Das Komplementärrentensystem derunfallversicherung zur Koordination von UVG-Invalidenrenten mit Rentenleistungen der 1. Säule

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1 Dr. iur. Philipp Geertsen Das Komplementärrentensystem derunfallversicherung zur Koordination von UVG-Invalidenrenten mit Rentenleistungen der 1. Säule (Art. 20 Abs. 2UVG)

2 tr Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Zusammenfassung R sum V VIII I II IV V t A. Einführung in die Koordinationsmethode von Art. 20 Abs. 2 VG 1 B. Zielsetzung 2. Eingrenzung des Themas 2 D. Aufbau der Arbeit 2 tw or r oor t o rt A. Die Zeit bis zur Entstehung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts B. Die Entwicklung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Fazit 10 oor t o rt r t A. Die Koordinationsprinzipien im Sozialversicherungsrecht 13 t r rt oor t o t oor t o 1.1. Ausgangslage Ziele der materiellen Koordination Vermeidung von berentschädigungen Harmonisierung Vommateriellen Koordinationsrecht zubeantwortende Fragen Vergleich mit anderen Entschädigungss stemen Haftpflichtrecht Privatversicherungsrecht nterschiede zum Sozialversicherungsrecht 1 r or r rt t oor t o rt 2.1. Der Schutz der versicherten Personen 1 V

3 Vermeidung von Leistungslücken infolge unzureichender Koordination Vereinfachung der Anspruchsdurchsetzung materielle Aspekte berentschädigungsverbot Das berentschädigungsverbot gemäss Art. ATSG berentschädigungsgrenze Berücksichtigung einestatsächlichen oder zumutbaren Resterwerbseinkommens einerrentenbeziehenden Person für die Beurteilung der berentschädigung Kongruenzgrundsatz Ereignisbezogene Kongruenz Personelle Kongruenz Sachliche Kongruenz Zeitliche Kongruenz mfang der Leistungskoordination Allgemeines Intras stemische Koordination Inters stemische Koordination E tras stemische Koordination Technische msetzungsprinzipien Kumulation Der Grundsatz der Komplementarität im Speziellen Subsidiarität Priorität Vorleistung Gefahren unzureichender Leistungskoordination V rrrt oor t o 3.1. Allgemeines 3.2. Formelle Koordination imatsg Meldepflicht Art. 31Abs. 2ATSG Pflicht zur Aufklärung und Beratung Art. 2 ATSG Begriffliche Koordination Einheitliche Rechtsgrundsätze 1 B. Koordination der wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Leistungen 1 o t o r o r t t oor t o o V r tt t t r r t r r Vor or.1. Entstehungsgeschichte der 2.Säule 3.2. Grundzüge der beruflichen Vorsorge 3 VI

4 .3. Die Auswirkungen von VG- Komplementär- Rentenleistungen auf Rentenleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge.3.1. Die inters stemische Koordination bei BVG-Invalidenrenten Art. 2 BVV Die Koordination von VG-Renten beim Zusammenfallen mit BVG-Altersrenten und mit über das AHV-Rentenalter hinaus ausgerichteten BVG-Invalidenrenten Beispiel für die von der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu erbringenden Invalidenrentenleistungen unter Anrechnung kongruenter IV- und VG-Rentenleistungen 0.. Die Auswirkungen von VG-Rentenleistungen auf Invaliden- und Altersrentenrentenleistungender ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge 1.. Fazit 3 V t r o t rr t A. Vor 1 8 r V t r toor t o w r r V V B. Revision 1 8 r o r o t rr t t rr. Revision von 3 VV oor t r VV o o 3.1. Berechnung der Komplementärrenten im Allgemeinen Art. 31 VV 3.2. Berechnung der Komplementärrenten in Sonderfällen Art. 32 VV 3.3. Anpassung von Komplementärrenten Art. 33 VV Berechnung der Komplementärrenten Art. 3 VV 8 D. Inkrafttreten des ATSG 8 V w rt ow w A. Allgemeines zur gegenwärtigen Regelung r t V 1.1. Allgemeines zur Invalidenrente des VG 1.2. Die Höhe der ordentlichen Invalidenrente des VG Beginn undende des Invalidenrentenanspruchs 81 VII

