VERTRAG. Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERTRAG. Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und"

Transkript

1 VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung bei einem Stromkauf durch einen Dritten gemäß 4 (3) Satz 4 und 5 KWKG zwischen Einspeiser Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend "Einspeiser" genannt Anlagenanschrift: und EWR GmbH Beschaffung und Vertrieb Energie und Wasser Neuenkamper Straße Remscheid nachstehend "Händler" genannt und EWR GmbH Netzwirtschaft Neuenkamper Straße Remscheid nachstehend "Netzbetreiber" genannt Registergericht Wuppertal HRB 12309

2 Präambel: Zur umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme und Strom betreibt der Einspeiser eine Kraft-Wärme- Kopplungsanlage. Der Händler ist bereit als Dritter diese Energie vom Netzbetreiber abzunehmen. Zur Regelung der Einspeisebedingungen auf Grundlage des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Folgenden KWKG genannt) vereinbaren die Vertragspartner: 1. Art und Umfang der Einspeisung 1.1 Der Einspeiser ist Betreiber folgender Anlage(n) zur Erzeugung von Strom im Sinne des KWKG in AnlagenStraße, AnlagenStadt (im Folgenden Anlage genannt): Anzahl baugleicher Anlagen: X Hersteller: XXXX Typ: XXX Elektrische Leistung: XXX kw (Summenleistung der installierten elektrischen Wirkleistung der Einzelanlagen gemäß Typenschild) Datum der Inbetriebnahme: XX.XX.XXXX 1.2 Der Einspeiser verpflichtet sich, die gesamte in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste elektrische Energie an den Netzbetreiber mit einer Spannung von 400 Volt, einer Nennfrequenz von 50 Hertz und einem cos phi 0,90 induktiv zu liefern. 1.3 Der Netzbetreiber verpflichtet sich, die vom Einspeiser angebotene elektrische Arbeit und Leistung in sein Netz für die allgemeine Versorgung vorrangig aufzunehmen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang es sich bei dem angebotenen Strom um KWK-Strom oder sonstigen Strom handelt. 1.4 Der Händler verpflichtet sich, die gesamte elektrische Arbeit, welche die Anlage in das Netz des Netzbetreibers einspeist, vom Netzbetreiber abzunehmen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang es sich bei dem eingespeisten Strom um KWK-Strom oder sonstigen Strom handelt. Voraussetzung für die Energieabnahme ist der Abschluss eines gültigen Lieferantenrahmenvertrages zwischen Händler und Netzbetreiber. 2. Übergabe, Eigentumsgrenzen, Messeinrichtungen 2.1 Als Übergabestelle gilt der Endpunkt der Anschlussanlage des Einspeisers am Verteilungsnetz des Netzbetreibers. Endpunkt ist die Hausanschlusssicherung (s. Formular C der Antragstellung Messkonzepte für Erzeugungsanlage(n) gemäß EEG oder KWKG ). Die an der Übergabestelle vereinbarte Einspeiseleistung für die in Ziffer 1.1 genannte Anlage in Höhe von XXX kva darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers überschritten werden. 2.2 Die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten elektrischen Energie erfolgt auf der 400-Volt-Seite (Formular C). 2.3 Die vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogene elektrische Energie wird auf der 400-Volt-Seite erfasst (Formular C). 2.4 Die Messung der von der Anlage nach Ziffer 1.1 erzeugten elektrischen Energie erfolgt auf der 400-Volt-Seite (Formular C). 2.5 Zähler, zum Zähler gehörende Zusatzgeräte und Wandler bilden zusammen mit den dazugehörenden Anschlüssen die Messeinrichtung, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss. Der Messstellenbetrieb und die Messung erfolgen nach Maßgabe des 21b Energiewirtschaftsgesetz. Die Übermittlung der Messergebnisse vom Messdienstleister zum Netzbetreiber erfolgt in einem einheitlichen elektronischen Format entsprechend 12 Abs. 1 Messzugangsverordnung. 2/8

