Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten."

Transkript

1 Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft Odenwaldring eg, Waldstraße 182, Offenbach Frau Marion RAAB Tel.: (069) oder -0

2 Verkehrsgünstig zu erreichen mit der Buslinie 101 / Haltestelle direkt am Gemeinschaftsraum, Parkplätze (keine gesonderten) in der näheren Umgebung. Die Bestuhlung der Räumlichkeiten (Veranstaltungsraum + Nebenraum) bietet Platz für bis zu 50 Personen (Veranstaltungsraum) (Nebenraum)

3 Der Mieterpoint verfügt über eine Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spülmaschine sowie separaten Getränkekühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschinen und weitere Arbeitsflächen, Gläser, Kaffee- und Essservice (für 50 Personen)

4 Ausreichende Sanitäreinrichtungen sind ebenfalls vorhanden: Nähere Informationen zu Miete und Nutzungsordnung sind den nachstehenden Nutzungsvereinbarungen als Gegenstand des Nutzungsvertrages zu entnehmen.

5 NUTZUNGSVEREINBARUNG MIETERPOINT TEMPELSEEMÜHLE zwischen Mieter der Räumlichkeiten (Raumnutzer/Veranstalter): Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: und Vermieter der Räumlichkeiten: BAUGENOSSENSCHAFT ODENWALDRING eg Wohnungsunternehmen Waldstraße Offenbach am Main Mietzeitraum Die Raumnutzer/Veranstalter übernehmen den Meetingpoint im Brunnenweg 43, Offenbach am Main zu folgenden Zeiten Datum von 201_ bis 201_ Außerhalb der vereinbarten Zeiten darf der Raumnutzer/Veranstalter die Räumlichkeiten nur zum Zwecke des Aufbaues, Abbaues und zur Reinigung betreten. Art der Veranstaltung: ca. Anzahl der Personen: Es ist zu beachten, dass gesonderte Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen!

6 Miete Für die Benutzung des Meetingpoints und dessen Einrichtungen wird ein Betrag in Höhe von 95,00 /Tag erhoben. Die Entrichtung der Miete erfolgt per vorheriger, rechtzeitiger Überweisung auf das Konto der Städtischen Sparkasse Offenbach/M. BIC: HELADEF1OFF / IBAN: DE Ist der Raumnutzer/Veranstalter nicht Mieter/Mitglied der Baugenossenschaft Odenwaldring eg, ist zusätzlich die derzeit gültige MwSt. neben der Miete zu entrichten sowie eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 250,00 zu zahlen. Die Rückzahlung/Überweisung der Kaution an den Raumnutzer/Veranstalter erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten auf nachstehendes Konto - evtl. Erstattungsansprüche werden verrechnet - : Kreditinstitut: BIC: IBAN: Übergabe der Räumlichkeiten Die ordnungsgemäße Übergabe mit allen Einrichtungsgegenständen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache durch unseren/unsere zuständige(n) Mitarbeiter(in), die auf dem hierbei zu fertigenden Übergabeprotokoll unterschriftlich zu bestätigen ist. Die Räume werden in gereinigtem Zustand an den Mieter übergeben. Die Übergabe der Räumlichkeiten sowie die Aushändigung der Schlüssel können erst nach Zahlungseingang der Miete erfolgen! Rückgabe der Räumlichkeiten Die Räume, insbesondere die Toiletten, sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Raumnutzer/Veranstalter verpflichten sich, die Räumlichkeiten nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und den Boden feucht zu wischen. Sämtliche Gebrauchsgegenstände, wie Geschirr, Bestecke, Gläser, Kaffeemaschine usw. sind gründlich und fleckenfrei zu reinigen und an den ursprünglichen Standort zurückzustellen. Evtl. Verschmutzungen der Außenanlagen sind restlos zu beseitigen.