5 Beginn desrentenanspruchs Ende des Rentenanspruchs Rentenauskauf Art. 3 VG 8 o t rr t 2.1. Allgemeines Die Definition der Komplementärrente gemäss Art. 20 Abs. 2 VG Der Komplementärrentenfall Der Komplementärrentenfall imengeren Sinn echte Komplementärrente Der Komplementärrentenfall imweiteren Sinn unechte Komplementärrente Abgrenzung zu von Art. 20Abs. 2 VG nicht erfassten Fällen Bedeutung der nterscheidung von Komplementärrentenfällen im weiteren und engeren Sinn Die geltende Regelung des Art. 20 Abs. 2und 3 VG im Einzelnen Die Koordination von VG-Invalidenrenten mit den Rentenleistungen der 1.Säule Die Delegationsnorm von Art. 20Abs. 3 VG Die gegenwärtige Rentenkürzungsregelung der Militärversicherung im Vergleich Anspruchsvoraussetzungen für Invalidenrenten der nfallversicherung Versicherte Personen a Obligatorisch Versicherte Art. 1aAbs. 1 VG aa Der erfasste Personenkreis ab Der Begriff der Arbeitnehmenden imbesonderen 100 b Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 101 c Freiwillig Versicherte Art. VG Erhebliche Invalidität 103 a Allgemeines 103 b Festlegung des Invaliditätsgrades 103 ba Einkommensvergleich 10 bb Valideneinkommen 10 bc Invalideneinkommen 10 c Rundungsregeln 10 d Festlegung des Invaliditätsgrades in Sonderfällen Art. 18Abs. 2 VG i.v.m. Art. 28und 2 VV 110 da nfallbedingte Nichtaufnahme und unfallbedingter Abbruch einer Ausbildung Art. 28 Abs. 1 VV 110 db Ausübung mehrerer un selbstständiger Erwerbstätigkeiten Art. 28Abs. 2 VV 111 VIII

6 dc Nicht versicherte vorbestehende dauernde Leistungsbeeinträchtigung Art. 28Abs. 3 VV 111 dd Vorgerücktes Alter der versicherten Person Art. 28Abs. VV 112 de Bemessung der Invalidität bei Verlust paariger Organe Art. 2 VV 11 e Keine Bindungswirkung an die Invaliditätsgradfestlegung anderer Sozialversicherungszweigeund damit keine Beschwerdemöglichkeit im Sinn von Art. Abs. ATSG Grundsatz und Ausnahme bezüglich Möglichkeit zur Beschwerdeerhebung Versicherte Ereignisse Berufsunfall, Berufskrankheit und versicherter Nichtberufsunfall 118 a nfall und unfallähnliche Körperschädigung 118 b Berufsunfall und Nichtberufsunfall 11 c Berufskrankheit 121 d Rückfälle und Spätfolgen 123 e Leistungspflichtiger Versicherer Kein Verweigerungstatbestand 12 a Schuldhaftes Herbeiführen des nfalles Art. 3 Abs. 1 VG 12 b Verweigerung von Geldleistungen bei Herbeiführung eines nfalles in nicht vorsätzlicher Ausübung eines Verbrechens odervergehens Art. 3 Abs. 3Satz 1 VG 128 c Aussergewöhnliche Gefahren undwagnisse Art. 3 VG i.v.m. Art. und 0 VV 130 ca Aussergewöhnliche Gefahren Art. 3 VG i.v.m. Art. VV 130 cb Wagnisse Art. 3 VG i.v.m. Art. 0 VV 132 d Kürzung und Verweigerung der Rente des überlebenden Ehegatten Art. 2 Abs. VG 13 e Zusammentreffen verschiedener Schadenursachen Art. 3 Abs. 2 VG Art. VV 13 ea Allgemeines 13 eb Abgrenzungen zuart. 28Abs. 3und Abs. VV 13 f Absichtlich falsche nfallmeldung Art. VG 13 g Verweigerungsbestimmungen des ATSG 138 ga Fehlerhaftes Verhalten der versicherten Person, ihrer Angehörigen oder Hinterlassenen Art. 21 Abs. 1und 2ATSG 138 gb Verweigerung von zumutbaren Behandlungs- oder Eingliederungsmassnahmen durch die versicherte Person Art. 21Abs. ATSG Art. 1 VV Finanzierung und uivalenzprinzip Finanzierung 1 2 I

