Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

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1 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der (Anlage 2) Muster 5a zu 7 Absatz 7 GemHVO-Doppik Zusammensetzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der im Haushaltsjahr lfd. Nr. laufende Ein- und Ein- und aus durchlaufende Gelder und ungeklärte Zahlungsvorgänge Summe Liquide Mittel ( 47 Absatz 4 Nummer 2.4 in a) b) 0 c) d) f) g) = ( ) k) l) 0 m) 0 n) o) p) h) i) j) Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 2c) d) - 2e) c) d) 2e) = Bereinigter zum 3.2. Haushaltsvorjahres Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ( 3 Absatz Satz Nummer 26 2b).000 2h) Seite von 5 Das Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV wird vom Land, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag in M-V getragen. Das Projektbüro befindet sich im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. nkhr-mv@im.mv-regierung.de

2 7 - Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und 8 + ( 3 Absatz Satz Nummer 4 2h) 9 + Krediten für Investitionen und (ohne planmäßige Tilgung) 2f) durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen 2a) b) = Kredite zur Sicherung der zum Kontrollrechnung: = Liquide Mittel zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 60 zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 58 zum Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den liquiden Mitteln sowie die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer GemHVO-Doppik aus. Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den Krediten zur Sicherung der sowie die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.3 und 4.7 bis 4. GemHVO-Doppik auszuweisen, soweit sie Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der enthalten. Der auszuweisende Betrag entspricht dem Betrag in Muster 4a zu Absatz 2 Nummer 5 GemHVO-Doppik, Spalte, Zeile 3. Der Betrag für die laufenden Ein- und (Spalte ) entspricht dem Vortrag gemäß 6 Absatz Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 GemHVO-Doppik. Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 2 von 5

3 Muster 5b zu Absatz 2 Nummer 7, 7 Absatz 4 GemHVO-Doppik Zusammensetzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der im Finanzplanungszeitraum lfd. Nr. Ergebnisse Haushaltsvorvorjahres Ansätze Haushaltsvorjahres einschl. Nachträge Ansätze zweiten dritten Liquide Mittel zum 3.2. Haushaltsvorjahres ( 47 Absatz 4 Nummer 2.4 in a) b) 0 c) d) f) g) 3 = 4 Saldo laufende Ein- und ( ) Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ( 3 Absatz Satz Nummer 26 Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und 2c) d) - 2e) b).000 2h) Saldo laufende Ein- und 8 3 zum k) l) 0 m) 0 n) o) p) Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 3 von 5

4 Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 Saldo der Ein- und aus ( 3 Absatz Satz Nummer 4 Saldo der Ein- und aus Krediten für Investitionen und (ohne planmäßige Tilgung) 2c) d) 2e) f) h) 3 zum ungeklärten Zahlungsvorgängen h) i) j) Saldo der Ein- und aus ungeklärten Zahlungsvorgängen 2a) b) ungeklärten Zahlungsvorgängen zum zum Kontrollrechnung: = Liquide Mittel zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 60 zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 58 zum Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den liquiden Mitteln sowie die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer GemHVO-Doppik aus. Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den Krediten zur Sicherung der sowie die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 4 von 5

5 Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.3 und 4.7 bis 4. GemHVO-Doppik auszuweisen, soweit sie Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der enthalten. Der auszuweisende Betrag für das Haushaltsjahr (Spalte 3) entspricht dem Betrag in Muster 4a zu Absatz 2 Nummer 5 GemHVO-Doppik, Spalte, Zeile Der Betrag entspricht dem Vortrag gemäß 6 Absatz Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 GemHVO-Doppik. Summe der Zeilen 8, 3 und 6 Stand: F2_00 (Anlage 2) Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 5 von 5

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