Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg

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1 Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg 2015 LASV, Ute Salbach 1

2 Rechtsgrundlage: SGB IX ( 28a SchwbAV, BIH-Empfehlungen, Fördergrundsätze Land BB) 132 Begriff und Personenkreis (Zielgruppe) 133 Aufgaben 134 Finanzielle Leistungen 2015 LASV, Ute Salbach 2

3 Intention des Gesetzgebers: Landesamt für Arbeitgeber motivieren sbm / besond. betroffene sbm zu beschäftigen besondere Förderung i. Rahmen der begleitenden Hilfe Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für sbm erleichtern individuelle Beschäftigungs- u. Entwickl.möglichkeiten 2015 LASV, Ute Salbach 3

4 Vorgänger: IP Geschichte (I) Landesamt für Selbsthilfefirmen Mitte 80er-/Anfang 90er Jahre mit z.t. bis zu 90% Anteil schwerbehinderte Menschen Geschützte Werkstätten / Betriebsabteilungen (in der DDR) konnten in Brandenburg teilweise in IP überführt werden 1997: Modellvorhaben BMA zur Schaffung und Förderung neuer Integrationsfirmen 2015 LASV, Ute Salbach 4

5 IP Geschichte (II) Novellierung des Schwerbehindertenrechtes zum eigener Abschnitt im SGB IX Integrationsprojekte sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes ( 132 SGB IX) Es gelten alle Bestimmungen des Arbeits- u. Tarifrechts; für sbm in IP gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX 2015 LASV, Ute Salbach 5

6 Zweck der IP: Landesamt für Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, deren berufliche Teilhabe aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes (sozialversich.pflichtige AV) breitere Förderung im Vgl. zu Einzelplatzförderung in Unternehmen, die kein IP sind Brückenfunktion des IP: Eingliederung von sbm in den allgemeinen Arbeitsmarkt / Vermittlung in Betriebe außerhalb des IP 2015 LASV, Ute Salbach 6

7 Zielgruppe: schwerbehinderte Menschen, die besonders betroffen sind, d.h. mit geistiger oder seelischer Behinderung oder schwerer Körper-,..Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben..besonders nachteilig auswirkt nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder..psychiatrischen Einrichtung nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht..auf Beschäftigung auf dem allg. Arbeitsmarkt haben, wenn sie..zuvor in einem IP an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen..teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden LASV, Ute Salbach 7

8 Integrationsprojekte (IP) sind: Integrationsunternehmen Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen 2015 LASV, Ute Salbach 8

9 Integrationsunternehmen Landesamt für auf Dauer angelegt (unbefrist. AV, mind. 15h/Wo.) beschäftigen mindestens 25% bis max. 50% schwerbehinderte, besonders betroffene Menschen Mindestgröße in Brandenburg: 6 Beschäftigte (davon 3 der Zielgruppe) rechtlich und wirtschaftlich selbständig / verfolgen erwerbswirtschaftliche Ziele Gemeinnützigkeit möglich (Steuervorteil) Bsp. - CAP-Markt Cottbus GmbH - DKB Stiftung Liebenberg ggmbh 2015 LASV, Ute Salbach 9

10 Integrationsabteilung unternehmensintern rechtlich unselbständig mindestens 6 besonders betroffene Menschen Beschäftigungspflicht muss erfüllt sein (min. 5% der Gesamtbelegschaft - 71 SGB IX) Integrationsvereinbarung muss vorliegen Bsp. - DB AG Wittenberge, Fahrzeuginstandhaltung als Integrationsabt. - MEDICUS Cottbus GmbH, Küche als Integrationsabteilung 2015 LASV, Ute Salbach 10

11 Weitere Fördervoraussetzungen: Landesamt für Gründungsberatung / Konzeption zum Vorhaben Betriebswirtschaftliches Gutachten mit positiver Prognose wirtschaftlich dauerhaft tragfähig betriebswirtschaftliche Beratungen / Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Bedarf festgestellte besondere Betroffenheit durch IFD (Zugehörigkeit zur Zielgruppe) 2015 LASV, Ute Salbach 11

12 Finanzielle Leistungen (IP-Förderung als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben) Leistungen an IP aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für: Aufbau Erweiterung Ausstattung (Invest: 80%, max je sbm) Modernisierung (50%, max je sbm) Betriebswirtschaftliche Beratung (80%, max bzw ) Besonderer Aufwand außerdem: Darlehen für Bau (max bei Neugründung) Pauschale Leistungen 27 SchwbAV 2015 LASV, Ute Salbach 12

13 Besonderer Aufwand (pauschal) Landesamt für 200,- / Monat bei Beschäftigung ab 30 Std./Wo 175,- /Monat bei Beschäftig. unter 30 Std./ Wo 350,- / Monat (sbm aus WfbM und bei ehem. SchülerInnen mit sonderpäd. Förderbedarf geist. Entwicklung ) 2015 LASV, Ute Salbach 13

14 Pauschale Leistungen nach 27 SchwbAV im Anschluss an Förderung Dritter! (z.b. Agenturen:EGZ) im 1. Jahr nach Einstellung max. 30 % des Arbeitnehmerbruttolohns ab 2. Jahr nach Einstellung max. 20 % des Arbeitnehmerbruttolohns Für sbm, die im Anschluss an eine Beschäftigung in der WfbM im IP eingestellt werden und bei ehem. SchülerInnen mit sonderpäd. Förderbedarf geist. Entwicklung bis max. 30 % des Arbeitnehmerbruttolohns ab 1. Jahr 2015 LASV, Ute Salbach 14

15 Anzahl aktuell: Landesamt für IP s in Brandenburg 06/2015 : 28 dav. 7 Ausgründungen von WfbM s beschäftigte schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in IP, die besonders betroffen sind 06/2015 : ca. 270 dav. WfbM-Übergänger: 8 Aktuelle Karte 2015 LASV, Ute Salbach 15

16 Integrationsprojekte im Land Brandenburg Stand: 06/2015 Landesamt für Neu (1 IP in Gründung) Aktiv (28 IP) 2015 LASV, Ute Salbach 16

17 Vielen Dank! Landesamt für Brandenburg Lipezker Str. 45, Haus Cottbus Tel.: (0355) LASV, Ute Salbach 17

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