7 2..2. uivalenzprinzip 1 3 r r V r t 3.1. Die Berechnung der ordentlichen VG-Invalidenrente 3.2. Die Berechnung der Komplementärrente Allgemeines Die Berechnung der Komplementärrente im Allgemeinen Art. 31 VV a Zusatz- und Kinderrenten Art. 31Abs. 1 VV aa Der Anspruch auf Zusatz- und Kinderrenten inder IV und AHV ab Die Berücksichtigung von Kinderrenten der IV bei der Komplementärrentenberechnung ac Keine Berücksichtigung von Kinderrenten der AHV bei der Komplementärrentenberechnung Grundsatz und Ausnahme b Teuerung und Teuerungszulagen Art. 3 VG, Art. 31Abs. 2und 3 VV ba Die Anpassung der Renten andie Teuerung Teuerungszulagen Art. 3 VG bb Teuerungszulagen bei Ausrichtung von Komplementärrenten 1 0 bc Keine Berücksichtigung der Teuerungszulagen bei der Berechnung der Komplementärrente Art. 31 Abs. 3 VV 1 1 bd Berücksichtigung der Teuerung bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes alsberechnungsgrundlagefür die Komplementärrente Art. 31Abs. 2 VV 1 1 c Berücksichtigung von Leistungskürzungen Art. 31 Abs. VV Die Berechnung der Komplementärrente in Sonderfällen Art. 32 VV a Teilweise nicht nach dem VG versicherte Invalidität teilzeitlich erwerbstätige Versicherte und teilweise nicht nach VG versicherte selbstständig Erwerbstätige Art. 32Abs. 1 VV b Erhöhung IV-Rente oder Ablösung einer Hinterlassenenrente durch eine IV-Rente infolge zusätzlich hinzutretender Invalidität Art. 32Abs. 2 VV bzw. Art. 32 Abs. 2 VV analog ba IV-Rentenerhöhung bb Ablösung einer AHV-Hinterlassenenrente durch eine IV-Rente Art. 3Abs. 1Satz 1IVG i.v.m. Art. 32 Abs. 2 VV 1 8 bc Intertemporales 1 0 c VG-versicherter nfall einer AHV- Alters- rentenbeziehenden Person Art. 32Abs. 3 VV Keine Berücksichtigung des tatsächlichen oder h pothetischen Resterwerbseinkommens 1 1

