Gruppen-Unfallversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gruppen-Unfallversicherung"

Transkript

1 Mitarbeiter-Versicherungen Gruppen-Unfallversicherung Jetzt pro Invaliditätsleistung mit 300% Progression nur 0,74! ALLE SIEBEN SEKUNDEN EREIGNET SICH EIN UNFALL. Niemand weiß, wann, wie und wo ihn ein Unfall trifft. Sorgen Sie deshalb mit unserer exklusiven Unfallversicherung vor. EXKLUSIVLEISTUNGEN für Sie: Höhere Invaliditätsleistung durch verbesserte Gliedertaxe 10% mehr Leistung bei Invalidität durch tragen eines Fahrradhelms Bestimmte Infektionskrankheiten sind mitversichert (z. B. Borreliose, Frühsommer-Meningitis, Kinderlähmung, Pfeiffersches Drüsenfieber) Versicherungsschutz bei Tauchunfällen Vergiftungen durch Nahrungsmittel Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen Schäden bei Rettungsmaßnahmen Nahrungsmittelvergiftungen Beitragsfreie Versicherungsleistungen: für kosmetische Operationen für Bergungskosten für Sofortleistungen bei Schwerverletzungen für Dekompressionskammerkosten für medizinische Hilfsmittel für Kurkosten Exklusive Leistungen Ihr Prämienvorteil: Beispiel für eine Unfallversicherung: Grundsumme bei 100 % Invalidität Tod Übergangsleistung Krankenhaustagegeld (stationär) 20 Assistance-Leistungen/Reha-Manager Ja Jahresprämie: 166,01 Ihr Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh A Siemens Financial Services Business München Telefon Fax privatefinance@siemens.com, (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)

2 Mitarbeiter-Versicherungen Private Haftplichtversicherung Informationen gemäß 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler: Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, Otto-Hahn-Ring 6, München, Telefon: , Fax: , Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon: (0,20 /Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 /Anruf aus Mobilfunknetzen), Kontakt: Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, 2

3 Unfallversicherung mit Progression Modell Antrag auf Abschluss / Änderung einer privaten Gruppen-Unfallversicherung gem. Gruppen-Unfallversicherung Nr. U (RV 223) / Mannheimer Versicherung AG Bitte zurücksenden/-faxen an Ihren Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, München Fax: VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT Versicherungsschutz übernimmt die Mannheimer Versicherung AG im Vertrauen darauf, dass die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Der Antragsteller hat der Mannheimer Versicherung AG oder uns bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in diesem Antrag gefragt haben. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht kann die Mannheimer Versicherung AG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Vertrag kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Dies gilt insbesondere für die Erklärung über die Risikoverhältnisse. Lesen Sie dazu bitte auch die Belehrung "Gesonderte Mitteilung gemäß 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht", die wir vor Antragstellung übermitteln. Frau Herr Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Haus-Nr. Telefon tagsüber / Mobil Postleitzahl, Wohnort Arbeitgeber, Abteilung Versicherungsbeginn: Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Posteingang bei der Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh. Fälligkeit ist der 1.1. eines jeden Jahres. Versicherte Personen: a Name, Vorname Geburtsdatum Beruf Neuabschluss Änderung Antragsteller b Ehepartner (bzw. Lebenspartner) c 1. Kind d 2. Kind e 3. Kind f 4. Kind (bei weiteren Kindern bitte zusätzlichen Antrag verwenden) Nicht versicherbare Personen Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die als Pflegebedürftige der Pflegestufe III im Sinne von 15 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt sind (Schwerstpflegebedürftige). Erklärungen über die Risikoverhältnisse Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, der diesem Versicherungsantrag vorangestellt ist und der gerade für die Erklärungen über die Risikoverhältnisse besondere Bedeutung hat. Unvollständige und unrichtige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen Vorversicherung Bestehen weitere Unfallversicherungen bzw. wurden weitere Unfallversicherungen beantragt? Falls ja, bitte um Angabe der versicherten Person, der Versicherungssummen, der Gesellschaft und der Versicherungsschein-Nr. Bestanden innerhalb der letzten 5 Jahre weitere Unfallversicherungen, die zwischenzeitlich erloschen sind? wenn ja: Wurden diese Versicherungen vom Versicherer gekündigt? Grund : Gesundheitsverhältnisse Leidet eine der o.g. Personen an Krankheiten oder Gebrechen? Anzugeben sind erhebliche körperliche Fehler, Gebrechen und Krankheiten, wie z. B. Blindheit oder Kurzsichtigkeit von mehr als 8 Dioptrien, Taubheit oder Schwerhörigkeit, Lähmung, Verkürzungen oder Verstümmelungen von Gliedmaßen, Gelenkversteifungen, Rückgratverkrümmungen sowie Bandscheibenbeschwerden, Erkrankungen des Herzens, des Gefäßsystems, der Nieren oder des Rückenmarks, Geisteskrankheit, Tuberkulose, Schlag-, Ohnmachts-, Krampf-, Schwindel- oder epileptische Anfälle, HIV-Infektionen, AIDS-Erkrankungen, Hirnverletzung, Trisomie Schwerbehinderungen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50, Zuckerkrankheit oder sonstige schwere Krankheiten. - falls ja, bitte genaue Schilderung in einem verschlossenem Umschlag beifügen! - Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja

4 Versicherungssummen/Leistungsarten - Erwachsene: zu versichernde Personen (Erwachsene) zu versichernde Personen (Kinder > 17) Invalidität mit Progression Modell 300 Tod Unfallrente Übergangsleistung Krankenhaustagegeld (stationär) Unfalltagegeld (ab 43. Tag) Assistance- Leistungen Jahresbeitrag je Person inkl. 19 % Vers.Steuer a b c d Ja 387, Ja 265, Ja 166,01 4 JA NEIN 5 JA NEIN Aufnahmefähig sind Personen ab Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Personen, die das 70. Lebensjahr bei Antragstellung vollendet haben, werden nur noch von Jahr zu Jahr zu einem um 30 % erhöhten Beitrag versichert. Über das 80. Lebensjahr der versicherten Person hinaus kann die Unfallversicherung in der Regel zu den vereinbarten Bedingungen und Beiträgen nicht fortgeführt werden. Versicherungssummen/Leistungsarten - Kinder bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres: 9 10 zu versichernde Personen (Kinder) Invalidität mit Progression Modell 300 Tod Unfallrente Krankenhaustagegeld (stationär) Jahresbeitrag je Person inkl. 19 % Vers.Steuer c d e f , , ,18 Unter den Punkten 4/5 und 9/10 können Sie entsprechend Ihren Bedürfnissen abweichende Versicherungssummen in beantragen. Ein Beispiel für die Beitragsberechnung finden Sie in den Informationsunterlagen. Ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert sind: Bergungskosten bis zu , kosmetische Operationen bis zu , Kurkosten bis zu 5.000, Sofortleistung bei Schwerverletzungen , Kosten für Dekompressionskammer bis zu 5.000, Kosten für medizinische Hilfsmittel bis zu Bezugsberechtigung bei Unfalltod: 1. Aus der Versicherung des Antragstellers 2. Aus der Versicherung des Ehepartners (bzw. Lebenspartners) 3. Aus der Versicherung des 1. Kindes*) 4. Aus der Versicherung des 2. Kindes*) 5. Aus der Versicherung des 3. Kindes*) 6. Aus der Versicherung des 4. Kindes*) Damit im Falle des Todes der versicherten Person die Versicherungsleistung direkt - ohne Klärung der Erbfolge - ausgezahlt werden kann, geben Sie bitte den Namen und das Geburtsdatum einer bezugsberechtigten Person an. *) Bei Minderjährigen versicherten Personen dürfen gesetzliche Vertreter aufgrund rechtlicher Vorschriften nicht als bezugsberechtigt benannt werden; die Angabe Erben ist aber möglich. SEPA Lastschriftmandat Ich ermächtige die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Frist für die Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen (Vertragspartner) spätestens fünf Tage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Bleibt die vereinbarte Jahresprämie während der Vertragslaufzeit unverändert, erfolgt keine weitere Vorabinformation. Die Mandatsreferenz werden wir Ihnen separat mitteilen. Name des Zahlungspflichtigen (Vertragspartner): (kein abweichender Kontoinhaber möglich!) Straße und Haus-Nr.: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut Name des Kreditinstituts: BIC des Kreditinstituts: IBAN des Zahlungspflichtigen: Zahlungsart: Ort und Datum (X) Wiederkehrende Zahlung Unterschrift Kontoinhaber Die fälligen Prämien werden ab sofort von Ihrem Konto abgebucht. Der Kontoauszug gilt als Quittung.

5 Erklärungen zur Datenverarbeitung und zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir, die Mannheimer Versicherung AG, insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BSDG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vornherein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden. Die Einwilligungen sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirken unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden 1. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch die Mannheimer Versicherung AG. 2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe. 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Gesellschaften der Mannheimer Gruppe (eine vollständige Übersicht aller Unternehmen des Konzerns benennen wir Ihnen gerne auf Ihren Wunsch hin), um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. richtige Zuordnung meiner Post oder Beitragszahlungen). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten. 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie sofern erforderlich ebenfalls entsprechende Daten übermitteln. 5. durch andere Unternehmen/Personen innerhalb und außerhalb der Mannheimer Gruppe, denen der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Die Unternehmen/Personen werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung und Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die eingeschalteten Unternehmen/Personen sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten. 6. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung eines Hinweis und Informationssystems der Versicherungswirtschaft mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) im Auftrag für die Versicherer verschlüsselt. Auf Basis dieser Systeme kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Aus tausch personenbezogener Daten zwischen dem Anfragenden und dem angefragten Versicherer kommen. 7. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die Mannheimer Versicherung AG selbst oder durch eine Auskunftei (z. B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA) Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. 8. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleitungen durch die Mannheimer Versicherung AG, andere ausgewählte Gesellschaften der Mannheimer Gruppe oder den für mich zuständigen Vermittler. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Mannheimer Versicherung AG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.b. Ihren betreuenden Vermittler, an Dienstleister und an unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der Mannheimer Versicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach 203 StGB geschützter Daten - durch die Mannheimer Versicherung AG selbst (unter 1.) - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Mannheimer Versicherung AG (unter 2.) - wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3.) Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Mannheimer Versicherung AG Ich willige ein, dass die Mannheimer Versicherung AG die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2. Weitergabe Ihrer nach 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Mannheimer Versicherung AG Die Mannheimer Versicherung AG verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Mannheimer Versicherung AG führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Mannheimer Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist nachfolgend beigefügt. 1. Dienstleister, die Gesundheitsdaten und 203 StGB-relevante Daten erheben, verarbeiten und nutzen und wesentliche Aufgaben des Versicherers übernehmen: Dienstleister Gegenstand der Beauftragung Datenarten Mannheimer AG Holding Durchführung zentraler Aufgaben wie Personalverwaltung, Adressdaten, Kontodaten Inkasso, Vertrieb, Marketing etc. Gesundheitsdaten IMD Gesellschaft für Informatik und Datenverarbeitung Datenverarbeitung Vertragsdaten, Adressdaten, Kontodaten, Gesundheitsdaten ROLAND Assistance GmbH Servicedienstleistungen im Rahmen der Vertragsdaten, Adressdaten, Deutz-Kalker Straße 46, Köln Leistungsabwicklung Gesundheitsdaten MD Medicus Holding GmbH Servicedienstleistungen im Rahmen der Vertragsdaten, Adressdaten, Industriestraße 2a, Ludwigshafen Leistungsabwicklung Gesundheitsdaten 2. Kategorien von Dienstleistern, die Gesundheitsdaten und 203 StGB-relevante Daten erheben, verarbeiten und nutzen: Dienstleister Gegenstand der Beauftragung Datenarten Medizinische Gutachter Begutachtung, Nachuntersuchung Name, Vorname, Geburtsdatum Beratungsärzte Beurteilung medizinischer Fragestellungen im Einzelfall Vertragsdaten, Gesundheitsdaten Adressermittler Adressprüfung Name, Vorname, Adressdaten Forderungsmanagement Realisierung von Forderungen Name, Vorname, Adressdaten, Geburtsdatum, Vertragsnummer, Kontodaten Lettershops Druck und Versand von Mailings Vertragsnummer, Name, Vorname, Adressdaten Entsorger Vernichtung von Datenträgern Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei Mannheimer Versicherung AG - Interner Service, Augustaanlage 66, Mannheim, Telefonnummer: oder unter service@mannheimer.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass die Mannheimer Versicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Mannheimer Versicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Mannheimer Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Mannheimer Versicherung AG Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Mannheimer Versicherung AG Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Mannheimer Versicherung AG aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die Mannheimer Versicherung AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Mannheimer Versicherung AG tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die Mannheimer Versicherung AG gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z.b. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Mannheimer Versicherung AG meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Mannheimer Versicherung AG Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. Ich willige ein, dass die Mannheimer Versicherung AG meine Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.

