Rente Die richtige Altersrente für Sie

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1 Rente Die richtige Altersrente für Sie > Wie viel Rente Sie erwarten können > Wie hoch die Abschläge bei vorzeitiger Rente sind > Welche Vorteile die Teilrente bietet

2 Jetzt das Alter planen! Wenn Sie in Rente gehen wollen, sollten Sie zunächst einige Entscheidungen treffen. Welche der möglichen Altersrenten ist für Sie die Richtige? Ab wann wollen Sie die Rente beziehen? Wollen Sie Abschläge in Kauf nehmen? In den vergangenen Jahren ist die Altersgrenze, ab der man in Rente gehen kann, schrittweise auf 65 Jahre angehoben worden (Ausnahme: Schwerbehinderte Menschen können weiterhin ohne finanzielle Einbuße mit 63 in den Ruhestand wechseln). Wer die Rente früher beziehen will, muss jetzt in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen und zwar lebenslang. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig. Wann Sie in Rente gehen dürfen? Diese Broschüre gibt die Antwort! Und wenn nach der Lektüre noch Fragen bleiben: Kommen Sie zu uns wir sind für Sie da!

3 Inhaltsverzeichnis 4 Die richtige Altersrente für Sie 8 Regelaltersrente 9 Altersrente für langjährig Versicherte 11 Altersrente für Frauen 13 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 19 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 21 Entscheidungshilfe Die richtige Rente für Sie 23 Rentenabschlag: Eine Frage der Lebensplanung 24 Teilrente: Weniger kann mehr sein 27 Krankenversicherung der Rentner 28 Der Rentenantrag 29 Rentenzahlung ins Ausland 30 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Die richtige Altersrente für Sie Wer auf die 60 zugeht und demnächst in Rente gehen will, meint damit die Altersrente. Was viele aber nicht wissen: Für jeden Versicherten gelten unterschiedliche Zugangsbedingungen je nachdem, welchen (beruflichen) Lebensweg man eingeschlagen hat. Lesen Sie bitte weiter auf Seite 23. Sie haben seit Ihrer Berufsausbildung ununterbrochen gearbeitet, sind weder arbeitslos noch gekündigt und wollen auch keine Altersteilzeit leisten? Dann kommt für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage. Die gibt es jetzt normalerweise erst ab 65. Sie können aber auch weiterhin noch mit 63 Jahren in Rente gehen. Das kostet jedoch Abschlag: Für jeden Monat des vorzeitigen Beginns müssen Sie 0,3 Prozent Abschlag in Kauf nehmen lebenslang. Sie haben zum Beispiel seit Ihrem 16. oder 17. Lebensjahr gearbeitet, sind jetzt 55 Jahre alt und wollen so bald wie möglich in Rente. Dann könnten Sie mit Ihrem Betriebsrat oder Chef über Altersteilzeitarbeit sprechen: Halbe Arbeitszeit, aber der ebenfalls halbierte Verdienst wird um mindestens 20 Prozent aufgestockt (tarifvertraglich meist mehr). Und: Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von mindestens 80 Prozent des Vollzeitarbeitsverdiensts. Die Arbeitszeit während der Altersteilzeit kann täglich, wöchentlich oder monatlich reduziert werden. Die weit- 4