8 a Geltende Regelung Art. 20Abs. 2 VG 1 1 b Berechnungsbeispiel berentschädigung 1 3 c Würdigung d Grundriss eines eigenen Lösungsvorschlags berentschädigungsgrenze von Art. 20 Abs. 2 VG 1 1 a Allgemeines zur berentschädigungsgrenze 1 1 b 0 ige Kürzungsgrenze 1 1 c Das Kürzungsmass des versicherten Verdienstes und die damit einhergehende Benachteiligung der Versicherten, vor allem aber der Frühinvaliden 1 2 d Lösungsvorschläge Die Berechnung der IV-Renten zum Vergleich 3.. Kongruenz imdunstkreis des Komplementärrentens stems Zeitliche Kongruenz Personelle Kongruenz Sachliche Kongruenz Ereignisbezogene Kongruenz 3... Würdigung der mangelhaften Beachtung der ereignisbezogenen und sachlichen Kongruenz Versicherter Verdienst inrentenfällen Allgemeines 183 a Ermittlung des versicherten Verdienstes Art. VG 18 b Der versicherte Verdienst bei Selbstständigerwerbenden im Speziellen 18 c Keine Berücksichtigung von Veränderungen des mutmasslich erzielbaren Verdienstes oder von Revisionen 18 d Prozessualer Hinweis Allgemeine Bestimmungen betreffend die Höhe des versicherten Verdienstes Art. 22 VV 188 a Versicherter Höchstbetrag Art. 22 Abs. 1 VV und Versicherungsminimum 18 b Bestandteile des versicherten Verdienstes 18 ba Grundsatz Massgebender Lohn gemäss AHVG Art. 22Abs. 2 VV 18 bb Ferien- und Feiertagsentschädigungen Art. Abs. 2AHVG und Art. lit. oahvv, berzeitarbeit und berstundenarbeit Art. lit. aahvv 1 2 bc Provisionen Art. Abs. 2AHVG und Gratifikationen Art. Abs. 2AHVG und Art. lit. cahvv 1 3 bd Beteiligungsrechte Art. lit. cahvv 1 3 I

9 be Eigenleistungen bf Forderungsverzichte bg Naturalleistungen, Vergünstigungen des Arbeitgebers im Speziellen Art. Abs. 2AHVG und Art. lit. fahvv bh Dienstaltersgeschenke Art. lit. cahvv bi Löhne, auf denen wegen des Alters der versicherten Personen keine Beiträge der AHV erhoben werden Art. 22Abs. 2lit. a VV bj Familienzulagen Art. 22Abs. 2lit. b VV bk Mitarbeitende Familienglieder, Gesellschafter, Aktionäre und Genossenschafter Art. 22 Abs. 2lit. c VV bl Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei Betriebsschliessung, Betriebszusammenlegung oder bei ähnlichen Gelegenheiten Art. 22 Abs. 2lit. d VV c Massgebender Lohn bei mehreren Arbeitgebern Art. 22Abs. Satz 1 VV 1 8 d Versicherter Verdienst bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen Art. 22Abs. VV 1 8 da Allgemeines 1 8 db nterjährige Arbeitsverhältnisse Art. 22Abs. Satz 2 VV dc Im Voraus befristete Beschäftigung Art. 22 Abs. Satz 3 VV 200 e Versicherter Verdienst bei freiwillig unregelmässiger Beschäftigung Massgebender Lohn für Renten in Sonderfällen Art. 2 VV 20 a Aufwertung eines aus speziellen Gründen reduzierten Verdienstes Art. 2 Abs. 1 VV 20 aa Die Regelung von Art. 2 Abs. 1 VV 20 ab Der Aufwertungsgrund der Arbeitslosigkeit imspeziellen 20 b Versicherter Verdienst bei Berentung mehr als fünf ahre nach dem nfall Art. 2 Abs. 2 VV 208 c Versicherter Verdienst bei niedrigem Lohn wegen beruflicher Ausbildung Art. 2 Abs. 3 VV 211 ca Inhalt und Adressatenkreis von Art. 2 Abs. 3 VV 211 cb Keine Anwendung von Art. 2 Abs. 3 VV auf Werkstudenten oder Schnupperlehrlinge 213 d Versicherter Verdienst bei mehreren nfällen Art. 2 Abs. VV Zeitpunkt der Festsetzung der Komplementärrente Nachträgliche Anpassung Revision der Komplementärrente Allgemeines Keine Anpassung der Komplementärrente bei mwandlung einer Rente der IV in eine Altersrente der AHV Art. 33 Abs. 1 VV 222 II