6 Vertragsgrundlagen Es gelten der Antrag, die Mannheimer AB-Unfall 08, die Mannheimer VB-Unfall Invalidität 08, die Mannheimer VB-Unfall Rente 08, die Mannheimer VB-Unfall Tod 08, die Mannheimer VB-Unfall Übergangsleistung 08, die Mannheimer VB-Unfall Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 08, die Mannheimer VB-Unfall Tagegeld 08, die Mannheimer VB-Unfall Kosmetische Operationen 08, die Mannheimer VB-Unfall Bergungskosten 08, die Mannheimer VB-Unfall Kurkosten 08, die Besondere Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens (Stand ) und sofern vereinbart die Assistance-Leistungen zur Unfallversicherung "Siemens" der Mannheimer Versicherung AG (Stand: ). Zusätzlich gelten die jeweiligen Klauseln und besonderen Bestimmungen, die bei dem gewünschten Versicherungsschutz genannt sind. Es gilt deutsches Recht. Deckungszusagen und Nebenabreden Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vertretern verboten und ohne rechtliche Wirkung für den Versicherer. Nebenabreden sind nur dann unverbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungsschein oder Nachtrag genehmigt. Antragstellung Wichtige Hinweise Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Beachten Sie dabei, dass Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer berechtigen können, vom Vertrag zurückzutreten und leistungsfrei zu sein oder den Vertrag zu kündigen oder eine Vertragsanpassung vorzunehmen. Antragsdurchschrift/-kopie: Eine Durchschrift/Kopie des Antrages wird dem Antragsteller nach Unterzeichnung des Antrages sofort ausgehändigt oder unverzüglich übersandt. Annahmefrist: Der Versicherer kann diesen Antrag innerhalb einer Frist von 1 Monat annehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Ich beantrage Versicherungsschutz auf Grundlage der vorstehenden Daten und Erklärungen. Mein Recht, meine Vertragserklärung nach 8 VVG zu widerrufen, bleibt unberührt. Für den Fall, dass der beantragte Beginn der Versicherung vor dem Zugang des Versicherungsscheins und vor dem Ende der Widerrufsfrist gemäß 8 VVG liegt, stimme ich zu, dass der Versicherungsschutz schon vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Unterschriften der mitzuversichernden Personen* Unterschriften der mitzuversichernden Personen* *bei Minderjährigen, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter Unterschriften der mitzuversichernden Personen* *bei Minderjährigen, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter Unterschriften der mitzuversichernden Personen* Unterschriften der mitzuversichernden Personen* Empfangsbestätigung Ich bestätigte, dass ich vor Unterzeichnung dieses Antrages das Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung, die Bedingungen und Klauseln zur Unfallversicherung sowie die jeweils gültigen Vertragsbestimmungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen und Belehrungen sowie die Gesetzesauszüge erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Wir weisen darauf hin, dass Ihre Vertragsdaten in unserem Unternehmen elektronisch erfasst und verarbeitet werden.

7 Gruppen-Unfallversicherung Warum Privater Unfallversicherungsschutz? Das Leben geht immer seinen eigenen Weg. Gehen Sie ihm ein Stück voraus. Dinge geschehen immer dann, wenn Sie es gerade nicht erwarten. Sei es nun der erste Liebeskummer, ein Karriereknick - oder eben ein Unfall. Gegen ein gebrochenes Herz können wir Sie nicht versichern. Gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls schon. Privater Unfallversicherungsschutz ist wichtig, denn Unfälle können jederzeit jedem passieren, ganz plötzlich und ungewollt (z.b. im Straßenverkehr, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub). Und nichts ist schlimmer, wenn zu allem Unglück auch noch finanzielle Sorgen kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt dabei grundsätzlich nur für Arbeitnehmer (nicht z.b. Hausfrauen) innerhalb Deutschlands an Ihrem Arbeitsplatz, auf dem Weg dort hin und vom Arbeitsplatz nach Hause. Dementsprechend sollte der Unfallschutz bei Ihrer Planung von Vorsorgemaßnahmen für Sie und Ihre Familie mit in Ihre Überlegungen einbezogen werden, zumal beispielsweise eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel erst bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% und in Form einer (monatlichen) Rentenzahlung eintritt. Ein erhöhter Kapitalbedarf für Umbauten oder Anschaffungen usw. ist dadurch nicht abgedeckt. Zusätzliche Sicherheit bietet Ihnen und Ihren Familienangehörigen eine private Unfallversicherung im Rahmen unserer Unfallversicherung. Damit haben Sie Unfallversicherungsschutz in der Freizeit sowie im Beruf und zwar täglich 24- Stunden auf der ganzen Welt. Das Unfallgeschehen unserer Siemens Mitarbeiter weist seit langem eine positive Bilanz auf. Daher ist unser Partner, die Mannheimer Versicherung AG bereit, für den Abschluss einer Unfallversicherung innerhalb der Siemens- Unfallversicherung günstige Konditionen zu bieten. Es lohnt sich, diese mit Ihren bestehenden Versicherungen beziehungsweise mit anderen Angeboten zu vergleichen. Bitte beachten Sie dabei, dass für den Abschluss in der Unfallversicherung keine Mehrjährigkeitsbindung Ihres Versicherungsvertrages notwendig ist, dieser dementsprechend jeweils nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen wird. Eine automatische Verlängerung erfolgt, falls Sie nicht fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Antragsabwicklung Für Ihren Neuabschluss oder die Änderung eines bereits bestehenden Vertrages können Sie den beigefügten Antrag verwenden. Ihren unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh per Fax: Die Originale bleiben in diesem Fall bei Ihnen. Das Sendeprotokoll dient als Eingangsbestätigung und - vorbehaltlich der endgültigen Dokumentierung durch den Versicherer - als vorläufige Deckungszusage. Falls Sie keine Faxmöglichkeit haben, behalten Sie bitte eine Antragskopie und senden den Originalantrag an: Briefadresse: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh München oder Hauspost: SFS INS IBR PL PA Mch P Tel.: Fax: privatefinance@siemens.com

8 Was bietet die Siemens Unfallversicherung? Günstigen Unfallversicherungsschutz für Sie und Ihre Familienangehörigen im Rahmen der Bedingungen und Klauseln zur Unfallversicherung (siehe folgende Seiten). Die Unfallversicherung zahlt je nach den vereinbarten Summen: Bei Invalidität, wenn nach einem Unfall Dauerfolgen bleiben, wird eine Kapitalleistung aus der vereinbarten Invaliditätssumme fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, d.h. also danach, ob nach einem Unfall Teil- oder Vollinvalidität besteht. Die Progression - Modell bewirkt, daß die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 26% progressiv bis zu einer Höchstleistung von 300% steigt. Progression zu Modell 300 Invaliditäts- Leistung Leistung grad normal Progr Mehrleistung durch Progression Leistung in % 50 Leistung ohne Progression Invaliditätsgrad in % Im Todesfall, die Todesfallsumme, wenn der Versicherte innerhalb von 15 Monaten an den Folgen seines Unfalles stirbt. Wer diese Todesfall-Leistung bekommt, bestimmt der Versicherungsnehmer (Bezugsrecht). Die Unfallrente wird fällig, wenn nach einem Unfall Dauerfolgen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % bleiben. Eine Übergangsleistung, bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mindestens 75 %, soweit sie vom Eintritt des Unfalles an ununterbrochen 3 Monate ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bestanden hat, wird 1/3 der vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Nach weiteren 3 Monaten und einer ununterbrochenen Beeinträchtigung von mindestens 50 %, werden die restlichen 2/3 der vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Krankenhaustagegeld für jeden einzelnen Tag, den Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, und das bis zu drei Jahren nach dem Unfall. Bei Unfall und vollstationärer Behandlung im Ausland wird das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe gezahlt. Das Tagegeld wird nach einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall ab dem vereinbarten Tag für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt

9 Die Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen, sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). Unfallbedingte Bergungskosten, z.b. für Rettungskosten und Suchaktionen, sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). Unfallbedingte Kurkosten nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt von mehr als 21 Tagen, z.b. ärztliche Behandlung, Bäder, Massagen oder Krankengymnastik, sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). Unfallbedingte Sofortleistung bei Schwerverletzungen, bei bestimmten schweren Verletzungen wie z. B. Querschnittslähmung oder Amputationen eines Fußes oder Hand, sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). Unfallbedingte Kosten für Dekompressionskammer nach einem unfallbedingten Tauchunfall sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). Unfallbedingte Kosten für medizinische Hilfsmittel, z. B. Arm-/Beinprothesen oder Rollstuhl, sind bis zu beitragsfrei mitversichert (sofern eine Invaliditätssumme vereinbart ist). und sofern der Baustein Assistance-Leistungen vereinbart wurde, werden die Kosten für unterstützende Tätigkeiten eines Reha-Managers, z. B. Benennung von Fachleuten oder Therapiemöglichkeiten, nach einem unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mind. 21 Tagen, werden bis zu übernommen. Kosten bei unfallbedingter Hilfebedürftigkeit für z.b. Menüservice, Einkäufe und Besorgungen, Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, Wohnungsreinigung und Wäscheservice bis zu 6 Monate und für Pflegeleistungen (wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden...) bis zu 4 Wochen übernommen. Die aufgeführten Texte stellen lediglich Auszüge aus den Bedingungen und Klausel dar. Daraus können keine Leistungszusagen hergeleitet werden, dafür sind die geschriebenen/gedruckten Bedingungen und Klauseln maßgebend. Grundlagen zur individuellen Beitragsberechnung : 1. Jahres-Beitragssätze (ohne Versicherungssteuer) für: Erwachsene Kinder Summen Invalidität je ,74 0,44 max Tod je ,49 0,29 max / Kinder Unfallrente je 100 4,90 2,90 max Übergangsleistung je ,90 0,54 max Krankenhaustagegeld je 1 0,45 0,25 max. 100 Unfall-Tagegeld ab 43. Tag je 1 1,54 - max. 20 / nur für Arbeitnehmer Assistance-Leistungen je Person 42,- - nur für Erwachsene Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gilt 24-Stunden am Tag, auf der ganzen Welt, in der Freizeit und im Beruf. 2. Berechnung des Jahresbeitrags (anhand von Beispiels-Versicherungssummen): Invalidität Tod Unfallrentleistuntagegeld Tagegeld Übergans- Krankenhaus- Unfall- Beitrag (ohne Progr. 300 Asssitance Leistungen) 200 x 0, x 0, x 4, x 0, x 0, x 1,54 = 283,80 Jahresnettobeitrag (ohne Assistance-Leistungen) 283, % Versicherungssteuer 53,92 = zu zahlender Jahresbeitrag 337,72 Jahresnettobeitrag (mit Assistance-Leistungen) 283, ,- = 325, % Versicherungssteuer 61,90 = zu zahlender Jahresbeitrag 387,70 3. Berechnung des Jahresbeitrags für Kinder (anhand von Beispiels-Versicherungssummen): Invalidität Progr. 300 Tod Unfallrente Krankenhaustagegeld Beitrag x 0,44 + 7,5 x 0, x 2, x 0,25 = 117, % Versicherungssteuer 22,26 = zu zahlender Jahresbeitrag 139,44 Familienrabatt Bei 2 versicherten Personen kann ein Rabatt von 7,5% und ab 3 versicherten Personen von 12,5% abgezogen werden.

10 per Fax: per Hauspost: SFS INS IBR PL PA, Mch P per Post: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh (SPF) München Zustimmung für die Zusendung von Produktinformationen zu SPF-Lösungen Das bietet Ihnen die SPF _ Qualitätsgeprüfte Finanz- und Versicherungsprodukte durch professionelle Produktvorauswahl Exklusive Gruppenrabatte Expertenberatung sowie Betreuung an drei Standorten Damit Sie von den Vorteilen der SPF profitieren können, erteilen Sie uns bitte unten stehende Einwilligung. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten sind wir, die SPF. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können Ihre Einwilligung direkt online erteilen unter: oder hier Ihre private Adresse ergänzen, unterzeichnen und an die SPF senden. Anrede Frau Herr Titel Vorname Name Straße/Hausnummer PLZ, Ort Telefon Fax Private Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zukünftig den Newsletter sowie sonstige Informationen und Angebote der SPF zu deren Finanz- und Versicherungsprodukten per und per Post erhalten möchte. Sofern bestimmte der oben beschriebenen und derzeit von der SPF wahrgenommenen Aufgaben zukünftig von anderen zum Siemens-Konzern gehörenden Gesellschaften übernommen werden, willige ich hiermit auch in die Übermittlung meiner Daten zum Zwecke der oben beschriebenen Nutzung an diese, zum Siemens-Konzern gehörende Gesellschaft ein. Ort Datum Unterschrift Besten Dank für die Erteilung Ihrer Einwilligung. Stand: Mai

11 Mannheimer Versicherung AG Produktinformationsblatt für die Unfallversicherung (Stand ) Dieses Informationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick über unser Produkt geben und ist nicht abschließend. Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsantrag/Versicherungsvorschlag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die dort vereinbarten Regelungen. 1. Art des Versicherungsvertrages Unfallversicherung Es gelten die "Allgemeine Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG (Mannheimer AB-Unfall '08) Stand " sowie die "Mannheimer Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung für die jeweils vereinbarte Leistungsart (z. B. Mannheimer VB-Unfall Invalidität '08) Stand ". Hierzu kommen die Besondere Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens Stand: und sofern vereinbart die Assistance-Leistungen zur Unfallversicherung "Siemens" der Mannheimer Versicherung AG (Stand: ). 2. Versicherte Risiken und ausgeschlossene Risiken Versichert sind Unfälle, die einer der im Antrag genannten versicherten Personen zustoßen. Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich, weltweit und rund um die Uhr, auch wenn der Unfall selbst verschuldet wird. Ein Unfall liegt etwa vor, wenn eine der im Antrag genannten versicherten Personen sich verletzt, weil sie z.b. stolpert, ausrutscht, stürzt oder ähnliches, oder von anderen verletzt wird. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.b. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 2 der Mannheimer AB-Unfall '08 sowie Punkt A, 1. der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d.h. wir zahlen Kapitalleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Hier erläutern wir beispielhaft drei besonders wichtige Leistungsarten, die Invaliditätsleistung, die Unfallrente und die Todesfallleistung: Wenn eine der im Antrag genannten versicherten Personen durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleidet (z.b. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Rente (Unfallrente). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vereinbarte Unfallrente wird in schwereren Fällen (ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 50%) gezahlt. Stirbt eine der im Antrag genannten versicherten Personen durch einen Unfall, wird die vereinbarte Versicherungssumme (Todesfallleistung) als Kapitalleistung gezahlt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Mannheimer VB-Unfall Invalidität '08, der Mannheimer VB-Unfall Unfallrente '08 oder der Mannheimer VB-Unfall Tod '08 sowie den Punkten B und C der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens. Die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig von und zusätzlich zu anderweitigen Zahlungen, die Sie wegen des Unfalls erhalten, z.b. von der Krankenversicherung, einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer weiteren privaten Unfallversicherung. Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Antrag/dem Versicherungsvorschlag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie auch Ziffer 4 (Leistungsausschlüsse) dieses Produktinformationsblattes. 3. Beitrag und Beitragszahlung Der Beitrag ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz. Die Höhe des Beitrags finden Sie im Antrag/Versicherungsvorschlag. Ändern sich die im Antrag gemachten Angaben, kann sich auch der Beitrag ändern. Der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, ist im Antrag genannt. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, frühestens zum Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind zu den im Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung angegebenen Terminen zu zahlen. Bitte zahlen Sie die Beiträge rechtzeitig. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10 der Mannheimer AB-Unfall '08 und der "Gesonderten Mitteilung nach 37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages".

12 4. Leistungsausschlüsse Wir können nicht für alle denkbaren Fälle Versicherungsschutz anbieten, weil sonst die Beiträge zu hoch wären. Deshalb sind vom Versicherungsschutz bestimmte Fälle ausgenommen. Die wichtigsten sind: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Drogen), Unfälle beim Ausüben einer Straftat, Unfälle als Luftfahrzeugführer, Unfälle als Teilnehmer an Motorrennen, Infektionskrankheiten (ausgenommen der unter Punkt M der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens aufgeführten Infektionskrankheiten), Vergiftungen (nicht Lebensmittelvergiftungen), Bandscheibenschäden sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. Da auch diese Aufzählung nicht abschließend sein kann, entnehmen Sie Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse bitte 4 der Mannheimer AB-Unfall '08 und Punkt A, 2. der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens. 5. Bei Vertragsabschluss zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Sie müssen uns deshalb die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben. Anderenfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen oder den Vertrag anpassen. Näheres finden Sie in 8 der Mannheimer AB-Unfall '08 und in der "Gesonderten Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht". 6. Während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie bei Antragsstellung gefragt haben, zeigen Sie uns das bitte umgehend an. Die Berufstätigkeit und Beschäftigung der versicherten Personen sind maßgebend für die Bemessung von Beiträgen und Versicherungssummen. Daher wird jede Person einer bestimmten Gefahrengruppe zugeordnet. Eine Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, um uns die Anpassung des Vertrages zu ermöglichen. Bitte beachten Sie diese Verpflichtungen. Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir den Vertrag kündigen oder den Vertrag anpassen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 9 der Mannheimer AB-Unfall '08 und Punkt A, 5. der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens. 7. Bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Nach einem Unfall muss unverzüglich einen Arzt aufgesucht werden und Sie müssen uns den Schadenfall umgehend anzeigen und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Todesfälle müssen uns innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, sobald der Versicherungsnehmer, dessen Erben oder die bezugsberechtigten Personen, Kenntnis von dem Tod der versicherten Person erlangt haben. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten können Sie in der "Gesonderten Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit", in 17 der Mannheimer AB-Unfall '08 und in 2 der Mannheimer VB- Unfall Tod '08 nachlesen sowie in den Punkten A, 9. und C, 2. der Besonderen Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Den Beginn Ihres Versicherungsschutzes können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Versicherungsschutz endet im Regelfall bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung zum Ablauf (siehe auch Ziffer 9), sofern der Vertrag nicht aus einem anderen Grund vorzeitig endet. Näheres können Sie 11 der Mannheimer AB-Unfall '08 entnehmen. Der Versicherungsschutz erlischt sobald eine versicherte Person als pflegebedürftig gemäß Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) anerkannt wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 7 der Mannheimer AB-Unfall ' Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Sie können den Vertrag beenden, indem Sie ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich kündigen. Das konkrete Ablaufdatum Ihres Vertrages finden Sie im Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Darüber hinaus können Sie kündigen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist (siehe 19 der Mannheimer AB-Unfall '08). 2