5 Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den Seiten 14 und 15. Die Höhe des für Sie maßgeblichen Rentenabschlags bei vorzeitigem Rentenbeginn entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 12. aus meisten Arbeitnehmer in Altersteilzeit arbeiten aber auch bei reduziertem Verdienst noch einige Jahre voll weiter (so genanntes Blockmodell) und scheiden danach bei fortlaufender Gehaltszahlung bereits vorzeitig ganz aus dem Beruf aus. Ab dem 63. Lebensjahr können sie dann mit Abschlag die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten. Sie sind eine Frau von Ende 50 und haben nach Jahren der Kindererziehung von Ihrem 40. Lebensjahr an noch mindestens zehn Jahre und einen Monat versicherungspflichtig gearbeitet. Dann steht Ihnen noch immer ab dem 60. Lebensjahr das Tor zur Rente offen vorausgesetzt, Sie können es sich leisten, mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 Prozent zu leben. Grund: Auch bei der speziellen Altersrente für Frauen ist die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben worden. Renteninformation Seit 2005 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr mit mindestens fünf Versicherungsjahren jährlich eine Renteninformation. Sie enthält unter anderem eine Hochrechnung über die zu erwartende spätere Altersrente, Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (für den Fall einer vorzeitigen vollen Erwerbsminderung) und eine Übersicht über die Beiträge, die bisher vom Versicherten und Arbeitgeber gezahlt wurden. Die Renteninformation soll dazu beitragen, dass die Versicherten besser als früher ihre zusätzliche Altersvorsorge planen können. Sollten Sie sich für eine bestimmte Altersrente entschieden haben, beachten Sie bitte, dass es nicht möglich ist, später in eine andere Altersrente zu wechseln. 5

6 Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben. Die Altersrenten Voraussetzungen und Varianten Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres sind dies eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit), meistens ein bestimmter Umstand, zum Beispiel längere Arbeitslosigkeit, sowie beim Bezug einer Altersrente vor dem 65. Lebensjahr die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen. Lesen Sie dazu weiter auf Seite 24. Teil- oder Vollrente Alle Altersrenten können Sie als Vollrente oder als Teilrente beziehen. Beim Wunsch nach einer Teilrente können Sie zwischen zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente wählen. Je niedriger die Teilrente, desto höher liegen die Hinzuverdienstgrenzen (vor dem 65. Lebensjahr). Wahlfreiheit Die Möglichkeit des vorzeitigen oder verspäteten Rentenbezugs (mit entsprechendem Abschlag oder Zuschlag) und die Varianten Voll- oder Teilrente bieten Ihnen die Chance, je nach Gesundheitszustand, Leistungsvermögen, Arbeitsmarktlage und persönlichen Verhältnissen, Höhe und Zeitpunkt des Rentenbezugs in gewissen Grenzen selbst zu bestimmen. Zum Vergleich Durchschnittliche Jahresverdienste DM DM DM EUR DM DM DM EUR* DM DM EUR EUR* DM DM EUR * vorläufiger Wert Versicherte in den neuen Bundesländern erreichen die in der Tabelle auf Seite 7 unten (mittlere Spalte) genannte durchschnittliche Altersrente bereits dann, wenn ihr Verdienst unter den oben genannten Werten lag bzw. liegt (derzeit um etwa 16 Prozent niedriger). 6

7 Diese gesetzliche Altersrente können Sie derzeit erwarten Alte Bundesländer Ein Versicher- hat Anspruch auf eine monatliche Brutto-Altersrente von zirka...eur ter mit... bei einem insgesamt Versicherungs- unterdurchschnittlichen durchschnittlichen überdurchschnittlichen jahren Verdienst Verdienst Verdienst (70 Prozent vom (100 Prozent vom (130 Prozent vom Jahre Durchschnitt = 0,7 EP*) Durchschnitt = 1,0 EP*) Durchschnitt = 1,3 EP*) Neue Bundesländer Ein Versicher- hat Anspruch auf eine monatliche Brutto-Altersrente von zirka...eur ter mit... bei einem insgesamt Versicherungs- unterdurchschnittlichen durchschnittlichen überdurchschnittlichen jahren Verdienst Verdienst Verdienst (70 Prozent vom (100 Prozent vom (130 Prozent vom Jahre Durchschnitt = 0,7 EP*) Durchschnitt = 1,0 EP*) Durchschnitt = 1,3 EP*) *EP = Entgeltpunkt. Einen Entgeltpunkt erhalten Sie für ein Jahr Beitragszahlung nach dem Durchschnittsverdienst (2005 = EUR). Ein EP bringt derzeit eine Monatsrente von 26,13 EUR in den alten und von 22,97 EUR in den neuen Bundesländern. 7