3 2.6 Der für den Einbau der Messeinrichtung erforderliche Zählerschrank wird vom Einspeiser entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen bauseits gestellt und bleibt im Eigentum des Einspeisers. 2.7 Die Messeinrichtung steht im Eigentum des Messstellenbetreibers. Als Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragt der Einspeiser den Netzbetreiber, einen fachkundigen Dritten. 2.8 Jeder Vertragspartner ist für Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Änderung der in seinem Eigentum befindlichen Anlagen verantwortlich und trägt die damit verbundenen jeweiligen Kosten. 2.9 Vergütungsvoraussetzung für KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kw ist gemäß 6 EEG, dass diese KWK-Anlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung ausgestattet sind Die Messeinrichtung ist zum Ende eines Quartals (31.03./30.06./30.09./31.12.), mindestens jedoch einmal jährlich, möglichst am letzten Tag des Kalenderjahres, durch den Einspeiser abzulesen. Die Übermittlung der Messergebnisse an den Netzbetreiber erfolgt grundsätzlich durch den Messdienstleister. Eine direkte Übermittlung der Messergebnisse vom Einspeiser an den Netzbetreiber erfolgt per Fax/ . Eine gesonderte Aufforderung zur Ablesung erfolgt nicht Die Messeinrichtung wird zum Ende eines Quartals (31.03./30.06./30.09./31.12.), möglichst am letzten Tag eines Monats, durch den Messdienstleister abgelesen Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, selbst oder durch einen Beauftragten die Messeinrichtung abzulesen Die vom Netzbetreiber in Zusammenhang mit der Einspeisung erbrachten Leistungen (Durchführung des Messstellenbetriebs und Messung) werden vom Einspeiser gemäß aktuellem Preisblatt der EWR (s. vergütet Die Feststellung der aus der Anlage abgegebenen Nutzwärmemenge liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Einspeisers und ist nicht Gegenstand des hier vorliegenden Vertrages. 3. Übergabe der Energie vom Netzbetreiber an den Händler 3.1 Die Anlage des Einspeisers wird dem Bilanzkreis 11XEW-REMSCHEID0 des Händlers in der Regelzone 11YR Q der RWE Transportnetz Strom GmbH zugeordnet. 3.2 Die in der Anlage des Einspeisers erzeugte elektrische Energie, die in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, wird auf Basis eines synthetischen Erzeugungsprofils in den Bilanzkreis gem. Ziffer 3.1 eingestellt. Das Erzeugungsprofil berechnet sich als Quotient aus prognostizierter Einspeisemenge gemäß Ziffer 3.3 und der Anzahl der Stunden des betreffenden Kalenderjahres. Der Netzbetreiber ist berechtigt das Erzeugungsprofil gemäß den Regelungen des Lieferantenrahmenvertrages anzupassen. 3.3 Grundlage für das synthetische Erzeugungsprofil ist die Prognose über die von der Anlage des Einspeisers in das Netz des Netzbetreibers einzuspeisende Jahresmenge gemäß 13 der Verordnung über der Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen vom (StromNZV). 3.4 Unterbrechungen der Lieferung an der Einspeisestelle aufgrund der in Ziffer 8 und im Lieferantenrahmenvertrag genannten Gründe werden bei der Ermittlung des Erzeugungsprofils nicht berücksichtigt, sofern sie nicht außergewöhnlich lange andauern. Die Entscheidung, ob Ausfälle berücksichtigt werden, trifft der Netzbetreiber. 3.5 Abweichungen zwischen prognostizierter und der gemäß Ziffer 2.2 tatsächlich eingespeister Jahresarbeit werden als Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen gegenüber dem Händler abgerechnet. Ist die tatsächliche Einspeisung geringer als die Jahreserzeugungsprognose, handelt es sich um eine Jahresmindermenge im Sinne des 13 Abs. 3 StromNZV. Übersteigt die tatsächlich eingespeiste die prognostizierte Menge, dann handelt es sich um eine Jahresmehrmenge. Im Übrigen 3/8

