11,1 4,3 23,5 29,1 27,9 15,8 2,2 1, Jahre 3,0 19,6 29,4 26,5 13,4 8,1 12,2 21,8 25,9 20,6 13,4 6, Jahre 3,9 24,2 29,5 23,0 10,8 8,6 10,0 18,9 32,0 19,0 11,3 8, Jahre 3,7 31,4 39,0 16,0 5,4 4,5 6,0 16,2 43,2 19,7 10,9 4,0 65 Jahre u. dar. 2,8 28,5 42,2 22,8 3,8 / 4,0 16,3 40,9 23,9 10,7 4,3 insgesamt 7,0 27,0 33,0 20,9 7,7 4,4 8,8 17,4 37,8 20,9 10,5 4,7 männlich Jahre 30,6 41,3 19,4 8,7 / / 74,0 18,5 3,7 3, Jahre 3,8 15,8 30,6 28,9 14,6 6,3 26,0 27,4 31,5 11,0 2,7 1, Jahre / 14,2 28,9 29,6 16,9 10,4 15,4 14,3 27,5 20,9 13,2 8, Jahre / 18,4 29,1 26,6 14,1 11,8 12,8 20,6 32,4 9,8 10,8 13, Jahre / 15,9 47,8 20,4 8,7 7,3 9,2 10,7 39,8 22,4 12,7 5,2 65 Jahre u. dar. / 8,4 54,6 31,6 5,4 / 4,6 12,8 32,6 31,4 14,0 4,7 insgesamt 5,9 18,3 34,4 24,4 10,4 6,6 11,0 14,1 33,3 23,2 12,3 6,1 weiblich Jahre 37,0 36,6 20,7 5,6 / / 77,3 4,5 9,0 9, Jahre 8,0 32,2 32,8 19,9 7,1 / 20,3 31,3 23,4 21,9 1,6 1, Jahre 4,3 25,4 30,5 23,9 9,9 6,0 8,7 30,1 24,3 20,4 13,6 2, Jahre 5,7 30,7 30,5 19,8 7,7 5,6 7,2 17,1 31,6 28,9 11,8 3, Jahre 5,8 46,7 34,1 13,3 / / 2,6 22,1 46,8 16,8 8,9 2,8 65 Jahre u. dar. 4,1 40,0 35,3 17,8 2,8 / 3,2 20,4 50,0 15,6 7,0 3,9 insgesamt 8,4 35,1 31,2 17,3 5,2 2,7 6,4 21,1 42,6 18,3 8,4 3, und mehr / = zu geringe Fallzahl Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik: Ergebnisse des Mikrozensus 2002; Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Die Verteilung der Nettoeinkommen nach dem Erwerbsstatus zeigt die größten Anteile in den höheren Einkommensgrößenklassen, am prononciertesten ausgeprägt bei jenen behinderten Menschen, die auf einem allen zugänglichen Arbeitsplatz beschäftigt sind - 77 % mehr als Euro pro Monat. Die monatlichen Nettoeinkommen von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen konzentrieren sich in den Einkommensgrößenklassen unter Euro. Diese Beschäftigten sind in der Regel durch eine Rente bzw. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sozial abgesichert und erhalten zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro. Insbesondere junge Werkstattbeschäftigte mussten Ende 2002 einen Rentenanspruch durch eine in der Regel 20-jährige Wartezeit begründen. Seit dem haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz. In Abhängigkeit von ihrem individuellen Arbeitsvermögen und der ausgeübten Tätigkeit kann auf einem Werkstattplatz darüber hinaus ein Arbeitsentgelt zu 300 Euro pro Monat erzielt werden (vgl. 43 SGB IX). Allerdings sind viele Werkstätten für behinderte Menschen von der derzeit schlechten Wirtschaftslage betroffen, so dass sie bei ausbleibenden Aufträgen nur Grundlöhne zahlen und die leistungsbezogenen Zuschläge entfallen. 73