8 Regelaltersrente Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente ab 65 hat fast jeder Versicherte, der in seinem Leben gearbeitet oder Kinder erzogen hat. Lediglich fünf Jahre Versicherungszeit müssen Sie vorweisen können. Für die Regelaltersrente werden vor allem Ihre eigenen Beitragszeiten, Zeiten des Ex-Ehegatten nach Ehescheidung, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten und aus 400-Euro-Jobs berücksichtigt. Beitragszeiten sind Zeiten, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten (zum Beispiel Kindererziehungszeiten). Das können Pflichtbeiträge sein, weil Sie selbständig oder versicherungspflichtig beschäftigt waren, aber auch freiwillige Beiträge. Anders als bei anderen Altersrenten können Sie als Bezieher der Regelaltersrente ohne Abzüge unbegrenzt hinzuverdienen. Wenn Sie bereits 65 Jahre alt sind und noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch auch ohne weitere Beitragszahlung. Quasi als Ausgleich gibt es zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat. Das sind nach einem Jahr immerhin sechs Prozent. Lesen Sie dazu bitte auch Seite 24. Auch wenn Sie ab 65 zunächst nur eine Teilrente beziehen, erhöhen Sie Ihre spätere Vollrente umso mehr, wenn Sie weiterarbeiten und weiter Beiträge zahlen. 8

9 Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt und seit 35 Jahren rentenversichert sind. Die frühere normale Altersgrenze für diese Rente von 63 Jahren wurde in den vergangenen Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Sie können diese Altersrente aber noch immer vorzeitig mit einem Abschlag von bis zu 7,2 Prozent ab 63 in Anspruch nehmen. Wenn Sie ab November 1949 geboren wurden, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte sogar bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres beanspruchen allerdings mit erhöhtem Abschlag (siehe Tabelle). Für die zwischen Januar 1948 und Oktober 1949 Geborenen gibt es Übergangsregelungen. Vorzeitige Altersrente ab 62 So steigt der Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn ab 2010 Geburtsmonat/ Vorzeitige Abschlag bei Geburtsjahr Inanspruchnahme frühestmöglichem frühestens ab Rentenbeginn Jahre Monat in Prozent 1948 Januar bis Februar ,50 März bis April ,80 Mai bis Juni ,10 Juli bis August ,40 September bis Oktober ,70 November bis Dezember , Januar bis Februar ,30 März bis April ,60 Mai bis Juni ,90 Juli bis August ,20 September bis Oktober ,50 ab November ,80 9

10 Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen man aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen kann (zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium). Aus Gründen des Vertrauensschutzes können Versicherte, die > vor 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen (ohne Zeiten des Leistungsbezugs wegen Arbeitslosigkeit) haben oder > bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und bereits am 14. Februar 1996 Vorruhestandsgeld bezogen haben, die Altersrente mit deutlich geringeren Abschlägen bekommen. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden neben Ihren eigenen Beitragszeiten vor allem auch Zeiten des Ex-Ehegatten nach Ehescheidung, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder Lebenspartnern, aus 400-Euro-Jobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt. 10

11 Altersrente für Frauen Diese Altersrente können nur weibliche Versicherte bekommen, die mindestens 15 Jahre Versicherungszeit erfüllt und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Altersrente für Frauen ist nach wie vor ab 60 möglich aber nur noch mit Abschlag. Lesen Sie dazu bitte auch die Broschüre Frauen und Rente. Die Altersgrenze von 60 Jahren wurde in den vergangenen Jahren auf 65 angehoben. Die Altersrente für Frauen können Sie aber auch weiterhin noch vorzeitig mit Abschlag ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn Sie vor 1952 geboren sind (siehe Tabelle auf Seite 12). Vertrauensschutzregelung: Vor 1942 geborene Frauen mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren können mit einem sehr geringen Abschlag mit 60 Jahren in Rente gehen. Zu den für Ihre Versicherungsdauer bedeutsamen Zeiten gehören auch Phasen, in denen Sie zum Beispiel eine Sozialleistung erhielten, eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig gepflegt oder Kinder erzogen oder Pflichtbeiträge aus aufgestockten 400-Euro- Jobs gezahlt haben. 11

