des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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- Hanna Buchholz
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Nico Weinmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studium ohne Abitur Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele der Studienanfänger im Wintersemester 2016/2017 nicht über eine allgemeine Hochschulreife verfügten (aufgeschlüsselt nach Hochschularten); 2. über welche Qualifizierungen der Hochschulzugang erfolgte (aufgeschlüsselt nach Häufigkeit des Vorkommens); 3. aus welchen Berufsgruppen die Studienanfänger aus Ziffer 1 stammen; 4. ob ihr bekannt ist, wie diese Personengruppe vor dem Studienbeginn ihren Lebensunterhalt finanzierte (Auflistung) und wie der Lebensunterhalt während des Studiums finanziert wird; 5. wie groß der Anteil welcher Altersdekaden ist, die von der Möglichkeit eines Hochschulzugangs ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung Gebrauch machen; 6. welcher Anteil der Studierenden ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung sein Studium in der Regelstudienzeit abschließt; 7. ob es statistische Erhebungen dazu gibt, dass das Studium für Studierende ohne Abitur oder Fachhochschulreife zu einer Gehaltssteigerung führt (gegebenenfalls Auflistung); 8. wie sie die Entwicklung der Studierendenzahlen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung bewertet; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 9. ob sie plant, den Hochschulzugang jenseits der klassischen Hochschulzugangsberechtigung weiterzuentwickeln Weinmann, Hoher, Haußmann, Keck, Dr. Schweickert FDP/DVP Begründung Statistischen Erhebungen des Centrums für Hochschulentwicklung folgend nimmt, wie in der Pressemitteilung vom 22. März 2017 berichtet, die Zahl der Erstsemester an deutschen Hochschulen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung zu. Dieser Antrag soll die Situation sowie die Potenziale dieses Hochschulzugangs in Baden-Württemberg beleuchten. 2 Stellungnahme Mit Schreiben vom 9. Mai 2017 Nr /82/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Kultusministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele der Studienanfänger im Wintersemester 2016/2017 nicht über eine allgemeine Hochschulreife verfügten (aufgeschlüsselt nach Hochschularten); Für das Wintersemester (WS) 2016/2017 liegen der Landesregierung noch keine Zahlen der Studierendenstatistik des Statistischen Landesamts vor. Die in der Folge dargestellten Zahlen der amtlichen Statistik beziehen sich deshalb auf das WS 2015/2016. Neben der allgemeinen Hochschulreife besteht der Zugang zum Hochschulstudium in Baden-Württemberg im Wesentlichen aufgrund der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife sowie des Hochschulzugangs ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Nachrichtlich werden in Tabelle 1 auch Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit allgemeiner Hochschulreife ausgewiesen.
3 2. über welche Qualifizierungen der Hochschulzugang erfolgte (aufgeschlüsselt nach Häufigkeit des Vorkommens); Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit fachgebundener Hochschulreife hatten diese im Berichtsjahr überwiegend an der Berufsoberschule oder an vergleichbaren Einrichtungen anderer Länder erworben. Die Fachhochschulreife wurde überwiegend über die Berufskollegs, die Fachschulen und Berufsschulen (mit Zusatzprogramm) erworben. Der Zugang ohne schulische Zugangsberechtigung erfolgte überwiegend über den allgemeinen Zugang aufgrund einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildungsprüfung nach 58 Absatz 2 Nummer 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG). Nach bisherigen Erkenntnissen des Wissenschaftsministeriums handelt es sich bei den Aufstiegsfortbildungen überwiegend um Meisterprüfungen, gefolgt von Fachwirt- und Fachschulabschlüssen. Daneben erfolgte ein fachgebundener Zugang aufgrund einer Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer Eignungsprüfung nach 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG. Hierunter waren insbesondere beruflich Qualifizierte aus den Bereichen Wirtschaft, Pflege und Technik. Zusätzlich gibt es für künstlerisch begabte Studien - interessierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit eines Zugangs zu künstlerischen Studiengängen an Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach 58 Absatz 2 Nummer 7 LHG. 3. aus welchen Berufsgruppen die Studienanfänger aus Ziffer 1 stammen; Die amtliche Statistik liefert keine Anhaltspunkte über die fachliche berufliche Vorqualifikation von Studierenden. Eine Studie aus dem Jahr , welche auf Basis des Nationalen Bildungspanels durchgeführt wurde, liefert Befunde zu den Berufsgruppen von Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Wolter et al.: S. 20). Einschränkend muss hier berücksichtigt werden, dass die Ergebnisse dieser Studie sich nicht ausschließlich auf Baden-Württemberg beziehen, sondern für Deutschland als Ganzes gelten. Demnach verteilen sich die Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu etwa gleichen Teilen auf die Berufsgruppen technische, handwerkliche, Bau- und Produktionsberufe, die Berufsgruppe kaufmännische, Verwaltungs- und Büroberufe sowie die Gruppe Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufe. Hierbei handelt es sich um eine von den Autoren der Studie gewählte Klassifizierung. Dies entspricht auch den bisherigen Erfahrungen in Baden-Württemberg. 