14 Da der notwendige Lebensunterhalt durch das Arbeitsentgelt bzw. durch Arbeitslosengeld/-hilfe nicht gesichert ist, beziehen 3 % der erwerbstätigen und 5 % der arbeitslosen Befragten ergänzend laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Nettoeinkommen von Nichterwerbstätigen konzentrieren sich zwischen 750 Euro und Euro, das trifft auch für die Rentner zu. Bei nichterwerbstätigen Sozialhilfeempfängern liegen die Nettoeinkommen zu 73 % in den Einkommensgruppen unter 750 Euro (vgl. Tabelle 5.8). Tabelle 5.8: Individuelles Nettoeinkommen pro Monat von Menschen mit Behinderungen nach Einkommensgrößenklassen - Freistaat Thüringen in Prozent - soziostrukturelle Merkmale 500 Einkommensgrößenklassen von..... Euro und darüber ohne eigenes Einkommen Geschlecht männlich weiblich Alter unter 25 Jahren Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre u. dar Qualifikation ohne Abschluss Facharbeiter Fachschulabschluss Hochschulabschluss sozialer Status Arbeiter Angestellte/Beamte Selbständige/Freischaffende/mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft Tätige Sonstige Familienstand verheiratet, zusammen lebend verheiratet, getrennt lebend ledig geschieden verwitwet Erwerbsstatus erwerbstätig darunter: auf einem allen zugänglichen Arbeitsplatz beschäftigt in einer Werkstatt für Behinderte arbeitslos nicht erwerbstätig Datenbasis: sfz/behin-th-2003 (gew.) Versichertenrente als Lohnersatz Rente als Lohnersatz beruht auf der im Lebensverlauf zurückgelegten Erwerbsbeteilung - ausgedrückt in rentenrechtlichen Zeiten sowie nach den in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beträgen. Sie begründen Anwartschaften auf eine Versicherungsrente. Das können entweder Renten wegen Alters oder als Risikoabsicherung für die Versichertenrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sein. 74

15 Im Jahre 2002 bezogen in Thüringen Personen eine eigene Versichertenrente, davon waren 86,8 % Renten wegen Alters und 13,2 % Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beide Rentenarten werden von denjenigen Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, die im Laufe ihres Lebens versicherungspflichtig beschäftigt waren und mindestens die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren als Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben ( 50 SGB VI). Der Anteil der Empfänger einer Versichertenrente in Thüringen betrug im Jahre 2002 insgesamt 25,9 %, das heißt 3,4 % der Bevölkerung bezogen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und 22,5 % waren Altersrentner. Der Anteil der Empfänger von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit war in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen (17,7 %), im Kyffhäuserkreis (15,4 %) sowie in den Landkreisen Eichsfeld und Hildburghausen (jeweils 15,1 %) am höchsten; am geringsten in Jena (10,9 %), in Erfurt, in Eisenach und im Ilm-Kreis (jeweils 11,3 %). Daraus ergibt sich, dass der Anteil der Empfänger von Altersrenten in Jena (89,1 %) sowie in Erfurt, in Eisenach und im Ilm-Kreis (jeweils 88,7 %) am höchsten lag, dagegen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen (82,3 %) sowie Eichsfeld und Hildburghausen (jeweils 84,9 %) am geringsten ausfiel (vgl. Tabelle 5.9). Tabelle 5.9: Anteil der Empfänger von Versichertenrenten an der Bevölkerung nach Kreisen - Freistaat Thüringen Kreisfreie Städte/ Landkreise Bevölkerung insgesamt insgesamt Empfänger von Versichertenrenten, davon Renten wegen verminderter Renten wegen Alters Erwerbsfähigkeit absolut absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent Stadt Erfurt , , ,7 Stadt Gera , , ,5 Stadt Jena , , ,1 Stadt Suhl , , ,5 Stadt Weimar , , ,3 Stadt Eisenach , , ,7 Eichsfeld , , ,9 Nordhausen , , ,6 Wartburgkreis , , ,6 Unstrut-Hainich-Kreis , , ,6 Kyffhäuserkreis , , ,6 Schmalkalden-Meinigen , , ,3 Gotha , , ,3 Sömmerda , , ,1 Hildburghausen , , ,9 Ilm-Kreis , , ,7 Weimarer Land , , ,1 Sonneberg , , ,1 Saalfeld-Rudolstadt , , ,4 Saale-Holzland-Kreis , , ,0 Saale-Orla-Kreis , , ,6 Greiz , , ,3 Altenburger Land , , ,2 nicht neu zuordenbare alte Kreisangaben insg , , ,1 insgesamt , , ,8 Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand - Sonderauswertung Thüringen

16 Betrachtet man die Entwicklung seit 1993, so zeigt sich, dass in Thüringen der Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 15,7 % im Jahre 1993 auf 13,2 % im Jahre 2002 um 2,5 % zurückgegangen und in diesem Zeitraum der Anteil der Altersrenten an den Versichertenrenten um 2,5 % gestiegen ist (vgl. Tabelle 5.10). Sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige haben nach aktuellem Rentenrecht (SGB VI) Anspruch auf eine Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. unter Hinnahme von Rentenabschlägen auf eine vorgezogene Altersrente - entweder wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, für Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres sowie für langjährige Versicherte mit der Vollendung des 63. Lebensjahres. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute treten regulär mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Bezug von Altersrente ein. Auf die zur Rente wegen Alters gehörende Rentenart "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" haben schwerbehinderte Erwerbstätige Anspruch. Diese Altersrente wurde zum Jahresende 2000 bei Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt. Die Altersgrenze dafür wird zum Jahre 2006 schrittweise auf 63 Jahre angehoben, das heißt, schwerbehinderte Versicherte können unter Hinnahme von Rentenabschlägen mit 60 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen (vgl. 35, 36, 37, 40, 236, 236a, 237, 237a). Tabelle 5.10: Rentenbestand: Anzahl der Versichertenrenten nach SGB VI nach Rentenarten in Thüringen Jahr Anzahl der Versichertenrenten insgesamt Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Alters insgesamt in Prozent Männer Frauen insgesamt in Prozent Männer Frauen absolut absolut absolut absolut , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand, Bd. 110, 111, 116, 120, 124, 128, 132, 136, 140; Frankfurt/Main, jährlich, jeweils Tabelle GRV Die Renten wegen Alters wurden im Jahre 2002 an Frauen und Männer gezahlt (insgesamt ). Darunter waren 0,9 % Frauen und 3,3 % Männer, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezogen (vgl. Tabelle 5.11 und Abbildung 5.4). Abbildung 5.4: Verteilung der Altersrenten nach Geschlecht der Empfänger und Rentenarten - Freistaat Thüringen in Prozent Männer Frauen insgesamt für schwerbehind. Menschen weg. Arbeitslosigkeit o. nach Altersteilzeitarbeit für Frauen für langjährig unt. Tage Beschäftigte Regelaltersrenten für langjährige Versicherte Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand - Sonderauswertung Thüringen

17 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden an unter 65-jährige Versicherte gezahlt, die im Laufe ihres Erwerbslebens von Verminderung der Erwerbsfähigkeit betroffen sind (vgl. Tabelle 5.11). Tabelle 5.11: Verteilung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nach Wohnort (Kreise) für das Bundesland Thüringen Kreisfreie Städte/ Landkreise Renten wegen Alters Insgesamt Männer Frauen insgesamt darunter insgesamt darunter für schwerbehinderte Menschen für schwerbehinderte Menschen absolut absolut in Prozent absolut in Prozent Erfurt , ,2 Gera , ,4 Jena , ,6 Suhl , ,6 Weimar , ,4 Eisenach , ,4 Eichsfeld , ,3 Nordhausen , ,9 Wartburgkreis , ,9 Unstrut-Hainich-Kreis , ,8 Kyffhäuserkreis , ,6 Schmalkalden-Meinigen , ,6 Gotha , ,2 Sömmerda , ,8 Hildburghausen , ,5 Ilm-Kreis , ,4 Weimarer Land , ,1 Sonneberg , ,1 Saalfeld-Rudolstadt , ,9 Saale-Holzland-Kreis , ,2 Saale-Orla-Kreis , ,3 Greiz , ,4 Altenburger Land , ,9 nicht zuordenbar wegen neuer Kreisangaben , ,9 Thüringen insgesamt , ,3 Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand - Sonderauswertung Thüringen 2001 Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde durch das Rentenreformgesetz 99 novelliert. Danach haben Versicherte zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden erwerbstätig zu sein, in den letzten 5 Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge für eine sozialversicherte Beschäftigung gezahlt und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein bzw. wegen Art und Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in Heimen und Anstalten mit einem Fünftel der Leistungen eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten - 1 SGB VI), in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (vgl. 43 SGB VI). 77

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