12 Anhebung der Altersgrenze auf 65 Mit welchen Abschlägen Frauen ab 60 in Rente gehen können. Für die vor Dezember 1942 geborenen Frauen sind die bereits zurückgelegten Stufen der Altersgrenzenanhebung ohne Bedeutung: Sie sind inzwischen eventuell mit Abschlag in Rente oder bei Rentenbeginn ab Januar 2006 nicht vom Abschlag betroffen. Geburtsmonat/ Verlängerung Künftiger Abschlag bei Geburtsjahr der Lebens- normaler Rentenbeginn arbeitszeit Rentenbeginn mit 60 um Monate in Prozent Dezember Januar ,80 Januar März ,10 Februar Mai ,40 März Juli ,70 April September ,00 Mai November ,30 Juni Januar ,60 Juli März ,90 August Mai ,20 September Juli ,50 Oktober September ,80 November November ,10 Dezember Januar ,40 Januar März ,70 Februar Mai ,00 März Juli ,30 April September ,60 Mai November ,90 Juni Januar ,20 Juli März ,50 August Mai ,80 September Juli ,10 Oktober September ,40 November November ,70 Dezember Januar ,00 ab Januar Monat nach bis Dezember 1951 Vollendung 65. Lebensjahr 18,00 12

13 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Mehr als zwei Millionen Versicherte in Deutschland beziehen mittlerweile ihre Rente nach Arbeitslosigkeit oder einer Phase der Altersteilzeitarbeit. Das Mindestalter, um Anspruch auf diese Rente zu haben, steigt in den Jahren 2006 bis 2008 schrittweise von 60 auf 63 Jahre. Diese Altersrente erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie > vor 1952 geboren und > mindestens 60 Jahre alt sind, > eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllen und > entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder > mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben. Bitte lesen Sie dazu auch die Broschüre Arbeitslos Keine Rentenlücke im Alter. Außerdem müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren für diese Altersrente wurde mittlerweile auf 65 Jahre angehoben. Nach 1941 Geborene müssen jetzt im Normalfall bis zum 65. Lebensjahr arbeiten (wenn es keine andere tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarung gibt). 13

14 Die Mindestaltersgrenze für diese Altersrente steigt ab 2006 für Versicherte, die zwischen 1946 und 1948 geboren sind, in Monatsschritten auf 63 Jahre. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Geburtsmonat/ Vorzeitige Frühester Abschlag Geburtsjahr Inanspruch- vorzeitiger in Prozent nahme ist Rentenbeginn möglich ab Jahr Monat Dezember ,40 Januar ,70 Februar ,00 März ,30 April Monat nach 15,60 Mai ,90 Juni Vollendung 16,20 Juli ,50 August Lebensjahr 16,80 September ,10 Oktober ,40 November ,70 Dezember ,00 Januar 1942 bis ,00 Dezember 1945 Januar März ,70 Februar Mai ,40 März Juli ,10 April September ,80 Mai November ,50 Juni Januar ,20 Juli März ,90 August Mai ,60 September Juli ,30 Oktober September ,00 November November ,70 Dezember Januar ,40 14

15 Geburtsmonat/ Vorzeitige Frühester Abschlag Geburtsjahr Inanspruch- vorzeitiger in Prozent nahme ist Rentenbeginn möglich ab Jahr Monat Januar März ,10 Februar Mai ,80 März Juli ,50 April September ,20 Mai November ,90 Juni Januar ,60 Juli März ,30 August Mai ,00 September Juli ,70 Oktober September ,40 November November ,10 Dezember Januar ,80 Januar März ,50 Februar Mai ,20 März Juli ,90 April September2010 9,60 Mai November ,30 Juni Januar ,00 Juli März ,70 August Mai ,40 September Juli ,10 Oktober September2011 7,80 November November ,50 Dezember Januar ,20 Januar 1949 bis 63 0 Monat nach Dezember 1951 Vollendung 63. Lebensjahr 7,20 Altersteilzeitarbeit Als Arbeitnehmer können Sie bei einer tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeitarbeit wechseln. Voraussetzung: Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt. 15