10 3..3. Anpassung bei Wegfall oder Hinzutreten von Zusatz- und Kinderrenten der AHV oder der IV Art. 33Abs. 2lit. a VV Anpassung bei Erhöhung oder Herabsetzung der AHV- oder IV-Rente infolge nderung der Berechnungsgrundlagen Art. 33Abs. 2lit. b VV 22 a Inhalt des Art. 33Abs. 2lit. b VV 22 b Würdigung von Art. 33 Abs. 2lit. b VV 22 c nderung einer AHV IV-Rente infolge einer neuen IV-Rentenabstufung alsanpassungsgrund im Sinn von Art. 33 Abs. 2lit. b VV Anpassung bei erheblicher nderung des für die nfallversicherung massgeblichen Invaliditätsgrades Art. 33Abs. 2lit. c VV Anpassung bei Veränderung des versicherten Verdienstes gemäss Art. 2 Abs. 3 VV Art. 33Abs. 2lit. d VV Revision der Invalidenrente oder der Komplementärrente Art. 3 VV Verhältnis der Anpassungs- und Revisionsgründe der Art. 33Abs. 2und Art. 3 VV zum Revisionsvorbehalt des Art. 22 VG 232 a Die Regelung des Art. 22 VG 232 b Verhältnis von Art. 33Abs. 2 VV zu Art. 22 VG 232 c Verhältnis von Art. 3 VV zu Art. 22 VG Würdigung der nachträglichen Anpassung von Komplementärrenten Wiedererwägung Art. 3 Abs. 2ATSG und prozessuale Revision Art. 3Abs. 1ATSG 23 B. Komplementärrente beim Zusammenfallen von nicht auf einem VG-versicherten Ereignis beruhender Invalidität mit einer auf einem VG-versicherten Ereignis beruhenden Invalidität ereignisbezogene Kongruenz 23 tr o V r rt r ttr t t V r rt r ttrt rw r r r tr V V r tr r 2.1. Keine Anwendung des ereignisbezogenen Kongruenzgrundsatzes Keine Anwendbarkeit von Art. 32 Abs. 1 VV Keine Anwendbarkeit von Art. 32 Abs. 2 VV 238 III

11 KeineAnwendung derereignisbezogenenkongruenzimrahmen einer Lückenfüllung Fazit Volle Anrechnung der IV-Rente gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung Würdigung 2 2 tr t V r rt r r t t V r rt r r t t 3.1. Allgemeines Hinzutreten der VG-versicherten Gesundheitsbeeinträchtigung zu einer vorbestehenden, nicht auf einem VG-versicherten Ereignis beruhenden Invalidität führt zur erstmaligen Ausrichtung einer IV-Rente Keine Anwendbarkeit von Art. 32 Abs. 1 VV Keine Anwendbarkeit von Art. 32 Abs. 2 VV Fazit Würdigung und Lösungsvorschlag Hinzutreten einer VG-versicherten Invalidität führt zur Erhöhung einer bestehenden, nicht auf einem VG-versicherten Ereignis beruhenden IV-Rente Art. 32Abs. 2 VV Die bisherige IV-Rente entschädigte eine nicht auf einem VGversicherten Ereignis beruhende Invalidität Art. 32Abs. 2Satz 1 VV Die bisherige IV-Rente beruhtezumindest teilweisebereits auf einer VG-versicherten Invalidität Art. 32Abs. 2Satz 2 VV i.v.m. Art. 2 Abs. VV Bestehende IV-Rente wird trotz Hinzutretens einer auf einem VGversicherten Ereignis beruhenden Invalidität beibehalten bzw. nicht erhöht 2 0 tr t r t V r rt t t r ort V r rt t t.1. Allgemeines Bestehende IV-Rente wird nach Hinzutreten eines nicht VG-versicherten Ereignisses erhöht Bisherige IV-Rente beruhte vollständig auf einem VG-versicherten Ereignis Bisherige IV-Rente beruhte lediglich teilweise auf einem VG-versicherten Ereignis 2.3. Bestehende IV-Rente wird nach Hinzutreten einer nicht auf einem VG-versicherten Ereignis beruhenden Invalidität nicht erhöht 2 8 IV