7 Der ordnungsgemäß gereinigte Zustand der Räumlichkeiten wird durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Baugenossenschaft Odenwaldring eg nach der Mietzeit zum anberaumten Übergabetermin festgestellt. Sollten die Räume in ungereinigtem oder ungenügend gereinigtem Zustand zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter vor, die erforderliche Reinigung zu beauftragen und die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von 40,00 /Std. dem Raumnutzer/ Veranstalter in Rechnung zu stellen. Beschädigungen am Objekt und/oder an Einrichtungsgegenständen werden gegen Rechnungs-stellung dem Raumnutzer/Veranstalter belastet. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr, Besteck, Gläser etc. werden mit 1,00 /Stk. in Rechnung gestellt. Nutzungsordnung: Die Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Räumlichkeiten sowie deren Einrichtungen sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln und die Gerätschaften verantwortungsbewußt zu handhaben. Für alle nachweisbaren Schäden haftet der Raumnutzer/Veranstalter. Der Jugendschutz und die allgemeingültigen Ordnungs- und Lärmvorschriften sind für den Raumnutzer/Veranstalter verbindlich. Während der gesamten Nutzung ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Unter Hinweis auf die Ortssatzung sind nächtliche Ruhestörungen der Anwohner zu vermeiden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei offenem Fenster ist der Ton so zu regulieren, dass die angrenzende Nachbarschaft nicht belästigt wird. Da sich im Gebäude der Räumlichkeiten auch Wohnungen befinden, wird bei der Benutzung ein hohes Maß an Rücksichtnahme gefordert. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe zu beachten, ruhestörende Geräusche aller Art sind untersagt. Die Räumlichkeiten sind NICHTRAUCHERZONEN. Es gilt demnach ein generelles Rauchverbot in und unmittelbar vor den Räumlichkeiten. Bei dringenden technischen Problemen außerhalb der Bürozeiten der Baugenossenschaft Odenwaldring ist folgende Notrufnummer zu wählen: (069) Mit dieser Nutzungsvereinbarung verpflichtet sich der Raumnutzer/Veranstalter die genannten Vorgaben uneingeschränkt einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter eine Absage für neue Vermietungsanfragen vor.

MTV Germania Barnten von 1906 e.v.

MTV Germania Barnten von 1906 e.v. MTV Germania Barnten von 1906 e.v. Vorstand Nutzungsvertrag Dorfgemeinschaftshaus Barnten Zwischen dem, vertreten durch den Vorstand als Vermieter und Name Vorname Geburtsdatum Telefon Straße als Mieter

Mehr

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12 1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe

Mehr

Kirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl.

Kirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl. Mietvertrag Zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Stuttgart-Gaisburg Faberstr. 16 70188 Stuttgart Tel. 0711-48 34 43 Pfarramt.Stuttgart.Gaisburg@elkw.de und Vorname, Nachname Firma Stadt Telefon und

Mehr

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Betreff: Vertrag / Veranstaltung am Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird

Mehr

Vereinbarung (Mietvertrag)

Vereinbarung (Mietvertrag) Vereinbarung (Mietvertrag) über die zeitlich begrenzte Benützung des Veranstaltungsraumes und der verbundenen Räumlichkeiten im Kompetenzzentrum Pregarten, Gutauerstrasse 42, 4230 Pregarten durch den Mieter

Mehr

Nutzungsvertrag. Mietvertrag zwischen: Und: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims

Nutzungsvertrag. Mietvertrag zwischen: Und: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims Nutzungsvertrag Mietvertrag zwischen: Judo Club Elchesheim-Illingen e.v., Waldstr. 15, 76477 Elchesheim-Illingen Und: Mieter: Straße: Ort: Telefon: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims

Mehr

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das

Mehr

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines Benutzungsordnung Aufgrund des 35 Abs. 2 Nr.15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154) geändert durch: Art.1 des Gesetzes vom 18.Dezember

Mehr

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische

Mehr

Stadtteilverein Schlierbach e.v.

Stadtteilverein Schlierbach e.v. Mietinteressent Tages-Mietvereinbarung über die Nutzung des Bürgerhauses Schlierbacher Landstraße 130 Vor und Zuname: Adresse: Telefon: Emailadresse @ Gewünschtes Datum der Vermietung: / Inhalt: Mietinteressent...

Mehr

Fabrik 44. Preismodelle und Preisliste. Hier können Sie alles selber organisieren oder Teile unserer Leistungen mitbuchen.