16 Beispiel: Altersrente nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Theodor Z. ist geboren am 15. April Jahre und 6 Monate alt wurde er am 14. Oktober 2004 Er ist seit dem Ende seiner Beschäftigung am 31. März 2005 also nach Vollendung des maßgebenden Lebensalters arbeitslos seit dem 1. April 2005 Die Anspruchsvoraussetzung von 52 Wochen Arbeitslosigkeit (= 364 Tage) ist erfüllt am 30. März 2006 Die Altersrente kann frühestens mit 60 Jahren und vier Monaten in Anspruch genommen werden, also am 1. September 2006 Den Rentenantrag stellt er am 22. Juni 2006 Da der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wurde, kann die Rente frühestens mit Rentenabschlag von 16,8 Prozent beginnen am 1. September 2006 Haben Sie für mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit geleistet, in denen Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduziert haben, können Sie noch immer vorzeitig ab 2006 jedoch abhängig vom Geburtsjahr und -monat erst zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr mit Abschlägen in Rente gehen. Der Arbeitgeber muss während Ihrer Altersteilzeitphase den halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Zahlreiche Tarifverträge sehen aber eine höhere Aufstockung des Verdienstes vor. Auch für Teilzeitkräfte Auch als Teilzeitarbeitskraft können Sie in den Ruhestand gleiten. Sie müssen allerdings weiterhin in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig bleiben, also mehr als 400 EUR monatlich verdienen. 16

17 Vertrauensschutzregelung: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und > am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder > Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1. Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet wird oder > Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und Sie an diesem Tag beschäftigungslos waren oder > Sie vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes auch weiterhin ab 60 Jahren allerdings mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent in Rente gehen. Erstattung für Arbeitgeber Arbeitgeber bekommen auf Antrag bis zu sechs Jahre lang die Aufstockungsbeträge zum Verdienst und zum Rentenversicherungsbeitrag von der Agentur für Arbeit erstattet, wenn die Altersteilzeitarbeit bis Ende 2009 beginnt und der Arbeitgeber den vom Altersteilzeit- Arbeitnehmer freigemachten Arbeitsplatz mit einem Ausgebildeten oder Arbeitslosen wieder besetzt. Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern können auch dann Fördergelder von der Agentur für Arbeit bekommen, wenn sie nicht die konkret freigewordene, sondern eine andere Stelle im Unternehmen mit einem neuen Arbeitnehmer besetzen. Unternehmen mit über 50 Beschäftigten können für den Altersteilzeitarbeiter auch einen bereits im Unternehmen befindlichen Arbeitnehmer einsetzen, wenn im gleichen Aufgabenbereich ein Ausgebildeter oder Arbeitsloser eingestellt wird. 17

18 Bei der Gestaltung der Altersteilzeitarbeit lässt der Gesetzgeber den Tarifpartnern oder Betrieben weitgehend freie Hand. Sie können sich auf eine tägliche Arbeitszeitreduzierung einigen, aber auch auf den wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen Wechsel zwischen Arbeits- und Freizeitphasen. Als beliebteste Variante hat sich das so genannte Blockmodell herausgestellt. Danach arbeitet der Arbeitnehmer zunächst bei halbiertem Gehalt plus Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber bis zu fünf Jahre lang voll weiter und geht anschließend bei fortlaufender Zahlung des Gehalts in eine gleich lange Freizeitphase. Danach folgt der Wechsel in die Rente. Beispiel: Rainer A., verheiratet, zwei Kinder, geboren im Juni 1945, leistet seit Juli 2003 Altersteilzeitarbeit im 6-Jahres-Blockmodell. Monatsverdienst vor der Altersteilzeitarbeit: EUR (brutto) derzeitiger Monatsverdienst: (nach Aufstockung durch Arbeitgeber auf 85 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes) EUR (brutto) Ab Juli 2006 wechselt Rainer A. in eine dreijährige Freistellungsphase mit gleichem Verdienst. Ab Juli 2009 kann er in Rente gehen. Er muss dann allerdings 3,6 Prozent Rentenabschlag hinnehmen, weil er regulär erst ab Juli 2010 Rente beziehen kann (12 Monate vorzeitiger Rentenbeginn x 0,3 Prozent Abschlag = 3,6 Prozent). 18