12 t V t w r r V r rt t r t V r rt r r rt Bestehende IV-Rente beruhte vollständig auf einer nicht VG-versicherten Invalidität Bestehende IV-Rente beruhte zumindest teilweise auf VG-versicherter Invalidität Komplementärrente bei teilzeitlich Erwerbstätigen Ermittlung des Invaliditätsgrades bei teilzeitlich Erwerbstätigen Keine Berücksichtigung eines Resterwerbseinkommens 2 r r o t rr t tr r V r t t r tt t r t o r tt t V t rt VV 2.1. Anwendung des sachlichen Kongruenzgrundsatzes Berechnung desanrechenbaren Anteils der IV-Rente Erhöhung eineriv-rentewegen eines nachträglichen VG-versicherten Ereignisses im Fall von teilzeitlich Erwerbstätigen Verhältnis von Art. 32Abs. 1 VV zu Art. 32Abs. 2 VV Anrechenbarer Anteil bei der Erhöhung der IV-Rente aufgrund eines nachträglichen erstmaligen VG-versicherten Ereignisses Art. 32Abs. 2Satz 1 VV im Zusammenhang mit Art. 32Abs. 1 VV Anrechenbarer Anteil bei der Erhöhung der IV-Rente aufgrund eines nachträglichen erneuten VG-versicherten Ereignisses Art. 32Abs. 2Satz 2 VV Fazit 28 D. Komplementärrente bei zusätzlich ausgeübter, nicht freiwillig VG-versicherter selbstständiger Erwerbstätigkeit 28 E. Komplementärrente bei Versicherten im vorgerückten Alter 2 0 rt VV r t r V t r r r o t rr t r t t t rt VV r t r F. Komplementärrente imalter 2 Vor r o t rr t or rr r Vt r r V

13 2.1. Grundsatz keine Neuberechnung der Komplementärrente bei Ablösung der IV- durch eine AHV-Altersrente Ausnahmsweise Neuberechnung 2 8 o t rr t rr r Vt r r w r r t V r rt r t t r V t r Vt r r t 3.1. Die Ausrichtung der AHV-Altersrenteals erstmaliges Zusammentreffen von Leistungen der 1. Säule mit VG-Rentenleistungen gemäss Art. 20 Abs. 2 VG Fragliche Verneinung einer mittels analoger Anwendung von Art. 32 Abs. 3 VV zu füllenden Verordnungslücke durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Würdigung Lösungsmöglichkeiten und -vorschlag Erlass einer Bestimmung analog Art. 32 Abs. 3 VV Beachtung Kongruenzgrundsatz 30 o t rr t rr r Vt r r t rt V r rt rt VV.1. Problemstellung Lösungsmöglichkeiten Die geltende Regelung von Art. 32Abs. 3 VV Einführung des Kongruenzgrundsatzes als alternative Lösungsmöglichkeit 31 r or r r t Vt r r t.1. Würdigung Die Rechtfertigung von über das AHV-Alter hinaus ausgerichteten VG-Invalidenrenten de lege lata rsache für die Anrechnung von AHV-Altersrenten gemäss Art. 20 Abs. 2 VG Kritik an der Anrechnung von AHV-Altersrenten beim Zusammenfallen mit VG-Invalidenrenten gemäss Art. 20 Abs. 2 VG Lösungsvorschlag Beachtung Kongruenz und ausschliesslich zweiginterne Kürzung der ab dem Erreichen des AHV-Alters ausgerichteten VG-Invalidenrente 322 VI

14 V tw r A. Im Allgemeinen 32 B. Der erste S stemfehler nur beschränkte Geltung des Kongruenzgrundsatzes. Der zweite S stemfehler das Kürzungsmass des versicherten Verdienstes 328 D. Weitere wesentliche Mängel der geltenden Regelung 32 E. Fazit und Lösungsvorschlag Abschaffung des Komplementärrentens stems 330 or r or r r t r w r r r Vor or 3.1. Vorteile Nachteile Fazit 33 V V o A. Allgemeines zur VG-Revision 33 B. Altersabgestufte Rentenkürzung Schemenverzeichnis Formelübersicht Gesetzes- und Verordnungsverzeichnis Stichwortverzeichnis VII

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