Workshop II Zahlungsziel über 360 Tage
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- Rudolph Melsbach
- vor 8 Jahren
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1 Workshop II Zahlungsziel über 360 Tage Risikoabsicherung durch die und Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Sparkasse Klaus Preißler und Gertrud Jacobshagen Essen, 30. August 2007 "Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC AG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen."
2 Was können Sie von diesem Workshop erwarten? Möglichkeiten der Absicherung bei mittel- bis langfristigen Zahlungszielen Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Finanzkreditdeckung Erläuterungen zum OECD Konsensus Refinanzierungsmöglichkeiten der staatlichen Exportkreditgarantien
3 Möglichkeiten der Absicherung bei mittel- bis langfristigen Zahlungszielen Abschluss Liefervertrag Lieferung/ Auszahlung Kredit Eingang letzte Tilgungsrate Produktionszeitraum Fabrikationsrisikodeckung Zahlungsziel / Kreditlaufzeit Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung
4 Fabrikationsrisikodeckung Absicherung der Selbstkosten Einzel- und Gemeinkosten Nicht: kalkulatorischer Gewinn Abgrenzbare, in sich geschlossene und selbstständig anderweitig verwertbare Teile der im Liefervertrag vereinbarten Lieferungen/Leistungen Schadenfall Fertigung oder Versendung der Ware ist ohne Verantwortung des Exporteurs unmöglich, unzumutbar oder unzulässig
5 Exportkreditgarantien des Bundes Praxisbeispiel Fabrikationsrisikodeckung Lieferung einer Spezialanfertigung an einen ausländischen Kunden nach Pakistan Auftragswert 1,5 Mio. Euro Selbstkosten 1 Mio. Euro Zahlungsbedingungen: Bestätigtes Akkreditiv Fabrikationszeit < 1 Jahr Absicherung des politischen Risikos Pakistan: Länderkategorie 6 Antragsgebühr: Ausfertigungsgebühr: Euro 250 Euro Entgeltsatz (pol.): 1,42 % Entgelt: 1 Mio. Euro x 1,42% = Euro
6 Lieferantenkreditdeckung Exporteur Exportvertrag Lieferung Kaufpreis-Forderung Ausländischer Besteller Absicherung der Forderung Euler Hermes Bonitätsprüfung
7 Praxisbeispiel Lieferantenkreditdeckung Lieferung einer Maschine im Wert von 1,5 Mio. Euro an einen ausländischen Kunden nach Pakistan mit folgenden Modalitäten: Pakistan: Länderkategorie 6 Besteller: Käuferkategorie 3 / mittlere Bonität Risikolaufzeit: 3 Jahre Zahlungsbedingungen: 15 % Anzahlung vor Versand 85 % halbjährliche Tilgungsraten Forderung: 1,275 Mio. Euro Entgeltsatz: 1,131 x 3(Jahre) + 1,176 = 4,569 % Entgelt: 4,569 % x 1,275 Mio. Euro = ,50 Euro Antragsgebühr: Euro Ausfertigungsgebühr: 375 Euro Kosten der Absicherung = ,50 Euro
8 Finanzkreditdeckung ausländischer Besteller Rückzahlung des Darlehens Exportvertrag Lieferung Darlehensvertrag Kaufpreiszahlung bei Lieferung Exporteur Kreditinstitut Verpflichtungserklärung Finanzkreditdeckung des Bundes
9 Finanzkreditdeckung Bindung an das Liefergeschäft Verpflichtungserklärung des Exporteurs Deckungszeitraum Haftungsbeginn: Haftungsende: Auszahlung des Darlehens Erfüllung der Forderung Auszahlungsverfahren Direktauszahlungsverfahren
10 Praxisbeispiel Finanzkreditdeckung Lieferung einer Maschine im Wert von 1,5 Mio. Euro an einen ausländischen Kunden nach Pakistan Finanzierung des Exportgeschäfts durch einen Bestellerkredit einer deutschen Bank Pakistan: Länderkategorie 6 Besteller: Käuferkategorie 3 / mittlere Bonität Risikolaufzeit: 3 Jahre Zahlungsbedingungen: 15 % Anzahlung vor Versand 85 % halbjährliche Tilgungsraten Forderung: 1,275 Mio. Euro Entgeltsatz: 1,131 x 3(Jahre) + 1,176 = 4,569 % Entgelt: 4,569 % x 1,275 Mio. Euro = ,50 Euro Antragsgebühr: Euro Ausfertigungsgebühr: 375 Euro Ausfertigungsgebühr (Bank): 318 Euro Kosten der Absicherung = ,50 Euro
11 Regelungen des OECD Konsensus Gültig für Geschäfte ab 2 Jahre Kreditlaufzeit mind. 15 % An- und Zwischenzahlungen bis zum Starting Point Erfordernis von mind. halbjährlichen Tilgungen ab Beginn der Kreditlaufzeit Definition des Beginns der Kreditlaufzeit (Starting Point) degressive Berechnung und Fälligstellung der Kreditzinsen Verbot der Zinskapitalisierung ab Beginn der Kreditlaufzeit kreditierte örtliche Kosten max. bis zur Höhe der An- und Zwischenzahlung im Einzelfall ggf. Einschränkung durch Länderbeschlusslage bei Barzahlungsgeschäften bis zu 60%
12 Wie wird mein Geschäft beurteilt? wirtschaftlich: Bonität des Kunden Zahlungsbedingungen Sicherheiten Vertragsstruktur Projekt politisch: Länderbeschlusslage des Bundes
13 Einsatz der Hermesdeckung zu Refinanzierungszwecken Abschluss Liefervertrag Lieferung/ Auszahlung Kredit Eingang letzte Tilgungsrate Produktionszeitraum Fabrikationsrisikodeckung Zahlungsziel / Kreditlaufzeit Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung Refinanzierung
14 Einsatz der Hermesdeckung zu Refinanzierungszwecken Refinanzierung mit Lieferantenkreditdeckung Kredit der Hausbank an Exporteur gedeckte Forderung wird als Kreditsicherheit übertragen Forderungsverkauf (Forfaitierung) endgültiger Verkauf der gedeckten Exportforderung ohne wirtschaftliche Rückhaftung des Exporteurs
15 Einsatz der Hermesdeckung zu Refinanzierungszwecken Ausländischer Besteller Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag Exporteur Abtretungen Abtretungsempfänger Eventualanspruch aus der Deckung Bund
16 Offene und stille Abtretung offene Abtretung: Schuldner hat Kenntnis von Abtretung; Abtretungsempfänger ist selbst zum Forderungseinzug berechtigt stille Abtretung: Schuldner hat keine Kenntnis von Abtretung; Forderungseinzug durch Exporteur Sicherungsabtretung Hermesgedeckte Forderung als Kreditsicherheit Forfaitierung Regressloser Verkauf der hermesgedeckten Forderung stille Abtretung still offen
17 Abtretung in den Allgemeinen Bedingungen Abtretung der gedeckten Forderung ( 19) Zustimmung des Bundes vor Abtretung erforderlich; andernfalls Erlöschen der Deckung Ausnahme: Abtretung zu Sicherungs- oder Inkassozwecken zustimmungsfrei Abtretung der Ansprüche aus der Deckung ( 20) bedarf der Zustimmung des Bundes Abtretung auch ohne Zustimmung des Bundes wirksam, jedoch bleibt Bund berechtigt, an bisherigen Gläubiger schuldbefreiend zu zahlen
18 Zustimmungskonditionen bei Sicherungsabtretung Abtretung nur an berechtigten Abtretungsempfänger (deckungsberechtigte Bank) Vertragsverhältnis Bund Exporteur bleibt unverändert bestehen Schadensabrechnung zwischen Bund und Exporteur Bund ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt Zustimmung berechtigt nicht zur Weiterabtretung
19 Zustimmungskonditionen bei Forfaitierung (I) Generell (bei stiller oder offener Forfaitierung): Abtretung nur an berechtigten Forfaiteur (deckungsberechtigte Bank oder Forfaitierungsgesellschaft) Weiterabtretung ist nicht von der Zustimmung umfasst Exporteur bleibt Vertragspartner des Bundes (keine Übertragung der Deckung) Bund ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt erfolgte Abtretung ist dem Bund anzeigen
20 Zustimmungskonditionen bei Forfaitierung (II) Besonderheiten bei offener Forfaitierung: Zustimmung des ausländischen Kunden zur Abtretung erforderlich Forderungskäufer tritt (neben Exporteur) als gleichwertiger Vertragspartner in das Deckungsverhältnis ein Schadensabrechnung zwischen Bund und Forderungskäufer
21 Zustimmungskonditionen bei Forfaitierung (III) Besonderheiten bei stiller Forfaitierung: Abtretung darf ohne vorherige Zustimmung des Bundes nicht offen gelegt werden Exporteur bleibt alleiniger Vertragspartner des Bundes Schadensabrechnung erfolgt zwischen Bund und Exporteur (Entschädigungsbetrag wird an Forderungskäufer ausgezahlt)
22 Zustimmungskonditionen bei Forfaitierung (IV) Verfahren: Antrag des Exporteurs auf Zustimmung des Bundes vor beabsichtigter Forfaitierung schriftliche Zustimmung des Bundes (Standardschreiben) erfolgte Abtretung ist dem Bund anzuzeigen
23 Ihre Firmenberater der Region Niederlassung Köln: Kirstin Ulrike Hoeren Tel.: 0221/ Geschäftsstelle Düsseldorf: Detlef Ippen Tel.: 0211/ Geschäftsstelle Dortmund: Heinz Stoppe Tel.: 0231/ Hauptverwaltung Hamburg 040/
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