19 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen haben es angesichts der Probleme am Arbeitsmarkt besonders schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Darüber hinaus lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur normalen Altersgrenze von 65 Jahren kaum zu. Deshalb können sie bereits ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können auf Antrag Frauen und Männer erhalten, die > mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, > bei Beginn der Rente als schwerbehinderte Menschen anerkannt oder bei vor 1951 geborenen Versicherten berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind und > die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch. Lesen Sie bitte auch die Broschüre Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen. Anerkannte schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Dieser muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch gültig sein. 19

20 Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren wurde inzwischen auf 63 Jahre angehoben. Als Berechtigter können Sie aber weiterhin mit Abschlag ab 60 in Rente gehen (siehe Tabelle). Anhebung der Altersgrenze auf 63 Aus Vertrauensschutzgründen können Sie weiter ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren. Für die vor Juni 1943 geborenen Versicherten sind die zurückgelegten Stufen der Altersgrenzenanhebung nicht mehr von Bedeutung: Sie sind inzwischen eventuell mit Abschlag in Rente oder bei Rentenbeginn ab Januar 2006 nicht vom Abschlag betroffen. Geburtsmonat/ Verlängerung der Künftiger normaler Abschlag in Prozent Geburtsjahr Lebensarbeitszeit Rentenbeginn bei Rentenbeginn um... Monate mit 60 Juni Januar ,00 Juli März ,30 August Mai ,60 September Juli ,90 Oktober September ,20 November November ,50 Dezember Januar ,80 ab Januar Monat nach Vollendung 63. Lebensjahr 10,80 20

21 Entscheidungshilfe Die richtige Rente für Sie Die Altersrente zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt oder vorzeitig beantragen? Als Voll- oder als Teilrente? Die Antwort auf diese Fragen hängt von persönlichen Faktoren ab und wird auch von der Arbeitsmarktlage beeinflusst. Wichtigste Kriterien dürften Ihr Gesundheitszustand und die bereits erworbenen Rentenansprüche sein. Die Checkliste auf Seite 22 gibt eine erste Orientierung, Ihr Rentenversicherungsträger berät Sie. Als grobe Richtschnur gilt: > Wenn Sie die Altersrente nach Erreichen des Mindestalters nicht beantragen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch bei 40 zurückgelegten Versicherungsjahren durch die weitere Beitragszahlung bis zum Alter von 65 pro Jahr um 2,5 Prozent. > Wenn Sie den rentensteigernden Zuschlag ausschöpfen und die Ihnen zustehende Regelaltersrente nicht in Anspruch nehmen, sondern weiter arbeiten, steigt Ihr Rentenanspruch zum Beispiel vom 65. Lebensjahr bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres um insgesamt rund 17 Prozent (12 Prozent Zuschlag plus rund 5 Prozent Erhöhung durch die weiteren Beiträge in diesen zwei Jahren). Bei einer Entscheidung für eine Verlängerung Ihrer Lebensarbeitszeit sollten Sie aber den Geldwert des zweijährigen Rentenaufschubs bedenken. 21

22 Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente beziehen können Voraussetzungen Regelaltersrente langjährig Versicherte Mindestalter normale Jahre 35 Jahre Altersgrenze Wartezeit (Mindestversicherungszeit) Art der erforderlichen Versicherungszeit Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro- Jobs Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten Besonderheit nach Oktober 1949 geborene Versicherte können diese Rente schon ab dem 62. Lebensjahr (mit erhöhtem Abschlag) erhalten Frauen Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeit nach dem 40. Lebensjahr nötig nach Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit schrittweise Anhebung von 60 auf Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach 58 Jahre und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit; innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge Schwerbehinderte Menschen Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten Schwerbehinderung (vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufsoder Erwerbsunfähigkeit ausreichend 22

