Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)
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- Ewald Schumacher
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1 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang 3. Mangel bei Gefahrübergang a) Sachmangel, 434 BGB aa) Sachmangel nach 434 I 1 BGB (Beschaffenheitsvereinbarung) bb) Sachmangel nach 434 I 2 Nr.1 (vom Vertrag vorausgesetzte Verwendung) cc) Sachmangel nach 434 I 2 Nr.1, S.3 (übliche Verwendung und übliche Beschaffenheit) dd) Sachmangel nach 434 II 1 (fehlerhafte Montage durch Verkäufer) ee) Sachmangel nach 434 II 2 (fehlerhafte Montageanleitung; "IKEA-Klausel") ff) Sachmangel nach 434 III BGB (Falschlieferung; Zuwenig-Lieferung) b) Rechtsmangel, 435 BGB c) Mangel bei Gefahrübergang (beachte ggf 476 BGB) 4. Kein Ausschluss der Nacherfüllung a) nach 275 BGB b) nach 439 III BGB c) nach 442 BGB d) kraft Gewährleistungsausschluss ( 444; 475; 305 ff) e) nach 377 II HGB 5. Keine Verjährung, 438 BGB II. Rücktritt nach 346; 437 Nr.2; 323 bzw 326 V BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang 3. Rücktrittsgrund a) Gegenseitiger Vertrag b) Fälliger, durchsetzbarer Anspruch c) Schlechtleistung: Mangel bei Gefahrübergang aa) Sachmangel, 434 bb) Rechtsmangel, 435 cc) Mangel bei Gefahrübergang (beachte ggf 476 BGB) 1
2 d) Nachfristsetzung aa) nach 323 I BGB grundsätzlich erforderlich bb) Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung (1) nach 323 II BGB (2) nach 440 BGB (a) Verweigerung der Nacherfüllung nach 439 III BGB (b) Fehlschlagen der Nacherfüllung (vgl 440 S.2 BGB) (c) Unzumutbarkeit (3) nach 326 V BGB 4. Rücktrittserklärung, 349 BGB 5. kein Ausschluss des Rücktritts a) nach 323 V 2 BGB (ggf. ivm 326 V) b) nach 323 VI BGB (ggf. ivm 326 V) c) nach 442 BGB d) kraft Gewährleistungsausschluss ( 444; 475 BGB und 305 ff BGB) e) nach 377 II HGB 6. kein Ausschluss nach 438 IV 1 ivm 218 BGB 7. Rechtsfolgen: 346 ff BGB III. Minderung, 437 Nr.2; 441 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang 3. Minderungsgrund a) Gegenseitiger Vertrag b) Fälliger, durchsetzbarer Anspruch c) Schlechtleistung: Mangel bei Gefahrübergang aa) Sachmangel, 434 bb) Rechtsmangel, 435 cc) Mangel bei Gefahrübergang (beachte ggf 476 BGB) d) Nachfristsetzung aa) nach 323 I BGB grundsätzlich erforderlich bb) Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung (1) nach 323 II BGB (2) nach 440 BGB (a) Verweigerung der Nacherfüllung nach 439 III BGB 2
3 (b) Fehlschlagen der Nacherfüllung (vgl 440 S.2 BGB) (c) Unzumutbarkeit (3) nach 326 V BGB 4. Erklärung der Minderung, 441 I BGB 5. kein Ausschluss des Rücktritts a) Unbeachtlichkeit der Erheblichkeitskriteriums, 441 I 2 BGB. b) nach 323 VI BGB (ggf. ivm 326 V) c) nach 442 BGB d) kraft Gewährleistungsausschluss ( 444; 475 BGB;305 ff BGB) e) nach 377 II HGB 6. kein Ausschluss nach 438 V, IV 1 ivm 218 BGB 7. Rechtsfolgen: - Reduzierung des Kaufpreisanspruchs nach 441 III BGB - Rückzahlungsanspruch des zuviel gezahlten Kaufpreises nach 441 IV 1 BGB. IV. Schadensersatz nach 437 Nr.3; 280 I BGB a) Kaufvertrag b) Vorliegen des Gefahrübergangs 2. Pflichtverletzung (Vorliegen eines Mangels [ 434, 435] bei Gefahrübergang) 3. Vertretenmüssen, 280 I 2 BGB (bezogen auf den Mangel selbst) 4. Kausaler Schaden 5. kein Ausschluss c) nach 377 II HGB 6. keine Verjährung, 438 BGB 7. Rechtsfolge: Ersatz der Schäden V. Schadensersatz statt der Leistung nach 437 Nr.3; 280 I,III; 281 BGB a) Vorliegen eines Kaufvertrages b) Anwendbarkeit der Mängelrechte (Gefahrübergang) 2. Pflichtverletzung a) fälliger, durchsetzbarer Anspruch 3
4 b) Vorliegen eines Mangels ( 434, 435) bei Gefahrübergang (beachte ggf 476 BGB) c) Fristsetzung aa) grundsätzlich nach 281 I BGB erforderlich bb) ausnahmsweise entbehrlich (1) nach 281 II BGB (2) nach 440 BGB 3. Vertretenmüssen, 280 I 2 BGB P: Bezugspunkt des Vertretenmüssens a) sowohl mangelhafte Lieferung als auch Nichtvornahme der Nacherfüllung b) Nichtvornahme der Nacherfüllung c) entweder mangelhafte Lieferung odernichtvornahme der Nacherfüllung 4. Gestaltungserklärung nach 281 IV BGB 5. Kausaler Schaden 6. Kein Ausschluss 7. keine Verjährung, 438 BGB 8. Rechtsfolge: - einfacher Schadensersatz statt der Leistung (sog. kleiner SE) - Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur bei Erheblichkeit, 281 I 3 (sog. großer SE) VI. Schadensersatz statt der Leistung nach 437 Nr.3; 280 I,III; 283 BGB a) Vorliegen eines Kaufvertrages b) Anwendbarkeit der Mängelrechte (Gefahrübergang) 2. Pflichtverletzung a) Mangel bei Gefahrübergang b) Unmöglichkeit der Nacherfüllung 3. Vertretenmüssen, 280 I 2 BGB P: Bezugspunkt des Vertretenmüssens a) Unmöglichkeit der Nacherfüllung b) entweder mangelhafte Lieferung oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung 4. Kausaler Schaden 5. Kein Ausschluss 4
5 6. keine Verjährung, 438 BGB 7. Rechtsfolge: - einfacher Schadensersatz statt der Leistung (sog. kleiner SE) - Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur bei Erheblichkeit, 283 S.2 ivm 281 I 3 (sog. großer SE) VII. Schadensersatz bei anfänglich unbehebbarem Mangel, 437 Nr.3, 311 a II BGB a) Kaufvertrag (beachte hier 311 a I BGB) b) Gefahrübergang 2. Vorliegen eines anfänglich unbehebbaren Mangels 3. Vertretenmüssen, 311 a II 2 BGB 4. Kausaler Schaden 5. Kein Ausschluss 6. keine Verjährung, 438 BGB 7. Rechtsfolge: - einfacher Schadensersatz statt der Leistung (sog. kleiner SE) - Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur bei Erheblichkeit, 311 a II 3 ivm 281 I 3 (sog. großer SE) VII. Aufwendungsersatz, 437 Nr.3, 284 BGB 1. Vorliegen eines Tatbestandes mit Schadensersatz statt der Leistung 2. Aufwendungen 3. im Vertrauen auf Erhalt der Leistung/ Billigkeit 4. keine anderweitige Zweckverfehlung, Hs BGB 5. Kein Ausschluss 5
6 6. keine Verjährung, 438 BGB 6
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