Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2013 und 2014

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1 Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2013 und 2014 Gem. 220 Abs. 2 SGB V schätzt der beim Bundesversicherungsamt gebildete Schätzerkreis jedes Jahr bis zum die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds und die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen sowie die voraussichtliche Zahl der Versicherten und der Mitglieder der Krankenkassen. Das Bundesministerium für Gesundheit legt gemäß 242a Abs. 2 SGB V nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags als Euro-Betrag für das Folgejahr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen fest und gibt diesen Wert jeweils bis zum eines Kalenderjahres im Bundesanzeiger bekannt. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesversicherungsamt und dem GKV-Spitzenverband an. Der Schätzerkreis hat am 09. Oktober 2013 seine Beratungen aufgenommen und diese am 10. Oktober abgeschlossen. Zuvor wurden vom 30. September bis zum 02. Oktober 2013 Expertenanhörungen durchgeführt. Ergebnis Bei seiner Sitzung am 09. und 10. Oktober 2013 kam der GKV-Schätzerkreis zu einer einvernehmlichen Einschätzung der Beitragseinnahmen der GKV, sowie der Mitglieder- und Versichertenzahlen für die Jahre 2013 und Hinsichtlich der Ausgabenentwicklung in den Jahren 2013 und 2014 konnte bei der Einschätzung nicht in allen Ausgabenbereichen ein Einvernehmen erzielt werden. 2013: Einvernehmlich wurden die Einnahmen sowie die jahresdurchschnittliche Zahl der Versicherten und Mitglieder geschätzt. Demnach betragen die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds 194,2 Mrd. Euro einschließlich des Bundeszuschusses in Höhe von 11,4 Mrd. Euro und einer Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,99 Mrd. Euro zur Kompensation der Kürzung des Bundeszuschusses durch das Haushaltsbegleitgesetz Die jahresdurchschnittliche Zahl der Versicherten wird auf 69,7 Mio., die jahresdurchschnittliche Zahl der Mitglieder auf 51,9 Mio. geschätzt. Der Gesundheitsfonds weist den Krankenkassen die im November 2012 festgelegten Zuweisungen in Höhe von 192,0 Mrd. Euro zu. Der Überschuss des Gesundheitsfonds beträgt daher voraussichtlich rund 260 Millionen Euro

2 - 2 - Kein Einvernehmen konnte hinsichtlich der Ausgabenentwicklung im Bereich der berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben erzielt werden, was zu zwei unterschiedlichen Einschätzungen der Gesamtausgaben führt. Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit rechnen mit Ausgaben der GKV in Höhe von 189,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 5,2 % (4,9 % je Versicherten). Der GKV-Spitzenverband hingegen erwartet einen Anstieg der Ausgaben um 5,7 % (5,4 % je Versicherten) auf 190,0 Mrd. Euro. 2014: Einvernehmlich wurden die Beitragseinnahmen sowie die jahresdurchschnittliche Zahl der Versicherten und Mitglieder geschätzt. Demnach betragen die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds 202,2 Mrd. Euro einschließlich einer Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 2,34 Mrd. Euro zur Kompensation der Mehrausgaben, die den Krankenkassen durch die Abschaffung der Praxisgebühr entstehen, sowie der Mehrausgaben, die den Krankenkassen durch die Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung zum 1. August 2013 entstehen. In den Einnahmen des Gesundheitsfonds ist auch der Bundeszuschuss eingerechnet. Sollte es zu der von der Bundesregierung beschlossenen Kürzung des Bundeszuschusses von 14,0 Mrd. Euro auf 10,5 Mrd. Euro kommen, so würde auch diese Kürzung durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve kompensiert. Die für Zuweisungen zur Verfügung stehenden Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Höhe der Zuweisungen an die Krankenkassen blieben unberührt. In der Schätzung des GKV-Spitzenverbandes wurde der Bundeszuschuss in Höhe von 14,0 Mrd. Euro angesetzt. Ausschlaggebend hierfür ist die Tatsache, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Kürzung des Bundeszuschusses am 20. September 2013 mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Kürzung im Widerspruch zu einer nachhaltigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen stünde. In der Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit und Bundesversicherungsamt wurde der Bundeszuschuss in Höhe von 10,4 Milliarden Euro unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips angesetzt. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Versicherten wird auf 69,8 Mio., die jahresdurchschnittliche Zahl der Mitglieder auf 52,1 Mio. geschätzt. Kein Einvernehmen konnte hinsichtlich der Ausgabenentwicklung im Bereich der berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben erzielt werden, was zu zwei unterschiedlichen Einschätzungen der Gesamtausgaben führt. Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit rechnen mit Ausgaben der GKV in Höhe von 199,6 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 5,6 % (5,4 % je Versicherten). Der GKV-Spitzenverband hingegen erwartet einen Anstieg der Ausgaben um 5,8 % (5,6 % je Versicherten) auf 201,1 Mrd. Euro

3 - 3 - Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds werden nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesversicherungsamtes die zu erwartenden Ausgaben der GKV vollständig decken

4 - 4 - Begründung 1. Schätzung des Jahres Einnahmenentwicklung Beitragspflichtige Einnahmen in der AKV (Grundlohnsumme) Bei der Schätzung der Grundlohnsumme wurde die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich relevanter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte für 2013 berücksichtigt. Auf Basis der zu Grunde gelegten gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und unter Berücksichtigung der beitragsrechtlichen Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Schätzerkreis mit einem Anstieg der Grundlohnsumme um 3,7 % auf 935,14 Mrd. Euro Beitragspflichtige Einnahmen in der KVdR (Rentensumme) Bei der Schätzung der Rentensumme wurde die Rentenanpassung zum 1. Juli 2013 in Höhe von 0,25 % (West) und 3,29 % (Ost) berücksichtigt. Bei der Anzahl der Rentner in der GKV wird von einer weiterhin leicht rückläufigen Entwicklung ausgegangen. Auf dieser Basis kommt der Schätzerkreis zu einem Anstieg der Rentensumme in der GKV von 1,2 % auf 213,51 Mrd. Euro Bundeszuschuss Die Beteiligung des Bundes an Aufwendungen nach 221 SGB V beträgt 11,5 Mrd. Euro für das Jahr Davon stehen ca. 1,1117 % den landwirtschaftlichen Krankenkassen zu. Daher wird hier ein Betrag von 11,37 Mrd. Euro angesetzt Beiträge für geringfügig Beschäftigte Die Schätzung geht von einem leichten Anstieg der Beiträge für geringfügige Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr aus. Der Schätzerkreis erwartet hier Beiträge in Höhe von rund 2,81 Mrd. Euro. Die Einzugsstellenvergütung der Minijobzentrale ist hier bereits abgezogen. 1.2 Ausgabenentwicklung Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben Die Schätzung der berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben erfolgte auf Basis der Jahresrechnungsergebnisse 2012 und unter Berücksichtigung der in der Quartalsstatistik KV 45 vorliegenden Zahlen für das erste Halbjahr Kein Einvernehmen konnte hinsichtlich der Ausgabenentwicklung erzielt werden. Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit rechnen mit berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben der GKV in Höhe von 178,2 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 5,3 % (5,0 % je Versicherten). Der GKV-Spitzenverband hingegen erwartet einen Anstieg der berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben um 5,8 % (5,6 % je Versicherten) auf 179,2 Mrd. Euro

