Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.
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- Curt Kopp
- vor 6 Jahren
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1 Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft Odenwaldring eg, Waldstraße 182, Offenbach Frau Marion RAAB Tel.: (069) oder -0
2 Verkehrsgünstig zu erreichen mit der Buslinie 101 / Haltestelle direkt am Gemeinschaftsraum, Parkplätze (keine gesonderten) in der näheren Umgebung. Die Bestuhlung der Räumlichkeiten (Veranstaltungsraum + Nebenraum) bietet Platz für bis zu 50 Personen (Veranstaltungsraum) (Nebenraum)
3 Der Mieterpoint verfügt über eine Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spülmaschine sowie separaten Getränkekühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschinen und weitere Arbeitsflächen, Gläser, Kaffee- und Essservice (für 50 Personen)
4 Ausreichende Sanitäreinrichtungen sind ebenfalls vorhanden: Nähere Informationen zu Miete und Nutzungsordnung sind den nachstehenden Nutzungsvereinbarungen als Gegenstand des Nutzungsvertrages zu entnehmen.
5 NUTZUNGSVEREINBARUNG MIETERPOINT TEMPELSEEMÜHLE zwischen Mieter der Räumlichkeiten (Raumnutzer/Veranstalter): Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: und Vermieter der Räumlichkeiten: BAUGENOSSENSCHAFT ODENWALDRING eg Wohnungsunternehmen Waldstraße Offenbach am Main Mietzeitraum Die Raumnutzer/Veranstalter übernehmen den Meetingpoint im Brunnenweg 43, Offenbach am Main zu folgenden Zeiten Datum von 201_ bis 201_ Außerhalb der vereinbarten Zeiten darf der Raumnutzer/Veranstalter die Räumlichkeiten nur zum Zwecke des Aufbaues, Abbaues und zur Reinigung betreten. Art der Veranstaltung: ca. Anzahl der Personen: Es ist zu beachten, dass gesonderte Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen!
6 Miete Für die Benutzung des Meetingpoints und dessen Einrichtungen wird ein Betrag in Höhe von 95,00 /Tag erhoben. Die Entrichtung der Miete erfolgt per vorheriger, rechtzeitiger Überweisung auf das Konto der Städtischen Sparkasse Offenbach/M. BIC: HELADEF1OFF / IBAN: DE Ist der Raumnutzer/Veranstalter nicht Mieter/Mitglied der Baugenossenschaft Odenwaldring eg, ist zusätzlich die derzeit gültige MwSt. neben der Miete zu entrichten sowie eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 250,00 zu zahlen. Die Rückzahlung/Überweisung der Kaution an den Raumnutzer/Veranstalter erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten auf nachstehendes Konto - evtl. Erstattungsansprüche werden verrechnet - : Kreditinstitut: BIC: IBAN: Übergabe der Räumlichkeiten Die ordnungsgemäße Übergabe mit allen Einrichtungsgegenständen erfolgt nach vorheriger Terminabsprache durch unseren/unsere zuständige(n) Mitarbeiter(in), die auf dem hierbei zu fertigenden Übergabeprotokoll unterschriftlich zu bestätigen ist. Die Räume werden in gereinigtem Zustand an den Mieter übergeben. Die Übergabe der Räumlichkeiten sowie die Aushändigung der Schlüssel können erst nach Zahlungseingang der Miete erfolgen! Rückgabe der Räumlichkeiten Die Räume, insbesondere die Toiletten, sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Raumnutzer/Veranstalter verpflichten sich, die Räumlichkeiten nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und den Boden feucht zu wischen. Sämtliche Gebrauchsgegenstände, wie Geschirr, Bestecke, Gläser, Kaffeemaschine usw. sind gründlich und fleckenfrei zu reinigen und an den ursprünglichen Standort zurückzustellen. Evtl. Verschmutzungen der Außenanlagen sind restlos zu beseitigen.
7 Der ordnungsgemäß gereinigte Zustand der Räumlichkeiten wird durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Baugenossenschaft Odenwaldring eg nach der Mietzeit zum anberaumten Übergabetermin festgestellt. Sollten die Räume in ungereinigtem oder ungenügend gereinigtem Zustand zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter vor, die erforderliche Reinigung zu beauftragen und die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von 40,00 /Std. dem Raumnutzer/ Veranstalter in Rechnung zu stellen. Beschädigungen am Objekt und/oder an Einrichtungsgegenständen werden gegen Rechnungs-stellung dem Raumnutzer/Veranstalter belastet. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr, Besteck, Gläser etc. werden mit 1,00 /Stk. in Rechnung gestellt. Nutzungsordnung: Die Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Räumlichkeiten sowie deren Einrichtungen sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln und die Gerätschaften verantwortungsbewußt zu handhaben. Für alle nachweisbaren Schäden haftet der Raumnutzer/Veranstalter. Der Jugendschutz und die allgemeingültigen Ordnungs- und Lärmvorschriften sind für den Raumnutzer/Veranstalter verbindlich. Während der gesamten Nutzung ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Unter Hinweis auf die Ortssatzung sind nächtliche Ruhestörungen der Anwohner zu vermeiden. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei offenem Fenster ist der Ton so zu regulieren, dass die angrenzende Nachbarschaft nicht belästigt wird. Da sich im Gebäude der Räumlichkeiten auch Wohnungen befinden, wird bei der Benutzung ein hohes Maß an Rücksichtnahme gefordert. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe zu beachten, ruhestörende Geräusche aller Art sind untersagt. Die Räumlichkeiten sind NICHTRAUCHERZONEN. Es gilt demnach ein generelles Rauchverbot in und unmittelbar vor den Räumlichkeiten. Bei dringenden technischen Problemen außerhalb der Bürozeiten der Baugenossenschaft Odenwaldring ist folgende Notrufnummer zu wählen: (069) Mit dieser Nutzungsvereinbarung verpflichtet sich der Raumnutzer/Veranstalter die genannten Vorgaben uneingeschränkt einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter eine Absage für neue Vermietungsanfragen vor.
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