Fabrik 44. Preismodelle und Preisliste. Hier können Sie alles selber organisieren oder Teile unserer Leistungen mitbuchen. Fabrik 44 Preismodelle und Preisliste 1. 2. 3. 4. Fabrik 44 mieten Hier können Sie alles selber organisieren oder Teile unserer Leistungen mitbuchen. Fabrik 44 mieten + Teilbewirtung Hier können Sie alles

Mehr

Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, Mainbernheim

Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, Mainbernheim Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, 97350 Mainbernheim Ich /wir möchte/n in der Radlerherberge der Stadt Mainbernheim übernachten und benötigen für den Zeitraum vom...

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil/Geschirr der Stadt Bergisch Gladbach I. Benutzungsordnung 1. Allgemeines Mit der Bereitstellung eines Geschirrmobils schafft die Stadt Bergisch Gladbach

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. Sinnergie e.v., Schulzestr.1, Berlin. vertreten durch. Daria Czarlinska. und

Nutzungsvertrag. zwischen. Sinnergie e.v., Schulzestr.1, Berlin. vertreten durch. Daria Czarlinska. und 1 Nutzungsvertrag zwischen Sinnergie e.v., Schulzestr.1, 13187 Berlin vertreten durch Daria Czarlinska und Frau: Anschrift: Tel.: Mail: 1 Vertragsgegenstand a) Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Freiwillige Feuerwehr Schwebheim Zum Verbleib beim Nutzer Nutzungsvereinbarung für den Schulungssaal bzw. die Spelunke im Feuerwehrhaus Schwebheim 1. Nutzung Feuerwehrangehörige oder Personen, die der

Mehr

Mietvertrag für die Pfarrscheune in Steinfurth

Mietvertrag für die Pfarrscheune in Steinfurth Mietvertrag für die Pfarrscheune in Steinfurth Die Pfarrscheune ist mit ihrer gesamten Einrichtung Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde Steinfurth. Die Pfarrscheune ist eine Stätte der Begegnung

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14 Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14

Mehr

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Benutzungs - und Gebührenordnung für das Haus des Gastes der Stadt Langewiesen im OT Oehrenstock (mit den Änderungen vom 29.11.1999, 14.3.2000, 3.7.2000 und 10.10.2001) I. A l l g e m e i n e s 1 1. Das

Mehr

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf 1. Die Dorfgemeinschaftshäuser mit ihren Einrichtungen und dem Inventar sind Eigentum der Stadt Dierdorf.

Mehr

Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift. und Herrn/Frau... als Mieter... Hauptanschrift Mieter:......

Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift. und Herrn/Frau... als Mieter... Hauptanschrift Mieter:...... Mietvertrag über möblierte Apartement/ Ferienwohnungen zum vorübergehenden Gebrauch gem. 549 II Nr. 1 BGB Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift In 41748 Viersen Robend 97

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen 1 Allgemeines (1) Die öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Altenhausen - im folgenden Gemeinde genannt - stehen jedermann

Mehr

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH) Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und

Mehr

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson

Mehr

Schlossscheune. 1 Allgemeines

Schlossscheune. 1 Allgemeines Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2010 1 Allgemeines (1) Die Schloss-Scheune in Essingen, Bahnhofstraße 7 ist eine öffentliche Einrichtung für kulturelle und soziale Angebote der Gemeinde Essingen. (2) Die

Mehr

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen Mietvertrag / Aula Mietvertrag zwischen Verein für europäische Sozialarbeit, Bildung und Erziehung e.v. (VESBE e.v.) Schulstr. 38 53773 Hennef Geschäftsleitung Vertreten durch Telefon / E-Mail-Adresse:

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.

Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v. Ernst-Leitz-Straße 30, 35576 Wetzlar E-Mail: Huepfburg@SJR-Wetzlar.de Bei Rückfragen Tel. Nr. 06445-481 Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. MieterIn: AnsprechpartnerIn:

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v.

Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. Achtung Im Dorfgemeinschaftshaus ist Absolutes Rauchverbot Mietvertrag für private Vermietung Zwischen der Stadt Remagen, hier vertreten durch den Verein Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

mustermietvertrag3.pdf Stand: / Miet- und Übergabevertrag Praktikantenzimmers in 13, rue de l Industrie B-1000 Brüssel

mustermietvertrag3.pdf Stand: / Miet- und Übergabevertrag Praktikantenzimmers in 13, rue de l Industrie B-1000 Brüssel mustermietvertrag3.pdf Stand: 13.0.16 1/ Miet- und Übergabevertrag Praktikantenzimmers in 13, rue de l Industrie B-1000 Brüssel Mieter (vollständige Heimatadresse inkl. E-Mail und Telefon) Vermieter Marcello