23 Rentenabschlag: Eine Frage der Lebensplanung Obwohl Versicherte im Regelfall jetzt erst mit 65 eine Rente ohne Abschlag bekommen können, wünschen sich viele immer noch einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Job. Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kostet Sie jedoch 0,3 Prozent Abschlag. Der Rentenabschlag gilt auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente. Pro Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs ergibt sich somit eine Minderung Ihrer Rente um 3,6 Prozent. Sie gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also auch über den 65. Geburtstag hinaus. Diese Kürzung können Sie durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen. Sie müssen mindestens 54 Jahre alt sein und gegenüber der Rentenversicherung erklären, Ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. Wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung, wenn Sie wissen möchten, ob sich die zusätzliche Zuzahlung von Beiträgen für Sie auch wirklich lohnt. Sie erhalten von uns eine ausführliche Beratung auch unter Beachtung der Rendite. 23

24 Teilrente: Weniger kann mehr sein Fast alle Versicherten gehen am Ende des Erwerbslebens von einem Tag auf den anderen in Rente und beziehen eine so genannte Altersvollrente. Bezieher einer Vollrente dürfen sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben aus Erwerbsarbeit höchstens noch Nebeneinkünfte von 350 EUR brutto monatlich erzielen. Eine Alternative bietet die Teilrente. Bei der Teilrente verzichten Sie auf einen Teil der Ihnen eigentlich bereits zustehenden Rente, dürfen dafür aber noch in einem größeren Maß hinzuverdienen zum Beispiel für Ihren bisherigen Arbeitgeber. Da für den Teilzeitjob neben der Rente auch noch weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich zudem Ihre spätere volle Altersrente. Lesen Sie dazu bitte auch die Broschüre Wie viel können Rentner hinzuverdienen? Altersrenten. Teilrente und Hinzuverdienst Die Höhe des zulässigen Nebenverdienstes (Hinzuverdienstgrenze) zur Teilrente richtet sich einerseits nach Ihrem persönlichen Verdienst in den letzten drei (Kalender-)Jahren vor Rentenbeginn, andererseits nach dem Anteil der gewünschten Rente. Die Hinzuverdienstgrenze liegt umso höher, je geringer die Teilrente ist. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der vollen Rente ausgezahlt werden. 24

25 Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit bei 26,13 EUR in den alten bzw. 22,97 EUR in den neuen Bundesländern. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Teilrente von > 1/3 der Vollrente das 23,3-fache, > 1/2 der Vollrente das 17,5-fache, > 2/3 der Vollrente das 11,7-fache des aktuellen Rentenwertes multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der Altersrente (siehe Beispiel). Beispiel: Wilhelm D., 63-jähriger Elektromeister in einem mittelständischen Unternehmen, hat in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem (Teil-)Rentenbeginn jeweils genau 30 Prozent mehr als ein Durchschnittsverdiener erzielt (=1,3 Entgeltpunkte (EP) x 3 Jahre = 3,9 EP). Deshalb errechnen sich seine monatlichen Hinzuverdienstgrenzen so: für 1/3-Teilrente: (Faktor 23,3) x 3,9 EP (aus Verdienst der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn) x 26,13 EUR / 22,97 EUR* (aktueller Rentenwert) = 2 374,43 EUR / 2 087,28 EUR* für 1/2-Teilrente: (Faktor 17,5) = 1 783,37 EUR / 1 567,70 EUR* für 2/3-Teilrente: (Faktor 11,7) = 1 192,31 EUR / 1 048,12 EUR* Ergebnis: Bei einem Monatsverdienst von zum Beispiel EUR brutto (in den neuen Bundesländern EUR) ist die 1/2-Teilrente für Wilhelm D. die beste Lösung. Bei einer 1/3-Teilrente könnte er noch deutlich mehr hinzuverdienen, bei einer 2/3-Teilrente müsste er sich in seinem Nebenverdienst einschränken. * Diese Werte gelten für die neuen Bundesländer. 25

