Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin

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1 Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin

2 Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche Auseinandersetzung Erbrechtliche Auseinandersetzung Seite 2

3 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut Errungen- Schaft Eigengut Errungen- Schaft Seite 3

4 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut ½ Errungenschaft EM ½ Errungenschaft EF Eigengut ½ Errungenschaft EF ½ Errungenschaft EM Auflösung der Ehe: durch Todesfall oder Scheidung nach Gesetz: jeder Ehegatte behält sein Eigengut Errungenschaften werden je hälftig aufgeteilt Seite 4

5 I. Güterrecht Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Ehemann Ehefrau Eigengut Eigengut Errungenschaft EF Errungenschaft EM Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten durch Abschluss eines Ehevertrages: öffentliche Beurkundung notwendig (Notar) güterrechtliche Auseinandersetzung nach Ehevertrag: jeder Ehegatte behälft sein Eigengut überlebender Ehegatte erhält beide Errungenschaften Seite 5

6 II. Erbrecht a) Wer sind meine Erben? nur Nachkommen Ehegatte und Nachkommen Ehegatte und Eltern Ehegatte, Elternteil und Geschwister Elternteil und Geschwisterkind Seite 6

7 II. Erbrecht b) Welche Erben sind pflichtteilsgeschützt? Pflichtteil Ehegatte à ½ Nachkommen Gesetzlicher à ¾ Eltern Erbteil à ½ nicht Geschwister! Seite 7

8 II. Erbrecht Beispiel: Ehegatte und Nachkommen Gesetzliche Erbteile: Pflichtteile: ½ ½ ½*¾=⅜ ½*½=¼ ⅜ Verfügungsfreie Quote Seite 8

9 II. Erbrecht c) Wie kann ich verfügen? Verfügung von Todes wegen Erbvertrag Testament eigenhändig öffentliche Urkunde (Notar) Art. 505 ZBG vollständig handschriftlich Angabe Datum Unterschrift nur öffentliche Urkunde (Notar) Seite 9

10 II. Erbrecht d) Verfügungsarten? Erbeinsetzung Achtung: Es braucht mindestens einen Erben! Vermächtnis / Legat Bsp.: Barlegat von Fr / Wohnrecht / Nutzniessung Ersatzverfügungen Teilungsvorschriften Einsetzung Willensvollstrecker Achtung: Eigenhändiges Testament immer durch eine Fachperson überprüfen lassen, auch Abänderungen! Seite 10

11 II. Erbrecht e) Beispiele:... ich vermache meinem Gottekind mein Sparheft bei der BEKB meine Nichte X soll sämtliche Sparhefte erhalten, mein Neffe Y soll das Haus bekommen, der Schmuck geht an meine Freundin Z, das Auto vermache ich an mein Patenkind W... Seite 11

12 II. Erbrecht e) Beispiele:... (S. 73) ich halte nochmals fest, dass meine Kinder meine Liegenschaften und die Aktien immer als Erbengemeinschaft behalten sollen, insbesondere dürften keine Aktien verkauft werden... Seite 12

13 II. Erbrecht f) Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten Zuweisung der verfügungsfreien Quote Einräumung eines Nutzniessungsrechts Abschluss eines Erbverzichtsvertrages mit weiteren Miterben und Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerben Seite 13

14 III. Fallbeispiel Ein Ehepaar mit 2 Kindern, der Ehemann verstirbt. Vornahme der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung: nach Gesetz gemäss vorhandenem Ehe- und Erbvertrag (Meistbegünstigung überlebender Ehegatte) Vorhandenes Vermögen: Ehefrau (EF) Sparkonto (aus Erbschaft Eltern) Fr EG EF Wertschriften Fr ER EF Säule 3a Fr ER EF Ehemann (EM) Ferienwohnung Fr ER EM Bild (Schenkung von seinen Eltern) Fr EG EM Sparkonten und Wertschriften Fr ER EM Total Vermögen beider Ehegatten Fr Seite 14

15 III. Fallbeispiel 1) Vornahme güterrechtliche Auseinandersetzung nach Gesetz überlebende Ehefrau erhält: ihr Eigengut Fr ½ Errungenschaft EF Fr ½ Errungenschaft EM Fr Fr in den Nachlass des Ehemannes fällt: sein Eigengut Fr ½ Errungenschaft EF Fr ½ Errungenschaft EM Fr Fr nach Ehevertrag überlebende Ehefrau erhält: ihr Eigengut Fr Errungenschaft EF Fr Errungenschaft EM Fr Fr in den Nachlass des Ehemannes fällt: sein Eigengut Fr Seite 15

16 III. Fallbeispiel 2) Vornahme erbrechtliche Auseinandersetzung nach Gesetz Nachlassvermögen Fr Ehefrau, Erbquote ½ Fr Kinder A, Erbquote ¼ Fr B, Erbquote ¼ Fr nach Erbvertrag Nachlassvermögen Fr Ehefrau, Erbquote 5 / 8 Fr Kinder A, Erbquote 3 / 16 Fr B, Erbquote 3 / 16 Fr Seite 16

17 III. Fallbeispiel 3) Zusammenfassung nach Gesetz Ehefrau erhält aus Güterrecht Fr aus Erbrecht Fr Total Fr nach Ehe- und Erbvertrag Ehefrau erhält aus Güterrecht Fr aus Erbrecht Fr Total Fr Fazit: Überlebende Ehefrau erhält durch den abgeschlossenen Ehe- und Erbvertrag Fr mehr als nach den gesetzlichen Regelungen. Seite 17

18 IV. Übertragung von Liegenschaften zu Lebzeiten an Nachkommen Nachlassplanung Kauf oder Schenkung? Vorbehalt Nutzniessungsrecht oder Wohnrecht? Gleichbehandlung aller Nachkommen? Schenkungen an Nachkommen im Kanton Bern steuerfrei! Schenkungen jederzeit möglich auch bei vorhandenem Erbverzichtsvertrag Achtung: Eventuell Kürzung oder Wegfall von Ergänzungsleistungen! Seite 18

19 V. Konkubinatspartner Keine Ansprüche aus AHV! BVG Ansprüche je nach Reglement à Unbedingt überprüfen! Ansprüche aus Erbrecht nur, wenn in einer Verfügung von Todes wegen explizit vorgesehen. Achtung: Bei vorhandenen Nachkommenbeträgt die verfügungsfrei Quote lediglich¼. Ev. Abschluss einer Risikoversicherung zu Gunsten des Konkubinatspartners. Bei gemeinschaftlichem Erwerb von einer Liegenschaft ist eine gegenseitige Absicherung der Konkubinatspartner unbedingt erforderlich. Erbschafts- oder Schenkungssteuer kantonal sehr unterschiedlich. Kanton Bern: Schenkung von Fr Schenkungssteuer: Fr (sofern Konkubinatsverhältnis mind. 10 Jahre gedauert hat) Seite 19

20 VI. Neue Vorsorgeinstitute 1) Patientenverfügung (Art. 370 ff ZGB) Formvorschriften: einfache Schriftlichkeit, Datierung und eigenhändige Unterzeichnung Hinterlegungsortkann bei Krankenkasse registriertwerden 2) Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff ZGB) Formvorschriften: eigenhändig (mit Datum und Unterschrift) oder öffentlich zu beurkunden Hinterlegungsort kann bei Zivilstandsregister registriertwerden Inhalt: Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit kann ein Vorsorgebeauftragter (ähnliche wie Vormund) bestimmt werden für seine Personen- und Vermögenssorge sowie seine Vertretung im Rechtsverkehr Seite 20

21 VII. Hinweise Auffinden von Ehevertrag, Verfügung von Todes wegen, Vorsorgeauftrag etc. unbedingt sicherstellen (diverse Hinterlegungsmöglichkeiten) Periodische Überprüfung der getätigten Verfügungen Schriftliche Festhaltung von Bestattungswünschen Vielfältige Lebensformen machen Planungen mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen schwierig Ehe- und Erbrecht in Revision Seite 21

22 Fragen? Seite 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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