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) 1 HAUSRECHT Das Hausrecht über die Gemeinschaftshäuser und Bürgerhäuser - nachfolgend Einrichtungen genannt - in der

Mehr

Mietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:

Mietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten: Mietvertrag über die befristete Vermietung des Vereinshauses des Kleingartenvereins Gartenfreunde Spadenland e.v. an der Ochsenwerder Landstraße zwischen: Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße 22-22767

Mehr

Mietvertrag. Mietvertrag Clubhaus TC Loffenau. zwischen dem Vermieter. TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Marcus Reinhardt

Mietvertrag. Mietvertrag Clubhaus TC Loffenau. zwischen dem Vermieter. TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Marcus Reinhardt TC Loffenau Weg zum Dachsfelsen www.tc-loffenau,de Mietvertrag zwischen dem Vermieter TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden und dem Mieter Name: Anschrift: Telefonnummer: Handynummer:

Mehr

für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz

für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz Auf Grundlage des 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die

Mehr

M i e t v e r t r a g

M i e t v e r t r a g (Mustervertrag) M i e t v e r t r a g für ein Spülmobil und Geschirrausstattung Vermieter: REHOLAND ggmbh, Greiwehof 1+2, 49811 Lingen (Ems), Tel. 0591/91248-10 Mieter/ Vertragspartner: Abholer: (Name,

Mehr

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde

Mehr

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v.

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Seite 1 von 5 Der Ausschuss der Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. hat am 02.08.2007 folgende Benutzungsordnung erlassen: 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Das Gebäude Esslinger Straße 2 ist Eigentum der Gemeinde

Mehr

Nutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach

Nutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Zwischen dem Hausherrn (nachfolgend: Hausherr ) und dem Nutzer des Fest-Spiel-Haus Niederhorbach

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Nutzungsvertrag für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Zwischen der Gemeinde Allensbach, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kennerknecht, Rathausplatz 1, 78476

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.

Mehr

Zeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum

Zeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum - 1- Zeitlich begrenzter Mietvertrag über einen möblierten Raum Silvia Rüber 0176 20435129 Siegfried-Levi-Str.13 74199 Untergruppenbach als Vermieter und als Mieter 1 Mietgegenstand Vermietet wird in der

Mehr

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad

Mehr

Hausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft.

Hausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft. Hausordnung für das Gemeindezentrum Nürnberg Großgründlach Stand 11 / 2008 01. Trägerschaft 02. Zweck / Nutzung 03. Zuständigkeit / Vermietung 04. Räumlichkeiten / Ausstattung 05. Hausordnung 06. Sicherheit

Mehr

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung

Mehr

Mietvertrag über über Gegenstände

Mietvertrag über über Gegenstände Mietvertrag über über Gegenstände Gegenstände Zwischen - im Folgenden: Vermieter - und - im Folgenden: Mieter - wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter überlässt dem

Mehr

Hausordnung. für das Gemeindehaus der evangelisch-lutherischen Erlöserkirche in Erlangen

Hausordnung. für das Gemeindehaus der evangelisch-lutherischen Erlöserkirche in Erlangen Hausordnung für das Gemeindehaus der evangelisch-lutherischen Erlöserkirche in Erlangen Herzlich willkommen in unserem Gemeindehaus! Das Gemeindehaus ist eine Stätte der Begegnung aller Altersstufen der

Mehr

VHS B50 BEWEGUNGSRÄUME IM KULTURPARK

VHS B50 BEWEGUNGSRÄUME IM KULTURPARK VHS B50 BEWEGUNGSRÄUME IM KULTURPARK Die Volkshochschule Zürich verfügt im Kulturpark, Pfingstweidstr. 16, 1. OG, 8005 Zürich über zwei Bewegungsräume (B50). Diese Räume werden an Anbieter von Bewegungs-,

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.7 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 ( Gbl. S. 578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18.12.1995 ( Gbl. 1996 S.29

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr. MIETVERTRAG zwischen Raum3 Holger Hildebrandt Hauptstraße 6 29490 Neu Darchau -nachfolgend Vermieter genanntund -nachfolgend Mieter genannt- 1. Vermietung 1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und