13 Mannheimer Versicherung AG Besondere Vereinbarung zur Unfallversicherung Siemens Stand: A Klauseln zu den Mannheimer AB-Unfall Unfall 1.1 Zu 1. Abweichend erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf unfallbedingte tauchtypische Gesundheitsschäden, ohne dass ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eingetreten sein muss. Abweichend gelten auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser als Unfall. Ebenso Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen. Abweichend erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gesundheitsschäden durch un-freiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug. 1.2 Zu 2 b) Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn der Versicherte durch besondere Umstände den Einwirkungen mehrere Stunden ausgesetzt war Nicht versicherbare Unfälle und Gesundheitsschädigungen 2.1 Zu 1. Unfälle in Folge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch Trunkenheit verursacht wurden, sind mitversichert. Unfälle in Folge von Bewusstseinsstörungen, soweit diese durch die Einnahme von ärztlich verordnete Medikamente (ausgenommen Psychopharmaka und Sedativa) verursacht wurden, sind mitversichert. 2.2 Zu 7. Versichert sind Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt 2.3 Zu 8. Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut wird nicht als Eingriff oder Heilmaßnahme gewertet. 2.4 Zu 9. Als Unfälle gelten auch solche in Ausübung der versicherten Berufstätigkeit entstandenen Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger - durch irgendeine Beschädigung der Haut oder Schleimhäute, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder - durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Mund, Nase oder Ohr in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten gelten nicht als plötzliches Eindringen. Die Folgen von Insektenstichen und -bissen sind ebenfalls als Unfallfolge anzusehen. Ausgeschlossen bleiben übertragene Infektionskrankheiten (z.b. Malaria und die Folgen von Zeckenbissen - Hirnhautentzündungen etc.-). 2.5 Zu 10. Vergiftungen infolge Einnahme von für Kinder schädlichen Stoffen sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Unter den Versicherungsschutz fallen bei Erwachsenen und Kindern auch die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen. 2.6 Zu 12. Unter den Versicherungsschutz fallen auch durch erhöhte Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Leistenbrüche. Bei Schädigungen an Bandscheiben bleibt es jedoch bei der vor-gesehenen Regelung Versicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen 3.1 Zu 2. Versicherungsschutz für das passive Kriegsrisiko Nach Abstimmung mit dem Versicherer kann für den unter Ziffer 2 a und b erfolgten Ausschluss gegen Beitragszuschlag evtl. Versicherungsschutz geboten werden. Dieser evtl. erweiterte Versicherungsschutz kann erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. 3.2 Zu 3. Abweichend besteht Versicherungsschutz für maximal 14 Tage Leistungsbeschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen Die Leistungen werden nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 40 % beträgt. Für weitere Bestimmungen dieses Vertrages, die auf 6 Mannheimer AB- Unfall 08 verweisen, findet diese Bedingung sinngemäße Anwendung Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung; Wehrdienst Die Bestimmungen der Ziffern 3 bis 6 gelten als gestrichen Familien-Vorsorge-Versicherung Abweichend gilt der Versicherungsschutz für die Dauer eines Jahres beitragsfrei mitversichert. Wird das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres bei der Mannheimer Versicherung AG versichert, gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz zusätzlich Versicherung von Kindern; Erweiterung für Pensionäre 7.1 Die Bestimmung der Ziffer 1 gilt als gestrichen. 7.2 Rooming-In-Leistung Befindet sich das versicherte Kind oder ein versicherter Pensionär nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind oder ein Ehepartner mit dem Pensionär im Krankenhaus (Rooming-In), so wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss von EUR 75,- für bis zu 100 Übernachtungen gezahlt. Bestehen für diese versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Sind durch denselben Unfall mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte gleichzeitig betroffen, wird der Kostenzuschuss nur einmal geleistet. 7.3 Haushaltshilfe Befindet sich die versicherte Person nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und ist daher die Versorgung ihres Kindes oder des Ehepartners des Pensionärs durch eine Haushaltshilfe notwendig, so wird pro Anwesenheitstag der Haushaltshilfe ein pauschaler Kostenzuschuss von EUR 75,- für bis zu 100 Tagen gezahlt. Bestehen für mehrere versicherten Personen bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Sind durch denselben Unfall mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte oder mehrere Pensionäre oder deren Ehepartner gleichzeitig betroffen, wird der Kostenzuschuss nur einmal geleistet. 7.4 Nachhilfegeld Wird das versicherte Kind nach einem unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall vom Schulunterricht durch eine medizinisch notwendige Heilbehandlung abgehalten, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Nachhilfeunterricht bis zu Höhe der vereinbarten Summe ab dem 15. Tag, an dem die Schule versäumt wurde. Bestehen für mehrere versicherten Personen bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles 8.1 Zu 1. Bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen ist es keine Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherte erst dann den Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. 8.2 Zu 3. Abweichend wird bei Unternehmer, Geschäftsführern, Selbständigen usw. ein fester Betrag erstattet, wenn der Lohn- und Verdienstausfall nicht korrekt nachweisbar ist. Die Erstattung beträgt 1 der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch EUR 250, Anzeigen und Erklärungen; Änderung von Anschrift oder Name Die Zustellung aller für den Versicherer bestimmten Anzeigen, Erklärungen und Zahlungen durch den Versicherungsnehmer an den betreuenden Vermittler steht der unmittelbaren Zustellung an die Direktion des Versicherers gleich. B Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Invalidität Versicherungsleistung im Falle der Invalidität 1.1 Zu 1. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 9 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein Invaliditätsgrade 3, 1. a) wird wie folgt geändert: Als feste Invaliditätsgrade gelten unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes 80 % eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 80 % einer Hand 70 % eines Daumens 25 % eines Zeigefingers 16 % eines anderen Fingers 10 % sämtlicher Finger einer Hand maximal 70 % eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 % eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 80 % eines Beines bis unterhalb des Knies 60 % eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 60 % eines Fußes 60 % einer großen Zehe 10 % einer anderen Zehe 5 % Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vorstand: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft Rolf Bauer Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Sitz: Mannheim; Amtsgericht Mannheim HRB

14 der Sehkraft eines Auges 50 % sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 80 % des Gehörs auf einem Ohr 35 % sofern jedoch das Gehör auf dem anderen Ohr vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 50 % des Geruchs 15 % des Geschmacks 10 % der Stimme 100 % 3. 7 Besondere Fälligkeitsvoraussetzungen für die Invaliditätsleistung Zu 3. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung, höchstens jedoch EUR ,-, verlangt werden, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht. Eine Todesfallsumme muss nicht versichert sein Neubemessung des Invaliditätsgrades Zu 1. Das Recht zur Neufestsetzung des Invaliditätsgrades kann vom Versicherer innerhalb der ersten zwei Jahre, vom Versicherungsnehmer innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall in Anspruch genommen werden. 5. Mehrleistung 90 mit Summenbegrenzung Führt der Unfall, der sich vor Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten ereignet, ohne Mitwirkung von Krankheiten, Gebrechen ( 4 Mannheimer VB-Unfall-Invalidität 08) oder nach den Bemessungsgrundsätzen von 3 Mannheimer VB-Unfall-Invalidität 08 zu einer dauernden Beeinträchtigung der Arbeitsunfähigkeit von mindestens 90 %, leistet der Versicherer die doppelte Invaliditätsentschädigung. Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchstens EUR ,-- beschränkt. Laufen für die versicherte Person bei unserer Versicherungsgesellschaft weitere Unfallversicherungen, so gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen. Die Mehrleistung hat keine Gültigkeit bei Verträgen mit progressiver Invaliditätsstaffel bzw. anderen Mehrleistungsmodellen. 6. Behinderungsbedingte Mehraufwendungen 6.1 Führt der Invaliditätsgrad zu Behinderungen im täglichen Leben, die - den behinderungsgerechten Umbau des selbstbewohnten Hauses, der selbstbewohnten Wohnung oder des Personenkraftfahrzeugs oder - den Umzug in ein anderes behinderungsgerechtes Haus oder in eine entsprechende Wohnung erfordern, so übernimmt der Versicherer die hierdurch entstehenden Kosten. 6.2 Der Versicherer erbringt eine Leistung für alle nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe von insgesamt 5 % der vereinbarten Versicherungssumme für Invalidität, höchstens jedoch EUR 5.000,-. Gemäß 5 Mannheimer VB-Unfall Invalidität '08 vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, abweichende Gliedertaxen und sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben bei der Berechnung der Entschädigung unberücksichtigt. 6.3 Die behinderungsbedingte Notwendigkeit der Kosten und der Zusammenhang mit der Invalidität muss von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. 6.4 Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 6.5 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer nur wegen verbleibender Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten. 6.6 Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 7. Erhöhte Invaliditätsleistung beim Tragen von Schutzhelm/Schutzausrüstung Erleidet die versicherte Person einen unter den Versicherungsschutz fallenden Unfall beim Radfahren, Inliner-/Rollschuhfahren, Skateboardfahren oder Ski-/Snowboardfahren bei dem nachweislich ein handelsüblicher Schutzhelm, der den Sicherheitsnormen entspricht, sowie sofern empfohlen eine entsprechende Schutzausrüstung, getragen wurde, erhöht sich die zu erbringende Invaliditätsleistung um 10 %. C Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Rente 08: Versicherungsleistung im Falle der Invalidität 1.1 Zu 1. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 9 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein Invaliditätsgrade 2, 1. a) wird wie folgt geändert: Als feste Invaliditätsgrade gelten unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes 80 % eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 80 % einer Hand 70 % eines Daumens 25 % eines Zeigefingers 16 % eines anderen Fingers 10 % sämtlicher Finger einer Hand maximal 70 % eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 % eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 80 % eines Beines bis unterhalb des Knies 60 % eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 60 % eines Fußes 60 % einer großen Zehe 10 % einer anderen Zehe 5 % der Sehkraft eines Auges 50 % sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 80 % des Gehörs auf einem Ohr 35 % sofern jedoch das Gehör auf dem anderen Ohr vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war 50 % des Geruchs 15 % des Geschmacks 10 % der Stimme 100 % 3. 6 Neubemessung des Invaliditätsgrades Zu 1. Das Recht zur Neufestsetzung des Invaliditätsgrades kann vom Versicherer innerhalb der ersten zwei Jahre, vom Versicherungsnehmer innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall in Anspruch genommen werden. D Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Tod Versicherungsleistung im Todesfall Die Leistung wird ebenfalls erbracht, wenn der Unfall nach Ablauf von 15 Monaten zum Tode führt, ohne dass eine Invalidität im Sinne der Mannheimer VB-Unfall Invalidität 08 eingetreten war Besondere Obliegenheit im Todesfall Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherungsnehmer, dessen Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod des Versicherten und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit erlangt haben. 3. Auf den Einwand gemäß 4.1 Mannheimer AB-Unfall 08 wird bis zu einer Leistung von EUR ,- verzichtet. 4. Zusätzliche Todesfall-Leistung für Waisen Werden beide Eltern durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt und haben die bezugsberechtigten Kinder das 14. Lebensjahr nicht vollendet, kommt die doppelte vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch bis zur Gesamtleistung von EUR ,-. 5. Zusätzliche Todesfall-Leistung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis, als berechtigter Fahrgast während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder beim Ein- und Aussteigen öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, kommt die doppelte vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtleistung von EUR ,-. Öffentliche Verkehrsmittel im Sinne dieser Bestimmungen sind: im öffentlichen Personenverkehr auf dafür eingerichteten Linien eingesetzte Omnibusse, Straßenbahnen und Eisenbahnen, Taxen und lizenzierte Mietwagen zur Personenbeförderung mit Chauffeur. E Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Übergangsleistung Versicherte Übergangsleistung 1.1 Sofortleistungen bei Schwerverletzungen Der Versicherer erbringt nach einem unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall des Versicherten gemäß den nachstehenden Bedingungen eine Sofortleistung in Höhe eines Viertels der besonders vereinbarten Versicherungssumme bei folgenden schweren Verletzungen: Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma - Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober- /Unterschenkel) oder - gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Fraktur des Beckens, Fraktur der Wirbelsäule, gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs. Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche. Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen, bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/ Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet 6 Mannheimer AB-Unfall `08 entsprechende Anwendung. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit dem Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet. Eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird auf einen Anspruch auf Übergangsleistung angerechnet. 1.2 Zu 2. Besteht nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt des unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfalls des Versicherten ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 75 % und hat die Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird bereits 1/3 der 2

15 F besonders vereinbarten Versicherungssumme erbracht, soweit nicht bereits eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen gezahlt worden ist. Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld Versichertes Krankenhaustagegeld 1.1 Ambulantes Tagegeld Ist die Leistungsart Krankenhaustagegeld versichert, so gilt folgendes vereinbart: Bei einer unfallbedingten, ambulanten Operation mit Narkose (nicht mitversichert ist Lokalanästhesie), wird in Änderung der bedingungsgemäßen Vereinbarung folgende Entschädigung gezahlt: Krankenhaustagegeld = 3 Tagessätze Genesungsgeld = 3 Tagessätze 1.2 Zu 1. Krankenhaustagegeld wird in der vereinbarten Höhe auch für stationäre Behandlung in einem Rehabilitationszentrum gewährt, sofern diese unmittelbar an eine unfallbedingte stationäre Krankenhausbehandlung stattfindet. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der vollstationären Behandlung im Rehabilitationszentrum, längstens für 90 Tage, gezahlt Versichertes Genesungsgeld 2.1 Zu 1. Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person nach einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung und darauffolgender stationärer Behandlung in einem Rehabilitationszentrum, aus diesem entlassen wird. Das Genesungsgeld wird in diesem Fall für längstens für 30 Tage gezahlt. 2.2 Zu 2. Abweichend wird das Genesungsgeld für längstens 150 Tage gezahlt. 3. Zuzahlung im Krankenhaus 3.1 Ist die Leistungsart Krankenhaustagegeld versichert, so gilt folgendes vereinbart: Befindet sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, wird die Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. einer privaten Krankenversicherung für längstens 28 Tage erstattet. Die Zuzahlung ist auf max. 20,- je Tag begrenzt. 3.2 Der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 3.3 Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 4. Leistung bei Knochenbrüchen 4.1 Der Versicherer erbringt nach einem unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall der versicherten Person ein Gipsgeld bei folgenden Verletzungen: a) Schädelbruch, Beckenbruch, Schultergelenkbruch, Ellenbogenbruch, Hüftgelenkbruch, Kniebruch, Sprunggelenkbruch, Armbruch, Beinbruch, Wirbelbruch das 10-fache des versicherten Krankenhaustagegeldes, max. EUR 500,-. b) Handbruch, Fußbruch, Handgelenkbruch, Kiefergelenkbruch, Nasenbruch, Kieferbruch, Bruch des Schulterblattes, Bruch des Brustbeins, Schlüsselbeinbruch das 5-fache des versicherten Krankenhaustagegeldes, max. EUR 250, Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt und der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 4.3 Hat der Unfall zu mehreren der aufgeführten Verletzungen geführt, so entsteht ein Anspruch nach Nr. 1.a). 4.4 Führen während eines Versicherungsjahres mehrere Unfälle zu Verletzungen nach Nr. 1, beträgt das Gipsgeld insgesamt höchstens EUR 500, Ein Anspruch auf Genesungsgeld entsteht dadurch nicht. 4.6 Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. G Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Tagegeld Versichertes Tagegeld Es wird nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt, wenn dieser aus Pflichtgefühl seinem Beruf oder seiner Beschäftigung so weit als möglich nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist nur der objektive, ärztliche Befund maßgebend. H Klauseln zu den Mannheimer VB-Unfall Kosmetische Operationen Die vorstehende Bedingung wird wie folgt ergänzt: Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten werden insoweit übernommen, als es sich um den unfallbedingten Verlust oder die unfallbedingte Beschädigung von Schneide- und Eckzähnen handelt. I Sofortleistung bei Schwerverletzungen 1. Der Versicherer erbringt nach einem unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall der versicherten Person eine Sofortleistung bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Summe bei folgenden schweren Verletzungen: Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma - Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober- /Unterschenkel) - gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Fraktur des Beckens, Fraktur der Wirbelsäule, gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs. Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen (bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20). 2. Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt und der Anspruch auf Sofortleistung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. 3. Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. J Kosten für Dekompressionskammer 1. Der Versicherer übernimmt nach einem unter den Versicherungsvertrag fallenden Tauchunfall des Versicherten Kosten für den Einsatz einer Dekompressionskammer bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Summe. 2. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 3. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer nur wegen verbleibender Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten. 4. Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. K Mitversicherung von Komageld 1. Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma, so werden für die Dauer dieses Zustandes, längstens für 10 Wochen, EUR 100,- je Woche gezahlt. 2. Der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 3. Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. L Mitversicherung von Kosten für medizinische Hilfsmittel 1. Werden Arm- und / oder Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl als medizinische Hilfsmittel ärztlich verordnet, erfolgt hierzu eine Kostenbeteiligung bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Summe für alle medizinischen Hilfsmittel insgesamt, welche innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfallereignis beantragt werden. Die Leistungen werden nur bei ent-sprechendem Nachweis fällig. 2. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall schriftlich geltend gemacht werden. 3. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. 4. Bestehen für die versicherte Person bei der Mannheimer Versicherung AG weitere Unfallversicherungen, kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 3

16 M Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes für bestimmte Infektionen 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Bestimmungen für die Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes für bestimmte Infektionen können ergänzend zu den - Mannheimer VB-Unfall Invalidität '08 - Mannheimer VB-Unfall Rente '08 - Mannheimer VB-Unfall Tod '08 vereinbart werden. 2. Besonderer Versicherungsschutz für bestimmte Infektionskrankheiten und Impfschäden 2.1 Als Unfallereignis im Sinne des 2 Nr. 1 Mannheimer AB-Unfall '08 und als - abweichend von 4 Nr. 9 Mannheimer AB-Unfall '08 - mitversicherte Gesundheitsschädigung gilt auch die erstmalige Infektion mit einem Erreger der folgenden Krankheiten (Infektionskrankheiten) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommermeningitis / Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Genickstarre, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus oder Windpocken, wobei eine erstmalige Infektion nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass zuvor eine Schutzimpfung stattgefunden hat. 2.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich - abweichend von 4 Nr. 8 Mannheimer AB-Unfall '08 - auch auf Gesundheitsschädigungen, die als Folge einer notwendigen Schutzimpfung gegen die unter Nr. 2.1 aufgeführten Infektionskrankheiten eingetreten sind und über das Maß üblicher Impfreaktionen hinausgehen (Impfschäden). Notwendig ist eine Schutzimpfung, wenn sie gesetzlich oder auf gesetzlicher Grundlage vorgeschrieben, behördlich angeordnet oder von einer zuständigen Behörde für ihren Bereich empfohlen oder sonst - insbesondere von der ständigen Impfkommission des Robert-Koch- Instituts - ärztlich empfohlen ist und ärztlich oder unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird. 3. Wartezeit 3.1 Es besteht eine Wartzeit von einem Monat. Sie beginnt mit dem Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. Der Versicherungsschutz beginnt insoweit erst mit dem Ablauf der Wartezeit. 3.2 Für im Rahmen der Familien-Vorsorge-Versicherung nach 12 Mannheimer AB-Unfall '08 mit-versicherte neugeborene Kinder entfällt die Wartezeit. 4. Besondere Anzeigeobliegenheit bei Infektionen 4.1 Sobald erkennbar wird, dass eine Infektion nach Nr. 2.1 oder ein Impfschaden nach Nr. 2.2 vorliegt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten. Dies gilt abweichend von 17 Nr. 1 Mannheimer AB-Unfall '08 auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar ist, dass ein zur Leistungspflicht führender Tatbestand gegeben ist. 4.2 Wird die Obliegenheit nach Nr. 4.1 verletzt, gilt 17 Nr. 6 Mannheimer AB- Unfall '08. N Allgemeine Bestimmungen 1. Beitragsanpassung 1.1 Der Versicherer überprüft jährlich für alle zum Rahmenvertrag Nr. 223 in der Unfallversicherung gehörenden Versicherungen die jährliche Netto- Schadenquote. Er vergleicht dabei den verrechneten Beitrag (ohne Versicherungsteuer und ohne Courtage) des jeweiligen Kalenderjahres mit den gemeldeten Schäden inkl. Reserve des jeweiligen Kalenderjahres. 1.2 Ergibt die Ermittlung nach Nr. 1 eine Schadenquote von mehr als 90 Prozent werden die Beiträge überprüft und soweit erforderlich angepasst. 1.3 Eine Anpassung der Beiträge erfolgt für die Versicherungsjahre, die nach dem 1. Juli des Kalenderjahres, in der die Erforderlichkeit einer Beitragsanpassung festgestellt wurde, beginnen. Der geänderte Beitrag wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Beginn des Versicherungsjahres, für den der Beitrag angepasst wurde, schriftlich bekannt gegeben. 1.4 Hat die Beitragsanpassung eine Erhöhung des Beitrages zur Folge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des erhöhten Beitrags mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. 2. Versehensklausel Die SPF/IAV GmbH muss eine versehentlich falsche oder fehlende Anmeldung unverzüglich berichtigen bzw. nachholen. Sie kann auch einen Schadenfall rückwirkend berichtigen oder nachholen. Die entsprechende Prämie wird nachgezahlt bzw. rückwirkend erstattet. 3. Änderung von Bedingungen Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Mannheimer AB-Unfall `08 und Mannheimer VB-Unfall `08 im Laufe der Versicherungsdauer zugunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertag. 4

17 Mannheimer Versicherung AG Allgemeine Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG Mannheimer AB-Unfall '08 (Stand: ) U_024_ Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung und Bedingungen für die jeweils versicherten Leistungsarten 2 Unfall 3 Örtlicher Geltungsbereich 4 Nicht versicherte Unfälle und Gesundheitsschädigungen 5 Versicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen 6 Leistungsbeschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen 7 Nicht versicherbare Personen 8 Anzeigepflicht bei Abschluss oder Änderung des Vertrages 9 Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung; Wehrdienst 10 Beitrag; Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung 11 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 12 Familien-Vorsorge-Versicherung 13 Versicherung von Kindern 14 Planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) 15 Vertragsdauer 16 Versicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen 17 Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalls 18 Fälligkeit der Leistungen; Abtretung und Verpfändung; Verjährung 19 Kündigung nach dem Versicherungsfall 20 Verjährung 21 Inländische Gerichtsstände 22 Anzeigen und Erklärungen; Änderung von Anschrift oder Name 23 Gesetzliche Vorschriften 1 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung und Bedingungen für die jeweils versicherten Leistungsarten Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung enthalten die Regelungen über den versicherten Unfall, die versicherbaren Personen und die für jede Unfallversicherung geltenden Ausschlüsse sowie allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz. Die einzelnen versicherten Leistungsarten (Gesundheitsschädigungen und Leistungen) bestimmen sich nach den Bedingungen für die jeweils versicherten Leistungsarten. Die Allgemeinen Bedingungen und die Bedingungen für die jeweils versicherten Leistungsarten ergänzen sich und gelten stets nur zusammen. 2 Unfall 1 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 2 Als Unfall gilt auch, a) wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, b) wenn die versicherte Person infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe unfreiwillig eine Vergiftung erleidet. 3 Eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung im Sinne von Nr. 1 liegt auch vor, wenn die versicherte Person die Gesundheitsschädigung bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei dem Bemühen erleidet, Menschenleben oder Sachen zu retten. 3 Örtlicher Geltungsbereich Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle in der ganzen Welt. 4 Nicht versicherte Unfälle und Gesundheitsschädigungen Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind: 1 Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie Unfälle als Folge von epileptischen Anfällen oder anderen Krampfanfällen, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Nicht ausgeschlossen sind solche Unfälle jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch einen versicherten Unfall verursacht waren. Nicht ausgeschlossen sind ferner Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die unmittelbar auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall folgen. Eine auf Trunkenheit beruhende Bewusstseinsstörung ist bei Unfällen im Straßenverkehr nicht anzunehmen, wenn durch höchstrichterliche Rechtsprechung Grenzwerte für das Vorliegen absoluter Verkehrsuntüchtigkeit festgelegt sind und die versicherte Person nach dem für sie geltenden Grenzwert nicht absolut verkehrsuntüchtig war. 2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie eine Straftat vorsätzlich ausführt oder versucht. 3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, soweit nicht Versicherungsschutz nach 5 besteht. 4 Unfälle der versicherten Person a) als Luftfahrzeugführer oder Luftsportgeräteführer, soweit sie nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes; b) bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; c) bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. 5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen oder dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. 6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. 7 Gesundheitsschädigungen durch Strahlen. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Gesundheitsschädigungen durch künstlich erzeugte Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen, die nicht Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlenapparaten sind. 8 Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, die durch einen versicherten Unfall veranlasst waren. 9 Infektionen. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch eine bei einem versicherten Unfall erlittene Verletzung in den Körper gelangt sind. Ausgeschlossen bleiben aber Infektionen durch Insektenstiche oder bisse sowie, mit Ausnahme von Tollwut und Wundstarrkrampf, solche Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Hautoder Schleimhautverletzungen, die als solche nur geringfügig sind, sofort oder später in den Körper gelangen. Nicht ausgeschlossen sind ferner Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, wenn diese durch einen versicherten Unfall veranlasst waren. 10 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Vergiftungen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, wenn diese durch einen versicherten Unfall veranlasst waren. Bei Kindern, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind darüber hinaus auch Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme schädlicher Stoffe nicht ausgeschlossen; ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel. 11 Bauch- oder Unterleibsbrüche. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Brüche, die bei einem versicherten Unfall durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind. 12 Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Nicht ausgeschlossen sind jedoch solche Schädigungen und Blutungen, die überwiegend durch einen nach 2 Nr. 1 versicherten Unfall verursacht sind. 13 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 5 Versicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen 1 Für Unfälle, die der versicherten Person durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilnehmern an dem Krieg oder Bürgerkrieg gehört (passives Kriegsrisiko), besteht nach Maßgabe der Nr. 3 zeitlich befristeter Versicherungsschutz. Aktiver Teilnehmer ist auch, wer auf seiten einer kriegführenden Partei zur Kriegführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge, Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst damit umgeht. Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der kriegführenden Parteien ausgeführt werden. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vorstand: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft Rolf Bauer Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Sitz: Mannheim; Amtsgericht Mannheim HRB

18 2 Vom Versicherungsschutz bleiben ausgeschlossen: a) Unfälle, wenn sich die versicherte Person nach Ausbruch des Krieges oder Bürgerkrieges in das Krisengebiet begibt; b) Unfälle, wenn sich die versicherte Person wegen ihrer Berufsausübung (z.b. Journalist, Kameramann) in Erwartung eines eventuellen Krieges oder Bürgerkrieges in das Krisengebiet begibt; c) Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen); d) Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA; e) Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, wenn der Staat, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, als kriegführende Partei beteiligt ist oder wenn die Kriegsereignisse auf dem Gebiet dieses Staates stattfinden. 3 Der Versicherungsschutz besteht längstens für die Dauer von sieben Tagen nach Mitternacht des Tages, an dem die Feindseligkeiten ausgebrochen sind. 6 Leistungsbeschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil 25 Prozent oder mehr beträgt. 7 Nicht versicherbare Personen 1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die als Pflegebedürftige der Pflegestufe III im Sinne von 15 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch XI anerkannt sind (Schwerstpflegebedürftige). 2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet insoweit die Versicherung. 3 Der für die Zeit der mangelnden Versicherbarkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen. 8 Anzeigepflicht bei Abschluss oder Änderung des Vertrages 1 Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass ihm die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebende Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. 2 Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherer später, aber noch vor der Vertragsannahme solche Fragen stellt. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht kann der Versicherer nach Maßgabe der 19 bis 21, 29 VVG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Vertrag kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. 3 Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach den 22 VVG, 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. 4 Soweit eine andere Person als der Versicherungsnehmer versichert werden soll, ist auch sie für die Anzeige der sie betreffenden Umstände verantwortlich. 5 Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, ist dem Versicherungsnehmer nach Maßgabe des 20 VVG auch dessen Kenntnis und Verhalten zuzurechnen. 6 Bei einer Änderung des Vertrages gelten die Nrn. 1 5 entsprechend. 9 Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung; Wehrdienst 1 Berufstätigkeit und Beschäftigung der versicherten Person sind maßgebend für die Bemessung von Beiträgen und Versicherungssummen. Daher wird jede Person, die versichert werden soll und kann, bei Abschluss des Vertrages einer bestimmten Gefahrengruppe zugeordnet (siehe Gefahrengruppen-Verzeichnis). 2 Der Versicherungsnehmer hat nach Abschluss des Vertrages eintretende Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person unverzüglich anzuzeigen, insbesondere solche, die eine Einstufung in eine Gefahrengruppe mit höherem Unfallrisiko mit sich bringen können. Die Ableistung von Pflichtwehrdienst oder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. 3 Ergeben sich bei gleichbleibendem Beitrag für eine neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person nach dem zur Zeit der Änderung gültigen Tarif des Versicherers niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von einem Monat vom Zeitpunkt der Änderung an. 4 Ergeben sich bei gleichbleibendem Beitrag für eine neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person nach dem zur Zeit der Änderung gültigen Tarif des Versicherers höhere Versicherungssummen, gelten vom Zeitpunkt der Änderung an diese höheren Versicherungssummen, höchstens aber die im Tarif festgelegten Höchstversicherungssummen. 5 Abweichend von Nr. 3 und Nr. 4 kann vereinbart werden, dass der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen, aber mit erhöhtem oder gesenktem Beitrag, weitergeführt wird. 6 Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. 10 Beitrag; Folgen nicht rechtzeitiger Beitragszahlung 1 Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag, wenn nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, frühestens aber zum Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. 2 Folgebeiträge sind zum jeweils vereinbarten Beitragszahlungsabschnittes (z.b. Monat oder Jahr) zu zahlen. 3 Wird der erste Beitrag nicht unverzüglich gezahlt, kann der Versicherer, a) solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist, nach 37 Abs. 1 VVG vom Vertrag zurücktreten, und/oder b) nach 37 Abs. 2 VVG von der Verpflichtung zur Leistung für vor der Zahlung eingetretene Versicherungsfälle frei werden, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 4 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer durch Mahnung oder Kündigung nach 38 VVG leistungsfrei werden. 5 Ist Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag zum vereinbarten Termin von dem angegebenen Konto abgebucht werden kann. Kann der Beitrag aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht vereinbarungsgemäß eingezogen werden oder wird der Einziehung durch den Kontoinhaber widersprochen, gerät der Versicherungsnehmer in Verzug. Der Versicherer kann dann von weiteren Einziehungsversuchen absehen und den Versicherungsnehmer in Textform zur Zahlung durch Überweisung auffordern. 6 Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an nichtig, hat der Versicherer Anspruch auf Beitrag oder Geschäftsgebühr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der 39 und 80 VVG. 11 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns, wenn der erste Beitrag unverzüglich gezahlt wird. Wird der erste Beitrag nicht unverzüglich gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung des Beitrags, soweit sich nicht aus 10 Nr. 3 etwas anderes ergibt, nicht jedoch vor dem Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. 2 Der Versicherungsschutz endet spätestens mit Ablauf des Vertrages. 12 Familien-Vorsorge-Versicherung 1 Ist der Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person und hat er das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind, wenn er die Ehe schließt, sein Ehegatte und wenn ein Kind geboren wird oder er ein Kind adoptiert, das zum Zeitpunkt der Adoption das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sein Kind nach Maßgabe der Nr. 2 vorübergehend ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, sofern das Ereignis dem Versicherer innerhalb von drei Monaten angezeigt wird. 2 Der Versicherungsschutz beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adoptierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption. Er gilt für sechs Monate. Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind mit denselben Leistungsarten und denselben Versicherungssummen wie der Versicherungsnehmer versichert, aus allen Unfallversicherungen, die der Versicherungsnehmer beim Versicherer abgeschlossen hat, jedoch nur mit den nachstehenden Leistungsarten und höchstens mit den nachstehenden Summen: für die Leistungsart Invalidität EUR , für die Leistungsart Unfall-Rente EUR 250, für die Leistungsart Übergangsleistung EUR 2.500, für die Leistungsart Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld EUR 10, für die Leistungsart Tod für den Ehegatten EUR , für Kinder EUR 5.000, für die Leistungsart Bergungskosten EUR 5.000, für die Leistungsart Kurkosten EUR 2.500, Für den Versicherungsnehmer vereinbarte Progressions- und Mehrleistungsmodelle und erhöhte Gliedertaxen sowie eine für ihn vereinbarte Erhöhung der Versicherungsleistungen bei Unfällen in der Freizeit gelten für den Ehegatten und die Kinder nicht. 13 Versicherung von Kindern 1 Solange der Versicherungsnehmer dieselbe Leistungsart für mindestens zwei leibliche oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren versichert hat, sind seine weiteren leiblichen Kinder ab Vollendung der Geburt und adoptierte Kinder ab Rechtswirksamkeit der Adoption mit dieser Leistungsart ohne zusätzlichen Beitrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert, bei abweichenden Versicherungssummen mit der niedrigsten bisher für ein Kind vereinbarten Summe. Der Versicherungsschutz besteht nicht, solange die Voraussetzungen für die Familien-Vorsorge-Versicherung nach 12 vorliegen. 2

19 2 Zum Ende des Versicherungsjahres, in dem ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, kann der Versicherungsnehmer bei fortbestehendem Versicherungsverhältnis zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: a) Die Versicherungssummen bleiben unverändert, es ist der Beitrag nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif für Erwachsene zu zahlen; b) der Beitrag bleibt unverändert, die Versicherungssummen vermindern sich im Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifs für Erwachsene zum bisherigen Beitrag. Der Versicherungsnehmer wird über sein Wahlrecht rechtzeitig informiert. Hat der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht nicht spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres ausgeübt, setzt sich der Vertrag nach b) fort. 3 Stirbt ein Versicherungsnehmer, der bei Beginn des Vertrages das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages, endet die Versicherung der über ihn versicherten minderjährigen Kinder, wenn sie nicht von dem oder einem der gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes, als neuem Versicherungsnehmer, rückwirkend ab dem Todestag des Versicherungsnehmers fortgeführt wird. Die Fortführung erfolgt als beitragsfreie Versicherung mit den zum Todesfallzeitpunkt geltenden Versicherungssummen. Der fortgeführte Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Die Fortführung des Vertrages ist ausgeschlossen bei Tod des Versicherungsnehmers durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, sowie bei Verträgen, zu denen Beitragsrückzahlung versichert ist. 14 Planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) 1 Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Beiträge jährlich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz erhöht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und Tod auf volle Fünfhundert Euro, für die Übergangsleistung auf volle Fünfzig Euro, für die Unfall-Rente auf volle Fünf Euro und für Tagegeld und Krankenhaustagegeld auf volle Fünfzig Cent aufgerundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. 2 Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Beitrag erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die neuen Versicherungssummen und den neuen Beitrag in einem Nachtrag zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages mit. Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn ihr der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres widerspricht oder wenn er den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlt. 3 Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Auf seinen Antrag wird sie zu Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt. 15 Vertragsdauer 1 Der Versicherungsvertrag ist für die jeweils vereinbarte Dauer abgeschlossen. 2 Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. 3 Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. 4 Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzelne Leistungsarten beschränkt werden. 16 Versicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen 1 Eine Versicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt im Zweifel als zugunsten des anderen abgeschlossen (Fremdversicherung für fremde Rechnung). 2 Der Versicherungsnehmer kann bei der Fremdversicherung für fremde Rechnung, auch wenn er nicht im Besitz des Versicherungsscheines ist, ü- ber die Rechte der versicherten Person ohne deren Zustimmung im eigenen Namen verfügen, insbesondere die Versicherungsleistung verlangen und die Rechte der versicherten Person übertragen. Der Versicherer kann jedoch, ehe er die Versicherungsleistung erbringt, den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Die versicherte Person kann über ihre Rechte nicht verfügen, selbst wenn sie im Besitz des Versicherungsscheins ist. Sie kann die Versicherungsleistung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. 3 Soweit die Kenntnis oder das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist, sind sowohl bei der Fremdversicherung für fremde Rechnung als auch bei der Fremdversicherung für eigene Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person zu berücksichtigen. 17 Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalls 2 Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß schriftlich auszufüllen und umgehend an den Versicherer zurückzusenden. Darüber hinaus geforderte sachdienliche Hinweise sind unverzüglich zu erteilen. 3 Die versicherte Person hat sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls trägt der Versicherer. 4 Die Ärzte, welche die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 5 Zusätzlich zu diesen Obliegenheiten können sich besondere Obliegenheiten aus den Bedingungen für die jeweils versicherte Leistungsart ergeben. 6 Wird eine nach Eintritt des Unfalls zu erfüllende Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach Maßgabe der 28 Abs. 2 bis 4 VVG, 29 VVG ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. 18 Fälligkeit der Leistungen; Abtretung und Verpfändung 1 Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, die der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen beizubringen hat, ist der Versicherer verpflichtet, soweit in den Bedingungen für die jeweils versicherte Leistungsart keine längere Frist bestimmt ist, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Anspruchs auf Leistung entstehen, ü- bernimmt der Versicherer. 2 Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs, erbringt der Versicherer die Leistung innerhalb von zwei Wochen. 3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse. 4 Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können vor Fälligkeit ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Abtretungen und Verpfändungen, die nicht der Zustimmung des Versicherers bedürfen, werden dem Versicherer gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie ihm vom bisher Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind. 5 Weitere Fälligkeitsvoraussetzungen können sich aus den Bedingungen für die jeweils versicherte Leistungsart ergeben. 19 Kündigung nach dem Versicherungsfall 1 Wenn der Versicherer eine Leistung aus dem Vertrag erbracht hat oder gegen ihn Klage auf Leistung erhoben worden ist, können der Versicherungsnehmer und der Versicherer den Vertrag kündigen; die Kündigung kann auf die betroffene versicherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden. Sie muss spätestens einen Monat nach Leistung oder im Falle eines Rechtsstreits nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugehen. 2 Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens aber zum Ende des Versicherungsjahres, wirksam wird. Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. 20 Verjährung 1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. 21 Inländische Gerichtsstände 1 Für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag ist, wenn dieser eine natürliche Person ist, das in Nr. 1 Satz 2 genannte Gericht ausschließlich zuständig. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, bestimmt sich das zuständige Gericht nach deren Sitz oder Niederlassung. 3 Sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. 4 Im übrigen gelten 215 VVG und die Vorschriften der Zivilprozessordnung. 1 Sobald nach einem Unfall erkennbar wird, dass er voraussichtlich zu einer Leistungspflicht führt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten. 3

20 22 Anzeigen und Erklärungen; Änderung von Anschrift oder Name 1 Für den Versicherer bestimmte Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers bedürfen der Textform, soweit gesetzlich oder vertraglich nicht etwas anderes bestimmt ist. Schriftform wahrt die Textform. 2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift oder seines Namens dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, gemäß 13 VVG die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung oder bei einer Umfirmierung. 23 Gesetzliche Vorschriften 1 Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. 2 Ein Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist dem Bedingungstext beigefügt. Er enthält insbesondere die vorstehend erwähnten Bestimmungen und die in den Bedingungen für die jeweils versicherten Leistungsarten erwähnten gesetzlichen Vorschriften. Gefahrengruppenverzeichnis 2008 A. Gefahrengruppe A Personen mit - durchgehend - normalem Unfallrisiko. Das sind - Personen ohne Berufstätigkeit, insbesondere Hausfrauen/-männer, Schüler (sofern nicht E.), Studenten und Rentner. - Personen, die eine Berufstätigkeit ohne - auch nur gelegentlich - Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko ausüben. Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko sind insbesondere körperliche Tätigkeiten und andere in den Gefahrengruppen B, C oder D beschriebenen Tätigkeiten. Ein normales berufliches Unfallrisiko im Sinne der Gefahrengruppe A liegt vor, bei reiner Bürotätigkeit (z. B. kaufmännischen Angestellten, Büroangestellten, Sekretariatsmitarbeitern, Richtern, Verwaltungsangestellten). Personen, die unter die Gefahrengruppen B, C oder D fallen, gehören nicht zur Gefahrengruppe A. B. Gefahrengruppe B Personen mit erhöhtem beruflichen Unfallrisiko. Das sind Personen, die eine Berufstätigkeit mit erhöhtem Unfallrisiko, aber ohne - auch nur gelegentlich - Tätigkeiten mit besonders hohem Unfallrisiko, und insbesondere keine Tätigkeiten nach C oder D ausüben. Ein erhöhtes berufliches Unfallrisiko im Sinne der Gefahrengruppe B liegt vor, bei - körperlicher Tätigkeit (z.b. Industriemechaniker, aber auch Berufskraftfahrer), - handwerklicher Tätigkeit (z.b. Bäcker, Kfz-Mechaniker, Maler, Maurer, Schreiner), - Umgang mit gefährlichen Stoffen (z.b. Chemielaborant, Bio-technische Angestellte), - Tätigkeiten im Rahmen der Sicherheitsdienste (z.b. Angehörige der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung), - Umgang mit Tieren (z.b. Landwirte, Tierärzte, Tierpfleger), - sportlicher Tätigkeit (z.b. Tänzer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer). Personen, die unter die Gefahrengruppe C oder D fallen gehören nicht zur Gefahrengruppe B. C. Gefahrengruppe C Personen mit besonders hohem Unfallrisiko. Das sind Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die ein besonders hohes Unfallrisiko mit sich bringt und die deshalb nur nach einer besonderen Risikoprüfung versicherbar sind. In diesen Fällen ist beim Versicherer anzufragen, ob und zu welchem Beitrag das Risiko übernommen werden kann. Ein besonders hohes berufliches Unfallrisiko liegt vor bei z.b. Artisten, Stuntmen, Bergsteigern und -führern, Berufstauchern, Munitionssuch- und Räumtrupps, Sprengpersonal, Feuerwerkern, Pyrotechnikern und vergleichbaren Beschäftigungen. Personen, die unter die Gefahrengruppe D fallen, gehören nicht zur Gefahrengruppe C. D. Gefahrengruppe D Personen, die aufgrund ihres beruflichen Unfallrisiko nicht versicherbar sind. Nicht versicherbare Berufe sind z.b. Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportlern, Rennfahrern, Rennreitern, Tierbändigern, Dompteuren und vergleichbare Beschäftigungen. E. Gefahrengruppe E Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder). Sie werden keiner der vorgenannten Gefahrengruppen zugeordnet. Bitte beachten Sie: Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die Einstufung der Berufstätigkeit und Beschäftigung in die einzelnen Gefahrengruppen. Eine endgültige individuelle Einstufung erfolgt im Rahmen der Risikoprüfung bei Antragstellung. Bei Änderungen der Berufstätigkeit während der Vertragslaufzeit Anzeige soweit Anhaltspunkte vorliegen, dass sich durch die Änderung eine andere Gefahrengruppe als die dokumentierte ergibt. Hier greifen die Regelungen des 8 der Allgemeine Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG (Mannheimer AB-Unfall '08). Eine Einzelfallprüfung schließt sich an. 4

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung*

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung*

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Antragsteller: Versicherungsschein-Nr.: Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung Lebensversicherung Nr.: Versicherte Person Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des

Mehr

Auszug Musterantrag. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung.

Auszug Musterantrag. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Auszug Musterantrag Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung (zu Risikolebensversicherungen oder Anträgen mit Berufsunfähigkeitsschutz oder zusätzlicher Todesfallleistung)

Mehr

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen.

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Risiko-Unfallversicherung Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Nach Unfällen finanziell auf der sicheren Seite. Trotz aller Vorsicht gibt es gegen Unfälle keine Garantie. Sie können jeden

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v. Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) gem. Empfehlung des Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.) mit der Nürnberger Versicherungsgruppe Das Highlight:

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

Unfallversicherungsvertrag

Unfallversicherungsvertrag Unfallversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Einzelmandate

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Einzelmandate Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Einzelmandate Ich / Wir wünsche(n) die Zusendung eines Angebots zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Dieses soll auf Grundlage

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen

Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen (Schlusserklärung) Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text beruht auf der Einwilligungs/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebensund Krankenversicherung,

Mehr

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr.