4 finden die Regelungen zum Lastprofilverfahren gemäß Lieferantenrahmenvertrag entsprechende Anwendung. 4. Einspeisevergütung Die Vergütung des Stroms, der ausschließlich in oben bezeichneter Anlage erzeugt und gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages an der Übergabestelle eingespeist und übergeben wird, erfolgt auf Basis der Preisregelung im Sinne des 4 Abs. 3 KWKG. Danach setzt sich die Vergütung für die vom Einspeiser in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste elektrische Energie zusammen aus: der Vergütung für die eingespeiste Arbeit (Ziffer 4.1) dem vermiedenen Netzentgelt (Ziffer 4.2) dem Zuschlag nach dem KWKG (KWK-Zuschlag, Ziffer 4.3) Für KWK-Strom im Sinne des 4 Abs. 3a, der nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, ist nur der KWK-Zuschlag (Ziffer 4.3) zu vergüten. 4.1 Vergütung der eingespeisten Arbeit Der Netzbetreiber vergütet dem Einspeiser für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK-Strom oder um sonstigen Strom handelt, einen Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist dem Netzbetreiber durch den Händler bis spätestens zum 10. Werktag des laufenden Monats schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, so gelten die für den vorherigen Monat getroffenen Festlegungen unverändert für den laufenden Monat weiter. Diese Vergütung entspricht dem Preis, welcher der Händler als Dritter gemäß 4 Abs. 3 Satz 4 KWKG dem Einspeiser für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK-Strom oder um sonstigen Strom handelt, angeboten hat. (1) Als üblicher Preis gilt der auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete durchschnittliche Preis in Cent/kWh für Phelix Base (Tag) an der Strombörse EEX, Leipzig, im jeweils vorangegangen Quartal. (2) Die Mitteilung des jeweils gültigen Preises erfolgt über die Abrechnung. (3) Die eingespeiste Leistung wird nicht gesondert vergütet. Die Vergütung der Leistung ist in dem in Absatz (1) genannten Preis enthalten. 4.2 Vermiedenes Netzentgelt (1) Der Netzbetreiber vergütet dem Einspeiser für den gesamten eingespeisten Strom, unabhängig davon, ob es sich um KWK-Strom oder um sonstigen Strom handelt, das aufgrund der dezentralen Einspeisung durch die Anlage vermiedene Netzentgelt gemäß Preisblatt (s. Maßgebend für die Berechnung ist der jeweils gültige veröffentlichte Arbeitspreis für hohe Benutzungsdauern der Umspannebene Mittel- auf Niederspannung, die durch die dezentrale Einspeisung entlastet wird. (2) Die Höhe des vermiedenen Netzentgeltes berechnet sich als Produkt aus eingespeister Arbeit und dem Arbeitspreis gemäß Absatz (1). (3) Die Höhe des vermiedenen Netzentgeltes wird bei Änderungen der für die Berechnung maßgebenden Netzentgelte im gleichen Verhältnis angepasst, ohne dass dies einer gesonderten Mitteilung an den Einspeiser bedarf. 4.3 KWK-Zuschlag (1) Für die eingespeiste Strommenge sowie die nicht eingespeiste Nettostromerzeugung, soweit es sich um KWK-Strom handelt, vergütet der Netzbetreiber den KWK-Zuschlag gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 bzw. 4 Abs. 3a KWKG. (2) Die Anlage ist in folgende Kategorie eingestuft: 4/8

5 Neue Bestandsanlagen ( 5 Abs. 1 Nr. 2 KWKG, Aufnahme des Dauerbetriebes im Zeitraum (= IBN): ) Modernisierte Anlage ( 5 Abs. 1 Nr. 3 KWKG, IBN: ) Hocheffiziente modernisierte Anlage ( 5 Abs. 1 Nr. 4 KWKG, IBN: ) Kleine KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw ( 5 Abs. 2 in Verbindung mit 7 Abs. 6 KWKG, IBN: ) Kleine KWK-Anlage über 50 kw ( 5 Abs. 2 in Verbindung mit 7 Abs. 5 Satz 1 KWKG, IBN: ) Hocheffiziente kleine KWK-Anlage über 50 kw ( 5 Abs. 2 in Verbindung mit 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG, IBN: ) Hocheffiziente Neuanlage ( 5 Abs. 3 KWKG, IBN: ) Brennstoffzellenanlage ( 5 Abs. 2 KWKG, IBN: ) Die KWK-Anlage ist wärmeseitig direkt mit einem Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes verbunden und versorgt dieses überwiegend mit Prozesswärme zur Deckung des industriellen Bedarfs im Sinne des 7 KWKG (Industrie-Anlagen). (3) Der Einspeiser trägt fortlaufend dafür Sorge, dass der KWK-Strom, für den er Zuschläge nach KWKG begehrt, auch tatsächlich zuschlagsberechtigt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist. Der Einspeiser führt gegenüber dem Netzbetreiber den Nachweis darüber, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung des KWK-Zuschlages erfüllt. (4) Die Auszahlung des Zuschlages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle Voraussetzungen des KWKG zur Zuschlagsbeanspruchung durch den Einspeiser vorliegen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass auf einen ausgezahlten Zuschlag kein gesetzlicher Anspruch bestand, steht dem Netzbetreiber ein Rückzahlungsanspruch in Höhe der ausgezahlten Zuschläge gegenüber dem Einspeiser zu. (5) Der Einspeiser ist gegenüber dem Netzbetreiber zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die dem Netzbetreiber dadurch entstehen, dass der Netzbetreiber auf die Zuschlagsberechtigung der vom Einspeiser mitgeteilten KWK-Strommengen vertraut hat. (6) Der Einspeiser stellt dem Netzbetreiber alle Nachweise, Unterlagen und sonstige Informationen kostenfrei zur Verfügung, welche zur Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber für die finanzielle Ausgleichsregelung im Sinne des 9 Abs. 1 KWKG erforderlich sind. 5. Abrechnung zwischen Netzbetreiber und Einspeiser 5.1 Die Abrechnung der Einspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber unentgeltlich 5.2 Der Einspeiser erhält vom Netzbetreiber für die Einspeisevergütungen gemäß Ziffer 4 nach Ende des jeweiligen Quartals eine Abrechnung. 5.3 In der quartalsmäßigen Abrechung wird neben der insgesamt eingespeisten Strommenge die anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Strommenge gemäß 3 Absatz 4 KWKG ausgewiesen, für die ein Zuschlag begehrt wird. Für die Übergangszeit, bis zu der eine entsprechende Anlagen Zulassung vorliegt, genügt abweichend zu Ziffer 5.6 eine unter Berücksichtigung der Vorgaben des KWKG sowie des AGFW-Arbeitsblattes FW 308 sachgerechte Schätzung der KWK-Strommenge Der Einspeiser wird dem Netzbetreiber jeweils nach Ablauf eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres eine Jahresaufstellung gemäß 8 KWKG mit folgenden Inhalten übergeben: 5/8