Mehr

1 Vertragszweck Die Vermietung erfolgt zum Zwecke/aus Anlass der im Folgenden benannten Veranstaltung:

1 Vertragszweck Die Vermietung erfolgt zum Zwecke/aus Anlass der im Folgenden benannten Veranstaltung: 1 NUTZUNGSVERTRAG zwischen Soziokulturelles Zentrum KuHstall e. V. Hauptstraße 19 04463 Großpösna vertreten durch Herrn Peter Krümmel, Geschäftsführer und nachfolgend Vermieter genannt Telefon: Funk: Mail:

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Nutzungs- und Gebührenordnung für die Freizeitanlage "Schneegans-Hütte in Fuldatal-Simmershausen

Nutzungs- und Gebührenordnung für die Freizeitanlage Schneegans-Hütte in Fuldatal-Simmershausen Nutzungs- und Gebührenordnung für die Freizeitanlage "Schneegans-Hütte in Fuldatal-Simmershausen Die Simmershäuser Vereine und Verbände (SV+V) haben für die Benutzung der Freizeitanlage "Schneegans-Hütte

Mehr

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna Satzung / Richtlinie / Verordnung Inkrafttreten Benutzungsordnung für den

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg. S a t z u n g

Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg. S a t z u n g Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg S a t z u n g der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg und der Entgeltordnung

Mehr

Mietvertrag. Zwischen der SG elektronik Kyritz e.v., Stargasse 14, Kyritz, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Mietvertrag. Zwischen der SG elektronik Kyritz e.v., Stargasse 14, Kyritz, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: Mietvertrag Zwischen der,, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: _ im Nachfolgenden SSC-Beauftragter genannt und Name: Adresse: Telefon / E-Mail: im Nachfolgenden Mieter genannt, wird zum

Mehr

Nutzungsvertrag (Saal)

Nutzungsvertrag (Saal) Nutzungsvertrag (Saal) 1 zwischen Brakula e.v., Bramfelder Chaussee 265, 22177 Hamburg vertreten durch und Herr/Frau Anschrift Tel. 1 Vertragsgegenstand a) Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für die

Mehr

Mietvertrag für den Lokschuppen Asslar

Mietvertrag für den Lokschuppen Asslar Mietvertrag für den Lokschuppen Asslar Veranstalter/Mieter: Sobel und Rinker GbR Klimperkasten (Vermieterin) vermietet den Lokschuppen Am, den (Tag) (Datum) von Uhr bis Uhr Name: Straße: PLZ/Wohnort: (bei

Mehr

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1 Benutzungsentgeltordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein 1. Gesamter Saal mit Bühne und Foyer - Reihenbestuhlung 1.000 Sitzplätze - Tischbestuhlung 750 Sitzplätze bei 125 Tischen ca. 968 m² 1.1 3.000

Mehr

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Für das Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten wird nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Benutzungs- und Kostenordnung

Benutzungs- und Kostenordnung STADTVERWALTUNG GERMERSHEIM Aktenzeichen: 752-04 Schriftstück-ID: 10145247 Benutzungs- und Kostenordnung FÜR DAS BÜRGERHAUS 1 Benutzung allgemein 1. Die Stadt Germersheim unterhält ein Bürgerhaus (An der

Mehr

Nutzungsvertrag (Saal)

Nutzungsvertrag (Saal) Nutzungsvertrag (Saal) zwischen Brakula e.v., Bramfelder Chaussee 265, 22177 Hamburg vertreten durch O Räume ok O Technik ok O Kaution zurück 1 und Herrn/Frau Anschrift Telefon 1 Vertragsgegenstand a)

Mehr

Nutzungsordnung. Die Grundnutzungsgebühr fällt auch dann an, wenn der Raum trotz Anmietung nicht belegt wird.

Nutzungsordnung. Die Grundnutzungsgebühr fällt auch dann an, wenn der Raum trotz Anmietung nicht belegt wird. Nutzungsordnung 1. Mietgegenstand und Miete Im Bürgerhaus ZEHNTSCHEUER Betzingen, Mußmehlstraße 10, 72770 Reutlingen, wird der Bürgersaal einschließlich Küche sowie die angekreuzten technische Geräte von

Mehr

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen

Mehr

Vergabeordnung des Jugendzentrums

Vergabeordnung des Jugendzentrums Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der

Mehr

Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum)

Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum) Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum) Diese Hausordnung soll die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Jugendtreff (Möglichkeiten und Beschränkungen) regeln.