4. ob ihr bekannt ist, wie diese Personengruppe vor dem Studienbeginn ihren Lebensunterhalt finanzierte (Auflistung) und wie der Lebensunterhalt während des Studiums finanziert wird; Die amtliche Studierendenstatistik enthält keinerlei Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhalts vor und während des Studiums. 5. wie groß der Anteil welcher Altersdekaden ist, die von der Möglichkeit eines Hochschulzugangs ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung Gebrauch machen; Auf Basis der Begründung des Antrags wird davon ausgegangen, dass hier entsprechend der Begriffsverwendung des CHE mit dem Begriff ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung Zugangsberechtigungen ohne schulische Hoch schulzugangsberechtigung verstanden werden. Wie unter Frage 2 darge- 1 Wolter, A., Dahm, G., Kamm, C., Kerst, C., & Otto, A. (2015). Nicht-traditionelle Studierende in Deutschland: Werdegänge und Studienmotivation Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts. Beruflich Qualifizierte im Studium Analysen und Konzepte zum Dritten Bildungsweg, 11 bis 33. 3
4 stellt, werden hierunter im Wesentlichen die verschiedenen Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und die künstlerische Begabtenprüfung gefasst. Tabelle 2 beschreibt die Altersverteilung der Studienanfängerinnen und Stu - dienanfänger mit und ohne schulische HZB. Im Schnitt sind Studierende ohne schulische HZB knapp 5 Jahre älter (arithmetisches Mittel: 25,6 versus 20,7 Jahre) als Studierende mit schulischer HZB. Dies liegt einerseits daran, dass innerhalb der Gruppe der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische HZB sehr viel weniger Personen unter 20 Jahren zu finden sind. Andererseits fallen die Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische HZB deutlich häufiger in die Altersgruppen 30 bis 39 und welcher Anteil der Studierenden ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung sein Studium in der Regelstudienzeit abschließt; Hierzu liegen dem Ministerium keine Informationen vor. Die amtliche Statistik enthält hierzu keine Aussagen. 7. ob es statistische Erhebungen dazu gibt, dass das Studium für Studierende ohne Abitur oder Fachhochschulreife zu einer Gehaltssteigerung führt (gegebenenfalls Auflistung); Hierzu sind keine Studien bekannt. Auch die amtliche Statistik kann zu dieser Fragestellung keine Angaben liefern. Die aktuelle wissenschaftliche Forschung beschäftigt sich vor allem mit dem Studienerfolg von Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Studienmotiven. 8. wie sie die Entwicklung der Studierendenzahlen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung bewertet; Der Hochschulzugang ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, hat sich in Baden-Württemberg als gleichwertiger Zugangsweg neben den zahlreichen anderen Zugangswegen zum Hochschulstudium etabliert und bewährt. Diese Gleichwertigkeit der Bildungswege wurde im Jahr 2014 im Landeshochschulgesetz durch eine gemeinsame Vorschrift für alle Zugangswege zu grundständigen Studiengängen nachvollzogen. In Baden-Württemberg besteht eine breite Vielfalt und hohe Durchlässigkeit der Zugangswege zum Hochschulstudium. Die Entwicklung des Hochschulzugangs ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist in Baden-Württemberg daher auch im Gesamtkontext mit dem breiten Angebot schulischer Zugangswege im beruflichen Schulwesen gerade für Studieninteressierte mit Berufsausbildung zu betrachten. So besteht in zahlreichen Berufsausbildungsgängen die häufig genutzte Möglichkeit, parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben. Zudem nutzen Personen mit Berufsausbildung in Baden-Württemberg den ebenfalls sehr nachgefragten Weg, die Fachhochschulreife im einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife zu erwerben. Weiterhin erwerben Personen mit Berufsabschluss im Anschluss häufig an der Berufsoberschule die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Schließlich wurde im Jahr 2014 mit der Einführung der Deltaprüfung ein Weg eröffnet, der Studieninteressierte mit Fachhochschulreife einen allgemeinen Zugang eröffnet. Alle Zugangswege, ob 4
5 beruflich oder schulisch, ermöglichen es, an unterschiedliche Ausbildungsstände anzuknüpfen und bieten für die individuelle Bildungsplanung und -vorstellung passende und häufig alternative Lösungen. 9. ob sie plant, den Hochschulzugang jenseits der klassischen Hochschulzugangsberechtigung weiterzuentwickeln. Ob Änderungen der Regelungen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte angezeigt sind, wird regelmäßig auf der Basis der Entwicklungen im Land sowie im Vergleich zu anderen Ländern geprüft. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. wie viele Honorarprofessuren es im Sommersemester an den baden-württembergischen
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