6 die gesamte eingespeiste Menge sowie die hierauf anteilig zuschlagsberechtigte KWK- Jahresstrommenge gemäß 3 Abs. 4 KWKG, die nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Menge (Nettostromerzeugung gemäß 4 Abs. 3a KWKG) sowie die hierauf anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge gemäß 3 Abs. 4 KWKG. 5.5 Die anteilig zuschlagsberechtigte KWK-Jahresstrommenge wird vom Einspeiser entsprechend der Berechnungsmethode berechnet, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Anlagen-Zulassung für die Anlage bestätigt hat. Für die Übergangszeit, bis zu der eine entsprechende Anlagen-Zulassung vorliegt, genügt eine unter Berücksichtigung der Vorgaben des KWKG sowie des AGFW-Arbeitsblattes FW 308 sachgerechte Schätzung der KWK-Strommenge. 5.6 Abrechnungszeitraum sind die vier Quartale eines Kalenderjahres, beginnend mit dem des jeweiligen Jahres. 5.7 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Regelungen der jeweiligen Umsetzungshilfe zum KWKG ( 5.8 Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2 sowie zusätzlich des Zuschlages gemäß Ziffer 4.3 für den KWK-Strom im Sinne des 3 Abs. 4 KWKG sind alle Vergütungsansprüche des Einspeisers durch den Netzbetreiber abgegolten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 5.9 Auf die Vergütung des einspeisten Stromes nach Ziffer 4 wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich vergütet, wenn der Einspeiser dem Netzbetreiber schriftlich erklärt, dass er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist (s. Erklärung Umsatzsteuer unter Die Abrechnung der vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogenen elektrischen Energie erfolgt nach einem separaten Stromlieferungsvertrag. 6. Abrechnung zwischen Händler und Netzbetreiber 6.1 Die Vergütung des Stroms, der ausschließlich in oben bezeichneter Anlage erzeugt und gemäß Ziffer 2 in das Netz des Netzbetreibers eingespeist und gemäß Ziffer 3 an den Händler übergeben wird, erfolgt auf Basis der Preisregelung im Sinne des 4 Abs. 3 Satz 4 KWKG. Der Händler vergütet dem Netzbetreiber den gesamten gemäß synthetischem Erzeugungsprofil übergebenen Strom mit dem Arbeitspreis gemäß Preisblatt (s Die eingespeisten und in Form des synthetischen Erzeugungsprofils an den Händler übergebenen Strommengen werden mit einem Zwölftel der jeweils prognostizierten Jahresmenge monatlich abgerechnet. 6.3 Die Abweichungen der prognostizierten zu den tatsächlich eingespeisten Arbeitsmengen werden über Jahresmengendifferenzen mit dem Händler abgerechnet. 6.4 Auf die Rechnungsbeträge nach Ziffer 6.1 bis 6.3 wird zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe verrechnet. 7. Allgemeine Zahlungsmodalitäten zwischen den Vertragspartnern 7.1 Rechnungen und in Rechnung gestellte Abschläge sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen. 7.2 Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Netzbetreiber zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Darüber hinaus darf der Netzbetreiber Zahlungen gegenüber dem Einspeiser verweigern, wenn und so lange der Händler seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber dem Netzbetreiber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. 6/8

7 8. Betrieb und Haftung 8.1 Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderungen der Anlagen des Einspeisers müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers (TAB), sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden. 8.2 Der Einspeiser verpflichtet sich, die Netzanschlussregel DIN VDE AR 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (s. einzuhalten. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage an Ort und Stelle auf Einhaltung der genannten Netzanschlussregel zu überprüfen. Die unter Plombenschutz des Netzbetreibers stehenden Regel- und Schutzeinrichtungen sind vom Einspeiser auf seine Kosten zu beschaffen und bleiben in seinem unterhaltspflichtigen Eigentum. 8.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Einstellung des Parallelbetriebes zu fordern, wenn der Einspeiser die DIN VDE AR 4105 oder sonstige den Parallelbetrieb betreffende Vereinbarungen nicht einhält. Der Einspeiser ist verpflichtet, einem derartigen Verlangen nach Einstellung des Parallelbetriebes umgehend nachzukommen. 8.4 Der Einspeiser wird bei einer beabsichtigten Änderung an seiner Anlage gemäß Ziffer 1.1, soweit diese Auswirkungen auf den Betrieb des Netzbetreibers haben kann, diese vor Durchführung mit dem Netzbetreiber abstimmen. Hierunter fallen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Änderung der installierten Leistung der Anlage, die Auswechslung von Schutzeinrichtungen oder Änderungen an den Kompensationseinrichtungen. 8.5 Der Netzbetreiber verpflichtet sich, Störungen infolge unvorhergesehener Ereignisse in seinem Verteilungsnetz oder dringend notwendiger Reparaturarbeiten an demselben, die eine zeitweilige Abschaltung der Anlage des Einspeisers erforderlich machen oder diesen an der vollen Lieferung elektrischer Arbeit hindern, in möglichst kurzer Zeit zu beheben bzw. auszuführen. Der Einspeiser kann Schadenersatzansprüche wegen Ausfall der Einspeisung aus den vorgenannten Ursachen nicht geltend machen. 8.6 Im Übrigen haftet der Netzbetreiber dem Grunde und der Höhe nach entsprechend dem 18. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, s. www-ewr-gmbh.de) 9. Vertragslaufzeit 9.1 Der Vertrag tritt am TT.MM.JJJJ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. 9.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 9.3 Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nach Ziffer 9.2 nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn für einen Vertragspartner die in den Insolvenzordnung bezeichneten Gründe vorliegen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt wird oder ein Vertragspartner seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Liquidation beantragt. 10. Sonstiges 10.1 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und etwaigen Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag im Übrigen zu erfüllen und die unwirksamen Vereinbarungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihren möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, s Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Verträge über die Einspeisung aus der Anlage, deren Nachträge, sowie alle zusätzlichen Vereinbarungen hierzu zwischen den Vertragspartnern ihre Gültigkeit. 7/8

8 10.5 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben verwendet und gegebenenfalls übermittelt. Remscheid Netzbetreiber Remscheid Einspeiser EWR GmbH... ppa. Mike Giera i. V. Franz Causemann Remscheid Händler EWR GmbH 8/8

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Anlagenbetreiber" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Anlagenbetreiber genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen nachstehend "Anlagenbetreiber" genannt und Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Händelstraße 5 66538

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Stade GmbH Hansestraße 18 21680 Stade nachstehend "Netzbetreiber"

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen. zwischen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen. zwischen . VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt.