Mehr

Antrag auf Raumvergabe. Angaben zur Veranstaltung (Kurzbeschreibung) Besondere Vereinbarungen:

Antrag auf Raumvergabe. Angaben zur Veranstaltung (Kurzbeschreibung) Besondere Vereinbarungen: Absender/in: Anschrift: PLZ und Ort An die Stadt Heidelberg Haus der Jugend Römerstraße 87 69115 Heidelberg Telefon: Antrag auf Raumvergabe Beantragte Räume: Tag der Nutzung: In der Zeit von... bis: Verantwortliche

Mehr

Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld

Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld erfolgte im Jahr 2004. Um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren, hat die Kirchenverwaltung folgende Hausordnung erlassen. Alle Nutzer erkennen

Mehr

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)

Mehr

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Nutzungs- / Mietvertrag Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim

Nutzungs- / Mietvertrag Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim Nutzungs- / Mietvertrag Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim Veranstalter / Mieter / Nutzer : Personalausweiß-Nr. Datum der Veranstaltung : Dauer der Hallenmiete / - Nutzung : Art der Veranstaltung :

Mehr

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil: Peter Simons Gravinsel 1 46487 Wesel Tel.: 0201 319 72 18 (Büro) Mobil: 0178 26 58 58 1 Mietvertrag über die Anmietung der Ferienwohnung Pittermann im Vormann-Stuhr-Weg 25, 26553 Dornumersiel vom... bis...

Mehr

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom

Mehr

Hausordnung für das katholische Pfarrheim Greding

Hausordnung für das katholische Pfarrheim Greding Hausordnung für das katholische Pfarrheim Greding Die Hausordnung und Gebührenordnung treten mit Beschluss der Kirchenverwaltung am 28.06.2017 in Kraft. Alle anderen Hausordnungen verlieren ihre Gültigkeit.

Mehr

Raumüberlassungsvertrag Veranstaltungsraum im INSA-Haus einschl. Flur und Toiletten

Raumüberlassungsvertrag Veranstaltungsraum im INSA-Haus einschl. Flur und Toiletten Raumüberlassungsvertrag Veranstaltungsraum im INSA-Haus einschl. Flur und Toiletten zwischen der INSA-CONSULERE GmbH INSA-Haus Arndtstraße 1 99096 Erfurt und Mieter Name, Vorname (Mieter) _ Anschrift Telefon

Mehr

Vertrag für die Vermietung des Toilettenwagens

Vertrag für die Vermietung des Toilettenwagens Vertrag für die Vermietung des Toilettenwagens Zwischen der Vereinsgemeinschaft Sportverein SV 58 Frechenrieden, Musikverein Harmonie Frechenrieden e.v. und Katholische Landjugend Frechenrieden vertreten

Mehr

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom Satzung über die Benutzung der Lahnblickhalle Altendiez vom 05.08.2014 Aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils gültigen Fassung und der 1,

Mehr

Mietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau

Mietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens Mietvertrag Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse 19 6012 Obernau Vermieter: Guuggenmusig Amok-Symphoniker, Kriens Postfach 1215 6011 Kriens Kontaktpersonen:

Mehr

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus 1. Zweck des Bürgersaales Das Alte Rathaus ist ein eingetragenes Denkmal und steht unter besonderen Schutz. Die Räume sind daher besonders pfleglich

Mehr

Mietvertrag. (Fremdnutzer) Zwischen der Arbeiterwohlfahrt Taunusstein e.v., vertreten durch den Vorstand. Ansprechpartner und Vereinsheimbeauftragte

Mietvertrag. (Fremdnutzer) Zwischen der Arbeiterwohlfahrt Taunusstein e.v., vertreten durch den Vorstand. Ansprechpartner und Vereinsheimbeauftragte AWO Taunusstein e.v. Im Maisel 1a, 65232 Taunusstein Tel.: 0049-15221926731 info@awo-taunusstein.de 1. Vorsitzender Jörg Lange Mietvertrag (Fremdnutzer) Zwischen der Arbeiterwohlfahrt Taunusstein e.v.,

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr