Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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1 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 723/8/2012 NRW verbessert kontinuierlich die Sicherheit bei Großveranstaltungen Minister Jäger: Neuer Orientierungsrahmen setzt bundesweit Maßstäbe Seite 1 von 2 Staatskanzlei Pressestelle Düsseldorf Telefon oder 1405 Telefax presse@stk.nrw.de Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit: Mit einem weiteren Schritt sorgt NRW für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen: Ein Orientierungsrahmen hilft künftig Kommunen, das Gefahrenpotential bei Veranstaltungen einzuschätzen und das Sicherheitskonzept des Veranstalters fachgerecht zu prüfen. Dieses Papier ist bislang bundesweit einzigartig und setzt Maßstäbe für die sichere Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher, friedlich und fröhlich miteinander feiern können, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf bei der Vorstellung des Orientierungsrahmens. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den neuen Orientierungsrahmen. Veranstalter und Behörden wollen sichere Veranstaltungen. Jetzt erhalten sie eine wertvolle zusätzliche Hilfe für ein strukturiertes und transparentes Verfahren. Die Erfahrungen der Kommunen mit der erfolgreichen Gestaltung von Großveranstaltungen sind in diesen Orientierungsrahmen eingeflossen, sagten Helmut Dedy, stellvertretender Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Der Orientierungsrahmen ist in einem breiten Dialog mit allen Akteuren entstanden, die die Sicherheit von Veranstaltungen gewährleisten. In ihn sind vielfältige Anregungen der Städte und Gemeinden eingeflossen. Auch ehrenamtliche Veranstalter und Schausteller konnten ihre Erfahrungen einbringen. Der Orientierungsrahmen wurde praxisnah entwickelt. Deswegen hat er eine breite Akzeptanz, betonte Jäger.

2 Die Verantwortlichkeiten und die Entscheidungskompetenzen bei der Organisation von Großveranstaltungen sind in dem Orientierungsrahmen noch einmal zusammenfassend dargestellt. So sollte der Bürgermeister insbesondere die Zuständigkeiten am Veranstaltungstag eindeutig festlegen, um auf aktuelle Ereignisse in der gebotenen Schnelligkeit reagieren zu können. Dabei sollte er durch eine zentrale Ansprechperson und ein Koordinierungsgremium für Veranstaltungen fachkundig unterstützt werden. Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Koordinierungsgremium vom Veranstalter über die Stadtverwaltung bis hin zu Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei ist wesentlicher Bestandteil des Orientierungsrahmens. In den Anlagen finden sich Praxishilfen zur Beurteilung der Sicherheit und zur Einschätzung kritischer Personendichten auf einer Veranstaltung. Seite 2 von 2 Das Innenministerium wird künftig Veranstaltungen durchführen, die dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung derjenigen dienen, die die Sicherheit vor Ort gewährleisten. Zusätzlich werden auf der Internetseite des MIK wichtige Fragen rund um die Sicherheit von Großveranstaltungen schnell und aktuell beantwortet. Unser Ziel ist es, in NRW ein Expertennetzwerk aufzubauen. Vom Wissen der Fachleute sollen auch die weniger erfahrenen Kommunen profitieren können, betonte Jäger. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung

3 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster nachrichtlich: Städtetag NRW Lindenallee Köln 15. August 2012 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) ORR' in Annegret Frankewitsch Telefon Telefax annegret.frankewitsch@mik.nrw.de Landkreistag NRW Kavalleriestraße Düsseldorf Städte- und Gemeindebund NRW Postfach Düsseldorf Orientierungsrahmen für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien Anlagen: -1- Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie den "Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien". Ich bitte Sie, den Orientierungsrahmen den Kommunen in Ihrem Zuständigkeitsbereich zur Kenntnis zu geben. An dieser Stelle bedanke ich mich bei Ihnen, den Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden für den konstruktiven Dialog, der dazu geführt hat, dass ein Jahr nach Übersendung des Entwurfs des Leitfadens ein inhaltlich vollständig überarbeiteter Orientierungsrahmen ver- Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstr. 5, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 704, 709, 719 Haltestelle: Poststraße

4 sendet werden kann, der auch von den Kommunalen Spitzenverbänden zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Seite 2 von 3 Die Erlasse jeweils zum Aktenzeichen vom und vom , den Erlass zur Benennung eines einheitlichen Ansprechpartners vom und den Erlass zum Begriff der Großveranstaltung vom hebe ich auf. Damit entfällt das bisherige Abstimmungsverfahren zwischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden im Vorfeld von Großveranstaltungen. Das Abstimmungsverfahren hat gerade in der ersten Zeit nach der Love Parade das Augenmerk für die notwendigen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen geschärft und war insoweit sinnvoll. Die Regelunterrichtung der Aufsichtsbehörde über das kommunale Verfahren bei Großveranstaltungen hat im Einzelfall aber keine Auswirkungen auf die Aufsicht gezeigt. Die Regelunterrichtung soll daher nicht auf Dauer aufrechterhalten werden. Unabhängig davon kann die zuständige Aufsichtsbehörde von ihrem Unterrichtungsrecht Gebrauch machen, wenn sie bei einer Großveranstaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich Anlass dafür sieht. Der Orientierungsrahmen empfiehlt den Kommunen weiterhin, einen Zentralen Ansprechpartner für Großveranstaltungen zu benennen, weil sich dieses Instrument bewährt hat. Der Ansprechpartner hat eine Lotsenfunktion und sollte von ihm als Großveranstaltung eingestufte Veranstaltungen an ein Koordinierungsgremium weiterleiten. Ebenso hat sich in der kommunalen Praxis bewährt, die Prüfung des Sicherheitskonzepts des Veranstalters in einem Gremium zu koordinieren, das aus den Ämtern und Behörden gebildet wird, die die Fragen der Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Veranstaltung jeweils bearbeiten (siehe Kapitel D. und F. des Orientierungsrahmens). Im Orientierungsrahmen wird erstmals der Begriff der "Großveranstaltung" definiert (siehe Kapitel C. im Orientierungsrahmen). Neben rein zahlenmäßigen Kriterien kann auch ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausschlaggebend für das Vorliegen einer Großveranstaltung sein. Entscheidend ist, dass bei Großveranstaltungen ein besonderes Augenmerk auf die wesentlichen Sicherheitsvorkehrungen des Veranstalters gerichtet wird, die dieser in seinem Sicherheitskonzept darstellt. Dazu zählen unter anderem die Lenkung der Besucherströme, die An- und

5 Abreise, der Einsatz von Sanitäts- und Rettungsdiensten und die Planung von Fluchtwegen (zu weiteren Einzelheiten siehe Anhang IV des Orientierungsrahmens). Seite 3 von 3 Im Orientierungsrahmen wird schließlich deutlich, dass die Letztverantwortlichkeit für die Prüfung der Sicherheit von Großveranstaltungen beim Hauptverwaltungsbeamten liegt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass in seiner Kommune Veranstaltungen abgesagt werden, bei denen die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grunde muss er in seiner Verwaltung alle notwendigen Schritte einleiten, damit bei Großveranstaltungen die Sicherheitsvorkehrungen fachgerecht geprüft werden und am Veranstaltungstag eindeutige Entscheidungsstrukturen festgelegt sind, um bei nicht vorhersehbaren Ereignissen umgehend und angemessen reagieren zu können. Dazu gibt ihm der Orientierungsrahmen in der Praxis erprobte Handlungsempfehlungen, die einen Maßstab für eine sorgfältige Prüfung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. de la Chevallerie

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