5 - 5 - Bundesministerium für Gesundheit und Bundesversicherungsamt stützen ihre Einschätzung insbesondere auf die vorliegenden Ergebnisse der Halbjahresrechnungen (KV45 I.-II. Quartal 2013) der Krankenkassen, weil die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre gezeigt haben, dass die Halbjahresergebnisse eine verlässliche Basis für die Schätzung der Entwicklung des Gesamtjahres sind. Es wird davon ausgegangen, dass Krankenkassen ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, Ausgabenrisiken entsprechend zu berücksichtigen. Zusätzlich wurden im Hinblick auf Ausgaberisiken, die erst im zweiten Halbjahr wirksam werden wie insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung im Krankenhausbereich ausgabenrelevante Sondereffekte für das 2. Halbjahr berücksichtigt. Der GKV-Spitzenverband kommt - ebenfalls ausgehend von den Halbjahresrechnungen - in der Mehrzahl der Ausgabenpositionen zu den gleichen Veränderungsraten wie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesversicherungsamt. Unterschiede gibt es in der Einschätzung, inwieweit Ausgabenrisiken des Jahres 2013 bereits in den vorläufigen Finanzergebnissen des ersten Halbjahres abgebildet sind, und in der Höhe verschiedener Sondereffekte. Insbesondere in der Höhe der regionalen Abschlüsse zur ambulanten Vergütung, in der im bisherigen Jahresverlauf aufwachsenden Ausgabendynamik bei Arzneimitteln, bei der zukünftigen Entwicklung der vertraglichen Rabatte und bezüglich des Risikos einer nachholenden Mengenentwicklung im Krankenhausbereich als Reaktion auf den Rückgang der Casemixentwicklung zum Jahresende 2012 werden seitens des GKV- Spitzenverbands höhere Ausgabenrisiken für den Prognosezeitraum gesehen. In beiden Schätzungen resultiert ein Teil des Ausgabenanstiegs aus der Abschaffung der Praxisgebühr in Höhe von 1,8 Mrd. Euro (rund 1 Prozentpunkt). In der zweiten Jahreshälfte wurden insbesondere gesetzlich induzierte Mehrausgaben zugunsten der Krankenhäuser berücksichtigt Satzungs- und Ermessensleistungen Die Schätzung der Satzungs- und Ermessensleistungen erfolgte auf Basis der in der KV 45 vorliegenden Zahlen für das erste Halbjahr Der Schätzerkreis rechnet hier mit einem Anstieg im Jahr 2013 auf 865 Mio. Euro (20,2 % gegenüber Vorjahr) Verwaltungsausgaben Die Schätzung der Verwaltungsausgaben erfolgte auf Basis der in der KV 45 vorliegenden Zahlen für das erste Halbjahr Der Schätzerkreis rechnet hier mit einem Anstieg im Jahr 2013 auf Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 2,4 %. Als in der zweiten Jahreshälfte wirksame Sondereffekte wurden Veränderungen im Bereich der Altersrückstellung bei größeren Krankenkassen sowie die Umlagefinanzierung einer Immobilie durch den GKV-Spitzenverband ausgabenmindernd bzw. steigernd berücksichtigt

6 Aufwendungen des Gesundheitsfonds Gemäß 271 Abs. 6 SGB V sind die dem Bundesversicherungsamt bei der Verwaltung des Gesundheitsfonds entstehenden Ausgaben aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds zu finanzieren. Hierfür werden 5 Mio. Euro angesetzt. Hinzu kommen DMP-Vorhaltekosten nach 137g Abs. 1 Satz 11 SGB V in Höhe von voraussichtlich 2 Mio. Euro. Für Beitragsprüfungen nach 28q Abs. 1a SGB IV und 251 Abs. 5 SGB V fallen voraussichtlich 5 Mio. Euro an

