Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung
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- Adolph Fleischer
- vor 6 Jahren
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1 Hochschule Merseburg (FH) Informatik und Kommunikationssysteme Labor Rechnernetze 125/E/26 Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung - Diese Arbeitsschutzbelehrung dient dazu, dass bei Einhaltung nachfolgender Punkte keine Unfälle mit Personenschaden und keine materiellen Schäden verursacht werden. - Mit seiner Unterschrift bestätigt der/ die Studierende, dass er/ sie über die nachfolgenden Punkte informiert wurde und die nachgestellte Praktikumsordnung anerkennt. - Das Betreten der Labore ist nur den Studierenden gestattet, die diese Belehrung mit ihrer Unterschrift bestätigt haben. - Diese Belehrung hat jährlich mit Unterschrift zu erfolgen ( GUV Abs.2 ) Allgemeine Verhaltensanweisung 1. Die Studierenden dürfen das Labor nur in Anwesenheit der Laborverantwortlichen betreten. 2. Den Anweisungen des Laborpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 3. Im Labor ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt oder gefährdet wird. 4. Das Arbeiten unter Spannung ist verboten, d.h. das direkte oder indirekte Berühren spannungsführender Teile ist strengstens untersagt. 5. Für Studierende ist Alleinarbeit ohne schriftliche Genehmigung untersagt. 6. Die Benutzer des Labors dürfen nur Arbeiten durchführen, die den Anweisungen und Aufträgen entsprechen. 7. In allen Laboren des Fachbereiches IKS gilt ein striktes Eß-, Trink- und Rauchverbot. 8. Flucht- und Rettungswege sind von Hindernissen und Gefahrenquellen ständig freizuhalten. 9. Versuchsaufbauten des Labors dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. 10. Schadhafte Apparaturen und defekte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht verwendet werden. Diese sind dem Laborverantwortlichen unverzüglich zu melden. 11. Die Geräte stellen einen erheblichen Wert dar. Gehen Sie damit sorgsam um!
2 12. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, wird die entsprechende Person haftbar gemacht. 13. Die Benutzer des Labors haben sich über Art und Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Not-Aus-Schalter etc.) sowie über deren Standorte zu unterrichten. Der nächstgelegene Feuerlöscher befindet sich direkt im Labor. 14. Der Inhalt in den Schrankaufsätzen ist ausschließlich über die im Labor befindlichen Leitern zu erreichen. Die Verwendung der Drehstühle ist nicht erlaubt. 15. Personen, die unter Alkohol, Drogen oder müdigkeitswirkenden Mitteln stehen, ist der Zutritt zum Labor nicht gestattet 16. Bei Gefahr oder bei einem Unfall ist Ruhe zu bewahren. Grundsätzlich geht Personenschutz vor Sachschutz. Notruf der HS-Merseburg: 2666 Wo? - Genaue Bezeichnung des Notfallorts Was? - Kurze Beschreibung der Notfallsituation Wie viel? - Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen? Welche? - Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? Warten auf Rückfragen - Die Leitstelle beendet das Gespräch! 17. Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten.
3 Praktikumsordnung 1. Das Praktikum beginnt pünktlich zu der im Stundenplan festgelegten Zeit. 2. Die Praktikanten arbeiten in der Regel in Gruppen. 3. Die Gruppen führen die Versuche gemäß Praktikumsplan durch. 4. Der Studierende ist verpflichtet, sich auf die Versuche vorzubereiten. Dazu erhält er Versuchsanleitungen. Diese sind genau zu studieren. Hinweise zur Versuchsdurchführung und zur Bedienung der Geräte sind unbedingt zu beachten. 5. Bei den Versuchen liegende Unterlagen gehören zur Ausstattung des Arbeitsplatzes; sie dürfen nicht entfernt werden. 6. Alle einem Versuch zugeordneten Geräte, Zubehörteile und Leitungen sind am Versuchsplatz zu belassen. 7. Festgestellte Mängel an der Technik, der Konfiguration und am Zubehör sind umgehend dem Betreuer zu melden. 8. Die Technik stellt einen hohen Wert dar. Gehen Sie damit sorgsam um! 9. Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. 10. Für jeden Versuch ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss spätestens 1 Woche nach dem Versuch abgeschlossen sein. Ein Versuch ist ungültig, wenn kein ordnungsgemäßes Protokoll vorgelegt wird. Wiederholungstermine sind in der Regel nicht möglich. 11. Das Praktikum gilt als erfolgreich abgeschlossen (Schein!), wenn eine zu Beginn des Praktikums festgelegte Anzahl von Versuchen erfolgreich abgeschlossen worden sind. 12. Praktikanten, die durch Krankheit oder ähnliche Gründe einen oder mehrere Praktikumstage versäumen, haben sich mit dem Betreuer in geeigneter Weise zu verständigen. 13. Mitgebrachte Rechentechnik (Laptops, etc.) darf nicht am Netzwerk angeschlossen werden! 14. Es ist ohne Abstimmung mit dem Betreuer nicht gestattet, zusätzliche Software auf den Rechnern im Praktikum zu installieren. 15. Im Labor wird ist der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. 16. Jeder Praktikant erkennt durch seine Unterschrift die Praktikumsordnung an.
4 Allgemeine Arbeitsschutzbelehrung Erstbelehrung / Wiederholungsbelehrung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über den Arbeitsschutz belehrt worden bin Datum: Ort: Uhrzeit: Belehrender: lfd. Nr. Name Vorname Datum Unterschrift
5 lfd. Nr. Name Vorname Datum Unterschrift
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