Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
|
|
- Michael Gerber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
2 Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche Auseinandersetzung Erbrechtliche Auseinandersetzung Seite 2
3 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut Errungen- Schaft Eigengut Errungen- Schaft Seite 3
4 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut ½ Errungenschaft EM ½ Errungenschaft EF Eigengut ½ Errungenschaft EF ½ Errungenschaft EM Auflösung der Ehe: durch Todesfall oder Scheidung nach Gesetz: jeder Ehegatte behält sein Eigengut Errungenschaften werden je hälftig aufgeteilt Seite 4
5 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut Eigengut Errungenschaft EF Errungenschaft EM Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten durch Abschluss eines Ehevertrages: öffentliche Beurkundung notwendig (Notar) güterrechtliche Auseinandersetzung nach Ehevertrag: jeder Ehegatte behälft sein Eigengut überlebender Ehegatte erhält beide Errungenschaften Seite 5
6 II. Erbrecht a) Wer sind meine Erben? nur Nachkommen Ehegatte und Nachkommen Ehegatte und Eltern Ehegatte, Elternteil und Geschwister Elternteil und Geschwisterkind Seite 6
7 II. Erbrecht b) Welche Erben sind pflichtteilsgeschützt? Pflichtteil Ehegatte à ½ Nachkommen Gesetzlicher à ¾ Eltern Erbteil à ½ nicht Geschwister! Seite 7
8 II. Erbrecht Beispiel: Ehegatte und Nachkommen Gesetzliche Erbteile: Pflichtteile: ½ ½ ½*¾=⅜ ½*½=¼ ⅜ Verfügungsfreie Quote Seite 8
9 II. Erbrecht c) Wie kann ich verfügen? Verfügung von Todes wegen Erbvertrag Testament eigenhändig öffentliche Urkunde (Notar) Art. 505 ZBG vollständig handschriftlich Angabe Datum Unterschrift nur öffentliche Urkunde (Notar) Seite 9
10 II. Erbrecht d) Verfügungsarten? Erbeinsetzung Achtung: Es braucht mindestens einen Erben! Vermächtnis / Legat Bsp.: Barlegat von Fr / Wohnrecht / Nutzniessung Ersatzverfügungen Teilungsvorschriften Einsetzung Willensvollstrecker Achtung: Eigenhändiges Testament immer durch eine Fachperson überprüfen lassen, auch Abänderungen! Seite 10
11 II. Erbrecht e) Beispiele:... ich vermache meinem Gottekind mein Sparheft bei der BEKB meine Nichte X soll sämtliche Sparhefte erhalten, mein Neffe Y soll das Haus bekommen, der Schmuck geht an meine Freundin Z, das Auto vermache ich an mein Patenkind W... Seite 11
12 II. Erbrecht e) Beispiele:... (S. 73) ich halte nochmals fest, dass meine Kinder meine Liegenschaften und die Aktien immer als Erbengemeinschaft behalten sollen, insbesondere dürften keine Aktien verkauft werden... Seite 12
13 II. Erbrecht f) Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten Zuweisung der verfügungsfreien Quote Einräumung eines Nutzniessungsrechts Abschluss eines Erbverzichtsvertrages mit weiteren Miterben und Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerben Seite 13
14 III. Fallbeispiel Ein Ehepaar mit 2 Kindern, der Ehemann verstirbt. Vornahme der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung: nach Gesetz gemäss vorhandenem Ehe- und Erbvertrag (Meistbegünstigung überlebender Ehegatte) Vorhandenes Vermögen: Ehefrau (EF) Sparkonto (aus Erbschaft Eltern) Fr EG EF Wertschriften Fr ER EF Säule 3a Fr ER EF Ehemann (EM) Ferienwohnung Fr ER EM Bild (Schenkung von seinen Eltern) Fr EG EM Sparkonten und Wertschriften Fr ER EM Total Vermögen beider Ehegatten Fr Seite 14
15 III. Fallbeispiel 1) Vornahme güterrechtliche Auseinandersetzung nach Gesetz überlebende Ehefrau erhält: ihr Eigengut Fr ½ Errungenschaft EF Fr ½ Errungenschaft EM Fr Fr in den Nachlass des Ehemannes fällt: sein Eigengut Fr ½ Errungenschaft EF Fr ½ Errungenschaft EM Fr Fr nach Ehevertrag überlebende Ehefrau erhält: ihr Eigengut Fr Errungenschaft EF Fr Errungenschaft EM Fr Fr in den Nachlass des Ehemannes fällt: sein Eigengut Fr Seite 15
16 III. Fallbeispiel 2) Vornahme erbrechtliche Auseinandersetzung nach Gesetz Nachlassvermögen Fr Ehefrau, Erbquote ½ Fr Kinder A, Erbquote ¼ Fr B, Erbquote ¼ Fr nach Erbvertrag Nachlassvermögen Fr Ehefrau, Erbquote 5 / 8 Fr Kinder A, Erbquote 3 / 16 Fr B, Erbquote 3 / 16 Fr Seite 16
17 III. Fallbeispiel 3) Zusammenfassung nach Gesetz Ehefrau erhält aus Güterrecht Fr aus Erbrecht Fr Total Fr nach Ehe- und Erbvertrag Ehefrau erhält aus Güterrecht Fr aus Erbrecht Fr Total Fr Fazit: Überlebende Ehefrau erhält durch den abgeschlossenen Ehe- und Erbvertrag Fr mehr als nach den gesetzlichen Regelungen. Seite 17
18 IV. Übertragung von Liegenschaften zu Lebzeiten an Nachkommen Nachlassplanung Kauf oder Schenkung? Vorbehalt Nutzniessungsrecht oder Wohnrecht? Gleichbehandlung aller Nachkommen? Schenkungen an Nachkommen im Kanton Bern steuerfrei! Schenkungen jederzeit möglich auch bei vorhandenem Erbverzichtsvertrag Achtung: Eventuell Kürzung oder Wegfall von Ergänzungsleistungen! Seite 18
19 V. Konkubinatspartner Keine Ansprüche aus AHV! BVG Ansprüche je nach Reglement à Unbedingt überprüfen! Ansprüche aus Erbrecht nur, wenn in einer Verfügung von Todes wegen explizit vorgesehen. Achtung: Bei vorhandenen Nachkommenbeträgt die verfügungsfrei Quote lediglich¼. Ev. Abschluss einer Risikoversicherung zu Gunsten des Konkubinatspartners. Bei gemeinschaftlichem Erwerb von einer Liegenschaft ist eine gegenseitige Absicherung der Konkubinatspartner unbedingt erforderlich. Erbschafts- oder Schenkungssteuer kantonal sehr unterschiedlich. Kanton Bern: Schenkung von Fr Schenkungssteuer: Fr (sofern Konkubinatsverhältnis mind. 10 Jahre gedauert hat) Seite 19
20 VI. Neue Vorsorgeinstitute 1) Patientenverfügung (Art. 370 ff ZGB) Formvorschriften: einfache Schriftlichkeit, Datierung und eigenhändige Unterzeichnung Hinterlegungsortkann bei Krankenkasse registriertwerden 2) Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff ZGB) Formvorschriften: eigenhändig (mit Datum und Unterschrift) oder öffentlich zu beurkunden Hinterlegungsort kann bei Zivilstandsregister registriertwerden Inhalt: Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit kann ein Vorsorgebeauftragter (ähnliche wie Vormund) bestimmt werden für seine Personen- und Vermögenssorge sowie seine Vertretung im Rechtsverkehr Seite 20
21 VII. Hinweise Auffinden von Ehevertrag, Verfügung von Todes wegen, Vorsorgeauftrag etc. unbedingt sicherstellen (diverse Hinterlegungsmöglichkeiten) Periodische Überprüfung der getätigten Verfügungen Schriftliche Festhaltung von Bestattungswünschen Vielfältige Lebensformen machen Planungen mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen schwierig Ehe- und Erbrecht in Revision Seite 21
22 Fragen? Seite 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrDie Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrIBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse Zürich.
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 Symbole Formen des Zusammenlebens
MehrEs ist nie zu früh, an später zu denken
Es ist nie zu früh, an später zu denken Rechtliche Aspekte wie regle ich meine Vorsorge? lic. iur. Andrea Schmutz, Advokatin und Notarin BS/BL BEISPIELE AUS DER PRAXIS Umzug ins Alters- oder Pflegeheim
MehrRechtzeitig klare Verhältnisse schaffen
Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrJuristisches und Finanzielles im Alter
Juristisches und Finanzielles im Alter Agenda I. Abtretung von Liegenschaften zu Lebzeiten II. Finanzierung von Liegenschaften im Alter III. Regelung des Nachlasses auf den Zeitpunkt des Ablebens I. Übergabe
MehrInhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13
Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche
MehrCredit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge II
Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge II Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten)
MehrEhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrNachlass: Das müssen Sie wissen
Hypothekarberatung Pensionierungsplanung Steuerberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung Workshop Nachlass: Das müssen Sie wissen VZ VermögensZentrum Beethovenstrasse 24 82 Zürich Telefon 44 27 27 27
MehrUnd wenn ich nicht mehr da bin
Und wenn ich nicht mehr da bin Podiumsdiskussion vom 10. November 2010 Die Stiftung Silea und insieme Thun Oberland führten am 10. November 2010 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema Erbrecht
MehrDataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG
DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt
MehrDIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT
DIE EHEGATTEN IM SCHEIDUNGS-, GÜTER- UND ERBRECHT Lars Hauser, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M. ALTENBURGER LTD legal + tax Seestrasse 39 8700 Küsnacht Unternehmer Forum Schweiz Davos Kongress Treuhand
Mehrsterben erben streiten?
sterben erben streiten? Markus Schärer Notar und Rechtsanwalt Von Graffenried Recht, Bern / Zürich markus.schaerer@graffenried.ch / 031 320 59 11 2 Übersicht 1. Einleitung 2. Zusammenspiel Ehe - und Erbrecht
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrRecht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung»
Recht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung» Claudia Weible Imhof, Rechtsanwältin, Basel und Laufen Bernhard Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Sissach Liestal, 31. Oktober
MehrTestament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament
Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen
MehrImmer da, wo Zahlen sind. Nachlassplanung Regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.
Immer da, wo Zahlen sind. Nachlassplanung Regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen. 45 Mia. Franken werden jährlich in der Schweiz vererbt. Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung können Sie Ihr Vermögen
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrErwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht
Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht serata. leben im alter Referat vom 22. Oktober 2013 Dr. oec. Walter Sticher / Dr. iur. Alexandra Zeiter beide Rechtsanwälte und Fachanwälte SAV Erbrecht Sticher
Mehr14. Das eheliche Güterrecht, Übungen
14. Das eheliche Güterrecht, Übungen Ziel: Sie kennen die wirtschaftlichen Auswirkungen des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung der Ehe. Sie können Eigengut und Errungenschaft unterscheiden.
MehrVerwaltungsrat im eigenen Unternehmen
Verwaltungsrat im eigenen Unternehmen Sicherung von Kontinuität trotz ändernden Verhältnissen Referat vom 19. September 2012 von Dr. Patron Ausgangslage: Unternehmer, Alleinaktionär Ziel: Fokus: Nachfolgeregelung
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
Mehr«Erben und Vererben» Herzlich willkommen
«Erben und Vererben» Herzlich willkommen Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen im Todesfall verteilt? Sollen wir die Liegenschaft zu Lebzeiten dem Kind übertragen? Was tun bei Problemen
MehrEhe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Pensionierungsseminar Zürich, 3. November 2015 Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch
MehrUnd wenn ich morgen nicht mehr bin (kann) von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten
Und wenn ich morgen nicht mehr bin (kann) von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten Ostschweizer Zahnärzteforum vom 12.01.2017 Forum Recht Dr. iur. HSG Roberto Fornito, Fachanwalt SAV
MehrErben. Teilen. Streiten?
PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse
MehrTestament und Erbvertrag. Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare.
Testament und Erbvertrag Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare. Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage,
MehrWas wenn der Tod uns scheidet?
READER Was wenn der Tod uns scheidet? Ich kann nicht begreifen, dass du es warst, die da gestorben ist. Ich hab immer das Gefühl, du bist verreist und wir sehen uns bald wieder. Aber leider stimmt das
MehrÖffentliche Urkunde. Ehe- und Erbvertrag. (Art. 182 ff. und 512 ZGB)
Fellmann Tschümperlin Lötscher Anwaltsbüro und Notariat Prot.-Nr.: 08/33 Öffentliche Urkunde Ehe- und Erbvertrag (Art. 182 ff. und 512 ZGB) Der unterzeichnete Notar des Kantons Luzern, Herr Thomas Tschümperlin,
MehrEhe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp.
Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Todesfall? Referent: Leodegar Kaufmann Dr. oec. HSG, Partner Inspecta Treuhand AG St. Gallen Folie 1 Vorstellung Referent Ausbildung
MehrTragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.
Konkubinatsberatung Rechtliche Unterschiede zwischen Ehepaare und Konkubinatspaare: Nachname der gemeinsamen Kinder Bürgerrecht Ehepaare Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrZusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht
Zusammenwirken von Güterrecht und Erbrecht Vortrag Luzerner Juristenverein 10. Mai 2016 Alexandra Jungo Prof. Alexandra Jungo 10.05.2016 1 Übersicht I. Fälle des Zusammenwirkens II. III. Erbrechtliche
MehrDie Immobilien im Ehe- und Erbrecht
Die Immobilien im Ehe- und Erbrecht Rechtliche und praktische Tipps Dienstag, 27. Februar 2018 Radisson Blu Hotel, Zurich Airport Assistenzkurse/Sachbearbeiterkurs SVIT-Zertifikat Lehrgang Immobilienbewirtschaftung
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe
Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.
MehrDer Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe
Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, 15.00 15.45 Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson
MehrDAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB
Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640
MehrStephanie Hrubesch-Millauer. Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht DIKE
Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht DIKE Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V VI XI 1. Teil Erbrecht
Mehr5 Verfügungen von Todes wegen. I. Allgemeines 1. Abgrenzung von den RG unter Lebenden
ZGB III Erbrecht 5 Verfügungen von Todes wegen I. Allgemeines 1. Abgrenzung von den RG unter Lebenden Abgrenzung RG von Todes wegen RG unter Lebenden Verfügung von Todes wegen regelt Nachlass Wirkung nur
MehrTestament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
MehrStephanie Hrubesch-Millauer. Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht
Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V VI XI 1. Teil Erbrecht für
MehrMerkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils
Merkblatt betreffend Vertretung von Minderjährigen bei der Erbteilung nach Ableben eines Elternteils 1. Beistandschaft Stirbt ein Elternteil, sind der überlebende Ehegatte und seine Kinder als gesetzliche
MehrTagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner
Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges
MehrWie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte. Martin Keller
Wie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte Martin Keller 1 Ihr Wunsch: So lange wie möglich im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung wohnen! 1. Aktuell 2. Steuerrechtliche
MehrFür Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht. Gemeinsam wachsen.
Für Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht. Gemeinsam wachsen. Wer erbt mein Vermögen? Wie begünstige ich meinen Partner oder meine Partnerin optimal? Was kann ich
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrImmobilien im Alter. Workshop. Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung
Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung VZ VermögensZentrum Aeschenvorstadt 48 4051 Basel Telefon 061 279 89 89 Workshop Immobilien im Alter Kramgasse
MehrErbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster
Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften
MehrDie Auflösung der Ehe durch den Tod. Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz
Die Auflösung der Ehe durch den Tod Die erb- und güterrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und der Schweiz von Dr. Nicole Plate 2000 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
MehrLeistungen aus der ersten Säule (AHV, IV, EO, ELG, Sozialhilfe)
Was gehört zum Nachlass? Inhalt Klassische Nachlassinstrumente Ehevertrag, Erbvertrag, Testament Rechtsgeschäfte unter Lebenden Kauf/Schenkung (Erbvorbezug) Lebensversicherung, Rente, Nutzniessung, Vollmacht
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrExaminatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrAuf welche Weisen kann ein Kindsverhältnis zum Vater entstehen? (4 Punkte)
Musterlösung 1. Teil: Wissensfragen (15 Punkte) Hier sind keine langen Antworten gefragt. Stichworte immer unter Verweis auf die Gesetzesartikel genügen. Frage 1 (4 Punkte) Was bedeutet der Grundsatz der
MehrPENSIONIERUNG LAST ODER LUST? RENTE STATT LOHN. Daniel Zimmermann, Leiter Financial Planning 7. November 2016
PENSIONIERUNG LAST ODER LUST? RENTE STATT LOHN Daniel Zimmermann, Leiter Financial Planning 7. November 2016 RENTE STATT LOHN AGENDA Ersatzeinkommen und Ausgabenbudget Rente oder Kapital aus Pensionskasse?
MehrBei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber
Bei Blindheit und Sehbehinderung Erben und Vererben Nachlassratgeber Inhalt Grusswort aus dem Stiftungsrat 3 Die Mühlehalde stellt sich vor 4 6 gute Gründe, die Mühlehalde zu unterstützen 5 Wie können
MehrNachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema www.studer-law.com Einleitung Der Kranke tut sich keinen
MehrRichtig vererben unter Ehegatten
Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht
MehrLetzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)
Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
Mehr21. Oktober 2010 Dr. Lucius Huber
21. Oktober 2010 Dr. Lucius Huber 2 Die gesetzlichen Erben Die pflichtteilsgeschützten Erben 3 1. Parentel: Die Nachkommen (Art. 457 ZGB) Das Eintrittsprinzip Das Gleichheitsprinzip Das Anwachsungsprinzip
Mehrnewsletter Ehescheidung und Trennung Vorgehensweisen beim Scheitern einer Ehe
grossenbacher rechtsanwälte newsletter Juni 2016 Ehescheidung und Trennung Vorgehensweisen beim Scheitern einer Ehe Familie und Erbe Die Begünstigung des überlebenden Partners Ehescheidung und Trennung
Mehr"Neues im Erbrecht Was Sie wissen sollten"
"Neues im Erbrecht Was Sie wissen sollten" Präsentation für den Kunden-Anlass vom 21. September 2016 von: und Dr. Balz Hösly Alexandra Geiger Dr. Christoph Nater 1 for all. Legal Tax Compliance 1. "Good
MehrSt.Galler Erbrechtstag Mittwoch, 28. Juni 2017, Kongresshaus Zürich
St.Galler Erbrechtstag 2017 Mittwoch, 28. Juni 2017, Kongresshaus Zürich 2 Planungsvarianten bei der Unternehmensnachfolge Dr. iur. Gian Sandro Genna, Rechtsanwalt 3 Programm 1. Einführung ins Thema 2.
MehrStB 205 Nr. 1. Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar. 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
MehrE H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB
errichtet von Martin Schwaller, lic. iur., Fürsprecher, aargauischem Notar, in Aarau. E H E V E R T R A G auf Abänderung der Vorschlagsbeteiligung gemäss Art. 216 Abs. 1 ZGB Vor dem unterzeichnenden Martin
MehrFür Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht.
Für Ihre Nachlassplanung. Leitfaden für Regelungen im Bereich Ehe- und Erbrecht. Wer erbt mein Vermögen? Wie begünstige ich meinen Partner oder meine Partnerin optimal? Was kann ich in einem Testament
MehrKANTON ST. GALLEN ÖFFENTLICHE URKUNDE
KANTON ST. GALLEN ÖFFENTLICHE URKUNDE über die Errichtung eines Erbvertrages Vor der unterzeichneten Urkundsperson des Kantons St. Gallen, Rechtsanwalt Dr. Joachim Hencke, sind heute, am 9. Oktober 2005,
MehrUnternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Unternehmensnachfolge: Ehe-, erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten RA Dr. iur. Christa-Maria Harder Schuler Fürer Partner Advocaten, Rheinstrasse 16, 8500 Frauenfeld harder@fuererpartner.com
MehrDas eheliche Vermögen setzt sich aus vier Vermögensmassen zusammen, nämlich dem Eigengut und der Errungenschaft jedes Ehegatten.
Güterrechtliche Auseinandersetzung für das Nachlassinventar 1. Ehegüterrecht und güterrechtliche Auseinandersetzung Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während der Ehe und die
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
MehrNach Art. 142 StG unterliegen alle freiwilligen Zuwendungen kraft Erbrechts der Erbschaftssteuer.
Querschenkungen 1. Grundsatz Nach Art. 142 StG unterliegen alle freiwilligen Zuwendungen kraft Erbrechts der Erbschaftssteuer. Für die Erbschaftssteuerveranlagung gelten folgende Grundsätze (Art. 69 StV):
MehrTestament, Erbschaft
Benno Studer LESEPROBEN Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Beobachter-Buchverlag 15., überarbeitete und aktualisierte Auflage 1985
MehrErbrecht für Versicherungsmakler
Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mehr2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
MehrTestament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
MehrERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
MehrDas Erbrecht. 1. Einteilung im Gesetz
Fach: Thema: Wirtschaft und Recht Erbrecht Das Erbrecht 1. Einteilung im Gesetz Das Erbrecht befindet sich im Zivilgesetzbuch und liegt in der Gliederung zwischen dem Familienrecht und dem Sachenrecht.
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrProf. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 3. Doppelstunde, 12. Oktober Pflichtteilsrecht (I.-IV.) Erbrecht, HS 2011
Erbrecht 3. Doppelstunde, 12. Oktober 2011 4 Pflichtteilsrecht (I.-IV.) Folie 1/16 I. Grundgedanke Das Gesetz geht davon aus, dass bei bestimmten qualifizierten formellen Naheverhältnissen die Verfügungsfreiheit
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrImmobilien-Training 3. April 2012. Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien
Immobilien-Training 3. April 2012 Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien Referatsunterlagen von Dr. Boris T. Grell Obstgartenstrasse 28, Postfach 8021 Zürich
MehrDie richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims
Die richtige Eigentumsform beim Erwerb des Eigenheims Christoph Zürcher, Fürsprecher und Notar (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Einleitung Ausgangslage Fragestellungen
Mehr