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen mit Leistungsmessung zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Stade GmbH Hansestraße 18 21680 Stade nachstehend "Netzbetreiber"

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge

Mehr

Strom.Gas.Wasse S T RO M LI E F E RU NGS YER T RAG

Strom.Gas.Wasse S T RO M LI E F E RU NGS YER T RAG t zwischen und der Strom.Gas.Wasse S T RO M L E F E RU NGS YER T RAG (Einspeisung elektrischer Energie in das Netz der GGEW) GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft Dammstraße

Mehr

VERTRAG. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und

VERTRAG. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. Anlagenanschrift: und VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung bei einem Stromkauf durch einen Dritten gemäß 4 (3) Satz 4 und 5 KWKG zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt Anlagenanschrift:

Mehr

VERTRAG. zwischen. nachstehend "Einspeiser" genannt. Anlagenanschrift: und

VERTRAG. zwischen. nachstehend Einspeiser genannt. Anlagenanschrift: und VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung bei einem Stromkauf durch einen Dritten gemäß 4 (3) Satz 4 und 5 KWKG zwischen nachstehend "Einspeiser" genannt Anlagenanschrift:

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab 01.01.2012 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) EVO Energieversorgung Oelde GmbH Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) Anschlusserstellung Dokument-Identnummer: S-1016 Gültig ab: 01.04.2007 Vertragstyp: Netzanschluss-/Netzzugangskonzept: Netzanschlussvertrag

Mehr

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2 Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2

Mehr

Energieabnahmevertrag -KWK-Strom-

Energieabnahmevertrag -KWK-Strom- Energieabnahmevertrag -KWK-Strom- (Vertrag über die Einspeisung und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen) zwischen Name Adresse Ort - nachfolgend Einspeiser genannt und SWKiel Netz-GmbH Uhlenkrog 32 24113

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2015 handelt es sich um Prognosewerte (nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG). Wir behalten uns vor, die Entgelte vor dem 1. Januar 2015 anzupassen; die jeweils aktuellen Entgelte

Mehr

Netzentgelte Strom 2015

Netzentgelte Strom 2015 Netzentgelte Strom 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 30.12.2013, gültig ab 01.01.2014) der EVM Netz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt.

Mehr

"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"

Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung "Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung" KWK konkret 2014 Berliner Energierechtstage, 21. Mai 2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der

Netzzugangsentgelte Strom der Netzzugangsentgelte Strom der badenovanetz GmbH gültig ab 01.01.2012 Bei der Nutzung des Stromnetzes der badenovanetz GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je gemäß diesem Preisblatt sowie

Mehr

Netzentgelte Strom 2016

Netzentgelte Strom 2016 Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe

Mehr

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012

Mehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit Erdgas Stand: 01.02.2011 Energie Calw GmbH Verteilnetzbetreiber Netzzugang Stand. 01.02.2011

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Inhaltverzeichnis:

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 1 Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas. zwischen

Einspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas. zwischen Einspeisevertrag Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas zwischen [Vorname] [Name] [Straße Hausnummer] [PLZ] [Ort] Kundennummer: [GIS/MIS] Anlagennummer IS-U [123456789]

Mehr

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011. Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom

Preisblatt für den Netzzugang Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: ab 01.01.2015) e-rp GmbH inkl. vorgelagerter Netze Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise

Mehr

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013

Mehr

PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und

PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und PACHTRAHMENVERTRAG über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen Zwischen - im folgenden - Pächterin - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 23.12.2014, gültig ab 01.01.2015) der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb

Mehr

IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen

IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen zwischen den Vertragspartnern [Unternehmensname1] [Straße1] [Nummer1] [Postleitzahl1] [Ort1] [Land1] und

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

der EnergieNetz Mitte GmbH

der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Versorgungsbetriebe Zellingen Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils

Mehr

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die

Mehr

Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH.

Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH. Gültig ab 01.12.2008 (gemäß Genehmigung vom 28.05.2008) Die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr

Stadtwerke Altdorf GmbH. Netznutzungsentgelte Strom gemäß VV II plus Preisblatt 2005; gültig ab: 01.01.2005

Stadtwerke Altdorf GmbH. Netznutzungsentgelte Strom gemäß VV II plus Preisblatt 2005; gültig ab: 01.01.2005 1. Netznutzungsentgelt Netznutzungsentgelt 6,43 Dem ist ein pauschaler Risikozuschlag von 0,21 für Leistungsabweichungen vom Lastprofil enthalten. b. Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle Netznutzungsentgelte

Mehr

Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015

Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015 Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Bitte beachten Sie: Die auf den Seiten der Netze BW zur Verfügung gestellten Informationen zum Einspeisemanagement sind nach bestem Wissen und Gewissen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8 Anlage 3 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt Nr. 8 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in 59320 Ennigerloh, 48291 Telgte, 48346 Ostbevern (gültig ab 01.01.2013) der Stadtwerke ETO GmbH

Mehr