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. zahn handeln... zahn«versicherungsnehmer und zu versichernde Person Geburtsdatum Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. Weitere zu versichernde Person (bitte eintragen): Versicherungsbeginn

Mehr

Gesucht: Ein verlässlicher Unfallschutz für mein Kind. Gefunden: Die Stuttgarter 1000Plus Kinder-Unfallversicherung

Gesucht: Ein verlässlicher Unfallschutz für mein Kind. Gefunden: Die Stuttgarter 1000Plus Kinder-Unfallversicherung Gesucht: Ein verlässlicher Unfallschutz für mein Kind Gefunden: Die Stuttgarter 1000Plus Kinder-Unfallversicherung Wozu braucht mein Kind einen guten Unfallschutz? Im Kinderalltag drohen die meisten Gefahren

Mehr

www.handwerk.inter.de Private Unfallversicherung Die individuelle Absicherung für den Handwerker

www.handwerk.inter.de Private Unfallversicherung Die individuelle Absicherung für den Handwerker www.handwerk.inter.de Private Unfallversicherung Die individuelle Absicherung für den Handwerker 1 Die individuelle Unfallversicherung für den Handwerker Im Betrieb und privat: Alles sicher im Griff Sie

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Wichtige Fristhinweise (für Ihre Unterlagen)

Wichtige Fristhinweise (für Ihre Unterlagen) Wichtige Fristhinweise (für Ihre Unterlagen) Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsschein. Die Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Versicherungs-Bedingungen

Mehr

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Antragsteller (Versicherungsnehmer): Arch Insurance Company (pe) Ltd Arch Underwriting GmbH Strasse: Geb.Datum: PLZ/Ort: Beruf / Branche:

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Das Internetportal für Ihre Gesundheit

Das Internetportal für Ihre Gesundheit Das Internetportal für Ihre Gesundheit Bausteine für Ihren persönlichen Krankenversicherungsschutz Private Finance Lösungen Financial Services Das Gesundheitsportal speziell für SPF-Kunden Krankenversicherungen

Mehr

Aufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax:

Aufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Aufnahmeantrag Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Art der Mitgliedschaft: Aktiv: Passiv: Jugend: Versicherung vorhanden?: Ja: (bitte Nachweis beifügen) Nein:

Mehr

UNFALLVERSICHERUNG. Ein falscher Schritt. Wir helfen Ihnen fi nanziell wieder auf die Beine.

UNFALLVERSICHERUNG. Ein falscher Schritt. Wir helfen Ihnen fi nanziell wieder auf die Beine. UNFALLVERSICHERUNG Ein falscher Schritt Wir helfen Ihnen fi nanziell wieder auf die Beine. Wie schnell ist etwas passiert! Verkehrsunfälle verursachen jährlich rund 400.000 Verletzte. Viel mehr sind es

Mehr

Unfall-Versicherung. Alles bestens. nv unfallpremium 3.0. nv unfallmax. 3.0. nv unfallspar 3.0

Unfall-Versicherung. Alles bestens. nv unfallpremium 3.0. nv unfallmax. 3.0. nv unfallspar 3.0 Unfall-Versicherung Alles bestens. nv unfallpremium 3.0 nv unfallmax. 3.0 nv unfallspar 3.0 Ihre Gesundheit ist das Wertvollste, Was Sie haben. Circa alle 5 Sekunden geschieht ein Unfall. Jährlich pas

Mehr

Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen

Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 event@careconsult.at Tel. 01 317 2600 73393 Fax 01 317 2600 73498 Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Musikinstrumente

Mehr

Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie.

Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie. Persönliche Risikoabsicherung Unfallschutz wird für mich immer wichtiger AXA bietet Absicherung mit Geld-zurück-Garantie. Auch mit EINMAL - BEITRAG möglich! Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

AL _UNFALL Privat. So klingt Ihr Glück im Unglück. Wir sichern die Folgen eines Unfalls finanziell für Sie ab.

AL _UNFALL Privat. So klingt Ihr Glück im Unglück. Wir sichern die Folgen eines Unfalls finanziell für Sie ab. AL _UNFALL Privat So klingt Ihr Glück im Unglück Wir sichern die Folgen eines Unfalls finanziell für Sie ab. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Ein Unfall kann Menschen schnell aus dem Takt bringen. Bei

Mehr

SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v.

SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v. SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v. Name: Vorname: Straße: PLZ: Ort: Geb. am: Beruf: e-mail: Telefon: Mobil: Taucherpass -Nr.: von Verband: Aktueller Ausbildungsstand: Aufnahmeantrag Hiermit bitte ich um Aufnahme

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname/Firma

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Ich / Wir wünsche(n) die Zusendung eines Angebots zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Dieses soll auf Grundlage meiner / unserer

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

1. Person männlich weiblich Beitrag (0,95 bzw. 1,54 EUR x Anzahl Reisetage, doppelter Beitrag bei Reisen in NAFTA Staaten*):

1. Person männlich weiblich Beitrag (0,95 bzw. 1,54 EUR x Anzahl Reisetage, doppelter Beitrag bei Reisen in NAFTA Staaten*): Bitte in BLOCKSCHRIFT alle Felder ausfüllen! Antrag und Versicherungsbestätigung Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif ARE 20110055 bei der AXA Krankenversicherung AG im Kooperationsvertrieb 2011-0-055

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Welche Probleme haben Arbeitgeber aktuell? das kommt auf den Arbeitgeber zu! 2 Was erwarten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern?

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

BonusMed betriebliche Krankenversicherung

BonusMed betriebliche Krankenversicherung BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG > ARBEITGEBERMERKBLATT BonusMed betriebliche Krankenversicherung INFORMATION FÜR ARBEITGEBER DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN ARBEITSABLÄUFE Ich vertrau der DKV 1. Ablaufübersicht

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN

// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN // ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN Tarif 2010 und 2010-U Der Antrag ist für jede Waise getrennt zu stellen. Nach 2b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht der Rentenanspruch für eine Waise

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter: Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen sie zu tragen! Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allgemeine Angaben (Bitte vollständig ausfüllen!) Antragsteller

Mehr

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Gesundheit Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Privater Versicherungsschutz für Reisen bis zu einem Jahr Auslandsreise- Krankenversicherung ARE

Mehr

UNFALL Doppelter Schutz für Ihre Unabhängigkeit

UNFALL Doppelter Schutz für Ihre Unabhängigkeit UNFALL Doppelter Schutz für Ihre Unabhängigkeit Mitten im Leben Sie fühlen sich zehn Jahre jünger, als Sie wirklich sind? Damit sind Sie nicht allein. Viele der über 50-Jährigen denken noch lange nicht

Mehr

topaktiv 2. Rang Für alle bis 15 Jahre... ... denn Kinder brauchen besonderen Schutz! ÖKO-TEST Magazin 07/2013

topaktiv 2. Rang Für alle bis 15 Jahre... ... denn Kinder brauchen besonderen Schutz! ÖKO-TEST Magazin 07/2013 Unfallversicherungen für Kinder topaktiv KIDS Exklusiv 2. Rang ÖKO-TEST Magazin 07/2013 topaktiv Für alle bis 15 Jahre...... denn Kinder brauchen besonderen Schutz! Kinder, Kinder... Private Vorsorge ist

Mehr

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Produktinformationsblatt für die Unfallversicherung

Produktinformationsblatt für die Unfallversicherung Produktinformationsblatt für die Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

(Bei Wechsel der Krankenkasse bitte Kündigungsbestätigung beifügen.) pflichtversichert freiwillig versichert familienversichert privat versichert

(Bei Wechsel der Krankenkasse bitte Kündigungsbestätigung beifügen.) pflichtversichert freiwillig versichert familienversichert privat versichert Mitgliedserklärung Ich wähle die Mitgliedschaft bei der IKK classic ab dem bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine persönlichen Daten Name Geburtsdatum Vorname Geschlecht männlich weiblich Rentenversicherungsnr.

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Datenschutzbestimmungen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungen

Datenschutzbestimmungen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungen Datenschutzbestimmungen der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungen Um Ihnen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz bieten zu können, arbeiten die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG und der ALTE

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Unfallversicherung. Pro Domo Basis. Pro Domo Komfort. Pro Domo Premium. Pro Domo Basis. Pro Domo Komfort. Pro Domo Premium

Unfallversicherung. Pro Domo Basis. Pro Domo Komfort. Pro Domo Premium. Pro Domo Basis. Pro Domo Komfort. Pro Domo Premium Versicherungen Unfallversicherung Leistungen Unfallversicherung Highlights Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch Sofortleistung bei schweren Verletzungen doppeltes Krankenhaustagegeld im

Mehr

Schadenanzeige Multi-Rente Erkrankungen

Schadenanzeige Multi-Rente Erkrankungen Janitos Versicherung AG - Postfach 104169-69031 Heidelberg - Tel. 06221 709 1410 - Fax. 06221 709 1571 schadenservice@janitos.de Versicherungsscheinnummer: Schadennummer: Schadenanzeige Multi-Rente Erkrankungen

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung im Bereich der Pflichtversicherungen

Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung im Bereich der Pflichtversicherungen Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung im Bereich der Pflichtversicherungen Ich / Wir wünsche(n) die Zusendung eines Angebots zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Mehr

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte

Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte Der schnelle Weg zu einer Kautionsversicherung für gewerbliche Mietobjekte Schritt 1: Antrag vollständig ausfüllen und an den gekennzeichneten Stellen unterschreiben. Schritt 2: Unterlagen an die Deutsche

Mehr

Unfallversicherung VARIO. Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen

Unfallversicherung VARIO. Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen Unfallversicherung VARIO Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen Unfallversicherung Versicherungsoptionen Es geht um Ihren Schutz. Unfälle passieren nun mal. Ob auf der Straße, im Urlaub oder zu Hause es kann

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Der private Unfallschutz für die ganze Familie

Der private Unfallschutz für die ganze Familie www.inter.de Der private Unfallschutz für die ganze Familie Die INTER Unfallversicherung 1 Private Unfallversicherung Damit ein Sturz nicht zum freien Fall führt Nachrichtensender n-tv.de 2011 Private

Mehr

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen

Mehr

Fragebogen hohe Versicherungssummen Ergänzungen zum Antrag

Fragebogen hohe Versicherungssummen Ergänzungen zum Antrag Pax Aeschenplatz 13, 4002 Basel Fragebogen hohe Versicherungssummen Ergänzungen zum Antrag 1. Antragsteller/Versicherungsnehmer Vorname Antrag vom Antrags-Nr. 2. Angaben über die berufliche Tätigkeit Erlernter

Mehr

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 im Fach: Deutsch Englisch Mathematik Sonstiges Wunschfach

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. Ratgeber Versicherungsschutz für Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen schützen. Werte bewahren. VERANTWORTUNG. ZEIGEN. Die Versicherer im Raum der Kirchen sind

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

An: Abt. Konnektivitäts-Koordination. Bgm.-Kraus-Str. 27 D-82223 Eichenau. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

An: Abt. Konnektivitäts-Koordination. Bgm.-Kraus-Str. 27 D-82223 Eichenau. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, es folgen die Formulare für den eingehenden Providerwechsel, also für Domainnamen, die Sie zu umziehen möchten. Bitte füllen Sie alle benötigten Felder vollständig und leserlich aus und halten Sie bitte

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1

Mehr

Für unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich!

Für unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich! Vertrag Vertrag über eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 am städtischen Görres-Gynasium Düsseldorf, Königsallee 57, 40212 Düsseldorf zwischen Görres MERIDIE e. V. Palmenstraße

Mehr

nein B: überwiegend körperlich tätige Berufe 100.000 EUR 5.000 EUR 15 EUR Jährlich

nein B: überwiegend körperlich tätige Berufe 100.000 EUR 5.000 EUR 15 EUR Jährlich Geburtsdatum: Geschlecht: Progression: Unfallrente: Kosmetische Operationen: Übergangsleistungen: Beginn: 01.01.1983 Männlich 500% 0EUR 5.000 EUR 0 EUR 01.11.2013 Öffentlicher Dienst: Beitragsgruppe: Invaliditätssumme:

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr