Der Beauftrage im Betrieb. Ein Überblick. Dr. Andreas Henkel, BSGH November 2014
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- Gisela Lichtenberg
- vor 8 Jahren
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1 Der Beauftrage im Betrieb Ein Überblick. Dr. Andreas Henkel, BSGH November 2014
2 Inhalt Was ist ein Beauftragter? Warum ist er beauftragt? Rechtsquellen Innerbetrieblich außerbetrieblich Verantwortung des Betriebsinhabers, der Geschäftsführung und des Beauftragten Was sagt das Regierungsübereinkommen? Beispiele Weitere Entwicklungen
3 Was ist ein Beauftragter? Von einer Rechtsvorschrift vorgesehen Auch von Normen vorgesehen Natürliche Person Meist innerbetriebliches Organ, mit Rechtsverhältnis zum Unternehmen Verantwortung im dem Bereich, den die einzelne Rechtsvorschrift vorsieht Meist Mitwirkung bei Überwachungsaufgaben innerhalb des Betriebs Verantwortung im Betrieb, aber auch gegenüber den Behörden Eigene verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung: Selten.
4 Warum ist jemand beauftragt? In Rechtsvorschriften werden Anforderungen an Unternehmen formuliert und deren Umsetzung beschrieben Oft müssen Personen namhaft gemacht werden, die im Unternehmen für die Einhaltung der spezifischen Rechtsvorschriften verantwortlich sind Oft wird dazu eine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben, nach deren Erwerb die Personen für die Tätigkeit ausreichend qualifiziert erscheinen: Personenzertifizierung Meist wird dadurch die verwaltungsrechtliche Endverantwortung des Unternehmers/Geschäftsführers nicht aufgehoben. Allerdings treffen Beauftragte oft spezielle Sorgfaltspflichten. Frage: Bringt eine Abschaffung eines Beauftragten tatsächlich eine Entlastung des Unternehmens?
5 Rechtsqellen EU-Recht: Verordnungen und Richtlinien -> z.b. Ersthelfer, Ausfuhrverantwortlicher Österreichische Gesetze und Verordnungen -> z.b. AbfallwirtschaftsG, ArbeitnehmerschutzG, ArbeitsstättenVO Problem: Abgrenzung Bund - Landesebene (Hebeanlagen, Aufzüge) Problem: Keine Materien übergreifende Koordination (Kombination Ersthelfer, Brandschutzwart), daher auch keine übergreifende Information verfügbar. z.t. nicht verpflichtend, aber Voraussetzung für Sachversicherungsschutz Normenbasiert: An sich freiwillig, es wird aber in anderen Rechtsquellen auf diese Norm verwiesen.
6 Innerbetrieblich - außerbetrieblich Wenn nicht vorgesehen ist, dass der Beauftragte ein anhängig Beschäftigter sein muss, kann eine geeignete, qualifizierte externe Person bestellt werden. -> z.b. Brandschutzbeauftragter z.t. Förderungen vorhanden -> Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte (bis 250 AN durch AUVA) Problem: Arbeitnehmerseite lehnt Entlastungen ab, wenn ohnehin eine Förderung besteht und die Leistung extern erbracht wird.
7 Verantwortung Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführung: Bleibt meist vorhanden -> Frage: Wenn das so ist, wozu braucht es einen Beauftragten? -> Frage: Kann ein Betriebsinhaber einen ausreichenden Überblick über die zahlreichen Rechtsvorschriften haben? Beauftragter: Es gibt einzelne Beauftragte, die nach 9 VStG oder anderen Materien eine strafrechtliche Verantwortung übernehmen: -> Abfallrechtlicher Geschäftsführer, Ausfuhrverantwortlicher, Beauftragter Ladungssicherung, evtl. Gefahrgutbeauftragter, Giftbeauftragter, Verantwortliche im Zollverfahren, Verantwortliche nach Arbeitsinspektionsgesetz und Ausländerbeschäftigungsgesetz. -> Frage: Absicherung solcher Arbeitnehmer? Auch bei neu zu schaffenden Verantwortungen nach 9 VStG?
8 Was sagt das Regierungsübereinkommen? Abschaffung von drei Beauftragten Klingt wenig, erweist sich als überaus komplex, da viele Beauftragte nicht abgeschafft werden können (EU-Recht), andere nicht abgeschafft werden sollen, weil sie sich betriebswirtschaftlich rechnen WKÖ hat 9 Beauftrage zur Abschaffung vorgeschlagen in Bereichen, die doppelt geregelt waren bzw. golden plating stattgefunden hat Das BMLFUW hat sämtliche Vorschläge abgelehnt DAS BMASK hat verhandelt, es ist zu Lösungen gekommen, aber noch zu keinen Umsetzungsmaßnahmen Das BMWFW hat einen Beauftragten abgeschafft (Hebeanlagenwärter), ein Anderer harrt noch der Abschaffung
9 Beispiele 1 Abfallbeauftragter, 11 AWG Betriebe mit mehr als 100 AN, außer EMAS Betrieb 1 Beauftragter, 1 Stellvertreter Überwachung, Mängelinformation, Organisationsaufbau, Beratung, Unterstützung Abfallwirtschaftskonzept Kosten: Ausbildung rd inkl. Arbeitszeit und Lohnnebenkosten, Arbeitsaufwand pro Jahr (da Aufgaben ohnehin erfüllt werden müssen), hochgerechnet auf 10 Jahre bei ca Unternehmen: ca gesamt. Bestellung: Sollte freiwillig erfolgen, da sinnvoll, um Kosten zu sparen und Abläufe zu optimieren.
10 Beispiele 2 Abwasserbeauftragter, 33 WasserrechtsG, AbwasseremissionsVO, etc. Bescheidmäßig vorgeschrieben 1 Beauftragter Qualitätssicherung der Eigenüberwachung durch Wasserberechtigten bzw. Beauftragten durch Messungen, Dokumentation der Methoden, regelmäßige Überprüfung durch sachkundige Anstalt.
11 Beispiele 3 Arbeitnehmerschutz, 3(6), 4(5) ArbeitnehmerInnenSchutzG. Wenn Arbeitgeber nicht anwesend ist 1 Beauftragter Durchführung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen in Betriebsstätten, Ermöglichung der Kontrolle für den Arbeitsinspektor und Erteilung von Auskünften.
12 Beispiele 4 Arbeitsmediziner 77a ff ArbeitnehmerInnenSchutzG. Nicht, wenn Betriebsstätte weniger als 50 AN hat und Unternehmen nicht mehr als 250 AN (zumindest) 1 Beauftragter Beratung auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeit bezogenen Gesundheitsförderung, der menschengerechten Arbeitsgestaltung, Mängelmeldung an AG und Belegschaftsvertretung. Kosten: Sehr unterschiedlich, bis pro Jahr, dazu Dokumentations- und interne Schulungskosten. AUVA übernimmt Kosten bis zur o.a. Unternehmensgröße
13 Beispiele 5 Arbeitsschutzausschuss 88 ArbeitnehmerInnenSchutzG. Betriebsstätte über 100 AN, bei Büroarbeitsplätzen ab 250 AN Erörterung des AN-Schutzes und Erarbeitung von Kommunikationsverpflichtungen (Info, Beratung, Berichte) Kosten: Pro Sitzung 600 (1 AG-Vertreter, 2 aus Arbeitsnehmerschutzbereich, 1 Sicherheitsfachkraft, 1 Arbeitsmediziner, 1 Sicherheitsvertrauensperson, 2 Betriebsräte, berechnet nach Opportunitätskosten, bei 2 Stunden Dauer und Bewirtung Geplant: Reduktion auf 1 Sitzung pro Jahr, bei ca Betriebsstätten Einsparung von ca. 1,2 Mio.
14 Beispiele 6 Arbeitsverantwortlicher/Anlagenverantwortlicher Anl.18 ÖVE-EN / ElektrotechnikVO 2002/A2 Verantwortung für den Betrieb einer elektrischen Anlage Gesamtkosten errechnet im Rahmen der Abschaffungsbemühungen im BMWFW: 1 Mio. Sollte abgeschafft werden, Umsetzungsstand wird recherchiert
15 Beispiele 7 Beauftragter Ladungssicherung 9 VStG Nicht verpflichtend Alle Unternehmen, die mit Ladungssicherung zu tun haben Ausbildung nach VDI 2700 Ordnungsgemäße Beladung Strafrahmen gem. 134 KFG: bis 2.180,- Beispiel für Verantwortungsübertragung
16 Beispiele 8 Behindertenvertrauensperson, Jugendvertrauensrat, Betriebsrat Wenn mind. 5 Behinderte/Jugendliche dauernd beschäftigt sind Die Funktionen könnten im Betriebrat zusammengelegt werden Würde auf Sozialpartnerebene zu massiven Konflikten führen, wäre nicht kommunizierbar Daher nicht weiter verfolgt
17 Beispiele 9 Brandschutzbeauftragter, 34 AStV, Feuerpolizeigesetze der Länder Wird behördlich vorgeschrieben Erstellt Brandschutzordnung, Brandschutzplan, Durchführung von Übungen, Unterweisung der AN, Erstbekämpfung, Evakuierung etc. Kosten: Kurs , Lohnkosten , Arbeitsaufwand Anzahl unterschiedlich, bei 500 Personen ca. 1 EU Vorgaben sehen die Benennung von Personen zur Brandbekämpfung vor. Vorteil bei Sachversicherungen, Schadensminimierung rechtfertigt Bestellung.
18 Beispiele 10 Brandschutzgruppe, 44 AStV, Feuerpolizeigesetze der Länder Wird behördlich vorgeschrieben Unterstützt Brandschutzbeauftragten, Evaluierung der Arbeitsstätte etc. Kosten: Kurs , Zur Streichung vorgeschlagen. Erspanis ca. 1. Mio pro Jahr
19 Beispiele 11 Brandschutzmanager: Nur in Norm vorgesehen Brandschutzsystem Zertifikat: BrandschutzsystemVO Jede Fachkraft, die mit Brandschutzanlagen hantiert, die fluorierte Gase enthalten, benötigt ein solches Zertifikat
20 Beispiele 12 Brandschutzwart: 43 AStV Wird vorgeschrieben Unterstützung des Brandschutzbeauftragten, Kosten: Kurs , Fortbildung Anzahl: Referenzbetriebe bei 500 bzw. 800 AN Erfahrung positiv
21 Beispiele 13 Datenschutzbeauftragter: dzt. Entwurfsstadium einer EU- Richtlinie Konfliktpunkt: Freiwilligkeit Konflikt zwischen EU-Kommission und EU-Parlament auf der einen Seite und dem Rat auf der anderen Seite Österreich: BM Inneres und BM Justiz für Freiwilligkeit
22 Beispiele 14 Ersthelfer: EU-Recht, 26 ASchG, 40 AStV Für jeden Betrieb, der AN beschäftigt Bis genügt 6-stündige Ausbildung seit dem , danach alle 4 Jahre Auffrischungskurse (8 Stunden) bzw. alöle 2 Jahre (4 Stunden) Anzahl: Unter 20 AN 1 Person, je + 10 AN eine Person, in Büros weniger Kurskosten schwer abschätzbar (Spende an Rotes kreuz ), sonst , Beispiel: bei 13 ersthelfern Ausbildung 3.250, Lohnkosten Anzahl hinterfragenswert, aber sinnvoll
23 Beispiele 15 Gefahrgutbeauftragter: EU-Recht, 11 Gefahrgutbefördungsgesetz etc. Für Betriebe, die gefährliche Güter befördern Verantwortung wird (unterschiedliche Rückmeldungen) mit Geldstrafen eingefordert, wenn Geschäftsführer bzw. Gefahrgutbeauftragter seine Aufgaben nicht wahrnimmt Derzeit bis Personen mit aufrechten Zeugnissen Kosten: Kurs ca.1400, Werte für 23 Beauftragte (Stmk) Ausbildung Arbeitsaufwand: , Belegschaftsschulungen 5.100
24 Beispiele 15 Hebeanlagenwärter: HebeanlagenbetriebsVO, Überschneidung mit Auszugsrecht der Bundesländer Für überwachungsbedürftige Hebeanlagen Sicherheit, des Betriebs, Befreiung von Personen Ersparnis bei Streichung laut BMWJW: 15 Mio. pro Jahr (??) Gesetzliche Materialien zur Abschaffung der VERPFLICHTUNG: 15 Seiten Mittlerweile abgeschafft, Landesregelungen bleiben aber. Evaluierung: BSI wollte die Abschaffung gar nicht.
25 Beispiele 16 Kälteanlagenzertifikat: KälteanlagenVO Jede Fachkraft, die mit Kälteanlagen hantiert, die fluorierte Gase enthalten Kesselwärter: Verordnung Beim Betrieb von Dampfkesseln, qualifizierte Person Qualitätsmanagementbeauftragter: ISO 9000, aber Verwesie in Gesetzen vorhanden Aufwand sehr unterschiedlich
26 Beispiele 17 Sicherheitsfachkraft: 73 ASchG Jeder Betrieb, der AN beschäftigt Beratung von AG, AN, Sicherheitsvertrauensperson auf dem Gebiet, der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung 40 % der Präventionszeit, 1,2 Stunden pro AN (Büro), bzw. 1,5 Std. Aufwand Stahlbaubetrieb: Kurse: 4.500, Lohnkosten: , Reisekosten: Förderung: AUVA übernimmt Kosten bei Unternehmen bis zu 250 AN. Enormer Aufwand
27 Beispiele 18 Sicherheitsvertrauensperson: 103 ASchG Jeder Betrieb, der mehr als 10 AN beschäftigt Information und Beratung von AN und AG, Vertretung der Interessen der AN gegenüber AG, Sicherheitsvertrauensperson auf dem Gebiet, der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung Mind. 1, nach Betriebsgröße mehr Kosten: pro Monat , Aus- und Weiterbildung Zusammenlegung mit Sicherheitsfachkraft könnte zwischen 1 (WKÖ) und 6,5 (BMWJW) Mio ersparen, BMASK rechtnet mit bis zu 10 Mio (1.200 Ausbildungskosten mal 8700 betroffene Betriebe). AN-Vertreter sperren sich, weil es AUVA Förderung gibt und die Dienstleistung extern erbracht wird.
28 Beispiele 19 Störfallsicherheitsbeauftragter: Entfallen Umweltbeauftragter: ISO freiwillig Verantwortliche Beauftragter Arbeitsinspektionsgesetz: freiwillig Verantwortlicher Beauftragter Ausländerbeschäftigungsgesetz: freiwillig
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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