7 Schätzung für das Jahr Einnahmenentwicklung Beitragspflichtige Einnahmen in der AKV (Grundlohnsumme) Bei der Schätzung der Grundlohnsumme wurde die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich relevanter gesamtwirtschaftlicher Eckwerte für 2014 berücksichtigt. Die voraussichtliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 Euro auf Euro und der Jahresarbeitsentgeltgrenze von Euro auf Euro wurde berücksichtigt. Auf Basis der zu Grunde gelegten Eckwerte rechnet der Schätzerkreis mit einem Anstieg der Grundlohnsumme gegenüber 2013 um 3,2 % auf 965,4 Mrd. Euro Beitragspflichtige Einnahmen in der KVdR (Rentensumme) Bei der Zahl der Rentner in der GKV wird weiterhin von einer leicht rückläufigen Entwicklung ausgegangen; unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 wird für das Jahr 2014 mit einer Erhöhung der Rentensumme im Bereich der GKV von 1,3 % auf 216,4 Mrd. Euro gerechnet Bundeszuschuss Sollte es zu der von der Bundesregierung beschlossenen Kürzung des Bundeszuschusses von 14,0 Mrd. Euro auf 10,5 Mrd. Euro kommen, so würde diese Kürzung durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve kompensiert. Die für Zuweisungen zur Verfügung stehenden Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Höhe der Zuweisungen an die Krankenkassen blieben unberührt Beiträge für geringfügig Beschäftigte Die Schätzung geht von einer konstanten Zahl an geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber dem Vorjahr aus. Der Schätzerkreis erwartet hier Beiträge in Höhe von 2,81 Mrd. Euro. Die Einzugsstellenvergütung der Minijobzentrale ist hier bereits abgezogen

8 Ausgabenentwicklung Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben Kein Einvernehmen konnte hinsichtlich der Ausgabenentwicklung erzielt werden. Die Ausgabenrisiken des Jahres 2014 werden vom GKV-Spitzenverband einerseits und vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesversicherungsamt andererseits unterschiedlich bewertet. Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit einerseits rechnen mit berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben der GKV in Höhe von 188,5 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 5,7 % (5,5 % je Versicherten). Der GKV-Spitzenverband hingegen erwartet einen Anstieg dieser Ausgaben um 6,0 % (5,8 % je Versicherten) auf 190,0 Mrd. Euro. Die angegebenen Veränderungsraten beziehen sich auf die jeweils unterschiedlichen Basisschätzungen für das Jahr Für das Jahr 2014 zu berücksichtigende Sondereffekte sind unter anderem die Absenkung des erhöhten Herstellerrabattes (von 16 % auf 6 %) sowie das Auslaufen des Preismoratoriums bei Nicht-Festbetragsarzneimitteln und gesetzlich induzierte Mehrausgaben zugunsten der Krankenhäuser Satzungs- und Ermessensleistungen Der Schätzerkreis rechnet mit Ausgaben im Jahr 2014 in Höhe von 972 Mio. Euro. Dies entspricht einer Zunahme um 12,3 % Verwaltungsausgaben Der Schätzerkreis erwartet im Jahr 2014 einen Anstieg der Nettoverwaltungsausgaben um 1,9 % auf 10,0 Mrd. Euro Aufwendungen des Gesundheitsfonds Gemäß 271 Abs. 6 SGB V sind die dem Bundesversicherungsamt bei der Verwaltung des Gesundheitsfonds entstehenden Ausgaben aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds zu finanzieren. Hierfür werden 5 Mio. Euro angesetzt. Hinzu kommen DMP-Vorhaltekosten nach 137g Abs. 1 Satz 11 SGB V in Höhe von voraussichtlich 2 Mio. Euro. Für Beitragsprüfungen nach 28q Abs. 1a SGB IV und 251 Abs. 5 SGB V fallen voraussichtlich 5 Mio. Euro an

9 Rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitrag für das Jahr 2014 Die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds einschließlich der Zuführung aus der Liquiditätsreserve in 2014 betragen 202,2 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 199,6 Mrd. Euro in der Einschätzung des Bundesversicherungsamtes und des Bundesministeriums für Gesundheit und 201,1 Mrd. Euro in der Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes. Die Ausgaben können somit unabhängig von der jeweiligen Einschätzung im Schnitt vollständig durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Diese Schätzungen bilden die Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages des Jahres 2014 durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 1. November Anlage: Schätztableaus

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