26 Bevor Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Verdienst bzw. eine bestimmte Arbeitszeit vereinbaren, sollten Sie sich zunächst von Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen lassen. Eine Teilrente lohnt nur, wenn Sie Ihre individuellen Grenzbeträge auch wirklich nutzen. Zulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze Die Hinzuverdienstgrenze darf bei Altersrenten im Laufe jedes Kalenderjahres in zwei Monaten bis zum Doppelten des für einen Monat geltenden Wertes überschritten werden. Achtung: Bei Überschreiten der für Sie zulässigen Hinzuverdienstgrenze fordert die Rentenversicherung die Überzahlung zurück. Allgemeine Hinzuverdienstgrenze Wenn Sie stark unterdurchschnittlich verdient haben (weniger als 50 Prozent des Durchschnitts) oder in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn keine Beiträge gezahlt haben, errechnen sich Ihre Hinzuverdienstgrenzen aus 1,5 Entgeltpunkten. Für Sie gelten die Mindesthinzuverdienstgrenzen. Mindesthinzuverdienstgrenzen Teilrentenart alte Bundesländer neue Bundesländer 1/3-Teilrente 913,24 EUR 802,80 EUR 1/2-Teilrente 685,91 EUR 602,96 EUR 2/3-Teilrente 458,58 EUR 403,12 EUR Sollten Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn genau durchschnittlich verdient haben (2005: EUR, 2004: EUR, 2003: EUR; für Versicherte in den neuen Bundesländern gelten etwas geringere Beträge) erhöhen sich diese Beträge auf das Doppelte. Rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, gleitend in den Ruhestand zu wechseln, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und unter Umständen mit dem Betriebsrat über die Möglichkeit der Teilrente und einer Teilzeitbeschäftigung sprechen. 26

27 Krankenversicherung der Rentner Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. Versichert ist, wer die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente erfüllt, diese beantragt und eine bestimmte Vorversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt hat. Als krankenversicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer Rente Beiträge zur KVdR zahlen. Beziehen Sie neben Ihrer Altersrente eine Hinterbliebenenrente, sind beide Renten beitragspflichtig. Die Beiträge (mit Ausnahme des zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags) tragen Sie und Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Die von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden von Ihrer Rente einbehalten und an die Krankenversicherung überwiesen. Lesen Sie bitte auch die Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung. Sind Sie als Rentner freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, erhalten Sie sofern die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind zu Ihren Aufwendungen auf Antrag einen Zuschuss von Ihrem Rentenversicherungsträger. 27

28 Der Rentenantrag Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Der Antrag ist sehr wichtig für den Rentenbeginn. Beispiel Stellen Sie den Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (zum Beispiel etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Vollendung des 60., 63. oder 65. Lebensjahres), dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragsfrist gilt auch für die so genannte Regelaltersrente. Ausnahme: Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn eine Regelaltersrente nach einer vorher gezahlten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente beginnen soll. Franz K. wird 65 Jahre alt am 16. Mai 2006 Die Altersrente soll beginnen am 1. Juni 2006 Den Rentenantrag auf Regelaltersrente stellt er am 8. August 2006 also innerhalb der Dreimonatsfrist (1. Juni bis 31. August 2006) Die Altersrente beginnt somit am 1. Juni 2006 Die Rente beginnt am selben Tag, wenn der Rentenantrag bereits vor dem 65. Geburtstag gestellt wird. Wo Sie den Rentenantrag stellen können, erfahren Sie auf Seite 30. Können Sie Ihren Rentenantrag nicht selbst stellen, zum Beispiel wegen Krankheit, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. So vermeiden Sie Nachteile, wie zum Beispiel Geldverlust wegen späteren Rentenbeginns. Der Vertrauensperson müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht erteilen. 28

29 Rentenzahlung ins Ausland Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Altersrente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Besonders in folgenden Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen: > Sie erhalten die Rente in vermindertem Umfang, wenn Sie weder Deutscher, Angehöriger eines EU- Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz oder Angehöriger eines Abkommensstaats (zum Beispiel der Türkei, Kroatien, USA) sind. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat um, verbleibt es bei der bisherigen Rente. > Ihre Rente wird ebenfalls nicht mehr in vollem Umfang gezahlt, wenn diese auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht. 29

30 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten geben Auskunft, beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf unserer Internetseite Gern können Sie uns auch eine schicken: Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 30

31 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 2 Postanschrift: Berlin Telefon: Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Titelfotos: wdv-archiv Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 1. Auflage (1/2006) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

32 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.

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